landesapothekerkammer Hessen
x

Inhalt

Pharmazie
Recht
Im Fokus
Aktuell
Veranstaltungen
Impressum
Stellenmarkt

TERMINe

Die nächste Delegiertenversammlung findet statt am

20. November 2019.

Die Versammlung beginnt um 10 Uhr im
MERCURE Hotel Frankfurt Eschborn-Ost,
Helfmann-Park 6, 65760 Eschborn.

Die Anmeldung von Gästen ist erbeten unter der Rufnummer 069 979509-23.

LAK aktuell Ausgabe Juli/August 2019



Ursula Funke, Präsidentin

§ 78 Abs.1 Satz 4 nicht streichen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das berühmte Sommerloch gibt es für unseren Arzneimittel- und Apothekenbereich in diesem Jahr ganz sicher nicht.

Ein „vorläufiger“ Kabinettsentwurf zum Apothekenstärkungsgesetz kursiert, den Medien kann man entnehmen, dass ein „echter“ Kabinettsentwurf noch in diesem Monat im Kabinett diskutiert werden soll. Bisher nichts Erbauliches für uns: Das vorliegende Papier enthält, wie schon im Referentenentwurf, die Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG, ferner gibt es weitere Punkte, die dringend in unserem Sinne geändert werden müssen.

Gleichpreisigkeit für das BMG bedeutet Gleichpreisigkeit im Bereich der GKV im Sozialrecht. Das geht auch sehr deutlich aus der nun zum „vorläufigen“ Kabinettsentwurf enthaltenen Begründung hervor.

Für uns bedeutet jedoch Gleichpreisigkeit, dass jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel, das ein Patient in Deutschland erhält, den gleichen Preis hat – völlig unabhängig von seinem Versichertenstatus. Lassen Sie uns weiter für unsere Überzeugung gemeinsam kämpfen!

Wir alle wissen, dass das RxVV die zielführendste und beste Lösung wäre – aber wir müssen mit viel Verdruss, Unverständnis und Magendruck zur Kenntnis nehmen, dass die Politik und die Bundesregierung entgegen ihrer Pläne im Koalitionsvertrag dies partout nicht will. Wir haben das RxVV nicht aufgegeben: Wir erklären jedem und immer, dass dies für die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch die Apotheke vor Ort die sicherste, zuverlässigste, umweltfreundlichste und preisgünstigste Lösung ist. Allerdings müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass eine parlamentarische Mehrheit außerhalb unserer Milchstraße oder Galaxie ist. Wir machen keine Gesetze und können nicht mit dem Kopf durch die Wand – das würde nur Beulen bei uns erzeugen.

Nach langer und emotionaler Diskussion, in der alle Für und Wider abgewogen wurden, haben wir in der ABDA-Mitgliederversammlung (also dem Entscheidungsgremium, in dem alle Kammern und Verbände vertreten sind) den in dieser Situation besten Weg gesucht und uns darauf verständigt, dass die ABDA die Forderung aufrechterhält, § 78 Abs.1 Satz 4 nicht zu streichen. Hiervon unabhängig verfolgt die ABDA das Ziel, weitere Verbesserungen an dem Gesetzesentwurf für die Apotheken vor Ort herbeizuführen. Allerdings hat die Mitgliederversammlung auch festgestellt, dass das RxVV eine Handlungsoption für den Fall bleibt, dass sich die gesetzgeberischen Maßnahmen als nicht ausreichend für die Stärkung der Präsenzapotheken erweisen sollten.

Ich bin der Meinung, dass dies in der jetzigen Situation richtig ist. Man darf Gespräche mit der Politik nie abbrechen – dann ist man draußen!

Die jüngsten Entwicklungen und das EuGH-Urteil zur deutschen Honorarordnung für Architekten machen unsere Situation für die Sicherung der Gleichpreisigkeit nicht einfacher und es ist zu befürchten, dass das auf alle freien Berufe mit festen Honorar- und Gebührenordnungen ausstrahlen wird. Wir werden jedoch im weiteren Gesetzgebungsverfahren fortlaufend unsere Forderungen adressieren und verdeutlichen, dass diese auch den Patientinnen und Patienten dienen. Nutzen Sie auch weiterhin Ihre Kontakte vor Ort! Ein Gesetzgebungsverfahren ist erst dann beendet, wenn das Gesetz durch den Bundespräsidenten ausgefertigt wurde! Das parlamentarische Verfahren läuft nach der Sommerpause – dann werden die Abgeordneten Farbe bekennen müssen, wie sie zur Apotheke vor Ort – vor Ort in ihrem Wahlkreis – stehen.

Letzte Woche konnte ich in einem persönlichen Gespräch mit unserem hessischen Sozialminister Kai Klose die ganze Thematik diskutieren und ich bin ihm dankbar, dass er uns auf diesem Weg unterstützt.

Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Familien wünsche ich trotz der unbefriedigenden Situation eine schöne Sommer- und Ferienzeit.

Ihre


Ursula Funke


Pharmazie


© Foto: Uwe Dettmar, Goethe-Universität Frankfurt

Fertigarzneimittelseminar: Pharmakotherapie in Schwangerschaft und Stillzeit

Am Mittwoch, den 17. Juli 2019, lädt das Abschlusssemester Pharmazie im Sommersemester 2019 zum Fertigarzneimittelseminar ein.

Uhrzeit:
9:00 bis ca. 15:30 Uhr

Veranstaltungsort:
Biozentrum am Campus Riedberg
Hörsaal B1
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Max-von-Laue-Straße 9, 60438 Frankfurt am Main

 

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,
liebe Kommilitonen, liebe Kommilitoninnen,

das Abschlusssemester Pharmazie im Sommersemester 2019 lädt Sie herzlich zum Fertigarzneimittelseminar am Mittwoch, den 17. Juli 2019, von 9:00 bis ca. 15:30 Uhr ein. Die Veranstaltung findet im Hörsaal B1 des Biozentrums am Campus Riedberg der Goethe-Universität Frankfurt am Main statt.

Jedes neue Leben beginnt im Mutterleib und die anschließende Zeit ist für die werdenden Eltern oftmals mit viel Aufregung verbunden. Sie als Apotheker haben das Privileg, Eltern während dieses spannenden Lebensabschnittes mit Rat und Tat zu unterstützen. In welchen Fällen kann man den Eltern Sorgen nehmen? Wann sollte zur Gewährleistung der Gesundheit von Mutter und Kind Vorsicht geboten sein?

Deshalb möchten wir Sie gerne rund um die Themen Schwangerschaft und Stillzeit und die damit verbundene Pharmakotherapie informieren. Die Vorträge wurden von Studierenden des Abschlusssemesters Pharmazie unter wissenschaftlicher Betreuung der Hochschullehrer/innen der Goethe-Universität Frankfurt am Main ausgearbeitet.

Diese Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit sechs Fortbildungspunkten zertifiziert.

Wir weisen darauf hin, dass das Vortragsskript ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt wird. Zu Beginn der Veranstaltung werden die Zugangsdaten für den Download bereitgestellt. Zusätzlich wird ein Programmheft mit Platz für Notizen ausgeteilt.

Wir, das Abschlusssemester Pharmazie, freuen uns auf Ihr Kommen!


Das ausführliche Programm können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: Universitätsklinikum Frankfurt

Interdisziplinärer Workshop für Pharmazeuten im Praktikum und Ärzte im Praktischen Jahr/Allgemeinmedizin

 

Referenten / Tutoren:

Dr. Nils Keiner, Apotheker, Frankfurt am Main
Dr. Armin Wunder, Arzt, Frankfurt am Main
Dr. Pamela Reißner, Apothekerin, Frankfurt am Main

Termin:

24. Juli 2019

Uhrzeit:

10:00 bis 17:00 Uhr (inkl. Pausen)

Ort:

Universitätsklinikum Frankfurt
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main

Kostenfrei:

Für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind.

Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze (abhängig von Teilnehmerzahl PJler) zur Verfügung stehen.

Anmeldung:

www.apothekerkammer.de

Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)!

Inhalt:

Der Workshop verbindet die tägliche Praxis von Apothekern und Ärzten. Interdisziplinär bearbeiten Pharmazeuten im Praktikum zusammen mit Ärzten im Praktischen Jahr Themen aus dem Bereich der Allgemeinmedizin.

Theoretische Teile wechseln sich mit praktischen Teilen (Gruppenarbeit) ab. Thematisch stehen die Anamnese, die Verordnung und Rezepte, Medikationsanalysen und Medikationspläne im Fokus. Das Schnittstellenmanagement wird angesprochen.

Im praktischen Teil werden zu den Themen passende Patientenfälle in interdisziplinären Gruppen aufgearbeitet und gemeinsam im Plenum besprochen. Die Gruppen werden durch Tutoren aus der Praxis betreut.

Kostenfrei – Anmeldung ist trotzdem erforderlich! BEGRENZTE PLÄTZE

Achtung: Der Skriptversand erfolgt per E-Mail – bitte geben Sie unbedingt eine E-Mail-Adresse mit an!

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: Christian Fregnan/unsplash

Weiterbildungsseminare – Es sind noch Plätze frei!

Am 16. August und 6. bis 7. September 2019 finden die Weiterbildungsseminare „Personalführung“, „Kommunikation“ und „Motivierende Gesprächsführung“ in Eschborn statt.

Da für alle Seminare noch Plätze frei sind, können gerne auch interessierte Apothekerinnen und Apotheker, die nicht in der Weiterbildung sind, teilnehmen.

Nähere Informationen zu den Seminaren:

Datum

Veranstaltungsort

Thema

Referentin

16.08.2019
(09:00 – 17:00 Uhr)

Mercure Hotel Eschborn Ost, Helfmann-Park 6,
65760 Eschborn

Personalführung

Cornelia Tromm

06.09.2019
(09:00 – 18:00 Uhr)

Mercure Hotel Eschborn Ost, Helfmann-Park 6,
65760 Eschborn

Kommunikation

Cornelia Tromm

07.09.2019
(09:00 – 18:00 Uhr)

Mercure Hotel Eschborn Ost, Helfmann-Park 6,
65760 Eschborn

Motivierende Gesprächsführung

Cornelia Tromm

Wir freuen uns, wenn Sie diese Möglichkeit zur Fortbildung nutzen und sich >> Online im Bereich Seminare und Veranstaltungen anmelden.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: Mercure Hotel Eschborn

Wiedereinsteiger-Kurs

An den Wochenenden 14. und 15. September 2019 sowie 12. und 13. Oktober 2019 findet erneut ein Wiedereinsteiger-Kurs in Eschborn statt (viertägig).

Inbegriffen sind wieder Schulungen u.a. zum Thema Recht und zu verschiedenen pharmazeutischen Inhalten wie z.B. Interaktionen, Selbstmedikation in Fallbeispielen, Rezeptur und Defektur. Praktisch wird auch die computergestützte Arzneimittelrecherche in der ABDA-Datenbank an Beispielen geübt.

Weitere Informationen finden Sie auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

Es sind noch Plätze frei. Anmelden können Sie sich auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen im >> Bereich „Seminare und Veranstaltungen“.

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie




Ärzte und Apotheker im Dialog: „Neue Perspektiven in der Krebstherapie am Beispiel gastrointestinaler Tumore“

Interdisziplinäre Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker

 

Termin:

18. September 2019

Uhrzeit:

19:00 bis 21:30 Uhr

Leitung:

Prof. Dr. med. Klaus-Reinhard Genth
Prof. Dr. rer. nat. Dieter Steinhilber

Referenten:

Prof. Dr. med Salah-Eddin Al-Batran
Michael Höckel

Ort:

Steuer-Fachschule Dr. Endriss
Hanauer Landstr. 160
60314 Frankfurt am Main

Kosten:

30,00 Euro

Anmeldung:

Christina Ittner, Tel. 06032 782-223, Fax 069 97672-67223
oder
E-Mail: christina.ittner@laekh.de

 

Achtung: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt!

Ärzte und Apotheker sind einander im gemeinsamen Bemühen um die bestmögliche Versorgung der Kranken verbunden. Dabei haben sie eine unterschiedliche Sicht auf Krankheitsbilder und Therapiekonzepte. Die gemeinsame Fortbildung soll den unterschiedlichen Sichtweisen und Arbeitsumfeldern gerecht werden und den Dialog der beiden Berufsgruppen unterstützen sowie aufzeigen, wie Arzt und Apotheker die Betreuung von Patienten gemeinsam gestalten und optimieren können. Mit jeder Veranstaltung wird ein Krankheitsbild aufgegriffen, das im Dialog von einem Arzt und einem Apotheker vorgestellt wird. Praxisnah und ausgehend von Fallbeispielen wird über häufige Erkrankungen und die leitliniengerechten Therapien berichtet. Die Teilnehmer sind eingeladen, auch eigene Fragen und Fälle mitzubringen.

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: Rawpixel/unsplash

Seminar „Interprofessionelle Zusammenarbeit" – in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinpharmazie Hessen

Am 29.11.2019 findet die zweite Auflage des Seminars „Interprofessionelle Zusammenarbeit" im Institut für Allgemeinpharmazie (Haus 10c, Theodor-Stern-Kai 7, 60596 Frankfurt am Main) statt. Von 09:15 bis 17:15 Uhr werden interaktiv Patientenfälle besprochen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Kommunikation vorgestellt.

Wer nimmt teil?

  • Ärzte/innen in Weiterbildung für Allgemeinmedizin

  • Apotheker/innen

  • Physiotherapeuten/innen

  • MFAs mit Zusatzqualifikation für ambulante Versorgung (VERAH)

 

Eindrücke der Teilnehmer vom Seminar im November 2018:

„Das Seminar hat gemeinsame Interessen aller Professionen aufgedeckt und ich wünsche mir in Zukunft eine engere Zusammenarbeit und einen interprofessionellen Austausch in Form von regelmäßigen regionalen Netzwerktreffen.“

„Was mir der letzte Freitag mal wieder schön gezeigt hat ist: Ärzte sind auch nur Menschen und eine gute Kooperation verschiedener Berufsgruppen kann für alle extrem bereichernd sein.“

Diese Veranstaltung richtet sich vorrangig an Weiterzubildende zum Fachapotheker für Allgemeinpharmazie – steht aber auch anderen Interessierten offen.

Wenn Sie teilnehmen möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail an Dr. Pamela Reißner (p.reissner@apothekerkammer.de)

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link herunterladen. 

PDF Download


Pharmazie


© Foto: Markus Farnung

Termine 2019/20: Begleitende Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Termin Teil 2:
19. bis 30. August 2019

Veranstaltungsort:
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 15 − Chemie
Hörsaal A +5/0030
Hans-Meerwein-Straße 8
35043 Marburg

 

Termin Teil 1:
9. bis 20. März 2020

Veranstaltungsort:
Biozentrum Niederursel
Hörsaal B 1, Gebäude N 100
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main

 

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: Naassom Azevedo/unsplash

Workshop: Pharmazeuten im Praktikum

Referenten:          

Dr. Christian Ude, Apotheker, Darmstadt
Dr. Miriam Ude, Apothekerin, Darmstadt

Termin:

23.11.2019    WPP 02/19

Uhrzeit:

09:00 – 20:00 Uhr  

Ort:

WELCOME HOTEL FRANKFURT
Leonardo-da-Vinci-Allee 2
60486 Frankfurt am Main

Kostenfrei:

Für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind. Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen.

Anmeldung:

www.apothekerkammer.de
Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)!      

Inhalt:

Der  Workshop hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Erlernen und Verbessern des unmittelbaren Kundengespräches beizutragen. Der Workshop ist in drei Teile gegliedert:

Teil 1:
Auf Grundlage der BAK-Beratungsleitlinien werden die theoretischen Aspekte des Kundengesprächs vorgestellt. Eine sinnvolle Struktur auf Basis vorhandener Hilfsmittel (z.B. BAK-Leitlinien) soll für die Beratungsgespräche erarbeitet werden. Auch regulatorische Grundlagen (z.B. Rezeptgültigkeiten, Abgabemodalitäten und -besonderheiten, usw.) werden diskutiert.

Teil 2:
Auf den theoretischen Teil aufbauend werden diese Aspekte in die Praxis übertragen und in nachgestellten Kundengesprächen trainiert. Dabei soll vor allem die Kombination aus Kommunikation und Wissensanwendung geübt werden. Hierzu wird die Gruppe geteilt.

Teil 3:
Als Abschluss werden für das Staatsexamen wichtige Indikationen erarbeitet.

 

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: ABDA

Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) im Winter 2019/2020

Die schriftliche Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am 6. November 2019 in Frankfurt und in Kassel statt.

Die praktische Abschlussprüfung wird am 15. Januar 2020 in Frankfurt und in Kassel durchgeführt.

Bei einer nicht ausreichenden Zahl von Anmeldungen im Regionalbereich Kassel wird die Abschlussprüfung nur in Frankfurt durchgeführt. Dies wird umgehend nach Anmeldeschluss bekannt gegeben.

Gemäß § 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung für PKA können Auszubildende nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Gemäß Prüfungsordnung soll die Zulassung zur Abschlussprüfung erteilt werden, wenn die Gesamtleistung in den Lerngebieten des berufsbezogenen Unterrichts der Berufsschule im Durchschnitt mit mindestens 2,0 beurteilt wird. Die Ausbildungszeit kann jedoch um höchstens sechs Monate verkürzt werden.

Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung und das Anmeldeformular können von der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen heruntergeladen werden.

Anmeldeformulare zur regulären Abschlussprüfung sowie zur Wiederholungsprüfung werden den Auszubildenden direkt zugehen.

Anmeldeschluss: Freitag, 20. September 2019

 

Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) im Winter 2019

Die Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am 29. Januar 2020 an den Prüfungsorten Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden statt.

