Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen zum Ablauf der Zertifikate der SMC-B und HBA. Technisch haben die Zertifikate auf den SMC-B- und HBA-Karten eine begrenzte Laufzeit von maximal 5 Jahren (teilweise weniger). Mit Ablauf der Zertifikate werden die Karten ungültig, was bedeutet, dass mit diesen Karten keine Verbindung mehr zur Telematik-Infrastruktur hergestellt werden kann.
Karteninhaber, deren SMC-B und/oder HBA in den Jahren 2020/2021 ausgeliefert wurden, bitten wir dringend, das Ablaufdatum ihrer Karte(n) zu kontrollieren. Die entsprechenden Daten finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder Sie erfragen dieses bei Ihrem Kartenanbieter (D-Trust GmbH oder medisign GmbH).
Da teilweise auch Karten ausgegeben wurden, deren Zertifikate eine Laufzeit von weniger als 5 Jahren haben, ist grundsätzlichen allen Karteninhabern zu empfehlen, die Laufzeit ihrer Karten zu kontrollieren. Die Kartenanbieter haben zugesagt, ihre Kunden frühestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Zertifikate zu informieren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie – auch falls Sie die entsprechende Nachricht Ihres Anbieters nicht erreicht – vorsorglich selbst die Laufzeit Ihrer Karten prüfen.
Vor Ende der Zertifikatslaufzeit können von den Kartenanbietern auf Antrag Folgekarten ausgegeben werden. Dazu ist auf Folgendes hinzuweisen:
Vorgehen ohne Datenänderung
Bei Bestellung einer Folgekarte ist grundsätzlich kein erneuter Antrag bei der Landesapothekerkammer Hessen auf Berechtigung zum Erhalt von HBA und SMC-B erforderlich, sondern Sie können die Folgekarten direkt über das Portal Ihres Kartenanbieters beantragen. Dies gilt allerdings nur, sofern keine Änderungen bei Ihnen in persönlicher (Name, Adresse) oder betrieblicher Hinsicht (Name oder Adresse Ihrer Apotheke) eingetreten sind.
Vorgehen mit Datenänderung
Sofern sich Name oder Adresse des Antragstellers und/oder der Apotheke geändert haben, müssen Sie die Karte auf unserer Homepage beantragen (www.apothekerkammer.de/mitglieder/hba-beantragen oder www.apothekerkammer.de/mitglieder/smc-b-beantragen). Nach Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid mit der Vorgangsnummer, mit der Sie die Karte bei dem ausgewählten Anbieter bestellen können. Ihre bisherige Telematik-ID wird beibehalten.
Rechtzeitige Beantragung wichtig
Da zeitnah eine Vielzahl von Karten ablaufen, ist mit längeren Lieferzeiten zu rechnen. Wir empfehlen Ihnen daher, die Folgekarte rechtzeitig zu beantragen, damit Ihre Apotheke arbeitsfähig bleibt.
Bitte beachten Sie auch, dass die Kartenanbieter in allen Fällen (auch bei der Bestellung von SMC-B) verpflichtet sind, eine Identitätsprüfung (PostIdent-Verfahren) durchzuführen.