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Apotheker/in aus EU/Drittstaaten

Die Landesapothekerkammer Hessen wurde vom HLfGP als zuständige Behörde beauftragt, die Fachsprachen- und Kenntnisstandprüfungen durchzuführen.

Allgemeine Informationen zur Fachsprachenprüfung 

Für die Beantragung der Approbation benötigen Apotheker mit einem Abschluss aus dem Ausland fachbezogene Deutschkenntnisse. Diese müssen mit dem Fachsprachenzertifikat Pharmazie, orientiert am Sprachniveau C1, nachgewiesen werden. 

Auf Grundlage der Bundesapothekerordnung, § 4 Absatz 1 Nr. 5 führt die Landesapothekerkammer Hessen bei Bewerbern mit ausländischer Berufsqualifikation im Auftrag der zuständigen Behörde, dem Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) eine entsprechende Fachsprachenprüfung durch. 

Anmeldung 

Bitte melden Sie sich bitte mit dem folgenden Formular und den entsprechenden Unterlagen bei der LAK Hessen an: 

Formular Anmeldung FSP

Ebenfalls einzureichen sind:

  • Die Bestätigung über den Antrag auf Erteilung der Approbation beim HLfGP
  • GER-B2 Sprachzertifikates (Goethe-Institut oder telc GmbH).

Die Ladungen zur Prüfung werden vier Wochen vor Termin versendet. 

Vorbereitung auf die Prüfung 

Das Lesen von Fachliteratur sowie der Leitfaden der ABDA (z.B. zur Selbstmedikation) ist hilfreich. Zu beruflichen Themen Fachzeitschriften informieren (z. B. Pharmazeutische Zeitung) zu empfehlen.

Der AMK-Berichtsbogen ist auf der ABDA-Homepage hinterlegt. Fachbegriffe finden sich in diversen Nachschlagewerken (z.B. Hunnius, Pschyrembel). 

Kolleginnen und Kollegen, die ihre Ausbildung in einem Drittland (nicht EU-, EWR-Staat oder Schweiz) absolviert haben, sollten die Möglichkeit nutzen, vor der Approbation eine Berufserlaubnis zu beantragen. Mit der Berufserlaubnis können Sie bereits als Apotheker/in unter Aufsicht tätig werden. Eine Berufserlaubnis stellt das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen auf Antrag aus. Hierfür wird das Fachsprachenzertifikat C1 Pharmazie benötigt. 

Bewertungskriterien für die Fachsprachenprüfung 

Bei der Beurteilung der Fachsprache wird besonderer Wert auf berufsbezogene kommunikative Fähigkeiten gelegt. Apotheker müssen ein Gespräch souverän, strukturiert und klar führen können. Hierbei ist es wichtig, dass der Prüfungskandidat flexibel auf individuelle Gesprächssituationen reagieren und sich spontan ausdrücken kann. Ein umfangreicher Wortschatz verbunden mit flüssigem Sprechen ist eine wichtige Voraussetzung. Inhalte von Erzähltem bzw. Geschriebenem müssen erfasst und korrekt und umfassend mündlich sowie schriftlich wiedergegeben werden können. 

Bei der Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung sollte beachtet werden, dass auswendig gelernte Fallbeispiele nicht ausreichen, um die Prüfung zu bestehen. In der Prüfung wird letztendlich beurteilt, ob der Prüfungskandidat sprachlich dem Berufsalltag eines Apothekers mit all seinen individuellen und vielfältigen Aufgaben gewachsen ist. 

Prüfung 

Zur Prüfung muss die Ladung sowie ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) vorgelegt werden. Mobiltelefone sind nicht gestattet.

Der Inhalt der Prüfung stellt den Alltag in einer Apotheke dar. Der Prüfling übernimmt hierbei die Rolle des Apothekers. Ziel der Fachsprachenprüfung ist, sich ein Bild zu machen, ob der Prüfling die notwendigen Sprachkenntnisse besitzt um den Apothekerberuf in Deutschland auszuüben. 

Ablauf der Prüfung 

Vor jedem Prüfungsteil wird die Aufgabenstellung kurz erklärt, dabei können Rückfragen gestellt werden. Zur reinen Prüfungszeit von 60 Minuten kommt die Zeit für die Vorbereitung der Aufgaben hinzu. 

Alle Aufgabenstellungen sollten genau durchgelesen werden. Während der Vorbereitungszeit und während der Prüfung können Notizen gemacht werden. Festgelegte Hilfsmittel können genutzt werden. Die Nutzung elektronischer Hilfsmittel ist nicht erlaubt. 

Inhalt der Prüfung

Der Prüfling erhält die schriftliche Aufgabenstellung und die Fachinformation eines Fertigarzneimittels, in der alle für die Prüfung wichtigen Passagen farblich markiert sind.

Die Fachinformation dient als inhaltliche Grundlage für die anschließenden mündlichen und schriftlichen Prüfungsteile. 

Es dürfen zusätzlich wichtige Passagen der Fachinformation markieren und Randnotizen erstellt werden.

Zugelassene Hilfsmittel:

  • Fachinformation eines Fertigarzneimittels,
  • Papier und Stift. 

Während der Vorbereitung und der Prüfung dürfen Aufzeichnungen anfertigt werde, die nach der Prüfung abzugeben sind. 

Teil I Apotheker-Patienten-Gespräch 

- Beratungsgespräch gemäß Fallbeispiel (A) 

- Monologförmiger Vortrag inklusive Stellungnahme (B) 

Der Prüfling informiert und berät einen Patienten im Rahmen der Arzneimittelabgabe über ein Arzneimittel, arzneimittelbezogene Probleme sowie mögliche Arzneimittelrisiken. Insbesondere weist er den Patienten auf die sachgerechte Anwendung, Aufbewahrung und Entsorgung des Arzneimittels hin und klären ihn über mögliche Neben- oder Wechselwirkungen auf. 

Verwendet werden sollen dabei laienverständliche Bezeichnungen und auf Fachbegriffe soll verzichtet werden. 

Am Ende dieses Prüfungsteils wird ein etwa 5-minütiger monologischer Vortrag inklusive Stellungnahme zu einem berufsbezogenen Thema.

Teil II Anfertigen des Schriftstückes 

- Ausfüllen des AMK-Berichtsbogens (A) 

- Verfassen einer formellen E-Mail (B) 

Im schriftlichen Prüfungsteil wird als Ergebnis des simulierten Apotheker-Patienten-Gespräches den Berichtsbogen der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) „Bericht über unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ ausgewertet. 

Ebenfalls wird eine kurze, im Rahmen des Apothekenalltags übliche, formelle E-Mail verfasst. Dabei muss auf Textaufbau mit Anrede, Einleitung, Reihenfolge der Inhaltspunkte und Schluss geachtet werden.

Teil III Apotheker-Apotheker-Gespräch 

Der Prüfling informiert einen anderen Apotheker- oder ärztlichen Kollegen über den Patienten, die Nebenwirkungen sowie ggf. über Angaben in der Fachinformation. 

Zum Ende dieses Prüfungsteils werden pharmazeutische Fachbegriffe in laienverständliche Sprache übersetzt. Die Übersetzung erfolgt schriftlich mit ein bis wenigen Worten sowie ggf. mündlich im gemeinsamen Gespräch mit der Prüfungskommission. 

Nach der Prüfung 

Nach dem Bestehen der Fachsprachenprüfung erhält der Prüfling ein Zertifikat, welches beim HLfGP einreicht werden muss. Alle weitergehenden Schritte erfolgen dann durch das HLfGP.

Sollte die Prüfung nicht bestanden sein, kann diese beliebig oft wiederholt werden. Für eine erneute Prüfung ist eine neue Anmeldung erforderlich.

Berufserlaubnis

Ein Praktikum ist nicht vorgeschrieben, das Arbeiten unter Aufsicht wird aber empfohlen, sowohl für die Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung als auch für die Kenntnisstandprüfung.

Um hiervon richtig profitieren zu können ist eine Berufserlaubnis nötig, nur dann können auch pharmazeutische Tätigkeiten unter Aufsicht vorgenommen werden. Andernfalls kann in der Apotheke nicht pharmazeutisch gearbeitet werden. Die Berufserlaubnis wird, zusammen mit dem Antrag auf Approbation, beim HLPUG beantragt und ist für einen begrenzten Zeitraum gültig.

Die Mitgliedschaft bei der LAK Hessen ist notwendig, wenn mit einer Berufserlaubnis in einer Apotheke gearbeitet wird.

Zusätzlich wird der Besuch der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Frühjahr (Teil I, Frankfurt/Main) sowie im Herbst (Teil II, Marburg) empfohlen. Hier wird noch einmal kompakt das Wissen für die Prüfung vermittelt. Viele der Dozenten der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen prüfen auch in der Kenntnisstandprüfung.

 

Kenntnisstandprüfung

Die Kenntnisstandprüfung wird bei der LAK Hessen ab. Es wird versucht den angegebenen Wunschzeitraum soweit möglich zu berücksichtigen. Die Ladung zur Prüfung erfolgt circa vier Wochen vor dem Termin. In der Ladung wird der festgelegte Termin mitgeteilt.

Die LAK Hessen informiert das HLfGP über das Bestehen oder Nicht-Bestehen.

Die Approbation wird durch das HLfGP ausgestellt. 

Kontakt: [email protected]

Eine erneute Anmeldung nach nicht-bestandener Prüfung muss durch den Prüfungskandidaten erneut beim HLfGP erfolgen. Die Kenntnisstandprüfung kann zweimal wiederholt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter 

https://www.abda.de/fuer-apotheker/berufsausuebung/apothekerdiplome/