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Die Delegiertenversammlungen finden statt am

4. März 2020.
Die Versammlung beginnt um 10 Uhr im
Leonardo Hotel Frankfurt City South,

Isenburger Schneise 40, 60528 Frankfurt am Main.

24. Juni 2020
24. November 2020.
Die Versammlungen beginnen jeweils um 10 Uhr im
MERCURE Hotel Frankfurt Eschborn-Ost,
Helfmann-Park 6, 65760 Eschborn.

Die Anmeldung von Gästen ist erbeten unter der Rufnummer 069 979509-23.

LAK aktuell Ausgabe Februar 2020



Ursula Funke, Präsidentin

Vielen Dank für Ihr Vertrauen weiterhin gemeinsam nach vorne blicken

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie und die Delegiertenversammlung haben mich für weitere fünf Jahre als Ihre Präsidentin gewählt – für das Vertrauen danke ich herzlich und ich verspreche Ihnen, dass ich auch künftig meine Kraft für die Zukunft unseres Berufes einsetzen werde. Gemeinsam werden wir im Vorstand und in der Delegiertenversammlung Probleme anpacken, Zukunftsstrategien entwickeln und uns bei den anstehenden Aufgaben mit großem Einsatz engagieren. Unsere Kontakte zur Politik, zu den anderen Heilberufen, Hochschulen, Schwesterorganisationen etc. werden wir pflegen und weiter intensivieren.

Die hochwertige Arzneimittelversorgung der Menschen aus der Apotheke vor Ort auch im Zeitalter der Digitalisierung zu sichern und weiterzuentwickeln – das wird im Fokus stehen und hiermit hängt alles zusammen. Beispielhaft sei nur erwähnt: Gewinnung von Nachwuchs, der eine zukunftsweisende Ausbildung erhält, neue Konzepte für die gemeinsame heilberufliche Verantwortung von Arzt und Apotheker vor Ort, gerade auch im ländlichen Raum und auch im Notdienst, sichere und verfügbare Arzneimittel, neue Dienstleistungen, von denen der Patient einen Nutzen hat, persönliche Nähe und digitale Angebote, zeitgemäße Honorierung...
Diese Liste ließe sich beliebig erweitern.

Grundlage für die Weiterentwicklung sind jedoch die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen – und hier gibt es einiges zu tun! Das Thema Gleichpreisigkeit dümpelt in der Politik weiter vor sich hin, die Zukunft des VOASG ist weiterhin ungewiss, also die Frage, was die EU-Kommission zur Spahnschen Gleichpreisigkeit erklärt. Das Makelverbot ist nun wortgleich aus dem VOASG ins PDSG (die Abkürzungen und Namen der zahlreichen Gesetze aus dem BMG machen den Inhalt auch nicht besser) gewandert, allerdings ist das für uns gerade nicht ausreichend. Es muss ein umfassendes Makelverbot auch für Dritte geben, Plattformen, Marktplätze etc. dürfen an Arzneimitteln nicht verdienen! Die Einführung des e-Rezeptes kann vieles erleichtern – auch für uns, aber es darf keinerlei Geschäftsmodell für Dritte eröffnen, Zuweisungen ermöglichen, Wege lenken!

Die Zahl der Lieferengpässe steigt täglich, durch das brachliegende Leben in der chinesischen Provinz Wuhan ist zu befürchten, dass sich diese Lage weiter verschärft. Das Problem ist in der Politik angekommen, unsere hessische Landesregierung hat gemeinsam mit Rheinland-Pfalz eine Bundesratsinitiative gestartet, das ist ein erster Schritt. Meiner Meinung nach kann eine sinnvolle Lösung nur die Politik erreichen, indem Wirkstoff- wie auch Arzneimittelproduktion wieder nach Europa zurückverlagert werden. Natürlich kostet das Geld – schließlich ist Arbeit in Europa teurer und auch die Anforderungen hinsichtlich Umweltschutz sind sicherlich bei uns sehr hoch, aber: Der Staat hat hier eine Daseinsvorsorge für die Menschen zu treffen, lebensnotwendige Arzneimittel haben für Patientinnen und Patienten einen anderen Stellenwert als beispielsweise Zulieferteile für’s neue Auto. Vorstellungen von manchen Politikern, Großhandlungen und Apotheken müssten sich einfach stärker bevorraten, zeigen nur deren Unkenntnis. Es ist einfachste Mathematik: Ein Vielfaches von Null bleibt Null – und den Blick in die Glaskugel, was morgen vielleicht nicht lieferbar ist, haben zumindest wir Apotheker als Naturwissenschaftler nicht!

Ich bin sicher, dass wir Apotheker für neue Konzepte und Wege aufgeschlossen sind – so lange die Menschen gut, sicher und schnell versorgt werden. Und hier gibt es eben auch den Unterschied zwischen Arzneimittel und Zulieferteil für’s Auto oder Bekleidung aus Fernost: Arzneimittel bringen nur dann ihren Nutzen, wenn sie richtig angewandt werden – damit das geschieht, braucht es die Beratung – persönlich und vor Ort. Wir alle, die wir in den öffentlichen Apotheken tätig sind, bieten tagtäglich Botendienst an – Botendienst für Patienten, die wir kennen, bei denen wir individuell für die sichere und richtige Arzneimittelanwendung sorgen. Vorstellungen zum Botendienst, die der Bundesgesundheitsminister im Rahmen der Anhörung im Petitionsausschuss kundgetan hat, sind für mich eher abenteuerlich und wenig zielführend: Botendienst per Drohne, die mit einer Kamera versehen ist, über die im Moment der Zustellung eine telepharmazeutische Beratung stattfinden könnte! Ich stelle mir hier gerade mal einen schwerkranken Palliativpatienten vor, dem auf diesem Weg ein Fentanyl-Nasenspray (natürlich alles BTM-gerecht per Drohne) oder einem Asthmapatienten sein durch Rabattvertrag geändertes Device erklärt werden soll.

Um einen zukunftsweisenden Weg zu finden, sind wir alle gefragt: Patienten müssen den Mehrwert der persönlichen Beratung und Betreuung erleben und erkennen, gleichzeitig müssen wir dies überall in Kontakten mit der Politik verdeutlichen: Ohne Apotheke vor Ort gibt es keine sichere, schnelle und flächendeckende Arzneimittelversorgung, weder tagsüber noch nachts oder am Wochenende!

Lassen Sie uns gemeinsam den Blick nach vorne richten und die Herausforderungen annehmen!

Ihre


Ursula Funke


Aktuell


Der neue Vorstand: Prof. Dr. Mona Abdel Tawab, Dr. Sebastian Barzen, Präsidentin Ursula Funke, Dr. Otto Quintus Russe, Vizepräsidentin Dr. Viola Schneider, Dr. Cora Menkens und Claudia Wegener (v.l.n.r.) © Foto: Landesapothekerkammer Hessen

Rückblick: Konstituierende Delegiertenversammlung

In der konstituierenden Delegiertenversammlung wurde der neue Vorstand aus den Reihen der Delegierten gewählt. Präsidentin Ursula Funke und Vizepräsidentin Dr. Viola Schneider wurden im Amt bestätigt, ebenso wie die Beisitzer Dr. Cora Menkens, Prof. Dr. Mona Abdel Tawab, Dr. Sebastian Barzen und Dr. Otto Quintus Russe. Neu in den Vorstand gewählt wurde Claudia Wegener. Dr. Reinhardt Hoferichter schied aus dem Vorstand aus.


Präsidentin Ursula Funke und Vizepräsidentin Dr. Viola Schneider wurden im Amt bestätigt, © Foto: Landesapothekerkammer Hessen

In ihrem Bericht ging Funke auf die Probleme und Schwierigkeiten der letzten Jahre ein. Derzeit sei alles von Veränderung und Wandel geprägt. Insbesondere in solchen Zeiten sei es wichtig, Herausforderungen anzunehmen und selber anzupacken, auch wenn das Umfeld nicht einfach sei. Der Erhalt der Gleichpreisigkeit sei das vorherrschende Thema gewesen. Der Boden für diese Probleme sei bereits 2002 und 2004 mit dem Versand für freiverkäufliche Arzneimittel, dem Fall der Preisbindung für ebendiese und der Filialisierung gelegt worden. Aber auch andere Schauplätze dürften nicht außer Acht gelassen werden. An erster Stelle stehe hier das dringend benötigte Makelverbot, was mit Einführung des e-Rezeptes immer wichtiger werde, um keine weiteren Anreize für den Versandhandel zu schaffen. Sie betonte, wie wichtig es sei, den Kontakt mit allen hessischen Abgeordneten zu suchen, nicht nur mit den primär mit Gesundheitsfragen Befassten, denn jeder Abgeordnete sei mal Patient und suche die Apotheke vor Ort auf. Hier böte sich immer auch die Gelegenheit, das Gespräch mit den Abgeordneten zu suchen. Des Weiteren nehme sie selbst auch an den Sitzungen der regionalen Gesundheitskonferenz teil. Ein großes Thema für die Zukunft sei auch die Etablierung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen. Hier sei die Bundesebene sehr aktiv und habe eine Arbeitsgruppe etabliert, an welcher Funke nicht teilnehme, aber großes Vertrauen in die Arbeit und die kommenden Verhandlungen habe. Sie sei mittlerweile eine Befürworterin des Modellprojektes „Impfen“ geworden, denn Apotheker könnten dies und sollten sich in dieser Angelegenheit nicht den Wünschen der Politik verschließen. Die Grippeimpfung sei hier nur ein erster Schritt zur Implementierung weiterer Angebote. Zudem habe auch der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (STIKO) die Grippeimpfung durch Apotheker sehr befürwortet.

