LAK aktuell Ausgabe November 2019
LAK aktuell Ausgabe November 2019
Lieferengpässe: Politik muss handeln
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für jeden von uns, der tagtäglich in Offizin und Krankenhaus Patienten versorgen will, sind die Lieferengpässe nicht mehr zu ertragen. Seit ich in der Apotheke bin, habe ich eine derartige Mangelverwaltung noch nicht erlebt – in Deutschland, mitten in Europa! Es geht seit Monaten und gefühlt wird es täglich schlimmer, dass jede Apotheke hunderte nicht lieferbarer Arzneimittel in ihren Defekten führt. Häufige Wechsel – ob Aut idem oder gar Umstellung auf einen ganz anderen Wirkstoff – konterkarieren Adhärenz, Therapietreue und bedürfen noch mehr Beratung und Erklärung von uns – tagtäglich. Wenn im Krankenhaus Operationen verschoben werden müssen, weil bspw. entsprechende Kochsalzinfusionslösungen zum Spülen nicht in ausreichender Menge lieferbar sind, wenn das Therapieregime einer Chemotherapie wegen nicht lieferbarer Wirkstoffe geändert werden muss, wenn das optimale Antibiotikum fehlt, kann man weder von Ärzten noch von Patienten Verständnis erwarten.
Wir Apotheker weisen gebetsmühlenartig auf die Folgen seit Jahren hin – nur passiert bei der Politik rein gar nichts. Einzelne Medien greifen das Thema inzwischen auf, fragen nach und berichten auch. Das verändert zwar nicht die Liefersituation, aber für uns am HV-Tisch ist es ja schon fast eine Wohltat, wenn der ein oder andere Patient erklärt „Ach ja, das habe ich in der Zeitung gelesen / im Fernsehen davon gehört“, wenn wir ihm sagen müssen „Ihr Präparat XY ist nicht zu bekommen, wir müssen zunächst mit dem Arzt sprechen“.
Allerdings sind das alles keine Lösungen. Wir wissen, dass die Probleme zum großen Teil „hausgemacht“ sind: Alles muss immer billiger werden, die Produktion von Wirkstoffen und Arzneimitteln finden zum großen Teil in China und Indien statt.
Wir fordern zum einen grundsätzlich mehrere Generika bei Rabattverträgen und auch die Produktion lebensnotwendiger Arzneimittel in Europa. Die Politik muss hier umdenken: Globalisierung ist nicht alles, gerade nicht bei Arzneimitteln. Es gehört zur Daseinsfürsorge, dass der Staat Maßnahmen ergreift, damit Arzneimittel für seine Bürger zur Verfügung stehen – da gehören nicht nur die Präparate der „Notfalldepots“ (bei denen es auch gravierende Probleme gibt) dazu, sondern alle lebensnotwendigen Arzneimittel.
Preislich ist die Zitrone im generischen Markt ausgepresst – auch hier muss ein Umdenken stattfinden, damit die Produktion in Europa wieder möglich wird.
Die ganz aktuell angedachten Pläne der Regierung bringen für die Situation im Alltag nichts. Wenn die gerade kursierenden Änderungsanträge zum Faire-Kassenwahl-Gesetz stimmen, nach denen es erlaubt werden soll, nach 24 Stunden (!) Karenzzeit auch ein anderes wirkstoffgleiches Nicht-Rabattvertragsarzneimittel abgeben zu dürfen, kann man nur sagen: Die Verfasser haben von der aktuellen Situation nicht auch nur ansatzweise eine Spur von Ahnung und sie sind als Patient nicht betroffen.
Ich fordere die Politik auf, mit uns Apothekern nach nachhaltigen und effektiven Lösungen zu suchen, mit denen die Versorgung der Patienten im Mittelpunkt steht – und zwar ohne finanzielle Nachteile für die Patienten (Stichwort häufigere Zuzahlung, wenn nur kleine Packungsgrößen bei Dauermedikation lieferbar sind), die uns eine schnelle und unbürokratische Versorgung ermöglichen (Hoffnung, dass die nicht lieferbaren Arzneimittel binnen 24 Stunden wie Manna vom Himmel fallen werden?), die kurzfristig unseren Alltag erleichtern, indem uns – und auch den ärztlichen Kollegen – nicht wegen Centbeträgen die Zeit gestohlen wird. Mittelfristig müssen Lösungen her, dass Produkte, die in Rabattverträgen sind, auch in ausreichender Menge für die Versorgung lieferbar sind. Lebensnotwendige Arzneimittel müssen in Europa produziert werden.
Darüber hinaus müssen all die Politiker endlich aufwachen, die Versandhandel, Automaten, Preiswettbewerb etc. für ach so innovativ und digital halten: damit funktioniert Patientenversorgung gerade bei Lieferengpässen rein gar nicht. Hier zeigt sich, dass die persönliche Beratung, das persönliche Gespräch, das Erklären, warum es ein anderes Arzneimittel gibt, wie das neue Device angewandt wird, unersetzlich ist – wenn dies nicht stattfindet, sinkt die Adhärenz erst recht, was immense zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem verursacht. Gerade in diesem Zusammenhang zeigt sich auch wieder, wie unerlässlich uneingeschränkte Gleichpreisigkeit im Rx-Markt ist.
Es ist auch längst an der Zeit, dass wir in den Apotheken vor Ort für diesen erheblichen Mehraufwand entsprechend honoriert werden.
Aufwachen und Handeln bei Politik und Krankenkassen ist gefordert!
Ihre
Ursula Funke
Seminar „Interprofessionelle Zusammenarbeit“ – in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinpharmazie Hessen
Am 29.11.2019 findet die zweite Auflage des Seminars „Interprofessionelle Zusammenarbeit“ im Institut für Allgemeinpharmazie (Haus 10c, Theodor-Stern-Kai 7, 60596 Frankfurt am Main) statt. Von 09:15 – 17:15 Uhr werden interaktiv Patientenfälle besprochen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Kommunikation vorgestellt.
Wer nimmt teil?
Eindrücke der Teilnehmer vom Seminar im November 2018:
„Das Seminar hat gemeinsame Interessen aller Professionen aufgedeckt und ich wünsche mir in Zukunft eine engere Zusammenarbeit und einen interprofessionellen Austausch in Form von regelmäßigen regionalen Netzwerktreffen.“
„Was mir der letzte Freitag mal wieder schön gezeigt hat ist: Ärzte sind auch nur Menschen und eine gute Kooperation verschiedener Berufsgruppen kann für alle extrem bereichernd sein.“
Diese Veranstaltung richtet sich vorrangig an Weiterzubildende zum Fachapotheker für Allgemeinpharmazie – steht aber auch anderen Interessierten offen.
