Seit vielen Jahren nutzt die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) für ausgewählte Fragestellungen zu Arzneimittelrisiken und arzneimittelbezogenen Problemen ein Netzwerk von Referenzapotheken. Zu diesem Netzwerk gehören derzeit etwa 550 öffentliche Apotheken und mehr als 50 Krankenhausapotheken aus allen Bundesländern. Die Auswahl und Benennung der Referenzapotheken obliegt den jeweiligen Landesapothekerkammern. Eine Referenzapotheke sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Bereitschaft zum digitalen Arbeiten (d.h. Umfragen in digitalem Format erhalten, erfassen und beantworten),
- Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme an AMK-Referenzapotheken-Umfragen,
- Hohes Engagement in Beratung, Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Allgemein sollen alle Lagen und Größen, das heißt kleine, mittlere und größere Apotheken (Personal, Umsatz) sowie Stadt-, Land-, Rand-, Grenzlagen im jeweiligen Kammerbereich vertreten sein. Apotheken, die diese Anforderungen erfüllen, werden von der AMK per Online-Fragebogen um Auskunft zu Themen der Pharmakovigilanz und Arzneimitteltherapiesicherheit gebeten.
Um dieses Netzwerk weiterhin aufrechterhalten und die Qualität der Befragungsergebnisse sicherstellen zu können, hat die AMK die Kammern darum gebeten, neue Referenzapotheken in ihren jeweiligen Kammergebieten zu benennen. Avisiertes Ziel ist es, etwa 4 % der öffentlichen Apotheken im jeweiligen Kammerbezirk als Referenzapotheken zu gewinnen.
Wenn Sie Interesse haben, mit Ihrer Apotheke als AMK-Referenzapotheke einen weiteren wichtigen Beitrag zur Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit zu leisten, melden Sie sich bitte bis zum 28.02.2025 vorzugsweise per E-Mail an [email protected] bei uns.
Jede ausgewählte Referenzapotheke erhält eine schriftliche Bestätigung nebst Datenschutzerklärung sowie einen Aufkleber, der sie als Referenzapotheke ausweist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Vorhaben zur Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit.