Abschnitt mit der Überschrift
Kammerwahl 2024
Kammerwahl 2024
Wahl zur XVII. Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen
Frau Apothekerin Mira Sellheim hat ihre Wahl als Delegierte der Landesapothekerkammer Hessen abgelehnt. Gemäß § 19 der Wahlordnung folgt im Wahlvorschlag der Liste 1 Herr Apotheker Marc Schmidt, der seine Wahl jedoch ebenfalls abgelehnt hat. An seine Stelle tritt gemäß des Wahlvorschlags der Liste 1 Herr Apotheker Stephan Tang, der die Wahl zum Delegierten angenommen hat.
Herr Apotheker Jochen Schmitt hat seine Wahl als Delegierter der Landesapothekerkammer Hessen abgelehnt. Gemäß § 19 der Wahlordnung folgt im Wahlvorschlag der Liste 6 Frau Apothekerin Annegret Linck, welche die Wahl zur Delegierten angenommen hat.
Frankfurt am Main, 20. Dezember 2024
LANDESAPOTHEKERKAMMER HESSEN
gez. Dr. Matti Zahn
- Wahlleiter -
Gesamtwahlergebnis der Wahl zur XVII. Delegiertenversammlung
Der Wahlausschuss hat das Gesamtwahlergebnis der Wahl zur XVII. Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen wie folgt festgestellt:
Liste 1: 569
Liste 2: 212
Liste 3: 175
Liste 4: 244
Liste 5: 360
Liste 6: 402
Liste 7: 835
Enthaltungen: 2
Ungültige Stimmen: 28
Abgegebene Stimmen insgesamt: 2827
Danach entfallen wie nachfolgend Sitze auf die Listen:
Liste 1: 6
Liste 2: 2
Liste 3: 1
Liste 4: 2
Liste 5: 4
Liste 6: 4
Liste 7: 9
Demnach sind damit folgende Personen als Delegierte gewählt:
Liste 1 „Unsere Zukunft gemeinsam gestalten“
- Ursula Funke, Wiesbaden
- Dr. Otto Quintus Russe, Frankfurt
- Mira Sellheim, Gießen
- Erik Modrack, Schwalbach am Taunus
- Dr. Felix Rohde, Rüsselsheim
- René Weigand, Dillenburg
Liste 2 „Aktive Liste Nordhessen“
- Michaela Mann, Edermünde
- Bettina De Schrijver, Vellmar
Liste 3 „Jungapotheker für die Zukunft“
- Dr. Robin Brünn, Frankfurt am Main
Liste 4 „Starke Stimme für die Pharmazie“
- Prof. Dr. Mona Tawab, Eschborn
- Dr. Christian Ude, Darmstadt
Liste 5 „Apotheker in Industrie und Krankenhaus“
- Dr. Tobias Mück, Frankfurt am Main
- Dr. Nils Keiner, Frankfurt am Main
- Beate Werner, Malsfeld
- Dr. Danny Brell, Hanau
Liste 6 „Offizinapotheker Hessen“
- Dr. Cora Menkens, Bad Homburg v. d. H.
- Dr. Sebastian Barzen, Heidenrod
- Dr. Nojan Nejatian, Erzhausen
- Jochen Schmitt, Freigericht
Liste 7 „Team Neustart - Auswechseln. Aufbruch. Aufschwung zusammen“
- Dr. Schamim Eckert, Neu-Anspach
- Holger Seyfarth, Frankfurt am Main
- Wibke Blasch, Bad Soden am Taunus
- Johanna Hauser, Frankfurt am Main
- Cordula Eichhorn, Eppstein
- Dr. Matthias Rothenberger, Wiesbaden
- Olaf Herde, Lich
- Jeanette Lerch, Hattersheim am Main
- Peter Lang, Limburg
Frankfurt am Main, 06.12.2024
LANDESAPOTHEKERKAMMER HESSEN
Dr. Matti Zahn
-Wahlleiter-
Hinweis zur öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Stimmauszählung und zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl zur Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen findet am Freitag, den 06.12.2024, ab 9:30 Uhr, in den Räumen der Landesapothekerkammer Hessen (Konferenzfläche), Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt, statt.
LANDESAPOTHEKERKAMMER HESSEN
Dr. Matti Zahn
- Wahlleiter -
(17. Wahlperiode 2025 - 2029)
Gemäß § 14 des Hessischen Heilberufsgesetzes (zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2024 (GVBl. Nr. 22)) wird die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen von den Kammerangehörigen auf die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, geheimer und direkter Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Die nächste Wahl zur Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen findet vom 26.11.2024 bis 05.12.2024 statt. Sie erfolgt wie bisher per Briefwahl. Die Auszählung der Kammerwahl findet am 06.12.2024 in den Räumen der Landesapothekerkammer Hessen (Konferenzfläche), Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt, öffentlich statt. Der letzte Termin für die Abgabe der Wahlvorschläge ist der 16.09.2024.
Ein Wahlberechtigter kann von seinem Wahlrecht nur Gebrauch machen, wenn er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis liegt gemäß § 7 Abs. 2 Wahlordnung in den Landkreisen bei den Landräten, in kreisfreien Städten bei den Magistraten, öffentlich vom 23.09.2024 bis zum 21.10.2024 aus. Nicht selbständige Kammerangehörige werden in dem Wählerverzeichnis nach ihrem Wohnort geführt; sofern sie ihren Wohnort außerhalb Hessens haben, werden sie ebenso wie selbständige Kammerangehörige nach ihrem Beschäftigungsort geführt.
Apotheker/innen, die ihren Beruf zuletzt in Hessen ausgeübt haben und jetzt außerhalb der Bundesrepublik tätig sind, können der Kammer als freiwilliges Mitglied angehören und sind somit wahlberechtigt. Diese Mitglieder können keinem Wahlkreis zugeordnet werden. Es wird daher für diesen Personenkreis ein gesondertes Verzeichnis erstellt und in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Hessen, Lise-Meitner-Str. 4, 60486 Frankfurt am Main, ausgelegt.
Ansprüche auf Aufnahme und Einwendungen gegen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis können bis zum 22.10.2024, 18:00 Uhr, schriftlich beim Wahlleiter der Landesapothekerkammer Hessen, Lise-Meitner-Straße 4, 60486 Frankfurt am Main erhoben werden.
Frankfurt am Main, 22.08.2024
LANDESAPOTHEKERKAMMER HESSEN
gez. Dr. Matti Zahn
- Wahlleiter -