Wenn Sie teilnehmen möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail an Dr. Pamela Reißner (p.reissner@apothekerkammer.de)
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DPhG: Vortragsveranstaltungen im Wintersemester 2019/20
DPhG LG Hessen RG Rhein/Main
LAK Hessen Region Frankfurt
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Die Vortragsveranstaltungen der DPhG stehen unter der Überschrift „Parasitosen“.
03.12.2019 |
Prof. Dr. Peter Kraiczy Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene, Durch Zecken übertragene Krankheiten: FSME und Borreliose |
14.01.2020 |
Dr. Bartosz Malisiewicz Funktionsoberarzt, Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Bettwanzen – der Feind im Bett und Reisegepäck |
04.02.2020 |
Sven Siebenand Stellvertretender Chefredakteur, Pharmazeutische Zeitung, Neue Arzneistoffe 2019 – eine kritische Bewertung |
Die Vorträge finden jeweils um 20:15 Uhr im Biozentrum der Universität Frankfurt statt, Max-von-Laue-Str. 9 (Campus Riedberg), Hörsaal B 1 (großer Hörsaal), 60438 Frankfurt am Main. Jede Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
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Fertigarzneimittelseminar 2020
„Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis machts, dass ein Ding kein Gift sei.“
Paracelsus, Septem Defensiones 1538
Das Abschlusssemester Pharmazie im Wintersemester 2019/20 lädt Sie herzlich zum Fertigarzneimittelseminar am Mittwoch, den 5. Februar 2020, von 9 bis 15 Uhr ein. Die Veranstaltung findet im Hörsaal B1 des Biozentrums am Campus Riedberg der Goethe-Universität Frankfurt am Main statt.
Toxizität – Im Apothekenalltag steht dieser Begriff häufig in Verbindung mit heimischen Giftpflanzen und der Gefahr einer Überdosierung von Arzneimitteln. Da neben der Qualität und Wirksamkeit auch die Unbedenklichkeit als essenzieller Leitsatz im Deutschen Arzneimittelgesetz verankert ist, sollten toxische Wirkungen von Xenobiotika stets von höchster Relevanz sein.
Daher möchten wir Sie gerne über die Risiken und Nebenwirkungen von aktuellen Arzneimitteln, aber auch von Lebensmitteln und unserer Umwelt, damals wie heute, informieren. Die Vorträge wurden von Studierenden des Abschlusssemesters Pharmazie unter wissenschaftlicher Betreuung der Hochschullehrer/innen der Goethe-Universität Frankfurt am Main ausgearbeitet.
Diese Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit 6 Fortbildungspunkten zertifiziert.
Wir weisen darauf hin, dass das Vortragsskript ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt wird. Zu Beginn der Veranstaltung werden die Zugangsdaten für den Download bereitgestellt. Zusätzlich wird ein Programmheft mit Platz für Notizen zur Verfügung gestellt.
Das Programm können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Workshop Pharmazeutische Betreuung
Am Samstag, 8. Februar 2020 von 9:30 bis 17:30 Uhr findet der Workshop in Saarbrücken statt.
Die Seminarthemen lauten:
Herz- / Kreislauf-Erkrankungen: Therapie mit Neuen Oralen Antikoagulantien (NOAKs)
Referent: Priv.-Doz. Dr. med. Friedhelm Späh, Facharzt für Innere Medizin
Chronisch-entzündliche Erkrankungen der Haut und deren Therapie
Referent: Sebastian Zimmer, Dermatologe
Selbstmedikationswünsche und arzneimittelbezogene Probleme
Referentin: Apothekerin Dr. Hiltrud von der Gathen
Die ausführlichen Unterlagen und das Anmeldeformular können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
„Palliativpharmazie“ – Vorankündigung
Palliativpharmazie ist der Beitrag des Apothekers und des pharmazeutischen Fachpersonals zur Palliativversorgung. Sie umfasst sämtliche pharmazeutische Aspekte der Versorgung ebenso wie die Begleitung von Palliativpatienten und ihren Angehörigen. Dazu gehören die Versorgung mit Arzneimitteln inkl. Medikationsmanagement, die pharmazeutische Betreuung, aber auch die patientenindividuelle Herstellung von Rezepturen.
Da die Bevölkerung immer älter wird, werden typische Alterserkrankungen und damit auch begleitende Therapien zunehmen. Neben der Geriatrischen Pharmazie wird das Thema „Palliative Care“ eine immer größere Bedeutung erlangen.
Im nächsten Jahr findet in Kassel in Kooperation mit der APPH wieder ein Zertifikatskurs „Palliativpharmazie“ statt:
Teil 1 8. – 10. Mai 2020
Teil 2 26. – 28. Juni 2020
Veranstaltungsort:
DRK-Kliniken Nordhessen
Standort Wehlheiden
Hansteinstraße 29
34121 Kassel
Das Anmeldeformular wird im Fortbildungsheft für das erste Halbjahr 2020 veröffentlicht.
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Workshop: Pharmazeuten im Praktikum
Referenten: |
Dr. Christian Ude, Apotheker, Darmstadt |
Termin: |
23.11.2019 WPP 02/19 |
Uhrzeit: |
09:00 – 20:00 Uhr |
Ort: |
WELCOME HOTEL FRANKFURT |
Kostenfrei: |
Für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind. Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen. |
Anmeldung: |
www.apothekerkammer.de |
Inhalt:
Der Workshop hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Erlernen und Verbessern des unmittelbaren Kundengespräches beizutragen. Der Workshop ist in drei Teile gegliedert:
Teil 1:
Auf Grundlage der BAK-Beratungsleitlinien werden die theoretischen Aspekte des Kundengesprächs vorgestellt. Eine sinnvolle Struktur auf Basis vorhandener Hilfsmittel (z.B. BAK-Leitlinien) soll für die Beratungsgespräche erarbeitet werden. Auch regulatorische Grundlagen (z.B. Rezeptgültigkeiten, Abgabemodalitäten und -besonderheiten, usw.) werden diskutiert.
Teil 2:
Auf den theoretischen Teil aufbauend werden diese Aspekte in die Praxis übertragen und in nachgestellten Kundengesprächen trainiert. Dabei soll vor allem die Kombination aus Kommunikation und Wissensanwendung geübt werden. Hierzu wird die Gruppe geteilt.