Funke gab sodann einen Ausblick auf die kommenden Jahre. Grundsätzlich müsse Pharmazie in der Apotheke vor Ort für den Patienten erlebbar, ermessbar und erfühlbar sein. Man müsse daher dafür Sorge tragen, dass die Patienten und Kunden sich besser betreut fühlen, wenn sie die Arzneimittel und die Beratung in der Apotheke vor Ort erhielten als wenn sie diese über den Versandhandel bezögen. Wichtig sei die weitere enge Kooperation mit den anderen Heilberufen auszubauen und zu stärken. Die Heilberufe müssten gegenüber dem Patienten als betreuendes Team vor Ort auftreten und als solches erlebbar sein. Die Digitalisierung und künstliche Intelligenz würde zunehmend eine immer größer werdende Stellung im Alltag der Menschen einnehmen und dies gelte auch für die Apotheke. Hier sei es wichtig, nicht nur auf Entwicklungen zu reagieren, sondern diese aktiv mitzugestalten.

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Pharmazie


© Foto: Stadthallen Gießen GmbH

102. Zentrale Fortbildung: 14./15. März 2020 in Gießen

Programm der 102. Zentralen Fortbildungsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen

Veranstaltungsort: Kongresshalle, Berliner Platz 2, 35390 Gießen

„Besser schlafen − was hilft für eine gesunde und erholsame Nachtruhe?“

Samstag, 14. März 2020

 

 

15:00 – 15:15 Uhr  

Eröffnung und Begrüßung

Ursula Funke
Präsidentin der LAK Hessen

15:15 – 16:15 Uhr

Grundlagen der Schlafmedizin: Bedeutung für die Pharmakologie

Prof. Dr. med. Geert Mayer
Hephata-Klinik, Schwalmstadt-Treysa

16:30 – 17:30 Uhr

Schlafmittel im pharmakologischen Wirk- und Risikoprofil

Prof. Dr. med. Dr. phil. nat. Achim Schmidtko
Institut für Pharmakologie und Klinische Pharmazie,
Goethe-Universität, Frankfurt am Main

 17:45 – 18:45 Uhr  

Phytopharmaka bei Schlafstörungen

Prof. Dr. rer. nat. habil. Robert Fürst
Institut für Pharmazeutische Biologie,
Goethe-Universität, Frankfurt am Main

Sonntag, 15. März 2020

 

 

09:15 – 10:15 Uhr

Behandlung von Schlafstörungen bei geriatrischen Patienten

Prof. Dr. med. Richard Dodel
Geriatrie-Zentrum Haus Berge, Contilia GmbH, Essen

10:30 – 11:30 Uhr  

Die Folgen der Langzeiteinnahme von Schlaf- und Beruhigungsmitteln

Dr. Rüdiger Holzbach
Klinikum Hochsauerland GmbH, Arnsberg

11:45 – 12:45 Uhr

Ästhetik der Anästhetika − warum Narkose nur wie Schlaf aussieht

Dr. rer. med. Sebastian Zinn
Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie,
Universitätsklinikum, Frankfurt am Main

Moderation

14. März 2020:
Prof. Dr. rer. nat. Dieter Steinhilber
Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen
15. März 2020:
Dr. Nils Keiner
Stv. Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen

 

Eine Anmeldung zur Zentralen Fortbildung ist nicht notwendig!

 

Gut zu wissen: Kinderbetreuung während der Zentralen Fortbildungen in Gießen

Die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen bietet immer während den Zentralen Fortbildungsveranstaltungen eine Kinderbetreuung an. Die Betreuung wird von der Kammer organisiert und ist selbstverständlich kostenfrei. Das Angebot soll Kollegen mit jüngeren Kindern die Entscheidung zur Teilnahme an der zweitägigen Fortbildung erleichtern.

Um besser planen zu können, bittet die LAK darum, teilnehmende Kinder in der Geschäftsstelle anzumelden (Tel.: 069 979509-11). Eltern, die über ihre Fortbildungsteilnahme erst im letzten Moment entscheiden können, sind mit ihren Kindern dennoch willkommen. Das Organisationsteam im Foyer der Kongresshalle Gießen ist gern dabei behilflich, auch unangemeldete Kinder in der Betreuungsgruppe unterzubringen.

Es bestehen seitens der wissenschaftlichen Leitung und des Veranstalters an beiden Tagen keinerlei Interessenkonflikte. Bestehende Interessenkonflikte werden erklärt. Entsprechende Erklärungen sind in die Vortragsfolien integriert. Die Vorträge sind produkt- und dienstleistungsneutral.

Programmänderungen vorbehalten. Teilnahmebescheinigungen werden für Samstag und Sonntag gesondert ausgestellt und liegen ab der zweiten Pause an der Rezeption in der Kongresshalle aus.

                                   

Das Programm können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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Pharmazie


© Foto: Clipdealer

Workshop für Pharmazeuten im Praktikum und ihre Ausbilder

Arzneimitteltherapie in Fallbeispielen
Thema: Schlaf

Moderatoren:

Johanna Hauser, Apothekerin, Frankfurt am Main

Dr. Pamela Reißner, Apothekerin, Frankfurt am Main

Termin:

14. März 2020 (im Vorfeld der ZFB) WPP Aus 01/20

Uhrzeit:

11:00 – 13:30 Uhr

Ort:

Kongresshalle Gießen
Versailles-Zimmer
Berliner Platz 2
35390 Gießen

Kostenfrei

Für Pharmazeuten im Praktikum und ihre Ausbilder. Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen.

Anmeldung:

>> auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen

Bitte geben Sie bei Anmeldung an, ob Sie Ausbilder oder PhiP sind. Eine Teilnahme sollte immer gemeinsam von PhiP und Ausbilder erfolgen.

Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)!

Fallbeispiele einreichen:

Nach Anmeldung können Fallbeispiele eingereicht werden, die anonymisiert im Vorfeld des Workshops aufgearbeitet werden. Senden Sie ihr Fallbeispiel bitte bis spätestens zum 01.03.2020 an p.reissner@apothekerkammer.de.

 

Die Fortbildungsveranstaltung wird von der Landesapothekerkammer Hessen mit 3 Fortbildungspunkten anerkannt.
Jedes eingereichte Fallbeispiel wird ebenfalls mit 1 Fortbildungspunkt anerkannt.

Inhalt:

Dieser Workshop stellt ein neues Angebot der LAK Hessen dar. Er richtet sich insbesondere an Pharmazeuten im Praktikum und deren Ausbilder.

Gemeinsam sollen praktische Fallbeispiele, wie sie in jeder Apotheke vorkommen können, thematisiert werden. Diese werden anhand von Leitlinien aufgearbeitet. Es sollen Empfehlungen abgeleitet werden für die Beratung. Pitfalls in den Verordnungen bzw. bei Anfragen in der Selbstmedikation sollen erkannt werden und praktische Lösungen für den Patienten erarbeitet werden.

Ziel des Workshops ist es, aktuelle Leitlinien auf Patienten aus der Praxis anzuwenden. Der Workshop unterstützt die praxisnahe Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum.

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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Pharmazie




DPhG: Vortragsveranstaltungen im Sommersemester 2020

DPhG LG Hessen RG Rhein/Main
LAK Hessen Region Frankfurt
Goethe-Universität Frankfurt am Main

Die Vortragsveranstaltungen der DPhG stehen unter der Überschrift „Frauengesundheit

28.04.2020

Dr. Miriam Ude
Apothekerin, Stern-Apotheke, Darmstadt

Verhütung und die Pille danach

12.05.2020

Prof. Dr. Peyman Hadji
Leiter des Frankfurter Hormon- und Osteoporose-Zentrums, Frankfurt/Main

Hormonersatztherapie im Klimakterium

26.05.2020

Prof. Dr. Christine Solbach
Stellv. Direktorin, Leiterin Senologie und Brustkrebszentrum, Klinik für Frauenheilkunde, Universitätsklinikum Frankfurt/Main

Therapie des Hormonrezeptors-positiven Brustkrebs – ein Update

23.06.2020

Dr. Ilse Zündorf und Prof. Dr. Robert Fürst
Institut für Pharmazeutische Biologie, Goethe-Universität, Frankfurt/Main

Phytopharmaka in der Gynäkologie

 

Die Vorträge finden jeweils um 20:15 Uhr im Biozentrum der Universität Frankfurt statt, Max-von-Laue-Straße 9 (Campus Riedberg), Hörsaal B 1 (großer Hörsaal), 60438 Frankfurt am Main. Jede Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.


