Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir erwarten alle mit Spannung die morgige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Zulässigkeit der Gewährung von Bonusprämien bei der Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke. Keiner weiß bisher, wie das Gericht urteilen wird. Wir wissen nur, dass die Entscheidung Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung haben kann.
Seien Sie versichert, dass wir diesen Tag nicht taten- oder gar planlos auf uns zukommen lassen. Bereits am vergangenen Montag haben wir uns im Vorstand der Landesapothekerkammer intensiv zum weiteren Vorgehen besprochen. Am morgigen Donnerstag werden wir um 17 Uhr zu einer Sondersitzung des Vorstandes online zusammenkommen und dafür unseren Arbeitstag sowie teilweise auch den Urlaub einzelner Vorstandsmitglieder unterbrechen, um akut zu beraten, welche Schritte vor dem Hintergrund der Gerichtsentscheidung unverzüglich einzuleiten sind.
Wir werden im Nachgang so bald wie möglich mit einer Bewertung und Stellungnahme auf Sie zugehen. Parallel werden wir unmittelbaren Kontakt mit den Politikerinnen und Politikern in unserem Netzwerk aufnehmen, um die ohnehin dringend notwendigen Maßnahmen erneut zu unterstreichen:
- Eine wirtschaftliche Stärkung der Apotheken durch eine kurzfristige, zeitgemäße und dynamisierte Honoraranpassung,
- ein Verbot des Versandhandels mit allen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und
- eine Ausweitung unserer pharmazeutischen Kompetenzen mit dem Ziel, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu verbessern aber auch unsere Arbeit zu erleichtern.
Diese Forderungen stehen für uns – unabhängig vom morgigen Tag - als unverrückbare Ziele fest. Ich wiederhole an dieser Stelle mit Nachdruck, dass alles andere als ein kurzfristiges Handeln der Politik für mich im Sinne unseres Berufsstandes nicht hinnehmbar ist. Die morgige Entscheidung – wie immer sie auch lautet - wird diese Forderungen nicht verändern, sondern vielmehr die Bedeutung und die Konsequenzen für unser Gesundheitssystem nochmals unterstreichen. Uns ist bewusst, dass der Ausgang dieses Gerichtsverfahrens für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch unsere Apotheken vor Ort existenziell werden kann. Dieses Bewusstsein muss spätestens jetzt auch bei den politischen Entscheidungsträgern geschaffen sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Vorstand der Landesapothekerkammer Hessen wird die Erfüllung der oben aufgeführten Forderungen unmissverständlich bei der Politik einfordern und hierbei auch die morgige Gerichtsentscheidung miteinbringen. Wir als Kammer stehen für eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung im Sinne eines freien Heilberufes, was unvereinbar mit Rx-Rabatten, übertriebenem Preiskampf oder „Verramschen“ des besonderen Gutes „Arzneimittel“ ist. Eine stabile Preisbindung ist eine wesentliche Stütze dieser Arzneimittelversorgung. Dafür müssen und werden wir – nicht zuletzt im Interesse unserer Patientinnen und Patienten - kämpfen.
Im Namen des Vorstandes, Ihr
Dr. Christian Ude