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Apothekenhonorar | Kabinettsbeschluss zur Erhöhung: ABDA-Presseinfo & Statement von Thomas Preis

Kabinett beschließt Honorarerhöhung (erstmals seit 2013) – ABDA begrüßt das Signal, warnt aber vor Verzögerung und Kürzung durch höheren Apothekenabschlag.

Kabinettsbeschluss Apothekenhonorar: Statement von ABDA-Präsident Thomas Preis auf dem YouTube-Kanal der ABDA

Kabinettsbeschluss Apothekenhonorar: Statement von ABDA-Präsident Thomas Preis auf dem YouTube-Kanal der ABDA

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, nach der das Apothekenhonorar auf 9,50 Euro je rezeptpflichtigem Medikament erstmals seit 2013 erhöht werden soll.

ABDA-Präsident Thomas Preis betont, dass das Honorar seit 13 Jahren nicht angepasst worden sei und in dieser Zeit jede fünfte Apotheke schließen musste. Die Erhöhung sei daher überfällig, um:

  • das Apothekensterben zu stoppen und
  • die Arzneimittelversorgung zu sichern.

Kritisch sieht die ABDA insbesondere:

  • die schrittweise Umsetzung, die die Stabilisierung der Apotheken verzögere, sowie
  • die geplante Erhöhung des Apothekenabschlags auf 2,07 Euro je verordnetem Medikament, die das Honorar ab 2027 wieder senken würde.

In einer Videobotschaft an alle Apothekenteams kommentiert Thomas Preis den Beschluss: https://www.youtube.com/watch?v=xHVgpvWuWqU

Wir empfehlen, die Informationen im Team (Apotheker/innen, PTA, PKA) zu teilen und die weiteren politischen Schritte aufmerksam zu verfolgen.

Direkt zur ABDA-Pressemitteilung