LAK aktuell Ausgabe Juni 2019
LAK aktuell Ausgabe Juni 2019
So nicht, Herr Bundesgesundheitsminister!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die politische Situation ist nach wie vor mehr als unbefriedigend und es schreit schon zum Himmel, wenn wir lesen müssen, wir Apotheker wären uns mit dem Bundesgesundheitsminister hinsichtlich seiner geplanten Gesetzgebung einig: Nein, wir sind uns alles andere als einig!
Wenn es stimmt, dass der Bundesgesundheitsminister seinen Fraktionskollegen auf Nachfrage gerade der Abgeordneten, die sich nach wie vor mit Nachdruck für uns einsetzen, erklärt haben soll, es sei doch alles bestens und mit den Apothekern abgestimmt, kann man ihm nur zurufen: So nicht, Herr Minister! Wir haben überhaupt nicht zugestimmt und sehen großen Änderungsbedarf in existenziellen Fragen!
Ich habe mit hessischen Abgeordneten gesprochen und ihnen die Lage erklärt. Wir halten nach wie vor an der Forderung mit allem Nachdruck fest, dass § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG nicht gestrichen werden darf. Wir fordern die uneingeschränkte Gleichpreisigkeit – das hat unser Vorstand gerade in der letzten Woche auch nochmals öffentlich bekundet und hierzu eine Pressemitteilung herausgegeben.
Leider gibt es jedoch auch Abgeordnete in sehr hohen Funktionen, die einem gebetsmühlenartig auf alle Argumente entgegnen, man müsse als Bundesregierung halt europäisches Recht umsetzen. Vorlageverfahren (das zum Urteil des EuGH vom 19.10.2016 geführt hat) und Vertragsverletzungsverfahren werden in einen Topf geworfen und teilweise wird mit falschen Behauptungen argumentiert, die ganz leicht zu widerlegen sind, was allerdings einfach ignoriert wird.
Wie im letzten Newsletter kann ich Sie nur herzlich bitten, mit Ihren Abgeordneten – insbesondere denen aus der Regierungskoalition – direkt vor Ort, in ihrem Wahlkreis zu sprechen und Sie mit den Auswirkungen unterschiedlicher Preise zu konfrontieren. Wir informieren zwar fortlaufend und führen Gespräche, aber die Erfahrung zeigt, dass der direkte Kontakt im Wahlkreis zu Bürgern, die ja ihre potenzielle Wähler sind, durch nichts zu ersetzen ist und viel mehr Wirkung erzielt.
Allen Kollegen, die in den letzten Wochen bereits Kontakte aufgebaut bzw. intensiviert haben, danke ich herzlich – ich unterstreiche das gerne anschließend mit nochmaligem Versenden von „Material“ an die Abgeordnetenbüros bzw. auch einem persönlichem Kontakt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das in der vergangenen Woche ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs untermauert die Wichtigkeit der Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Sie finden in diesem Newsletter erste Informationen und nach Vorliegen der Begründung werden wir Sie ausführlich informieren.
Dieses Urteil wurde in der allgemeinen Presse breit thematisiert – lassen Sie uns gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten ins Gespräch kommen, lassen Sie uns gemeinsam erklären, warum bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Sinne und zum Wohle des Patienten gleiche Preise wichtig sind und warum es nach diesem Urteil keinerlei „Zugaben“ mehr gibt. Lassen Sie uns als Apotheker vor Ort diese Chance gemeinsam nutzen, in dem wir es auch gemeinsam leben – die Patienten werden es dann verstehen, warum es keine Taschentücher, Zugaben, Tüten etc. gibt, wenn wir alle an einem Strang ziehen!
Hier hat uns – den Apothekern vor Ort – der BGH eine Chance eröffnet, zu verdeutlichen, dass gerade verschreibungspflichtige Arzneimittel Waren besonderer Art sind, für die es auch im Umgang mit ihnen besondere Bestimmungen gibt – und ich bin sicher, dass es die überwiegende Mehrheit der Patienten auch verstehen wird, warum gleiche Preise für sie, die Bürger, wichtig sind – aus Verbraucherschutz, aus Schutz vor Übervorteilung und für den Erhalt und Fortbestand der flächendeckenden Versorgung rund um die Uhr durch die Apotheke vor Ort!
Ihre
Ursula Funke
DPhG: Vortragsveranstaltungen im Sommersemester 2019
DPhG LG Hessen RG Rhein/Main
LAK Hessen Region Frankfurt
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Die Vortragsveranstaltungen der DPhG unter der Überschrift „Gastrointestinaltrakt“ enden am 2. Juli 2019.
02.07.2019 |
Dr. Eric Martin Protonenpumpeninhibitoren in der Apotheke |
Der Vortrag findet um 20.15 Uhr im Biozentrum der Universität Frankfurt statt, Max-von-Laue-Str. 9 (Campus Riedberg), Hörsaal B 1 (großer Hörsaal), 60438 Frankfurt am Main. Die Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
Fertigarzneimittelseminar: Pharmakotherapie in Schwangerschaft und Stillzeit
Am Mittwoch, den 17. Juli 2019, lädt das Abschlusssemester Pharmazie im Sommersemester 2019 zum Fertigarzneimittelseminar ein.
Uhrzeit:
9.00 bis ca. 15.30 Uhr
Veranstaltungsort:
Biozentrum am Campus Riedberg
Hörsaal B1
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Max-von-Laue-Straße 9, 60438 Frankfurt am Main
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,
liebe Kommilitonen, liebe Kommilitoninnen,
das Abschlusssemester Pharmazie im Sommersemester 2019 lädt Sie herzlich zum Fertigarzneimittelseminar am Mittwoch, den 17. Juli 2019, von 9:00 bis ca. 15:30 Uhr ein. Die Veranstaltung findet im Hörsaal B1 des Biozentrums am Campus Riedberg der Goethe-Universität Frankfurt am Main statt.
Jedes neue Leben beginnt im Mutterleib und die anschließende Zeit ist für die werdenden Eltern oftmals mit viel Aufregung verbunden. Sie als Apotheker haben das Privileg, Eltern während dieses spannenden Lebensabschnittes mit Rat und Tat zu unterstützen. In welchen Fällen kann man den Eltern Sorgen nehmen? Wann sollte zur Gewährleistung der Gesundheit von Mutter und Kind Vorsicht geboten sein?
Deshalb möchten wir Sie gerne rund um die Themen Schwangerschaft und Stillzeit und die damit verbundene Pharmakotherapie informieren. Die Vorträge wurden von Studierenden des Abschlusssemesters Pharmazie unter wissenschaftlicher Betreuung der Hochschullehrer/innen der Goethe-Universität Frankfurt am Main ausgearbeitet.
Diese Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit sechs Fortbildungspunkten zertifiziert.
Wir weisen darauf hin, dass das Vortragsskript ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt wird. Zu Beginn der Veranstaltung werden die Zugangsdaten für den Download bereitgestellt. Zusätzlich wird ein Programmheft mit Platz für Notizen ausgeteilt.
Wir, das Abschlusssemester Pharmazie, freuen uns auf Ihr Kommen!
Das ausführliche Programm können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
Wiedereinsteiger-Kurs
An den Wochenenden 14. und 15. September 2019 sowie 12. und 13. Oktober 2019 findet erneut ein Wiedereinsteiger-Kurs in Eschborn statt (viertägig).
Inbegriffen sind wieder Schulungen u.a. zum Thema Recht und zu verschiedenen pharmazeutischen Inhalten wie z.B. Interaktionen, Selbstmedikation in Fallbeispielen, Rezeptur und Defektur. Praktisch wird auch die computergestützte Arzneimittelrecherche in der ABDA-Datenbank an Beispielen geübt.
Weitere Informationen finden Sie auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.
Es sind noch Plätze frei. Anmelden können Sie sich auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen im >> Bereich „Seminare und Veranstaltungen“.
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Ärzte und Apotheker im Dialog: „Neue Perspektiven in der Krebstherapie am Beispiel gastrointestinaler Tumore“
Interdisziplinäre Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker
Termin: |
18. September 2019 |
Uhrzeit: |
19:00 bis 21:30 Uhr |
Leitung: |
Prof. Dr. med. Klaus-Reinhard Genth |
Referenten: |
Prof. Dr. med Salah-Eddin Al-Batran |
Ort: |
Steuer-Fachschule Dr. Endriss |
Kosten: |
30,00 Euro |
Anmeldung: |
Christina Ittner, Tel. 06032 782-223, Fax 069 97672-67223 |
Achtung: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt!
Ärzte und Apotheker sind einander im gemeinsamen Bemühen um die bestmögliche Versorgung der Kranken verbunden. Dabei haben sie eine unterschiedliche Sicht auf Krankheitsbilder und Therapiekonzepte. Die gemeinsame Fortbildung soll den unterschiedlichen Sichtweisen und Arbeitsumfeldern gerecht werden und den Dialog der beiden Berufsgruppen unterstützen sowie aufzeigen, wie Arzt und Apotheker die Betreuung von Patienten gemeinsam gestalten und optimieren können. Mit jeder Veranstaltung wird ein Krankheitsbild aufgegriffen, das im Dialog von einem Arzt und einem Apotheker vorgestellt wird. Praxisnah und ausgehend von Fallbeispielen wird über häufige Erkrankungen und die leitliniengerechten Therapien berichtet. Die Teilnehmer sind eingeladen, auch eigene Fragen und Fälle mitzubringen.
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Seminar „Interprofessionelle Zusammenarbeit" – in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinpharmazie Hessen
Am 29.11.2019 findet die zweite Auflage des Seminars „Interprofessionelle Zusammenarbeit" im Institut für Allgemeinpharmazie (Haus 10c, Theodor-Stern-Kai 7, 60596 Frankfurt am Main) statt. Von 09:15 – 17:15 Uhr werden interaktiv Patientenfälle besprochen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Kommunikation vorgestellt.
Wer nimmt teil?
Ärzte/innen in Weiterbildung für Allgemeinmedizin
Apotheker/innen
Physiotherapeuten/innen
MFAs mit Zusatzqualifikation für ambulante Versorgung (VERAH)
Eindrücke der Teilnehmer vom Seminar im November 2018:
„Das Seminar hat gemeinsame Interessen aller Professionen aufgedeckt und ich wünsche mir in Zukunft eine engere Zusammenarbeit und einen interprofessionellen Austausch in Form von regelmäßigen regionalen Netzwerktreffen.“
„Was mir der letzte Freitag mal wieder schön gezeigt hat ist: Ärzte sind auch nur Menschen und eine gute Kooperation verschiedener Berufsgruppen kann für alle extrem bereichernd sein.“
Diese Veranstaltung richtet sich vorrangig an Weiterzubildende zum Fachapotheker für Allgemeinpharmazie – steht aber auch anderen Interessierten offen.
Wenn Sie teilnehmen möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail an Charlotte Imhäuser (c.imhaeuser@apothekerkammer.de).
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Workshop: Pharmazeuten im Praktikum
Referenten: |
Dr. Christian Ude, Apotheker, Darmstadt |
Termine: |
22.06.2019 WPP 01/19 |
Uhrzeit: |
09:00 – 20:00 Uhr |
Ort: |
22.06.2019 WPP 01/19 23.11.2019 WPP 02/19 |
Kostenfrei: |
Für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind. Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen. |
Anmeldung: |
www.apothekerkammer.de |
Inhalt:
Der Workshop hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Erlernen und Verbessern des unmittelbaren Kundengespräches beizutragen. Der Workshop ist in drei Teile gegliedert:
Teil 1 Auf Grundlage der BAK-Beratungsleitlinien werden die theoretischen Aspekte des Kundengesprächs vorgestellt. Eine sinnvolle Struktur auf Basis vorhandener Hilfsmittel (z.B. BAK-Leitlinien) soll für die Beratungsgespräche erarbeitet werden. Auch regulatorische Grundlagen (z.B. Rezeptgültigkeiten, Abgabemodalitäten und -besonderheiten, usw.) werden diskutiert.
Teil 2 Auf den theoretischen Teil aufbauend werden diese Aspekte in die Praxis übertragen und in nachgestellten Kundengesprächen trainiert. Dabei soll vor allem die Kombination aus Kommunikation und Wissensanwendung geübt werden. Hierzu wird die Gruppe geteilt.
Teil 3 Als Abschluss werden für das Staatsexamen wichtige Indikationen erarbeitet.
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Interdisziplinärer Workshop für Pharmazeuten im Praktikum und Ärzte im Praktischen Jahr/Allgemeinmedizin
Referenten / Tutoren: |
Dr. Nils Keiner, Apotheker, Frankfurt am Main |
Termin: |
24. Juli 2019 |
Uhrzeit: |
10.00 bis 17.00 Uhr (inkl. Pausen) |
Ort: |
Universitätsklinikum Frankfurt |
Kostenfrei: |
Für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind. Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze (abhängig von Teilnehmerzahl PJler) zur Verfügung stehen. |
Anmeldung: |
Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)! |
Inhalt:
Der Workshop verbindet die tägliche Praxis von Apothekern und Ärzten. Interdisziplinär bearbeiten Pharmazeuten im Praktikum zusammen mit Ärzten im Praktischen Jahr Themen aus dem Bereich der Allgemeinmedizin.
Theoretische Teile wechseln sich mit praktischen Teilen (Gruppenarbeit) ab. Thematisch stehen die Anamnese, die Verordnung und Rezepte, Medikationsanalysen und Medikationspläne im Fokus. Das Schnittstellenmanagement wird angesprochen.
Im praktischen Teil werden zu den Themen passende Patientenfälle in interdisziplinären Gruppen aufgearbeitet und gemeinsam im Plenum besprochen. Die Gruppen werden durch Tutoren aus der Praxis betreut.
Kostenfrei – Anmeldung ist trotzdem erforderlich! BEGRENZTE PLÄTZE
Achtung: Der Skriptversand erfolgt per E-Mail – bitte geben Sie unbedingt eine E-Mail-Adresse mit an!
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Termine 2019/20: Begleitende Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Termin Teil 2:
19. bis 30. August 2019
Veranstaltungsort:
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 15 − Chemie
Hörsaal A +5/0030
Hans-Meerwein-Straße 8
35043 Marburg
Termin Teil 1:
9. bis 20. März 2020
Veranstaltungsort:
Biozentrum Niederursel
Hörsaal B 1, Gebäude N 100
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main
Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.
Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.
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Leitlinien
BAK, DEGAM, AWMF und viele Fachgesellschaften erstellen und publizieren Leitlinien – da kann es mühsam sein, den Überblick zu behalten. Daher möchten wir Sie mit dieser Rubrik unterstützen, hinsichtlich relevanter Leitlinien auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz und übersichtlich finden Sie monatlich eine Zusammenfassung einer ausgewählten Leitlinie (LL) sowie ggf. bei erneuerten Leitlinien die wichtigsten inhaltlichen Änderungen. Für Interessierte finden sich die Links zu den besprochenen Leitlinien am Ende des Artikels.
S3-Leitlinie Hämorrhoidalleiden
Die Leitlinie wurde aktuell im April 2019 federführend durch die Deutsche Gesellschaft für Koloproktologie (DGK) erstellt. Neben den einführenden Themen der Anatomie und Physiologie wird auf die Symptomatik und Diagnostik sowie auf die konservative und chirurgische Therapie eingegangen. Ein weiteres Kapitel ist dem peri- und postoperativem Management gewidmet, welches aus pharmazeutischer Sicht insbesondere die Themen Schmerz und Quellstoffe beinhaltet.
Das Wissen um Symptomatik und Anatomie sowie Physiologie hilft dem beratenden Apotheker bei einer Entscheidungsfindung für das richtige Präparat, wenn der Patient mit einer Symptomschilderung und bekanntem Hämorrhoidalleiden kommt.
Klassische – allerdings sehr unspezifische – Symptome sind perianale Blutungen, perianale Schwellungen oder Prolaps und Juckreiz, Nässen sowie Brennen. Circa siebzig Prozent der Erwachsenen sind irgendwann einmal mit Hämorrhoidensymptomen konfrontiert worden. Die Entscheidung über Schwere – und damit ggf. einer OP-Indikation – muss der behandelnde Koloproktologe stellen.
Therapie
Symptomverbessernd können Ballaststoffe eingesetzt werden (Evidenzgrad B), hierzu gehören stuhlregulierend auch Flohsamen. Zur Anwendung von „Externa“ bzw. „Hämorrhoidalia“ wurde keine ausreichende Evidenz gefunden, daher wird hierzu nur eine Expertenkonsens-Empfehlung ausgesprochen; diese „können zur symptomatischen Therapie bei akuten Beschwerden angewendet werden“. Insbesondere zeigten einige Studien mit Flavonoiden, Lokalanästhetika bzw. Kortikosteroiden (teilweise auch in Kombination) positive Ergebnisse bei niedriggradigen Hämorrhoidalleiden [1-3]. Insgesamt wird der lokalen Anwendung der Vorzug gegeben, aufgrund der höheren Rate des Auftretens von Nebenwirkungen bei systemischer Anwendung.
Verordnete Therapien, insbesondere postoperativ zur Schmerzlinderung, beinhalten topische Zubereitungen mit Glyzeroltrinitrat und Diltiazem. Diltiazem scheint nebenwirkungsärmer zu sein (z.B. keinen Nitratkopfschmerz) [4, 5]. Hier wird oft die Fachkompetenz der Apotheke zur Herstellung von Rezepturen in Anspruch genommen. Erste Studien für injiziertes Botulinumtoxin zeigen einen Trend zu positiven Ergebnissen. Keine Routineindikation zur postoperativen Schmerztherapie besteht für topische Metronidazol-Zubereitungen. Quellstoffe können eingesetzt werden, allerdings besteht hierfür auch nur ein Empfehlungsgrad „0“. Von Opioiden zur Analgesie wird abgeraten, da deren obstipatorischen Nebenwirkungen kontraproduktiv seien.
Merke für die Apothekenpraxis:
Die Evidenzlage für „Externa“/„Hämorrhoidalia“ ist begrenzt, daher sind starke, evidenzgestützte Aussagen zur konservativen symptomatischen Therapie von Hämorrhoidalleiden nur begrenzt möglich. Bei niedriggradigen Hämorrhoidalleiden zeigt der Einsatz von Flavonoiden, Lokalanästhetika bzw. Kortikosteroiden zur Symptomtherapie Erfolge.
Bei der (postoperativen) Therapie unterstützt der Apotheker vor Ort Arzt und Patient insbesondere mit seinem Können rund um die Herstellung von Rezepturen: Die Therapie mit topischen Zubereitungen von Glyzeroltrinitrat und Diltiazem hat hier eine Bedeutung.
Sie können die Leitlinie >> online abrufen (letzter Aufruf am 15. Mai 2019).
[1] Lorenc Z, Gokce O: Tribenoside and lidocaine in the local treatment of hemorrhoids: an overview of clinical evidence. Eur Rev Med Pharmacol Sci 2016; 20(12): 2742–51
[2] Misra MC, Imlitemsu: Drug treatment of haemorrhoids. Drugs 2005; 65(11): 1481–91
[3] Perera N, Liolitsa D, Iype S, et al.: Phlebotonics for haemorrhoids. Cochrane Database Syst Rev 2012; 8: CD004322
[4] Sammour T, Barazanchi AWH, Hill AG: Evidence-Based Management of Pain After Excisional Haemorrhoidectomy Surgery: A PROSPECT Review Update. World J Surg 2017; 41(2): 603–14 142
[5] Huang Y, Chen C, Chen R, Kang, Y, Wei, P: Topical diltiazem ointment in post-hemorrhoidectomy pain relief: A meta-analysis of randomized controlled trials. Asian J Surg 2017
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Bevorratungspflicht nach § 15 Apothekenbetriebsordnung – Tetanus-Impfstoff
Gemäß § 15 Abs. 1 ApBetrO sind in der Apotheke folgende Medikamente zu bevorraten:
Analgetika
Betäubungsmittel, darunter Opioide zur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbarer Wirkstofffreisetzung und mit veränderter Wirkstofffreisetzung
Glucocorticosteroide zur Injektion
Antihistaminika zur Injektion
Glucocorticoide zur Inhalation zur Behandlung von Rauchgasintoxikationen
Antischaummittel zur Behandlung von Tensid-Intoxikationen
Medizinische Kohle, 50 Gramm Pulver zur Herstellung einer Suspension
Tetanus-Impfstoff
Tetanus Hyperimmun-Globulin 250 I.E.
Epinephrin zur Injektion
0,9 %ige Kochsalzlösung zur Injektion
Verbandstoffe, Einwegspritzen und -kanülen, Katheter, Überleitungsgeräte für Infusionen sowie Produkte zur Blutzuckerbestimmung
Da ein Tetanus-Monoimpfstoff nicht mehr verfügbar ist, möchten wir darauf hinweisen, dass stattdessen die Bevorratung mit einem Kombinationsimpfstoff angezeigt ist. Dies empfiehlt auch die >> STIKO:
„Tetanus-Impfstoff, monovalent
Tetanol pur®; Vermarktung in Deutschland wurde eingestellt.
Die STIKO empfiehlt generell die Verwendung von Tetanus-Kombinationsimpfstoffen.“
Eine Auflistung der Lieferengpässe bei Impfstoffen ist beim >> Paul-Ehrlich-Institut zu finden, dort werden auch möglich Alternativen aufgeführt bzw. auf die Handlungsanweisungen der STIKO verwiesen.
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Rezeptur-Ringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V.
Auch dieses Jahr unterstützen wir Sie gerne und übernehmen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2019 „Halbfeste Zubereitung mit Nystatin" finden Sie auf unserer Homepage im >> Servicebereich.
Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2019.
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Hinweis: ABDA-Referate-Service
Im Mitgliederbereich von abda.de stehen Apothekern Referate zur Verfügung, mit denen Pflegekräfte, Patienten- oder Schülergruppen über Arzneimittel, Gesundheit und Apothekenberufe informiert werden können. Diese beinhalten sowohl Folien-Präsentationen als auch vorbereitete Vortragstexte. Letzteres entspricht etwa dem Wortlaut, mit dem die Folien präsentiert werden könnten. Eine eigenständige Vorbereitung des Vortragenden kann und soll dieser Text nicht ersetzen.
Jedes Referat besteht aus einem Foliensatz, in dem das Apotheken-eigene Logo ergänzt werden kann, sowie einem Textdokument. Die Referate können ohne vorherige Abstimmung mit der ABDA verändert werden.