Angemeldet werden können Auszubildende, die mit der Ausbildung zum Schuljahr 2018/19 begonnen haben.

Anmeldeformulare werden den Berufsschulen zur Verteilung zugestellt.

Bei Auszubildenden, die am Tag der Zwischenprüfung noch nicht volljährig sind, muss der Anmeldung eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gemäß § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beigefügt  werden.

Anmeldeschluss: Freitag, 29. November 2019

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie




Rezeptur-Ringversuch des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V.

Auch dieses Jahr unterstützen wir Sie gerne und übernehmen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2019 „Halbfeste Zubereitung mit Nystatin" finden Sie auf unserer Homepage im >> Servicebereich.

Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2019.

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: Ula Kuzma/unsplash

Tetanus-Impfstoff - Bevorratungspflicht nach § 15 Apothekenbetriebsordnung

Gemäß § 15 Abs. 1 ApBetrO sind in der Apotheke folgende Medikamente zu bevorraten:

  • Analgetika

  • Betäubungsmittel, darunter Opioide zur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbarer Wirkstofffreisetzung und mit veränderter Wirkstofffreisetzung

  • Glucocorticosteroide zur Injektion

  • Antihistaminika zur Injektion

  • Glucocorticoide zur Inhalation zur Behandlung von Rauchgasintoxikationen

  • Antischaummittel zur Behandlung von Tensid-Intoxikationen

  • Medizinische Kohle, 50 g Pulver zur Herstellung einer Suspension

  • Tetanus-Impfstoff

  • Tetanus Hyperimmun-Globulin 250 I.E.

  • Epinephrin zur Injektion

  • 0,9%-ige Kochsalzlösung zur Injektion

  • Verbandstoffe, Einwegspritzen und -kanülen, Katheter, Überleitungsgeräte für Infusionen sowie Produkte zur Blutzuckerbestimmung

Da ein Tetanus-Monoimpfstoff nicht mehr verfügbar ist, möchten wir darauf hinweisen, dass stattdessen die Bevorratung mit einem Kombinationsimpfstoff angezeigt ist. Dies empfiehlt auch die STIKO:

„Tetanus-Impfstoff, monovalent

Tetanol pur®; Vermarktung in Deutschland wurde eingestellt.

Die STIKO empfiehlt generell die Verwendung von >> Tetanus-Kombinations­impfstoffen.“

Eine Auflistung der Lieferengpässe bei Impfstoffen ist beim >> Paul-Ehrlich-Institut zu finden, dort werden auch mögliche Alternativen aufgeführt bzw. auf die Handlungsanweisungen der STIKO verwiesen.

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: cZhao jian kang/shutterstock

Leitlinien

Information zu den neuen Leitlinien (LL) der BAK [1]

»          Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe

»          Prüfung und Lagerung der Primärpackmittel

»          Prüfung und Lagerung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte

 

Die Leitlinien wurden im Juni 2019 durch die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer verabschiedet. Viele Inhalte der vorhergehenden Leitlinien wurden aktualisiert, neue Inhalte sind dazugekommen.

In der LL Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe wurde aufgenommen, dass Prüfzertifikate bzw. Sicherheitsdatenblätter online beschafft werden können. Auch wurde die Prüfung auf eingehaltene Transportbedingungen mit aufgenommen bei der Wareneingangskontrolle. Im Flussdiagramm und im Kommentar werden beide Schritte der Eingangsprüfung noch einmal einzeln thematisiert. So ist die formale Kontrolle des Prüfzertifikats durchzuführen (Vollständigkeit und Richtigkeit) und im Nachgang die praktische Identifizierung des Ausgangsstoffes. Es wird auf die 1. und 2. Identifikationsreihe der Prüfungen eingegangen. Die apothekengerechten Prüfvorschriften wurden in die Literatur mit aufgenommen [2]. Hinweise auf GMP-konforme Herstellung wurden aufgenommen sowie eine Liste von Ausgangsstoffen, die fallweise als Wirk- bzw. Hilfsstoff eingesetzt werden können (wenn GMP-konforme Qualität nicht in ausreichendem Maß verfügbar ist).

In der LL Prüfung und Lagerung der Primärpackmittel wurde die Liste der vorrätig zu haltenden Primärpackmittel aktualisiert. Die Prüfung muss Verwechselungen sicher ausschließen, es ist auf Fertigungsqualität und sichtbare Verunreinigungen zu prüfen. Unmittelbar vor Einsatz ist erneut zu prüfen. Ein Hinweis zum Ausschluss der Wiederverwendbarkeit (Ausnahme Primärpackmittel gemäß § 34 ApBetrO/patientenindividuelles Stellen) ist gegeben.

In der Prüfung und Lagerung (neu!) der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte wurde der Hinweis auf die Aufbewahrungsfrist von Prüfprotokollen konkretisiert, diese sind bis ein Jahr nach Ablauf des Verfalldatums aufzubewahren, jedoch nicht weniger als fünf Jahre. Die Prüfung auf Fälschung durch Verifizierung (securPharm, auch Unversehrtheit des Originalitätsverschlusses) und Verfalldaten wurde mit aufgenommen. Ein Hinweis zur Abgabe nach Bruch des Originalitätsverschlusses bei verifizierungspflichtigen Fertigarzneimitteln ist gegeben, ebenso eine Argumentationshilfe für das Kundengespräch. Die Prüfung auf Vorhandensein des Analgetika-Warnhinweises ist in die LL eingegangen, auch die Prüfung auf Vorhandensein einer deutschen Packungsbeilage bei Importarzneimitteln. Ein Hinweis auf die Prüfung von Fertigarzneimitteln, denen ein Medizinprodukt beiliegt, ist als Hilfestellung gegeben. Zu prüfen ist arbeitstäglich, Checklisten stehen zur Verfügung.

Merke für die Apothekenpraxis:

  • Alle Leitlinien sowie Arbeitshilfen der BAK finden sich online [1]! Diese werden regelmäßig überarbeitet – Nachschauen lohnt sich!

[1] https://www.abda.de/themen/apotheke/qualitaetssicherung0/leitlinien/leitlinien0/; letzter Aufruf am 15.05.2019
[2] J. Breitkreuz, M. Hubert, P. Rohdewald, G. Rücker und K.-W. Glombitza, Apothekengerechte Prüfvorschriften, Stuttgart: Deutscher Apotheker Verlag, aktuelle Fassung

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: Malcolm Lightbody/unsplash

Leitlinien

BAK, DEGAM, AWMF und viele Fachgesellschaften erstellen und publizieren Leitlinien – da kann es mühsam sein, den Überblick zu behalten. Daher möchten wir Sie mit dieser Rubrik unterstützen, hinsichtlich relevanter Leitlinien auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz und übersichtlich finden Sie monatlich eine Zusammenfassung einer ausgewählten Leitlinie (LL) sowie ggf. bei erneuerten Leitlinien den wichtigsten inhaltlichen Änderungen. Für Interessierte finden sich die Links zu den besprochenen Leitlinien am Ende des Artikels.

Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Chronische KHK (Koronare Herzkrankheit)

Die Leitlinie wurde aktuell im April 2019 im Rahmen des NVL-Programms von BÄK, KBV und AWMF erstellt. Immer noch sind die chronische KHK sowie der Myokardinfarkt (MI) die häufigsten Todesursachen in Deutschland, trotz gesunkener Absolutzahlen an Todesfällen.

Ziel der Leitlinie ist die Optimierung der Versorgung von Patienten mit KHK. Eine angemessene Therapie mit allem Notwendigen in der Diagnostik, Therapie und Rehabilitation soll erfolgen. Auch eine Effizienzsteigerung und damit Kostendämpfung im Gesundheitswesen wird als Ziel gesetzt.

Zusätzlich zur Leitlinie stehen zahlreiche Patientenflyer zur Verfügung, so z. B. zum Thema „Koronare Herzkrankheit – was Sie oder Ihre Angehörigen im Notfall tun können“ sowie Informationen zu Statinen, zur Raucherentwöhnung und zu Ernährung und Bewegung [1-4].

Was findet sich allgemein in der Leitlinie?

Leitsymptom ist der „Brustschmerz“. Die Therapie richtet sich nach dem Schweregrad bzw. nach diagnostischen Parametern. Generell wird patientenindividuell Bewegung empfohlen, sowie ein Gewichtsmanagement. Hinweise zur Ernährung werden gegeben. Allen Patienten wird empfohlen, das Rauchen aufzugeben.

