LAK aktuell Ausgabe März 2020
LAK aktuell Ausgabe März 2020
Gemeinsam die Arzneimittelversorgung der Menschen aufrecht erhalten!
Die rasante Ausbreitung des Coronavirus hält uns in Atem – eine neuartige Situation, mit deren Umgang keiner von uns Erfahrung hat. Jeder muss sich überlegen, wie sein Alltag aussieht, wie die Arbeit am Arbeitsplatz organisiert wird. Diejenigen von uns, die in Apotheken – Krankenhaus oder Offizin – tätig sind, können nur in ganz beschränktem Ausmaß vom Homeofficeplatz die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln sicherstellen, wir sind an der Front gefordert.
Informationen zu diesem Thema, Hilfestellungen für den Alltag sowie entsprechende Links finden Sie in diesem Newsletter. Diese werden kontinuierlich angepasst. Informieren Sie sich über >> unsere Homepage oder unter >> www.abda.de bzw. bei den entsprechenden Organisationen. Wir können heute nicht abschätzen, wie die Entwicklung weitergeht und welche Auswirkungen sie auf die Versorgung vor Ort haben wird. Wir werden Sie bei Bedarf auch kurzfristig informieren.
Jeder von uns hat sicher Maßnahmen zum eigenen Schutz ergriffen, die je nach Apotheke, Lage und Möglichkeiten unterschiedlich ausfallen – Stichworte wie Glasschutz, begrenzter Zugang, Tragen von Handschuhen. Wir zeigen, dass wir vor Ort unverzichtbar sind. Wir zeigen auch, dass wir im Notfall flächendeckend in der Lage sind, notwendige Artikel herzustellen. Über die Sinnhaftigkeit der Biozidverordnung sollten wir uns nun keine Gedanken machen. Fakt ist, dass es die Ausnahmeregelung gibt und wir herstellen können.
Wichtig ist, dass wir die Ausgangsstoffe wie auch Gefäße zu normalen Preisen über die üblichen Quellen beziehen können. Seien Sie versichert, dass überall mit Nachdruck an Lösungen gearbeitet wird.
Was wir dringend brauchen, sind Lösungen, die uns und die Ärzte vernünftig, unsere Arbeit machen lassen. Wegen eines neuen Preisankers, der Nichtverfügbarkeit bspw. von Candesartan 32 mg bei gleichzeitiger Verfügbarkeit von 16 mg etc. haben weder wir noch die ärztlichen Kollegen Zeit, hier Faxe zu schreiben oder Telefonate zu führen. Wir brauchen Vereinbarungen, die rechtssicher für uns sind und nicht in neun Monaten zu Retaxationen führen. Hier muss unser pharmazeutischer Sachverstand gefragt sein und nicht die Bürokratie.
Auch an diesem Thema wird auf Bundesebene mit Hochdruck gearbeitet.
Wir sollten alle gemeinsam verantwortungsvoll mit „Hamsterkäufen“ in den Apotheken umgehen und auch jetzt Arzneimittel als Ware besonderer Art ansehen. Es hilft niemandem, wenn überall in den Haushalten über das Maß einer sinnvollen Hausapotheke hinaus Vorräte angelegt werden – Vorräte von Arzneimitteln, die vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt an anderer Stelle fehlen und die irgendwann wegen Überschreitung des Haltbarkeitsdatums vernichtet werden. So wie das BMG die Ärzte auffordert, nicht „auf Halde“ zu verordnen, hat das BMG uns aufgefordert, gerade im Bereich der Selbstmedikation auf pharmazeutisch vertretbare Abgabemengen (bsp. Paracetamol) zu achten. Ich bitte Sie herzlich, das im Alltag zu praktizieren!
Wir sollten den Menschen erklären, dass Apotheken nicht schließen und auch der Notdienst aufrecht erhalten bleibt.
Ich bin mir sicher, dass die nächsten Wochen für uns alle eine enorme Belastung darstellen, wir vor große Herausforderungen gestellt sind und mit uns unbekannten, neuen Situationen umgehen werden müssen.
Lassen Sie uns als Berufsstand zusammenstehen und gemeinsam die Arzneimittelversorgung der Menschen organisieren – ohne uns geht es nicht!
Bleiben Sie gesund!
Ihre
Ursula Funke
Allgemeinverfügung der Landesapothekerkammer Hessen zu den Öffnungszeiten der öffentlichen Apotheken in Hessen
Die Landesapothekerkammer Hessen ordnet als zuständige Behörde gemäß § 23 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) für die Dauer der durch die Hessische Landesregierung beschlossenen Sondermaßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus folgendes an:
1. Die öffentlichen Apotheken in Hessen haben mindestens montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr, sowie sonnenabends von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr dienstbereit zu sein. Die öffentlichen Apotheken haben weiterhin die Möglichkeit, an einem Nachmittag in der Woche geschlossen zu halten.
2. Die öffentlichen Apotheken in Hessen haben zu den Zeiten, in denen sie durch die Landesapothekerkammer Hessen zum Not- und Nachtdienst verpflichtet sind, dienstbereit zu sein.
3. Ausnahmegenehmigungen werden nicht erteilt, diesbezügliche Anträge werden nicht beschieden, da sie durch diese Allgemeinverfügung erledigt sind.
4. Diese Allgemeinverfügung kann ganz oder teilweise widerrufen werden.
5. Der Sofortvollzug dieser Allgemeinverfügung wird im öffentlichen Interesse und im Interesse der durch eine Schließungsbewilligung drittbelasteten Apothekeninhabern und ihres Personals angeordnet, um die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicher zu stellen.
Begründung:
Diese Allgemeinverfügung dient dazu, die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gemäß § 1 des Apothekengesetzes aufrecht zu erhalten und die Belastungen durch die zusätzliche Inanspruchnahme aufgrund der Corona-Virus Pandemie gleichmäßig auf alle öffentlichen Apotheken zu verteilen. Eine Bescheidung bereits gestellter und noch nicht beschiedener Anträge, erledigt sich durch diese Allgemeinverfügung ebenso wie eine Bescheidung neu gestellter Anträge. Auch muss die Funktionsfähigkeit der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Hessen als zuständige Behörde gemäß § 6 des Heilberufsgesetz für Notfallmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Landesapothekerkammer Hessen, Kuhwaldstraße 46, 60486 Frankfurt am Main (Postfach 90 06 43, 60446 Frankfurt), Widerspruch erhoben werden. Sollte der Widerspruch zurückgewiesen werden, fallen Kosten nach der Kostensatzung sowie dem Kostenverzeichnis der Landesapothekerkammer Hessen an.
