Um sicherzustellen, dass alle Apotheken im Herbst einen vorläufigen individuellen Notdienstplan erhalten, befinden sich die Vorbereitungen derzeit in der Endphase. Der Plan basiert auf den bis Ende August 2025 bekannten Öffnungs- und Schließungsterminen und dient als Grundlage für mögliche Vorabtauschvorgänge.
Wir bitten Sie daher, der Mitgliederverwaltung der Landesapothekerkammer Hessen rechtzeitig mitzuteilen,
- wenn Sie Ihre Apotheke in diesem oder im kommenden Jahr dauerhaft schließen möchten oder
- wenn Sie die Eröffnung einer neuen Apotheke planen.
Nur durch eine frühzeitige Information kann verhindert werden, dass der Notdienstplan für das Jahr 2026 auf veralteten oder unvollständigen Daten basiert.
Die neuen Notdiensttermine werden im September freigeschaltet.
Wie in den vergangenen Jahren haben Sie auch im digitalen Notdienstverplanungssystem die Möglichkeit, vor der endgültigen Veröffentlichung der Notdienstkalender Ihre Tausch- und Übernahmewünsche gebührenfrei einzutragen. Das entsprechende Tauschmodul finden Sie im geschützten Bereich der Kammerhomepage unter dem Reiter „Antrag: Notdienständerung“.
Eine Genehmigung Ihres Tausch- und Übernahmewunsches setzt zwingend voraus, dass Sie sich vor der Eintragung des Änderungswunsches mit Ihrem Tauschpartner (also der Apotheke, die den Dienst übernehmen soll) abstimmen. Dies beinhaltet natürlich auch das Datum des Rücktausches.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Hamidovic unter der Durchwahl -54 und Frau Messaoudi unter der Durchwahl -38 zur Verfügung.