Die Dateien sollen den vortragenden Apotheker unterstützen, sind jedoch nicht zur Weitergabe an Dritte gedacht. Deshalb sind sie nicht öffentlich zugänglich, sondern nur geschützt im >> Mitgliederbereich von abda.de verfügbar. Benutzernamen und Passwort finden sich im Impressum jeder gedruckten Pharmazeutischen Zeitung.
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Apotheken-Boni bei Rezepteinlösung: Urteil des Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit von Gewährung von Werbegaben in Apotheken
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 06.06.2019 zwei Urteile zur Gewährung von Werbegaben durch Apotheken verkündet. Er hat in den vorliegenden Verfahren entschieden, dass es wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, wenn Apotheken ihren Kunden beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geringwertige Werbegaben, wie z. B. einen Brötchen-Gutschein oder einen Ein-Euro-Gutschein, gewähren (siehe BGH-Pressemitteilung Nr. 076/2019).
Der Entscheidung lag unter anderem folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Apothekerin aus Hessen händigte ihren Kunden beim Erwerb eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ungefragt einen Gutschein über „2 Wasserweck oder 1 Ofenkrusti“ aus, der bei einer in der Nähe liegenden Bäckerei eingelöst werden konnte.
In dem zweiten Verfahren ging es um eine Berliner Apotheke, in der Kunden einen Ein-Euro-Gutschein bei Einlösung eines Rezeptes erhielten. Der Gutschein konnte beim nächsten Kauf eingelöst werden.
Zur Begründung seiner Entscheidung der Unzulässigkeit beider Zugaben führt der BGH aus:
„Bei einer Werbung für Arzneimittel im Sinne des § 2 AMG dürfen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) nur angeboten, angekündigt oder gewährt werden, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 dieser Vorschrift ausdrücklich geregelten Ausnahmen vorliegt.“
Das bedeutet für die Apotheken, insbesondere die Abgabe von Kundenzeitschriften oder handelsüblichen Zubehörs zur Ware ist auch nach den Urteilen des BGH weiterhin erlaubt und zulässig.
Der BGH argumentiert: „Bei diesem grundsätzlichen Verbot der Wertreklame handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann Unterlassungsansprüche begründen (§ 8 UWG). Die Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG soll der abstrakten Gefahr begegnen, dass Verbraucher bei der Entscheidung, ob und gegebenenfalls welche Heilmittel sie in Anspruch nehmen, durch die Aussicht auf Werbegaben unsachlich beeinflusst werden. Soweit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 HWG entgegen den Preisvorschriften des Arzneimittelgesetzes gewährte Werbegaben generell verbietet, soll damit außerdem ein ruinöser Preiswettbewerb zwischen den Apotheken verhindert und eine flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sichergestellt werden.“ „Der Verstoß gegen die Marktverhaltensregelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG ist schließlich im Sinne von § 3a UWG geeignet, die Interessen von Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Der Umstand, dass es sich sowohl bei einem Brötchen-Gutschein als auch bei einem Ein-Euro-Gutschein um Werbegaben von geringem Wert handelt, ändert daran nichts. Der Gesetzgeber ist bei der mit Wirkung vom 13. August 2013 vorgenommenen Änderung des Heilmittelwerbegesetzes davon ausgegangen, dass jede gesetzlich verbotene Abweichung vom Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel geeignet ist, einen unerwünschten Preiswettbewerb zwischen den Apotheken auszulösen. Die eindeutige gesetzliche Regelung, nach der jede Gewährung einer Zuwendung oder sonstigen Werbegabe im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG, die gegen die Preisvorschriften des Arzneimittelgesetzes verstößt, unzulässig ist, darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass ein solcher Verstoß als nicht spürbar eingestuft und damit als nicht wettbewerbswidrig angesehen wird. Ein Abstellen auf die finanzielle Geringwertigkeit der Werbegabe ist ausgeschlossen, nachdem die Preisbindung nach dem Willen des Gesetzgebers strikt einzuhalten ist.“
Die Entscheidung des EuGH aus dem Oktober 2016 steht der Anwendung der in § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG in Bezug genommenen Preisvorschriften des Arzneimittelgesetzes für in Deutschland ansässige Apotheken nicht entgegen, die Apotheken konnten dieses Urteil nicht zur Zulässigkeit von Boni heranziehen.
Die Wettbewerbszentrale teilt dazu in ihrer Pressemitteilung mit:
„Damit ist aus Sicht der Wettbewerbszentrale für die gesamte Apothekenbranche geklärt, dass auch geringwertige Zugaben und Geschenke bei der Abgabe preisgebundener Arzneimittel unzulässig sind“, meint Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, in einer ersten Bewertung der Entscheidungen. „Die ausführlichen Entscheidungsgründe müssen wir aber noch abwarten“, so Breun-Goerke weiter.
Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Sobald diese vorliegen, werden wir Sie weiter informieren.
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Seit 01.06.2019: Sachkunde gemäß § 11 Chemikalienverbotsverordnung
Gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) in Verbindung mit § 6 ChemVerbotsV kann nur derjenige Stoffe und Gemische der Anlage 2 der ChemVerbotsV abgeben, der die erforderliche Sachkunde nachweisen kann. Die erforderliche Sachkunde hat derjenige, welcher z. B. die Qualifikation als Apotheker oder als PTA besitzt und der Erwerb dieser Qualifikation nicht länger als sechs Jahre zurückliegt (vgl. § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV). Liegt die Qualifikation länger als sechs Jahre zurück, muss innerhalb der letzten sechs Jahre die Teilnahme an einer entsprechenden eintägigen Fortbildungsveranstaltung oder innerhalb der letzten drei Jahre die Teilnahme an einer entsprechenden halbtägigen Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen werden.
