LAK aktuell Ausgabe September 2019
LAK aktuell Ausgabe September 2019
Zufall – oder ein Schelm, der Böses dabei denkt?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mitten im Sommer gab es einen Kabinettsentwurf zum Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Die Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG ist nach wie vor enthalten, Boniverbote gelten ausschließlich in der GKV-Versorgung, darüber hinaus sind aus unserer Sicht noch weitere „Zufälle“ verpackt:
Der Gesetzesentwurf sieht sogenannte „Versandautomaten“ vor, in einem Entwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung wird der Botendienst neu geregelt: Künftig soll aus dem Einzelfall der Regelfall werden, die pharmazeutische Beratung wird nur für Rx-Arzneimittel für notwendig erachtet und sie kann – wenn nicht in der Apotheke zuvor geschehen – entweder durch pharmazeutischen Boten oder auch im Wege der Telepharmazie stattfinden, der Bote kommt aus EINER Apotheke und nicht mehr aus DER Apotheke. Klingt toll, oder?
Beim genaueren Betrachten braucht man nicht viel Phantasie, um sich folgendes Szenario vorzustellen: Der Inhaber einer Versandhandelserlaubnis stellt Versandautomaten auf – natürlich nur an „lukrativen“ Plätzen (vor hochfrequentierten Tankstellen oder Supermärkten, vor großen MVZs), der Botendienst wird eine weitere Versorgungsform, der Patient bekommt seine Arzneimittel durch EINEN Boten geliefert, die pharmazeutische Beratung stammt aus EINER Apotheke – vielleicht mit Sitz in Holland? Soll das die Blaupause für ein geadeltes „Hüffenhardt 2.0“ sein?
Mit persönlicher Beratung und pharmazeutischer Verantwortung, Begleitung der Therapie, AMTS etc. hat das nicht auch nur im Entferntesten etwas zu tun – und auch nicht mit der Zukunftssicherung einer hochwertigen und flächendeckenden Arzneimittelversorgung! Dass derartige Pläne für unsere Apotheken vor Ort alles andere als eine „Stärkung“ bedeuten, muss ich wohl nicht erwähnen, man könnte auf den Gedanken kommen, dies sei die Stärkung mit rotem Teppich für die ausländischen Versandhändler.
Wir haben in allen Kammern umgehend mit den zuständigen Länderministerien Kontakt aufgenommen. Sie konnten den Medienberichten entnehmen, dass der Gesundheitsausschuss des Bundesrates unsere Bedenken ernst nimmt – man könnte auch die Schlussfolgerung ziehen, dass Landespolitiker näher an den Menschen und ihren Sorgen und Problemen sind als Bundespolitiker. Mein Dank gilt hier insbesondere unserem Staatsminister für Soziales und Integration Kai Klose sowie den Vertretern der Fachabteilung, mit denen wir ständig sehr intensiv und konstruktiv diskutieren und in fortwährendem Kontakt stehen.
Die Mitglieder des Gesundheitsausschusses der Länder haben es richtig erkannt: Sie halten die von Spahn vorgesehene Boniverbotsregelung im SGB V für nicht ausreichend, sie fordern zusätzlich das RxVV und begründen sehr dezidiert, dass nur dadurch die Gleichpreisigkeit wiederhergestellt werden kann, warum gleiche Preise für die Apotheken und damit die flächendeckende Versorgung der Menschen notwendig sind und warum ein RxVV auch europarechtlich machbar ist. Auch bei den vom BMG geplanten Änderungen der Apothekenbetriebsordnung sehen die Länder glücklicherweise deutlichen Änderungsbedarf.
Es bleibt zu hoffen, dass die Ministerpräsidenten in der Sitzung des Bundesrates am 20. September das Votum ihrer Gesundheitsminister bestätigen. Allerdings muss man wissen, dass das GSVOA nicht zustimmungspflichtig ist, das heißt, der Bundestag könnte ein Votum des Bundesrates überstimmen. Wenn der Bundesrat der Änderung der Apothekenbetriebsordnung zustimmt, kann sie in Kraft gesetzt werden, daher ist es so wichtig, dass die Änderungen des Gesundheitsausschusses vom Plenum angenommen werden.
Es ist noch unklar, wann und in welcher Form das Gesetzesvorhaben in den Deutschen Bundestag eingebracht wird – vielleicht informiert uns hierzu der Bundesgesundheitsminister bei seinem Auftritt beim Deutschen Apothekertag – allerdings ist dann der Zeitpunkt, zu dem wir alle wieder mit den Abgeordneten ins Gespräch kommen und ihnen die Auswirkungen vor Ort in ihrem Wahlkreis nochmals verdeutlichen müssen.
Die Situation ist nicht erfreulich, lassen Sie uns trotzdem gemeinsam weiter für unsere Vorstellungen von hochqualifizierter und sicherer Arzneimittelversorgung der Menschen durch inhabergeführte Apotheken kämpfen!
Ihre
Ursula Funke
Ärzte und Apotheker im Dialog
„Neue Perspektiven in der Krebstherapie – am Beispiel gastrointestinaler Tumore“
In Kooperation mit der Landesapothekerkammer Hessen
Veranstaltungs- und Tagesleitung:
Prof. Dr. med. Klaus-Reinhard Genth
Prof. Dr. Dieter Steinhilber
Mittwoch, 18. September 2019
19:00 Uhr |
Begrüßung Prof. Dr. med. Klaus-Reinhard Genth, Bad Nauheim |
19:05 Uhr |
Onkologie – Herausforderung aus medizinischer Sicht Prof. Dr. med. Salah-Eddin Al-Batran, Frankfurt |
19:35 Uhr |
Herausforderung aus pharmazeutischer Sicht Michael Höckel, Kassel |
20:05 Uhr |
Pause mit Imbiss |
20:15 Uhr |
Gemeinsame Falldiskussionen Prof. Dr. med. Salah-Eddin Al-Batran |
21:00 Uhr |
Offene Diskussion zwischen Referenten und Teilnehmern Prof. Dr. med. Salah-Eddin Al-Batran |
21:30 Uhr |
Ende der Veranstaltung |
Veranstaltungsort: |
Steuer-Fachschule Dr. Endriss |
Teilnahmegebühr: |
30,00 Euro |
Information und Anmeldung: |
Christina Ittner |
Bitte bringen Sie gerne eigene Fälle mit oder senden diese schon vor der Veranstaltung zu!
