Änderung der Weiterbildungsordnung: Gelegenheit zur Stellungnahme
Hierzu stellt die LAK Hessen gemäß § 17 Absatz 6 des Heilberufsgesetzes, Artikel 8 der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. EU L 173, S. 25) sowie § 6 Absatz 3 der Satzung der LAK Hessen die geplanten Änderungen der Weiterbildungsordnung einschließlich der zugehörigen Verhältnismäßigkeitsprüfung für die Dauer von zwei Wochen zur Verfügung. Stellung nehmen können Bürgerinnen und Bürger, Dienstleistungsempfänger sowie andere einschlägige Interessenträger, einschließlich solcher, die nicht dem betroffenen Beruf angehören. Innerhalb der Frist eingegangene Stellungnahmen werden zusammen mit einer Empfehlung des Vorstands den Delegierten vor der Delegiertenversammlung schriftlich oder in Textform zur Verfügung gestellt.
Die beabsichtigte Neufassung der Weiterbildungsordnung finden Sie hier:
Bitte reichen Sie Ihre Stellungnahme bis spätestens zum 30. Oktober 2026 ein.