Die Übersicht über die Vortragsreihe können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen

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Pharmazie




Ärzte und Apotheker im Dialog
Interdisziplinäre Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker

Thema:

Reisemedizin

Termin:

6. Mai 2020

Uhrzeit:

19:00 bis 21:30 Uhr

Leitung:

Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult. Hans-Rudolf Tinneberg
Prof. Dr. rer. nat. Dieter Steinhilber

Referenten:

Dr. med. Ulrich Klinsing
Dr. Christian Ude

Ort:

Steuerfachschule Dr. Endriss
Hanauer Landstraße 160
60314 Frankfurt am Main

Kosten:

30,00 Euro

Anmeldung:

Christina Ittner, Tel. 06032 782-223, Fax 069 97672-67223
oder E-Mail: christina.ittner@laekh.de

 

Achtung: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt!

Wenn die Medikation nicht greift: Leitlinienorientierte Therapie - wann und warum sind Anpassungen bei der Medikation nötig?

Ärzte und Apotheker sind einander im gemeinsamen Bemühen um die bestmögliche Versorgung der Kranken verbunden. Dabei haben sie eine unterschiedliche Sicht auf Krankheitsbilder und Therapiekonzepte. Unsere gemeinsame Fortbildung soll den unterschiedlichen Sichtweisen und Arbeitsumfeldern gerecht werden und den Dialog der beiden Berufsgruppen unterstützen.

In dieser Fortbildungsreihe wird praxisnah, ausgehend von Fallbeispielen, über häufige Erkrankungen und die leitliniengerechten Therapien berichtet.

Unser besonderes Augenmerk gilt dabei denjenigen Patienten, die nicht wie erwartet auf eine Medikation ansprechen. Warum wirken einige Medikamente bei manchen Menschen besonders stark und bei anderen fast gar nicht? Wie kann zwischen Wirkmechanismen, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen die passende Therapie gefunden werden?

Darüber hinaus befassen wir uns mit denjenigen Patienten, bei denen, z.B. aufgrund einer Vorerkrankung oder einer chronischen Erkrankung, in zahlreichen Zusammenhängen besondere Therapieoptionen erwogen werden müssen. Auch das hohe Beratungsbedürfnis dieser Patienten – z.B. bzgl. sportlicher Aktivitäten oder bei Reiseplänen – wird in Praxen und Apotheken hineingetragen.

Die Fortbildungsreihe greift mit jeder Veranstaltung ein aktuelles Thema oder ein Krankheitsbild auf. Es wird im Dialog von einem Arzt und einem Apotheker vorgestellt – idealerweise werden die Teilnehmer in diesen Dialog einsteigen.

Alle sind eingeladen, eigene Fragen und Fälle mitzubringen.

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© Foto: Rawpixel

„Palliativpharmazie“ – Vorankündigung

Palliativpharmazie ist der Beitrag des Apothekers und des pharmazeutischen Fachpersonals zur Palliativversorgung. Sie umfasst sämtliche pharmazeutische Aspekte der Versorgung ebenso wie die Begleitung von Palliativpatienten und von ihren Angehörigen. Dazu gehören die Versorgung mit Arzneimitteln inkl. Medikationsmanagement, die pharmazeutische Betreuung, aber auch die patientenindividuelle Herstellung von Rezepturen.

Da die Bevölkerung immer älter wird, werden typische Alterserkrankungen und damit auch begleitende Therapien zunehmen. Neben der Geriatrischen Pharmazie wird das Thema „Palliative Care“ eine immer größere Bedeutung erlangen.

Im nächsten Jahr findet in Kassel in Kooperation mit der APPH wieder ein Zertifikatskurs „Palliativpharmazie“ statt:

Teil 1                8. – 10. Mai 2020
Teil 2              26. – 28. Juni 2020

Veranstaltungsort:

DRK-Kliniken Nordhessen
Standort Wehlheiden
Hansteinstraße 29
34121 Kassel

 

Das Anmeldeformular wurde im Fortbildungsheft für das erste Halbjahr 2020 veröffentlicht.

 

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Pharmazie


© Foto: ABDA

Seminar: Athina

Referentinnen:     

Dr. Katja Renner, Apothekerin, Wassenberg
Dr. Inga Leo-Gröning, Apothekerin, Bad Vilbel

Termin:               

31. Oktober und 1. November 2020                             FB-02/20

Uhrzeit:

09:00 – 18:00 Uhr  

Ort:

MERCURE HOTEL & RESIDENZ FRANKFURT MESSE
Voltastraße 29
60486 Frankfurt am Main

Gebühr:

220,00 Euro

Information:

In der Mittagspause wird ein Snack bereitgestellt.

Anmeldung:

Per beiliegendem Anmeldeformular oder über www.apothekerkammer.de          

Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)!

Inhalt:

Medikationsanalyse/Medikationsmanagement als Prozess – ATHINA

Ziel dieser Fortbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen zur Durchführung der Medikationsanalyse 2a und des darauf basierenden Medikationsmanagements als Prozess. Eine praxisbezogene Umsetzung findet man in dem Projekt „ATHINA“:

Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken

Die 2-tägige Schulung soll die Basis dafür schaffen, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch eine strukturierte Medikationsanalyse mit einem vertretbaren Aufwand in der öffentlichen Apotheke zu verbessern.

Schulungsphase:

Tag 1:

Sie erfahren,

  • welche Patienten von der Medikationsanalyse und dem Medikationsmanagement besonders profitieren,

  • wie Sie auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Datenquellen die Gesamt­medikation des Patienten erfassen,

  • wie Sie auf der Grundlage der pharmazeutischen AMTS-Prüfung arzneimittelbezogene Probleme erkennen und lösen (Interaktionsmanagement),

und Sie haben Ihre Kenntnisse an Fallbeispielen diverser Brown-Bag-Reviews geübt.

Tag 2:

Tool-Workshop inklusive Patienten- und Arztansprache, Erprobung der einzelnen Arbeits­schritte von ATHINA-Fällen, Organisation der Abläufe in der Apotheke, Tipps und Tricks auf der Grundlage der bisher gemachten Erfahrungen.

Praxisphase:

  • Praktisches Bearbeiten von mindestens vier Patientenfällen (in sechs Monaten)

  • Persönliche Betreuung durch eine Koordinationsstelle

  • Fachliche Unterstützung durch ein Tutorenteam (bei besonders komplexen Fällen kann die Apotheke für die Beratung des Patienten oder das Gespräch mit dessen Arzt weitergehende Hintergrundinformationen zum aktuellen Fall anfordern)

  • Dokumentation aller ATHINA-Fälle in anonymisierter Form durch die Koordinationsstelle für eine spätere Auswertung

Basis des Arzneimittelchecks ist der in den USA schon seit Jahren eingesetzte „Brown Bag Review". Hierbei bringt der Patient alle seine Medikamente in einer Tüte (Brown Bag) mit in die Apotheke. Dort findet ein kurzes Anamnesegespräch statt. Die Medikamente werden durchgesehen und überprüft.

Das wichtigste Hilfsmittel dieses Konzepts ist ein elektronischer Erfassungsbogen, der die systematische und komplette Aufnahme aller Medikamente eines Patienten erleichtert; dieser entspricht dem Medikationsplan des Bundesgesundheitsministeriums (Aktionsplan AMTS). Bei Unstimmigkeiten oder Problemen kann sich die Apotheke an einen Tutor wen­den, der auch den ersten Fall mit überprüft. In dem abschließenden intensiven Beratungsgespräch werden mit dem Patienten die Ergebnisse besprochen und Optimierungsvorschläge gemacht, um seine Adhärenz zu steigern und unerwünschte Arzneimittelwirkungen möglichst zu vermeiden. Der gesamte Prozess wird dokumentiert; dem Patienten wird ein aktueller Medikationsplan ausgehändigt, den er mit seinem Arzt besprechen sollte.

Zusätzlich zu diesem Seminar besteht die Möglichkeit, an abendlichen Online-Seminaren zu Krankheitsbildern und Therapien teilzunehmen

Achtung:

Beachten Sie bitte, dass Sie für das Schulungsseminar einen Laptop mit Excel-Programm benötigen.

Ein ATHINA-Zertifikat wird an die Teilnehmer verliehen, die das Schulungsseminar und vier Online-Seminare absolviert sowie die erfolgreiche Bearbeitung von vier Patientenfällen in einem Zeitraum von sechs Monaten.

Diese Fortbildungsveranstaltung wird von der Landesapothekerkammer Hessen mit 16 Fortbildungspunkten anerkannt.

 


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© Foto: Mercure Hotel Eschborn

Wiedereinsteiger-Kurs

 

Referenten:

Ina Förderer, Dr. Andrea Kurz, Antje Lein, Dr. Inga Leo-Gröning,
Dr. Christian Ude, Pia Webler, Claudia Wegener

Termin:

Samstag und Sonntag, 26./27. September 2020 und
Samstag und Sonntag, 31. Oktober/01. November 2020

WEK 01/20            

Uhrzeit:

09:00 – 18:15 Uhr 

Ort:

Mercure Hotel Frankfurt Eschborn Ost
Helfmann-Park 6
65760 Eschborn

Gebühr:

250,00 Euro (für beide Wochenenden)

Information:

In der Mittagspause wird ein Snack bereitgestellt.

Anmeldung:

Per beiliegendem Anmeldeformular oder über www.apothekerkammer.de          

Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)!      