Medikamentöse Therapie (Auszug)

Bei stabiler KHK wird ASS 100mg/Tag empfohlen, zum Teil Off-label (ohne MI, ohne Revaskularisierung). Die zusätzliche Gabe eines PPI sollte bei gastrointestinaler Blutung empfohlen werden. Auch der Einsatz der dualen Thrombozytenaggregationshemmung nach PCI bei stabiler KHK ist aktuell noch Off-Label-Use, soll laut Leitlinie jedoch eingesetzt werden. Zur Dauer einer dualen Therapie wird auf Leitlinien verwiesen, die kürzere Überarbeitungszeiträume haben [z. B. 5]. Allen Patienten, unabhängig von den Laborparametern, wird ein Statin empfohlen, vorbehaltlich Kontraindikationen. Bei Nebenwirkungen soll die Dosis angepasst bzw. der Wirkstoff gewechselt werden. Bei Patienten mit hohem Lebensalter sollte jedoch auch die Gesamtprognose beim Einsatz eines Statins berücksichtigt werden. Zur Möglichkeit der Lipidsenkung existieren weitere Leitlinien der DEGAM (Strategie der festen Dosis) wie auch der DGK (Zielwertstrategie) [s. 6, 7]. Betablocker sollten nach MI für mindestens ein Jahr verordnet werden, dann sollte Re-evaluiert werden. Die Anfallskupierung soll mit einem schnell wirkenden Nitrat erfolgen. Die antianginöse Therapie erfolgt patientenindividuell z. B. mit Betablockern und/oder Calciumantagonisten, langwirksamen Nitraten und ggf. ergänzend Ranolazin oder Ivabradin.

Für ACE-Hemmer, AT1-Rezeptorantagonisten und Aldosteronantagonisten gibt es keine Empfehlung für den Einsatz bei ausschließlicher KHK. Komplementäre Therapien (z. B. auch Omega-3-Fettsäuren) sollen nicht zum Einsatz kommen zur Therapie der KHK.

Merke für die Apothekenpraxis:

Die Adhärenz bezüglich der medikamentösen Therapie soll regelmäßig überprüft werden. Generell kann Adhärenz auch durch den Apotheker verbessert werden [8]. Die Beratung zur Medikation ist hierfür Grundlage. Regelmäßige Schulungen durch den Apotheker zur richtigen Anwendung von Anfallsmedikation sind für Therapiesicherheit und –effizienz wichtig. Auch können Apotheker beim Rauchstopp unterstützen sowie beim Gewichtsmanagement.

 Sie können die Leitlinie Online abrufen (letzter Aufruf am 01. Juli 2019).

 

[1] https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/Nationale_Versorgungs-Leitlinie/nvl-004ki2_S3_KHK_2019-01.pdf; letzter Aufruf am 01. Juli 2019

[2] https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/Nationale_Versorgungs-Leitlinie/nvl-004ki5_S3_KHK_2019-05.pdf; letzter Aufruf am 01. Juli 2019

[3] https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/Nationale_Versorgungs-Leitlinie/nvl-004ki6_S3_KHK_2019-04.pdf; letzter Aufruf am 01. Juli 2019

[4] https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/Nationale_Versorgungs-Leitlinie/nvl-004ki7_S3_KHK_2019-05.pdf; letzter Aufruf am 01. Juli 2019

[5] https://leitlinien.dgk.org/2018/pocket-leitlinie-duale-antithrombozytaere-therapie-dapt-bei-koronarer-herzkrankheit-version-2017/; letzter Aufruf am 01. Juli 2019

[6] https://leitlinien.dgk.org/files/2017_PLL_Dyslipidaemie_Internet_neu.pdf; letzter Aufruf am 01. Juli 2019

[7] https://www.online-zfa.de/archiv/ausgabe/artikel/zfa-7-2017/49087-103238-zfa20170312-0318-neue-degam-s3-leitlinie-hausaerztliche-beratung-zur-kardiovaskulaere/; letzter Aufruf am 01. Juli 2019

[8] M. Schulz et al. Pharmacy-based interdisciplinary intervention for patients with chronic heart failure: results of the PHARM-CHF randomized controlled trial. Eur J Heart Fail Mai 2019

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

 

PDF Download


Pharmazie


© Grafik: Goethe-Universität Frankfurt a.M.

CRITICAL INCIDENT REPORTING SYSTEM (CIRS) – Wir lernen aus Fehlern

Auch diesen Monat finden Sie wieder einen von Apothekern kommentierten Fehlerbericht aus dem CIRS >> www.jeder-fehler-zaehlt.de in LAK aktuell. Neu ist, dass ärztliche Kollegen den Fehler noch einmal gezielt mit Blick auf die Schnittstellen kommentiert haben.

Diesmal geht es um eine fehlerhafte Dosierung aufgrund einer dem Patienten fehlenden Information – verursacht durch missverständliche Technik.

Sie finden unseren Kommentar auch auf der Homepage von >> www.jeder-fehler-zaehlt.de – hier wird er parallel veröffentlicht, damit Arzt und Apotheker gemeinsam aus Fehlern lernen.

Jeder Fehler Zählt - Fehlerbericht Nr. 938

Dosis bei Anpassung des Medikationsplans "verloren" gegangen

Aus: >> jeder-fehler-zaehlt

Was ist passiert? Welche Folgen hatte es für den Patienten?

Patient hatte nur eine Tagesdosis Brilique® täglich über einen Monat im ersten halben Jahr nach Stent genommen, da Abenddosis bei Anpassung des Medikationsplanes verloren gegangen ist.

Zu geringe Einnahmedosis, jedoch keine offensichtlichen Folgen für den Patienten.

Bewertung aus Sicht der Apotheke – Ursachen und Möglichkeiten zur Vermeidung von Risiken

Der Medikationsplan soll die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöhen [1]. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn die Daten im Medikationsplan vollständig und richtig sind.

Der aktuelle Fehler spiegelt einen typischen Schnittstellenfehler wieder wie er vermutlich regelmäßig passiert [2-4]. Ein Informationstransfer, wie er bei Neuausstellung bzw. Aktualisierung eines Medikationsplanes auftritt, führt häufig zu Informationsverlust [5]. Wichtig ist hier, dass regelmäßige Kontrollen des „aktuellen“ Medikationsplanes stattfinden, in der (Haus-)Arztpraxis aber auch in der Apotheke. So können Ungereimtheiten auffallen und es kann nachgefragt werden. So kann - im Vier-Augen-Verfahren - die Sicherheit für den Patienten erhöht werden. Auch ist ein regelmäßiges „Medication Reconciliation“ hilfreich um jederzeit einen Überblick über die tatsächliche Medikation des Patienten zu haben, ggf. sogar ergänzt um das Wissen über seine Adhärenz [5-7].

Merke: Der Einsatz eines Medikationsplans kann das Risiko für Medikationsfehler reduzieren. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass die Angaben im Medikationsplan richtig sind. Durch das Vier-Augen-Prinzip können Arzt und Apotheker in Kooperation Medikationspläne der Patienten verifizieren und bei Bedarf Änderungen veranlassen.

Kommentar Jeder-Fehler-Zaehlt:

Der Ereignisbericht beschreibt einen potenziell lebensbedrohlichen Fehler. Hier ist es wichtig, alle Beteiligten ins Boot zu holen. Ermutigen Sie daher auch Ihre Patienten regelmäßig, sich bei Unstimmigkeiten oder Unklarheiten zu Wort zu melden – in der Apotheke, in der Arztpraxis oder im Krankenhaus. Fehler passieren überall und auch der Patient kann im Idealfall ein wachsames Glied in der Kette sein.

Literatur

[1] https://www.kbv.de/html/medikationsplan.php; letzter Aufruf am 02.07.2019

[2] Johnson A et al. Preventing medication errors in transitions of care: A patient case approach; J Am Pharm Assoc (2003). 2015 Mar-Apr;55(2):e264-74

[3] Caleres G et al. Elderly at risk in care transitions When discharge summaries are poorly transferred and used -a descriptive study; BMC Health Serv Res. 2018 Oct 11;18(1):770

[4] Tully A et al. Evaluation of medication errors at the transition of care from an ICU to an Non-ICU location; Crit Care Med. 2019 Apr;47(4):543-549

[5] Reißner P, Müller B. Wenn der Medikationsplan zu Dosierungsfehlern führt; Der Hausarzt 2019;(4)48-49

[6] Leitliniengruppe Hessen. Hausärztliche Leitlinie Multimedikation unter: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/053-043l_S2e_Multimedikation_2014-05.pdf; letzter Aufruf am 01.07.2019

[7] ÄZQ. Leitfaden Bestmögliche Arzneimittelanamnese unter: https://www.kh-cirs.de/faelle/pdf/bestmoegliche-arzneimittelanamnese-leitfaden.pdf; letzter Aufruf am 01.07.2019

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: ABDA

AMINO-Datenbank: Für Sie gefunden und aufbereitet

Thema: Thiazid, Schleifendiuretikum, Nephronblockade

Frage: Ist die Kombinationsbehandlung mit einem Thiazid und einem Schleifendiuretikum sinnvoll und liegt eine Indikation dafür vor?

 

Kommentar:

Medikationsmanagement: Sequentielle Nephronblockade

Ein ARMIN-Patient (69 Jahre) nimmt laut eigenen Angaben zur Behandlung von Bluthochdruck in der Dauermedikation die Medikamente Hydrochlorothiazid (25 mg, 1-0-0), Torasemid (5 mg, 1-0-0), Bisoprolol (5 mg, 1-0-0) und Ramipril (5 mg, 1-0-0) ein.

