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GKV-BStabG verkündet: Was jetzt gilt

Ab sofort: Kein GKV-Anspruch mehr auf Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten. Ab 1.1.2027 steigt der Kassenabschlag auf 2,07 €.

Der 29. Juli 2026 war erneut ein ereignisreicher Tag in der deutschen Gesundheitspolitik: Noch am selben Nachmittag, an dem Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ihr Amt an Dr. Carsten Linnemann (CDU) übergab – sie wechselt als Chefin des Bundeskanzleramts und Bundesministerin für besondere Aufgaben –, wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) vom 24. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 228).

Das Gesetz ist damit überwiegend am 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Mehrere für Apotheken besonders relevante Regelungen werden jedoch erst zum 1. Januar 2027 wirksam. Wir informieren Sie nachfolgend über die wesentlichen Inhalte.

 

Was ab sofort (30. Juli 2026) gilt:

Wegfall der GKV-Versorgung mit Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten

Der Anspruch gesetzlich Versicherter auf Versorgung mit homöopathischen oder anthroposophischen Arzneimitteln auf Kassenkosten entfällt. Ebenso entfällt die Versorgung mit Cannabisblüten zulasten der GKV.

Cannabisextrakte in standardisierter Qualität sowie die Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon bleiben bei schwerwiegenden Erkrankungen weiterhin erstattungsfähig, künftig jedoch erst nach einem sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel.

Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung

Ab sofort können Rabattverträge für Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung ausgeschrieben werden – bis Ende 2030 zunächst beschränkt auf fünf Wirkstoffgruppen:

  • JAK-Inhibitoren
  • CGRP-Antagonisten
  • PARP-Inhibitoren
  • PCSK9-Inhibitoren
  • PD-1/PD-L1-Inhibitoren

 

Was ab 1. Januar 2027 gilt:

Erhöhung des Apothekenabschlags (§ 130 SGB V)

Bisher: 1,77 Euro je abgegebener Packung
Ab 2027: 2,07 Euro je abgegebener Packung

Die ABDA bewertet dies weiterhin kritisch: Die Anhebung mindert die Apothekenvergütung unmittelbar und steht im Widerspruch zur weiterhin erforderlichen strukturellen Stärkung der Apotheken.

Erhöhung der Patientenzuzahlungen (§ 61 SGB V)

Bisher: mind. 5,00 € / max. 10,00 € je Packung
Ab 2027: mind. 7,50 € / max. 15,00 € je Packung

Apotheken potheken sind verpflichtet, die Zuzahlung zugunsten der Krankenkassen einzuziehen – dies wird mit erhöhtem Verwaltungsaufwand verbunden sein.

Herstellerabschläge

Patentgeschützte Arzneimittel: + 8,5 % zusätzlicher Herstellerabschlag
Impfstoffe unter Patent-/Unterlagenschutz: + 9 % zum bisherigen Abschlag

Der Gesetzgeber hat sich bewusst gegen eine Dynamisierung dieser Abschläge entschieden und stattdessen feste Prozentsätze verankert. Die Regelung zielt darauf ab, die Ausgaben der GKV für patentgeschützte Arzneimittel und Impfstoffe dauerhaft zu begrenzen.

 

Weiterführende Informationen:

Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)

Bundesministerium für Gesundheit: Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung