Abschnitt mit der Überschrift Pharmazeuten im Praktikum

Pharmazeuten im Praktikum

Der dritte Ausbildungsabschnitt umfasst eine 12-monatige praktische Ausbildung, in der die Kenntnisse vertieft, erweitert und angewendet werden sollen. Mindestens 6 Monate müssen in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet, die verbleibende Zeit kann auch in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, der Industrie, einer wissenschaftlichen Institution oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle absolviert werden. Ergänzt wird das praktische Jahr durch einen vierwöchigen Begleitunterricht, in dem praxisbezogene Themen vermittelt werden.

Die praktische Ausbildung ist zwar nicht mehr dem Studium zuzuordnen, ist aber Teil der Ausbildung für Pharmazeuten und Voraussetzung für die Zulassung zum Dritten Staatsexamen.

Die Landesapothekerkammer stellt Pharmazeuten im Praktikum folgendes Dokument zur Vorlage bei Behörden, Verkehrsbetrieben etc. zur Verfügung:
Stellungnahme Pharmaziepraktikum ist Teil der Ausbildung

 

Den Link zum Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke finden Sie hier:

https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Ausbildung_Studium_Beruf/Leitfaden_3._Abschnitt/LF_3._Abschn_gesamt_24_02_29.pdf 

Den Leitfaden der Akkreditierten Ausbildungsapotheke der Landesapothekerkammer Hessen für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke finden Sie hier:

 

Darin sind Informationen für eine strukturierte und qualifizierte Ausbildung enthalten. Der Leitfaden ist sowohl für den Ausbilder als auch dem Pharmazeuten im Praktikum eine Hilfe.

Auf den Seiten des BPhD finden Sie weitere Informationen zum Praktischen Jahr.

Dritter Prüfungsabschnitt

Alle Informationen rund um die Anmeldung zum 3. Prüfungsabschnitt finden Sie auf den Seiten des HLfGP (Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege).