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Behandlungskosten ukrainischer Soldaten und aktualisierte FAQ zu ePA und E-Rezept

Hiermit möchten wir Sie zu folgenden Themen informieren:
  

  • Abrechnung von Behandlungskosten von ukrainischen Soldaten
  • Aktualisierte FAQ zu ePA und E-Rezept

  

Abrechnung von Behandlungskosten von ukrainischen Soldaten
 

Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium des Innern und für Heimat haben mit dem in Anlage 1 angehangenem Schreiben vom 21. März 2025 weitere Informationen hinsichtlich der Versorgung militärischer Patientinnen und Patienten aus der Ukraine veröffentlicht. Diesbezüglich ist insbesondere der Text ab dem zweiten Absatz auf der dritten Seite des Schreibens für Apotheken relevant.
 
Demnach sind Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel seitens der Apotheken direkt mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) abzurechnen. Eine Zuzahlungspflicht der Patienten besteht nicht. Für die Vergütung gelten die Grundsätze der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), hinsichtlich verordneter Arzneimittel insbesondere § 22 BBhV. Für verordnete Heilmittel sind die Anlagen 9 und 10 der BBhV maßgeblich. Beim Umfang der Versorgung mit Hilfsmitteln orientiert sich das BVA an den Vorgaben des Hilfsmittelverzeichnisses der GKV.
 
Rechnungen oder auf Wunsch Kostenvoranschläge zur Ausstellung optionaler Kostenübernahmebestätigungen können zukünftig an folgende Adresse gerichtet werden:
 
Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum
Beihilfe – Ukraine
Referat B II 1
Postfach 163
30001 Hannover
E-Mail: [email protected]
 
Darüber hinaus haben die Ministerien weitere Informationsschreiben auch für die Patienten selbst veröffentlicht. Bei Bedarf haben wir Ihnen diese in deutscher, ukrainischer und englischer Sprache als Anlage 1 ebenfalls angehängt.
  

Aktualisierte FAQ zu ePA und E-Rezept

 
Die ABDA hat ihre FAQ zur elektronischen Patientenakte (ePA) und zum E-Rezept aktualisiert. Interessierte Apothekerinnen und Apotheker finden die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesen beiden Themen auf der Internetseite der ABDA unter www.abda.de/fuer-apotheker/it-und-datenschutz sowie in der Anlage.