Inhalt:

Haben Sie im Beruf pausiert und möchten gerne wieder in den Berufsalltag einer Apotheke einsteigen? Oder haben Sie in den letzten Jahren in einem anderen pharmazeutischen Gebiet gearbeitet und es zieht Sie wieder an „die Basis“ in die Apotheke? Jedoch haben Sie Bedenken, nur schwer wieder den Anschluss zu finden bei der Fülle der gesetzlichen, medizinischen und pharmazeutischen Veränderungen der letzten Jahre? Dann ist unser Wiedereinsteiger-Seminar genau das Richtige für Sie!

Nicht nur die Gesetzesgrundlagen und Verordnungen, die den Apothekenbetrieb betreffen, sind heute Andere als vor einigen Jahren. EDV-Kenntnisse müssen aufgefrischt werden, Abrechnungsfragen – unter anderem auch durch die Einführung der Rabattverträge – werden immer wichtiger und müssen Beachtung finden. Durch die Änderungen in der Apothekenbetriebsordnung sind neue Schwerpunkte in der praktischen Arbeit hinzugekommen.

Im Anschluss an das Wiedereinsteiger-Seminar können die Teilnehmer gerne ein Praktikum in einer Apotheke absolvieren. Den Kontakt zu möglichen Praktikumsapotheken stellt die Landesapothekerkammer Hessen gerne her.

Die Fortbildung wird im Rahmen der Fortbildungsrichtlinie der Landesapothekerkammer Hessen mit 32 Punkten anerkannt.

 

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© Foto: Clipdealer

Einfacher und mehr Vorteile!

Das Konzept der Akkreditierten Ausbildungsapotheke wurde überarbeitet – AAA Öffentliche Apotheke und AAA Krankenhausapotheke

Der Leitfaden für die Akkreditierten Ausbildungsapotheken der LAK Hessen besteht seit gut sieben Jahren (Öffentliche Apotheke) bzw. über vier Jahre (Krankenhausapotheke), also jeweils mehrere Akkreditierungszyklen. Mit der bisherigen Erfahrung und im Hinblick auf neue Entwicklungen in der Ausbildung wurde das Konzept weiterentwickelt und optimiert. Neue Angebote für Pharmazeuten im Praktikum – und neu auch gezielt für Ausbilder – wurden eingeführt und in den Leitfaden integriert. Der Leitfaden bietet Ihnen Orientierung und Hilfestellung bei der Ausbildung der Pharmazeuten im Praktikum (PhiP).

Die Antragsstellung wurde vereinfacht, der Antrag gestrafft. Die Akkreditierung erfolgt für die Apotheke, damit unabhängig vom Leiter/Filialleiter.

Voraussetzungen für die Akkreditierung sind:

  • zehn Rezepturen/Defekturen pro Monat

  • mindestens jährliche Teilnahme an den ZL-Ringversuchen Rezeptur

  • mindestens jährliche Teilnahme an den ZL-Ringversuchen Blut, sofern Blutuntersuchungen als Dienstleistung angeboten werden

  • regelmäßige Fortbildung (intern/extern) und/oder Teambesprechungen (mindestens vier pro Jahr)

  • mindestens jährliche Teilnahme an Pseudo-Customer-Projekten

  • dokumentiertes QM-System (QM-Handbuch oder Zertifizierung)

  • Internet-Arbeitsplatz zur Nutzung für Pharmazeuten im Praktikum vorhanden

Es gibt von der LAK Hessen zahlreiche, teilweise neu entwickelte Angebote zur Unterstützung der Ausbildung. AAA-Apotheken werden im Vorfeld bereits über spezielle Angebote informiert und können zeitnah ihren PhiP anmelden, im Falle begrenzter Teilnehmerkapazitäten. Darüber hinaus stehen die Angebote im Verlauf jedoch allen PhiP und Ausbildern zur Verfügung:

  • Workshop für Pharmazeuten im Praktikum − Beratungsgespräche

  • Interprofessioneller Workshop für Pharmazeuten im Praktikum und Ärzte im Praktischen Jahr/Allgemeinmedizin

  • Workshop für Pharmazeuten im Praktikum und ihre Ausbilder − Arzneimitteltherapie in Fallbeispielen

  • Kapselringversuch für Pharmazeuten im Praktikum (einmalig während der Ausbildungszeit in der öffentlichen Apotheke)

  • IHoPP − Interprofessionelle Hospitation von Pharmazeuten im Praktikum und PJlern der Medizin

Es stehen ein Musterausbildungsplan (Checkliste) sowie Muster für die Dokumentation der Fachgespräche zur Verfügung, die an die Bedingungen in der Ausbildungsapotheke angepasst werden können. Thematisch ist die Nachbesprechung der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen aufgenommen sowie ein Schulungs- und Fortbildungsplan (inklusive Kapselringversuch und Workshops).

Die Evaluierungsbögen sind deutlich gestrafft und vereinfacht, erfasst werden nur noch Informationen, die der Weiterentwicklung des Konzeptes AAA dienen (z.B. Fragen nach Praxisnähe des Musterausbildungsplans und nach Besuch der Workshops).

Zukünftig werden alle Unterlagen digital zur Verfügung gestellt, u.a. steht der Leitfaden >> zum Download zur Verfügung.

Geben Sie mit dem Zertifikat „Akkreditierte Ausbildungsapotheke“ den Pharmazeuten im Praktikum eine Orientierung bei der Suche nach einer guten Ausbildungsstätte. Die Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten (wenn gewünscht) auf der Homepage der LAK Hessen bzw. auf Facebook hilft bei der Suche nach motivierten Pharmazeuten im Praktikum.

Profilieren Sie sich als Ausbildungsapotheke – werden Sie Akkreditierte Ausbildungsapotheke der LAK Hessen!

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der >> Landesapothekerkammer Hessen.

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Pharmazie




Rezeptur-Ringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V.

Auch dieses Jahr übernimmt die Landesapothekerkammer Hessen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Übermittlung des kammereigenen Anmeldeformulars an die Landesapothekerkammer Hessen. Dies gilt auch für ZL-Abonnenten.

Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2020 (Cremezubereitung mit Harnstoff) finden Sie auf unserer Homepage unter >> Service. Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2020.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare akzeptiert werden.

 

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© Foto: Elke Födisch, Goethe-Universität Frankfurt

Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Termin Teil 1:
9. bis 20. März 2020

Veranstaltungsort:
Biozentrum Niederursel
Hörsaal B 1, Gebäude N 100
Max-von-Laue-Straße 9
60438 Frankfurt am Main

Termin Teil 2:
7. bis 18. September 2020

Veranstaltungsort:
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 15 − Chemie
Hörsaal A +5/0030
Hans-Meerwein-Straße 8
35043 Marburg

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

 

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© Foto: ABDA

Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum

Seit 2018 besteht für Pharmazeuten im Praktikum in hessischen Apotheken die Möglichkeit, die eigenen Stärken und Schwächen bei der Rezepturherstellung in einem Kapselringversuch überprüfen zu lassen. Auch in 2020 bietet die Landesapothekerkammer Hessen dies wieder an. Das Angebot ist kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglied der LAK Hessen sind.

Im Februar 2020 findet der erste Kapsel-Ringversuch statt, weitere Möglichkeiten einen Kapselringversuch durchzuführen gibt es im Juni sowie im September.

Kostenfreie Teilnahme möglich

Mit der Teilnahme am Kapselringversuch kann bereits in der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung der Rezeptur dargestellt werden. Die Landesapothekerkammer Hessen bietet daher ihren Mitgliedern einen kostenfreien Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum an. Dieser kann von jedem Pharmazeut im Praktikum, der Mitglied der LAK Hessen ist, einmalig während seiner Ausbildungszeit in der öffentlichen Apotheke durchgeführt werden. Bei der Herstellung sollte der Pharmazeut im Praktikum die in 2018 von der LAK Hessen versendete, zum Aushang in der Rezeptur gedachte Kapselkarte nutzen. Die Herstellung und Einsendung der Kapseln muss jeweils in der ersten Hälfte des genannten Prüfmonats erfolgen (Juni oder September). Die Ergebnismitteilung erfolgt nach ca. zwei bis drei Monaten an die Apotheke; der Pharmazeut im Praktikum erkundigt sich dort selbstständig nach den Ergebnissen, sofern er zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr in seiner Praktikumsapotheke tätig ist. Eine zusammenfassende und anonymisierte Vorstellung der Ergebnisse mit möglichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rezepturqualität erfolgt zusätzlich während der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Herbst.

Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular, welches Sie auf der Homepage der >> Landesapothekerkammer Hessen im Servicebereich herunterladen können.

 

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Pharmazie


© Foto: Kelly Sikkema/unsplash

Workshop für Pharmazeuten im Praktikum

Referenten:

Dr. Christian Ude, Apotheker, Darmstadt

Dr. Miriam Ude, Apothekerin, Darmstadt

Termin:

04.07.2020                                                                           WPP 01/20

07.11.2020                                                                           WPP 02/20

Uhrzeit:                   

jeweils 09:00 – 20:00 Uhr  

Ort:

04.07.2020 WPP 01/20
WELCOME HOTEL MARBURG
Pilgrimstein 29
35037 Marburg      

07.11.2020 WPP 02/20
MERCURE HOTEL & RESIDENZ FRANKFURT MESSE
Voltastraße 29
60486 Frankfurt am Main

Kostenfrei

Für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind. Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen.

Anmeldung:

www.apothekerkammer.de

Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)!

