Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat im Bundesgesetzblatt vom 14. Oktober 2024 angepasste Mindestvergütungssätze für Ausbildungsverhältnisse, die im Jahr 2025 beginnen, veröffentlicht.
Für PKA-Auszubildende, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 beginnen, gelten demnach folgende monatlichen Mindestvergütungen:
- 682 Euro im 1. Ausbildungsjahr
- 805 Euro im 2. Ausbildungsjahr
- 921 Euro im 3. Ausbildungsjahr
- 955 Euro im 4. Ausbildungsjahr
Der Apothekenleiter muss die vorstehenden Mindestvergütungssätze im Rahmen der PKA-Ausbildung berücksichtigen, sofern keine Tarifbindung besteht. Wir weisen in diesem Zuge ausdrücklich darauf hin, dass höhere Vergütungssätze aufgrund bestehender Tarifbindung von den angepassten Mindestvergütungssätzen unberührt bleiben, sodass im Falle der Tarifbindung die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung zu zahlen ist.
Die tarifliche Ausbildungsvergütung für PKA-Auszubildende beträgt seit dem 1. Juli 2024 (GeTV ADA):
- 850 Euro im 1. Ausbildungsjahr
- 900 Euro im 2. Ausbildungsjahr
- 950 Euro im 3. Ausbildungsjahr