Inhaltsabschnitt

Meldeprozesse zum NNF komplett digitalisiert und Versorgungsmangel bei acetylsalicylsäurehaltigen Arzneimitteln in intravenösen Darreichungsformen

Hiermit möchten wir Sie über folgende Themen informieren: 

  • Meldeprozesse zum NNF komplett digitalisiert
  • Versorgungsmangel bei acetylsalicylsäurehaltigen Arzneimitteln in intravenösen Darreichungsformen - Bekanntmachung nach § 79 Abs. 5 AMG vom 21. Juli 2025 (BAnZ AT 25.07.2025 B1)

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Meldeprozesse zum NNF komplett digitalisiert

beigefügt finden Sie die aktuelle Presseinformation des Nacht- und Notdienstfonds des
Deutschen Apothekerverbandes zum digitalen Meldeprozess an den NNF zu Ihrer Information.

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Versorgungsmangel bei acetylsalicylsäurehaltigen Arzneimitteln in intravenösen Darreichungsformen - Bekanntmachung nach § 79 Abs. 5 AMG vom 21. Juli 2025 (BAnZ AT 25.07.2025 B1)
 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit Bekanntmachung vom 21. Juli 2025 (BAnz. AT 25.07.2025 B1, vgl. Anlage) nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) festgestellt, dass ein Versorgungsmangel mit acetylsalicylsäurehaltigen Arzneimitteln in intravenösen Darreichungsformen besteht.

Die Feststellung erlaubt den zuständigen Behörden der Länder nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zu gestatten.

Die Feststellung gilt bis zu einer abweichenden Feststellung durch das BMG, die ebenfalls im Bundesanzeiger bekannt zu machen ist.

 

Anhang