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Allgemeine Informationen zur Ausbildung

Der Ausbildungsberuf der PKA ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Als Zugangsvoraussetzung bedarf es keiner gesetzlich vorgeschriebenen Schulbildung, aber die Ausbildung baut inhaltlich auf dem Hauptschulabschluss auf. Gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern sowie eine gute Allgemeinbildung, Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamgeist werden ebenfalls voraus-gesetzt.

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur PKA vom 03. Juli 2012 legt die Fertigkeiten und Kenntnisse fest, die während der Ausbildung vermittelt werden müssen. 

Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und findet als duale Ausbildung in der Ausbildungsstätte d. h. in der Apotheke und in der Berufsschule statt. 

Einstellungstermin

Grundsätzlich ist die Einstellung von Auszubildenden zu jedem beliebigen Termin möglich. Wir weisen jedoch darauf hin, dass im Hinblick auf den Beginn des Ausbildungsverhältnisses die Verträge so abgeschlossen werden sollten, dass eine Zulassung zur Abschlussprüfung in drei Jahren ohne Zeitverlust sowie eine problemlose Eingliederung in die Berufsschulen möglich ist.

Wir empfehlen daher, Verträge möglichst zum 01.08. oder zum 15.08. abzuschließen, d. h. um an der Sommerprüfung (regulär nach 36 Monaten Ausbildungszeit) teilnehmen zu können, ist der späteste Ausbildungsbeginn der 15.08. eines jeden Jahres.

In der Apotheke werden vor allem Kenntnisse zur Warenbewirtschaftung (Bestellung, Lagerhaltung, Bearbeitung von Wareneingang und Lieferungen) aber auch zur Buchführung (Rechnungen, Zahlungsverkehr, Rezeptabrechnungen) und zum anfallenden Schriftverkehr vermittelt. Außerdem wird die Kommunikation mit Lieferanten geschult aber auch die Kompetenz in der Beratung von Kunden beim Verkauf von apothekenüblichen Waren und Medizinprodukten.

In der Berufsschule ergänzen die entsprechenden fachbezogenen und allgemeinbildenden Fächer die praktische Ausbildung. Für den Berufsschulunterricht werden die Auszubildenden für ungefähr 12 Stunden pro Woche von der Apotheke freigestellt.

Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung abgelegt in den Fächern:

  • Beschaffung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren

  • Preisbildung

Dadurch wird der Ausbildungsstand der Auszubildenden ermittelt. 

Am Ende der Ausbildungszeit muss eine Abschlussprüfung in den schriftlichen Fächern:

  • Geschäfts- und Leistungsprozesse in der Apotheke
  • Warensortiment
  • Wirtschafts- und Sozialkunde 

und in den praktischen Fächern:

  • Warenwirtschaft
  • Beratungsgespräch

abgelegt werden.

Bei auftretenden Fragen oder Problemen, die Sie nicht mit Ihrem Ausbildungsbetrieb oder der Berufsschule klären können, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ausbildungsberater oder an die Landesapothekerkammer Hessen unter [email protected].

Zuständige Ausbildungsberater für Ihre Region:

Region Darmstadt: Herr Bernd Rupprecht, Modau-Apotheke, Mühltal, Telefon: 06151/148501

Region Frankfurt am Main: N. N

Region Gießen: Frau Christiane Binder, Rathaus-Apotheke, Pohlheim, Telefon: 06404/950627

Region Fulda: Herr Dr. Peter Homann, Alte-Apotheke, Schlüchtern, Telefon: 06661/96150

Region Kassel: Herr Martin Steinhagen, Eder-Apotheke, Fritzlar, Telefon: 05622/9302680

Region Wiesbaden: N. N

Region Limburg: N. N