Da am 01.06.2019 die Übergangsvorschrift endet und somit § 11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV in Kraft tritt (vgl. § 14 Abs. 4 ChemVerbotsV), bedeutet dies, sollte in Ihrer Apotheke in den letzten drei bzw. sechs Jahren ein Apotheker oder eine PTA keine entsprechende Fortbildung gemacht haben und die Ausbildung aller Apotheker und PTAs liegt schon mehr als sechs Jahre zurück, können Sie keine Stoffe oder Gemische gemäß >> Anlage 2 der Chemikalienverbotsverordnung mehr abgeben.
Für die Abgabe z.B. folgender Chemikalien ist die Sachkunde nicht zwingend erforderlich, diese Chemikalien können daher weiterhin in der Apotheke abgegeben werden:
Ameisensäure >90% |
Juwelier zur Reinigung von Edelsteinen |
Ammoniak 35% |
Waffenreinigung |
Dichlormethan |
Abbeizen Kleber im Modellbau |
Ethanol 70% |
Kamerareinigung, Spirituosenherstellung |
Salzsäure >10<25% |
WC-Reinigung |
Schwefelsäure 5% |
Ätzen von Metallen |
Wasserstoffperoxid <12% |
Bleichmittel,Poolreinigung, Restauratoren |
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Ulrich Laut wird 60
Wenn man ihn erlebt, mag man es nicht glauben: Der Hauptgeschäftsführer unserer Kammer und unseres Versorgungswerks feiert seinen 60. Geburtstag.
Uli Laut wurde am 19.06.1959 in Rüsselsheim geboren. Rüsselsheim war und ist ihm Heimat, er ist dort aufgewachsen, lebt auch heute mit seiner Frau dort und ist eng mit und in seiner Geburtsstadt verbunden und verwurzelt.
In Mainz und Speyer hat er Jura studiert. Während seines Studiums war er in der studentischen Selbstverwaltung politisch aktiv und hat hier Erfahrungen gesammelt, die ihm während seiner langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtverordneter und Vorsitzender des Kulturausschusses seiner Heimatstadt Rüsselsheim zu Gute kamen. Nach seinem Referendariat und erfolgreichem Abschluss durch das zweite juristische Staatsexamen wurde er vom damaligen Kammervorstand unter zahlreichen Bewerbern ausgesucht, um die Stelle des Justitiars bei der Kammer anzutreten und die brachliegende Rechtsabteilung mit Leben zu erfüllen. So begann am 9.Oktober 1989 die Ära Laut und der damalige Vorstand war schnell überzeugt, den richtigen Mann in die Kammer geholt zu haben. Wie wichtig diese Entscheidung war, zeigte sich kurze Zeit später, als der Apothekergeschäftsführer die Kammer verließ und Uli Laut die Kammer zusammengehalten hat.
Ich lernte Uli Laut zu Beginn meiner hauptamtlichen Tätigkeit bei der Kammer im Jahr 1992 kennen. Auch wenn auf den ersten Blick unsere damaligen Bereiche Recht und Verwaltung einerseits sowie Pharmazie andererseits wenig Gemeinsames aufweisen, gab es beim näheren Betrachten doch Schnittmengen.
So lernte ich einen Kollegen kennen, der für Apotheker wie Fremdwörter klingende Begriffe wie Rechtsmittelbelehrung, Owi- oder Verwaltungsverfahren anschaulich erklären kann und der jederzeit hilfsbereit, vertrauensvoll und absolut loyal zusammenarbeitet.
In diesen nun fast 30 Jahren hat sich im Gesundheitswesen und speziell im Apotheken- und Arzneimittelrecht sehr viel getan. Auf die zahlreichen Gesundheitsreformen, Gesetzesänderungen etc. kann man gar nicht näher eingehen, der Fokus soll auf Hessen liegen.
Uli Laut hat das Kammerrecht in Hessen reformiert, überarbeitet bzw. überhaupt erst klare Regelungen für die Verwaltungspraxis der Kammer eingeführt: Als Schlagworte seien stellvertretend nur Geschäftsordnung, Haushalts- und Kassenordnung, Richtlinie für die Genehmigung von Rezeptsammelstellen, Richtlinie für die Einteilung der Dienstbereitschaft, Allgemeinverfügung zu den ortsüblichen Schließzeiten genannt.
Es ist ihm gelungen, die Verwaltungspraxis der Kammer transparent und nachvollziehbar zu gestalten, was sich auch darin zeigt, dass die Kammer praktisch keine Verfahren vor Gericht verliert.
Eigene Verfahren führten ihn und die Kammer bis zum Bundesgerichtshof (Zulässigkeit von Rabatten) bzw. zum Bundesverwaltungsgericht (Kammermitgliedschaft).
Anfang 1995 brauchte das Versorgungswerk ganz schnell einen neuen Kapitän, um nicht führungslos durch raue See zu schippern. Uli Laut zögerte nicht lange, sondern stellte sich der neuen Herausforderung und Verantwortung, der er sich mit großer Energie widmete und über ein Jahr auf sämtlichen Urlaub verzichtete.
Mit viel Elan hat er sich schnell in die neuen Aufgaben eingearbeitet und gleichzeitig die Geschäftsstelle neu strukturiert. Viele neue Anforderungen sind in den folgenden Jahren auf das Versorgungswerk zugekommen, die er mit juristischem Weitblick und Sachverstand löste. Zu erwähnen gilt es hier insbesondere die Umstellung auf die Teilrechtsfähigkeit des Versorgungswerkes sowie die immer höheren und diffizileren Anforderungen an Geldanlagen. Um das Versorgungswerk in schwierigen Zeiten zukunftssicher und gleichzeitig auch attraktiv zu machen, wurde die Versicherungsmathematik umgestellt, was er mit den Gremien und seinem Geschäftsführer akribisch vorbereitet und umgesetzt hat. Sein Sachverstand ist weit gefragt, ist er doch in den verschiedensten Ausschüssen diverser Anlagefonds tätig und auch gefragtes Mitglied in diversen Ausschüssen der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke.