 

Inhalt:

Der Workshop hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Erlernen und Verbessern des unmittelbaren Kundengespräches beizutragen. Der Workshop ist in drei Teile gegliedert:

Teil 1 Auf Grundlage der BAK-Beratungsleitlinien werden die theoretischen Aspekte des Kundengesprächs vorgestellt. Eine sinnvolle Struktur auf Basis vorhandener Hilfsmittel (z.B. BAK-Leitlinien) soll für die Beratungsgespräche erarbeitet werden. Auch regulatorische Grundlagen (z.B. Rezeptgültigkeiten, Abgabemodalitäten und -besonderheiten, usw.) werden diskutiert.

Teil 2 Auf den theoretischen Teil aufbauend werden diese Aspekte in die Praxis übertragen und in nachgestellten Kundengesprächen trainiert. Dabei soll vor allem die Kombination aus Kommunikation und Wissensanwendung geübt werden. Hierzu wird die Gruppe geteilt.

Teil 3 Als Abschluss werden für das Staatsexamen wichtige Indikationen erarbeitet.

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Pharmazie


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Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) im Sommer 2020

Die schriftliche Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am 21. April 2020 an den Prüfungsorten Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden statt. Die praktische Abschlussprüfung wird am 2., 3., 4. und 5. Juni 2020 in Frankfurt am Main und am 4. Juni 2020 in Kassel durchgeführt.

Anmeldeformulare werden den Berufsschulen zur Verteilung zugehen.

Die Landesapothekerkammer Hessen bittet, alle für die Zulassung zur Prüfung notwendigen Unterlagen − einschließlich der Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) − in einem mit dem Namen der Auszubildenden beschrifteten Schnellhefter (kein Ordner) einzureichen.

Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung können von Auszubildenden, die die Prüfung gemäß § 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung für PKA vorziehen möchten, bei der Landesapothekerkammer Hessen (Telefon 069 979509-41) angefordert werden. Die Ausbildungszeit kann jedoch um höchstens sechs Monate verkürzt werden.

Anmeldeschluss ist der 10. März 2020. Danach eingehende Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.

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Pharmazie


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AMINO-Datenbank: Für Sie gefunden und aufbereitet

Thema:
Paracetamol, Kinder, Dosierung

Frage:
Wir haben bei den Paracetamol-Produkten der verschiedenen Hersteller (z.B. Benuron 250 mg) unterschiedliche Angaben zur Dosierung bei Kindern im Gewichtsbereich von 13 bis 17 Kilogramm gefunden. Die Kinderärztin wünscht eine Empfehlung. Wo finde ich empfehlenswerte, möglichst (auch für Krankenkassen) rechtsverbindliche Dosierungen?

Kommentar:
Die empfohlenen Dosierungen für Kinder unterscheiden sich nach dem Applikationsweg. Prinzipiell ist eine auf das Körpergewicht bezogene Dosierung zu bevorzugen. Damit sind die Altersangaben in den Dosierungsempfehlungen immer nur orientierend. Rektal zu verabreichende Arzneiformen sind bei Paracetamol immer etwas höher dosiert (10-20 mg/kg KG ED) als die korrespondierende orale Darreichungsform (10-15 mg/kg KG ED). Zusätzlich ändert sich mit dem Alter die zulässige Tagesmaximaldosis.

Für die angefragte Patientengruppe gibt es in der ABDA-Datenbank (Wirkstoffdossier) wie auch beim BfArM die folgenden Empfehlungen für Einzeldosis (ED) und Tagesmaximaldosis (TMD):

ab 13 kg KG oral, flüssig 200 mg ED rektal 250 mg ED TMD 800/750 mg

ab 17 kg KG oral, fest 250 mg ED rektal 250 mg ED TMD 1.000 mg

ab 19 kg KG oral, flüssig 300 mg TMD 1.200 mg

Für Säfte sind noch andere Dosierungen zu finden. Einige Dosierungen (z.B. unter 250 mg) sind durch das Teilen von 500mg-Tabletten nicht erreichbar, deshalb werden in diesem Dosisbereich keine Tabletten, sondern nur Säfte oder Zäpfchen empfohlen.

Diese Dosierungen sollten der Ärztin empfohlen werden. Ggf. kann man auch die 2016 aktualisierte Muster-Fachinformation mitgeben.

Solche so genannte Mustertexte bzw. Referenztexte stellt das BfArM zur Vereinheitlichung von Textinhalten der Fach- und Gebrauchsinformationen für wirkstoffgleiche Arzneimittel zur Verfügung.

Auch für weitere gebräuchliche Wirkstoffe (z.B. Ibuprofen, Loperamid, Methotrexat, Pantoprazol) kann man offizielle Vorgaben für die Dosierung in den Muster-Fachinformation für Zulassungsinhaber von der BfArM-Seite nachschlagen. Die Liste ist nach Aktualität sortiert, durch Klicken auf den Spaltentitel „Bezeichnung“ erhält man eine besser nutzbare alphabetisch sortierte Anzeige. Für jede Kombination Wirkstoff/Indikation/Dosierung gibt es einen eigenen Mustertext. Bei Ibuprofen ist z.B. je ein Text für den verschreibungspflichtigen Einsatz in der Rheumatologie und ein Text für den Einsatz in der Selbstmedikation abrufbar.

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Die empfohlenen Dosierungen für Kinder unterscheiden sich nach dem Applikationsweg. Prinzipiell ist eine auf das Körpergewicht bezogene Dosierung zu bevorzugen. Damit sind die Altersangaben in den Dosierungsempfehlungen immer nur orientierend-unverbindlich. Rektal zu verabreichende Arzneiformen sind bei Paracetamol immer etwas höher dosiert (10-20 mg/kg KG ED) als die korrespondierende orale Darreichungsform (10-15 mg/kg KG ED). Zusätzlich ändert sich mit dem Alter die zulässige Tagesmaximaldosis.

In der angefragten Altersgruppe gibt es in der ABDA-Datenbank (Wirkstoffdossier) wie auch beim BfArM die folgenden Empfehlungen für Einzeldosis (ED) und Tagesmaximaldosis (TMD):

Diese Dosierungen sollten der Ärztin empfohlen werden. Ggf. kann man auch die 2016 aktualisierte Muster-Fachinformation mitgeben.

Auch für andere gebräuchliche Wirkstoffe kann man offizielle Vorgaben für die Dosierung aus der Muster-Fachinformation für Zulassungsinhaber von der BfArM-Seite nachschlagen.

Quelle: AMINO-Datenbank

 

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Pharmazie


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Leitlinien

BAK, DEGAM, AWMF und viele Fachgesellschaften erstellen und publizieren Leitlinien – da kann es mühsam sein, den Überblick zu behalten. Daher möchten wir Sie mit dieser Rubrik unterstützen, hinsichtlich relevanter Leitlinien auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz und übersichtlich finden Sie monatlich eine Zusammenfassung einer ausgewählten Leitlinie (LL) sowie ggf. bei erneuerten Leitlinien die wichtigsten inhaltlichen Änderungen. Für Interessierte finden sich die Links zu den besprochenen Leitlinien am Ende des Artikels.

Thema „Schlaf“

S3-Leitlinie Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörungen / Kapitel „Insomnie bei Erwachsenen“ (inklusive Arbeitshilfen) [1]; Gültigkeit am 08.01.2020 verlängert bis 2022

Allgemeines zum Thema Schlaf

Die Leitlinie befasst sich mit dem Thema Schlaf bzw. Schlaflosigkeit. Grundlage für die Therapie ist eine umfangreiche Anamnese und Diagnostik durch den Arzt. Dies beinhaltet auch eine gezielte Abfrage nach schlafstörenden Wirkstoffen bzw. Substanzen. Schlaftagebücher bzw. -Fragebögen unterstützen hierbei. [2].

Definition laut Leitlinie Insomnie: „Eine Insomnie ist eine Schlafstörung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass Betroffene über den Zeitraum von mindestens einem Monat Ein- und/ oder Durchschlafstörungen haben, die mit einer Beeinträchtigung der Tagesbefindlichkeit oder der Leistungsfähigkeit am Tag einhergehen, wobei die Symptomatik nicht durch eine andere körperliche oder psychiatrische Störung bedingt ist.“

Die Ursachen für eine Schlafstörung sind vielfältig, ebenso vielfältig ist die Therapie. Es gibt prädisponierende, auslösende und aufrechterhaltende Faktoren für die Schlafstörung (3P-Modell). Akute Insomnien werden durch sogenannte Stressoren ausgelöst, wie z.B. durch Stress im Arbeits- oder Privatumfeld. Chronifiziert wird die Insomnie dann, wenn weitere aufrechterhaltende Faktoren oder weitere Stressoren hinzukommen. Viele Betroffene können abends oder nach dem nächtlichen Aufwachen nicht abschalten. Belastende Gedanken bzw. Gedanken rund um die Schlafstörung belasten die Situation weiter. Patienten fallen häufiger auch mit einer höheren emotionalen Reaktivität auf, dies kann ebenfalls zur (Aufrechterhaltung der) Insomnie beitragen.

