Abschnitt mit der Überschrift Allgemeine Information

Allgemeine Information

Ziel der Weiterbildung ist es, Apothekern nach Abschluss ihrer Berufsausbildung im Rahmen ihrer Berufstätigkeit weitergehende Kenntnisse und Fertigkeiten in den Gebieten und Bereichen zu vermitteln. Nach Abschluss der Weiterbildung können für diese besondere Bezeichnungen geführt werden.

Abschnitt mit der Überschrift Gebiete

Gebiete

In Hessen ist die Weiterbildung in folgenden Gebieten möglich:

Allgemeinpharmazie
Klinische Pharmazie
Arzneimittelinformation
Pharmazeutische Analytik und Technologie

Die Weiterbildungszeit beträgt bei Vollzeitbeschäftigung mindestens 36 Monate. Der Weiterzubildende ist in einer von der Kammer zugelassenen Weiterbildungsstätte tätig und wird von einem von der Kammer ermächtigten Apotheker betreut. Nach bestandener mündlicher Abschlussprüfung darf der Titel Fachapotheker geführt werden.

Zusätzlich zu diesen Titeln kann das Recht auf das Führen einer Bereichsbezeichnung durch entsprechende Tätigkeit und den Besuch von Seminaren erworben werden.

 

Abschnitt mit der Überschrift Bereiche

Bereiche

Die Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Hessen lässt die Weiterbildung in folgenden Bereichen zu:

Ernährungsberatung
Geriatrische Pharmazie

Pädiatrische Pharmazie
Homöopathie und Naturheilkunde
Onkologische Pharmazie
Prävention und Gesundheitsförderung
Medikationsmanagement im Krankenhaus
Infektiologie

 

 

Abschnitt mit der Überschrift Formulare
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Empfehlung zur Durchführung

Die Fachkommissionen der Bundesapothekerkammer für die einzelnen Weiterbildungsgebiete haben Durchführungsempfehlungen erarbeitet, um den Weiterzubildenden und Ermächtigten einen Leitfaden für den Ablauf der Weiterbildung zu geben. Diese gewährleisten ein qualitativ hohes und einheitliches Niveau der Weiterbildung in Deutschland.

Die Durchführungsempfehlungen der Fachkommissionen der Bundesapothekerkammer stehen Ihnen zum Download und Ausdruck zur Verfügung: Spezialisierungsgebiete | ABDA
 

Weiterführende Infos sowie auch ein Muster-Projekt finden Sie auf der Internet-Seite der ABDA bzw. Allgemeinpharmazie | ABDA
 

Während der Weiterbildungszeit ist der Besuch von mindestens 120 Seminarstunden vorgeschrieben.
Eine Projektarbeit ist anzufertigen. Die Erstellung eines Weiterbildungsplans sowie die Protokollierung von zwei Fachgesprächen pro Jahr sind ebenfalls vorgeschrieben.

Die Apothekerkammern haben sich auf bundeseinheitliche Themenkataloge für die Seminare verständigt. Zu Ihrer Information stellen wir Ihnen nachfolgend die Seminarinhalte der jeweiligen Gebiete zum Download und Ausdruck zur Verfügung.

 

Zu den Bereichen finden Sie Durchführungsempfehlungen und Seminarinhalte, die auch von den Fachkommissionen der Bundesapothekerkammer erarbeitet sind, unter folgendem Link: Spezialisierungsbereiche | ABDA

 

Gesetzliche Grundlage für die Weiterbildung bildet die Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Hessen sowie deren Anlage (auf der Homepage in den Rechtsgrundlagen unter Kapitel 15).