Abschnitt mit der Überschrift Fortbildungszertifikate für Apotheker, PTAs und PKAs

Fortbildungszertifikate für Apotheker, PTAs und PKAs

Fortbildungsrichtlinie für Apotheker, Pharmazeutisch-technische Angestellte (PTA) und Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)

Apotheker: 
Seit dem 01.08.2001 gibt es die Fortbildungsrichtlinie der Landesapothekerkammer Hessen für Approbierte (Textsammlung der Rechtsgrundlagen, Nr. 41). Aufgrund dieser Richtlinie können die Kammerangehörigen auf freiwilliger Basis Punkte für ihre besuchten Fortbildungsveranstaltungen sammeln.
Nach Erreichen von 150 Fortbildungspunkten innerhalb von 36 Monaten kann mittels des Antragformulars das Fortbildungszertifikat beantragt werden.
Dem Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikates sind sämtliche Bescheinigungen und sonstige Nachweise in Kopie beizufügen.
Der Richtlinie können die genauen Vergabemodalitäten der einzelnen Veranstaltungen entnommen werden. 

PTA / PKA:
Die Vergabemodalitäten der Punkte entnehmen Sie bitte der Richtlinie: Textsammlung der Rechtsgrundlagen, Nr. 41a + b.
Dem Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikates sind sämtliche Bescheinigungen und sonstige Nachweise in Kopie beizufügen.
Das Zertifikat dienen der Dokumentation der regelmäßigen Fortbildung.

Die Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates sind unter  Textsammmlung der Rechtsgrundlagen zu finden.

Der Veranstalter ist verpflichtet, seine Fortbildungsveranstaltungen bei der Landesapothekerkammer Hessen akkreditieren zu lassen. Die Punktevergabe für die zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen erfolgt ebenfalls nach der oben genannten Richtlinie.