Die Leitlinie definiert Grunderkrankungen die zu Schlafstörungen führen können wie z.B. chronische Nierenerkrankungen/Magen-Darm-Erkrankungen, chronischer Schmerz, Herz- und Lungenerkrankungen, Kopfschmerzen, starker Juckreiz bei Hauterkrankungen. Mit ärztlicher Therapie der Grunderkrankung können ggf. auch Schlafstörungen reduziert werden. Der Apotheker sollte einen Arztbesuch anraten, wenn Kunden regelmäßig einen Präparatewunsch nach einem Schlafmittel haben.

Schlafstörende Substanzen können vom Apotheker identifiziert werden und ein Arztbesuch kann angeraten werden: Alkohol und andere Rauschmittel, Antibiotika (z.B. Gyrasehemmer), Antidementiva (z.B. Piracetam), Antriebssteigernde Antidepressiva (z.B. SSRIs), Blutdruckmittel (z.B. β-Blocker), Medikation bei Asthmaerkrankungen (z.B. Theophyllin, β-Sympathomimetika), Diuretika, Hormonpräparate (z.B. Thyroxin, Steroide) oder auch stimulierende Substanzen (z.B. Koffein). Auch kann der Apotheker bei Neuverordnung auf diese Nebenwirkung hinweisen und der Patient zur Schlafhygiene angehalten werden [3]. Liegt einer Schlafstörung eventuell ein unpassender Einnahmezeitpunkt zugrunde (z.B. Diuretika oder antriebssteigernde SSRI abends), kann ggf. in Rücksprache mit dem verordnenden Arzt durch Änderung des Einnahmezeitpunkts bereits Abhilfe geschaffen werden. Auch können Substanzen im Rahmen einer Medikationsanalyse identifiziert werden, die Tagesmüdigkeit verursachen (und damit ggf. den Nachtschlaf stören) [4].

Hinweise zur Fahrtüchtigkeit sollten bei Abgabe der beschriebenen Substanzen wie BZ und BZRA immer gegeben werden. Diese ist eingeschränkt, insbesondere bei gleichzeitigem Konsum von Alkohol bzw. mehreren Substanzen. Abhängig z.B. von der Halbwertszeit der Substanzen kann eine Einschränkung auch am nächsten Tag weiter bestehen.

In der Beratung kann auf therapieunterstützende Maßnahmen hingewiesen werden. So wirkt der sogenannte „Mittagsschlaf“ dem Schlafdruck entgegen und führt zur Aufrechterhaltung der Insomnie. Hilfestellung bei der Beratung zu unterstützenden Maßnahmen gibt u.a. [3, 5-6], dazu gehören:

  • Nach dem Mittagessen keine koffeinhaltigen Getränke (Kaffee, Schwarztee, Cola) mehr trinken.

  • Alkohol weitgehend vermeiden und keinesfalls als Schlafmittel einsetzen.

  • Keine schweren Mahlzeiten am Abend essen.

  • Regelmäßige körperliche Aktivität.

  • Allmähliche Verringerung geistiger und körperlicher Anstrengung vor dem Zubettgehen.

  • Ein persönliches Einschlafritual einführen.

  • Im Schlafzimmer für eine angenehme Atmosphäre sorgen (ruhig, verdunkelt).

  • In der Nacht nicht auf den Wecker oder die Armbanduhr schauen.

  • Abends nur zu Bett gehen, wenn man schläfrig ist.

  • Das Bett nur zum Schlafen nutzen (d.h. nicht zum Lesen, Trinken, Rauchen, Fernsehen; sexuelle Aktivitäten ausgenommen).

  • Wenn man nach 15 min. noch wach ist, aufstehen und in ein anderes Zimmer gehen, erst wieder ins Bett gehen, wenn man sich schläfrig fühlt; wiederholen, bis man einschläft.

  • Jeden Morgen zur gleichen Zeit aufstehen.

  • Nicht tagsüber schlafen.

Medikamentöse Therapie

Primär steht eine kognitive Verhaltenstherapie als Behandlung im Fokus. Eskalierend – oder bei Nichtdurchführbarkeit der Verhaltenstherapie – kann eine medikamentöse Therapie durch den Arzt verordnet werden. In der Akutphase hat die Kombination möglicherweise synergistische Effekte. Zurzeit existiert kein Hypnotikum auf dem Markt, welches alle Kriterien an ein perfektes Hypnotikum erfüllt [7,8].

Die besprochene Leitlinie enthält wertvolle Übersichten über die einzelnen Hypnotika mit Anwendungsgebieten (z.B. isolierte Schlafstörung, Schlafstörung, Einschlafstörung) und den jeweils empfohlenen Dosierungen.

Benzodiazepine (BZ) und -rezeptoragonisten (BZRA) können in der kurzzeitigen Anwendung effektiv eingesetzt werden (3-4 Wochen). Z-Substanzen (BZRA) und klassische Benzodiazepine werden hierbei gleichwertig eingestuft. Aufgrund der mit der Therapie verbundenen Risiken (z.B. Suchtentwicklung und Überhangphänomenen (= Hangover)) wird eine Langzeitbehandlung primär nicht empfohlen. Aufgrund kürzerer Halbwertszeiten (HWZ) ist die Problematik des Hangover-Effektes bei Z-Substanzen (BZRA) geringer, vermutet wird jedoch ein höheres Abhängigkeitspotential bei Substanzen mit geringerer HWZ [1].

Der kurzzeitige Einsatz von sedierenden Antidepressiva wird empfohlen, jedoch wird auch hier aufgrund der Risiken in der Anwendung nicht zu einer Langzeitbehandlung geraten. Einzig zugelassener Wirkstoff bei isolierter Schlafstörung ist Doxepin.

Kontraindikationen gegen sedierende Antidepressiva (z.B. alte Patienten/Amitriptylin/Priscus-Liste [9]) müssen ausgeschlossen werden. Bei der mit Depression zusammenhängender Schlafstörung finden sedierende Antidepressiva ihren primären Einsatz, off-label werden sie auch bei anderen Arten der Insomnie eingesetzt. Hierbei finden sich deutlich niedrigere Dosierungen als in der antidepressiven Therapie.

Aufgrund der unzureichenden Datenlage werden Antipsychotika nicht generell empfohlen. Es kann jedoch (Empfehlungsgrad C) ein Therapieversuch bei gerontopsychiatrischen Patienten mit niedrigpotenten Antipsychotika gemacht werden. Melperon und Pipamperon sind hierfür zugelassen. Bei Insomnien in Zusammenhang mit psychotischen Erkrankungen können auch Quetiapin, Olanzapin und Clozapin in der Akutphase der Schlafstörungen Einsatz finden.

Verschreibungspflichtige (z.B. Hydroxizin und Promethazin) sowie (z.T.) apothekenpflichtige (z.B. Diphenhydramin und Doxylamin) Antihistaminika werden in der Praxis eingesetzt, jedoch ist die Datenlage hier ebenfalls unzureichend. Eine Empfehlung für den Einsatz gibt die Leitlinie nicht.

Aktuell wurde die Unterstellung unter die Verschreibungspflicht von Doxylamin und Diphenhydramin, für Patienten älter als 65 Jahre, gefordert [10]. Zur Überprüfung des Sturzrisikos, welches eventuell mit der Anwendung von H1-Antihistaminika in Verbindung steht, ist aktuell eine Studie von einem Hersteller in Auftrag gegeben worden.

In der kurzzeitigen Anwendung über wenige Tage  – zur rein symptomatischen Behandlung gelegentlicher Ein- und Durchschlafstörungen – sind Diphenhydramin und Doxylamin zugelassen. Die Therapie sollte jedoch maximal zwei Wochen andauern bevor der Patient zum Arzt geschickt werden sollte [11]. Bei der Beratung sollte auch auf die mögliche Auswirkung auf das QTc-Intervall eingegangen werden, insbesondere bei vorbelasteten Patienten.

Die Zulassungssituation im Kindesalter muss berücksichtigt werden, so wurde Doxylamin 2019 für Kinder der Verschreibungspflicht unterstellt [12,13].

Melatonin wird – aufgrund unzureichender Wirksamkeit – nicht generell bei Insomnie empfohlen. Zugelassen ist retardiertes Melatonin für Patienten ab 55 Jahren für einen maximal dreimonatigen Einsatz. Andere Länder haben Melatonin als Nahrungsergänzungsmittel klassifiziert (z.B. Niederlande). Das Antidepressivum Agomelatin wirkt ebenfalls über die Melatonin-Rezeptoren, hat jedoch aufgrund eines höheren Nebenwirkungspotentials keine Zulassung für isolierte Schlafstörungen. Tasimelton wird bei blinden Patienten ohne Lichtwahrnehmung zur Rhythmusregulation eingesetzt (Orphan-Drug).

Eine Empfehlung für Baldrian und andere Phytopharmaka wird in der Leitlinie zur Insomnie nicht gegeben, Grund hierfür ist eine unzureichende Datenlage. Gleiches gilt für Nicht-Medikamentöse Maßnahmen wie z.B. Achtsamkeit, Akupunktur, Aromatherapie, Bewegung, Homöopathie oder Yoga. Diese können ggf. subjektive Schlafparameter verbessern.