Ist die Kombinationsbehandlung mit einem Thiazid und einem Schleifendiuretikum sinnvoll und liegt eine Indikation dafür vor?

Thiazid-Diuretika wie Hydrochlorothiazid (HCT) zählen zu den Arzneimitteln der 1. Wahl in der Behandlung der arteriellen Hypertonie. Die Erhaltungsdosis ist in der Regel 1-mal täglich 12,5 mg HCT. Thiazide haben im Vergleich zu Schleifendiuretika eine schwächere natriuretische Wirkung. Bei Patienten mit unkompliziertem Bluthochdruck werden sie auf Grund ihrer längeren Wirkdauer bevorzugt. Thiazide senken nachweislich die kardiovaskuläre Morbidität und Mortalität. Eine absolute Kontraindikation ist Gicht. Bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion GFR < 45 ml/min sind sie nur eingeschränkt wirksam. Bei einer GFR < 30 ml/min sollten statt Thiaziden Schleifendiuretika wie Torasemid eingesetzt werden, da HCT bei diesen Patienten unwirksam ist. Die kombinierte Einnahme von Thiaziden und Schleifendiuretika wird in der europäischen Leitlinie zur Therapie der arteriellen Hypertonie ohne weitere Begleiterkrankungen nicht empfohlen.

In der Therapie der chronischen Herzinsuffizienz gelten Diuretika als symptomverbessernd und sind ab NYHA II bei Flüssigkeitsretentionen indiziert. Diuretika haben unterschiedliche Angriffsorte innerhalb des Nephrons, der funktionellen Grundeinheit der Niere. Carboanhydrase-Hemmer blockieren die Rückresorption des filtrierten Natriums im proximalen Tubulus, während Schleifendiuretika im aufsteigenden Teil der Henle-Schleife und Thiazide im frühdistalen Tubulus wirksam sind. Kaliumsparende Diuretika greifen am spätdistalen Tubulus und am Sammelrohr an. Bei Patienten mit Herzinsuffizienz ist die natriuretische Wirkung der Thiazide meist nicht ausreichend. Schleifendiuretika haben eine höhere Wirkstärke. Sie zeigen über einen weiten Konzentrationsbereich eine annähernd lineare Dosis-Wirkungsbeziehung. Bei Dosissteigerung wird somit eine immer stärkere Saliurese und Diurese erzeugt. Die Erhaltungsdosis von Torasemid zur Behandlung von Hypertonie beträgt in der Regel 2,5 mg - 5 mg täglich, zur Behandlung von Ödemen kann die Dosis auf 20 mg, in Einzelfällen sogar auf 40 mg pro Tag gesteigert werden.

Mit zunehmender Behandlungsdauer kann sich eine Resistenz gegenüber Schleifendiuretika entwickeln. Bei Patienten mit Herzinsuffizienz, Leberzirrhose und nephrotischem Syndrom ist das effektiv zirkulierende Blutvolumen vermindert. Das inadäquate Ansprechen auf eine Therapie mit Schleifendiuretika (Diuretikaresistenz) ist meist dadurch bedingt, dass in weiter distal gelegenen Abschnitten des Nephrons eine verstärkte (kompensatorische) Natriumrückresorption auftritt. In diesen Fällen kann durch eine Dosissteigerung von Schleifendiuretika kein Diuresezuwachs erzielt werden. Durch die gleichzeitige Gabe des distal-tubulär wirkenden Thiazids wird die Rückresorption unterbunden und die Natriumausscheidung im Endharn steigt deutlich an. Bei Patienten mit therapieresistenten Ödemen wird daher zu einer Kombinationstherapie aus einem Schleifendiuretikum mit einem Thiazid geraten. Die Kombination beider Diuretika-Gruppen wird als sequentielle Nephronblockade bezeichnet.

Während Thiazide bei Patienten mit GFR < 30 ml/min nicht eingesetzt werden sollten, können sie bei Patienten mit therapieresistenten Ödemen in Kombination mit Schleifendiuretika mit Vorsicht angewendet werden. Die Einnahme von Schleifendiuretikum und HCT sollte bei oraler Anwendung zeitgleich erfolgen.

Eine Langzeittherapie mit Diuretika, insbesondere eine sequentielle Nephronblockade, kann zu starken Kalium- und Magnesiumverlusten führen. Daher wird eine regelmäßige Kontrolle der Elektrolyte (insbesondere Kalium und Magnesium) vor Therapiebeginn, ein bis zwei Wochen nach jeder Dosissteigerung, nach drei Monaten, dann in sechsmonatlichen Intervallen und bei Therapieänderungen empfohlen.

Bei dem ARMIN-Patienten fällt insgesamt auf, dass die Kombination von HCT und Torasemid mit dem Ziel der Blutdrucksenkung nicht indiziert ist. Aus dem Gespräch mit dem Patienten geht nicht hervor, wie die aktuelle Nierenfunktion ist und ob Begleiterkrankungen vorliegen. Es sollte daher mit dem Arzt Rücksprache gehalten werden, ob die Kombination therapeutisch erforderlich ist, um das Auftreten von Ödemen zu verhindern. Besteht keine Indikation, sollte bei normaler Nierenfunktion ggf. das Schleifendiuretikum abgesetzt und die HCT-Dosis auf 12,5 mg reduziert werden.

Fazit:

Die Kombination eines Thiazid- und eines Schleifendiuretikums ist bei Hypertonie nicht indiziert. Sie wird bei Patienten mit therapieresistenten Ödemen eingesetzt, die nicht adäquat auf die Behandlung mit einem Schleifendiuretikum ansprechen. Herzinsuffizienz, Leberzirrhose, Niereninsuffizienz oder das nephrotische Syndrom können solch eine Diuretika-Resistenz hervorrufen. Bei Kombinationsbehandlung mit Thiazid und Schleifendiuretikum ist eine regelmäßige Kontrolle der Elektrolyte besonders wichtig, da das Risiko für starke Kalium- und Magnesiumverluste erhöht ist.

Quelle: AMINO-Datenbank

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Pharmazie


© Foto: Africa Studio/shutterstock

CBD-haltige Nahrungsergänzungsmittel

Immer wieder findet man in Drogerie-Regalen CBD-haltige Nahrungsergänzungsmittel wie z. B. Öle. Doch was tun, wenn ein Kunde ein entsprechendes Präparat in der Apotheke bestellen möchte und es beim Großhandel gelistet ist?

Fakt ist, dass es bisher keine deutschlandweit einheitliche Rechtseinstufung hinsichtlich der Verkehrsfähigkeit entsprechender Präparate gibt. Die Einstufung solcher Produkte obliegt der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde, für Hessen das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit den drei Regierungspräsidien als zuständige Fachaufsichtsbehörden. Allerdings auch nur für in Hessen in den Verkehr gebrachte Produkte! Wurde das Nahrungsergänzungsmittel in einem anderen Bundesland in den Verkehr gebracht, ist die dortige Lebensmittelüberwachungsbehörde zuständig.

Was gilt es in der Apotheke zu beachten?

Als erstes sollte man überprüfen wie hoch der THC-Gehalt des CBD-haltigen Nahrungsergänzungsmittels ist. Der Grenzwert liegt bei 0,2%, alles darüber fällt unter das Betäubungsmittelgesetz.

Ist hier alles im grünen Bereich, muss man sich darüber klar sein, dass die jeweiligen Präparate entweder verschreibungspflichtig sein könnten (Cannabidiol ist in der Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung gelistet), dann bedürfte es einer Verschreibung. Ebenfalls könnten entsprechende Nahrungsergänzungsmittel als neuartige Lebensmittel (Novel Food) gelten, müssen dann aber auch eine entsprechende Zulassung besitzen (www.bvl.bund.de/novelfood).

Die Landesapothekerkammer Thüringen hat sich daraufhin mit der Frage der Verkehrsfähigkeit CBD-haltiger Nahrungsergänzungsmittel an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) gewandt. Die Einschätzung des BVL fällt recht eindeutig aus: Es besteht derzeit keine legale Möglichkeit, CBD-haltige Produkte zu vermarkten, da es sich um zulassungspflichtige Arzneimittel oder zulassungspflichtige Lebensmittel handelt. Allerdings weist das BVL auch darauf hin,  dass bei Fragen bezüglich der Verkehrsfähigkeit die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde des Bundeslandes, in dem das Produkt in den Verkehr gebracht wurde, zuständig ist.

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Recht


© Foto: Parker Johnson/unsplash

Kammerwahl 2019 der Landesapothekerkammer Hessen
(16. Wahlperiode 2019 - 2024)

Gemäß § 14 des Hessischen Heilberufsgesetzes (zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 9. Mai 2018 (GVBl. S 160)) wird die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen von den Kammerangehörigen auf die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, geheimer und direkter Wahl nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit gewählt.

