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TERMINe

Die konstituierende Delegiertenversammlung findet statt am

15. Januar 2020.
Sie beginnt um 10 Uhr im
MERCURE Hotel Frankfurt Eschborn-Ost,
Helfmann-Park 6, 65760 Eschborn.

Die folgenden Termine sind:

4. März 2020.
Die Versammlung beginnt um 10 Uhr im
Leonardo Hotel Frankfurt City South,

Isenburger Schneise 40, 60528 Frankfurt am Main.

24. Juni 2020
24. November 2020.

Die Versammlungen beginnen jeweils um 10 Uhr im
MERCURE Hotel Frankfurt Eschborn-Ost,
Helfmann-Park 6, 65760 Eschborn.

Die Anmeldung von Gästen ist erbeten unter der Rufnummer 069 979509-23.

LAK aktuell Ausgabe Dezember 2019 / Januar 2020



Ursula Funke, Präsidentin

Auch 2020 an einem Strang ziehen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Weihnachten und der Jahreswechsel stehen vor der Tür und damit neigt sich auch die Amtsperiode der jetzigen Delegiertenversammlung dem Ende entgegen, die gerade neu gewählten Delegierten wählen im Januar einen neuen Vorstand.

Vieles hat uns beschäftigt, vieles haben wir angepackt und verändert, allerdings hält uns ein Thema ständig und nachhaltig in Atem: das EuGH-Urteil!

Wir haben uns in zahlreichen – ja, in allen – Sitzungen, Workshops im Vorstand (auch mit dem HAV-Vorstand) und in der Delegiertenversammlung intensiv damit auseinandergesetzt: Wir halten die uneingeschränkte Gleichpreisigkeit für jede Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels, das ein Patient in Deutschland erhält, für unverzichtbar, das ist die Grundlage für unsere flächendeckende, sichere und pharmazeutisch hochwertige Arzneimittelversorgung der Menschen durch wohnortnahe und inhabergeführte Apotheken.

Der Bundesgesundheitsminister hat sein Versprechen nicht gehalten: Er wollte uns eine andere Lösung gleicher Wirkung präsentieren – Gleichpreisigkeit ohne RxVV! Seine „90%“-Gleichpreisigkeit ist das gerade nicht, sie ist systemverändernd und europarechtlich genauso ungewiss.

Übrigens hat auch keiner der „Kritiker“, die schon vor drei Jahren lautstark nach einem „Plan B“ gerufen haben, eine vernünftige Lösung, die das Ergebnis der Gleichpreisigkeit erreicht und damit zukunftssichernd ist, präsentiert.

Vor einem Jahr erklärte der Minister, sein Gesamtpaket sei nicht verhandelbar, entweder ganz oder gar nicht. Heute muss man festhalten, er selber hat es aufgeschnürt: Die Regelungen zum Botendienst und zur Arzneimittelpreisverordnung (der einzig positive Lichtblick oder vielleicht besser das schwache Lichtlein in der Finsternis) sind bereits beschlossen. Aus dem Gesetzentwurf herausgelöst hat er gerade die beiden Punkte, die uns nicht nur Freu(n)de machen: Erstens die Einführung des Wiederholungsrezeptes – grundsätzlich positiv, aber ohne Makelverbot und dem vor der Tür stehenden E-Rezept für unsere deutschen Präsenzapotheken nicht wirklich positiv und zweitens das Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken. Das ist eine Dienstleistung, die viele Kollegen gar nicht anbieten wollen, die noch viele Fragezeichen aufwirft (Stichwort: Versicherungsschutz, Honorierung) und die meiner Meinung nach ganz sicher nicht die Apotheke vor Ort rettet.

Eine höhere Durchimpfungsrate ist sicherlich wichtig und sinnvoll und hierfür muss auch alles getan werden – wir Apotheker haben uns noch nie neuen Aufgaben verschlossen. Wir werden uns natürlich auch dem Impfen nicht verschließen und Ihre Kammer wird alles vorbereiten, damit diejenigen, die an solchen Modellvorhaben teilnehmen wollen, gerüstet sind. Wir haben im Vorstand bereits beschlossen, dass zeitnah im neuen Jahr die neuen Gremien entsprechende Änderungen unserer Berufsordnung auf den Weg bringen und für die geplanten Schulungsmaßnahmen – allerdings müssen hierfür zunächst die Curricula bundesweit erarbeitet werden – die Kooperation mit der Landesärztekammer suchen.

Ob und wenn ja wann das Vor-Ort-Stärkungsgesetz in den Bundestag eingebracht wird, ist weiterhin unklar. Das Votum der EU-Kommission steht aus, in diesen Tagen ist es auch noch nicht sicher, ob es überhaupt mit der Koalition bis zum Ende der Legislaturperiode weitergeht.

Wir brauchen dringend das Makelverbot, die vorgesehenen Versandautomaten müssen „verschwinden“ und die Regelung im § 78 Abs.1 Satz 4 muss erhalten bleiben. Hieran arbeiten wir mit Nachdruck weiter – die Zahl der Gespräche, Treffen, Telefonate, E-Mails und auch Chats mit hessischen Abgeordneten in den vergangenen Jahren war immens.

Mit „Valsartan“, „Lunapharm“, aber auch dem Bottoper Zytoskandal und der jüngst verunreinigten Glucoselösung einer Apotheke sind Themen in den Fokus gerückt, die das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in ihre Arzneimittelversorgung erschüttern. Wir sind hier alle gefordert, dieses zurückzugewinnen – und das geht nur persönlich, im direkten Kontakt, Face-to-Face.

Ebenso sehe ich das „Management“ der Lieferengpässe: Wir leisten hier alle Unglaubliches, suchen Lösungen, telefonieren, faxen, mailen, investieren enorm viel Zeit und nur durch unser Tun, Erklären, Versichern helfen wir, dass die Patienten versorgt und adhärent bleiben.

Eine Honorierung hierfür ist längst überfällig und hier besteht hoher Handlungsbedarf, diese für alle Beteiligten unerträgliche Situation zu entschärfen.

Wir Apotheker waren Neuem in den Apotheken schon immer aufgeschlossen: Denken wir nur auf die Umstellung des Bestellwesens auf DAFÜ im Zeitalter unserer Eltern.

Im letzten Jahr haben wir securPharm umgesetzt und gemeistert, eine Superleistung (wo bleibt hier eigentlich die Anerkennung und der Dank der Politik?). Im nächsten Jahr kommen im Bereich der Digitalisierung neue Aufgaben auf uns zu: Anschluss an die Telematikinfrastruktur, Einbau der Konnektoren (die derzeit noch gar nicht verfügbar sind) sowie Beantragung und Ausgabe von HBA und SMC-B im Vorfeld.

Die Digitalisierung und die Einführung des E-Rezeptes werden unser Berufsleben verändern, wir müssen uns diesen Veränderungen stellen und die Abläufe und Prozesse im Berufsalltag annehmen und sinnvoll gestalten. Wichtig ist hierbei jedoch, dass zum einen die äußerst sensiblen Daten sicher gehandelt werden und zum anderen keine Geschäftsmodelle entstehen können, die Rezepte lenken – das ginge elektronisch in völlig anderem Stil als mit den Papierrezepten. Der Zugang zu dieser „neuen“ Welt muss für die Leistungserbringer und die Patienten diskriminierungsfrei, kostenfrei und ohne jedwede „Vorteile“ möglich sein: keine Werbung, keine Gebühr bzw. Umsatzbeteiligung, kein Abgreifen der Daten, keine „Goodies“, kein Makeln – der Patient entscheidet völlig autonom und ohne jeden Vorteil, wer sein Rezept erhält. Wir brauchen eine Plattform, die dies erfüllt und kein Profitcenter ist – über 12.000 Apotheken haben sich bereits bei der DAV-WebApp registriert, machen Sie mit, auch hier gilt und ist es notwendig: Nur gemeinsam sind wir stark!

Neben Plattformen und Apps sprießen weitere neue „Geschäftsmodelle“ wie Pilze im Herbst aus dem Boden. Schauen Sie sich genau an, ob Modelle, bei denen die Apotheke ausschließlich „Logistiker“ ist, zum einen etwas mit unserem pharmazeutischen Anspruch zu tun haben und zum anderen der Apotheke vor Ort überhaupt eine Zukunftschance bieten oder diese Modelle Steigbügelhalter für ganz andere Ziele sind.

