Abschnitt mit der Überschrift
Ablauf der Zertifikate von SMC-B und HBA
Ablauf der Zertifikate von SMC-B und HBA
Technische Probleme bei der medisign GmbH (16.09.2025)
Bitte beachten Sie, dass wir aktuell aufgrund technischer Probleme beim Anbieter keinen Zugriff auf das Freigabeportal der medisign GmbH haben. Das bedeutet, dass wir momentan keine Karten dieses Anbieters freigeben können. Auch können wir Anträge, die über unsere Homepage gestellt werden, nicht an die medisign GmbH übermitteln. Medisign arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung dieses Problems.
Rundmail vom 19.05.2025
Da die Zertifikate der vor allem in den Jahren 2020/2021 ausgegebenen SMC-B und HBA in diesem Jahr ablaufen, möchten wir nochmals daran erinnern und darauf hinweisen, dass keine Verbindung mehr zur Telematik Infrastruktur (TI) und der damit verbundenen Anwendungen hergestellt werden kann, sobald die Karte abgelaufen ist. D.h., dass Sie in diesem Fall mittels der TI insbesondere auch keine E-Rezepte mehr abrufen und verarbeiten können.
Die Anbieter (D-Trust GmbH und medisign GmbH) haben zugesagt, ihre Kunden erstmals drei Monate bzw. 90 Tage vor Ablauf der Zertifikate per Email über den Ablauf zu informieren und die Möglichkeit anzubieten, über deren Portal eine Folgekarte zu beantragen.
Laut Mitteilung der D-Trust GmbH wird die Bestellung von Folgekarten über das Portal dieses Anbieters erst ab dem 02.06.2025 möglich sein.
Die Möglichkeit, die Karten direkt über das Portal Ihres Kartenanbieters zu bestellen, besteht im Übrigen nur, sofern keine Änderungen bei Ihnen in persönlicher (Name, Adresse) oder betrieblicher Hinsicht (Name oder Adresse Ihrer Apotheke) eingetreten sind.
Sofern sich Name oder Adresse des Antragstellers und/oder der Apotheke geändert haben, müssen Sie die Karte auf unserer Homepage beantragen (https://www.apothekerkammer.de/mitglieder/hba-beantragen oder https://www.apothekerkammer.de/mitglieder/smc-b-beantragen). Nach Bearbeitung erhalten Sie den Bescheid mit der Vorgangsnummer, mit der Sie die Karte bei dem ausgewählten Anbieter bestellen können. Ihre bisherige Telematik-ID wird beibehalten.
Vermeiden Sie etwaige Ausfälle, indem Sie das Ablaufdatum Ihrer Karte(n) kontrollieren und rechtzeitig eine Folgekarte, insbesondere SMC-B, bestellen.
Selbstverständlich können Sie die Karte(n) auch jederzeit über unsere Homepage beantragen. Dies gilt insbesondere auch, bis die Folgekartenbestellung über das D-Trust-Portal umgesetzt ist.
Beachten Sie auch, dass die Kartenanbieter in allen Fällen (auch bei der Bestellung von SMC-B) verpflichtet sind, eine Identitätsprüfung (PostIdent-Verfahren) durchzuführen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Mitgliederverwaltung gerne zur Verfügung.
Rundmail vom 07.04.2025
Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen zum Ablauf der Zertifikate der SMC-B und HBA. Technisch haben die Zertifikate auf den SMC-B- und HBA-Karten eine begrenzte Laufzeit von maximal 5 Jahren (teilweise weniger). Mit Ablauf der Zertifikate werden die Karten ungültig, was bedeutet, dass mit diesen Karten keine Verbindung mehr zur Telematik-Infrastruktur hergestellt werden kann.
Karteninhaber, deren SMC-B und/oder HBA in den Jahren 2020/2021 ausgeliefert wurden, bitten wir dringend, das Ablaufdatum ihrer Karte(n) zu kontrollieren. Die entsprechenden Daten finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder Sie erfragen dieses bei Ihrem Kartenanbieter (D-Trust GmbH oder medisign GmbH).
Da teilweise auch Karten ausgegeben wurden, deren Zertifikate eine Laufzeit von weniger als 5 Jahren haben, ist grundsätzlichen allen Karteninhabern zu empfehlen, die Laufzeit ihrer Karten zu kontrollieren. Die Kartenanbieter haben zugesagt, ihre Kunden frühestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Zertifikate zu informieren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie – auch falls Sie die entsprechende Nachricht Ihres Anbieters nicht erreicht – vorsorglich selbst die Laufzeit Ihrer Karten prüfen.
Vor Ende der Zertifikatslaufzeit können von den Kartenanbietern auf Antrag Folgekarten ausgegeben werden. Dazu ist auf Folgendes hinzuweisen:
Vorgehen ohne Datenänderung
Bei Bestellung einer Folgekarte ist grundsätzlich kein erneuter Antrag bei der Landesapothekerkammer Hessen auf Berechtigung zum Erhalt von HBA und SMC-B erforderlich, sondern Sie können die Folgekarten direkt über das Portal Ihres Kartenanbieters beantragen. Dies gilt allerdings nur, sofern keine Änderungen bei Ihnen in persönlicher (Name, Adresse) oder betrieblicher Hinsicht (Name oder Adresse Ihrer Apotheke) eingetreten sind.
Vorgehen mit Datenänderung
Sofern sich Name oder Adresse des Antragstellers und/oder der Apotheke geändert haben, müssen Sie die Karte auf unserer Homepage beantragen (www.apothekerkammer.de/mitglieder/hba-beantragen oder www.apothekerkammer.de/mitglieder/smc-b-beantragen). Nach Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid mit der Vorgangsnummer, mit der Sie die Karte bei dem ausgewählten Anbieter bestellen können. Ihre bisherige Telematik-ID wird beibehalten.
Rechtzeitige Beantragung wichtig
Da zeitnah eine Vielzahl von Karten ablaufen, ist mit längeren Lieferzeiten zu rechnen. Wir empfehlen Ihnen daher, die Folgekarte rechtzeitig zu beantragen, damit Ihre Apotheke arbeitsfähig bleibt.
Bitte beachten Sie auch, dass die Kartenanbieter in allen Fällen (auch bei der Bestellung von SMC-B) verpflichtet sind, eine Identitätsprüfung (PostIdent-Verfahren) durchzuführen.