Seit 2002 ist Uli Laut hauptamtlich für die gesamte Kammer verantwortlich.
Uli Laut erkennt blitzschnell Zusammenhänge, hat eine scharfe Auffassungsgabe, ist jederzeit in der Lage, druckreife adhoc-Vorträge zu halten. Von Anfang an versuchte er, sich in die Denkweise von uns Apothekern einzufinden. Das gelingt ihm sehr gut – schließlich ist seine Frau mit Leib und Seele Leiterin einer Apotheke.
Nach fast 30 Jahren sind wir nun seine 7.Delegiertenversammlung, er arbeitet mit dem 8. Vorstand sowie dem 5. Präsidenten zusammen – das konstante, stete Moment unserer Kammer ist Uli Laut. Er hat eine schlanke und effiziente Verwaltung aufgebaut, lässt seinen Mitarbeitern die Möglichkeit, sich zu entwickeln, fördert und unterstützt sie, hakt jedoch an den entscheidenden Stellen ein. Für uns ehrenamtlich Tätigen ist er steter Ansprechpartner, er setzt sich mit unseren Vorstellungen auseinander, analysiert, bewertet und zeigt uns bei verschiedensten Sachverhalten politische Möglichkeiten und juristische Grenzen auf. Er führt in das für uns Apotheker zunächst fremde Gebiet des Berufsrechts anschaulich ein und ist gerade für die Vorstandsmitglieder, die hier Entscheidungen zu treffen haben, ein wichtiger Ratgeber.
Sein juristischer Sachverstand ist bundesweit gefragt: Nicht nur bei der Einstellung der Justitiarin einer Schwesterkammer war er ein geschätzter Ratgeber, sein Wort hat im Kreis der Geschäftsführer und Justitiare der Apothekerkammern der Länder hohes Gewicht, es ist daher auch nicht überraschend, dass er in zahlreiche Arbeitsgruppen berufen wurde. Das hängt in großem Stil mit seinen außergewöhnlichen Fähigkeiten zusammen, aber es kommt etwas Entscheidendes hinzu:
seine sachliche Art und Weise, seine Konfliktbereitschaft, sein leidenschaftliches Kämpfen für seine Überzeugungen, jedoch auch seine Offenheit für andere Argumente, rhetorisch brillant und deutlich, aber nie verletzend, hilfsbereit und stets ein offenes Ohr: das zeichnet Uli Laut aus.
Neben seiner Tätigkeit als Prüfer im pharmazeutischen Staatsexamen im Fach Recht engagiert er sich ehrenamtlich als Vorsitzender der Schlichtungsstelle der Caritas in Mainz.
Er war bis vor kurzem selber aktiver Fußballer und ist leidenschaftlicher Eintracht Frankfurt Fan.
Auch im Berufsleben spürt man seinen Sportsgeist. Er ist ein Teamplayer und kann alle Positionen einnehmen: als Verteidiger kämpft er für unseren Berufsstand, als Stürmer greift er Gegner an, aber er ist auch Profi im Mittelfeld mit all seinen Möglichkeiten: Strategie und Weitblick, präzises Arbeiten und blitzschnelles Kontern, Verhindern von Angriffen des Gegners, Vorbereiten der eigenen Möglichkeiten: Als hauptamtlicher Kapitän stellt er sich in den Dienst der Mannschaft, um gemeinsam erfolgreich zu sein – das trifft den Arbeitsstil von Uli Laut.
Uli Laut ist nicht nur großer USA-Fan, es gibt kaum eine Ecke auf dem nordamerikanischen Kontinent, die er nicht kennt. Für ihn ist die Grillsaison ganzjährig, er besitzt zahlreiche Exemplare an verschiedensten Grills (teilweise „einzeln importiert“ aus USA), selbst sein Büro schmückt ein amerikanischer Grill.
Lieber Uli,
im Namen von Kammer und Versorgungswerk gratulieren wir Dir ganz herzlich zu Deinem 60.Geburtstag. Wir wünschen Dir alles Gute, beste Gesundheit, weiterhin interessante Reisen und Erlebnisse an die restlichen noch unbekannten Punkte in den USA. Auf die weitere gemeinsame Zusammenarbeit mit Dir zum Wohle der hessischen Apothekerinnen und Apotheker freuen wir uns.
Ursula Funke Dr. Reinhard Hoferichter
Präsidentin der LAK Hessen Vorsitzender des Leitenden Ausschusses
des Versorgungswerks der LAK Hessen
Es wächst und gedeiht im Arzneipflanzengarten im Wissenschaftsgarten der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Dank des Regens und der kühlen, aber nicht frostigen Temperaturen hat sich der Garten in diesem Frühjahr prächtig entwickelt und zeigte sich zum Frühlingsfest am 19. Mai 2019 von seiner besten Seite. Immerhin ist die Anlage bereits fünf Jahre alt und die Bäume sind schon ein gutes Stück gewachsen. Bei nur leicht bewölktem Himmel und sehr warmen Temperaturen hieß die Präsidentin der Goethe-Universität, Prof. Birgitta Wolff, die zahlreichen Gäste herzlich willkommen. In ihrem Grußwort zeigte sich die Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Ayse Asar, sehr beeindruckt von der Entwicklung des Campus auf dem Riedberg. Wie sich der Garten im letzten Jahr verändert und weiterentwickelt hat, konnten die regelmäßigen Besucher gut erkennen, genaueres ergänzte Prof. Georg Zizka, der Vorsitzende der Gartenkommission.