Wir leben im Zeitalter der Digitalisierung, die uns im Alltag viele Vorteile bringt, ja, manche Dinge, Abläufe, Erlebnisse erst ermöglicht. Sie ist aber Mittel zum Zweck und die Gesellschaft und Politik tut gut daran, genau hinzuschauen.

Sie sehen, es werden uns viele Themen in das kommende Jahr begleiten, neue Probleme, aber hoffentlich auch Chancen werden sich auftun. Lassen Sie uns gemeinsam an einem Strang ziehen, diese Entwicklungen anzunehmen und bestmöglich umzusetzen. Ich bin sicher, Ihre Kammer, die Geschäftsstelle wie auch die im Januar 2020 neu gewählten Gremien werden all ihre Kraft und Energie, ihre Erfahrungen und Visionen hierfür einsetzen.

Ihnen allen danke ich für Ihre tägliche Arbeit, Ihre Beratung, Erläuterung, Empathie, ohne die es keine sichere Arzneimittelversorgung der Menschen gäbe, aber auch für Ihren Einsatz vor Ort mit Politik und Presse. Ich danke allen Mitarbeitern der Geschäftsstelle für ihre Arbeit sowie allen Regionalen Fortbildungsbeauftragten, Delegierten, Vorstands- und Ausschussmitgliedern für ihr ehrenamtliches Engagement, ihre Ideen, Visionen und ihren ganz persönlichen Einsatz.

Ich wünsche Ihnen, Ihren Mitarbeitern, Kollegen und Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest, vielleicht etwas Zeit zum Luftholen und Entspannen, um dann mit neuer Kraft in ein gesundes, erfolgreiches und glückliches Jahr 2020 zu starten.

Allen unter Ihnen, die auch über die Feiertage die Arzneimittelversorgung der Menschen sicherstellen, danke ich für Ihr Engagement. Notfälle richten sich weder nach Ort noch nach Zeit – auch hier wird deutlich, wie wichtig die Apotheke vor Ort und im Krankenhaus ist!

Ihre


Ursula Funke

 


Aktuell


© Foto: Parker Johnson/unsplash

Wahl zur Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen

Der Wahlausschuss hat das Gesamtwahlergebnis der Wahl zur XVI. Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen wie folgt festgestellt:

Liste 1: 565
Liste 2: 220
Liste 3: 290
Liste 4: 411
Liste 5: 173
Liste 6: 430
Liste 7: 142

Enthaltungen: 5
Ungültige Stimmen: 34
Abgegebene Stimmen insgesamt: 2270

Danach entfallen wie nachfolgend Sitze auf die Listen:

Liste 1: 7
Liste 2: 3
Liste 3: 4
Liste 4: 5
Liste 5: 2
Liste 6: 6
Liste 7: 1

Danach wurden in die Delegiertenversammlung gewählt:

Liste 1:   Ursula Funke, Wiesbaden

               Mira Sellheim, Gießen

               Dr. Otto Quintus Russe, Frankfurt

               Erik Modrack, Schwalbach am Taunus

               Dr. Hans-Rudolf Diefenbach, Offenbach

               Rainer Schulz-Isenbeck, Oberursel

               Marc Schmidt, Hanau

             

Liste 2:   Claudia Wegener, Baunatal

               Michaela Mann, Edermünde

               Gertraude Wenz, Haina-Kloster

Liste 3:   Prof. Dr. Mona Tawab, Eschborn

               Dr. Christian Ude, Darmstadt

               Prof. Dr. Theodor Dingermann, Frankfurt

               Prof. Dr. Dieter Steinhilber, Frankfurt

 

Liste 4:   Dr. Reinhard Hoferichter, Frankfurt

               Dr. Viola Schneider, Hanau

               Beate Werner, Bad Homburg v.d.Höhe

               Dr. Nils Keiner, Frankfurt

               Dr. Tobias Mück, Bad Soden am Taunus

 

Liste 5:   Robin Brünn, Frankfurt

               Marcel Walther, Frankfurt

 

Liste 6:   Dr. Cora Menkens, Bad Homburg v.d.Höhe

               Dr. Sebastian Barzen, Heidenrod

               Jochen T. Schmitt, Freigericht

               Klaus LangHeinrich, Frankfurt

               Annegret Linck, Hofheim am Taunus

               Cornelia Braun, Friedrichsdorf

Liste 7:   Wibke Blasch, Bad Soden am Taunus

 

Frankfurt am Main, 06.12.2019
LANDESAPOTHEKERKAMMER HESSEN

Daniela Pach
-Wahlleiterin-

 


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Pharmazie


© Foto: Landesapothekerkammer Hessen

102. Zentrale Fortbildung: 14./15. März 2020 in Gießen

Programm der 102. Zentralen Fortbildungsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen

Veranstaltungsort: Kongresshalle, Berliner Platz 2, 35390 Gießen

„Schlaf“

Samstag, 14. März 2020

 

 

15:00 – 15:15 Uhr  

Eröffnung und Begrüßung

15:15 – 16:15 Uhr

Grundlagen der Schlafmedizin/Physiologie des Schlafes

Prof. Dr. med. Geert Mayer
Hephata-Klinik, Schwalmstadt-Treysa

16:30 – 17:30 Uhr

Hypnotika, Benzodiazepine und Z-Substanzen

Prof. Dr. med. Dr. phil. nat. Achim Schmidtko
Pharmakologisches Institut für Naturwissenschaftler,
Goethe-Universität, Frankfurt am Main

 17:45 – 18:45 Uhr  

Phytopharmaka bei Schlafstörungen

Prof. Dr. rer. nat. habil. Robert Fürst
Institut für Pharmazeutische Biologie,
Goethe-Universität, Frankfurt am Main

Sonntag, 15. März 2020

 

 

09:15 – 10:15 Uhr

Missbrauch und Abhängigkeit von Schlafmitteln

N.N.

10:30 – 11:30 Uhr  

Behandlung von Schlafstörungen bei geriatrischen Patienten

Prof. Dr. med. Richard Dodel (angefragt)
Geriatriezentrum Haus Berge, Essen

11:45 – 12:45 Uhr

Narkose

Dr. med. Florian Piekarski
Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie,
Universitätsklinikum, Frankfurt am Main

Moderation

Prof. Dr. rer. nat. Dieter Steinhilber
Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen

 

Eine Anmeldung zur Zentralen Fortbildung ist nicht notwendig!

 

Gut zu wissen: Kinderbetreuung während der Zentralen Fortbildungen in Gießen

Die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen bietet immer während den Zentralen Fortbildungsveranstaltungen eine Kinderbetreuung an. Die Betreuung wird von der Kammer organisiert und ist selbstverständlich kostenfrei. Das Angebot soll Kollegen mit jüngeren Kindern die Entscheidung zur Teilnahme an der zweitägigen Fortbildung erleichtern.

Um besser planen zu können bittet die LAK darum, teilnehmende Kinder in der Geschäftsstelle anzumelden (Tel.: 069 979509-11). Eltern, die über ihre Fortbildungsteilnahme erst im letzten Moment entscheiden können, sind mit ihren Kindern dennoch willkommen. Das Organisationsteam im Foyer der Kongresshalle Gießen ist gern dabei behilflich, auch unangemeldete Kinder in der Betreuungsgruppe unterzubringen.

Es bestehen seitens der wissenschaftlichen Leitung und des Veranstalters an beiden Tagen keinerlei Interessenkonflikte. Bestehende Interessenkonflikte werden erklärt. Entsprechende Erklärungen sind in die Vortragsfolien integriert. Die Vorträge sind produkt- und dienstleistungsneutral.

Programmänderungen vorbehalten. Teilnahmebescheinigungen werden für Samstag und Sonntag gesondert ausgestellt und liegen ab der zweiten Pause an der Rezeption in der Kongresshalle aus.

                                   

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Pharmazie




DPhG: Vortragsveranstaltungen im Wintersemester 2019/20

DPhG LG Hessen RG Rhein/Main

LAK Hessen Region Frankfurt

Goethe-Universität Frankfurt am Main

 

Die Vortragsveranstaltungen der DPhG stehen unter der Überschrift „Parasitosen“.

14.01.2020

Dr. Bartosz Malisiewicz

Funktionsoberarzt, Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie,
Universitätsklinikum Frankfurt am Main

Bettwanzen – der Feind im Bett und Reisegepäck

04.02.2020

Sven Siebenand

Stellvertretender Chefredakteur, Pharmazeutische Zeitung,
Avoxa GmbH, Eschborn

Neue Arzneistoffe 2019 – eine kritische Bewertung

 

Die Vorträge finden jeweils um 20:15 Uhr im Biozentrum der Universität Frankfurt statt, Max-von-Laue-Str. 9 (Campus Riedberg), Hörsaal B 1 (großer Hörsaal), 60438 Frankfurt am Main. Jede Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.


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Pharmazie


© Foto: Uwe Dettmar, Goethe-Universität Frankfurt

Fertigarzneimittelseminar 2020

„Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis machts, dass ein Ding kein Gift sei.“
Paracelsus, Septem Defensiones 1538

Das Abschlusssemester Pharmazie im Wintersemester 2019/20 lädt Sie herzlich zum Fertigarzneimittelseminar am Mittwoch, den 5. Februar 2020, von 9 bis 15 Uhr ein. Die Veranstaltung findet im Hörsaal B1 des Biozentrums am Campus Riedberg der Goethe-Universität Frankfurt am Main statt. 

Toxizität – Im Apothekenalltag steht dieser Begriff häufig in Verbindung mit heimischen Giftpflanzen und der Gefahr einer Überdosierung von Arzneimitteln. Da neben der Qualität und Wirksamkeit auch die Unbedenklichkeit als essenzieller Leitsatz im Deutschen Arzneimittelgesetz verankert ist, sollten toxische Wirkungen von Xenobiotika stets von höchster Relevanz sein.

Daher möchten wir Sie gerne über die Risiken und Nebenwirkungen von aktuellen Arzneimitteln, aber auch von Lebensmitteln und unserer Umwelt, damals wie heute, informieren. Die Vorträge wurden von Studierenden des Abschlusssemesters Pharmazie unter wissenschaftlicher Betreuung der Hochschullehrer/innen der Goethe-Universität Frankfurt am Main ausgearbeitet.

Diese Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit 6 Fortbildungspunkten zertifiziert.

Wir weisen darauf hin, dass das Vortragsskript ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt wird. Zu Beginn der Veranstaltung werden die Zugangsdaten für den Download bereitgestellt. Zusätzlich wird ein Programmheft mit Platz für Notizen zur Verfügung gestellt.

 

Das Programm können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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Pharmazie


© Foto: ABDA

„Palliativpharmazie“ – Vorankündigung

Palliativpharmazie ist der Beitrag des Apothekers und des pharmazeutischen Fachpersonals zur Palliativversorgung. Sie umfasst sämtliche pharmazeutische Aspekte der Versorgung ebenso wie die Begleitung von Palliativpatienten und ihren Angehörigen. Dazu gehören die Versorgung mit Arzneimitteln inkl. Medikationsmanagement, die pharmazeutische Betreuung, aber auch die patientenindividuelle Herstellung von Rezepturen.

Da die Bevölkerung immer älter wird, werden typische Alterserkrankungen und damit auch begleitende Therapien zunehmen. Neben der Geriatrischen Pharmazie wird das Thema „Palliative Care“ eine immer größere Bedeutung erlangen.

Im nächsten Jahr findet in Kassel in Kooperation mit der APPH wieder ein Zertifikatskurs „Palliativpharmazie“ statt:

Teil 1                8. – 10. Mai 2020
Teil 2              26. – 28. Juni 2020

Veranstaltungsort:

DRK-Kliniken Nordhessen
Standort Wehlheiden
Hansteinstraße 29
34121 Kassel

 

Das Anmeldeformular wird im Fortbildungsheft für das erste Halbjahr 2020 veröffentlicht.

 

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Pharmazie


© Foto: Sharon McCutcheon/unsplash

Prüfungstermine für die Weiterbildung 2020 in Hessen

Die Landesapothekerkammer Hessen gibt die Prüfungstermine 2020 mit jeweiligem Anmeldeschluss für folgende Weiterbildungsgebiete und -bereiche bekannt:

 

Allgemeinpharmazie

10.03.2020 / 15.09.2020
Anmeldeschluss: 28.01.2020 / 04.08.2020

Klinische Pharmazie

24.03.2020 / 27.10.2020
Anmeldeschluss: 11.02.2020 / 15.09.2020

Pharmazeutische Analytik

21.04.2020 / 10.11.2020
Anmeldeschluss: 10.03.2020 / 29.09.2020

Pharmazeutische Technologie   

17.11.2020
Anmeldeschluss: 06.10.2020

Arzneimittelinformation

12.05.2020 / 22.09.2020
Anmeldeschluss: 31.03.2020 / 11.08.2020

Onkologische Pharmazie

05.05.2020 / 20.10.2020
Anmeldeschluss: 24.03.2020 / 08.09.2020

                                                           

Falls sich für einen Prüfungstag mehr Prüfungskandidaten anmelden als geprüft werden können, werden die Anmeldungen nach Posteingang berücksichtigt. In diesem Fall wird ein weiterer Termin angeboten.

Liegen bei Ablauf der Anmeldefrist noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vor, können diese nachgereicht werden.

 

Die Termine können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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Pharmazie




Refresher – erste Erfahrungen mit dem neuen Fortbildungskonzept

Erstmals testete die LAK Hessen im vergangenen Jahr mit dem Refresher-Konzept eine neue Art der Fortbildung. Die ersten Themenblöcke waren „KHK und Infarkt“, „Schizophrenie“ und „Der Patient mit neuropathischen Schmerzen“. Jede Fortbildungseinheit begann mit einem Online-Seminar, in dem die pharmakologischen Grundlagen des Krankheitsbildes aufgefrischt und vertieft wurden. Gerüstet mit diesem aufgefrischten Wissen ging es schließlich in die Präsenzveranstaltungen, in deren Rahmen ausschließlich in Gruppen am (fiktiven) Patienten gearbeitet wurde. Da die Inhalte des Online-Seminars hier vorausgesetzt wurden, war eine Teilnahme auch nur möglich, wenn im Vorfeld am Online-Seminar teilgenommen wurde.

In kleinen Gruppen diskutierten die Teilnehmer Fragen zu einem Patientenfall – allerdings nicht wie in anderen Veranstaltungen üblich. Beim sogenannten „Team-based Learning“ geht es vielmehr darum, aus verschiedenen richtigen Antworten diejenige auszuwählen, die augenscheinlich für den Patienten am besten ist. Jede Gruppe teilt ihr Ergebnis den anderen Gruppen mit und begründet die Auswahl ihrer Antwort. Im Anschluss daran diskutiert die gesamte Gruppe die verschiedenen Antwortmöglichkeiten – immer unter dem Aspekt der „one best answer“.

Also alles andere als ein gewöhnlicher Vortrag, der bei den Teilnehmern sehr gut ankam. „Kurzweilig und spannend“, „Klasse“, „Das Format (Online-Seminar plus praktische Einheit) ist hervorragend geeignet, um Wissen aufzufrischen“ – so lauteten die Rückmeldungen der Teilnehmer.

Haben wir Sie neugierig gemacht? Im nächsten Jahr geht es mit der Reihe weiter! Die ersten beiden Themen sind „Polypharmazie bei Älteren“ und „Der Patient mit nozizeptivem Schmerz“.

Details können Sie unserem Fortbildungsheft für das erste Halbjahr 2020 entnehmen, das Ihnen in den kommenden Tagen zugehen wird.

 


Pharmazie


© Foto: ABDA

2. Hessische Woche der Rezeptur

Eine ganze Woche lang möchten wir uns dem Thema „Rezeptur“ mit verschiedenen Fortbildungsformaten widmen.

In einem lockeren Mix aus Workshops, Abendvorträgen, Online-Seminaren und Seminaren beleuchten wir die Vorgänge in der Rezeptur praxisnah und aus verschiedenen Blickwinkeln.

Auf dem Programm stehen u.a. Kapselherstellung, Grundlagen nach Arzneibuch und Augentropfen.

