Abschnitt mit der Überschrift Impfungen in der Apotheke

Impfungen in der Apotheke

Nach §20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Apothekerinnen und Apotheker berechtigt Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Grippe (Influenza) und Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) zu impfen, wenn sie eine entsprechende Schulung absolviert haben.

Die Bundesapothekerkammer hat ein entsprechendes Mustercurriculum entworfen, das aus verschiedenen Teilen besteht:

  • das Selbststudium
  • der theoretische Teil
  • der praktische Teil.

Dieses finden Sie hier:

Curr_Schutzimpfungen_Grippe_COVID-19_23_02_14.pdf

 

Im Herbst 2024 bietet die Landesapothekerkammer Hessen den theoretischen Teil als Fortbildungsveranstaltung an. Die Schulungsvideos werden vom 9. – 13. September 2024 online gestellt und sind inklusive Lernerfolgskontrolle bis Dezember 2024 abrufbar. 

Weiterführende Informationen zur Abrechnung sowie Empfehlungen der STIKO finden Sie unter

Schutzimpfungen in Apotheken