Die Leitlinienautoren verweisen jedoch darauf, dass es kaum unerwünschte Arzneimittelwirkungen beim Einsatz von z.B. Baldrian gebe. Dies spiegele auch die Aussage der EMA hierzu wieder, die aufgrund von „well established use“ bzw. „traditional use“ eine Empfehlung für die Behandlung von Schlafstörungen gibt für den Einsatz von Baldrianwurzel, Passionsblume und Melissenblätter. Dies rechtfertigt sicherlich den Einsatz in der Selbstmedikation.

Die Zulassungen umfassen meist Unruhezustände und nervös bedingte Einschlafstörungen. Auch hier sollte der Arztbesuch bei fehlender Besserung angeraten werden. Problematisch kann hier die häufige Formulierung in der Fachinformation sein, dass aufgrund der verzögert einsetzenden Wirkung mit einer Besserung oft auch erst nach zwei bis vier Wochen gerechnet werden kann. Jedoch wird auch darauf hingewiesen, dass ein Arzt aufzusuchen sei, wenn Symptome sich nach zwei Wochen kontinuierlicher Anwendung nicht bessern (oder verschlimmern) [14]. Hier ist der Apotheker gefragt in der Einschätzung der konkreten Situation.

Beim Einsatz von Phytopharmaka ist auf eine ausreichende Dosis zu achten bzw. insbesondere bei Kindern auf eine passende Dosis [12].

Generell sind beim Einsatz aller Wirkstoffe Kontraindikationen und ggf. Interaktionsrisiken zu beachten. Eine Wirkstoffauswahl erfolgt meist unter Berücksichtigung weiterer Grunderkrankungen.

Zu beachten ist der Gewöhnungseffekt bei (geplanter) Langzeittherapie. Für diese sind bisher jedoch noch keine Substanzen zugelassen, es stehen aber mit z.B. Suvorexant oder auch Zolpidem SR Wirkstoffe zur Zulassung an. Zur Toleranz und der Entstehung von Abhängigkeit findet sich in der Leitlinie ebenfalls ein umfangreiches Kapitel. Zum Ausschleichen und Absetzen von BZ(RA) gibt es Hilfestellungen in der Literatur [15,16].

Merke für die Apothekenpraxis:

Der Apotheker ist oft erster Ansprechpartner für Patienten mit Schlafstörungen. Sind die Grenzen der Selbstmedikation nicht erreicht, kann er zu Schlafhygiene beraten und ggf. schlafunterstützende Wirkstoffe empfehlen. Auch kann er unterstützen – z.B. mit einer Medikationsanalyse – bei der Identifikation von schlafstörenden Substanzen in der bestehenden Medikation des Patienten.

Besuchen Sie auch die Zentrale Fortbildungsveranstaltung in Gießen am 14./15. März 2020 zum Thema Schlaf bzw. als PhiP und Ausbilder den Workshop zum Thema Schlaf im Vorfeld der ZFB: https://obs.apothekerkammer.de/front/select_product.php

Sie finden die Leitlinien und Literaturquellen unter:

[1] S3-Leitlinie Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörungen / Kapitel „Insomnie bei Erwachsenen“; https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/063-003l_S3_Insomnie-Erwachsene_2018-02-verlaengert.pdf; letzter Aufruf am 06.02.2020

[2] Beispiel Schlafprotokoll; https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/063_D_Ges_fuer_Schlafforschung_und_Schlafmedizin/053-002-063-003sp_S3_Muedigkeit_2018-01.pdf; letzter Aufruf am 06.02.2020

[3] Bundesapothekerkammer. Patienteninformation Schlafstörungen; https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Praktische_Hilfen/Leitlinien/Selbstmedikation/Patienteninformation_Schlafstoerungen_2018.pdf; letzter Aufruf am 07.02.2020

[4] S3-Leitlinie Müdigkeit; https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/053-002l_S3_Muedigkeit_2018-06.pdf; letzter Aufruf am 06.02.2020

[5] Mayer G, Fietze I, Fischer J, Penzel T, Riemann D, Rodenbeck A, Sitter H, Teschler H (2009) S3-Leitlinie Nicht-erholsamer Schlaf/Schlafstörungen. Somnologie (Berl)13:1–160

[6] ÄZQ. Patienteninformation Insomnie; SCHLAFLOSE NÄCHTE – WARUM? WAS HILFT?; https://www.patienten-information.de/kurzinformationen/quellen-und-methodik/insomnie; letzter Aufruf am 07.02.2020

[7] Nissen C, Frase L, Hajak G, Wetter TC. Hypnotika – Stand der Forschung. Nervenarzt 2014; 85:67–76

[8] Riemann D, Riemann D, Nissen C. Sleep and psychotropic drugs. In:Morin CM, Espie CA (Hrsg); Oxford handbook of sleep and sleep disorders (2012). OxfordUniversityPress, Oxford

[9] Priscus-Liste unter http://priscus.net/download/PRISCUS-Liste_PRISCUS-TP3_2011.pdf; letzter Aufruf am 07.02.2020

[10] BfArM. Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht. 82. Sitzung (23. Januar 2020) – Kurzprotokoll; https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Gremien/Verschreibungspflicht/Protokolle/82Sitzung/kurzprotokoll_82.html;jsessionid=C16127C7D91758885F0B21718CAEE320.2_cid354; letzter Aufruf am 07.02.2020

[11] Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln – Selbstmedikation. https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Praktische_Hilfen/Leitlinien/Selbstmedikation/LL_Info_Beratung_SM.pdf; letzter Aufruf am 07.02.2020

[12] S1-Leitlinie Nichtorganische Schlafstörungen https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/028-012l_S1_Nichtorganische_Schlafstoerungen_2018-07.pdf; letzter Aufruf am 06.02.2020

[13] Fachinformation Sedaplus® Saft; Stand April 2018

[14] Fachinformation Kytta-Sedativum® Dragees überzogene Tabletten; Stand Mai 2019

[15] CADEN; Deprescribing Information Pamphlets; https://deprescribing.org/resources/deprescribing-information-pamphlets/  letzter Aufruf am 07.02.2020

[16] Emyr Jones. NHS; https://medstopper.com/files/StoppingMedicationInTheElderly-ABHBpracticalGuidance_May2013_NHSWales.pdf; letzter Aufruf am 07.02.2020

 

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Recht


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Brandschutzhelfer – auch Apotheken müssen für den Ernstfall vorbereitet sein

Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes und der technischen Regeln für Arbeitsstätten wird auch von kleineren Betrieben wie Apotheken gefordert, einen Brandschutzhelfer auszubilden. Doch im Rahmen der Vorschriften stellen sich viele Fragen: Wie viele Brandschutzhelfer muss es geben, was sind seine Aufgaben und wer kontrolliert dies?

In § 10 des Arbeitsschutzgesetzes werden die Anforderungen an den Arbeitgeber unter anderem für die Brandbekämpfung geregelt. Dem Arbeitgeber obliegt eigenverantwortlich nach Abs. 1 S. 1 die Pflicht nach der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat dabei nach § 10 Abs. 2 S. 1 die Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.

Der Gesetzgeber hat in den technischen Regeln für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände (ASR A.2) die Anforderungen konkretisiert. Die Anzahl der Brandschutzhelfer wird durch Punkt 7. 3 Abs. 2 S. 1 bestimmt, wonach sich die Anzahl aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Grundsätzlich ist zunächst ein Anteil von 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausreichend. Die Regelung richtet sich an alle Betriebe, somit auch an Kleinstunternehmen wie Apotheken. Dies bedeutet, dass bereits ab einem Beschäftigten ein Brandschutzhelfer auszubilden ist, unabhängig davon, ob die 5% überschritten werden.[1] Beispielsweise muss eine Apotheke mit 10 Mitarbeitern einen Brandschutzhelfer ausbilden, obwohl 5% keinen ganzen Mitarbeiter ergibt.

Selbst bei kleineren Betrieben kann aber auch eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern nach Punkt 7.3 Abs. 2 S. 2 erforderlich sein, wenn zum Beispiel in bestimmten Bereichen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder wenn Personen mit eingeschränkter Mobilität anwesend sind.

Der  Apotheker als Arbeitgeber hat jedoch nicht nur einen Brandschutzhelfer zu bestimmen, er muss sich auch nach Punkt 7.3 Abs. 3 S. 1 um die stetige Anwesenheit eines solchen kümmern und daher die Abwesenheit einzelner Beschäftigter aufgrund Fortbildung, Urlaub und Krankheit berücksichtigen. Aufgrund dessen empfiehlt es sich auch in kleineren Betrieben mehrere Brandschutzhelfer auszubilden, um immer die Anwesenheit eines Brandschutzhelfers garantieren zu können.

Für eine entsprechende Ausbildung eines Brandschutzhelfers hat der Arbeitgeber Sorge zu tragen, wobei Brandschutzhelfer grundsätzlich jeder Arbeitnehmer werden kann. Zu den Aufgaben des Brandschutzhelfers gehören neben Kenntnissen über die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes auch Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie Kenntnisse über das Verhalten im Brandfall wie beispielsweise Löschtaktiken. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines theoretischen Teils und einer Übung in der Praxis und wird durch die Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich abgeschlossen. Die Brandschutzhelfer sind fachkundig zu unterweisen, dies kann durch den Arbeitgeber selber erfolgen oder nach § 13 ArbSchG Abs. 2 auch in Kooperation mit kompetenten externen Anbietern, wie beispielsweise mit der Feuerwehr oder anerkannten Seminaranbietern.