Teil 3:
Als Abschluss werden für das Staatsexamen wichtige Indikationen erarbeitet.
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Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Termin Teil 1:
9. bis 20. März 2020
Veranstaltungsort:
Biozentrum Niederursel
Hörsaal B 1, Gebäude N 100
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main
Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.
Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.
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Workshop für Pharmazeuten im Praktikum:
Interprofessioneller Workshop für Pharmazeuten im Praktikum und Ärzte im Praktischen Jahr / Allgemeinmedizin
Referenten / Tutoren: |
Dr. Nils Keiner, Apotheker, Frankfurt am Main |
Termin |
22. Januar 2020 WPP Int 01/20 Weitere Termine in 2020 stehen noch nicht fest. Bitte beachten Sie unsere Termine auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen. |
Uhrzeit: |
10:00 bis 17:00 Uhr (inkl. Pausen) |
Ort: |
Universitätsklinikum Frankfurt |
Kostenfrei: |
Für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind. Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze (abhängig von der Teilnehmerzahl der PJler) zur Verfügung stehen. |
Anmeldung: |
Der Skriptversand erfolgt per E- Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)! |
Inhalt:
Der Workshop verbindet die tägliche Praxis von Apothekern und Ärzten. Interdisziplinär bearbeiten Pharmazeuten im Praktikum zusammen mit Ärzten im Praktischen Jahr Themen aus dem Bereich der Allgemeinmedizin.
Theoretische Teile wechseln sich mit praktischen Teilen (Gruppenarbeit) ab. Thematisch stehen die Anamnese, die Verordnung und Rezepte, Medikationsanalysen und Medikationspläne im Fokus. Das Schnittstellenmanagement wird angesprochen.
Im praktischen Teil werden zu den Themen passende Patientenfälle in interdisziplinären Gruppen aufgearbeitet und gemeinsam im Plenum besprochen. Die Gruppen werden durch Tutoren aus der Praxis betreut.
Kostenfrei – Anmeldung ist trotzdem erforderlich! BEGRENZTE PLÄTZE!
Achtung: Der Skriptversand erfolgt per E-Mail – bitte geben Sie unbedingt eine E-Mail-Adresse mit an!
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50. Internationale Pharmazeutische Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer im congress Schladming
Der pharmacon-Kongress im Winter (19. bis 24. Januar 2020) jährt sich im kommenden Jahr zum 50. Mal.
Das vorläufige Programm können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
AMINO-Datenbank: Für Sie gefunden und aufbereitet
Thema: SERM-Therapie, Melatonin, Tamoxifen, Licht Dunkel, Brustkrebsrisiko
Frage: Eine Patientin, die sich unter Selektiver Estrogen Rezeptor Modulator (SERM)-Therapie befindet, möchte wissen, ob das körpereigene Melatonin ihre Tamoxifen-Therapie beeinflusse. Sie habe Studien gelesen, dass (Dämmer-)Licht einen Einfluss auf die Brustkrebstherapie haben soll. Um nichts falsch zu machen, fragt sie nun, ob sie im Dunkeln oder Halbdunkeln schlafen soll, um ihre Therapie zu unterstützen?
Kommentar:
SERM-Therapie
Bei den SERMs handelt es sich um Stoffe, die sowohl agonistische, als auch antagonistische Wirkung an den Estrogenrezeptoren haben. Vorrangig im Brustdrüsengewebe vorkommende Typen der Estrogenrezeptoren (ERα) werden dabei von Stoffen wie Tamoxifen oder dem aktiven Metaboliten Endoxifen gehemmt, sodass die estrogenabhängigen Mammakarzinome in ihrem Wachstum gehemmt werden, während die in anderen Geweben gehäuften Isotypen stimuliert werden. Hierdurch sollen Langzeitschäden wie Osteoporose vermieden werden.
Einfluss von Melatonin (MLT) auf Tumor und Wirkstoff
Bei Schichtarbeiterinnen ist nächtliches helles Licht mit einem erhöhten Risiko an Brustkrebs zu erkranken assoziiert. Daher lässt sich ein Zusammenhang zwischen durchgängigem und lichtlosem Schlaf und geringerem Brustkrebsrisiko vermuten.
Studien zeigen, dass das körpereigen gebildete „Schlafhormon“ MLT über Stimulation des MT1-Rezeptors die Expression von ERα-Rezeptoren in humanen Brustkrebs-Zelllinien herunterreguliert und somit einen positiven Einfluss auf die Krebsentstehung und Erkrankung hat. Zudem werden über Melatonin-Rezeptoren (MT1) estrogenabbauende Enzyme stimuliert und der aerobe Tumormetabolismus (Warburg-Effekt) gehemmt. Somit hat MLT selbst tumorsuppressive Wirkung. Während der Tamoxifen-Therapie werden damit Zellen, die durch Selektionsdruck tamoxifenresistent werden könnten, zusätzlich von anderen Seiten angegriffen.
Da Licht während des Schlafens die Bildung von MLT verringert, fallen sowohl die eigenen tumorsuppressiven, als auch die unterstützenden, resistenzaufhaltenden Wirkungen des MLT weg. Durch Lichtquellen unterbrochener oder allgemein nicht vollständiger circadianer Schlafrhythmus fördert Studien zufolge bei Brustkrebs Metabolismus, Wachstum sowie die Signalwege. Diese Studien wurden allerdings bisher nur an Ratten und Zelllinien durchgeführt, und sind somit noch nicht auf den Menschen übertragbar. Eine weitere Studie untersuchte den MLT-Spiegel im Urin von Frauen und stellte fest, dass ein hoher Spiegel mit einem signifikant verringerten Brustkrebsrisiko assoziiert ist. Dies konnte jedoch eindeutig nur bei prämenopausalen Frauen geklärt werden.
Fazit:
Es scheint ein kausaler Zusammenhang zwischen Melatoninspiegel und Brustkrebsrisiko bei prämenopausalen Frauen zu bestehen. Die Patientin kann dementsprechend darauf achten, dass alle Lichtquellen in ihrem Schlafzimmer ausgeschaltet oder verdeckt sind, insbesondere die Exposition mit blauem Licht (Bildschirme) in Abendstunden scheint die MLT-Produktion zu verringern.
Ob diese Maßnahmen einen positiven Einfluss auf das Krebsleiden haben, lässt sich derzeit noch nicht eindeutig sagen. Da jedoch eine gute Schlafhygiene und das Gefühl, etwas Unterstützendes tun zu können, in jedem Falle positiv für die Patientin sein dürfte, kann man allgemein zu nächtlicher Dunkelheit raten.