Der vollständige Besuch dieser Veranstaltung wird mit 3 Fortbildungspunkten anerkannt.
Die Veranstaltung wird ohne Sponsoren durchgeführt.
Interessenskonflikte der Veranstalter, der Veranstaltungsleitung und der Referenten bestehen nicht.
Die Veranstaltung ist produkt- und dienstleistungsneutral.
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101. Zentrale Fortbildung: 9./10. November 2019 in Gießen
Programm der 101. Zentralen Fortbildungsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen
Veranstaltungsort: Kongresshalle, Berliner Platz 2, 35390 Gießen
„Skelett und Bewegungsapparat“
Samstag, 9. November 2019
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15:00 – 15:15 Uhr |
Eröffnung und Begrüßung Ursula Funke |
15:15 – 16:15 Uhr |
Anti-Doping-Vorgaben und Medikamente im Sport – Beratung von Sportlerinnen und Sportlern Dr. Meike Welz |
16:30 – 17:30 Uhr |
Fibromyalgie-Syndrom – eine Standortbestimmung Prof. Dr. Nurcan Üçeyler |
17:45 – 18:45 Uhr |
Chronische Rückenschmerzen – Tatort Wirbelsäule Dr. Franziska Gladisch |
Sonntag, 10. November 2019
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09:15 – 10:15 Uhr |
Pathophysiologie, konservative und operative Therapie der Arthrose Prof. Dr. med. Dr. med. habil. Stefan Rehart |
10:30 – 11:30 Uhr |
Arzneimittel zur Prävention und Therapie der Osteoporose – Update 2019 Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz |
11:45 – 12:45 Uhr |
Neoplasien der Weichteile und der Knochen Priv.-Doz. Dr. med. Peter Reichardt |
Moderation |
Prof. Dr. Dieter Steinhilber |
Eine Anmeldung zur Zentralen Fortbildung ist nicht notwendig!
Gut zu wissen: Kinderbetreuung während der Zentralen Fortbildungen in Gießen
Die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen bietet immer während den Zentralen Fortbildungsveranstaltungen eine Kinderbetreuung an. Die Betreuung wird von der Kammer organisiert und ist selbstverständlich kostenfrei. Das Angebot soll Kollegen mit jüngeren Kindern die Entscheidung zur Teilnahme an der zweitägigen Fortbildung erleichtern.
Um besser planen zu können bittet die LAK darum, teilnehmende Kinder in der Geschäftsstelle anzumelden (Tel.: 069 979509-11). Eltern, die über ihre Fortbildungsteilnahme erst im letzten Moment entscheiden können, sind mit ihren Kindern dennoch willkommen. Das Organisationsteam im Foyer der Kongresshalle Gießen ist gern dabei behilflich, auch unangemeldete Kinder in der Betreuungsgruppe unterzubringen.
Es bestehen seitens der wissenschaftlichen Leitung und des Veranstalters an beiden Tagen keinerlei Interessenkonflikte. Bestehende Interessenkonflikte werden erklärt. Entsprechende Erklärungen sind in die Vortragsfolien integriert. Die Vorträge sind produkt- und dienstleistungsneutral.
Programmänderungen vorbehalten. Teilnahmebescheinigungen wurden für Samstag und Sonntag gesondert ausgestellt und liegen ab der zweiten Pause an der Rezeption in der Kongresshalle aus.
Das Programm können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Neues Angebot für Pharmazeuten im Praktikum und ihre Ausbilder: Workshop Arzneimitteltherapie in Fallbeispielen
Thema im November 2019: Schmerztherapie
Ab November 2019 bieten wir Ihnen im Rahmen der Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum ein neues Workshop-Konzept für eine praxisnahe Ausbildung an.
Das Angebot der LAK Hessen richtet sich insbesondere an Pharmazeuten im Praktikum und deren Ausbilder. Gemeinsam sollen praktische Fallbeispiele zu einem definierten Thema, wie sie in jeder Apotheke vorkommen können, thematisiert werden. Diese werden anhand von Leitlinien aufgearbeitet. Es sollen Empfehlungen abgeleitet werden für die Beratung. Pitfalls in den Verordnungen bzw. bei Anfragen in der Selbstmedikation sollen erkannt werden und praktische Lösungen für den Patienten erarbeitet werden. Ziel des Workshops ist es, aktuelle Leitlinien auf Patienten aus der Praxis anzuwenden. Es können eigene Fallbeispiele eingereicht werden, die anonymisiert im Vorfeld des Workshops aufgearbeitet werden.
Der erste Workshop findet im Vorfeld der Zentralen Fortbildungsveranstaltung am 9. November 2019 in Gießen statt. Das Angebot ist kostenfrei, eine >> Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da es nur begrenzte Plätze gibt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an diesem neuen Konzept!
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DPhG: Vortragsveranstaltungen im Wintersemester 2019/20
DPhG LG Hessen RG Rhein/Main
LAK Hessen Region Frankfurt
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Die Vortragsveranstaltungen der DPhG stehen unter der Überschrift „Parasitosen“.