Die nächste Wahl zur Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen findet vom 26.11.2019 bis 05.12.2019 statt. Sie erfolgt wie bisher per Briefwahl. Die Auszählung der Kammerwahl findet am 06.12.2019 im Haus der Landesapothekerkammer Hessen öffentlich statt. Der letzte Termin für die Abgabe der Wahlvorschläge ist der 16.09.2019.

Ein Wahlberechtigter kann von seinem Wahlrecht nur Gebrauch machen, wenn er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis liegt gemäß § 7 Abs. 2 Wahlordnung in den Landkreisen bei den Landräten, in kreisfreien Städten bei den Magistraten, öffentlich vom 23.09.2019 bis zum 21.10.2019 aus. Nicht selbständige Kammerangehörige werden in dem Wählerverzeichnis nach ihrem Wohnort geführt; sofern sie ihren Wohnort außerhalb Hessens haben, werden sie ebenso wie selbständige Kammerangehörige nach ihrem Beschäftigungsort geführt.

Apotheker/innen, die ihren Beruf zuletzt in Hessen ausgeübt haben und jetzt außerhalb der Bundesrepublik tätig sind, können der Kammer als freiwilliges Mitglied angehören und sind somit wahlberechtigt. Diese Mitglieder können keinem Wahlkreis zugeordnet werden. Es wird daher für diesen Personenkreis ein gesondertes Verzeichnis erstellt und in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Hessen, Kuhwaldstraße 46, 60486 Frankfurt am Main, ausgelegt.

Die Auslegungsorte der Wählerverzeichnisse können Sie der nächsten LAK aktuell entnehmen oder in der Zwischenzeit über die Veröffentlichung in DAZ, PZ und dem Hessischen Staatsanzeiger.

Ansprüche auf Aufnahme und Einwendungen gegen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis können bis zum 22.10.2019, 18:00 Uhr, schriftlich bei der Wahlleiterin der Landesapothekerkammer Hessen, Kuhwaldstraße 46, 60486 Frankfurt am Main erhoben werden.

Frankfurt am Main, 11.07.2019
LANDESAPOTHEKERKAMMER HESSEN

gez. Daniela Pach
- Wahlleiterin -

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

PDF Download


Im Fokus


Ursula Funke berichtete der Delegiertenversammlung, © Foto: Landesapothekerkammer Hessen

Nachbericht: Delegiertenversammlung Juni 2019

Bericht der Präsidentin

„Wahrhaftigkeit und Politik wohnen selten unter einem Dach“. Mit diesem Zitat von Stefan Zweig begann Funke ihren Bericht. Unruhig und stürmisch, so sei die Lage der Apothekerschaft zu beschreiben. Denn auch wenn die Meinung der Apotheker gewünscht sei, werden Gesetze letztendlich durch andere erstellt und verabschiedet.

Funke resümierte die Geschehnisse seit dem verheerenden EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016: eine Bundesratsinitiative zur Rückführung des Versandhandels auf das europarechtlich gebotene Maß, die unter Minister Gröhe in einem entsprechenden Gesetzesentwurf gemündet sei. Dieser sei in Folge der Neuwahlen der darauf folgenden Diskontinuität zum Opfer gefallen. Auch wenn das Rx-Versandverbot (RxVV) im neuen Koalitionsvertrag verankert sei, sei es durch den Ministerwechsel aus dem Fokus geraten, da Spahn kein RxVV wolle.

Auf dem Apothekertag sei Spahn sein angekündigtes Konzept schuldig geblieben, habe dafür jedoch mit dem Thema „Impfen in der Apotheke“ ein vergiftetes Geschenk hinterlassen und Zwiespalt zwischen Ärzten und Apothekern gesät. Im November 2018 habe daraufhin die Delegiertenversammlung der LAK Hessen eine Resolution verabschiedet, die der Bundesregierung übersandt worden sei. Leider habe man hierauf keinerlei Reaktion erhalten.

Auf der ABDA-Mitgliederversammlung im Dezember 2018 habe Spahn nach dem Prinzip „Zuckerbrot und Peitsche“ agiert. Er habe honorierte Dienstleistungen und höhere Zuschläge für Rezeptur, Nacht- und Notdienst in Aussicht gestellt, was einen kaum wahrnehmbaren Effekt habe und gleichzeitig Boni von 2,50 Euro bis zu einem maximalen Anteil des Versandhandels mit Rx von 5% über eine SGB V-Regelung ins Spiel gebracht, die allerdings vernichtende Auswirkungen auf die Apothekenlandschaft haben werden. Er habe die Aussage getroffen, dass, wenn er ein RxVV „machen solle“, er dann keine Energie mehr für anderes wie z. B. das 2hm-Gutachten habe. Daraufhin habe es im Januar einen Delegierten-Workshop der LAK Hessen gegeben, dessen Ergebnis das einstimmige Festhalten an der uneingeschränkten Gleichpreisigkeit gewesen sei, am besten mit dem RxVV.

Seitens der ABDA sei ein eigenes Eckpunktepapier erarbeitet worden, welches formulierte, wenn die Gleichpreisigkeit durch vergleichbare Lösungen erreicht werden könne, werde sich die Apothekerschaft dafür offen zeigen. Sei es allerdings nicht möglich, die Gleichpreisigkeit zu gewährleisten, müsse am RxVV festgehalten werden. Dies sei von der ABDA-Mitgliederversammlung im Januar einstimmig verabschiedet worden.

Vorstand gegen Streichung § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG


Der Vorstand der Landesapothekerkammer Hessen, © alle Fotos: Landesapothekerkammer Hessen

Der Vorstand der LAK Hessen habe sich einstimmig dafür ausgesprochen, § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG dringend beizubehalten und sich mit aller Kraft dafür einzusetzen. Auch im ABDA-Gesamtvorstand habe man sich nach langer Diskussion gegen eine Streichung ausgesprochen. Das Thema Dienstleistungen sei auf Bundesebene ausführlich diskutiert worden, wobei man sich auf Medikationsanalyse/Medikationsmanagement, Screeningmaßnahmen und ein Pflegemodul fokussiert habe. Für diese zeitintensiven Maßnahmen stünden jedoch durchschnittlich pro Offizin nur ca. 2 Apotheker (inkl. Leiter) zur Verfügung. Funke hebt hervor, dass die Dienstleistungen wichtig und richtig seien, aber nur in einem funktionierendem System Sinn machten und dafür sei die Gleichpreisigkeit unabdingbar. Die wesentlichen Punkte des am 9. April 2019 bekannt gewordenen Referentenentwurfs des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes seien die Streichung des § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG und damit der Verlust der Gleichpreisigkeit, der Botendienst als dritte Versorgungssäule und nicht mehr wie bisher als „Einzelfall“-Lösung, Aufschläge für Nacht- und Notdienst sowie Dokumentation und die honorierten Dienstleistungen, allerdings in geringeren Volumina als noch im Dezember von Spahn angekündigt.

Die Pläne Spahns sähen auch eine Arzneimittelabgabe im Botendienst ohne direkten persönlichen Kontakt vor, die Beratung könne hier auch mittels Telepharmazie erfolgen. Wenn dies so komme, sei es nicht mehr entscheidend, ob die telepharmazeutische Beratung aus dieser Apotheke oder aus dem Ausland erfolge. In diesem Modell degeneriere die Apotheke zum gesicherten Arzneimittellager. Telepharmazeutische Dienstleistungen müssten auch nicht zwingend aus der öffentlichen Apotheke in Deutschland kommen. Man dürfe nicht die Interessen Dritter außer Acht lassen, die hier neue Geschäftsmodelle entwickeln könnten. Daher sei es dringend notwendig, den Botendienst als funktionierendes System im begründeten Einzelfall so zu belassen wie bisher.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung der ABDA im Mai 2019 sei emotional und kontrovers verlaufen, man habe aber letztendlich einen einstimmigen Konsens zu einer Stellungnahme mit Präambel gefunden. Man signalisiere der Politik, dann man das Vorgehen, die Apotheke vor Ort zu stärken, begrüße, jedoch erheblichen Änderungsbedarf sehe, um dieses Ziel zu erreichen. Insbesondere bestehe die Apothekerschaft auf den Verbleib des § 78 Abs. 1 Satz 4 im AMG, da die bisher angedachten Maßnahmen nicht ausreichend zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung seien.

Nach einem Treffen der ABDA-Spitze mit dem BMG liege die Vermutung nah, dass die Direktive zur Streichung aus dem Kanzleramt käme, da das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor der EU-Ratspräsidentschaft bereinigt werden solle. Funke erklärte, diese Vermutung habe sich in einem Gespräch zwischen ihr und dem Kanzleramtsminister Helge Braun bestätigt. Es sei erklärt worden, dass es sich nicht um eine politische, sondern um eine juristische Frage handele. Die vorhandenen Gutachten, u. a. des ehemaligen Verfassungsrichters di Fabio, würden alle als Gefälligkeitsgutachten abgetan. Es sei klar, dass Spahn die Gleichpreisigkeit lediglich auf den GKV-Bereich beziehe und sich auf das Sozialrecht fokussiere, da er sich hiervon erhoffe, keine weiteren Verfahren vor dem EuGH führen zu müssen.