Quelle: AMINO-Datenbank
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Antrag auf Erteilung einer HBA und SMC-B Karte
Aufgrund der jüngsten Mitteilungen in der Presse zu den HBA- und SMC-B-Karten, wonach die Karten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur nun bei den jeweiligen Anbietern bestellt werden können und zeitgleich diverse Checklisten zum Anschluss der eigenen Apotheke an die Telematikinfrastruktur in Umlauf gebracht werden, möchten wir über den bisherigen Sachstand informieren.
Die Landesapothekerkammer hat mit bisher zwei von der Gematik zugelassenen Anbietern, der Bundesdruckerei und der Firma medisign, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens die entsprechenden Rahmenverträge zur Ausgabe der jeweiligen Karten abgeschlossen. Beide Anbieter sind derzeit aktiv auf dem Markt mit der Aussage, die Karten können nun bereits bei ihnen beantragt werden.
Diese Aussage ist so nicht ganz zutreffend. Grundsätzlich beantragt werden müssen der HBA und auch die SMC-B bei uns, der Landesapothekerkammer Hessen, als zuständige Stelle. Wir überprüfen dann die jeweiligen Attribute (gültige Berufserlaubnis und gültige Betriebserlaubnis) und erlassen dann, bei positiver Prüfung, einen Verwaltungsakt, der den Antragsteller berechtigt, die jeweilige Karte beim entsprechenden Anbieter zu bestellen. Dieser Bestellvorgang (der auf den Seiten der Anbieter nicht ganz richtig als Antrag bezeichnet ist) kann erst abgeschlossen werden, wenn bei der Landesapothekerkammer der Antrag auf Erteilung der entsprechenden Karte positiv beschieden worden ist.
Derzeit laufen die internen Vorbereitungen, um die Anträge nach den Vorgaben der Gematik bearbeiten zu können. Das bedeutet, es wird derzeit eine Webapplikation auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen gebaut und integriert, über welche dann die Mitglieder die jeweiligen Karten beantragen können. Hier werden wir mit der sogenannten Vorbefüllung arbeiten. Das bedeutet, wir zeigen an, welche Daten wir von dem Mitglied in der Mitgliederverwaltung gespeichert haben und das Mitglied überprüft diese auf Richtigkeit und korrigiert diese bei Bedarf. Gleichzeitig müsste uns noch mitgeteilt werden, welcher der Anbieter für die Beantragung der Karte ausgewählt wurde. Sobald diese Applikation funktionsfähig ist, werden wir entsprechend informieren.
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der Karten im Rahmen der TI erst nach Ablauf des geplanten Feldversuches möglich sein wird. Mit der tatsächlichen Ausgabe der Karten wird erst dann gestartet, dies wird, aller Voraussicht nach, im 2. Quartal 2020 der Fall sein. Bitte beachten Sie weiterhin, dass eine Refinanzierung der Karten erst dann möglich ist, wenn die Karten im Rahmen der TI benutzt werden können. Grundsätzlich fallen die monatlichen Kosten aber mit Ausgabe der Karten an.
Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an die Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Hessen wenden.
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e-Rezepte in der Apotheke. Und jetzt?
Vereinzelt landen in den Apotheken bereits e-Rezepte. Hierbei handelt es sich in der Regel um ordnungsgemäß ausgestellte Rezepte, die mittels einer elektronischen Signatur unterschrieben worden sind und nun auf elektronischem Wege in die Apotheke übermittelt wurden.
Was nun?
Wie geht der Apotheker mit dem Rezept um?
Was muss er beachten?
In einem ersten Schritt überprüft der Apotheker wie bisher das Rezept im Hinblick auf die formale Richtigkeit und die pharmazeutische Unbedenklichkeit der Verordnung. Hier gibt es keine Unterschiede zum Papierrezept, lediglich die eigenhändige Unterschrift des Arztes ist durch die elektronische Signatur ersetzt.
Gemäß § 17 Abs. 6 Nr. 2 der Apothekenbetriebsordnung muss bei der Abgabe eines Arzneimittels, welches auf einer elektronischen Verschreibung verordnet wurde, das Namenszeichen des Abgebenden durch eine elektronische Signatur ersetzt werden, deren Rückverfolgbarkeit zum Abgebenden der Apothekenleiter sicherzustellen und zu dokumentieren hat. Diese Formulierung wurde bereits 2006 in die Apothekenbetriebsordnung aufgenommen, war bisher allerdings mangels elektronischer Verordnungen nicht anwendbar.
Muss ein Apotheker eine elektronische Signatur haben?
Unserer Auffassung nach kann derzeit keine Verpflichtung seitens der Apotheker bestehen, eine elektronische Signatur zu haben. Eine solche Verpflichtung wird man aber spätestens mit der Anbindung der Apotheken an die Telematik-Infrastruktur annehmen müssen. Bis dahin kann der Apotheker eine solche Signatur haben. Hat er sie, muss er dann natürlich auch das elektronische Rezept im Rahmen des Kontrahierungszwanges ordnungsgemäß im Rahmen der Abgabe elektronisch signieren und beliefern.
Kann das e-Rezept ausgedruckt und abgezeichnet werden?
Einige Anbieter teilen den Apothekern auf Nachfrage mit, sie könnten das e-Rezept einfach ausdrucken und dann normal bedrucken, mit dem Namenszeichen des Abgebenden versehen und beliefern. Aus unserer Sicht ist dem nicht so. Zunächst einmal spricht der Wortlaut des § 17 Abs. 6 Nr. 2 ApBetrO eindeutig dagegen. Es wird im Rahmen der elektronischen Verordnung bei der Abgabe die elektronische Signatur der Abgebenden verlangt. Wenn das e-Rezept ausgedruckt wird und wie ein Papierrezept bearbeitet wird, liegt ein Medienbruch vor, der so nicht rechtmäßig sein kann. Auch das ausgedruckte Rezept ist dann aus unserer Sicht kein ordnungsgemäß ausgestelltes Rezept mehr, da hier die eigenhändige Unterschrift des Arztes fehlt. Das Rezept entspricht dann nicht mehr den Vorgaben von § 2 Abs. 1 Nr. 10 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und kann nicht beliefert werden, da die Unterschrift auch nicht durch den Apotheker ersetzt werden kann (vgl. § 2 Abs. 4 – 6a AMVV).