Für die Kontrolle der vorgenommenen Brandschutzmaßnahmen in einem Betrieb sind gem. § 21 Abs. 1 ArbSchG die einzelnen Bundesländer zuständig. Nach § 22 Abs. 2 ArbSchG ist die zuständige Behörde unter anderem befugt, den Betrieb zu betreten und zu besichtigen sowie in Unterlagen Einsicht zu nehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Behörden sollen dabei nach § 21 Abs.1 ArbSchG auch beratend tätig werden.

Apotheker sollten daher ihre Arbeitsschutzpflicht ernst nehmen und im Rahmen ihres Betriebes darauf achten, für den Ernstfall vorbereitet zu sein und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dabei sollte auf eine fachgerechte Ausbildung eines oder sogar mehrerer Brandschutzhelfer geachtet werden und auch an eine regelmäßige Auffrischung gedacht werden. Empfohlen wird, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.[2]

[1] https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/25058

[2] Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung, DGUV Information 205-023: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2848

Ref’in Stella Baum

 

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Recht


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Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes: Anpassung des Internetauftritts von Apotheken!

Gemäß den §§ 36, 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetztes (VSGB) sind alle Unternehmen, welche einen Internetauftritt haben oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, seit dem 01.02.2017 dazu verpflichtet, dem Verbraucher Informationen bezüglich der Verbraucherschlichtungsstelle und der Bereitschaft, an einem solchen Verfahren teilzunehmen, mitzuteilen (siehe „LAK aktuell“ vom Januar 2017). Diese Pflicht trifft auch Apotheker. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie dazu bereit oder nicht bereit sind, am Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

Was hat sich geändert?

Bisher war für Apotheken die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. in Kehl zuständig. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (BT.-Drs. 19/10348) eine neue zentrale Schlichtungsstelle geschaffen. Gemäß des neu gefassten § 29 I VSGB hat der Bund eine Universalschlichtungsstelle errichtet. Den Zuschlag für diese Universalschlichtungsstelle erhielt das Zentrum für Schlichtung e. V. in Kehl, womit dieser Verein weiterhin für allgemeine Verbraucherprobleme zuständig bleibt. Er firmiert allerdings seit dem 01.01.2020 als Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e. V. in Kehl.

Bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben besteht die Gefahr einer Abmahnung!

Obgleich es sich nur um eine kleine Namensänderung handelt und weiterhin derselbe Verein zuständig ist, müssen die Informationen im Impressum und in den AGB aktualisiert werden. Die zuständige Schlichtungsstelle ist fortan die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e. V. in Kehl. Apotheken, die der Änderung nicht nachkommen, drohen Abmahnungen.

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Intern


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Ihre Unterstützung ist gefragt!

Stellvertretendes Mitglied im Berufsbildungsausschuss der LAK Hessen gesucht:

Der Berufsbildungsausschuss (BBiA), dessen Aufgabe es ist, die Qualität der PKA-Ausbildung voranzutreiben, setzt sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie Berufsschullehrern zusammen. Die Mitglieder werden vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) berufen, die LAK Hessen schlägt die Arbeitgebervertreter vor. Eine Amtsperiode dauert vier Jahre, die Amtsperiode des derzeitigen Ausschusses endet am 30.06.2022.

Aktuell wird ein ausbildender Kollege (m/w/d)  gesucht, der bereit ist, dem Ausschuss als stellvertretendes Arbeitgebermitglied anzugehören.

Der Berufsbildungsausschuss wird u.a. im Rahmen der Sitzung(en) über folgende Punkte unterrichtet:

  • Zahl und Art der eingetragenen Berufsausbildungsverhältnisse

  • Zahl und Ergebnisse von durchgeführten Prüfungen

Im Rahmen von Anpassungen/Überarbeitungen der Ausbildungsinhalte wird der Berufsbildungsausschuss aktiv eingebunden. Er hat die auf Grund des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) von der zuständigen Stelle zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsbildung zu beschließen. Die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitversäumnis wird eine Entschädigung gezahlt.

Wir würden uns freuen, wenn Sie den Berufsbildungsausschuss zukünftig als stellvertretendes Mitglied unterstützen können und bitten um eine kurze Rückmeldung bis 16. März 2020.

Interessenten melden sich bitte schriftlich bei Frau Hauser: j.hauser@apothekerkammer.de

 

Neue Berufung für die Prüfung Sachkenntnis freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel (IHK) – Apotheker (m/w/d) gesucht

Die zu prüfenden Personen sind zum größten Teil Mitarbeiter/innen von Reformhäusern oder Discountern, die eine leitende Funktion einnehmen sollen. Weniger Personen möchten ein eigenes Gewerbe anmelden und sind bereits selbständig oder möchten sich selbständig machen.

Der größte Teil der Fragen wird vom DV-System ausgewertet, lediglich fünf freie Fragen zur Drogenerkennung muss der Prüfungsausschuss je Teilnehmer bewerten. Die Überprüfung der Antworten erfolgt am PC. Der Prüfungsausschuss besteht gemäß der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln aus mindestens 3 Mitgliedern, davon muss ein Mitglied Apotheker sein. Die Verordnung ist unter folgendem Link zu finden: http://www.gesetze-im-internet.de/amsachkv/BJNR007530978.html 

Aktuell gibt es Nachfrage für drei bis vier Prüfungen pro Jahr mit ca. 15 bis 24 Teilnehmern. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses wird ein- bis maximal zweimal pro Jahr wegen eines Termins beansprucht, die reine Auswertungsdauer beläuft sich pro Prüfung auf ca. zwei Stunden. Pro Stunde ehrenamtlicher Tätigkeit, zuzügl. An- und Abreise, gibt es eine Entschädigung von 6 Euro.

Die Prüfungen finden in der IHK Frankfurt statt, eine Hospitation ist möglich.

Interessenten melden sich bitte schriftlich bei Frau Hauser: j.hauser@apothekerkammer.de

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Intern


© Foto: Daniela Holzer/unsplash

Fehlerteufel im Fortbildungsheft

Leider hat sich im Fortbildungsheft für das erste Halbjahr 2020 der Fehlerteufel eingeschlichen.

 

Der Vortrag zur Europäischen Impfwoche (S. 20) von Herrn Dr. Enzel in Kassel findet am 3. April 2020 statt:

 

Thema:

Impfen aktuell – Viel Neues und Aktuelles zu Impfstoffen, Impf-Technologien und zur Sicherheit des Impfens

Referent:

Dr. Ulrich Enzel, Pädiater, Schwaigern

Datum/Uhrzeit/Ort:

3. April 2020, 20:00 Uhr, Apothekerhaus Kassel

Wir bitten, dies zu entschuldigen.

 

Im Rahmen der Hessischen Rezepturwoche findet am 20. Februar 2020 ein zusätzliches Online-Seminar statt:

 

19.02.2020
20:00 – 21:30 Uhr

Zum Verwechseln ähnlich: Nomenklatur und Eigenschaften halbfester Grundlagen für die Rezeptur

20.02.2020
20:00 – 21:30 Uhr

Basiswissen Rezeptur: Herstellung von Augentropfen

 

Der Vortrag zu Vitamin D von Herrn Dr. Dirk Keiner findet nur am 10. März 2020 in Hofheim-Diedenbergen statt. Der Termin am 9. März 2020 in Marburg entfällt.

 


Aktuell


© Foto: Landesapothekerkammer Hessen

Interprofessionelles Angebot in der Ausbildung der Apotheker und Mediziner kommt gut an – Vom Pilotversuch in die Routine!

Am 22. Januar 2020 fand zum fünften Mal der gemeinsame interprofessionelle Workshop statt, bei dem zukünftige Apotheker und Ärzte während ihrer Ausbildung im Praktischen Jahr gemeinsam teilnehmen.

Der Startschuss für dieses Angebot fiel in 2018 mit dem ersten Workshop über knapp vier Stunden. Vorträge und interprofessionelle Gruppenarbeit wechselten sich ab, die Evaluation war durchweg positiv. Nachdem weitere zwei Workshops durch die Pharmazeuten im Praktikum und die PJler der Allgemeinmedizin positiv bewertet wurden – inklusive dem Wunsch nach „mehr Zeit miteinander“ – wurde der Workshop zu einem Ganztagsangebot ausgebaut.

Lernziele des Workshops sind vor allem, dass die Perspektive und die Alltagssituation der anderen Berufsgruppe kennengelernt werden. Dazu werden in interprofessionellen Gruppen (Arzneimittel)Anamnesen durchgeführt, Medikationspläne erstellt und die Medikation optimiert. Verordnen und Rezeptieren sowie die möglichen Belieferungsszenarien werden besprochen. Patientenkommunikation wird trainiert, indem sich zunächst mit erklärungsbedürftigen Darreichungsformen beschäftigt wird, diese werden dann den (Schauspiel)Patienten erklärt.

Die Rückmeldungen der Teilnehmer waren erneut sehr positiv. Es wurden mehr Inhalte zur Medikationsoptimierung gewünscht, weniger zu Darreichungsformen. Hier wären zur gemeinsamen Medikationsoptimierung (Medikationsanalyse) auch weitere Workshops denkbar.

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Aktuell


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Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.

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Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Michael Aland, Johanna Hauser, Daniela Pach, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser

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