Leider durchmische die Politik Vorlageverfahren, das zur Entscheidung des EuGH vom 19.10.2016 geführt habe, mit dem Vertragsverletzungsverfahren. Die CDU sei wie viele andere vom Urteil des EuGH überrascht worden und hätte am liebsten den Zustand vor dem Urteil wieder hergestellt. Gleichzeitig werde die Politik aber diesbezüglich nicht tätig, auch nicht hinsichtlich des offenen Verfahrens vor dem OLG München, wo die Bundesregierung schlichtweg keine Stellungnahme abgebe. Funke erklärte, eine Stellungnahme in diesem Verfahren könne und müsse aufzeigen, warum die Preisbindung für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung notwendig sei. Diese Stellungnahme könne dann auch in einem eventuellen EuGH-Verfahren verwendet werden, allerdings wolle die Bundesregierung alles tun, um ein weiteres EuGH-Verfahren, mit dem das Urteil vom 19.10.16 korrigiert werden könne, abzuwenden. Allerdings könne die Apothekerschaft die Bundesregierung nicht zum Handeln zwingen, sondern nur die Abgabe einer Stellungnahme anmahnen.

Es bestünde nur noch die Möglichkeit, die Abgeordneten in ihren Wahlkreisen zu sensibilisieren, um ggf. eine Streichung im parlamentarischen Verfahren doch noch zu verhindern. Sie fordert daher alle auf, entsprechend Kontakt zu den Abgeordneten vor Ort in den jeweiligen Wahlkreisen aufzunehmen.

Dank für Berichterstattung in der PZ

Funke dankte Prof. Dingermann ausdrücklich für den sehr deutlichen Kommentar in der Pharmazeutischen Zeitung. Es gäbe keinerlei Einigung der Apothekerschaft mit dem BMG, wie dies wohl innerhalb der CDU-Fraktion kolportiert worden sei. Sie habe dies insbesondere den Abgeordneten, die sich für uns einsetzten auch kommuniziert. Ihr Vertrauen in Spahn sei sehr überschaubar. Es müsse auch jedem klar sein, dass die Überführung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG ins SGB V das Vorlageverfahren des OLG München hinfällig mache und wegen der Änderung im Sozialgesetzbuch ein neues Verfahren vor dem EuGH wahrscheinlich anstünde. Daher müsse unbedingt die Forderung nach Nichtstreichung aufrechterhalten werden, gleichzeitig müsse man aber auch das weitere Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten. Gerade mit dem BGH-Urteil zu Zugaben bei verschrei­bungspflichtigen Arzneimitteln läge der Ball vor dem Tor, man müsse ihn nur noch über die Linie bringen. Gerade durch die Berichterstattung in den Medien seien die  Kunden sensibilisiert und verstünden die Wich­tigkeit der Gleichpreisigkeit, wenn man es ihnen erkläre. Die Apotheker müssten über den Tellerrand schauen und sollten nun dringend an einem Strang ziehen. Die Gefahr für den eigenen Betrieb sei nicht der heilberufliche Kollege der Apotheke nebenan, sondern Dritte. Man müsse sich endlich untereinander solidarisch zeigen. Funke rief dazu auf, auf die Abgeordneten zuzugehen und schließt mit dem Zitat von Brecht „Wer kämpft kann auch verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.“

Weitere Resolution

Funke schlug der Delegiertenversammlung vor, eine weitere Resolution zu verabschieden und einen entsprechenden Antrag zum Erhalt der Gleichpreisigkeit für den Deutschen Apothekertag 2019 zu formulieren.

Haushalt der ABDA

Der Haushaltsentwurf der ABDA sehe eine Steigerung von 1,8% vor, gemäß des Votums der Delegiertenversammlung habe Funke dagegen gestimmt. Hinsichtlich der angedachten Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands, die viele Termine in Berlin wahrnehmen aber bisher keine Auf­wandsentschädigung erhalten, müsse dies mit dem Haushaltsausschuss der ABDA und einer entsprechenden Änderung der Entschädigungssatzung durch die Mitgliederversammlung vorbereitet werden.

Vorzeigbare Fortbildungskonzepte

Im Übrigen stießen die Fortbildungskonzepte des Bereichs Pharmazie, insbesondere die „Refresher“ und die interdisziplinären Veranstaltungen mit den Ärzten (Arzt-Apotheker-Dialog und PhiP/PJler-Workshop) auf gute Resonanz. Auch auf Bundesebene und in anderen Kammerbereichen würden diese als sehr innovativ zur Kenntnis genommen.


Die Kammerabteilungen Recht und Pharmazie: Ina Förderer, Daniela Pach, Julia Faour, Johanna Hauser (Bereichsleiterin Pharmazie), Dr. Pamela Reißner und Charlotte Imhäuser (v.l.n.r.)

Feststellung der Jahresabschlüsse von Kammer und Versorgungswerk

Die Jahresabschlüsse von Kammer und Versorgungswerk wurden einstimmig festgelegt. Vorstand und Leitender Ausschuss wurden unter Enthaltung der Betroffenen einstimmig entlastet.

Bericht des Vorsitzenden des Leitenden Ausschusses


Dr. Nils Keiner, Vizepräsidentin Dr. Viola Schneider und Dr. Reinhard Hoferichter, Vorsitzender des Leitenden Ausschusses (v.l.n.r.)

Dr. Hoferichter bedankte sich bei allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle für die gelungene Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr und sei zuversichtlich, dass die gute Arbeit auch in den nächsten Jahren – trotz der Umstellung der Versicherungsmathematik – so weitergehen werde.

Bericht des Hauptgeschäftsführers


Ulrich Laut im Gespräch mit Daniela Pach, Geschäftsführerin der Landesapothekerkammer Hessen

Laut berichtete, der Vorstand habe der Anschaffung eines Geschäftsfahrzeuges zugestimmt, da insbesondere der Bereich Pharmazie sehr viel unterwegs sei und oft auch verschiedenste Materialien mitführen müsse. Angedacht sei ein Hybrid für vier Personen mit ausreichend Stauraum. Wegen der eventuell drohenden Diesel-Fahrverbote habe man entsprechend Geld für Dienstfahrzeuge im Haushalt eingestellt und würde diese Anschaffung mit Zustimmung der Delegiertenver­sammlung tätigen.

Zukünftig werde sich der Bericht des Geschäftsführers anders gestalten, er selbst werde nur noch Allgemeines berichten, die Kammer und das Versorgungswerk betreffend werden Frau Pach und Herr Aland den Bericht übernehmen.

Deutscher Apothekertag 2019 in Düsseldorf

Funke berichtete, dass der Apothekertag in diesem Jahr während einer Sitzungswoche des Bundestages stattfände. Der Bundesgesundheitsminister habe sein Kommen für die Eröffnung zugesagt, allerdings werde die berufspolitische Diskussion erst am Freitagnachmittag stattfinden und die Antragsberatung werde vorgezogen. Funke bat die Delegierten daher ausdrücklich, auch bis Freitagabend anwesend zu sein, da man sonst zu einer Zeit, in der auch das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz im Bundestag Thema sein werde, ein verheerendes Signal an die Politik sende, wenn kaum Delegierte bei einer politischen Diskussion anwesend wären.

Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss


Beate Weber, hier im Bild mit Prof. Theo Dingermann

Aufgrund des Ausscheidens von Dr. Leuner aus der Delegiertenversammlung wurde Beate Werner nachgewählt.


Mira Sellheim im Gespräch mit Dr. Birgit Jung (HMSI)


Die Delegierten Arnd Bätz, Dr. Cora Menkens und Klaus LangHeinrich (v.l.n.r.)

Den Bericht können Sie als PDF über den untenstehenden Link herunterladen.

PDF Download


Aktuell


Dr. Pamela Reißner nahm der APS-Jahrestagung in Berlin teil © Foto: privat

Bericht zur 14. APS-Jahrestagung 09./10.05.2019 – Berlin

Die Tagung war mit mehr als 300 Teilnehmenden und 115 aktiv Beteiligten gut besucht. Allerdings waren hiervon ein großer Teil Vertreter der Ärzteschaft und der Krankenkassen bzw. KVen. Die Veranstaltung stand unter dem Motto, eine gemeinsame Kultur der Patientensicherheit in Deutschland auf allen Ebenen des Versorgungsprozesses zu etablieren. Auch Konzepte für eine bessere Kommunikation in der Praxis zwischen allen am Behandlungs- und Versorgungsprozess Beteiligten standen im Fokus. Daher hatte die LAK Hessen einen Posterbeitrag vorgestellt – gemeinsam mit dem Institut für Allgemeinmedizin – mit der Überschrift „Interdisziplinär Lernen aus Fehlern – Gemeinsam Fehlerkultur stärken bei Apothekern und Ärzten“.