LANDESAPOTHEKERKAMMER HESSEN
RA Ulrich Laut
- Hauptgeschäftsführer -
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Landesapothekerkammer sagt alle Präsenzveranstaltungen bis Ende April ab
Die Landesapothekerkammer Hessen sagt bis Ende April alle Präsenzveranstaltungen ab. Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist, dass die World Health Organization (WHO) am 11. März 2020 den Pandemiefall für COVID-19 ausgerufen hat. Die Zahl der Virusinfektionen hat sich in den letzten zwei Wochen außerhalb Chinas verdreifacht. Mittlerweile gibt es an die 120.000 Fälle in 114 Ländern. Über 4.000 Menschen sind an den Folgen der Virusinfektion gestorben. Nach Angaben der WHO ist der Höhepunkt der Virusinfektion längst nicht erreicht.
Öffentliche Apotheke als wichtige Säule im Gesundheitssystem
In Zeiten von Pandemien sind die öffentlichen Apotheken in Deutschland eine tragende Säule des Gesundheitssystems. Die Apotheker sind essenziell für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln verantwortlich. Aufgrund dieser Verantwortung sehen es die Apotheker in Hessen als ihre Pflicht an, das Möglichste zu tun, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. „Der Vorstand der Landesapothekerkammer hat deshalb entschieden, alle Präsenzveranstaltungen bis Ende April abzusagen“, erklärt Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. Man habe sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht, es dürfe jedoch nicht riskiert werden, dass sich Apotheker auf apotheker-internen Veranstaltungen infizieren.
Die Landesapothekerkammer Hessen bietet jährlich verschiedene Fortbildungsmaßnahmen an, auf denen Apotheker Punkte für ein Fortbildungszertifikat sammeln können. Zu der Zentralen Fortbildungsveranstaltung in Gießen, die zwei Mal jährlich stattfindet, kommen jeweils 500 bis 600 Teilnehmer. Die im März geplante Veranstaltung musste bereits wegen des Corona-Virus abgesagt werden. Das Risiko, dass Apotheken wegen eines Quarantänefalls geschlossen werden müssen, sei zu groß.
Große Herausforderungen
Die nächsten Monate werden alle Heilberufler in Hessen vor große Herausforderungen stellen. „Wir müssen unsere Kräfte bündeln und immer wieder Entscheidungen treffen, damit sich das Corona-Virus möglichst langsam verbreitet,“ so Funke. Alle Bürgerinnen und Bürger können dabei mithelfen, indem sie die Empfehlungen der Behörden ernst nehmen, insbesondere auf Menschenansammlungen verzichten, soziale Kontakte einschränken und Hygieneregeln einhalten wie z. B. regelmäßiges und sorgfältiges Händewaschen und das Abstandhalten von anderen Personen beim Niesen und Husten. „Im Krankheitsfall bitten wir die Patienten, nach Möglichkeit nicht persönlich in die Apotheke zu kommen, sondern Angehörige oder Nachbarn zu schicken. Telefonisch können sich die Patienten in der Apotheke vor Ort auch nach einem Botendienst erkundigen“ so Funke.
Verhalten bei Corona-Verdachtsfall in einer Apotheke
Sollte der Verdacht einer Corona-Infektion bei einer in einer Apotheke tätigen Person auftreten, sollte diese sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Dringend geboten ist, sich im nächsten Schritt entsprechend den Regelungen in Hessen mit dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 in Verbindung zu setzen.
Der Inhaber der Apotheke sollte sich sofort mit dem örtlichen Gesundheitsamt ins Benehmen setzen. Dieses muss entscheiden, welche seuchenrechtlichen Maßnahmen zu treffen sind. Dies kann von der Isolierung einzelner Personen bis zur Quarantäne des gesamten Apothekenbetriebs reichen. Neben dem Gesundheitsamt sollten auch das Regierungspräsidium Darmstadt als Überwachungsbehörde und die Landesapothekerkammer wegen des Apothekennotdienstes informiert werden. Wir werden in einem solchen Fall eine Notdienstanordnung treffen und bitten alle Inhaberinnen und Inhaber von öffentlichen Apotheken schon jetzt um Verständnis dafür, dass wir sie möglicherweise kurzfristig zusätzlich zum Notdienst einteilen müssen, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Priorisierung von Aufgaben und Information der Mitglieder
Die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und die Unterstützung unserer Mitglieder hat bei uns in der Geschäftsstelle höchste Priorität. Um dies sicherzustellen, müssen wir einige Maßnahmen treffen, um die ich Sie um Verständnis bitte.
Wir werden die Tätigkeiten in der Geschäftsstelle priorisieren, wobei die Sicherstellung des Notdienstes der öffentlichen Apotheken an erster Stelle steht. Hierbei kann es im Falle von behördlich angeordneten Schließungsverpflichtungen von Apotheken dazu kommen, dass wir kurzfristig neue Notdienstanordnungen treffen müssen. Zur Gewährleistung des Notdienstes werden wir diese Maßnahmen mit Sofortvollzug umsetzen müssen. Wir wissen, dass dies im Einzelfall zu einer erheblichen persönlichen Belastung für Sie und Ihre Familien führen kann. Wir sind uns jedoch sicher, dass Sie persönliche Interessen zur Aufrechterhaltung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und damit des gesamten gesellschaftlichen Systems zurückstellen.
Die nächste Priorität bei uns im Haus besteht darin, Sie in den auch für Sie schwierigen Zeiten zu unterstützen und zu informieren. Auch hier bitte ich persönlich um Ihr Verständnis für eine temporäre Umstellung der Informationswege. Wir sind in der Geschäftsstelle personell nicht in der Lage, mehrere hundert gleichlautende Anfragen gleichzeitig abzuarbeiten. Sollten Sie daher Fragen von allgemeinem Interesse im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie haben, ist es die effektivste Vorgehensweise, diese an die E-Mail-Adresse info@apothekerkammer.de zu senden. Wir werden die Fragen und dazu gehörigen Antworten dann in E-Mails an alle Inhaber von öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken senden. Naheliegenderweise können wir nicht jede einzelne Frage in einer gesonderten Rundmail beantworten, wir werden daher die Fragen und Antworten sammeln und in unregelmäßigen Zeitabständen per E-Mail an Sie senden. Ich rege daher an, dass Sie morgens, mittags und abends in Ihren E-Mail-Account schauen und vor allem, sofern dies noch nicht geschehen, Ihre E-Mail-Adresse an die Kammer senden.
Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fragen die wir schon per E-Mail beantwortet haben, mit Ihnen nicht mehr persönlich erörtern können. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dann die Telefonate unverzüglich unter Hinweis auf die versandte E-Mail beenden, um Kapazitäten für Notfälle und neu aufgetretene Probleme zu haben. Ich bin mir bewusst, dass dies eine Umstellung des bisherigen Lösens Ihrer Probleme darstellt, in Anbetracht der Fülle von Fragen und der Geschwindigkeit in der Entscheidungen getroffen werden können, sehe ich jedoch keine andere Möglichkeit.
Beachten Sie bitte auch, dass seitens des Landes Hessen ausführlich informiert wird. Diese Informationen erhalten Sie schnell und zuverlässig, wenn Sie die App hessenWARN herunterladen und dort unter polizeiliche Informationen auch Ihren Wohnort oder auch den der Apotheke hinterlegen. So konnten Sie beispielsweise letzten Samstag die von der Hessischen Landesregierung einer Sonderkabinettssitzung getroffenen Maßnahmen erfahren. Hierzu gehört auch eine Erläuterung zu den Personengruppen, die Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder haben. Dies sind unter anderem Apothekerinnen und Apotheker nach § 3 der Bundesapothekerordnung sowie Pharmazeutisch technische Assistentinnen oder Pharmazeutisch technische Assistenten nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes Pharmazeutisch technische Assistenten. Um Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Nachweis zu ermöglichen, haben wir zwei Musterschreiben beigefügt, die Sie auch auf der Homepage finden werden. Drucken Sie diese dann mit dem Briefkopf Ihrer Apotheke aus. Sofern Sie als Inhaberin oder Inhaber einer öffentlichen Apotheke selbst betroffen sind empfehlen wir dringend, bei Inanspruchnahme der Notbetreuung eine Kopie der Betriebserlaubnis als Nachweis mitzuführen.
Seien Sie versichert, dass wir alles in unseren Kräften stehende tun werden, um Sie bei Ihrer schwierigen und wichtigen Aufgabe zu unterstützen.
Bei einem Coronavirus-Verdachtsfall wenden Sie sich bitte wegen eines Tests an die bundesweit geltende Rufnummer 116117 des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Sollte es sich um eine in der Apotheke tätige Person handeln, informieren Sie bitte unverzüglich das Gesundheitsamt, das Regierungspräsidium und die Landesapothekerkammer Hessen.
Sollten Sie es für sinnvoll halten, bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken gegen eine Versorgung der Bevölkerung über die Notdienstklappe auch während der regulären Öffnungszeiten. Diese Entscheidung müssen Sie jedoch selbst treffen, da möglicherweise die Gefahr einer Übertragung bei Kontakt an der Notdienstklappe höher ist, als wenn Sie in der Offizin Abstand halten.
Sollten Sie das Personenaufkommen in der Apotheke durch Steigerung des Botendienstes reduzieren wollen beachten Sie bitte, dass dann der direkte Kontakt zwischen dem Boten und dem Patienten möglichst gering sein soll. Auch müssen Sie Schutzmaßnahmen für den Boten treffen.
Wir bitten ferner darum, dass Anträge und Anmeldungen jeglicher Art per Mail mit PDF-Anhang eingereicht werden, um eine Bearbeitung so lange wie möglich sicherstellen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Laut
Hauptgeschäftsführer
Aktuelle Hilfestellungen:Ergänzend verweisen wir auf die Pharmazeutische Zeitung mit >> Link zu konkreten Handlungsempfehlungen, auf die Informationen und Hilfestellungen, auch zur Herstellung von Desinfektionsmitteln, der ABDA mit Links zu >> Arbeitsschutzmaßnahmen und >> weiteren Informationen, sowie auf die Homepages des RKI, des BMG, der BZgA sowie des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration mit folgenden Links >> https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html >> https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html |
Den Artikel sowie Anlagen zur Notbetreuung können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
DPhG: Vortragsveranstaltungen im Sommersemester 2020
DPhG LG Hessen RG Rhein/Main
LAK Hessen Region Frankfurt
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Die Vortragsveranstaltungen der DPhG stehen unter der Überschrift „Frauengesundheit“
28.04.2020 |
Dr. Miriam Ude Verhütung und die Pille danach ABGESAGT! |
12.05.2020 |
Prof. Dr. Peyman Hadji Hormonersatztherapie im Klimakterium |
26.05.2020 |
Prof. Dr. Christine Solbach Therapie des Hormonrezeptors-positiven Brustkrebs – ein Update |
23.06.2020 |
Dr. Ilse Zündorf und Prof. Dr. Robert Fürst Phytopharmaka in der Gynäkologie |
Die Vorträge finden jeweils um 20:15 Uhr im Biozentrum der Universität Frankfurt statt, Max-von-Laue-Straße 9 (Campus Riedberg), Hörsaal B 1 (großer Hörsaal), 60438 Frankfurt am Main. Jede Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
Die Übersicht über die Vortragsreihe können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen
Ärzte und Apotheker im Dialog
Interdisziplinäre Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker
Thema: |
Reisemedizin |
Termin: |
6. Mai 2020 |
Uhrzeit: |
19:00 bis 21:30 Uhr |
Leitung: |
Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult. Hans-Rudolf Tinneberg |
Referenten: |
Dr. med. Ulrich Klinsing |
Ort: |
Steuerfachschule Dr. Endriss |
Kosten: |
30,00 Euro |
Anmeldung: |
Christina Ittner, Tel. 06032 782-223, Fax 069 97672-67223 |
Achtung: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt!
Wenn die Medikation nicht greift: Leitlinienorientierte Therapie – wann und warum sind Anpassungen bei der Medikation nötig?
Ärzte und Apotheker sind einander im gemeinsamen Bemühen um die bestmögliche Versorgung der Kranken verbunden. Dabei haben sie eine unterschiedliche Sicht auf Krankheitsbilder und Therapiekonzepte. Unsere gemeinsame Fortbildung soll den unterschiedlichen Sichtweisen und Arbeitsumfeldern gerecht werden und den Dialog der beiden Berufsgruppen unterstützen.
In dieser Fortbildungsreihe wird praxisnah, ausgehend von Fallbeispielen, über häufige Erkrankungen und die leitliniengerechten Therapien berichtet.
Unser besonderes Augenmerk gilt dabei denjenigen Patienten, die nicht wie erwartet auf eine Medikation ansprechen. Warum wirken einige Medikamente bei manchen Menschen besonders stark und bei anderen fast gar nicht? Wie kann zwischen Wirkmechanismen, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen die passende Therapie gefunden werden?
Darüber hinaus befassen wir uns mit denjenigen Patienten, bei denen, z.B. aufgrund einer Vorerkrankung oder einer chronischen Erkrankung, in zahlreichen Zusammenhängen besondere Therapieoptionen erwogen werden müssen. Auch das hohe Beratungsbedürfnis dieser Patienten – z.B. bzgl. sportlicher Aktivitäten oder bei Reiseplänen – wird in Praxen und Apotheken hineingetragen.
