Inhaltsabschnitt

Vorabtauschphase Apothekennotdienst 2025

Vorabtauschphase für den Apothekennotdienst 2025

Am 15. August 2024 hatten wir Sie bereits darüber informiert, dass wir uns in der Endphase der Notdienstplanung 2025 befinden. Nachdem nunmehr die Vorbereitungen abgeschlossen sind, freuen wir uns, Ihnen den Notdienstkalender für das Jahr 2025 bereitstellen zu können.

Den Notdienstkalender finden Sie auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen im geschützten Bereich (www.apothekerkammer.de). Bitte melden Sie sich dafür wie gewohnt mit Ihren Zugangsdaten (Mitgliedsnummer und Passwort) an. Bei der Auswahl des Reiters „Notdienst“ öffnet sich die Hauptseite zum Apothekennotdienst, die Sie bereits kennen. Wenn Sie den Reiter „Mein Notdienst 2025“ auswählen und dort Ihre Apotheke sowie den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingeben, wird Ihnen eine Aufstellung der Notdienste, für die Ihre Apotheke im kommenden Jahr eingeteilt ist, angezeigt.

Wie in den vergangenen Jahren haben Sie auch im digitalen Notdienstverplanungssystem die Möglichkeit, vor der endgültigen Veröffentlichung der Notdienstkalender Ihre Tausch- und Übernahmewünsche gebührenfrei einzutragen. Hierfür steht Ihnen im geschützten Bereich der Kammerhomepage ein sog. Tauschmodul zur Verfügung. Dieses finden Sie unter dem Reiter „Antrag: Notdienständerung 2025“.

Eine Genehmigung Ihres Tausch- und Übernahmewunsches setzt zwingend voraus, dass Sie sich vor der Eintragung des Änderungswunsches mit Ihrem Tauschpartner (also der Apotheke, die den Dienst übernehmen soll) abstimmen. Dies beinhaltet natürlich auch eine Absprache über das Datum des Rücktausches.

Wir bitten Sie, die abgestimmten Änderungswünsche bis spätestens zum


4. Oktober 2024


einzupflegen.

Die Bearbeitung Ihrer Tauschwünsche erfolgt zeitnah. Nach Überprüfung durch die Kammer werden die Notdienstkalender freigeschaltet. Die Freischaltung erfolgt bis spätestens zum  


15. November 2024.

 
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass alle Änderungswünsche, die nach dem 04.10.2024 im System eingepflegt werden, eine Verwaltungsgebühr von 25 € für die Bearbeitung durch die Kammer auslösen.
Bitte beachten Sie, dass der Wechsel zum nächsten Notdienst in Übereinstimmung mit der Allgemeinverfügung vom 01.09.2012 für alle Apotheken auf 9:00 Uhr festgelegt wird.
  
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Faour unter der Durchwahl -13 und Frau Hamidovic unter der Durchwahl -54 zur Verfügung. 

 

Download