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Apothekennotdienst

In Hessen stehen der Bevölkerung rund 1.350 Apotheken für die Arzneimittelversorgung zur Verfügung. Jede Apotheke ist gesetzlich verpflichtet am Apothekennotdienst teilzunehmen. Der Apothekennotdienst geht jedoch oftmals über den gesetzlichen Auftrag hinaus. Er ist auch durch die Bereitschaft gekennzeichnet der Bevölkerung in Notfällen Tag- und Nacht einen zuverlässigen Ansprechpartner zu bieten.

Die Landesapothekerkammer Hessen – Ihr Ansprechpartner im Notdienst

Als zuständige Behörde hat die Landesapothekerkammer Hessen den Auftrag Anordnungen zu treffen, die die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln während des Notdienstes sicherstellen und gleichzeitig die Belastung für die Apotheker in einem vertretbaren Rahmen halten. Die Landesapothekerkammer teilt die Notdienste der Apotheken ein und erstellt in diesem Zusammenhang einen jährlichen Notdienstplan für die notdienstbereiten Apotheken.
 

Über dieses Notdienstportal

Über den Notdienstfinder kann sich jeder Bürger und jeder Apotheker tagesaktuell die notdienstbereiten Apotheken in Hessen anzeigen lassen. Dienstbefreiungen und Notdiensttausche müssen bei der Landesapothekerkammer Hessen gebührenpflichtig beantragt werden.

Servicetelefon

Neben dem Notdienstportal besteht für jeden Bürger die Möglichkeit unter der Telefonnummer 0800 / 00 22 833 (kostenfrei aus dem Festnetz) oder unter der Telefonnummer 22 8 33 (Handy max. 69 ct./min) die nächstgelegenen Notdienstapotheken abzufragen.

Notdienstgebühren

Notdienstgebühren fallen bei der Inanspruchnahme des Apothekennotdienstes während der allgemeinen Ladenschlusszeiten an. Als Ladenschlusszeit gilt von montags bis samstags die Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr des darauf folgenden Tages. An Sonn- und Feiertagen können Apotheken in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eine Notdienstgebühr berechnen. Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 €.