Die Fortbildungsreihe greift mit jeder Veranstaltung ein aktuelles Thema oder ein Krankheitsbild auf. Es wird im Dialog von einem Arzt und einem Apotheker vorgestellt – idealerweise werden die Teilnehmer in diesen Dialog einsteigen.
Alle sind eingeladen, eigene Fragen und Fälle mitzubringen.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
„Palliativpharmazie“ – Vorankündigung
Palliativpharmazie ist der Beitrag des Apothekers und des pharmazeutischen Fachpersonals zur Palliativversorgung. Sie umfasst sämtliche pharmazeutische Aspekte der Versorgung ebenso wie die Begleitung von Palliativpatienten und von ihren Angehörigen. Dazu gehören die Versorgung mit Arzneimitteln inkl. Medikationsmanagement, die pharmazeutische Betreuung, aber auch die patientenindividuelle Herstellung von Rezepturen.
Da die Bevölkerung immer älter wird, werden typische Alterserkrankungen und damit auch begleitende Therapien zunehmen. Neben der Geriatrischen Pharmazie wird das Thema „Palliative Care“ eine immer größere Bedeutung erlangen.
Bitte beachten Sie, dass die APPH den Zertifikatskurs wegen der aktuellen Situation abgesagt hat. Ein neuer Termin wird für das Frühjahr 2021 gesucht.
Refresher – Erfahrungen mit dem neuen Fortbildungskonzept
Im letzten Jahr führte die LAK Hessen mit dem Refresher-Konzept eine neue Art der Fortbildung ein. Für den Piloten wurde das Thema „KHK und Infarkt“ ausgewählt. Los ging es mit einem Online-Seminar, in dem die pharmakologischen Grundlagen des Krankheitsbildes aufgefrischt und vertieft wurden. Gerüstet mit dem aufgefrischten Wissen ging es schließlich in die Präsenzveranstaltung, in deren Rahmen ausschließlich in Gruppen am (fiktiven) Patienten gearbeitet wurde. Da die Inhalte des Online-Seminars hier vorausgesetzt wurden, war eine Teilnahme auch nur möglich, wenn im Vorfeld am Online-Seminar teilgenommen wurde.
In kleinen Gruppen diskutierten die Teilnehmer Fragen zu einem Patientenfall – allerdings nicht wie in anderen Veranstaltungen üblich. Beim sogenannten „Team-based Learning“ geht es vielmehr darum, aus verschiedenen richtigen Antworten diejenige auszuwählen, die augenscheinlich für den Patienten am besten ist. Jede Gruppe teilt ihr Ergebnis den anderen Gruppen mit und begründet die Auswahl ihrer Antwort. Im Anschluss daran diskutiert die gesamte Gruppe die verschiedenen Antwortmöglichkeiten – immer unter dem Aspekt der „one best answer“.
Also alles andere als ein gewöhnlicher Vortrag. Doch kam dieser gut an? „Kurzweilig und spannend“ lauteten die Rückmeldungen der Teilnehmer. Lob erhielt das Konzept auch für die Kombination aus Theorie, die im Online-Seminar vermittelt wurde, und Praxis durch die Gruppenarbeit im Seminar. Das Wiederholen von Wissen durch die Aufteilung auf zwei Termine kam ebenfalls gut an.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dieses Jahr stehen noch folgende Themen auf dem Programm:
„Der Patient mit nozizeptiven Schmerzen“
Online-Seminar: 04.05.2020 20:00 – 21:30 Uhr oder
14.05.2020 20:00 – 21:30 Uhr
Präsenz:
Frankfurt/Main |
3. Juni 2020 |
Hofheim-Diedenbergen |
4. Juni 2020 |
Darmstadt |
8. Juni 2020 |
Marburg |
15. Juni 2020 |
Kassel |
17. Juni 2020 |
Fulda |
22. Juni 2020 |
Uhrzeit: 19:30 – 21:30 Uhr
„AMTS bei MS“
Online-Seminar: 23.09.2020 20:00 – 21:30 Uhr oder
30.09.2020 20:00 – 21:30 Uhr
Präsenz: Die Termine befinden sich noch in Planung.
Seminar: Athina
Referentinnen: |
Dr. Katja Renner, Apothekerin, Wassenberg |
Termin: |
31. Oktober und 1. November 2020 FB-02/20 |
Uhrzeit: |
09:00 – 18:00 Uhr |
Ort: |
MERCURE HOTEL & RESIDENZ FRANKFURT MESSE |
Gebühr: |
220,00 Euro |
Information: |
In der Mittagspause wird ein Snack bereitgestellt. |
Anmeldung: |
Per beiliegendem Anmeldeformular oder über www.apothekerkammer.de Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)! |
Inhalt:
Medikationsanalyse/Medikationsmanagement als Prozess – ATHINA
Ziel dieser Fortbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen zur Durchführung der Medikationsanalyse 2a und des darauf basierenden Medikationsmanagements als Prozess. Eine praxisbezogene Umsetzung findet man in dem Projekt „ATHINA“:
Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken
Die 2-tägige Schulung soll die Basis dafür schaffen, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch eine strukturierte Medikationsanalyse mit einem vertretbaren Aufwand in der öffentlichen Apotheke zu verbessern.
Schulungsphase:
Tag 1:
Sie erfahren,
welche Patienten von der Medikationsanalyse und dem Medikationsmanagement besonders profitieren,
wie Sie auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Datenquellen die Gesamtmedikation des Patienten erfassen,
wie Sie auf der Grundlage der pharmazeutischen AMTS-Prüfung arzneimittelbezogene Probleme erkennen und lösen (Interaktionsmanagement),
und Sie haben Ihre Kenntnisse an Fallbeispielen diverser Brown-Bag-Reviews geübt.
Tag 2:
Tool-Workshop inklusive Patienten- und Arztansprache, Erprobung der einzelnen Arbeitsschritte von ATHINA-Fällen, Organisation der Abläufe in der Apotheke, Tipps und Tricks auf der Grundlage der bisher gemachten Erfahrungen.
Praxisphase:
praktisches Bearbeiten von mindestens vier Patientenfällen (in sechs Monaten)
persönliche Betreuung durch eine Koordinationsstelle
fachliche Unterstützung durch ein Tutorenteam (bei besonders komplexen Fällen kann die Apotheke für die Beratung des Patienten oder das Gespräch mit dessen Arzt weitergehende Hintergrundinformationen zum aktuellen Fall anfordern)
Dokumentation aller ATHINA-Fälle in anonymisierter Form durch die Koordinationsstelle für eine spätere Auswertung
Basis des Arzneimittelchecks ist der in den USA schon seit Jahren eingesetzte „Brown Bag Review". Hierbei bringt der Patient alle seine Medikamente in einer Tüte (Brown Bag) mit in die Apotheke. Dort findet ein kurzes Anamnesegespräch statt. Die Medikamente werden durchgesehen und überprüft.