Wir hoffen, dass in diesem breitgefächerten Angebot auch etwas Interessantes für Sie dabei ist. Details können Sie unserem Fortbildungsheft für das erste Halbjahr 2020 entnehmen, das Ihnen in den kommenden Tagen zugehen wird.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Die Anmeldung zu den verschiedenen Veranstaltungen ist über die >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen möglich.

 


Pharmazie


© Foto: Clipdealer

Externe Qualitätsüberprüfung

Das neue Jahr steht vor der Tür und auch 2020 hat Ihre Landesapothekerkammer Hessen wieder Angebote zur externen Qualitätsüberprüfung für Sie zusammengestellt.

Rezeptur-Ringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V.

Auch im kommenden Jahr unterstützen wir Sie gerne und übernehmen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2020 (Cremezubereitung mit Harnstoff) finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Merkblätter, Muster und Vordrucke im Bereich >> Qualitätssicherung. Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2020.

Pseudo-Customer-Fortbildung

Des Weiteren übernimmt die LAK Hessen für die ersten 300 Anmeldungen wieder die Kosten für einen Pseudo-Customer-Besuch in Ihrer Apotheke. Für die Anmeldung erhalten Sie wie gewohnt Anfang Januar ein separates Schreiben von uns per Post mit dem Anmeldebogen.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare akzeptiert werden.

 

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Pharmazie




Abholung Notfallmedikament

Verfahrensweise

  • Der verschreibende Arzt kann den Patienten mit dem Rezept nicht direkt zum Notfalldepot schicken. Die Entnahme kann nur durch eine Apotheke erfolgen.

  • Die Apotheke muss im Depot die Entnahme telefonisch ankündigen und einen Boten autorisieren (In einigen Depots ist dies über ein Fax-Formular geregelt – siehe auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen im Bereich >> Merkblätter, Muster und Vordrucke).

  • Die Entnahme kann ausschließlich in Notfällen erfolgen, wenn über die normalen Beschaffungswege das Präparat nicht rechtzeitig besorgt werden kann.

  • Die Bevorratung der Unfallambulanzen in den Kliniken hat durch die entsprechenden Krankenhausapotheken oder krankheitsversorgenden Apotheken zu erfolgen. Es darf nicht regelhaft auf das Notfalldepot der Landesapothekerkammer zurückgegriffen werden.

Verfahren der Entnahme aus dem Notfalldepot im Kammerbereich Hessen:

  • Nach Entnahme eines Fertigarzneimittels aus dem Notfalldepot bestellt die im Auftrag der Landesapothekerkammer das Notfalldepot betreibende Einrichtung (Krankenhausapotheke) dieses selbstständig nach und bezahlt den Preis dem Lieferanten.

  • Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen der das Notfalldepot betreibenden Einrichtung (Krankenhausapotheke) und der entnehmenden Apotheke zum Apothekeneinkaufspreis.

  • Verfallene Präparate aus dem Notfalldepot werden der Landesapothekerkammer in Höhe des Krankenhauseinkaufspreises durch die Krankenhausapotheke in Rechnung gestellt.

Für die Entnahme aus den Notfalldepots gilt allgemein: Die Apotheke, die ein Präparat für einen akuten Notfall benötigt, nimmt unter der angegebenen Telefonnummer Kontakt mit dem nächstgelegenen Notfalldepot auf und fordert das Präparat an. Anschließend kann das Präparat von der anfordernden Apotheke gegen Quittung abgeholt werden. Das Präparat wird der abholenden Apotheke in Rechnung gestellt. Die notwendige Dokumentation, z.B. von Blutprodukten, erfolgt im Notfalldepot und in der abholenden Apotheke.

 

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Pharmazie


© Foto: Universitätsklinikum Frankfurt

Workshop für Pharmazeuten im Praktikum:
Interprofessioneller Workshop für Pharmazeuten im Praktikum und Ärzte im Praktischen Jahr / Allgemeinmedizin

 

Referenten / Tutoren:

Dr. Nils Keiner, Apotheker, Frankfurt am Main
Dr. Armin Wunder, Arzt, Frankfurt am Main
Dr. Pamela Reißner, Apothekerin, Frankfurt am Main

Termin

22. Januar 2020 WPP Int 01/20

Weitere Termine in 2020 stehen noch nicht fest. Bitte beachten Sie unsere Termine auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

Uhrzeit:

10:00 bis 17:00 Uhr (inkl. Pausen)

Ort:

Universitätsklinikum Frankfurt
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main

Kostenfrei:

Für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind.

Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze (abhängig von der Teilnehmerzahl der PJler) zur Verfügung stehen.

Anmeldung:

www.apothekerkammer.de

Der Skriptversand erfolgt per E-Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)!

Inhalt:

Der Workshop verbindet die tägliche Praxis von Apothekern und Ärzten. Interdisziplinär bearbeiten Pharmazeuten im Praktikum zusammen mit Ärzten im Praktischen Jahr Themen aus dem Bereich der Allgemeinmedizin.

Theoretische Teile wechseln sich mit praktischen Teilen (Gruppenarbeit) ab. Thematisch stehen die Anamnese, die Verordnung und Rezepte, Medikationsanalysen und Medikationspläne im Fokus. Das Schnittstellenmanagement wird angesprochen.

Im praktischen Teil werden zu den Themen passende Patientenfälle in interdisziplinären Gruppen aufgearbeitet und gemeinsam im Plenum besprochen. Die Gruppen werden durch Tutoren aus der Praxis betreut.

Kostenfrei – Anmeldung ist trotzdem erforderlich! BEGRENZTE PLÄTZE!

Achtung: Der Skriptversand erfolgt per E-Mail – bitte geben Sie unbedingt eine E-Mail-Adresse mit an!

 

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Pharmazie


© Foto: Uwe Dettmar, Goethe-Universität Frankfurt

Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Termin Teil 1:
9. bis 20. März 2020

Veranstaltungsort:
Biozentrum Niederursel
Hörsaal B 1, Gebäude N 100
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

 

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Pharmazie


© Foto: ABDA

Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum

Seit 2018 besteht für Pharmazeuten im Praktikum in hessischen Apotheken die Möglichkeit, die eigenen Stärken und Schwächen bei der Rezepturherstellung in einem Kapselringversuch überprüfen zu lassen. Auch in 2020 bietet die Landesapothekerkammer Hessen dies wieder an. Das Angebot ist kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglied der LAK Hessen sind.

Im Februar 2020 findet der erste Kapsel-Ringversuch statt, weitere Möglichkeiten einen Kapselringversuch durchzuführen gibt es im Juni sowie im September.

Kostenfreie Teilnahme möglich

Mit der Teilnahme am Kapselringversuch kann bereits in der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung der Rezeptur dargestellt werden. Die Landesapothekerkammer Hessen bietet daher ihren Mitgliedern einen kostenfreien Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum an. Dieser kann von jedem Pharmazeuten im Praktikum, der Mitglied der LAK Hessen ist, einmalig während seiner Ausbildungszeit in der öffentlichen Apotheke durchgeführt werden. Bei der Herstellung sollte der Pharmazeut im Praktikum die in 2018 von der LAK Hessen versendete, zum Aushang in der Rezeptur gedachte Kapselkarte nutzen. Die Herstellung und Einsendung der Kapseln muss jeweils in der ersten Hälfte des genannten Prüfmonats erfolgen (Februar, Juni oder September). Die Ergebnismitteilung erfolgt nach ca. zwei bis drei Monaten an die Apotheke; der Pharmazeut im Praktikum erkundigt sich dort selbstständig nach den Ergebnissen, sofern er zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr in seiner Praktikumsapotheke tätig ist. Eine zusammenfassende und anonymisierte Vorstellung der Ergebnisse mit möglichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rezepturqualität erfolgt zusätzlich während der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Herbst.

Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular, welches Sie auf der Homepage der >> Landesapothekerkammer Hessen im Servicebereich herunterladen können.

 

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Pharmazie


© Foto: ABDA

AMINO-Datenbank: Für Sie gefunden und aufbereitet

Thema:
Krankenhaus, Entlassungsmedikation, Herzerkrankung, Kardiomyopathie

Frage:
Eine Arztpraxis fragt an: Ein Patient wurde im Krankenhaus mit Trimethazidin therapiert und wird nun damit entlassen. Was ist das für ein Wirkstoff, wie kann man in Deutschland die Therapie fortsetzen oder umstellen?

