Wesentliche Änderungen: Aciclovir und Melatonin
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (24. AMVV-ÄndV)
Verkündet am 22. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 149)
Verordnung vom 19. Mai 2026
Inkrafttreten: 23. Mai 2026
Durch die Änderung der AMVV wurden in Anlage 1 (Liste der verschreibungspflichtigen Stoffe und Zubereitungen) einige Positionen ergänzt. Zwei für die Praxis besonders relevante Anpassungen betreffen die Wirkstoffe Aciclovir und Melatonin:
Aciclovir ist nicht verschreibungspflichtig, wenn:
- es als Buccaltablette mit 50 mg je abgeteilter Arzneiform bei rezidivierendem Herpes labialis bei immunkompetenten Erwachsenen in Packungsgrößen bis zu 100 mg angewendet wird.
Melatonin ist nicht verschreibungspflichtig bei:
- Konzentrationen von 3 mg je abgeteilter Arzneiform, einer Tagesmaximaldosis von 3 mg und einer Packungsgröße bis zu 30 mg und zur oralen Anwendung bei Jetlag bei Erwachsenen.
Unter den o. g. Voraussetzungen unterliegen diese Wirkstoffe somit nicht mehr der Verschreibungspflicht. Die Änderungen sind am 23.05.2026 in Kraft getreten.
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