Abschnitt mit der Überschrift Pharmazeuten im Praktikum

Pharmazeuten im Praktikum

Der dritte Ausbildungsabschnitt umfasst eine 12-monatige praktische Ausbildung, in der die Kenntnisse vertieft, erweitert und angewendet werden sollen. Mindestens 6 Monate müssen in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet, die verbleibende Zeit kann auch in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, der Industrie, einer wissenschaftlichen Institution oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle absolviert werden. Ergänzt wird das praktische Jahr durch einen vierwöchigen Begleitunterricht, in dem praxisbezogene Themen vermittelt werden.

Die praktische Ausbildung ist zwar nicht mehr dem Studium zuzuordnen, ist aber Teil der Ausbildung für Pharmazeuten und Voraussetzung für die Zulassung zum Dritten Staatsexamen.

Die Landesapothekerkammer stellt Pharmazeuten im Praktikum folgendes Dokument zur Vorlage bei Behörden, Verkehrsbetrieben etc. zur Verfügung:
Stellungnahme Pharmaziepraktikum ist Teil der Ausbildung

 

Den Link zum Leitfaden der ABDA für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke finden Sie hier: PhiP: Leitfaden für die praktische Ausbildung überarbeitet | ABDA

 

Auf den Seiten des BPhD finden Sie weitere Informationen zum Praktischen Jahr.

Dritter Prüfungsabschnitt

Alle Informationen rund um die Anmeldung zum 3. Prüfungsabschnitt finden Sie auf den Seiten des HLfGP (Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege).