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Verpflichtende Nutzung der ePA ab 1. Oktober 2025

Hiermit möchten wir Sie über die verpflichtende Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab dem 1. Oktober 2025 informieren.
  

Nachweis der TI-Anwendung im Nacht- und Notdienstfonds (NNF) zwingend bis 31.12.2025
 

Apotheken müssen bis spätestens 31.12.2025 im NNF-Portal das Vorhandensein der vorgeschriebenen TI-Anwendung (hier ePA) nachweisen, um die volle TI-Pauschale zu erhalten – andernfalls droht ab dem 01.01.2026 eine Kürzung der Pauschale. In der Regel erfolgt die Meldung automatisch über das Apothekenverwaltungssystem (AVS), sie muss jedoch im NNF-Portal kontrolliert werden. Fehlt die automatische Übermittlung, kann der Nachweis manuell im Portal eingetragen werden. Aktuell liegt bei rund einem Drittel der Apotheken noch kein Nachweis vor. Apotheken sollten daher die Übergangsfrist vom 01.10. bis 31.12.2025 nutzen, um sicherzustellen, dass der Nachweis rechtzeitig vorliegt. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung ist als Anlage beigefügt.

 
Anlassbezogene Einsicht in die elektronische Medikationsliste (eML)
 

Es besteht keine generelle Verpflichtung zur Einsichtnahme in die eML bei jedem Patientenkontakt. Die Grundlage für die Information und Beratung bei der Abgabe von Arzneimitteln ist weiterhin das Beratungsgespräch. In diesem Sinne ist die eML dann einzusehen, wenn sich aus dem Beratungsgespräch ein entsprechender Grund ergibt.

 
 
Umgang mit der elektronischen Medikationsliste (eML) im AVS
 

Alle Mitarbeitenden in den Apotheken sollten sich zeitnah fach­lich und praktisch mit der elektronischen Medikationsliste (eML) im ePA-Modul ihres AVS vertraut machen. Der DAV hat von den AVS-Anbietern die Umsetzung der folgenden beiden Funktionalitäten bis Ende 2025 gefordert, um die Praxistauglichkeit für alle Apotheken zu verbessern und erste Mehrwerte für Patient*innen zu generieren:
a.     Anzeige der eML bei allen relevanten Prozessschritten.
b.     Automatische Integration der eML-Daten in die Interaktionsprüfung.

 
 
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur ePA sowie zur eML
 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Start der ePA sowie ein umfassendes fachliches und technisches FAQ sind auf der ABDA-Homepage zusammengestellt:
www.abda.de/fuer-apotheker/it-und-datenschutz/epa/

Anlage