Hiermit möchten wir Sie über folgende Themen informieren:
- Aktualisierung der Arbeitshilfe „securPharm – Vorgehen in der Apotheke“
- Datenverarbeitung - Rechte und Pflichten in Apotheken
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Aktualisierung der Arbeitshilfe „securPharm – Vorgehen in der Apotheke“
wir informieren Sie mit dieser E-Mail über die Aktualisierung der Standardarbeitsanweisung
» securPharm – Vorgehen in der Apotheke.
Die SOP wurde umfassend überarbeitet und um einen Fließtext, der die im Flussdiagramm beschriebenen Abläufe in der Apotheke erklärt, erweitert. In den Flussdiagrammen werden die Prozesse klarer dargestellt und ggf. ausgelöste Alarme zusätzlich mit einem Alarmsymbol gekennzeichnet. Das Dokument wurde darüber hinaus um die Prozessbeschreibung der Ausbuchung bei Abgabe der Arzneimittel erweitert. Die überarbeitete Arbeitshilfe steht im Bereich „Fälschungsschutz securPharm“ unter www.abda.de als Word-Dokument, sowie als beschreibbares PDF-Dokument zur Verfügung.
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Datenverarbeitung - Rechte und Pflichten in Apotheken
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker hat sich 2024 (DAT Antrag Drs. 2.20) dafür ausgesprochen, dass aufgrund neuer Rechte und Pflichten zur Datenverarbeitung in Apotheken (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG), Informationsmaterial insbesondere über
- Identifikation personenbezogener Daten,
- Rechte und Pflichten zur Datenverarbeitung personenbezogener Daten,
- Beispiele zur Datennutzung im Rahmen der Qualitätssicherung, zur Förderung der
- Patient*innensicherheit und zu Forschungszwecken sowie
- Informationspflichten der Apotheken
zur Verfügung gestellt werden soll. Hierdurch sollen Apotheken in die Lage versetzt werden, sich möglichst aufwandsarm auf neue Anforderungen einzustellen.
Aus den v.g. Gründen hat die ABDA die bereits 2018 erstellten Musterdatenschutzunterlagen unter Mitwirkung der Kammern überarbeitet und aktualisiert. In die Dokumente wurden auch Vorschläge zur Dokumentation neuer Verarbeitungsprozesse bezüglich der elektronischen Patientenakte eingearbeitet
Bitte beachten Sie, dass die Prozesse und Verarbeitungsschritte in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten sehr unterschiedlich ist und von Apotheke zu Apotheke abweicht. Sollten SIe einen Datenschutzbeauftragten haben, ist dieser in die Erstellung der Dokumente mit einzubeziehen. Zudem sind externe Dienstleister, welche als Auftragsverarbeiter für die Apotheken tätig werden (zum Beispiel die Apothekensoftwarehäuser) gesetzlich dazu verpflichtet bei der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen zu unterstützen (zum Beispiel bei der Erstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen).
Zusätzlich zu den datenschutzrechtlichen Dokumenten hat die ABDA ein Dokumentenpaket zur Verbesserung der IT-Sicherheit für Apotheken entwickelt. Dieses Paket umfasst ein Hauptdokument "Hinweise für ein IT-Sicherheitskonzept für Apotheken" sowie eine IT-Sicherheitsprüfliste. Die Materialien dienen Apotheken als praktische Hilfestellung, um fehlende technische und organisatorische Maßnahmen zu identifizieren und die Umsetzung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen in der Apotheke zu planen.
Alle v.g. Dokumente finden Sie auf unserer Homepage unter „Formulare“. Um die Dokumente einsehen zu können, melden Sie sich bitte auf unserer Homepage mit Ihren Zugangsdaten an.