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Apotheker/in aus EU/Drittstaaten
Apotheker/in aus EU/Drittstaaten
Die Landesapothekerkammer Hessen wurde vom HLfGP als zuständige Behörde beauftragt, die Fachsprachen- und Kenntnisstandprüfungen durchzuführen.
Allgemeine Informationen zur Fachsprachenprüfung
Für die Beantragung der Approbation benötigen Apotheker mit einem Abschluss aus dem Ausland fachbezogene Deutschkenntnisse. Diese müssen mit dem Fachsprachenzertifikat Pharmazie, orientiert am Sprachniveau C1, nachgewiesen werden.
Auf Grundlage der Bundesapothekerordnung führt die Landesapothekerkammer Hessen bei Bewerbern mit ausländischer Berufsqualifikation im Auftrag der zuständigen Behörde, dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege eine entsprechende Fachsprachenprüfung durch.
Anmeldung
Bitte melden Sie sich bitte mit dem folgenden Formular und den entsprechenden Unterlagen bei der LAK Hessen an:
Formular Anmeldung FSP
Ebenfalls einzureichen sind:
- Die Bestätigung über den Antrag auf Erteilung der Approbation beim HLfGP
- GER-B2 Sprachzertifikates (Goethe-Institut oder telc GmbH).
Die Ladungen zur Prüfung werden vier Wochen vor Termin versendet.
Vorbereitung auf die Prüfung
Das Lesen von Fachliteratur sowie der Leitfaden der ABDA (z.B. zur Selbstmedikation) ist hilfreich, sich zu beruflichen Themen in Fachzeitschriften informieren (z. B. Pharmazeutische Zeitung) ist ebenfalls zu empfehlen.
Kolleginnen und Kollegen, die ihre Ausbildung in einem Drittland (nicht EU-, EWR-Staat oder Schweiz) absolviert haben, sollten die Möglichkeit nutzen, vor der Approbation eine Berufserlaubnis zu beantragen. Mit der Berufserlaubnis können Sie bereits als Apotheker/in unter Aufsicht tätig werden. Eine Berufserlaubnis stellt das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen auf Antrag aus. Hierfür wird das Fachsprachenzertifikat C1 Pharmazie benötigt.
Bewertungskriterien für die Fachsprachenprüfung
Bei der Beurteilung der Fachsprache wird besonderer Wert auf berufsbezogene kommunikative Fähigkeiten gelegt. Apotheker müssen ein Gespräch souverän, strukturiert und klar führen können. Hierbei ist es wichtig, dass der Prüfungskandidat flexibel auf individuelle Gesprächssituationen reagieren und sich spontan ausdrücken kann. Ein umfangreicher Wortschatz verbunden mit flüssigem Sprechen ist eine wichtige Voraussetzung. Inhalte von Erzähltem bzw. Geschriebenem müssen erfasst und korrekt und umfassend mündlich sowie schriftlich wiedergegeben werden können.
Bei der Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung sollte beachtet werden, dass auswendig gelernte Fallbeispiele nicht ausreichen, um die Prüfung zu bestehen. In der Prüfung wird letztendlich beurteilt, ob der Prüfungskandidat sprachlich dem Berufsalltag eines Apothekers mit all seinen individuellen und vielfältigen Aufgaben gewachsen ist.
Prüfung
Zur Prüfung muss die Ladung sowie ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) vorgelegt werden.
Der Inhalt der Prüfung stellt den Alltag in einer Apotheke dar. Der Prüfling übernimmt hierbei die Rolle des Apothekers. Ziel der Fachsprachenprüfung ist, sich ein Bild zu machen, ob der Prüfling die notwendigen Sprachkenntnisse besitzt um den Apothekerberuf in Deutschland auszuüben.
Ablauf der Prüfung
Der Vorsitzende der Prüfungskommission informiert Sie über den Prüfungsablauf sowie über
die Rolle der einzelnen Prüfer während der Prüfung.
Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten zuzüglich der Vorbereitungszeiten.
Die Prüfung erfolgt in drei Teilen:
1. Simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch
2. Schriftlicher Prüfungsteil
3. Simuliertes Apotheker-Apotheker-Gespräch
Vorbereitung:
Sie erhalten die schriftliche Aufgabenstellung und die Fachinformation sowie ggf. die
Gebrauchsinformation eines Fertigarzneimittels, in denen alle für die Prüfung wichtigen Passagen farblich markiert sind.
Die Fachinformation und ggf. die Gebrauchsinformation dienen als inhaltliche Grundlage für die sich anschließenden mündlichen und schriftlichen Prüfungsteile.
Sie dürfen nach Ihrer Einschätzung zusätzlich wichtige Passagen der Fachinformation und ggf. Gebrauchsinformation markieren und Randnotizen erstellen.
Hilfsmittel:
Zugelassene Hilfsmittel während der gesamten Prüfung, die von der Prüfungskommission zur Verfügung gestellt werden:
- die Fachinformation und ggf. die Gebrauchsinformation eines Fertigarzneimittels,
- Ggf. Fertigarzneimittelpackungen bzw. Geräte zur Demonstration, Taschenrechner, Papier und Bleistift
Während der Vorbereitung und der Prüfung dürfen Sie Aufzeichnungen anfertigen, die nach der Prüfung abzugeben sind.
Die Verwendung von Mobiltelefonen und anderen mitgebrachten elektronischen Hilfsmitteln
ist während der Prüfung nicht gestattet.
Inhalt der Prüfung
1. Simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch (20 Minuten):
Sie informieren und beraten einen Patienten im Rahmen der Arzneimittelabgabe über ein
Arzneimittel, arzneimittelbezogene Probleme sowie mögliche Arzneimittelrisiken.
Insbesondere weisen Sie den Patienten auf die sachgerechte Anwendung, Aufbewahrung und
Entsorgung des Arzneimittels hin und klären ihn über mögliche Neben- oder Wechselwirkungen auf.
Verwenden Sie dabei laienverständliche Bezeichnungen und verzichten Sie – wenn möglich − auf Fachbegriffe.
Am Ende dieses Prüfungsteils halten Sie einen etwa 5-minütigen monologischen Vortrag inkl. Stellungnahme zu einem berufsbezogenen Thema, das Ihnen in der Prüfung genannt wird.
2. Schriftlicher Prüfungsteil (20 Minuten):
Im schriftlichen Prüfungsteil füllen Sie aufgrund einer festgestellten Nebenwirkung die “Notiz über ein Beratungsgespräch“ aus und berichten einem Kollegen über die Geschehnisse.
3. Simuliertes Apotheker-Apotheker-Gespräch (20 Minuten):
Sie sprechen mit einem anderen Apotheker über den Patienten, die Nebenwirkung sowieüber verschiedene Angaben der Fachinformation.
Zum Ende dieses Prüfungsteils übersetzen Sie pharmazeutische Fachbegriffe aus einerFachinformation in laienverständliche Sprache und besprechen diese mit der Prüfungskommission.
Mitteilung des Prüfungsergebnisses:
Im Anschluss der Prüfung wird Ihnen nach Bewertung durch die Prüfungskommission das Ergebnis mitgeteilt.
Nach der Prüfung
Nach dem Bestehen der Fachsprachenprüfung erhält der Prüfling ein Zertifikat, welches beim HLfGP einreicht werden muss. Alle weitergehenden Schritte erfolgen dann durch das HLfGP.
Sollte die Prüfung nicht bestanden sein, erhalten Sie ein Informationsblatt. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden und eine erneute Anmeldung (Formular) ist notwendig.
Berufserlaubnis
Ein Praktikum ist nicht vorgeschrieben, das Arbeiten unter Aufsicht wird aber empfohlen, sowohl für die Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung als auch für die Kenntnisstandprüfung.
Um hiervon richtig profitieren zu können ist eine Berufserlaubnis nötig, nur dann können auch pharmazeutische Tätigkeiten unter Aufsicht vorgenommen werden. Andernfalls kann in der Apotheke nicht pharmazeutisch gearbeitet werden. Die Berufserlaubnis wird, zusammen mit dem Antrag auf Approbation, beim HLPUG beantragt und ist für einen begrenzten Zeitraum gültig.
Die Mitgliedschaft bei der LAK Hessen ist notwendig, wenn mit einer Berufserlaubnis in einer Apotheke gearbeitet wird.
Zusätzlich wird der Besuch der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Frühjahr (Teil I, Frankfurt/Main) sowie im Herbst (Teil II, Marburg) empfohlen. Hier wird noch einmal kompakt das Wissen für die Prüfung vermittelt. Viele der Dozenten der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen prüfen auch in der Kenntnisstandprüfung.
Allgemeine Informationen zur Kenntnisstandprüfung
Die Kenntnisstandprüfung wird bei der LAK Hessen ab. Es wird versucht den angegebenen Wunschzeitraum soweit möglich zu berücksichtigen. Die Ladung zur Prüfung erfolgt circa vier Wochen vor dem Termin. In der Ladung wird der festgelegte Termin mitgeteilt.
Die LAK Hessen informiert das HLfGP über das Bestehen oder Nicht-Bestehen.
Die Approbation wird durch das HLfGP ausgestellt.
Kontakt: [email protected]
Eine erneute Anmeldung nach nicht-bestandener Prüfung muss durch den Prüfungskandidaten erneut beim HLfGP erfolgen.
Die Kenntnisstandprüfung kann zweimal wiederholt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.abda.de/fuer-apotheker/berufsausuebung/apothekerdiplome/