22.10.2019 |
Dr. Dominik Vogt Apotheker und wissenschaftlicher Produktmanager, Krätze, Läuse, Flöhe: Richtiges Vorgehen in der Praxis bei parasitären Hauterkrankungen |
12.11.2019 |
Prof. Dr. August Stich Chefarzt der Klinik für Tropenmedizin, Klinikum Würzburg Mitte gGmbH Malaria & Co. – Parasitosen als Urlaubsmitbringsel |
03.12.2019 |
Prof. Dr. Peter Kraiczy Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene, Durch Zecken übertragene Krankheiten: FSME und Borreliose |
14.01.2020 |
Dr. Bartosz Malisiewicz Funktionsoberarzt, Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Bettwanzen – der Feind im Bett und Reisegepäck |
04.02.2020 |
Sven Siebenand Stellvertretender Chefredakteur, Pharmazeutische Zeitung, Neue Arzneistoffe 2019 – eine kritische Bewertung |
Die Vorträge finden jeweils um 20:15 Uhr im Biozentrum der Universität Frankfurt statt, Max-von-Laue-Str. 9 (Campus Riedberg), Hörsaal B 1 (großer Hörsaal), 60438 Frankfurt am Main. Jede Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
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Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Termin Teil 1:
9. bis 20. März 2020
Veranstaltungsort:
Biozentrum Niederursel
Hörsaal B 1, Gebäude N 100
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main
Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.
Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.
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Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) im Winter 2019/2020
Die schriftliche Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am 6. November 2019 in Frankfurt am Main und in Kassel statt.
Die praktische Abschlussprüfung wird am 15. Januar 2020 in Frankfurt am Main und in Kassel durchgeführt.
Bei einer nicht ausreichenden Zahl von Anmeldungen im Regionalbereich Kassel wird die Abschlussprüfung nur in Frankfurt am Main durchgeführt. Dies wird umgehend nach Anmeldeschluss bekanntgegeben.
Gemäß § 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung für PKA können Auszubildende nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Gemäß Prüfungsordnung soll die Zulassung zur Abschlussprüfung erteilt werden, wenn die Gesamtleistung in den Lerngebieten des berufsbezogenen Unterrichts der Berufsschule im Durchschnitt mit mindestens 2,0 beurteilt wird. Die Ausbildungszeit kann jedoch um höchstens sechs Monate verkürzt werden.
Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung und das Anmeldeformular können von der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen heruntergeladen werden.
Anmeldeformulare werden den Berufsschulen zur Verteilung zugestellt.
Anmeldeschluss: Freitag, 20. September 2019
Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) im Winter 2020
Die Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am 29. Januar 2020 an den Prüfungsorten Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden statt.
Angemeldet werden können Auszubildende, die mit der Ausbildung zum Schuljahr 2018/19 begonnen haben.
Anmeldeformulare werden den Berufsschulen zur Verteilung zugestellt.
Bei Auszubildenden, die am Tag der Zwischenprüfung noch nicht volljährig sind, muss der Anmeldung eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gemäß § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beigefügt werden.
Anmeldeschluss: Freitag, 29. November 2019
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Masern: Kennen Sie Ihren eigenen Impfstatus?
Kinder sollten gegen Masern geimpft sein – darüber herrscht Einigkeit. Denn Impfen wirkt: Im Jahr 2017 wurden in Europa rund 14.000 Masernfälle registriert. 87 % der Erkrankten waren nicht geimpft, 8 % hatten nur eine Impfdosis erhalten.
Kennen Sie Ihren eigenen Impfstatus, sind Sie gegen Masern geimpft? Seit 2010 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen nach 1970 Geborenen eine einmalige Impfung gegen Masern, wenn sie bisher nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder der Masernimpfstatus unklar ist. Eine Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigte, dass vier von fünf Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, diese Empfehlung noch nicht kennen.
Die nicht ausreichend geimpften Menschen sind keineswegs alles „Impfgegner“. In einer Befragung zum Haupthinderungsgrund für eine Impfung gegen Masern gab die Mehrheit der Befragten mit unvollständigem oder unklarem Impf- bzw. Immunstatus an, dass niemand sie auf die Notwendigkeit der Impfung hingewiesen hatte.
Masern sind keine „harmlose Kinderkrankheit“, denn Komplikationen wie Mittelohr-, Lungen- oder Gehirnentzündungen sind möglich. Nicht nur Kinder erkranken: Mehr als die Hälfte aller gemeldeten Masernfälle betreffen heute Jugendliche und junge Erwachsene.
Mehr zur Masern- und anderen Schutzimpfungen unter
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/impfen_node.html
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CRITICAL INCIDENT REPORTING SYSTEM (CIRS) – Wir lernen aus Fehlern
Auch diesen Monat finden Sie wieder einen von Apothekern kommentierten Fehlerbericht aus dem CIRS www.jeder-fehler-zaehlt.de in LAK aktuell. Neu ist, dass ärztliche Kollegen den Fehler noch einmal gezielt mit Blick auf die Schnittstellen kommentiert haben.
Diesmal geht es nicht im Eigentlichen um einen Medikationsfehler. In unserem Beispiel geht es diesmal um das Versagen eines suboptimal organisierten Kommunikationsweges. Wir haben es dennoch ausgewählt, weil Vergleichbares sicherlich auch tagtäglich in Apotheken auftritt.
Sie finden unseren Kommentar auch auf der Homepage von www.jeder-fehler-zaehlt.de – hier wird er parallel veröffentlicht, damit Arzt und Apotheker gemeinsam aus Fehlern lernen.
Jeder Fehler zählt - Fehlerbericht Nr. 948
Thema: Zettelwirtschaft
Aus: Jeder Fehler zählt
Was ist passiert? Welche Folgen hatte es für den Patienten?
In der Hausarztpraxis gibt es immer wieder das Problem, dass Aufgaben, die erledigt werden sollen, untergehen; z.B. Anrufe oder Befundnachforderungen, irgendetwas nachzutragen etc. In der Praxis wurde schon viel ausprobiert und sie landeten immer wieder bei Klebenotizzetteln. „Die fallen aber eben auch mal ab, sodass letzte Woche ein wichtiger Anruf bei einer Angehörigen nicht getätigt wurde, weil der Zettel unterm Tisch lag.“
Im vorliegenden Beispiel hat sich die Einleitung einer Betreuung verzögert, Fehlerursache war das Übersehen des Zettels. Denkbar sind jedoch zahlreiche Szenarien, auch in der Apotheke wie z.B. fehlende Bestellung einer (telefonischen) Bestellung, fehlender Rückruf bei einer Patientenanfrage durch den Apotheker, fehlende oder fehlerhafte Weiterbearbeitung von Ausgangsstoffprüfungen oder Defekturherstellungen aufgrund fehlender Informationen über (erfolgte) Arbeitsschritte.