Prof. Robert Fürst begrüßte einige Ehrengäste, wie Kammerpräsidentin Ursula Funke sowie den bereits emeritierten Professor der Pharmazeutischen Biologie Theo Dingermann und wies abschließend auf die speziellen Neuerungen im Arzneipflanzenbereich hin: Unter http://www.mobiler-arzneipflanzengarten.uni-frankfurt.de lassen sich inzwischen alle Pflanzen auch auf dem Smartphone betrachten. Über entsprechende QR-Codes ist der Einstieg in die Seite noch viel einfacher. Bei den anschließenden Führungen war der Arzneipflanzengarten, der federführend vom Institut für Pharmazeutische Biologie (Prof. Robert Fürst, Prof. Theo Dingermann, Dr. Ilse Zündorf) betreut wird, ein echter Publikumsmagnet. Zahlreiche Gäste – darunter auch einige Pharmazie-Studierende – ließen sich von den Hochbeeten mit den pharmazeutisch relevanten Pflanzen begeistern.
Falls Sie noch keine Gelegenheit hatten, den Garten zu besuchen, können Sie das an Werktagen zu folgenden Zeiten nachholen: Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr und Samstag 11:00 bis 17:00 Uhr. Übrigens: Der Garten finanziert sich größtenteils über Arzneipflanzenpatenschaften. Falls Sie sich „anstiften“ lassen wollen: Es gibt noch einige Pflanzen, die Paten suchen!
Prof. Dr. Robert Fürst
Prof. Dr. Theo Dingermann
Dr. Ilse Zündorf
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Teddyklinik in Marburg
Auch in diesem Jahr konnte wieder das Phänomen einer Wanderung von ca. 800 Kuscheltieren mit ihren Begleitungen zum Hörsaalgebäude in Marburg beobachtet werden. Inzwischen zum 16. Mal. Der Grund für dieses jährliche Spektakel ist die Marburger Teddyklinik.
Organisiert wird die Teddyklinik von einem interdisziplinären Team aus 30 Studenten der Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Wir kümmern uns ganzjährig um die Organisation der Teddyklinik, wobei wir basteln, Spenden und Materialien sammeln und natürlich immer an neuen Ideen feilen, um die Teddyklinik stetig zu verbessern. Das Konzept der Teddyklinik stammt ursprünglich aus Schweden und hat im Laufe der Jahre auch in vielen anderen Ländern Einzug gehalten. Die Idee dahinter ist es, Kindern im Alter von vier bis sechs Jahren spielerisch die Angst vor dem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt zu nehmen. Dabei durchlaufen die Kinder als „Teddyeltern“ in einer ganz neuen Rolle und in einem geschützten Rahmen die verschiedenen Stationen. Jedes Kind kann entscheiden, ob es dem Teddydoc bei der Behandlung erstmal nur zusieht, oder ob es mit den medizinischen Gerätschaften selbst in Kontakt treten möchte. Anfassen und Selbermachen ist ausdrücklich erwünscht.
Ob Drache, Hund oder Maus, alle Kuscheltiere sind in der Teddyklinik Marburg herzlich willkommen. Und für alle geht es zuallererst an unsere Anmeldung. Hier werden der Name des Kindes, des Kuscheltieres und das Beschwerdebild auf unserem Anamnesebogen notiert. Bei den Krankheitsbildern sind die Kinder genauso kreativ wie bei den Namen ihrer Kuscheltiere. Von einem gebrochenen Flügel über Halsschmerzen bis zu Bauchschmerzen wegen zu vieler Süßigkeiten findet man alles. Danach gehen die Kinder in den Wartebereich, der mit vielen Spielsachen und Malutensilien ausgestattet ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich einen echten Rettungswagen anzuschauen und vielleicht sogar die Sirene anzumachen. Vom Wartebereich werden die Kinder dann einzeln von einem Teddydoc abgeholt.
Angekommen am Behandlungstisch wird mit einer Grunduntersuchung begonnen, die Fieber messen, Größe und Gewicht feststellen, Herz abhören, ins Ohr schauen und Bauch abtasten beinhaltet. Zum Abschluss unseres Standardprogramms wird jedes Kuscheltier noch geimpft, was in seinem neuen Impfpass direkt dokumentiert wird. Danach geht es, der Erkrankung entsprechend, zu weiteren Stationen. In unserem Repertoire haben wir eine Röntgenstation, ein Sonographiegerät, ein Labor, verschiedene Verbandstische, einen Operationssaal und unsere Zahnklinik. Der Spaß kommt dabei nicht zu kurz, denn an jeder Station gibt es die Möglichkeit, etwas selbst zu machen.
Die abgenommene Blutprobe kann in unserem Labor eingelesen werden. Dabei wird kindgerecht erklärt, was Blut beinhaltet, und welche Krankheiten man im Blut sehen kann. So kann individuell mit den Kindern gemeinsam eine Diagnose gestellt werden. Beim Röntgen kann der Auslöser für das Bild gedrückt werden und bei den Zahnteddydocs können die Kinder dem Krokodil in den Mund schauen und Karies entfernen. Auch im Operationssaal dürfen die Kinder beim Entfernen von Gummibärchen aus diversen Wunden assistieren. Zu guter Letzt stellt der Teddydoc noch ein Rezept aus, welches die Kinder anschließend in der Apotheke bei den Teddyapothekern einlösen können. Zum Beispiel für Wärmflaschen, Eisbeutel, Pflaster, Tee und Taschentücher. Etwas Süßes gibt es auch noch dazu, und ganz wichtig: die Kuscheltherapie, damit der Teddy ganz schnell wieder gesund wird!
Carina Dienemann
Vorsitzende der Teddyklinik Marburg e.V.
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