LAK aktuell Ausgabe Mai 2019
LAK aktuell Ausgabe Mai 2019
Unsere Haltung zum Referentenentwurf ist glasklar
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die letzten Tage und Wochen drehen sich fast nur noch um eines: Wie sichern wir die Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – und zwar ohne Wenn und Aber?
Nachdem der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (diesen Namen muss man sich auf der Zunge zergehen lassen) vorlag, wurde deutlich, dass die Politik eben gerade dieses Ziel der uneingeschränkten Gleichpreisigkeit nicht will, im Gegenteil, aktiv aufgibt, indem im Referentenentwurf die Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG vorgesehen ist.
Was das für uns bedeuten würde, muss ich Ihnen nicht erklären, das haben wir schon oft thematisiert. Dass mit dem Ausschluss der verschreibungspflichtigen Arzneimittel vom Versandhandel die beste und tragfähigste Lösung geschaffen würde, steht außer Frage. Es ärgert mich massiv, dass entgegen vieler Beteuerungen die Politik diesen Weg nicht geht und sich für ein RxVV – außer leider nur noch vereinzelten Unterstützern – eine Mehrheit nur jenseits des Horizontes abzeichnet.
Unser Vorstand hat gegenüber unserem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eine sehr detaillierte und glasklare Stellungnahme abgegeben, die wir auch der ABDA und allen anderen 33 Mitgliedsorganisationen zur Verfügung gestellt haben.
Das BMG hat die ABDA zur Stellungnahme dieses Referentenentwurfs aufgefordert. Da für deren Vorbereitung seitens der ABDA keine Mitgliederversammlung vorgesehen war, haben 17 Mitgliedsorganisationen gemeinsam – darunter auch Ihre Kammer – satzungsgemäß eine außerordentliche Mitgliederversammlung beantragt, die am 2. Mai in Berlin stattgefunden hat. Ich war und bin der Meinung, dass derart existenzielle und zukunftsweisende Fragen vom höchsten Organ der ABDA, der Mitgliederversammlung, diskutiert und abgestimmt werden müssen – das ist mein Demokratieverständnis.
Hier wurde nach langer, teilweise kontroverser und auch zäher Diskussion letztendlich einstimmig festgehalten:
Wir begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, die Vor-Ort-Apotheke zu stärken, erklären jedoch, dass der vorliegende Referentenentwurf diesem Ziel nicht gerecht wird, sondern die Situation der Vor-Ort-Apotheke verschlechtert, da Versender aus dem Ausland von der Preisbindung freigestellt werden. Wir fordern daher, dass § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG unverändert bestehen bliebt, da nur dadurch eine Regelung erreicht wird, die dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel annähernd gleichwertig ist. Wir halten es für dringend erforderlich, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis auch für Arzneimittel, die aus dem Ausland an Privatversicherte oder Selbstzahler abgegeben werden, uneingeschränkt gilt.
Nach der Mitgliederversammlung erwarte ich nun, dass die ABDA-Spitze und die Vertreter aller Mitgliedsorganisationen diese Forderung einheitlich und mit Nachdruck nach außen vertreten – etwas anderes könnte ich weder verstehen noch akzeptieren!
Natürlich befasst sich die ABDA-Stellungnahme ausführlich mit den einzelnen Punkten des Referentenentwurfs, hierauf gehe ich an dieser Stelle nicht weiter ein.
Zwei Tage vor dieser Mitgliederversammlung wurde ein Schreiben aus dem BMG an die EU-Kommission in die Öffentlichkeit gespielt, aus dem hervorgeht, dass die Bundesregierung alles tun will, um das EU-Vertragsverletzungsverfahren zu beenden und „selbstverständlich“ den „78er“ streichen wird. Beim Lesen dieses Schreibens ist sicher nicht nur mein Blutdruck gestiegen, man kann sich auch fragen, ob Möglichkeiten zur Stellungnahme gegenüber dem BMG inzwischen nur noch Alibifunktion haben.
Wenn man die jüngsten Äußerungen der gesundheitspolitischen Sprecher bzw. Vertreter der im Bundestag vertretenen Fraktionen hört, für die eine Streichung dieses Paragrafen unausweichlich erscheint, ja, die teilweise noch viel mehr Wettbewerb wollen, frage ich mich, wen und was unsere Politik vertritt. Den vom Großkapital gesteuerten Versandhandel ausländischer Unternehmen, Arbeitsplätze im globalen Umfeld?