Kommentar:
Der Wirkstoff Trimethazidin ist zwar nicht europaweit verfügbar, doch gibt es zugelassene Arzneimittel in mehreren (auch europäischen) Ländern, unter anderem in Österreich (Vastarel®). Ein Import ist damit grundsätzlich möglich.

In den „gängigen“ Fachlehrbüchern wird der Wirkstoff nicht erwähnt, auch die Angaben in der ABDA-Datenbank helfen zum Bewerten der Wirkung nicht weiter. Bei PubPharm finden sich einige ältere Veröffentlichungen, die zumindest Aussagen zum Wirkprofil ermöglichen:

Trimethazidin (oder Trimetazidine) wird zur unterstützenden Behandlung von ischämischen Herzerkrankungen (z.B. Herzinfarkt, Herzinsuffizienz) eingesetzt.

Der Wirkstoff unterscheidet sich stark von den bei uns für diese Erkrankungen verfügbaren Arzneistoffen. Er hat anti-ischämische Effekte, auch bei niedrigem Blutdruck, und soll die Reizleitungsvorgänge bei ischämischer Kardiomyopathie positiv beeinflussen können. Hinsichtlich der anti-ischämischen Effekte besteht ein großer Unterschied zu den sonst im Notfall eingesetzten Stoffen wie Glyceroltrinitrat (reine Gefäß-Effekte). Am ehesten vergleichbar ist der Wirkstoff mit Ranlolazin (Ranexa®), welches zur Ergänzungstherapie bei Angina pectoris zugelassen ist, in der Leitlinie aber nicht erwähnt wird.

Der Mechanismus von Trimetazidin besteht in der Hemmung einer Langketten-3-ketoacyl-CoA-Thiolase. Dies führt zu einer Verringerung der Fettsäureverwertung und im Ausgleich dafür zu einer Erhöhung des Glukoseverbrauchs in den Zellen. Eine hohe Fettsäureverwertung soll im Herzen durch Natrium- und Kalzium-Überladung die Ischämie-Problematik weiter verschärfen. Durch die Enzymhemmung soll bei Vorliegen einer Ischämie ein zellschützender Effekt auch in tieferen Gewebeschichten (z.B. Muskelzellen) erreicht werden. Möglicherweise kann der Wirkstoff das Ansprechen auf andere Wirkstoffe (z.B. Clopidogrel [6 – nur 24 Patienten (!!)] verbessern.

Wichtig ist bei einer Behandlung, dass der Wirkstoff nur ergänzend zur leitliniengerechten Behandlung der Grunderkrankung (z.B. Infarktvorbeugung mit Statin, ACE-Hemmer und Gerinnungshemmer, Gefäßerweiterung mit Nitraten) und nur bei nicht ausreichendem Effekt zusätzlich eingesetzt wird.

Mit diesem Wirkungsprofil ist ein Trimetazidin-haltiges Arzneimittel nicht einfach durch ein bei uns zugelassenes Arzneimittel ersetzbar. Zur Überbrückung sollte das im Krankenhaus angesetzte Arzneimittel tatsächlich erst einmal aus dem Ausland beschafft werden.

Der behandelnde Kardiologe muss dann anhand der Behandlungseffekte und -erfolge über eine Fortsetzung oder Änderung der Therapie entscheiden.

 

Quelle: AMINO-Datenbank

 

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Pharmazie


© Foto: Zhao jian kang/shutterstock

Leitlinien

BAK, DEGAM, AWMF und viele Fachgesellschaften erstellen und publizieren Leitlinien – da kann es mühsam sein, den Überblick zu behalten. Daher möchten wir Sie mit dieser Rubrik unterstützen, hinsichtlich relevanter Leitlinien auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz und übersichtlich finden Sie monatlich eine Zusammenfassung einer ausgewählten Leitlinie (LL) sowie ggf. bei erneuerten Leitlinien die wichtigsten inhaltlichen Änderungen. Für Interessierte finden sich die Links zu den besprochenen Leitlinien am Ende des Artikels.

BAK-Leitlinien

Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln

  • Selbstmedikation

  • auf ärztliche Verordnung

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten – Maßnahmen in der Apotheke

Aseptische Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia mit und ohne CMR-Eigenschaften der Kategorie 1A oder 1B

Die Leitlinien zur Qualitätssicherung mit den dazugehörigen Kommentaren wurden am 13. November 2019 auf der BAK-Mitgliederversammlung verabschiedet.

 

Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln

-           Selbstmedikation

Die Beratung und Information soll nach dem Ablaufdiagramm in der Leitlinie erfolgen: Fragen – Entscheiden – Informieren. Viele Textpassagen wurden – auch im Hinblick auf die mögliche Abgrenzung zu neuen pharmazeutischen Dienstleistungen – klargestellt. Die Empfehlung geeigneter Maßnahmen, z.B. bei Detektion einer Kontraindikation bzw. Identifikation (potentieller) Interaktionen wurde mit aufgenommen. Auch wurde eindeutiger formuliert, zu welcher Art von UAW zu informieren ist und in welchem Umfang. Für mögliche Inhalte in einer Beratung / bei der Information werden Tipps gegeben (z.B. Information zur Reinigung von Dosierhilfen oder sachgerechter Lagerung). Die Patientenverständlichkeit wird in der neuen Leitlinie zentraler hervorgehoben.

Auch wird es eine neue Arbeitshilfe geben für die Fälle, dass ein Kind ein Arzneimittel entweder für sich selbst oder aber für Dritte verlangt.

-           auf ärztliche Verordnung

Eine qualitätsgesicherte Beratung und Information erfolgt bei jeder ärztlichen Verordnung. Bei Wiederholungsverordnungen soll die Nachfrage erfolgen nach Kenntnis der korrekten Anwendung und Erfahrungen mit der Arzneimitteltherapie. Basierend hierauf soll dem Informationsbedarf des Patienten entsprechend die Information zur Dosierung, Anwendung, Anwendungsdauer sowie ggf. weitere Hinweise gegeben werden. Der Patient kann auch bei jeder Wiederholungsverordnung die gleichen Fragen (und Arzneimittel-bezogenen Probleme = ABP) wie bei einer Erstverordnung haben. Der Fokus soll bei Interaktionen nun nicht mehr nur auf die Klassifikationen „schwerwiegende Folgen, wahrscheinlich kontraindiziert“ und „vorsichtshalber kontraindiziert“ gelegt werden, sondern sich am Bedürfnis des Patienten orientieren. Daher gilt auch hier: Fragen – Entscheiden – Informieren. Der Absatz zur generischen Substitution wurde an geltendes Recht angepasst.

Die umfassende Prüfung der bisherigen Medikation des Patienten ist weitergehend als die Beratung und Information nach ApBetrO § 20 Information und Beratung. Diese weitergehenden Dienstleistungen wie z.B. Medikationsanalyse und Medikationsmanagement werden in der Leitlinie bzw. dem Kommentar nicht mehr in den Fokus gerückt [1, 2].

Merke für die Apothekenpraxis:

Eine der Kernaufgaben des Apothekers ist es, den Patienten zu informieren und zu beraten. Dies muss sich an den Bedürfnissen des Patienten orientieren. Hierbei ist der Apotheker vor Ort der Fachmann, der seine Patienten kennt und durch den persönlichen Kontakt und die persönliche Beratungen die Bedürfnisse sowie mögliche Risiken für die Arzneimittel- und Patientensicherheit gezielt identifizieren kann.

 Sie können die >> Leitlinien hier online aufrufen (letzter Aufruf am 04.12.2019).

 

[1] Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung / Medikationsanalyse unter https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Praktische_Hilfen/Leitlinien/Medikationsanalyse/LL_MedAnalyse.pdf ; letzter Aufruf am 04.12.2019

[2] Grundsatzpapier zur Medikationsanalyse und zum Medikationsmanagement unter https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Medikationsmanagement/Grundsatzpapier_MA_MM_GBAM.pdf ; letzter Aufruf am 04.12.2019

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Pharmazie




50. Internationale Pharmazeutische Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer im congress Schladming  

Der pharmacon-Kongress im Winter (19. bis 24. Januar 2020) jährt sich im kommenden Jahr zum 50. Mal.