Bewertung aus Sicht der Apotheke – Ursachen und Möglichkeiten zur Vermeidung von Risiken
Aus unzureichender Kommunikation resultieren häufig Fehler – insbesondere Medikationsfehler. Gerade bei der Übergabe an einen anderen Kollegen und Kommunikation bei Schichtwechseln oder für Folgetage gehen wichtige Details verloren [1-4].
Die strukturierte Übermittlung von Informationen vermeidet Fehler [5-6].
In der Apotheke sollte es einen definierten Prozess geben, wie (und wann und an wen) Informationen zu übermitteln sind [7-8]. So muss z.B. auch ein definierter Informationsweg im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems festgelegt sein, damit das gesamte pharmazeutische Personal wichtige Meldungen z.B. der Fachpresse zur Kenntnis genommen hat (wie Rückrufe und Rote Hand Briefe).
In jeder Apotheke sollte ein individuelles – aber ausfallsicheres – Konzept zur Informationsweitergabe etabliert sein. Genutzt werden können hier z.B. Schwarze Bretter, Informationsordner oder auch „nur“ definierte Orte, an denen Informationen hinterlegt werden (z.B. Rezeptur-Informationsboard oder elektronische Systeme, s. Kommentare aus www.jeder-fehler-zaehlt.de). Um der Informations“überflutung“ keinen Vorschub zu leisten, sollte jedoch auch definiert sein, welche Informationen – strukturiert und prägnant – weiterzugeben sind. Jeder muss sich bei Informationsweitergabe klar machen „Welche Information wird gebraucht?“ – so sparen Sie auch Zeit und Ressourcen.
Merke: Informationen sollten klar strukturiert weitergegeben werden – in einem ausfallsicheren System. Dieses sollte individuell auf den Alltag in der eigenen Apotheke abgestimmt sein. Sparen Sie Zeit und Ressourcen durch eindeutige Information!
Kommentar Jeder Fehler zählt:
Die folgenden Tipps kommen von Praxisteams und lassen sich sicher auch auf die Apotheke übertragen:
Digitale To-Do-Listen
Einige Praxisverwaltungssysteme (PVS) bieten digitale To-Do-Listen an. Der Vorteil liegt darin, dass von jedem Arbeitsplatz darauf zugegriffen werden kann. Häufig ist es auch möglich, den Aufgaben einzelne Mitarbeitende zuzuordnen, sodass die Zuständigkeit direkt geklärt ist. In manchen PVS können „Wartelisten“ pro Zimmer, aber auch pro Arzt, Ärztin oder weitere Mitarbeitende angelegt werden. In solchen Wartelisten können ebenfalls Aufgaben aufgeführt werden – mit dem Vorteil, dass dann direkt die Patientendatei verknüpft ist, sodass beispielsweise ein erfolgter Anruf unkompliziert darin dokumentiert werden kann.
Alternativ: „Richten Sie sich einen Miniserver auf Basis von Nextcloud® ein oder nutzen sie die kostenlose Alternative von OCloud® (so haben Sie keine Sorgen mit der DGSVO). Dort können Sie bspw. über ein Kanban (im Nextcloud® Store: genannt Decks) Ihre Aufgaben attraktiv verwalten und diese nach Priorität, Projekt oder Datum oder, oder, oder sortieren. Der Vorteil ist, wenn alle Mitarbeiter einen Account haben, alle die Aufgaben oder Projekte sehen können. Außerdem gibt es eine Android® App für Nextcloud® Decks, sodass MFAs, VERAHs oder die Ärzte auch unterwegs Notizen machen können und diese automatisch mit Ihrer Serverinstanz synchronisiert werden. Wir setzen dieses System sehr erfolgreich in unserer Praxis ein.
Oder auch: „Trello® ist da eine super einfache Lösung!! Listen selbst konfigurieren ("heute", "morgen", "diese Woche") und diesen entsprechende Aufgaben als Karten zuordnen. Viel Erfolg mit der neuen Ordnung! :)“
Papierbasierte To-Do-Listen
Wer die digitale Dokumentation als nicht praktikabel empfindet, kann auf papierbasierte To-Do-Listen, beispielweise in Form eines Zettelkastens, zurückgreifen. In verschiedenen Fächern können Notizen nach Dringlichkeit („sofort erledigen“, „in KW 12 erledigen“, „am Quartalsende erledigen“) oder Art der Aufgabe („Rückrufe“, „Labor“, „Abrechnung“) sortiert werden. Für häufig anfallende Tätigkeiten wie Rückrufe können Vordrucke die Dokumentation zusätzlich erleichtern. Diese Vordrucke finden Sie einfach, wenn Sie im Internet nach „Gesprächsnotiz“ suchen. Zur Abwechslung gibt es die Blöcke übrigens auch im regionalen Dialekt als „Babbelnotiz“, „Badischer B’richt“ oder als „Frängische Delefonnodiz“.
Literatur
[1] Nagpal K, Vats A, Ahmed K, Vincent C, Moorthy K. An evaluation of information transfer through the continuum of surgical care: a feasibility study. Annals of surgery 2010;2:402-7.
[2] Nagpal K, Arora S, Abboudi M, et al. Postoperative handover: problems, pitfalls, and prevention of error. Annals of surgery 2010;1:171-6.
[3] Leape LL, Bates DW, Cullen DJ, et al. Systems analysis of adverse drug events. ADE Prevention Study Group. JAMA : the journal of the American Medical Association 1995;1:35-43.
[4] Tully MP, Ashcroft DM, Dornan T, Lewis PJ, Taylor D, Wass V. The causes of and factors associated with prescribing errors in hospital inpatients: a systematic review. Drug safety : an international journal of medical toxicology and drug experience 2009;10:819-36.
