Die Apothekerschaft kündigt weitere bundesweite Protestmaßnahmen an, um für eine Honorarerhöhung zu kämpfen. Aktuell hat die Mitgliederversammlung der ABDA –Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Mittwoch, den Weg für einen bundesweiten Protesttag der Apothekerschaft am 23. März 2026 frei gemacht. Die Landesapothekerverbände werden an diesem Tag alle Apotheken dazu aufrufen, die Apotheken geschlossen zu halten. Die Versorgung wird durch die Notdienstapotheken aufrechterhalten. Außerdem werden die Landesapothekerverbände in den Städten Berlin, Hannover, München und Düsseldorf zentrale Kundgebungen bzw. Demonstrationen organisieren.
ABDA-Präsident Thomas Preis dazu: „Wir wehren uns dagegen, dass die Apotheken kaputtgespart werden. Unsere Kosten sind in den letzten 13 Jahren um 65 Prozent gestiegen – die Vergütung hingegen stagniert. Deswegen mussten seit 2013 fast 20 Prozent der Apotheken schließen. Und ein Ende der Schließungswelle ist nicht absehbar. Unser packungsbezogenes Honorar wird von der Bundesregierung festgelegt. Der Koalitionsvertrag sieht eine Erhöhung der Vergütung von 8,35 auf 9,50 Euro pro Packung vor. Die Politik muss jetzt zu Ihrer Zusage stehen. Ohne Wenn und Aber. Sonst wird die brandgefährliche Schließungswelle der Apotheken ungebremst weitergehen. Unter den Schließungen der Apotheken leiden Patientinnen und Patienten, denn ohne eine Apotheke vor Ort wird die Versorgunglage für viele Menschen kritisch. Das können wir uns nicht leisten, erst recht nicht mit Blick auf den demografischen Wandel und die erforderliche Krisenresilienz‘ der Arzneimittelversorgung.“
Neben den Protestmaßnahmen hat die ABDA-Mitgliederversammlung auch eine Resolution verabschiedet, in der das höchste Beschlussgremium der Apothekerschaft die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen auffordert, die Apotheken unverzüglich wirtschaftlich zu stärken. In der ABDA-Resolution warnt die Apothekerschaft auch vor aktuellen systemgefährdenden Plänen der Bundesregierung bei der Arzneimittelversorgung. „Wir wehren uns gegen die Pläne, ‚Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker‘ zu etablieren. Eine Apotheke ohne ständig anwesende Apothekerin oder Apotheker ist ein gefährlicher Irrweg. Verlierer wären Patientinnen und Patienten und die Arzneimitteltherapiesicherheit.“
Zur Erklärung: Im Entwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), ist eine zeitweise Leitung der Apotheken ohne Anwesenheit einer Apothekerin oder eines Apothekers vorgesehen. Die bundesweiten Proteste sind ein weiterer Schritt der ABDA im Kampf gegen das Apothekensterben: Dazu wurde bereits Ende Januar die Kampagne „Uns gibt es nicht zum Nulltarif!“ gestartet, mit der in den Apotheken und auf öffentlichen Werbeflächen auf die chronische Unterfinanzierung der Apotheken hingewiesen wird.
Am 23.02.26 ist auch eine bundesweite Online-Petition gestartet, mit der sich Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt und die Stärkung der Apotheken aussprechen können. Die Petition und die verabschiedete Resolution finden Sie unter www.abda.de
Aufgrund von Nachfragen einzelner Mitglieder zur rechtlichen Einordnung der möglichen Teilnahme an der Protestaktion führen wir Folgendes aus:
In Anbetracht des Ausmaßes der von der Bundesregierung geplanten Änderungen am Apothekensystem und der daraus folgenden, schwerwiegenden Konsequenzen für die Zukunft der öffentlichen Apotheken, deren Inhaber und Angestellten ist die temporäre Schließung, der nicht zum Notdienst eingeteilten Apotheken, zum Zwecke der Teilnahme an einer Demonstration aus unserer Sicht rechtlich nicht zu beanstanden. Infolgedessen muss die Versorgung der Bevölkerung am 23. März 2026 während der Demonstration (Protest) im Notdienst gewährleistet sein.
