Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, nach der das Apothekenhonorar auf 9,50 Euro je rezeptpflichtigem Medikament erstmals seit 2013 erhöht werden soll.
ABDA-Präsident Thomas Preis betont, dass das Honorar seit 13 Jahren nicht angepasst worden sei und in dieser Zeit jede fünfte Apotheke schließen musste. Die Erhöhung sei daher überfällig, um:
- das Apothekensterben zu stoppen und
- die Arzneimittelversorgung zu sichern.
Kritisch sieht die ABDA insbesondere:
- die schrittweise Umsetzung, die die Stabilisierung der Apotheken verzögere, sowie
- die geplante Erhöhung des Apothekenabschlags auf 2,07 Euro je verordnetem Medikament, die das Honorar ab 2027 wieder senken würde.
In einer Videobotschaft an alle Apothekenteams kommentiert Thomas Preis den Beschluss: https://www.youtube.com/watch?v=xHVgpvWuWqU
Wir empfehlen, die Informationen im Team (Apotheker/innen, PTA, PKA) zu teilen und die weiteren politischen Schritte aufmerksam zu verfolgen.
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