Um sicherzustellen, dass alle Apotheken im Herbst einen vorläufigen individuellen Notdienstplan erhalten, gehen die entsprechenden Vorbereitungen nun in die Endphase. Der Notdienstplan stützt sich auf die bis Ende August 2024 bekannten Öffnungs- und Schließungstermine und dient als Basis für Vorabtauschvorgänge. Wir bitten Sie darum, der Mitgliederverwaltung der Landesapothekerkammer Hessen rechtzeitig mitzuteilen, ob Sie Ihre Apotheke in diesem oder nächstem Jahr schließen möchten oder beabsichtigen, eine neue Apotheke zu eröffnen. Durch eine rechtzeitige Mitteilung wird verhindert, dass der Notdienstplan für das Jahr 2025 auf Grundlage falscher Daten erstellt wird.
Die neuen Termine werden Ende August/Anfang September freigeschaltet.
Wie in den vergangenen Jahren haben Sie auch im digitalen Notdienstverplanungssystem die Möglichkeit, vor der endgültigen Veröffentlichung der Notdienstkalender Ihre Tausch- und Übernahmewünsche gebührenfrei einzutragen. Hierfür steht Ihnen im geschützten Bereich der Kammerhomepage das Tauschmodul zur Verfügung. Dieses finden Sie unter dem Reiter „Antrag: Notdienständerung“. Eine Genehmigung Ihres Tausch- und Übernahmewunsches setzt zwingend voraus, dass Sie sich vor der Eintragung des Änderungswunsches mit Ihrem Tauschpartner (also der Apotheke, die den Dienst übernehmen soll) abstimmen. Dies beinhaltet natürlich auch das Datum des Rücktausches.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Faour unter der Durchwahl -13 und Frau Hamidovic unter der Durchwahl -54 zur Verfügung.