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Berufsbild PKA - Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r

In unserem Jahrhundert ist die Zahl der Arzneimittel in den Apotheken stark gewachsen. Die Apotheke und ihr pharmazeutisches Personal hat die Aufgabe über Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln zu wachen. Unterstützung ist nötig und wird in vielen Bereichen von den Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten geleistet. Der Beruf der „Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten“ (PKA) hat sich aus dem Beruf des „Apothekenhelfers“ entwickelt. In der Apothekenbetriebsordnung ist das Tätigkeitsgebiet für PKA, Apothekenhelfer und Apothekenfacharbeiter, die zum nichtpharmazeutischen Personal gehören wie folgt beschrieben:
 

Das Umfüllen einschließlich Abfüllen und Abpacken oder Kennzeichnen von Arzneimitteln darf unter Aufsicht eines Apothekers auch durch anderes als das pharmazeutische Personal ausgeführt werden, soweit es sich um Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter, Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, sowie Personen, die sich in der Ausbildung zum Beruf des Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten befinden, handelt. weiterlesen→