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Erinnerung Ablauf der Zertifikate von SMC-B und HBA

Da die Zertifikate der vor allem in den Jahren 2020/2021 ausgegebenen SMC-B und HBA in diesem Jahr ablaufen, möchten wir nochmals daran erinnern und darauf hinweisen, dass keine Verbindung mehr zur Telematik Infrastruktur (TI) und der damit verbundenen Anwendungen hergestellt werden kann, sobald die Karte abgelaufen ist. D.h., dass Sie in diesem Fall mittels der TI insbesondere auch keine E-Rezepte mehr abrufen und verarbeiten können. 
 
Die Anbieter (D-Trust GmbH und medisign GmbH) haben zugesagt, ihre Kunden erstmals drei Monate bzw. 90 Tage vor Ablauf der Zertifikate per Email über den Ablauf zu informieren und die Möglichkeit anzubieten, über deren Portal eine Folgekarte zu beantragen. 
 
Laut Mitteilung der D-Trust GmbH wird die Bestellung von Folgekarten über das Portal dieses Anbieters erst ab dem 02.06.2025 möglich sein.
 
Die Möglichkeit, die Karten direkt über das Portal Ihres Kartenanbieters zu bestellen, besteht im Übrigen nur, sofern keine Änderungen bei Ihnen in persönlicher (Name, Adresse) oder betrieblicher Hinsicht (Name oder Adresse Ihrer Apotheke) eingetreten sind.
 
Sofern sich Name oder Adresse des Antragstellers und/oder der Apotheke geändert haben, müssen Sie die Karte auf unserer Homepage beantragen  (https://www.apothekerkammer.de/mitglieder/hba-beantragen oder https://www.apothekerkammer.de/mitglieder/smc-b-beantragen). Nach Bearbeitung erhalten Sie den Bescheid mit der Vorgangsnummer, mit der Sie die Karte bei dem ausgewählten Anbieter bestellen können. Ihre bisherige Telematik-ID wird beibehalten.
 
Vermeiden Sie etwaige Ausfälle, indem Sie das Ablaufdatum Ihrer Karte(n) kontrollieren und rechtzeitig eine Folgekarte, insbesondere SMC-B, bestellen.
 
Selbstverständlich können Sie die Karte(n) auch jederzeit über unsere Homepage beantragen. Dies gilt insbesondere auch, bis die Folgekartenbestellung über das D-Trust-Portal umgesetzt ist.
 
Beachten Sie auch, dass die Kartenanbieter in allen Fällen (auch bei der Bestellung von SMC-B) verpflichtet sind, eine Identitätsprüfung (PostIdent-Verfahren) durchzuführen.
 
Für Rückfragen steht Ihnen die Mitgliederverwaltung gerne zur Verfügung.