Inhaltsabschnitt

LAK Hessen | Resolution der Delegiertenversammlung vom 18. Juni 2026

Wer bei den Apotheken kürzt, kürzt bei der Versorgung – Apothekenabschlag nicht erhöhen!

Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung auf, die im Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehene Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2,07 Euro je Packung ersatzlos zu streichen. Der Bundesrat hat diese Streichung bereits empfohlen. Wir appellieren an die Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen, dieser Empfehlung im parlamentarischen Verfahren zu folgen.
 

Was die eine Hand gibt, nimmt die andere wieder.

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 3. Juni 2026 wurde das Apothekenhonorar erstmals seit 2013 und wie im Koalitionsvertrag vereinbart auf 9,50 Euro je verschreibungspflichtigem Arzneimittel angehoben. Nach dreizehn Jahren Stillstand, in denen bundesweit jede fünfte Apotheke schließen musste, ist dies ein überfälliges Signal für die wohnortnahe Versorgung. Doch dasselbe Kabinett plant, diese Anpassung ab 2027 über einen erhöhten Abschlag teilweise wieder einzuziehen, noch bevor sie ihre volle Wirkung entfalten kann.

Eine Stärkung, die bei ihrer Verkündung bereits den Vorbehalt des Widerrufs trägt, ist keine Stärkung. Sie untergräbt das Vertrauen in politische Zusagen und schadet der Glaubwürdigkeit gesundheitspolitischer Entscheidungen.
 

Das Gesetz spart ausgerechnet bei denen, die die Einsparungen erst möglich machen.

Hersteller senken Preise, Krankenkassen erhöhen Zuzahlungen. Doch es sind die Apotheken, die all diese Maßnahmen in der täglichen Versorgungsrealität umsetzen, ohne angemessen dafür entlohnt zu werden:

  • Biosimilar-Austausch: Apotheken prüfen jede Verordnung anhand einer Vielzahl von Kriterien und begleiten verunsicherte Patientinnen und Patienten individuell und kompetent. Das Einsparpotenzial beziffert das Wissenschaftliche Institut der AOK auf bis zu 2,3 Milliarden Euro jährlich; Rezept für Rezept erarbeitet in den Apotheken vor Ort.
  • Zuzahlungen: Die Zuzahlungen steigen um rund die Hälfte und werden künftig jährlich weiter angehoben. Eingezogen werden sie von den Apotheken – ein unentgeltliches Inkasso für die Krankenkassen, verbunden mit täglicher Aufklärungsarbeit gegenüber Versicherten, die zu Recht Fragen stellen.
  • Herstellerabschlag: Den Rabatt der pharmazeutischen Industrie an die Kassen strecken die Apotheken Monat für Monat vor. Sie tragen dabei das volle Ausfallrisiko, wenn Hersteller verspätet, gekürzt oder gar nicht zahlen.
     

Knapp 200 Millionen Euro – ein unverhältnismäßiger Eingriff!

Die geplante Abschlagserhöhung soll knapp 200 Millionen Euro einbringen. Das ist ein Bruchteil dessen, was Apotheken dem System jährlich an Einsparungen ermöglichen und fortlaufend vorfinanzieren. Wer für diese Summe eine eben erst beschlossene Honoraranpassung aushöhlt, saniert nicht die gesetzliche Krankenversicherung. Er bestraft diejenigen, die die Sparbeschlüsse vollziehen und gefährdet damit die flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung.
 

Appell an den Deutschen Bundestag:

Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen erklärt: Wer heute an den Apotheken spart, zahlt morgen einen höheren Preis mit längeren Wegen für Patientinnen und Patienten, weniger Versorgung und einem wachsenden Vertrauensverlust.

Der Deutsche Bundestag hat es jetzt in der Hand, einen Konstruktionsfehler dieses Gesetzes zu korrigieren, bevor er Schaden anrichtet: Streichen Sie die Erhöhung des Apothekenabschlags.

 

Resolution zum Download 


---

Kontakt für Rückfragen:

Landesapothekerkammer Hessen | Pressestelle: Frau Diana Knoth, M. A.
Lise-Meitner-Straße 4 | 60486 Frankfurt am Main
[email protected] | www.apothekerkammer.de