Das vorläufige Programm können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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Recht


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Belegausgabepflicht gilt ab dem 1. Januar 2020 (auch für Apotheken)

Ab 1. Januar 2020 gelten neue Regelungen für elektronische Aufzeichnungssysteme, die auch die Apotheken betreffen. Neben der Vorgabe, dass diese Systeme eine Einzelaufzeichnung gewährleisten, besteht dann auch die Pflicht zu einer Belegausgabe.

Im Zuge des sogenannten Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen hatte der Gesetzgeber bereits im Jahr 2016 in § 146a Absatz 2 der Abgabenordnung (AO) geregelt, dass derjenige, der aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, dem Beteiligten an diesem Geschäftsvorfall in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang einen Beleg über den Geschäftsvorgang auszustellen und zur Verfügung zu stellen hat (Belegausgabepflicht).

Dies bedeutet in der Praxis, dass jeder Steuerpflichtige, der etwa im Einzelhandel elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen für den Verkauf von Waren oder für die Erbringung von Dienstleistungen und deren Abrechnung nutzt – so auch Apotheken –,  einen Kassenbeleg (umgangssprachlich „Bon“) erstellen und dem Kunden anbieten muss. Dies kann sowohl in elektronischer als auch in Papierform erfolgen. Ersteres bedarf jedoch der Zustimmung des Kunden. Regelfall wird – zumindest zunächst – die Erstellung eines Papierbeleges sein, der stets zwingend auszudrucken und dem Kunden zur Entgegennahme anzubieten ist. Dieser muss den Beleg aber weder annehmen noch aufbewahren. Auch für die Apotheke besteht keine Pflicht, die nicht entgegengenommenen Papierbelege aufzubewahren. Bei der Entsorgung dieser Belege sollte aber sichergestellt sein, dass deren Inhalt nicht Dritten zugänglich gemacht wird. Um berufs- und datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten, bietet sich für Apotheken an, diese Belege zu schreddern oder auf andere geeignete Weise zu vernichten.

Die Pflichtangaben auf dem Beleg ergeben sich aus § 6 der Kassensicherungsverordnung. Aufzuführen sind danach mindestens:

  • der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,

  • das Datum der Belegausstellung,

  • der Zeitpunkt des Vorgangsbeginns und der Vorgangsbeendigung,

  • die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der Leistung,

  • die Transaktionsnummer,

  • das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag für die Lieferung oder Leistung in einer Summe sowie der anzuwendende Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt, und

  • die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls.

Nach Artikel 97 § 30 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) gilt die Belegausgabepflicht nach Ablauf des 31. Dezembers 2019, mithin ab dem 1. Januar 2020. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass § 146a AO neben der Regelung zur Belegausgabepflicht weitere Vorgaben – etwa im Hinblick auf die technischen Anforderungen an die verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme – enthält. So ist auch vorgegeben, dass das elektronische Aufzeichnungssystem und die digitalen Aufzeichnungen nach dem 31. Dezember 2019 durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen ist. Im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. November 2019 an die obersten Finanzbehörden der Länder findet sich dazu allerdings u.a. folgende Aussage: „Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Die Belegausgabepflicht nach § 146a Absatz 2 AO bleibt hiervon unberührt.[1]

Zudem bestehen diesbezüglich fristgebundene Mitteilungspflichten gegenüber dem zuständigen Finanzamt (§ 146a Absatz 4 AO). Für bereits vor dem 1. Januar 2020 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind diese Mitteilungspflichten mittels amtlich vorgeschriebenen Vordrucks bis zum 31. Januar 2020 zu erfüllen (Artikel 97 § 30 Absatz 1 Satz 2 EGAO). Allerdings lässt sich etwa der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern entnehmen, dass der amtlich vorgeschriebene Vordruck derzeit noch nicht zur Verfügung stehe und eine Meldung deshalb noch nicht möglich sei. Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, abzuwarten, bis der Vordruck veröffentlicht wird.[2]

Weitere Informationen zur Belegausgabepflicht und zu § 146a AO können etwa den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen entnommen werden.[3] Dort ist auch der Anwendungserlass zu § 146a AO abrufbar.[4] Ebenso wird auf die Berichterstattung in der Pharmazeutischen Zeitung verwiesen.[5] Wegen der Komplexität der Thematik bietet sich bei Zweifelsfragen eine Rücksprache mit dem persönlichen Steuerberater an.

 

[1] Abrufbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-05-nichtbeanstandungsregelung-bei-verwendung-elektronischer-aufzeichnungssysteme.html.

[2] Siehe: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Aktuelles/Meldepflicht_eKassen.php (Stand: 7. November 2019).

[3] Siehe: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2019-11-19-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html.

[4] Abrufbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2019-06-17-einfuehrung-paragraf-146a-AO-anwendungserlass-zu-paragraf-146a-AO.html.

[5] Auch online verfügbar unter: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/registrierkassen-ab-2020-strenger-ueberwacht/.

 

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Recht


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Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) unmittelbar und ohne weitere Umsetzungsakte im gesamten EU-Raum. Ausführliche Informationen hierüber haben Sie seinerzeit über unseren LAK aktuell-Newsletter erhalten.

Im Bundesgesetzblatt wurde nun das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts veröffentlicht (2. DSAnpUG-EU).

Es enthält vornehmlich redaktionelle Anpassungen vieler nationaler Gesetze an Wortlaut und Systematik der Datenschutz-Grundverordnung.

Hervorzuheben ist dabei besonders die Änderung des § 38 BDSG. Nunmehr ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erst ab einer Schwelle von 20 anstatt zuvor zehn Personen, die in ihrer Arbeitstätigkeit ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind, notwendig. Diese Änderung nimmt somit im Regelfall Inhaber bzw. Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne kleinerer und mittlerer Apothekenbetriebsstätten von der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten aus.

Mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit haben wir die Frage der Benennung eines Datenschutzbeauftragten in Apotheken erörtert, bei denen weniger als 20 Mitarbeiter ständig mit der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weist ausdrücklich darauf hin, dass in jeder Apotheke, unabhängig von der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, die Anforderungen der EU-DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes erfüllt sein müssen.

 

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Aktuell


Ulrich Laut, Ursula Funke und Dr. Viola Schneider (v.l.n.r.) © Foto: Landesapothekerkammer Hessen

Rückblick Delegiertenversammlung November 2019

Bericht der Präsidentin - Rückblick

„Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit sind die wichtigsten Eigenschaften eines Politikers“ – mit diesem Zitat eines ehemaligen Bundesgesundheitsministers beginnt Funke ihren Bericht der letzten Delegiertenversammlung dieser Amtsperiode. Sie resümiert die Geschehnisse der letzten Jahre und fokussiert insbesondere das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) und die Überführung des § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG in das SGB V. Im Rückblick sei klar, dass Spahn die Gleichpreisigkeit lediglich auf den GKV-Bereich beziehe und sich auf das Sozialrecht fokussiere, da die EU-Mitgliedsstaaten ihre Solidarsysteme selbst gestalten dürften.

In Hessen seien viele Gespräche mit Minister Klose geführt worden, der großes Verständnis für die Sorgen der Apothekerschaft an den Tag lege. All dies habe letztendlich direkt vor dem Deutschen Apothekertag (DAT) zu der erfreulichen Stellungnahme des Bundesrats geführt, der ein RxVV zur Herstellung der Gleichpreisigkeit als notwendig erachte, ebenso eine Konkretisierung des Botendienstes der Apotheke. Allerdings sei der Einzelfall gestrichen worden. Mit gestärktem Rücken sei daraufhin unter hohem Zeitdruck von Funke, Benkert (BLAK) und mehreren anderen Kollegen ein ad hoc-Antrag beim DAT entstanden, der nach schwieriger Diskussion einstimmig angenommen wurde.

Unbefriedigende Gesamtsituation


Ursula Funke berichtete zur aktuellen Lage, alle Fotos: Landesapothekerkammer Hessen

Aus dem VOASG-Gesamtpaket seien zwischenzeitlich die Grippeschutzimpfung durch Apotheker und das Wiederholungsrezept ins Masernschutzgesetz überführt worden. Leider jedoch nicht das Makelverbot, was gerade hinsichtlich des E-Rezepts hochproblematisch sei. Spahn warte für das VOASG auf grünes Licht von der EU-Kommission und werde keine weiteren Teile aus dem Gesetz heraus lösen. Wann diese sich jedoch äußere, sei höchst ungewiss und ob das Kanzleramt bereit sei, das Gesetz auch so einzubringen, sei nicht minder ungewiss. Klar sei, dass wenn die angedachte SGB V-Regelung vor der EU-Kommission Bestand habe, die Verfahren vor dem OLG München und dem OLG Düsseldorf hinfällig würden.