Thematisch nahmen wir aus einigen Workshops Impulse mit zur Weiterentwicklung der Fortbildung (Online-Seminar-Konzept), zur interprofessionellen Kommunikation und zu Ausbildungskonzepten für PhiP (PJler-Seminar).


Aktuell


Teilnehmer des Workshops mit Ergebnissen © Foto: Landesapothekerkammer Hessen

Seminartag für Interprofessionelle Zusammenarbeit – Gemeinsam am Patienten für mehr Patientensicherheit

Zum wiederholten Mal fand der Seminartag zur interprofessionellen Zusammenarbeit des Instituts für Allgemeinmedizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt im Mai 2019 statt. Ziel des Seminars ist eine bessere Vernetzung zwischen den einzelnen Professionen zu erreichen und dadurch die interprofessionelle Kommunikation zu stärken. Teilnehmer kamen aus den Reihen der Ärzte (in Fachweiterbildung), der VeraH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis), der Physiotherapeuten und der Apotheker (in Fachweiterbildung).

Gleich zu Beginn erfolgte eine intensive Durchmischung der einzelnen Professionen, die den kompletten Seminartag bestimmte. Interprofessionell wurden live Gespräche mit einer (Schauspiel-)Patientin geführt und an diesem Patientenbeispiel eine bestmögliche Therapie gemeinsam erarbeitet.


© Foto: Landesapothekerkammer Hessen

In Fachgruppen wurden Herausforderungen in der interprofessionellen Zusammenarbeit herausgearbeitet und mit den Erfahrungen des Tages zum Ende des Seminars Lösungen gefunden. Als mögliche, die Schnittstellen verbessernde, Kommunikation wurde das Konzept SBAR (Situation – Background – Assessment – Recommendation) vorgestellt (siehe zum Beispiel und hier)

Die Teilnehmer bewerteten das Konzept als durchgehend positiv. Insbesondere die gute Zusammenarbeit und die gute Atmosphäre wurden gelobt.


Pharmazie


Helmut Steeg, Vorsitzender des Fördervereins Apothekergarten, Dr. Hans-Dieter Hermann, IG Hessen-Nassau, Ursula Funke, Michael David, Andreas Kowol (v.l.n.r.) © Foto: privat

Rückblick: Apothekergartenfest in Wiesbaden

Seit 33 Jahren besteht nun der Apothekergarten in Wiesbaden. Der Garten, geplant als Schau-, Lern-und Lehrgarten, ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Wiesbaden und der Apothekerinnen und Apotheker aus Wiesbaden und Hessen.

Am Sonntag, den 16. Juni 2019, fand hier das diesjährige Sommerfest bei strahlendem Sonnenschein statt. Die 28 Pflanzenbeete beherbergen knapp 300 Arznei- und Heilpflanzen und waren durch die fleißigen Hände der Stadtgärtnerinnen und Stadtgärtner in einem hervorragenden Zustand.

Unter den zahlreichen Gästen begrüßte Apotheker Dr. Hans-Dieter Herrmann den Dezernenten für Umwelt, Grünflächen und Verkehr der Landeshauptstadt Wiesbaden, Andreas Kowol, den stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher Michael David sowie Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. In ihrem Grußwort wies Ursula Funke die Bevölkerung darauf hin, dass auch zahlreiche Arzneipflanzen, beispielsweise das Johanniskraut, ernst zu nehmende Nebenwirkungen haben können und nicht einfach mit anderen Arzneimitteln kombiniert werden sollten. Wer zur Apotheke vor Ort gehe, erhalte in jedem Fall auch bei pflanzlichen Arzneimitteln fachkundige Beratung. Tees aus der Apotheke würden die hohen Qualitätsanforderungen des Arzneibuchs erfüllen und unterschieden sich schon dadurch von Angeboten beim Discounter. Den Apothekergarten in Wiesbaden bezeichnete sie als Kleinod und Magnet für die Bevölkerung, er sei ein wichtiges Aushängeschild für die Apothekerinnen und Apotheker – die Kammer, führte Ursula Funke aus, unterstütze das Projekt Apothekergarten.   

Andreas Kowol sowie Michael David bekundeten ihre besondere Wertschätzung für den Apothekergarten als ein großartiges Juwel der Stadt, der nicht nur von den Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt, sondern auch durch die unmittelbare Nachbarschaft zu zwei Kliniken von zahlreichen Patienten und ihren Besuchern bestaunt würde.


Felix Frank und Anja Mock, Studenten des Fachbereichs Pharmazie der Uni Mainz © alle Fotos: privat

Wie in jedem Jahr war auch diesmal der Fachbereich Pharmazie der Uni Mainz durch zwei Studenten im 6. Semester vertreten. Anja Mock und Felix Frank hatten Poster zum Thema Weißdorn, der Arzneipflanze des Jahres 2019, und Herz-Kreislaufmittel (hier auch den Kampferbaum) mitgebracht.


Dr. Ernst Binde führte sachkundig durch den Apothekergarten

Im Laufe des Festes wurden für zahlreich Interessierte drei Fachführungen unter der Leitung der Apotheker Sabina Richter, Dr. Hans-Dieter Herrmann und Dr. Ernst Binde angeboten. In diesen Führungen gaben auch die beiden Studenten den Besuchern sehr viel Wissenswertes über Weißdorn, Kampfer, Herz und Kreislauf mit auf dem Weg.

Auch das weitere Programm bot viel Abwechslung. Der Imkerverein Wiesbaden war mit einer Präsentation seiner Bienenvölker vertreten. Die ‚Beat Box Rheingau‘ sorgte für die musikalische Untermalung des schönen Tages. Für die Kinder war im Zelt mit der Kreativwerkstatt Sternenwiese gesorgt - und auch an das leibliche Wohl der vielen Festbesucher war gedacht worden.

Ein besonderer Schwerpunkt war in diesem Jahr die Einweihung eines Bienenlehrpfads neben dem schon seit längerer Zeit vorhandenen Bienen-Hotel. Siegfried Schneider, Vorsitzender des Wiesbadener Imkervereins, betonte, dass sich kein besserer Ort in Wiesbaden dafür finden lasse als der Apothekergarten: Hier werden keine Pestizide verwendet und die Bienen finden ein reiches Angebot vieler blühender Pflanzen vor.

Wer beim Arzneipflanzenquiz die gesuchte Pflanze, die Rosskastanie, gefunden hatte, erhielt einen Preis: Für den ersten Platz wurde ein Bild einer Weißdornblüte überreicht, das die Malerin Bettina Laufer im Apothekergarten malte.

Dr. rer. nat. Ernst Binde


Aktuell


© Foto: Nordwood Themes/unsplash

Die Social-Media-Kanäle der Landesapothekerkammer Hessen

Folgen Sie dem >> Twitter-Kanal der Kammer  oder nutzen Sie den Auftritt auf >> Facebook, um tagesaktuelle Informationen zu Fortbildungsveranstaltungen, politischen Entwicklungen, Verbraucherinformationen und vieles mehr zu erhalten.


Veranstaltungen


© Foto: Chinnapong/shutterstock

Mit der Kammer fortbilden

Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche Basis für Ihre weitere Qualifizierung legen.

mehr erfahren


Stellenmarkt


© Foto: ABDA

 

Im Stellenmarkt der Landesapothekerkammer Hessen können Sie die aktuellen Stellenangebote und -gesuche finden. Unter der Rubrik Angebote und Gesuche können Sie nach aktuellen Stellenanzeigen suchen, aber auch eine Anzeige online aufgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stellenangebot oder Stellengesuch erst durch uns kontrolliert und freigeschaltet werden muss und daher nicht sofort auf unserer Seite erscheint. Die Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige erfolgt für Sie kostenlos.

mehr erfahren


Impressum




 

LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.

Chefredaktion: AzetPR

Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Michael Aland, Johanna Hauser, Daniela Pach, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser

Redaktionsbeirat: Ursula Funke (Vorsitzende), Prof. Dr. Mona Abdel Tawab, Dr. Sebastian Barzen,
Dr. Reinhard Hoferichter, Dr. Cora Menkens, Dr. Otto Quintus Russe, Dr. Viola Schneider

Anschrift des Herausgebers:
Landesapothekerkammer Hessen
Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 979509-0, Fax: 069 979509-22
E-Mail: info(at)apothekerkammer.de

Konzept, Redaktion, Layout, Satz & Grafik:
AzetPR
Wrangelstr. 111, 20253 Hamburg
Tel.: 040 413270-31
E-Mail: info(at)azetpr.com

Erscheinungsort: Frankfurt am Main. Erscheinungsweise: 10 Ausgaben pro Jahr. Für Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen ist der Bezug kostenfrei.

Druck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugsweise) für Nicht-Mitglieder nur mit schriftlicher Genehmigung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos etc. keine Gewähr. Die Redaktion behält sich die (sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor.

Folgen Sie der Landesapothekerkammer Hessen auch auf >> Twitter und >> Facebook.