Das wichtigste Hilfsmittel dieses Konzepts ist ein elektronischer Erfassungsbogen, der die systematische und komplette Aufnahme aller Medikamente eines Patienten erleichtert; dieser entspricht dem Medikationsplan des Bundesgesundheitsministeriums (Aktionsplan AMTS). Bei Unstimmigkeiten oder Problemen kann sich die Apotheke an einen Tutor wenden, der auch den ersten Fall mit überprüft. In dem abschließenden intensiven Beratungsgespräch werden mit dem Patienten die Ergebnisse besprochen und Optimierungsvorschläge gemacht, um seine Adhärenz zu steigern und unerwünschte Arzneimittelwirkungen möglichst zu vermeiden. Der gesamte Prozess wird dokumentiert; dem Patienten wird ein aktueller Medikationsplan ausgehändigt, den er mit seinem Arzt besprechen sollte.
Zusätzlich zu diesem Seminar besteht die Möglichkeit, an abendlichen Online-Seminaren zu Krankheitsbildern und Therapien teilzunehmen.
Achtung:
Beachten Sie bitte, dass Sie für das Schulungsseminar einen Laptop mit Excel-Programm benötigen.
Ein ATHINA-Zertifikat wird an die Teilnehmer verliehen, die das Schulungsseminar und vier Online-Seminare absolviert sowie die erfolgreiche Bearbeitung von vier Patientenfällen in einem Zeitraum von sechs Monaten.
Diese Fortbildungsveranstaltung wird von der Landesapothekerkammer Hessen mit 16 Fortbildungspunkten anerkannt.
Wiedereinsteiger-Kurs
Referenten: |
Ina Förderer, Dr. Andrea Kurz, Antje Lein, Dr. Inga Leo-Gröning, |
Termin: |
Samstag und Sonntag, 26./27. September 2020 und WEK 01/20 |
Uhrzeit: |
09:00 – 18:15 Uhr |
Ort: |
Mercure Hotel Frankfurt Eschborn Ost |
Gebühr: |
250,00 Euro (für beide Wochenenden) |
Information: |
In der Mittagspause wird ein Snack bereitgestellt. |
Anmeldung: |
Per beiliegendem Anmeldeformular oder über www.apothekerkammer.de Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)! |
Inhalt:
Haben Sie im Beruf pausiert und möchten gerne wieder in den Berufsalltag einer Apotheke einsteigen? Oder haben Sie in den letzten Jahren in einem anderen pharmazeutischen Gebiet gearbeitet und es zieht Sie wieder an „die Basis“ in die Apotheke? Jedoch haben Sie Bedenken, nur schwer wieder den Anschluss zu finden bei der Fülle der gesetzlichen, medizinischen und pharmazeutischen Veränderungen der letzten Jahre? Dann ist unser Wiedereinsteiger-Seminar genau das Richtige für Sie!
Nicht nur die Gesetzesgrundlagen und Verordnungen, die den Apothekenbetrieb betreffen, sind heute Andere als vor einigen Jahren. EDV-Kenntnisse müssen aufgefrischt werden, Abrechnungsfragen – unter anderem auch durch die Einführung der Rabattverträge – werden immer wichtiger und müssen Beachtung finden. Durch die Änderungen in der Apothekenbetriebsordnung sind neue Schwerpunkte in der praktischen Arbeit hinzugekommen.
Im Anschluss an das Wiedereinsteiger-Seminar können die Teilnehmer gerne ein Praktikum in einer Apotheke absolvieren. Den Kontakt zu möglichen Praktikumsapotheken stellt die Landesapothekerkammer Hessen gerne her.
Die Fortbildung wird im Rahmen der Fortbildungsrichtlinie der Landesapothekerkammer Hessen mit 32 Punkten anerkannt.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Rezeptur-Ringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V.
Auch dieses Jahr übernimmt die Landesapothekerkammer Hessen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Übermittlung des kammereigenen Anmeldeformulars an die Landesapothekerkammer Hessen. Dies gilt auch für ZL-Abonnenten.
Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2020 (Cremezubereitung mit Harnstoff) finden Sie auf unserer Homepage unter >> Service. Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2020.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare akzeptiert werden.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Termin Teil 2:
7. bis 18. September 2020
Veranstaltungsort:
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 15 − Chemie
Hörsaal A +5/0030
Hans-Meerwein-Straße 8
35043 Marburg
Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.
Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum
Seit 2018 besteht für Pharmazeuten im Praktikum in hessischen Apotheken die Möglichkeit, die eigenen Stärken und Schwächen bei der Rezepturherstellung in einem Kapselringversuch überprüfen zu lassen. Auch in 2020 bietet die Landesapothekerkammer Hessen dies wieder an. Das Angebot ist kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglied der LAK Hessen sind.
Im Juni sowie im September 2020 gibt es jeweils die Möglichkeit, einen Kapselringversuch durchzuführen.
Kostenfreie Teilnahme möglich
Mit der Teilnahme am Kapselringversuch kann bereits in der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung der Rezeptur dargestellt werden. Die Landesapothekerkammer Hessen bietet daher ihren Mitgliedern einen kostenfreien Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum an. Dieser kann von jedem Pharmazeut im Praktikum, der Mitglied der LAK Hessen ist, einmalig während seiner Ausbildungszeit in der öffentlichen Apotheke durchgeführt werden. Bei der Herstellung sollte der Pharmazeut im Praktikum die in 2018 von der LAK Hessen versendete, zum Aushang in der Rezeptur gedachte Kapselkarte nutzen. Die Herstellung und Einsendung der Kapseln muss jeweils in der ersten Hälfte des genannten Prüfmonats erfolgen (Juni oder September). Die Ergebnismitteilung erfolgt nach ca. zwei bis drei Monaten an die Apotheke; der Pharmazeut im Praktikum erkundigt sich dort selbstständig nach den Ergebnissen, sofern er zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr in seiner Praktikumsapotheke tätig ist. Eine zusammenfassende und anonymisierte Vorstellung der Ergebnisse mit möglichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rezepturqualität erfolgt zusätzlich während der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Herbst.