[5] Nagpal K, Arora S, Vats A, et al. Failures in communication and information transfer across the surgical care pathway: interview study. BMJ quality & safety 2012;10:843-9.
[6] Kripalani S, Jackson AT, Schnipper JL, Coleman EA. Promoting effective transitions of care at hospital discharge: a review of key issues for hospitalists. Journal of hospital medicine : an official publication of the Society of Hospital Medicine 2007;5:314-23.
[7] Lee JY, Leblanc K, Fernandes OA, et al. Medication reconciliation during internal hospital transfer and impact of computerized prescriber order entry. The Annals of pharmacotherapy 2010;12:1887-95.
[8] Horwitz LI, Krumholz HM, Green ML, Huot SJ. Transfers of patient care between house staff on internal medicine wards: a national survey. Archives of internal medicine 2006;11:1173-7.
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AMINO-Datenbank: Für Sie gefunden und aufbereitet
Thema: Dosierung
Frage: Eine Patientin nimmt derzeit 75 mg Venlafaxin retard. Nun verordnet der Arzt Venlafaxin retard 37,5 mg mit dem Hinweis, die Patientin soll die Kapsel öffnen und alle fünf Tage die Dosis um 12,5 mg reduzieren, das entspräche einem Pellet. Gibt es einen Anbieter, der eine derart teilbare Arzneiform herstellt? Ist es tatsächlich gängige Praxis, Venlafaxin in diesen Schritten auszuschleichen?
Kommentar:
Absetzphänomene bei serotonergen Antidepressiva:
Bei plötzlicher Beendigung einer Venlafaxintherapie treten häufig Absetzreaktionen auf, die von der Dauer der Behandlung, der Dosis und der Geschwindigkeit der Dosisreduktion abhängig sind.
Bisher wurden folgende Symptome berichtet: Kopfschmerzen, Schwindel, Tinnitus, Parästhesien, Schlafstörungen, Unruhe, Zittern, Schwitzen, gastrointestinale Beschwerden wie Übelkeit mit/ohne Erbrechen, Koordinationsstörungen, Konzentrationsstörungen, Depersonalisation/Derealisation, Angst, Suizidideen, sehr selten optische Halluzinationen.
Die Ausprägung der Symptome ist leicht bis mittelschwer, selten auch schwerwiegend. Die Symptome treten innerhalb der ersten Tage nach Absetzen der Therapie auf, können aber auch nach unbeabsichtigtem Auslassen einer Dosis auftreten und sistieren üblicherweise nach erneuter Gabe der gewohnten Venlafaxindosis innerhalb kurzer Zeit.
Nach Literaturangaben ist die Wahrscheinlichkeit von Absetzphänomenen unter serotonergen Antidepressiva offensichtlich höher, je kürzer deren Halbwertszeit ist. Venlafaxin hat mit ca. 5 Stunden (Wirkstoff) bzw. ca. 11 Stunden (aktiver Metabolite O-Desmethyl-Venlafaxin) eine relativ kurze Eliminationshalbwertszeit.
Häufig klingen die Symptome innerhalb von 2 Wochen von selbst ab, in seltenen Fällen bestehen sie länger. Aus diesem Grund ist das langsame Ausschleichen (Tapering) aus der Venlafaxintherapie auf jeden Fall angezeigt.
Empfehlungen zur Dosisreduktion:
In der Fachpresse und in den Fachinformationen verschiedener Hersteller finden sich allgemeine Angaben zur Dosisreduktion nach Beendigung einer Therapie mit Venlafaxin wie schrittweise Reduktion bzw. Ausschleichen über einen Zeitraum von 2-3 Wochen bis hin zu Monaten, je nach den Bedürfnissen des Patienten.
Laut Aussagen von Psychiatern kann das Ausschleichen bis zu einem Jahr dauern. Es finden sich Empfehlungen, die als Faustregel raten, nach einer Behandlung von 6 bis 8 Monaten 6 bis 8 Wochen für die Dosisreduktion anzusetzen. Das „Tapering“ kann somit nicht nach einem festgelegten Schema erfolgen, sondern muss unter Symptomkontrolle durch engmaschige ärztliche Betreuung erfolgen.
Geeignete Präparate:
Hilfreich für die Dosisreduktion sind teilbare Tabletten oder Kapseln zum Öffnen, die dosisdefinierte Pellets oder Minitabletten enthalten.
Auf dem Markt finden sich nur wenige und zudem nur nicht retardierte Präparate, die teilbar sind, beispielsweise mit 50 oder 75 mg. In flüssiger Darreichungsform ist Venlafaxin gar nicht mehr verfügbar.
Soll für die Reduktion das Retard-Prinzip beibehalten werden, bieten einige Hersteller Kapseln zum Öffnen an, die retardierte Minitabletten in verschiedenen Stärken enthalten. Beispielsweise bietet ein Hersteller Kapseln mit 37,5, mit 75 und 150 mg an, die 3, 6 bzw. 12 Minitabletten à 12,5 mg enthalten und die einzeln entnommen werden können. Diese entsprechen der ärztlichen Vorgabe für den Patienten der anfragenden Apotheke.
Ferner gibt es von einigen Anbietern Kapseln mit 75 mg, die 2 retardierte Minitabletten à 37,5 mg enthalten und Kapseln mit 150 mg mit je 3 x 50 mg Retard-Minitabletten.
Die verschiedenen Anbieter haben auf Nachfrage die definierte Stärke der Minitabletten sowie die Möglichkeit des Öffnens schriftlich bestätigt. Leider gibt es daneben auch Retard-Hartkapseln, die Pellets mit nicht definierter Stärke enthalten und für diese Art der Dosisreduktion nicht geeignet sind, sodass im Einzelfall jeweils beim Hersteller die Zusammensetzung erfragt werden muss.