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Schaufensterdekoration – was man im Rahmen der Preisangabenverordnung beachten muss
Die anstehende weihnachtliche Dekoration der Schaufenster stellt viele Apotheker vor die Frage, wie sie ihre Waren ausstellen dürfen - mit oder ohne Preisauszeichnung? Eine Abmahnung beispielsweise durch die Wettbewerbszentrale soll dabei vermieden werden, aber was besagt die Preisangabenverordnung genau und betrifft dies ebenso Waren im Schaufenster?
Auch für den Apotheker als Einzelhändler gilt, dass er sich grundsätzlich an die Preisangabenverordnung ( PAngV) zu halten hat. Der Zweck der PAngV ist doppelter Natur: Zunächst sollen durch eine zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preisklarheit gewährleistet und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher im Handel und Gewerbe gestärkt werden. Ein weiteres Ziel der PAngV ist aber auch einen sachbezogener Wettbewerb zu fördern.[1]
Wer Waren oder Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern anbietet oder unter der Angabe von Preisen bewirbt, muss gemäß § 1 Abs. 1 PAngV die Gesamtpreise, einschließlich Umsatzsteuer oder sonstigen Preisbestandteilen, angeben. Dabei müssen nach § 1 Abs. 7 PAngV die Angaben der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen und Endpreise hervorgehoben werden.
Bei der Ermittlung der Verkehrsauffassung ist auf die Bedeutung der Angabe abzustellen, die ihr aus der Sicht eines durchschnittlich informierten und verständigen, situationsbedingt aufmerksamen Verbrauchers zukommt. Preisklarheit bedeutet, dass die Preisangabe eindeutig sein muss, Preiswahrheit hingegen richtet sich an die inhaltliche Richtigkeit der Preisangabe. Dabei gilt, dass nur der Preis, der ausgestellt ist, gefordert werden darf und das Produkt auch zum angegebenen Preis lieferbar sein muss. [2]
Der Apotheker muss bei der Preisangabe für das freiverkäufliche Sortiment wie Kosmetik oder Salben § 2 PAngV beachten. Entsprechend der Norm muss für Waren in Verpackungen neben dem Endpreis auch der Preis pro Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben werden. Von dieser Angabe kann nur dann abgesehen werden, wenn Grund- und Endpreis identisch sind. Die richtige Angabe des Grundpreises richtet sich nach § 2 Abs. 3 PAngV, bei kleinen Waren unter 250 Gramm oder Milliliter kann als Mengeneinheit 100 Gramm bzw. Milliliter verwendet werden.
Verstößt ein Einzelhändler gegen § 1 PAngV begeht er nach § 10 PAngV eine Ordnungswidrigkeit und kommt in die Gefahr einer erheblichen Strafe. Nach § 3 Abs. 2 Wirtschaftsstrafgesetz (WiSTG) kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Zuständig für die Durchführung der Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie auch für die Überwachung der Preisauszeichnung sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden. Der Apotheker muss daher auch mit Kontrollen der zuständigen Stellen innerhalb seinen Geschäftsräumen rechnen.
Zudem kommt in der Regel auch ein Zuwiderhandeln im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Betracht, denn die Preisangabenverordnung stellt eine Markverhaltensregel dar.[3] Die Wettbewerbszentrale kann daher bei Verstößen eine Abmahnung aussprechen oder sogar eine Unterlassungsklage einreichen.
Lange Zeit galten diese strengen Vorgaben auch für Waren, die dekorativ im Schaufenster ausgestellt wurden. § 4 PAngV führt aus, dass Waren, die in Schaufenstern, Schaukästen, auf Verkaufsständen oder in sonstiger Weise sichtbar ausgestellt werden durch Preisschilder oder Beschriftung der Ware auszuzeichnen sind.
Der Bundesgerichtshof hat jedoch in seinem Urteil vom 10.11.2016 (Az. I ZR 29/15) entschieden, dass die reine Präsentation einer Ware im Schaufenster nicht von der Pflicht zur Preisangabe erfasst wird.
Der Fall befasste sich mit einem Schaufenster eines Hörgeräteakustikers. Dieser stellte seine Hörgeräte auf Säulen im Schaufenster aus, ohne diese mit Endpreisen zu versehen.
Der Bundesgerichtshof bestätigte in seinem Urteil die erste Instanz darin, dass kein Unterlassungsanspruch besteht. Nach dem BGH muss zwischen einer einfachen Präsentation der Ware und einem konkreten Angebot unterschieden werden. Daher bestehe bei einer Präsentation und Werbung von Waren im Schaufenster auch keine Pflicht zur Preisangabe aus § 4 PAngV, eine solche bestehe nur, wenn die Waren zur Entnahme durch den Verbraucher gedacht seien und dadurch als Angebot eingestuft werden könnten.
Das Urteil hat nachhaltige Folgen für Unternehmer, eine grundsätzliche Preisangabe im Schaufenster entfällt, denn bei einem durchschnittlichen Schaufenster sind die Waren nicht zur Entnahme durch den Endverbraucher gedacht, sondern vielmehr als Dekoration und Werbung. Dies lässt sich schon daran sehen, dass den Kunden der Zugang zum Schaufenster in der Regel nicht gestattet ist.
Auch der Apotheker kann daher bei der Dekoration im Schaufenster von einer Preisangabe absehen, es sollte jedoch innerhalb der Räumlichkeiten der Apotheke darauf geachtet werden, dass auch dekorative Waren einen ausgestellten Endpreis enthalten, wenn die Waren zum „Zugreifen“ für die Kunden gedacht sind.
Ref’in Stella Baum
[1] BGH, Urt. v. 04.10.2007, I ZR 143/04, GRUR 2008, 84; Ohly/Sosnitza/Sosnitza, 7. Aufl. 2016, PAngV Einführung §1.
[2] Ohly/Sosnitza/Sosnitza, 7. Aufl. 2016, PAngV § 1 Rn. 50.
[3] BGH, Urt. v. 22.04.2009, I ZR 14/07, GRUR 2009, 1180, 1182.
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Rückblick: 101. Zentrale Fortbildung in Gießen
Am 9. und 10. November lud die Landesapothekerkammer Hessen zur 101. Zentralen Fortbildung in die Universitätsstadt Gießen ein. Auch dieses Mal nahmen mehrere hundert Apotheker an der renommierten, zwei Mal jährlich stattfindenden Vortragsveranstaltung teil. Namhafte Referentinnen und Referenten aus den Bereichen Pharmazie und Medizin beleuchteten diesmal das Thema „Skelett und Bewegungsapparat“.