Anträge auf Befreiung von der Dienstbereitschaft sind, sofern eine Beteiligung an den Protestmaßnahmen beabsichtigt ist, für den 23. März 2026 nicht erforderlich.
Bundesweite Petition
Es ist sehr wichtig, sowohl die Gesellschaft als auch die Politik daran zu erinnern, wie groß die Bedeutung der Apotheken für die Gesundheitsversorgung und jede lokale Infrastruktur ist. Um dies zu erreichen, hat die ABDA eine bundesweite Petition „Apothekensterben stoppen – Koalitionsvertrag jetzt umsetzen!“ gestartet. Diese finden Sie unter www.openpetition.de/. Darin fordert die ABDA die Bundesregierung auf, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag endlich einzulösen und das Apothekenhonorar auf 9,50 Euro anzupassen.
Materialien für Sie zum Download
Um so viele Menschen wie möglich zu erreichen, braucht es Ihre Unterstützung! Weisen Sie Ihre Kundinnen und Kunden, Medienvertreterinnen und -vertreter sowie Ihre politischen Kontakte auf die Petition hin. Nutzen Sie hierfür den Link zur Petition und die unter www.apothekenkampagne.de/nulltarif eingestellten Materialien: Flyer und Aufkleber-Sticker für Patientinnen und Patienten sowie begleitende Social-Media-Posts.
Unterschriftenlisten von openPetition
Nach eingehender juristischer Prüfung verzichtet die ABDA aus datenschutzrechtlichen Gründen darauf, den Apotheken von der ABDA erstellte, eigene Unterschriftenlisten zur Verfügung zu stellen. Dennoch können Apotheken die Unterschriftenlisten auf der Petitionsseite Apothekensterben stoppen - Koalitionsvertrag jetzt umsetzen! - Online-Petition ausdrucken. Sie finden den Download weiter unten auf der Seite im Kasten „Auf Papier unterschreiben“. Die von openPetition bereitgestellte Druckdatei kann von Apotheken unter den auf der Unterschriftenliste am unteren Seitenrand genannten Bedingungen auf eigene Verantwortung verwendet werden.
Datenschutzhinweis auf apothekenkampagne.de
Wichtig ist: Die Apotheken sind als datenschutzrechtlich Verantwortliche verpflichtet, die unterschreibenden Personen gemäß Art. 13 DSGVO entsprechend zu informieren, wenn sie die Unterschriftenlisten selbst ausdrucken und auslegen. Für den Fall, dass Sie die von openPetition bereitgestellten Unterschriftenlisten ausdrucken und in Ihrer Offizin auslegen möchten, empfehlen wir die Verwendung eines Datenschutzhinweises inklusive Einwilligung, der unter www.apothekenkampagne.de/nulltarif zum Download verfügbar ist.
Sie sind jedoch nicht verpflichtet, den von der ABDA vorgeschlagenen Text zu nutzen, da stets der Verantwortliche entscheidet, mit welchen Texten er arbeiten möchte. Sie könnten auch entscheiden, nur mit den Hinweisen auf den Unterschriftenlisten von openPetition zu arbeiten. Die ABDA hat in dieser Situation aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Vorgabekompetenz.
E-Mail-Abbinder und Anzeigenvorlage zum Download
Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass die ABDA Ihnen als neue Werbemittel für die Petition ab sofort auch einen E-Mail-Abbinder und eine Anzeigenvorlage zur Verfügung stellen, die Sie ebenfalls unter www.apothekenkampagne.de/nulltarif finden.
Bei Fragen zur Kampagne schreiben Sie gerne an [email protected].
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!