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular, welches Sie auf der Homepage der >> Landesapothekerkammer Hessen im Servicebereich herunterladen können.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Workshop für Pharmazeuten im Praktikum
Referenten: |
Dr. Christian Ude, Apotheker, Darmstadt Dr. Miriam Ude, Apothekerin, Darmstadt |
Termin: |
04.07.2020 WPP 01/20 07.11.2020 WPP 02/20 |
Uhrzeit: |
jeweils 09:00 – 20:00 Uhr |
Ort: |
04.07.2020 WPP 01/20 07.11.2020 WPP 02/20 |
Kostenfrei |
Für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind. Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen. |
Anmeldung: |
Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)! |
Inhalt:
Der Workshop hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Erlernen und Verbessern des unmittelbaren Kundengespräches beizutragen. Der Workshop ist in drei Teile gegliedert:
Teil 1 Auf Grundlage der BAK-Beratungsleitlinien werden die theoretischen Aspekte des Kundengesprächs vorgestellt. Eine sinnvolle Struktur auf Basis vorhandener Hilfsmittel (z.B. BAK-Leitlinien) soll für die Beratungsgespräche erarbeitet werden. Auch regulatorische Grundlagen (z.B. Rezeptgültigkeiten, Abgabemodalitäten und -besonderheiten, usw.) werden diskutiert.
Teil 2 Auf den theoretischen Teil aufbauend werden diese Aspekte in die Praxis übertragen und in nachgestellten Kundengesprächen trainiert. Dabei soll vor allem die Kombination aus Kommunikation und Wissensanwendung geübt werden. Hierzu wird die Gruppe geteilt.
Teil 3 Als Abschluss werden für das Staatsexamen wichtige Indikationen erarbeitet.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
CRITICAL INCIDENT REPORTING SYSTEM (CIRS) – Wir lernen aus Fehlern
Auch diesen Monat finden Sie wieder einen kommentierten Fehlerbericht aus dem CIRS >>www.jeder-fehler-zaehlt.de in LAK aktuell.
In unserem Beispiel geht es diesmal um einen Bericht, bei der in der Apotheke eine versehentlich fehlerhaft verordnete Darreichungsform erkannt und eine Korrektur veranlasst wurde.
Sie finden unseren Kommentar auch auf der Homepage von >> www.jeder-fehler-zaehlt.de – hier wird er parallel veröffentlicht, damit Arzt und Apotheker gemeinsam aus Fehlern lernen.
Jeder Fehler Zählt - Fehlerbericht Nr. 950
Medikamentenverwechslung bei der Verordnung
Was ist passiert? Welche Folgen hatte es für den Patienten?
„Capros® 10 mg retard Hartkapsel verordnet, dazu die Dosierung 6 x 1 Tbl täglich […] gemeint war Capros® AKUT 10 mg.“ Die Apothekerin ist aufgrund der angegebenen Dosierung auf den Fehler aufmerksam geworden.“
Im vorliegenden Beispiel gab es keine Folgen für den Patienten, jedoch erhebliche Mehrarbeit für die Apotheke. Da vermutlich auch ein neues Rezept in der Arztpraxis ausgestellt werden musste, hat dies auch dort Mehrarbeit verursacht.
Der Patient sollte 6 x täglich unretardiertes Morphin bekommen. Dies wird entweder eingesetzt zur Dosistitration einer Schmerztherapie oder als Bedarfsmedikation für Durchbruchschmerzen (bis zu 6 x täglich 10 mg Morphin, unretardiert). Im Regelfall darf maximal alle 4 Stunden eine Morphingabe erfolgen [1]. Auf dem Rezept war jedoch „retard“ anstelle von „akut“ angegeben. Da Morphin bei Einnahme einer retardierten Darreichungsform deutlich langsamer anflutet, hätte der Patient im Bedarfsfall auch länger auf den Wirkeintritt – und damit eine Schmerzreduktion - warten müssen. Die Retardform von Capros® sollte im Regelfall in einem zwölfstündigen Intervall angewendet werden [2]. Abhängig z. B. vom Alter der Patienten und deren Metabolismusleistung kann die sechsmal tägliche Gabe eines Retardpräparates, z. B. durch unkalkulierbare Kumulationseffekte, zu nur schwer kalkulierbaren Blutspiegeln führen.
Bewertung aus Sicht der Apotheke – Ursachen und Möglichkeiten zur Vermeidung von Risiken
In jedem Prozess gibt es verschiedene Möglichkeiten, dass Fehler auftreten. Gleiches gilt jedoch auch für die Möglichkeit, Fehler zu entdecken und diese zu vermeiden. Reason hat dies mit einem Käsescheibenmodell veranschaulicht [3]. Durch „löchrige Käsescheiben“ können sich Fehler – und damit ein Schaden – bis zum Patienten durchsetzen (Abb. 1).
In unserem Fall haben zwei Mechanismen in Kombination gegriffen und somit zur Vermeidung eines Schadens beim Patienten geführt (fett markiert):
Arbeitsschritt |
Risiko / mögliche Ursachen (Beispiele) |
Mögliche Vermeidung (Beispiele) |
Verordnungsintention, hier: unretardiertes Morphin |
Verwechselung bzw. keine Angabe von retard / akut z. B. aufgrund unübersichtlicher Verordnungssysteme
Fehlende Auswahl einer definierten Darreichungsform aufgrund fehlender Information über alle verfügbaren Präparate
Auswahl nur des Präparatenamens (ggf. mit Dosisangabe) ohne Angabe weiterer Namenszusätze aufgrund fehlender Information über alle verfügbaren Präparate |
Auffallen des Verwechselungspotentials verschiedener Darreichungsformen
Nutzen eines übersichtlichen Verordnungssystems (sofern auf dem Markt verfügbar)
Abgleich der Verordnung im Rahmen eines Vier-Augen-Prinzips mit Patient oder MFA (z. B. durch mündliche Wiedergabe) |
Ausstellen eines Rezeptes, hier: retardiertes Morphin |
Auswahl des Präparates im Verordnungssystem (z. B.) durch MFA und fehlende Kenntnis über verfügbare Darreichungsformen / gewünschte Darreichungsformen
Fehlende Rücksprache bei Unklarheit / bei Auffinden zahlreicher Darreichungsformen im Verordnungssystem |
Abgleich der Verordnung im Rahmen eines Vier-Augen-Prinzips vor Unterschrift z. B. durch erneuten Abgleich mit der Patientenakte
Auftragen der gewünschten Dosierung, damit eine inhaltliche Prüfung des Rezeptes in der Apotheke erfolgen kann
|
Einlösen eines Rezeptes |
Abgabe einer nicht zum Patienten passenden Darreichungsform aufgrund fehlender Informationen (z. B. Unkenntnis über Dosierung oder Anwendungsart) |
Prüfung jeden Rezeptes auf passende Dosierung / Darreichungsform
Erfragen beim Patienten von Dosierung, Anwendung um mögliche Risiken identifizieren zu können Rücksprache mit dem Patienten vor Ort – gezielte Pharmazeutische Beratung [4] |
Kommentar „Jeder Fehler zählt“:
Bei diesem Fall war die Apotheke eine effektive Sicherheitsbarriere und hat verhindert, dass der Patient zu Schaden kommt. Das sehen auch die JFZ-User so: „Schön, dass die Apotheke den Fehler erkannt hat.“, „Gut, dass das Sicherheitsnetz mit der Apotheke gegriffen hat“. In solchen Fällen sind kurze, unkomplizierte Kommunikationswege zwischen Apotheke und Arztpraxis sehr hilfreich. Das Praxisteam hat natürlich auch Mehrarbeit durch die erneute Ausstellung eines Rezeptes. Letztlich sind aber alle Beteiligten froh, wenn dem Patienten durch einen vermeidbaren Fehler nichts passiert und das Praxisteam ist dankbar, wenn die Apotheke das falsche Rezept abfängt. Wie stellen Sie eine gute Kommunikation mit Ihren umliegenden Praxen sicher? Berichten Sie gerne auf jeder-Fehler-zaehlt.de
Merke: Bei der Abgabe eines verordneten Präparates besteht letztmalig die Möglichkeit, einen Verordnungsfehler zu erkennen, bevor das Präparat den Patienten erreicht. Dieser Verantwortung muss die/der Abgebende gerecht werden. Prüfen Sie jede Verordnung vor der Abgabe, ob Sie tatsächlich zu dem Patienten passt!