Zur Begrüßung gedachte Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, dem Mauerfall, der sich am 9. November 2019 zum 30. Mal jährte. Dieses ganz besondere Ereignis sei dem Mut und der Energie der Bürgerinnen und Bürger in der DDR zu verdanken. Ein gutes Beispiel für ein harmonisches Zusammenwachsen sei die Pharmazie in Ost und West. Seit drei Jahren würde die gesamtdeutsche Apothekerschaft durch das EuGH-Urteil zur Preisbindung in ihren Grundfesten erschüttert.
Gleichpreisigkeit noch nicht wiederhergestellt
Die Bundesregierung habe trotz Verankerung im Koalitionsvertrag und der Aufforderung des Bundesrats das Rx-Versandverbot bisher nicht umgesetzt. Der hessischen Landesregierung und Sozialminister Klose dankte Funke für die vielen konstruktiven und intensiven Gespräche.
Direkt vor dem Deutschen Apothekertag habe der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Apotheke-vor-Ort-Stärkungsgesetz erkannt, dass zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit das RxVV notwendig sei. Man könne daher festhalten, dass die Politiker auf Landesebene näher an den Menschen und ihren Bedürfnissen seien. Wie wichtig den Bürgern die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch wohnortnahe Apotheken sei, zeige auch der riesige Erfolg der Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler.
Der Bundesrat habe sozusagen die Steilvorlage geliefert, daher habe sie gemeinsam mit ihrem bayerischen Kollegen Thomas Benkert einen Ad-hoc-Antrag zum Rx-Versandverbot initiiert, der dann von zahlreichen Apothekertagsdelegierten aus ganz Deutschland gestellt worden sei. Funke kritisierte erneut, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach wie vor die angekündigte Alternative gleicher Wirkung (uneingeschränkte Gleichpreisigkeit) zum Rx-Versandverbot schuldig geblieben sei. Sein Auftreten auf dem Apothekertag sei sehr ernüchternd gewesen. Er habe erklärt, wenn die Apothekerschaft der Meinung sei, die Länder könnten einen besseren Gesetzesentwurf vorlegen, sollte sie die Länder beauftragen, er würde dann jedoch nichts mehr tun und abwarten. Funke erklärte, die hessische Kammer lasse sich keinen Maulkorb verhängen, vielmehr sei es die Aufgabe und Pflicht einer Körperschaft im Land, kontinuierlich mit der Landesregierung im Dialog zu stehen, Probleme zu thematisieren und Lösungen anzubieten. Sie habe sich auch in der Diskussion beim DAT nach der Frage der Gleichpreisigkeit konfrontiert, die es entweder – wie bei der Schwangerschaft – ganz oder gar nicht gäbe, er habe lapidar geantwortet, seine 90 Prozent Gleichpreisigkeit sei doch besser als nichts.
Durch den Weg über Brüssel sei derzeit vollkommen unklar, ob oder wann das Kanzleramt den Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) in den Deutschen Bundestag einbringe. Neben der unverzichtbaren Gleichpreisigkeit gäbe es noch zwei wichtige weitere Baustsellen im Gesetzesentwurf: Man bräuchte ein Makelverbot von Rezepten auch für Dritte, insbesondere im Zusammenhang mit dem e-Rezept, die von Spahn vorgesehenen Versandautomaten müssten ersatzlos verschwinden.
Weiteres Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten
In ihrer eindringlichen Ansprache bat Ursula Funke alle Apotheker neben der Forderung nach Gleichpreisigkeit besonders in Bezug auf die Themen Makelverbot und Versandautomaten mit den Abgeordneten in ihren Wahlkreisen im Gespräch zu bleiben. Es sei sinnvoll, gerade auch diejenigen anzusprechen, die auf den ersten Blick nicht viel mit Gesundheitspolitik zu tun haben. Ihnen müssten Sachverhalte erklärt werden, damit sie verstünden, welche Auswirkungen es auf die Bürger und Apotheken im Wahlkreis habe, wenn etwa Wiederholungsverordnungen über e-Rezepte ohne Makelverbot ausgestellt würden. Ein Makelverbot sei unabdingbar. Sie bedauerte, dass Bundegesundheitsminister Spahn nicht bereit war, das Makelverbot ebenfalls im Masernschutzgesetz unterzubringen. Daher müsse das weitere Gesetzgebungsverfahren sehr deutlich und sehr kritisch begleitet werden.
Persönliches Beratungsgespräch durch nichts zu ersetzen
Ursula Funke richtete das Augenmerk noch auf die bereits verabschiedeten Änderungen der Arzneimittelpreis- und Apothekenbetriebsordnung und fokussierte hier auf die Neuregelungen beim Botendienst, der nun grundsätzlich und nicht mehr nur im Einzelfall möglich ist. Funke grenzte diesen klar von den Fällen ab, wie sie derzeit tagtäglich in jeder Apotheke durchgeführt werden. Die aktuellen Pläne zum Botendienst sähen die „face to face“-Beratung in der Apotheke nicht mehr unbedingt vor, es könne auch ein Gespräch per Videotelefonie geführt werden. Dass die Patienten sich den persönlichen Kontakt somit ganz „ersparen“ könnten, gebe ihr sehr zu Denken. Damit werde der Boden für eine Arzneimittelversorgung außerhalb der Apotheke und zur Trivialisierung des Arzneimittels bereitet und – wenn diese Versorgungsform sich etabliere – werde die Apotheke nur noch ein gutes und gesichertes Arzneimittellager sein. Dies sei jedoch nicht ihre Auffassung von Pharmazie, mahnte Funke, und sie sei überzeugt, gerade auch nicht Kolleginnen und Kollegen, die sich hier zur Fortbildung einfinden würden. Sichere Arzneimittelversorgung, zu der die individuelle und persönliche Beratung und Betreuung gehört, müsse im Regelfall in der Apotheke und nicht an der Haustür und nicht per Videotelefonie stattfinden.
Zusammenhalt für eine flächendeckende Versorgung
Ursula Funke betonte außerdem die bedeutende Rolle der persönlichen Begegnung des Apothekers mit den Patienten – an allen Orten. Niedersachsen sei hier voran gegangen und habe nun den Apotheker auf Station gesetzlich verankert. Der Vorstand sei hierzu auch mit dem Miniserium im Gespräch.
Eine flächendeckende Versorgung anzubieten sei besonders im ländlichen Raum eine Herausforderung. Gemeinsam mit den Ärzten müsse die Apothekerschaft Lösungen finden. Funke stellte heraus, dass der Berufsstand der Apotheker zusammenhalten und geeint nach Antworten suchen müsse. Sie schloss mit den Worten: „Wir wollen gute Pharmazie, wir wollen unsere Kunden gut beraten und umfassend betreuen, und hierfür ist die Apotheke in der Offizin und im Krankenhaus der richtige Platz. Um dies leisten zu können, muss der Gesetzgeber jedoch die notwendigen Rahmenbedingungen erhalten bzw. schaffen“.
Im ersten Vortrag ging Dr. Meike Welz, NADA, auf Anti-Doping-Bestimmungen, Aufbau und Entstehung der Verbotsliste und Ausnahmemöglichkeiten für chronisch kranke Sportler ein. So gebe es beispielsweise für Asthmatiker durchaus auch im Sport zulässige Beta2-Blocker, die in einer festgelegten Tageshöchstdosis angewandt werden dürfen. Auch insulinpflichtige Diabetiker dürften – auch wenn Insulin auf der Verbotsliste steht – an Wettkämpfen teilnehmen. Möglich macht dies eine Ausnahmegenehmigung, die bei der NADA beantragt werden müsse. Bei Dopingkontrollen müssten solche Substanzen offen gelegt werden. Sie machte deutlich, unter welch rigider Überwachung Spitzensportler stünden und dass inzwischen auch im Freizeitsportbereich wie bei Volksläufen, Dopingproben genommen würden. Dr. Welz appellierte an die Apotheker, insbesondere Freizeitsportler auf die Gefahren durch Einnahme von z.B. NSAR vor und während sportlicher Belastung zu sensibilisieren, da die Schmerzmitteleinnahme in diesem Bereich erschreckend hoch sei. Das Thema Nahrungsergänzungsmittel sei sehr schwierig zu händeln, über die sogenannte Kölner Liste könnten sich Sportbegeisterte über getestete und somit „saubere“ Nahrungsergänzungsmittel informieren.
Professor Nurcan Üceyler, Uni Würzburg, machte deutlich, dass das Fibromyalgie-Syndrom sehr heterogen sei und es zur Diagnose immer noch keine objektiven Marker gebe. Die Patienten hätten an verschiedenen Stellen Schmerzen, dieser könne sehr lokal, stark verteilt oder am ganzen Körper auftreten. Es sei ein chronisch, tief sitzender Muskelschmerz, der oft auch wandere. Zusätzlich träten Symptome wie Schlafstörungen, Steifigkeit oder Erschöpfung auf. Es gebe mittlerweile erste Hinweise, dass eine Degeneration kleiner Nervenfasern für eine Ursache für die Erkrankung sei. Die Behandlungsdomäne liege nicht in der Pharmakotherapie, sondern physikalischen Anwendungen wie Balneotherapie, Physiotherapie, aber auch körperlicher und sozialer Aktivität und psychologischer Verfahren. Nach Möglichkeit solle ein multimodaler Ansatz gewählt werden. In Deutschland gebe es – anders als in den USA – bisher keine zugelassenen Arzneimittel für Fibromyalgie.
Dr. Franziska Gladisch fokussierte in ihrem Vortrag die verschiedenen Schmerzarten und ging im Anschluss auf LWS- und HWS-Syndrom ein. Meist seien Rückenschmerzen durch unseren modernen Lebensstil verursacht: Bewegungsmangel, falsche Haltung, Übergewicht und Stress machen sich oft als Rückenschmerzen bemerkbar. Das Vermeiden von Aktivität bei erstmaligem Auftreten von Schmerzen sei die falsche Reaktion, da Bewegungsmangel die Muskulatur schwächt und die Schmerzsituation so verschlimmere. Auch das chronische HWS-Syndrom sei auf eine meist degenerative Veränderung der tragenden Strukturen zurückzuführen. Durch das „Dichtmachen“ der Muskulatur träten auch das Phänomen eingeschlafener Hände oder Arme auf, was für die Betroffenen meist ängstigend sei. Durch Bewegung, Physiotherapie/Krankengymnastik könne man die Muskelstrukturen gut wieder auflockern. Es sei eher kritisch zu sehen, wenn es in einzelnen Fingern kribbele – dies sei für sie als Ärztin ein Warnsignal. Sie wies auch darauf hin, dass die Manifestation chronischen Schmerzes bereits nach sechs Wochen beginne.
Professor Stefan Rehart, Frankfurt am Main, sensibilisierte dafür, dass Arthrose gerade zu Beginn oft mit Rheuma verwechselt werde. Im Gegensatz zu Rheuma sei Arthrose aber keine entzündliche Erkrankung, sondern eine degenerative Gelenkzerstörung durch den Verlust von Knorpel. Dies könne alle Körperregionen betreffen. Er hob mehrfach deutlich hervor, dass sämtliche zur Regeneration des Knorpels angepriesenen Substanzen nicht wirksam seien. Die Diagnostik müsse über Röntgen in zwei Ebenen erfolgen – dies und nichts anderes sei der Standard – in Ausnahmen könne dann noch ein MRT nachgeschaltet werden. Ein multimodales Therapiekonzept sei angezeigt. Hierzu zählten u.a. Bewegung, Gewichtsreduktion, Krankengymnastik, Ergotherapie, Orthopädietechnik, Balneotherapie, Psychologie, Selbsthilfegruppen, Hilfsmittelversorgung, Osteoporosetherapie, Coxibe. Symptomatisch könne auch mit Salben, Heilerde, Moor, Franzbranntwein usw. behandelt werden. Salben kämen an Knie und Fingern durchaus an (Eindringtiefe 5-6 cm), an Hüfte und Schulter weniger. Ein endoprothetischer Ersatz sei für Patienten mit sehr stark zerstörten Gelenken ein Segen. Es sollte dann aber ein erfahrener Operateur, z.B. in einem zertifizierten Endoprothese-Zentrum gewählt werden.