Quelle: AMINO-Datenbank
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Interprofessioneller Workshop für Pharmazeuten im Praktikum und Ärzte im Praktischen Jahr / Allgemeinmedizin 2019 − WPP Int 02/19
Am 24. Juli 2019 fand zum vierten Mal der gemeinsame interprofessionelle Workshop zusammen mit Kolleginnen des Instituts für Allgemeinmedizin statt. Dieses Mal jedoch ausgelegt als Ganztagesveranstaltung. Dies war eine Anregung der bisherigen Teilnehmer, um so den Austausch beider Berufsgruppen weiter zu fördern.
Die Lernziele für dieses Seminar waren vor allem, dass die Perspektive und die Alltagssituation der anderen Berufsgruppe kennengelernt werden. In Gruppenarbeiten wurden Anamnesen und Arzneimittelanamnesen erarbeitet. Rezeptieren bzw. Verordnen und die möglichen Belieferungsszenarien wurden besprochen, Medikationen wurden optimiert und Medikationspläne ausgefüllt.
Die Anwendung verschiedener Darreichungsformen wurde geübt, diese mussten am praktischen Beispiel Patienten erklärt werden. Mögliche Probleme mit den Darreichungsformen wurden thematisiert und Lösungsansätze erarbeitet.
Die Rückmeldungen waren erneut sehr positiv. Es wurden mehr Inhalte zur Medikationsoptimierung gewünscht, weniger zu Darreichungsformen. Da hier jedoch noch viele Probleme bestehen, wäre zur gemeinsamen Medikationsoptimierung (Medikationsanalyse) ein weiterer Workshop denkbar.
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Aufbewahrungsfristen amtlicher Unterlagen
Wir informieren Sie über die aktuellen Aufbewahrungsfristen amtlicher Unterlagen in Apotheken. Weitere Informationen finden Sie auch auf der >> Website der Landesapothekerkammer Hessen.
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Rezeptur-Ringversuch des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V.
Auch dieses Jahr unterstützen wir Sie gerne und übernehmen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2019 „Halbfeste Zubereitung mit Nystatin" finden Sie auf unserer Homepage im >> Servicebereich.
Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2019.
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Werbegaben in Apotheken – was ist noch möglich?
Kostenlose Zugaben und Werbegaben verstoßen gegen das Heilmittelwerbegesetz.
Was war passiert?
In der betroffenen Apotheke haben die Patienten beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen Gutschein für „2 Wasserweck oder 1 Ofenkrusti“ erhalten. Hiergegen ist die Wettbewerbszentrale als Klägerin erfolgreich vorgegangen. Die Beklagte ist in der Revision unterlegen. Unabhängig vom konkreten Sachverhalt hat der Bundesgerichtshof (BGH) grundsätzlich entschieden, dass kostenlose Zugaben und Werbegaben nicht zulässig sind.
Abgabe von preisgebundenen Arzneimitteln
Der BGH hat in seinem Urteil vom 06.06.2019, Az.: I ZR 206/17 entschieden, dass
Zuwendungen oder Werbegaben unzulässig sind, wenn sie im Zusammenhang mit der Abgabe eines preisgebundenen Arzneimittels (verschreibungspflichtige Arzneimittel oder solche, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abgegeben werden) dem Patienten übergeben werden und die den Erwerb des Arzneimittels für den Patienten somit wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen. Der BGH hat klargestellt, dass jede Werbegabe, unabhängig von ihrem tatsächlichen Wert, die dem Kunden einen geldwerten Vorteil bietet, grundsätzlich gegen § 7 Abs. 1 HWG verstößt, es sei denn, es liegt eine der in § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 HWG geregelten Ausnahmen vor.
Ob eine Zugabe als handelsübliches Zubehör zur Ware oder handelsübliche Nebenleistung gelten kann und somit von der Ausnahme des § 7 Abs. 1 HWG erfasst ist, ist im Einzelfall genau zu klären und nachzuweisen.
Maßgeblich für die Zubehöreigenschaft sei eine funktionale Beziehung zur Hauptware. Eine handelsübliche Nebenleistung müsse hingegen geeignet sein, die Durchführung der Hauptleistung sachlich zu ermöglichen und zu fördern.
Das bedeutet, die Mitgabe von Kundenzeitschriften bleibt erlaubt, ebenso wie die Mitgabe von handelsüblichem Zubehör zur Ware oder die teilweise Erstattung oder Übernahme von Fahrtkosten die in Zusammenhang mit dem Besuch des Geschäftslokals oder des Orts der Erbringung der Leistung aufgewendet werden.
Dass ein Taschentuch oder Traubenzucker einen funktionalen Bezug zur Hauptleistung (Arzneimittelabgabe) hat und der Hauptleistung dient ist im Einzelfall darzulegen. Dies beweisen zu können, erscheint unwahrscheinlich.
Die Abgabe von Kalendern kann aus Sicht der Wettbewerbszentrale weiterhin erfolgen, wenn kein Produktbezug gegeben ist und jeder einen Kalender erhalten kann, der die Apotheke betritt. Am elegantesten wäre dies zu lösen, indem die Kalender frei zugänglich z.B. am HV-Tisch ausliegen.
„Mischkäufe“
Zur Frage, ob die Abgabe von Zugaben oder Werbegaben bei Mischkäufen, also dem Kauf sowohl preisgebundener als auch nicht preisgebundener Produkte, zulässig ist, hat der BGH nicht ausdrücklich Stellung genommen, da er konkret auf den Fall des Erwerbs „allein preisgebundener Arzneimittel” abstellt. Unserer Ansicht nach ist es aber nicht möglich, dem Patienten deutlich machen zu können, dass er die Taschentücher, Traubenzucker oder Kalender nur erhalten hat, weil er zusätzlich zu seinem verschreibungspflichtigem Arzneimittel auch noch ein nicht verschreibungspflichtiges erworben hat. Aus Sicht des Patienten hat er beim Besuch der Apotheke, in welcher er unter anderem sein Rezept eingelöst hat, eine kostenlose Zugabe erhalten, welche dem Erwerb des Arzneimittels für ihn somit günstiger erscheinen lässt. Wir empfehlen die Abgabe von Zugaben bei Mischkäufen daher nicht.
