Abschnitt mit der Überschrift Dienstbereitschaft

Dienstbereitschaft

Notdiensttausch

Gelegentlich kommt es vor, dass zwei Apothekenleiter ihren Notdienst tauschen möchten. Ein Notdiensttausch ist im Vorfeld bei der Landesapothekerkammer Hessen zu beantragen und muss von ihr genehmigt werden. Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang das folgende Merkblatt:

Merkblatt: Dienstbereitschaft-Notdiensttausch

Befreiung von der Dienstbereitschaft

Jede Apotheke kann von der Dienstbereitschaft befreit werden, wenn beispielsweise Betriebsferien anstehen oder ein berechtigter Grund für die Befreiung vorliegt. Wenn Sie Ihre Apotheke schließen möchten, können Sie per E-Mail einen Antrag stellen. Die Bearbeitung Ihres Antrages ist gebührenpflichtig. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang das folgende Merkblatt:

Merkblatt: Dienstbereitschaft-Befreiung

Neueröffnung oder Schließung einer Apotheke

Bei Änderungen im Dienstbereitschaftsturnus wie z.B. bei der Schließung oder der Eröffnung einer Apotheke nimmt die Landesapothekerkammer eine Anpassung des Notdienstturnus an die neuen Verhältnisse vor. Die neue Dienstbereitschaftsanordnung wird den betroffenen Apothekenleitern von Amts wegen per Post bekannt gegeben. 

Teilen Sie uns daher bitte, gerne auch per E-Mail, die Neueröffnung oder Schließung Ihrer Apotheke mit.

Merkblatt: Dienstbereitschaft Checkliste Eröffnung/Schließung