Auch das Thema der Dienstleistungen stehe noch in den Sternen. Wenn das VOASG beschlossen sei, begännen die Verhandlungen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband, die im schlimmsten Fall vor der Schiedsstelle landen würden. Die Vorbereitungen würden in der ABDA intern getroffen, es sei auch nachvollziehbar, dies nicht öffentlich zu diskutieren. Die Gesamtsituation sei äußerst unbefriedigend, über die bisher verabschiedeten Gesetze seien ausschließlich die „Problemfälle“ in der Apotheke gelandet, nämlich das Impfen und das Wiederholungsrezept ohne Makelverbot. Über die Erweiterung des Botendienstes werde neben der Regelversorgung durch die öffentliche Apotheke und den Versandhandel einer dritten Versorgungsform der Weg geebnet. Funke grenzte diesen neuen Botendienst klar von den Fällen ab, wie sie derzeit tagtäglich in jeder Apotheke durchgeführt werden. Die aktuellen Pläne zum Botendienst sähen die „Face-to-Face“-Beratung in der Apotheke nicht mehr unbedingt vor, es könne auch ein Gespräch per Videotelefonie geführt werden. Dass die Patienten sich den persönlichen Kontakt somit ganz „ersparen“ könnten, gebe ihr sehr zu denken. Sichere Arzneimittelversorgung, zu der die individuelle und persönliche Beratung und Betreuung gehört, müsse im Regelfall in der Apotheke und nicht an der Haustür und nicht per Videotelefonie stattfinden. Jeder müsse für seine eigene Apotheke überlegen, ob es sinnvoll sei, diesen neuen Botendienst aufzugreifen.

Quo vadis, Pharmazie?

Weiter sei das PTA-Reformgesetz auf den Weg gebracht worden, auf der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK-MV) habe man sich für eine Novellierung der Approbationsordnung (AAppO) ausgesprochen. Funke appellierte dennoch an die Hochschullehrer, die bestehende Approbationsordnung umzusetzen. In Frankfurt am Main und Marburg geschehe dies vorbildlich. Eine Novellierung sei perspektivisch sinnvoll, helfe aber nicht bei fehlendem Willen zur Umsetzung der aktuellen Inhalte. Zudem bestehe die Gefahr der Einführung eines Bachelor/Master-Studiengangs, die Einheitlichkeit der Approbation müsse gewährleistet werden, auch dürften Studienplätze nicht aus monetären Gesichtspunkten reduziert werden. Hier stünden schwierige Gespräche an.

Zum Schluss ihres Berichts dankte Funke den Delegierten für die konstruktive Zusammenarbeit, ebenso dem Vorstand und der Geschäftsstelle, die schlank und effektiv arbeite.

DSGVO und HBA/SMC-B


Daniela Pach, Geschäftsführerin der Landesapothekerkammer Hessen

Pach erläutert ausführlich die Aufgaben der Rechtsabteilung in der Landesapothekerkammer Hessen. Insbesondere seien die Herausforderungen in den letzten Jahren die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung sowohl für die Geschäftsstelle selbst als auch für die Begleitung der Mitglieder gewesen. Es sei geplant, im nächsten Jahr mit der Einführung einer neuen Partnerverwaltung zu beginnen.

Im Rahmen der Beantragung und Ausgabe der HBA- und der SMC-B-Karten erläutert Pach den aktuellen Sachstand. Ebenfalls habe es hierzu in der aktuellen Ausgabe von LAK aktuell einen kurzen Beitrag gegeben. Man habe derzeit mit zwei Anbietern die entsprechenden Rahmenverträge abgeschlossen. Derzeit würde mit dem Softwareanbieter die entsprechende Antragsplattform zur Antragstellung vorbereitet. Grundsätzlich habe die Antragstellung über die Landesapothekerkammer Hessen zu erfolgen, bei dem entsprechenden Anbieter.

Viel Neues im Bereich Pharmazie


Johanna Hauses, Bereichsleiterin Pharmazie

Hauser erläutert umfassend die wesentlichen Änderungen und Erweiterungen der Aufgaben im Bereich Pharmazie. Insbesondere in der Aus- und Fortbildung habe man neue Konzepte entwickelt wie z.B. die Hessische Rezepturwoche, die Refresher sowie interprofessionelle Veranstaltungen, die aus einer Kooperation mit dem Institut für Allgemeinmedizin hervorgegangen seien. Aber auch in der Weiterbildung sei das Angebot ausgeweitet worden. Weiterhin habe man den Service für die Mitglieder ausgebaut, sei es durch Kostenübernahme für Maßnahmen der Qualitätssicherung wie einem ZL-Rezeptur-Ringversuch oder auch durch ein Mehr an Informationen wie den neuen Kolumnen „Leitlinien“ und „CIRS“ im Rundschreiben LAK aktuell. Es würden inzwischen regelmäßig Fachsprachen- und Kenntnisstandprüfungen abgenommen, da die Nachfrage sehr zugenommen habe. Inzwischen seien Hauser selbst und Dr. Reißner auch als Fachsprachenprüferinnen vom HLPUG berufen.


Die Delgierten Bettina De Schrijver, Rainer Schulz-Isenbeck, Dr. Diefenbach und Mira Sellheim (v.l.n.r.)


Ulrich Laut, Ursula Funke und der Delegierte Dr. Manfred Schmall (v.l.n.r.)

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Aktuell


© Foto: Landesapothekerkammer Hessen

Seminartag für Interprofessionelle Zusammenarbeit – Gemeinsam am Patienten für mehr Patientensicherheit

Zum wiederholten Mal fand der Seminartag zur „Interprofessionellen Zusammenarbeit“ des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt im November 2019 statt. Ziel des Seminares ist, eine bessere Vernetzung zwischen den einzelnen Professionen zu erreichen und dadurch die interprofessionelle Kommunikation zu stärken. Teilnehmer kamen aus den Reihen der Ärzte (in Fachweiterbildung), der VeraH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis), der Physiotherapeuten und der Apotheker (in Fachweiterbildung) sowie diesmal zusätzlich der Psychotherapeuten.

Gleich zu Beginn erfolgte eine intensive Durchmischung der einzelnen Professionen, die den kompletten Seminartag bestimmte. Interprofessionell wurden Live-Gespräche mit einer echten Patientin geführt und an diesem Patientenbeispiel eine bestmögliche Therapie, in unserem Fall für die Therapie und Prophylaxe einer Migräne, gemeinsam erarbeitet.

In Fachgruppen wurden Herausforderungen in der interprofessionellen Zusammenarbeit herausgearbeitet und mit den Erfahrungen des Tages zum Ende des Seminars Lösungen gefunden. Als mögliche, die Schnittstellen verbessernde, Kommunikation wurde das Konzept SBAR (Situation – Background – Assessment – Recommendation) vorgestellt (s. z.B. >> Praktische Übungen).

Die Teilnehmer bewerteten das Konzept durchgehend als positiv. Insbesondere die gute Zusammenarbeit und die gute Atmosphäre wurden gelobt. Viele zukünftige KollegInnen aus dem ärztlichen Bereich waren überrascht, wie viel der Apotheker fachlich beisteuern kann. Die Apotheker waren von der Komplexität einer gesamten Therapie begeistert und davon, wie intensiv man die Chance bekommen kann, sich einzubringen.

Zukünftig sollen weitere interprofessionelle Seminartage angeboten werden. Alle Professionen sollen zeigen können und lernen, was die KollegInnen in der patientenzentrierten Behandlung beitragen können!


Im Fokus


© Foto: Landesapothekerkammer Hessen

Zum 60. Geburtstag von Professor Steinhilber

Der Sprecher unserer Akademie für Pharmazeutische Fortbildung, Professor Dr. Dieter Steinhilber, feierte am 2. Dezember seinen 60. Geburtstag. Wenn man jüngst in Gießen bei der Zentralen Fortbildung erlebt hat, wie sportlich und agil er die Bühne erklimmt, kann man das kaum glauben.