Nicht preisgebundene Arzneimittel und sonstige apothekenübliche Waren
Selbstverständlich weiterhin zulässig ist die Abgabe von Zugaben oder Werbegaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von nicht preisgebundenen Arzneimitteln.
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Bundestag: Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern erforderlich
Seit 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung. Dies hat zu Beunruhigungen in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen geführt. Es geht um den § 38 Abs. 1 S. 1 BDSG (Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen). Darin ist unter anderem festgeschrieben, dass Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten brauchen, wenn sie mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Diese Pflicht hat der Bundestag nun gelockert:
Durch die aktuelle Verabschiedung des Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes vom 27.06.2019 müssen Unternehmen erst dann einen Datenschutzbeauftragen bestellen, wenn mindestens 20 statt den bisherigen 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dies soll kleine und mittlere Unternehmen sowie ehrenamtliche Vereine entlasten und bürokratischen Aufwand abbauen. Das Gesetz ist allerdings zustimmungspflichtig, muss also auch vom Bundesrat noch beschlossen werden.
Zu zählen sind alle Apotheken-Mitarbeiter, die auf die automatisierte Datenverarbeitung zugreifen. Nicht mitgezählt werden zum Beispiel Reinigungspersonal oder Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, die nur mit dem Warenlager vertraut sind ohne dabei in Kontakt mit personenbezogenen Daten zu kommen.
Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl, immer dann notwendig ist, wenn Datenverarbeitungen erfolgen, die zum Beispiel eine Datenschutzfolgeabschätzung erforderlich machen. Plant die Apotheke zum Beispiel die Anschaffung einer Videoüberwachung, eines Fingerprintsystems oder eines Rezeptscanners ist vorher eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.
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Wahlen zur Delegiertenversammlung
Die Wahlleiterin gibt bekannt, wo die Wählerverzeichnisse für die Wahlen zur Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen 2019 (16. Wahlperiode 2019 – 2024) in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in der Zeit vom 23. September bis 21. Oktober 2019 während der amtlichen Dienstzeit ausliegen.
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heilen & helfen: Hessische Heilberufe befassen sich mit der Gesundheit von Mensch und Tier
GEMEINSAME PRESSEINFORMATION DER
Landesärztekammer Hessen • Landeszahnärztekammer Hessen • Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen • Landesapothekerkammer Hessen • Landeskammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Hessen •Landestierärztekammer Hessen
Lebensmittelsicherheit und Schutz vor Infektionen – Gemeinsame Wege in der Gesundheitsvorsorge
Wiesbaden - Die Schicksale von Mensch und Tier sind auf vielfältige Weise miteinander verknüpft. Für eine umfassende, nachhaltige Gesundheitsvorsorge ist daher die enge Zusammenarbeit von Human- und Tiermedizinern sowie weiteren Gesundheitsexperten erforderlich. Die Hintergründe, Ursachen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen waren Thema des diesjährigen Sommerempfangs des Bündnisses heilen & helfen, der auf dem Neroberg in Wiesbaden stattfand. Etwa 230 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien nahmen daran teil.
In seinem Grußwort würdigte Kai Klose (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), hessischer Minister für Soziales und Integration, das Anliegen der Bündnispartner, sich gemein-sam für eine hochwertige, flächendeckende Versorgung der Patienten einzusetzen. Er hob hervor, dass dieses Ziel mit Blick auf regionale Gegebenheiten anzugehen sei: Versorgung und Expertise vor Ort gelte es zu erhalten und zu stärken. Vor diesem Hintergrund seien „zentralistische Vorgaben aus Berlin“ mit Sorge zu betrachten. Der Minister sprach auch die Digitalisierung im Gesundheitswesen an: Sie könne dazu beitragen, regionale Lücken in der Versorgung zu schließen. Die Datensicherheit müsse allerdings gewährleistet sein.
Dr. Ingo Stammberger, Präsident der Landestierärztekammer Hessen, führte in das Hauptthema ein und legte dar, dass Antibiotikaresistenzen oder Bedrohungen durch neuartige Erreger den Zusammenhang zwischen der Gesundheit von Mensch und Tier auf brisante Weise verdeutlichten. Die Ursachen für Antibiotikaresistenzen seien allerdings multikausal und nicht nur in der Anwendung bei Nutztieren zu suchen. Tiergesundheit und eine tiergerechte Haltung stellten jedoch die Voraussetzungen für gesunde Lebensmittel dar und seien damit elementar für den Verbraucherschutz.
Der Veterinärmediziner und Mikrobiologe Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin, ging in seinem Hauptvortrag „One-Health-Strategien: Gemeinsame Wege in der Gesundheitsvorsorge?“ auf die aktuellen Bestrebungen hin zu einer engeren Zusammenarbeit von Human- und Tiermedizinern im Bereich der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und Hygiene ein.
Der Begriff „One Health – eine Gesundheit“ beschreibe diese Bestrebungen. Hintergrund seien Wechselwirkungen und zunehmende Vernetzung zwischen diesen Feldern. So könnten 60 Prozent aller Krankheitserreger sowohl Menschen als auch Tiere infizieren und viele Erreger könnten vom Tier auf den Menschen oder umgekehrt übertragen werden. Bestandteil des Entwicklungszyklusses praktisch aller epidemischen Infektionskrankheiten des Menschen sei ein tierisches Reservoir – oft Mücken (z. B. bei Malaria) oder Wasserschnecken. Dadurch werde die dauerhafte Elimination dieser Krankheiten erschwert bis unmöglich gemacht. Häufig sei der Mensch auch nur Fehlwirt, wie etwa beim Fuchsbandwurm oder bei Toxoplasmen, einzelligen Parasiten, die vor allem Katzen befallen. Zum Einsatz von Antibiotika stellte Prof. Hensel dar, dass Tierärzte diese Substanzen, die zu den „mächtigsten Schwertern im Einsatz gegen Krankheiten“ zählten, bereits seit dem Jahr 2000 anhand einer Leitlinie einsetzen. In einem Nutztierbestand Antibiotika „auf Verdacht“ anzuwenden, ohne zuvor ein Antibiogramm zu erstellen, sei mit Blick auf die Leitlinie ein Kunstfehler. Diese und andere Maßnahmen hätten zu einem starken Rückgang des Einsatzes von Antibiotika bei Tieren geführt.
