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Berufsbild PKA - Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r
Berufsbild PKA - Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r
In unserem Jahrhundert ist die Zahl der Arzneimittel in den Apotheken stark gewachsen. Die Apotheke und ihr pharmazeutisches Personal hat die Aufgabe über Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln zu wachen. Unterstützung ist nötig und wird in vielen Bereichen von den Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten geleistet. Der Beruf der „Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten“ (PKA) hat sich aus dem Beruf des „Apothekenhelfers“ entwickelt. In der Apothekenbetriebsordnung ist das Tätigkeitsgebiet für PKA, Apothekenhelfer und Apothekenfacharbeiter, die zum nichtpharmazeutischen Personal gehören wie folgt beschrieben:
Das Umfüllen einschließlich Abfüllen und Abpacken oder Kennzeichnen von Arzneimitteln darf unter Aufsicht eines Apothekers auch durch anderes als das pharmazeutische Personal ausgeführt werden, soweit es sich um Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter, Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, sowie Personen, die sich in der Ausbildung zum Beruf des Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten befinden, handelt.
Darüber hinaus darf sich das pharmazeutische Personal unterstützen lassen
- bei der Herstellung und Prüfung der Arzneimittel,
- bei der Prüfung der Ausgangsstoffe,
- durch Bedienung, Pflege und Instandhaltung der Arbeitsgeräte,
- beim Abfüllen und Abpacken oder Kennzeichnen der Arzneimittel sowie
- bei der Vorbereitung der Arzneimittel zur Abgabe.
Der Schwerpunkt des Aufgabengebietes ist aber im kaufmännischen Bereich zu suchen, d. h.
- Betreuung des Warenlagers
- Büroorganisation
- Rechnungswesen
- Schriftverkehr
Hinzu kommen
- Unterstützung des Apothekers bei der Verkaufsvorbereitung (Kunden- und Marktanalysen)
- Mitgestaltung des Freiwahlsortiments einschl. Preiskalkulation
- Werbemaßnahmen (Warenpräsentation und -dekoration)
- Beratung und Verkauf von apothekenüblichen Waren und Medizinprodukten
- Kosten- und Leistungsabrechnung
- Dokumentation
- Apothekenspezifische qualitätssichernde Maßnahmen
- Koordination von Terminen
Hieraus ergeben sich Berufsmöglichkeiten in:
- öffentlichen Apotheken
- in Krankenhausapotheken
- in der pharmazeutischen Industrie
- in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens
- im pharmazeutischen Großhandel
- in Drogerien.
Für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln auch außerhalb der Apotheken ist wichtig, dass die PKA nach ihrer Ausbildung über den Sachkundenachweis hierfür verfügt.
Die Landesapothekerkammer Hessen bietet Apothekenhelfern, Apothekenfacharbeitern und Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten die Möglichkeit, ein Fortbildungszertifikat zu erwerben.
Das Fortbildungszertifikat erhält, wer den Nachweis erbringen kann, in dem Zeitraum von höchstens drei Jahren vor Antragsstellung mindestens 70 Fortbildungspunkte erworben zu haben.
Die Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates sind unter Textsammmlung der Rechtsgrundlagen - 41 b zu finden.
Sollten Sie weitere Fragen zur PKA-Ausbildung haben, wenden Sie sich bitte an
Frau Brzezinski, Landesapothekerkammer Hessen, [email protected]