Literatur
[1] Beipackzettel CAPROS® akut 10 mg Kapseln; Stand September 2019
[2] Fachinformation CAPROS® 10 mg Ethypharm Hartkapsel, retardiert; Stand Juli 2019
[3] Reason J. Human error: Models and management. BMJ 2000;320:768
[4] ABDA. Leitlinie: Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung; Stand 13.11.2019
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Allgemeinverfügung zum Herstellen von Biozidprodukten zur Händedesinfektion und allgemeine Informationen
Am 4. März 2020 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – Bundesstelle für Chemikalien – eine Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion bekannt gegeben. Auf der Basis der Allgemeinverfügung können Apotheken bestimmte Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion herstellen und in den Verkehr bringen, ohne hierfür eine Zulassung nach der EU-Biozidverordnung beantragen zu müssen:
2-Propanol-Wasser-Gemisch 70 % (V/V)
2-Propanol-Wasser-Gemisch mit Wasserstoffperoxid und Glycerol nach WHO-Formulierung
Die Allgemeinverfügung wurde unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt und tritt am 31. August 2020 außer Kraft.
Ethanol-Wasser-Gemische sind nicht umfasst, da diese derzeit noch zulassungsfrei im Verkehr sind und verwendet werden dürfen. Die biozidrechtlichen Vorschriften, z.B. hinsichtlich der Etikettierung, sind anzuwenden. Die ABDA empfiehlt eine Herstellung auf der Basis der biozidrechtlichen Vorschriften, da dabei die Verwendung nicht Arzneibuch-konformer Ausgangsstoffe (z.B. Ausgangsstoffe in technischer Qualität) möglich ist.
Die Informationen zur Herstellung und Kennzeichnung finden Sie auch auf der >> ABDA-Homepage (Mitgliederbereich, die Zugangsdaten stehen im Impressum der PZ), ebenso wie weitere Informationen zu Corona.
Wir möchten dringend dafür sensibilisieren, dass die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen eine gute Händehygiene, korrekte Husten- und Niesetikette und das Einhalten eines Mindestabstandes (ca. ein bis zwei Meter) von krankheitsverdächtigen Personen sind und ausreichend Schutz bieten:
Beim Husten/Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen halten und sich wegdrehen.
Niesen/Husten in Einwegtaschentücher, diese nur einmal verwenden und entsorgen (Mülleimer mit Deckel). Stofftaschentücher sollten anschließend bei 60° C gewaschen werden.
Und immer gilt: Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen!
Ist kein Taschentuch griffbereit, sollte beim Husten/Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase gehalten werden und sich von anderen Personen abgewendet werden.
Ein gründliches Waschen der Hände mit Seife ist ausreichend, um das Virus zu inaktivieren! Desinfektionsmittel sollten mit Maß bei den Patienten, die Risikogruppen angehören wie z.B. Transplantierte, Immunsupprimierte, Lungenerkrankte, Multimorbide etc. eingesetzt werden. Ebenso wichtig ist die Versorgung anderer Einrichtungen im Gesundheitswesen wie Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheime/-dienste.
Das Infektionsrisiko ist nach derzeitiger Einschätzung des RKI als mäßig einzustufen. Eine Infektion über Oberflächen ist sehr unwahrscheinlich:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
Um der Verunsicherung in der Bevölkerung entgegenzutreten, appellieren wir an Ihren pharmazeutischen Sachverstand: Klären Sie Patienten auf und ziehen Sie zur Risikoabschätzung offizielle Quellen (RKI, HMSI, WHO) heran. Bitte beachten Sie hierzu auch den Artikel der >> Pharmazeutischen Zeitung vom 3. März 2020.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
Nachbericht zur Delegiertenversammlung
Die erste reguläre Delegiertenversammlung fand im Zeichen von weiteren Wahlen statt. So wurden der Vorstand der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung, der Weiterbildungsausschuss und der Finanzausschuss gewählt. Ernannt hingegen wurden die Regionalen Fortbildungsbeauftragten der Landesapothekerkammer Hessen.
In den Akademievorstand wurden Professor Robert Fürst, Professor Carsten Culmsee, Professor Dieter Steinhilber, Professor Achim Schmidtko, Dr. Nils Keiner, und Jörg Iffland gewählt.
Dem Weiterbildungsausschuss gehören Dr. Christian Korn, Dr. Cora Menkens, Dr. Viola Schneider, Ingrid Simon und Dr. Christian Ude an.
Die Regionalen Fortbildungsbeauftragten der Landesapothekerkammer Hessen sind:
für die Region Darmstadt: Dr. Stephanie Pfeuffer
für die Region Kassel: Claudia Wegener
für die Region Wiesbaden: Karen Wolf
für die Region Fulda: Christian Vasters
für die Region Frankfurt: Professor Dr. Martina Hahn
für die Region Gießen konnte noch keine Ernennung erfolgen.
Dr. Tobias Mück, Professor Theo Dingermann und Klaus LangHeinrich im Gespräch (v.l.n.r.)
In den Leitenden Ausschuss wurde Jochen Schmitt nachgewählt, in den Finanzausschuss wählte die Delegiertenversammlung Robin Brünn, Dr. Hans-Rudolf Diefenbach, Klaus LangHeinrich, Erick Modrack und Beate Werner.
Als ehrenamtliche Beisitzer der Schieds- und Schlichtungsstelle der Landesapothekerkammer Hessen wurden Barbara Köhler (Frankfurt), Alexander Schäfer (Reiskirchen), Matthias von Bredow (Niedenstein), Andreas Mölleney (Fulda), Martina Wölfinger (Hünstetten) Leif Harmsen (Hofheim) und Rainer Schaefer (Wiesbaden) gewählt.
Marc Schmidt, Rainer Schulz-Isenbeck und Dr. Hans Rudolph Diefenbach (v.l.n.r.)
Änderung der Berufsordnung der LAK Hessen
Mit großer Mehrheit stimmten die Delegierten für eine Änderung der Berufsordnung. Aufgenommen werden soll die Möglichkeit des Durchführens von Grippeschutzimpfungen in Apotheken.
Organisation der Landesapothekerkammer Hessen
Ulrich Laut, Johanna Hauser, Daniela Pach und Ursula Funke erläuterten den Delegierten die Aufgaben der LAK Hessen und die Einbettung der Kammer in das (Berufs-)Politische Umfeld. So wurde insbesondere auf die Unterschiede zwischen der Übernahme staatlicher Aufgaben und der Selbstverwaltung eingegangen. Auch die Einbettung in die Gremien auf Bundesebene wurde ausführlich erläutert. Die Aufgaben im Bereich Pharmazie stellte Hauser in einer Übersicht vor. Das Angebot in der Fortbildung reiche inzwischen von Abendveranstaltungen bis hin zu Online-Seminaren. Specials wie Vorträge zur Europäischen Impfwoche, die Rezepturwoche oder die „Refresher“ zu Themenblöcken wie „KHK und Infarkt“ oder „Schizophrenie“ sei man dabei zu etablieren. Die Organisation der Weiterbildung zum Fachapotheker obliege nach dem Heilberufsgesetz der Kammer, auch für die PKA-Ausbildung sei die Kammer zuständige Stelle nach Berufsbildungsgesetz.
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen würden im Auftrag des Landes durchgeführt, flankierend biete die Kammer mehrere Workshops für Pharmazeuten im Praktikum als zusätzliches Angebot an. Die Kammer übernehme als Service für die Mitglieder im Rahmen der Qualitätssicherung einen ZL-Rezeptur-Ringversuch und bis zu 300 bei einem Pseudo Customer-Besuch an, sofern die Anmeldung über die Kammer erfolge. Außerdem übernehme die Kammer Kapselringversuche für Pharmazeuten im Praktikum während des Halbjahres in der öffentlichen Apotheke. Ausbilder in öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken würden durch den Leitfaden zur „Akkreditierte Ausbildungsapotheke“ unterstützt.
Fachsprachen- und Kenntnisstandprüfungen würden inzwischen regelmäßig im Auftrag des Landesprüfungsamtes abgenommen.
Eine Kooperation mit dem Institut für Allgemeinmedizin habe sich in den letzten Jahren etabliert.
Ursula Funke berichtete zur Lage. alle Fotos: Landesapothekerkammer Hessen
Bericht der Präsidentin
In ihrem Bericht ging Ursula Funke sowohl auf die aktuelle Situation hinsichtlich des Corona-Virus‘ als auch auf die allgemeine politische Lage ein.
Die Bevölkerung schwanke zwischen Hysterie und Gleichgültigkeit, die Apotheker müssten hier Aufklärung u.a. zu gängigen Hygieneregeln leisten. Sie dankte allen Apothekern, die zwischen Erkältungszeit und Lieferengpässen nun auch noch Corona auffingen, zumal hier ein hoher Aufklärungsbedarf vorhanden sei. Es zeige sich die Unverzichtbarkeit der Apotheker für Versorgung und Beratung. Dies werde im Gespräch zwischen Apotheker und Patient geleistet und nicht durch eine Hotline. Wer könne das übernehmen, wenn das System der flächendeckenden Versorgung nicht mehr existent sei? Das Smartphone sei keine Hilfe, um den Redebedarf zu befriedigen.
Zur allgemeinen politischen Lage erinnerte Funke an die Aussagen von Minister Spahn zum RxVV und resümierte, dass für die Apothekerschaft bisher noch nicht getan wurde. Impfen und Wiederholungsrezept seien ins Masernschutzgesetz eingegangen, die Änderungen beim Botendienst hätten Eingang in die Apothekenbetriebsordnung gefunden, die Vergütung für Nacht- und Notdienst sei etwas angehoben worden. All diese Maßnahmen seien schön, trügen aber nicht zum Erhalt der Struktur bei. Im Gegenteil, das Makelverbot sei jetzt ins PDSG überführt worden. Obwohl das BMG ausdrücklich Wettbewerb beim E-Rezept wolle, beinhalte die Formulierung nur Ärzte und Krankenkassen. Die Gleichpreisigkeit und die pharmazeutischen Dienstleistungen seien nicht umgesetzt.
Nach wie vor sei die Vorlage des OLG München unbeantwortet. Ordnungsrechtlich habe sich seit dem EuGH-Urteil nichts geändert.
Immer noch unverständlich sei die Weigerung der ABDA, die Gutachten an Benedikt Bühler herauszugeben. Ursula Funke und Ulrich Laut hätten der Anhörung im Petitionsausschuss beigewohnt. In der Berichterstattung sei komplett untergegangen, dass Jens Spahn auf die Anmerkung, dass es mit dieser Regierung kein RxVV gebe, mit einem knappen Ja geantwortet habe. Die Beschlusslage der ABDA, dass VOASG konstruktiv und kritisch zu begleiten, sei nicht länger haltbar. Es müsse endlich eine Frist her, ein Warten bis zum Sommer führe nur dazu, dass die Apotheker mit Gegenmaßnahmen erst im Vorwahlkampf starten könnten. Die Chancen dann noch etwas zu bewegen, sind mehr als gering. Das BMG lasse die Apotheker am langen Arm verhungern, der ordnungspolitische Rahmen bröckele mehr und mehr weg. Man dürfe die Beschlusslage der ABDA-MV, dass das RxVV eine Handlungsoption darstelle, nicht aus den Augen verlieren. Funke forderte die Delegierten auf, nichts unversucht zu lassen und politisch aktiv zu sein.
Der Vorstand habe seine Arbeit aufgenommen. Zur Begleitung der geplanten Neuordnung der Approbationsordnung sei eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen worden, der Dr. Sebastian Barzen, Dr. Quintus Russe, Robin Brünn, Marcel Walther, Dr. Christian Ude und Prof. Dr. Robert Fürst angehörten.
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