Prof. Hensel ging auch auf die Tätigkeit des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ein, das gesundheitliche Risiken aufspürt, bewertet und Empfehlungen zur Risikobegrenzung erarbeitet. Dabei geht es um Lebensmittelsicherheit, aber auch um die Sicherheit von Futtermitteln und Chemikalien. Anschaulich und anhand vieler Beispiele stellte der Experte den Unterschied zwischen Gefahr und Risiko dar. So seien z. B. die Dauer der Exposition und die Dosis einer Substanz entscheidend für die Risikohöhe. Eine weitere Aufgabe des BfR sei es, Verbrauchertäuschung durch Lebensmittelbetrug nachzuweisen, etwa die falsche Deklarierung von Fleisch oder Olivenöl. Lebensmitteltäuschung sei „so alt wie das Lebensmittel selbst“: Bereits in früheren Jahrhunderten habe man z. B. Wein gepanscht und Butter mit Rübensaft gefärbt.
Das Schlusswort sprach Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. Sie ging auf die Gesundheitspolitik auf Landesebene ein und sagte zu, sich mit den anderen Heilberufen für eine bestmögliche Versorgung vor Ort einzusetzen. Dazu erwarte sie allerdings von der Politik einen entsprechenden Rahmen. Die Heilberufe stünden der Digitalisierung offen gegenüber, allerdings hätten der diskriminierungsfreie Zugang für die Patientinnen und Patienten sowie absolute Datensicherheit alleroberste Priorität. Deutschland habe eines der besten Gesundheitssysteme weltweit, dieses gelte es weiterzuentwickeln.
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Erfolgreiche Petition: 402.693 Unterschriften für das Rx-Versandverbot
„Wir gratulieren Benedikt Bühler zu seinem riesigen Erfolg, der zeigt, wie wichtig den Menschen ihre Apotheke vor Ort ist“ so Ursula Funke. „Unser Vorstand hat öffentlich zum Unterzeichnen der Petition aufgerufen und daher bedanken wir uns auch bei allen Kolleginnen und Kollegen, die sich hier aktiv engagiert haben“.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat das Endergebnis für die eingereichte Petition des Pharmaziestudierenden Benedikt Bühler veröffentlicht. Die bisher erfolgreichste Online-Petition verzeichnete 402.693 Mitzeichnungen, die sowohl offline als auch online eingingen. Damit wurde das Quorum des Bundestages erreicht.
In seiner Petition zum Rx-Versandhandelsverbot formulierte Bühler folgende Forderung: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, um das Bestehen der Apotheke vor Ort in Zukunft zu gewährleisten. Nur durch eine Präsenzapotheke kann die flächendeckende vollumfassende Patientenversorgung mit Nacht- und Notdiensten, der Herstellung von individuellen Rezepturen und vielem mehr gesichert werden. Außerdem sind ca. 160.000 familienfreundliche Arbeitsplätze, vor allem im ländlichen Raum, langfristig gefährdet.“ Den Begründungstext können Sie >> hier nachlesen.
Sein Anliegen kann Bühler nun möglichweise in einer Sitzung des Petitionsausschusses, ggf. am 9. Dezember 2019, vortragen. Stimmen zwei Drittel der Ausschussmitglieder jedoch gegen eine Anhörung, kann diese entfallen und die Beratung ohne vorherige Anhörung stattfinden. Im Anschluss spricht der Ausschuss seine Empfehlung an die Bundesregierung aus.
Bis zur Anhörung können alle noch vorhandenen Mitzeichnungsbögen >> per Post an den Petitionsausschuss mit dem Vermerk „Pet 2-19-15-723-019531: Nachsendung der originalen Petitionsunterlagen“ geschickt werden.
Funke erklärt, sie habe in einem ausführlichem und sehr informativem Gespräch die aktuelle Lage mit Bühler diskutiert: „Dass das RxVV die beste Lösung wäre die Gleichpreisigkeit wiederherzustellen, darüber sind wir uns absolut einig. Daher ist es mehr als frustrierend, dass wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Bundesregierung das nicht umsetzen will“.
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17. Ausbildungsbörse Schwalm-Eder
Am 25. August 2019 fand in Borken die 17. Ausbildungsbörse Schwalm-Eder mit über 100 Ausstellern statt. Bereits zum dritten Mal hat die Landesapothekerkammer Hessen hier für die pharmazeutischen Berufe geworben.
Sonja Gruber (Willy-Brandt-Schule, Kassel) und Claudia Wegener (LAK Hessen) hatten den mobilen Messestand mit einem Unguator® und einer Teewaage ausgerüstet und damit bei den Besuchern Interesse geweckt.
Trotz des guten Wetters waren über 1.000 Interessierte auf der Messe, um sich über mögliche Ausbildungen nach dem Schulabschluss zu informieren. Die verschiedenen Berufsbilder aus dem pharmazeutischen Bereich waren dabei nur wenigen Besuchern bekannt. So konnten in vielen Einzelgesprächen in Abhängigkeit vom angestrebten Schulabschluss und den persönlichen Interessen die möglichen Qualifikationen in der Apotheke aufgezeigt werden. Dass sich das Engagement in der Öffentlichkeitsarbeit lohnt, zeigen die erfreulich angestiegenen Schülerzahlen für die PKA-Ausbildung in Nordhessen: Die aktuell neu aufgenommene Klasse ist mit 17 Auszubildenden gut gefüllt.
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LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.
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Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser
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