Ich will auf sein akademisches Leben hier gar nicht eingehen, das wird an anderer Stelle gewürdigt.

Nicht nur für die Goethe-Universität und die Studenten, sondern auch für die hessischen Apotheker war und ist es ein Glücksfall, dass Dieter Steinhilber vor 25 Jahren seine schwäbische Heimat verlassen hat, um seinem Ruf nach Frankfurt zu folgen.

Von Anbeginn seiner Tätigkeit in Hessen ist er der Apothekerschaft verbunden, er ist seither in der Fortbildung sehr aktiv. Die verschiedensten Berufsfelder des Apothekers sind ihm wohl vertraut und er hat nie den Bezug zu den Anforderungen an einen Apotheker in der Apotheke verloren – der Ort, an dem die meisten seiner Studenten tätig werden. Vielleicht liegt das auch daran, dass seine Frau ebenfalls Apothekerin ist, den Apothekenalltag bestens kennt und ihm sicher Aktuelles, Schwierigkeiten, Probleme, aber auch Bedarf und Anforderungen an die Fortbildung berichtet. In seinen zahlreichen Vorträgen versteht er es immer, auch komplexe und schwierige Sachverhalte anschaulich und verständlich zu erklären.

Seit 2005 ist Professor Steinhilber Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung. Mit viel Herzblut und Engagement übernimmt er diese Aufgabe, zu der die Moderation der zweimal jährlich stattfindenden Zentralen Fortbildungsveranstaltungen in Gießen gehört: Insgesamt 30 (!) Wochenenden hat er dort mit den fortbildungswilligen Apothekern verbracht, immer charmant durch das Thema geführt, fachlich fundierte Fragen gestellt, vor Ort für die Teilnehmer immer präsent und ansprechbar. Das Format dieser Fortbildung – sechs Vorträge am Samstagnachmittag und Sonntagvormittag – ist sicher auch deshalb ein Erfolgsmodell, da der Akademievorstand mit Dieter Steinhilber an der Spitze immer darauf achtet, dass neben wissenschaftlichen Themen der Praxisbezug nicht zu kurz kommt, sodass jeder Teilnehmer direkt etwas für den Berufsalltag mitnehmen kann. Er freut sich auch immer, dass unter den zahlreichen Teilnehmern sehr viele junge Kollegen vertreten sind.

Die Sitzungen des Akademievorstandes sind immer sehr effektiv: Dieter Steinhilber kommt bestens vorbereitet, bringt Ideen und Referentenvorschläge mit – und das erwartet er auch von seinen Kollegen. So entsteht nach intensivem Brainstorming und Austausch sehr schnell das Konzept für die nächste Veranstaltung. Im Akademievorstand wird die komplette Fortbildung der Kammer besprochen und Dieter Steinhilber legt auch immer Wert darauf, dass sich regionale Seminare, Vorträge, Praktika mit den Themen der Zentralen Fortbildungsveranstaltungen ergänzen.

Seit 2015 gehört Professor Steinhilber auch unserer Delegiertenversammlung an. Besonders die Themen Ausbildung, pharmazeutische Kompetenz im Berufsalltag, der enge Austausch und Kontakt zwischen Hochschule und Kammer liegen ihm am Herzen.

Lieber Dieter, im Namen der Kammer und sicher auch der hessischen Kolleginnen und Kollegen gratuliere ich Dir ganz herzlich zu Deinem 60. Geburtstag. Ich danke Dir für all Deinen Einsatz, die äußerst angenehme Zusammenarbeit, die von der Dir eigenen Zuverlässigkeit geprägt ist und ich freue mich auf Dein weiteres Engagement für die hessischen Apothekerinnen und Apotheker sowie zahlreiche weitere interessante und für die Teilnehmer nutzbringende Fortbildungen.

Ursula Funke
Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen


Intern




Service für Apothekerinnen und Apotheker, die Mitglied der Landesapothekerkammer Hessen sind

Die AVOXA Mediengruppe und die Landesapothekerkammer Hessen haben eine Vereinbarung getroffen, die es angestellten Mitgliedern der Kammer ermöglicht, die Pharmazeutische Zeitung für einen jährlichen Bezugspreis von derzeit 102,44 € zu abonnieren. Dieser Preis liegt deutlich unter dem regulären Abo-Preis. Voraussetzung für diesen Service ist die Mitgliedschaft in der Kammer, auf diese Mitgliedschaft muss bei der Bestellung ausdrücklich hingewiesen werden.

Das Abonnement können Sie nur unmittelbar bei der AVOXA Mediengruppe, Frau Fast, bestellen, unter der Telefonnummer: 06196 928246 oder per E-Mail unter: zeitschriften(at)avoxa.de.

Wir freuen uns, wenn Sie von diesem Service rege Gebrauch machen und wünschen Ihnen mit der Lektüre Ihrer PZ viel Spaß.


Intern


© Foto: Daniela Holzer/unsplash

Fehlerteufel im Fortbildungsheft

Leider hat sich im Fortbildungsheft für das erste Halbjahr 2020, das Ihnen in den nächsten Tagen zugehen wird, der Fehlerteufel eingeschlichen.

Der Vortrag zur Europäischen Impfwoche (S. 20) von Herrn Dr. Enzel in Fulda findet um 19:30 Uhr im Hotel Bachmühle statt und nicht wie angekündigt im ITZ:

Thema:   

Impfen aktuell – Viel Neues und Aktuelles zu Impfstoffen, Impf-Technologien und zur Sicherheit des Impfens

Referent: 

Dr. Ulrich Enzel, Pädiater, Schwaigern

Datum/Uhrzeit/Ort:

24.03.2020, 19:30 Uhr, Fulda Hotel Bachmühle

Die Ankündigung des Vortrags in den anderen Regionen ist richtig.
Wir bitten, dies zu entschuldigen.

 

Der Workshop Pharmazeutische Betreuung (S. 46/47) am 8. Februar 2020 in Saarbrücken ist mittlerweile ausgebucht.

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Aktuell


© Foto: Nordwood Themes/unsplash

Die Social-Media-Kanäle der Landesapothekerkammer Hessen

Folgen Sie dem >> Twitter-Kanal der Kammer  oder nutzen Sie den Auftritt auf >> Facebook, um tagesaktuelle Informationen zu Fortbildungsveranstaltungen, politischen Entwicklungen, Verbraucherinformationen und vieles mehr zu erhalten.


Veranstaltungen


© Foto: Chinnapong/shutterstock

Mit der Kammer fortbilden

Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche Basis für Ihre weitere Qualifizierung legen.

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Stellenmarkt


© Foto: ABDA

 

Im Stellenmarkt der Landesapothekerkammer Hessen können Sie die aktuellen Stellenangebote und -gesuche finden. Unter der Rubrik Angebote und Gesuche können Sie nach aktuellen Stellenanzeigen suchen, aber auch eine Anzeige online aufgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stellenangebot oder Stellengesuch erst durch uns kontrolliert und freigeschaltet werden muss und daher nicht sofort auf unserer Seite erscheint. Die Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige erfolgt für Sie kostenlos.

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Impressum




 

LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.

Chefredaktion: AzetPR

Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Michael Aland, Johanna Hauser, Daniela Pach, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser

Redaktionsbeirat: Ursula Funke (Vorsitzende), Prof. Dr. Mona Abdel Tawab, Dr. Sebastian Barzen,
Dr. Reinhard Hoferichter, Dr. Cora Menkens, Dr. Otto Quintus Russe, Dr. Viola Schneider

Anschrift des Herausgebers:
Landesapothekerkammer Hessen
Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 979509-0, Fax: 069 979509-22
E-Mail: info(at)apothekerkammer.de

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Wrangelstr. 111, 20253 Hamburg
Tel.: 040 413270-31
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Erscheinungsort: Frankfurt am Main. Erscheinungsweise: 10 Ausgaben pro Jahr. Für Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen ist der Bezug kostenfrei.

Druck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugsweise) für Nicht-Mitglieder nur mit schriftlicher Genehmigung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos etc. keine Gewähr. Die Redaktion behält sich die (sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor.

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