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Berufsbild PTA - Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in

Voraussetzung für die Ausbildung als PTA ist ein Realschul- oder gleichwertiger Abschluss. Daneben sollten gut schulische Leistungen in Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern nachgewiesen worden sein. Manuelle Geschicklichkeit, die Fähigkeit zu sorgfältigem und verantwortungsvollem Arbeiten sind ebenso unerlässlich wie Kontaktfreude und Einfühlungsvermögen im Umgang mit kranken Menschen.

Die PTA-Ausbildung dauert 2,5 Jahre: eine zweijährige schulische Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Lehranstalt und eine sechsmonatige praktische Ausbildung in der Apotheke. Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA vom 23. September 1997.

An der Schule erhalten die angehenden PTA Unterricht in Fächern, wie Chemie, Galenik, Botanik, Drogenkunde, Arzneimittelkunde, Ernährungskunde, Diätetik und Körperpflegekunde. Daneben werden praktische Übungen zur Untersuchung von Körperflüssigkeiten, Erkennung von Arzneipflanzen, Herstellung verschiedener Arzneiformen sowie zum EDV-Umgang durchgeführt. In den Ferien müssen die PTA-SchülerInnen ein vierwöchiges Praktikum in einer Apotheke ableisten. Die schulische Ausbildung endet mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung.

An die Ausbildung in der PTA-Schule schließt sich die praktische Ausbildung in der Apotheke an. Die Bearbeitung ärztlicher Verschreibungen, Beschaffung von Informationen sowie Beratung von Patienten zur ordnungsgemäßen Anwendung und Aufbewahrung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren gehört zu den Aufgaben einer zukünftigen PTA. Weiterhin werden die PTA mit der Prüfung von Arzneimitteln, Arznei- und Hilfsstoffen sowie der Herstellung von Arzneimitteln und deren Preisberechnung vertraut gemacht. Aber auch Kenntnisse über die für die Apotheke wichtigsten Rechtsvorschriften werden vermittelt. Während der Ausbildung in der Apotheke ist ein Tagebuch zu führen. Die praktische Ausbildung endet mit der mündlichen Prüfung im Fach „Apothekenpraxis“.

Der Beruf der PTA darf nur mit staatlicher Anerkennung ausgeübt werden. Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird diese Erlaubnis erteilt.
Aufgrund Ihrer Ausbildung sind PTA nicht nur in der öffentlichen Apotheke, sondern z. B. auch in Krankenhausapotheken, in der Industrie, an der Universität oder in Verwaltungen tätig.

Das Weiterbildungsinstitut PTA (WIpta) bietet berufsbegleitende Weiterbildungen, z. B. in Dermopharmazie oder Ernährung, an. Bei gegebener Zugangsvoraussetzung - dreijährige Berufstätigkeit und Bestehen einer Eingangsprüfung an der Universität bzw. eines Probestudiums - steht es den PTA dann auch offen, ohne Abitur ein Studium der Pharmazie an einer Universität anzuschließen.

Quelle: ABDA