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Impfungen in der Apotheke – Schulungsangebot der Kammer und Materialien zur Patienteninformation

Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Apothekerinnen und Apotheker berechtigt Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Grippe (Influenza) und Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) zu impfen, wenn sie eine entsprechende Schulung absolviert haben.
 
Musterschulungscurriculum der Bundesapothekerkammer
 
Die Bundesapothekerkammer hat diesbezüglich ein entsprechendes Mustercurriculum entworfen, welches aus folgenden Teilen besteht:
- einem Selbststudium
- einem theoretischen Teil
- einem praktischen Teil.
 
Das Mustercurriculum finden Sie auf der ABDA-Homepage unter:
Curr_Schutzimpfungen_Grippe_COVID-19_23_02_14.pdf
 
Online-Schulungsangebot der Kammer ab Montag

Ab September 2024 bietet die Landesapothekerkammer Hessen den theoretischen Teil der Schulung als Fortbildungsveranstaltung an. Die Fortbildung besteht aus insgesamt vier jeweils 90-minütigen Modulen, die am 9., 11., 12. und 13. September 2024 jeweils um 20:00 Uhr zum Abruf bereitstehen.
 
Die Schulungen (inklusive Lernerfolgskontrolle) sind ab diesen Terminen jederzeit online bis Ende Dezember 2024 im geschützten Bereich abrufbar.
Die Teilnahme wird einzeln von pharma4u bescheinigt.
Die Anmeldung erfolgt über die Kammer-Homepage im geschützten Mitgliederbereich.
 
Materialien zur Patienteninformation

Zur Unterstützung der Apotheken, die Impfungen anbieten, hat die ABDA auf der Internetseite www.apothekenkampagne.de/impfung vielfältige Materialien zur Bewerbung dieser Leistung gegenüber Patienten, wie Plakate, Handzettel oder Posting-Vorlagen, bereitgestellt. Weitere Informationen zum Thema „Impfen in Apotheken“ , wie etwa die aktualisierte Leitlinie und die Arbeitshilfen, finden Sie zudem auf der ABDA-Homepage unter www.abda.de/fuer-apotheker/schutzimpfungen/schutzimpfungen-in-apotheken.

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