Professor Manfred Schubert-Zsilavecz, Frankfurt am Main, ging in seinem Vortrag auf die Therapie der Osteoporose ein. Die Leitlinien zu Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose seien zuletzt 2017 aktualisiert worden. Für die spezifische Osteoporose-Therapie sollten Arzneimittel eingesetzt werden, die die Frakturrate nachweislich senken. Er machte darauf aufmerksam, dass in Deutschland eine Unterversorgung von Osteoporose-Patienten bestehe, obwohl es ausreichend gut wirksame Arzneistoffe gebe. Risikopatienten sollten ihre Koordination und das Gleichgewicht schulen und ihre Muskelkraft fördern, da über die Arbeit der Muskeln auch die Knochen stimuliert würden. Die Basistherapie bestehe aus einer ausreichenden Calcium-Aufnahme aus der Nahrung und 800-1000 I.E. Vitamin D-Supplement. Bei Gesunden solle keine Supplementierung von Calcium erfolgen, außer die Aufnahme über die Nahrung reiche nicht aus. Es gebe keine Indikation zur Primärprophylaxe mit 1000 mg/d, die Knochendichte und das Frakturrisiko würden kaum beeinflusst. Auch eine isolierte Vitamin D-Zufuhr sei nicht sinnvoll. Bei über 65jährigen mit erhöhtem Risiko für einen Vitamin D-Mangel sei allerdings eine Supplementierung sinnvoll. Im Weiteren ging er auf die zugelassenen Medikamente ein und wies darauf hin, dass eine Bisphosphonat-Therapie auch länger als 3 – 5 Jahre erfolgen könne. Für Teriparatid gelte zu beachten, dass hiermit maximal 24 Monate therapiert werden dürfe und das auch nur einmal.
Im letzten Vortrag ging Dr. Peter Reichardt, Berlin, auf Weichteilsarkome, gastrointestinale Stromatumore (GIST) und Knochentumore ein. In einem sehr wissenschaftlichen Vortrag stellte er verschiedene Zahlen zur Häufigkeit, Verteilung, Metastasierung und Überlebenschancen vor. Die Weichteilsarkome beträfen ca. 1 % der Krebserkrankungen von Erwachsenen, etwa 10 % der Erkrankten hätten zum Diagnosezeitpunkt bereits Metastasen entwickelt, häufig in der Lunge, sehr selten auch in Lymphknoten. Das mediane Überleben habe sich auf 20 Monate erhöht. Die Erstlinientherapie bildeten die Anthracycline. Lokalisierte GIST würden operativ entfernt, bei niedrigem Rezidivrisiko erfolge keine adjuvante Therapie. Bei Rezidivrisiko oder der metastasierten Formen komme Imatinib zum Einsatz. Knochentumore bildeten zu 90 % Mikrometastasen. Der Nachweis erfolge radiologisch. Nach der Bildgebung oder Biopsie schließe sich eine neoadjuvante Chemotherapie an, gefolgt von einer Lokaltherapie und adjuvanter Chemotherapie.
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Ein neues Konzept zur Unterstützung der pharmazeutischen Ausbildung in der Apotheke geht an den Start
Workshop für Pharmazeuten im Praktikum und ihre Ausbilder
Arzneimitteltherapie in Fallbeispielen
Thema: Schmerztherapie
Am 9. November 2019 fand zum ersten Mal der Workshop für Pharmazeuten im Praktikum und ihre Ausbilder − Arzneimitteltherapie in Fallbeispielen − statt. Der für zweieinhalb Stunden angesetzte Workshop fand im Vorfeld der Zentralen Fortbildungsveranstaltung der LAK Hessen statt, die zweimal jährlich in Gießen stattfindet. An die ZFB angelehnt, die zum Thema Skelett und Bewegungsapparat stattfand, war das Thema des Workshops „Schmerztherapie“.
Die Fallbeispiele beschäftigten sich mit unterschiedlichen Aspekten rund um Schmerzen und deren Therapie. So wurden Fallbeispiele zu Interaktionen, Doppelverordnungen bzw. Dopplungen mit Selbstmedikation (NSAR) und Therapien verschiedener Krankheitsbilder leitliniengerecht diskutiert. Den Teilnehmern konnte so das Gefühl für die Besonderheiten unterschiedlichster Therapien vermittelt werden und die Sensibilität für Pitfalls in den Therapien und mögliche Probleme des Patienten gesteigert werden. So wurde in einem Fallbeispiel eine ärztlich verordnete Umstellung von oralem Morphin auf eine transdermale Form und die praktische Umsetzung durch den Patienten besprochen. Weitere Themen waren wichtige Beratungsschwerpunkte wie die Vermeidung von Hitzeeinwirkung und das richtige Kleben des Pflasters. Auch konnten die Teilnehmer anhand von Musterarzneiformen den praktischen Umgang mit Arzneiformen üben – als „alter“ Patient simuliert durch z.B. dicke Handschuhe (= fehlende Fingerfertigkeit). Fallbeispiele konnten im Vorfeld bereits durch die Teilnehmer eingereicht werden. Diese wurden dann fachlich, basierend auf Leitlinien, Primär-, Sekundär- und Tertiärliteratur sowie in Diskussion mit weiteren Apothekern aus der Praxis für den Workshop aufbereitet.
Ziel des Workshops ist es, das gemeinsame Lernen aus praktischen Fällen zu stärken. So bleibt oft im Apothekenalltag nicht immer die Zeit, sich sofort mit interessanten und lehrreichen Patientenfällen intensiver zu beschäftigen. Der Workshop bietet die Gelegenheit, gemeinsam Fälle auch noch einmal intensiv zu diskutieren. Durch die im Vorfeld erfolgte Aufbereitung konnte der fachlich sehr gute Input der Teilnehmer und die tollen Diskussionsergebnisse noch durch den ein oder anderen Hinweis, insbesondere zu leitliniengerechter Therapie, ergänzt werden.
Alle Teilnehmer haben vom Wissen und der praktischen Erfahrung der jeweils anderen profitiert. So gab es zahlreiche positive Rückmeldungen: „[…] vielen Dank nochmal für diesen spannenden, interaktiven und spaßigen Workshop! Es ist einfach eine viel nachhaltigere Form des Lernens, wenn man aktiv eingebunden ist. Uns […] hat es viel Spaß gemacht und ich hoffe sehr, dass Sie ähnliche Seminare zu anderen pharmazeutischen Themen anbieten werden.“.
Auch wir sagen „Danke!“ an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer! Sie haben den Start unseres neuen Konzeptes auch für uns so nachhaltig als positives Erlebnis möglich gemacht!
Die nächste Zentrale Fortbildungsveranstaltung findet am 14./15. März 2020 in Gießen statt.
Merken Sie sich daher den 14. März 2020 bereits vor, 11:00 Uhr bis 13:30 Uhr: Workshop für Pharmazeuten im Praktikum und ihre Ausbilder − Arzneimitteltherapie in Fallbeispielen!
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