Wo bleibt der Einsatz für die Arzneimittelversorgung der Menschen in Deutschland – sicher, qualitativ hochwertig, wohnortnah, persönlich und rund um die Uhr? Wo bleibt der Einsatz für 150.000 Arbeitsplätze in Deutschland – wohnortnahe und familienfreundliche (Frauen-) Arbeits- und Ausbildungsplätze? Wo bleibt der Einsatz für 20.000 Gewerbesteuerzahler in den deutschen Kommunen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt nur noch die Chance, im parlamentarischen Verfahren etwas zu bewirken – und das geht nur, wenn man immer und immer wieder den Abgeordneten in ihrem Wahlkreis, im Angesicht der Versorgung ihrer Bürger und Wähler, vor Augen führt, wo diese Entwicklung ganz konkret hinführt.
Ich weiß, dass das wie Steine klopfen ist – aber es wird nur so etwas bringen. Natürlich führen wir auf Landes- und Bundesebene unzählige Gespräche – seien Sie versichert, dass wir alles, was in unserer Macht steht, tun. Aber ich bitte Sie eindringlich: Unterstützen Sie uns, werden Sie vor Ort aktiv. Besuchen Sie Veranstaltungen mit Abgeordneten, laden Sie sie in Ihre Apotheke ein, verdeutlichen Sie, was Apotheke vor Ort heißt und konkret für ihren Ort, ihren Stadtteil, ihre Gemeinde bedeutet.
Räumen Sie bei Politikern mit dem Slogan auf (den Sie und ich sicher nicht mehr hören können): „Versandhandel ist halt digital – und das ist Zeitgeist.“ Verdeutlichen Sie, wie digital wir sind, wie schnell bei jeder Apotheke vorbestellt werden kann, wie zügig und komfortabel im Einzelfall der Botendienst für die kranken Bürger ist. Zeigen Sie auf, welches digitale Projekt die deutschen Apothekerinnen und Apotheker in diesem Jahr geräuschlos und pünktlich (!) an den Start und zum Laufen gebracht haben: securPharm – als Verbraucherschutz. Die deutsche Zwei-Server-Lösung ist nicht nur Datenschutz für die Apotheken, sondern auch Daten- und Verbraucherschutz für die Patienten. Ein Projekt, das funktioniert, für das jede Apotheke – öffentliche Apotheke wie Krankenhausapotheke – monatlich Kosten und Mehrarbeit hat.
Wir verschließen uns weiß Gott nicht den Digitalisierungsprozessen, die Apothekerschaft übernimmt federführend die Einführung des E-Rezeptes (übrigens auch ein zeitlich sehr ambitioniertes Projekt unseres Bundesgesundheitsministers) – aber bei allem Digitalisierungswillen: Datenschutz, freie Apothekenwahl und diskriminierungsfreier Zugang sind die Voraussetzung!
Politiker müssen auch verstehen, dass weder Hilfe in der Nacht noch am Sonntag digital oder cloudbasiert aus dem Ausland erfolgen wird – hier braucht es die Apotheke vor Ort. Die Mutter wird das Fieberzäpfchen oder den Antibiotikumsaft für ihr krankes Kind nicht mittels eines digitalgesteuerten 3D-Druckers herstellen können. Aber nur für Notfälle können Apotheken vor Ort nicht da sein!
Lassen Sie uns gemeinsam aktiv werden und bleiben – eine andere Chance haben wir nicht!
Wir müssen die Abgeordneten, unsere Volksvertreter, davon überzeugen, dass die Folgen dieses Gesetzes die Situation der Menschen vor Ort, also ihrer Wähler, verschlechtern. Sie müssen auch verstehen, dass der Name dieses Gesetzes wohl ironisch gewählt ist: Es stärkt nicht, es wird die Apotheke vor Ort vernichten!
Ihre
Ursula Funke
Arzt und Apotheker im Dialog: „Medikamente im Freizeitsport“
Interdisziplinäre Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker
Termin: |
22. Mai 2019 |
Uhrzeit: |
19:00 bis 21:30 Uhr |
Leitung: |
Prof. Dr. med. Klaus-Reinhard Genth |
Referenten: |
Prof. Dr. med. Dr. phil. Winfried Banzer |
Ort: |
Landesärztekammer Hessen |
Kosten: |
30,00 Euro |
Anmeldung und Information: |
Christina Ittner, Tel. 06032 782-223 |
Achtung: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt!
Diese Veranstaltung soll zeigen, wie Arzt und Apotheker die Betreuung von Freizeitsportlern gemeinsam gestalten und optimieren und mit dem Wunsch zur medikamentösen Begleitung der sportlichen Tätigkeit umgehen können.
Das Thema wird im Dialog vorgestellt. Die Teilnehmer sind eingeladen, auch eigene Fragen und Fälle mitzubringen.
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Seminar: Interprofessionelle Zusammenarbeit – in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinpharmazie Hessen
! NUR NOCH ZWEI PLÄTZE FREI !
Am 24.05.2019 findet die zweite Auflage des Seminars „Interprofessionelle Zusammenarbeit" im Institut für Allgemeinpharmazie (Haus 10c, Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt am Main) statt. Von 09:15 bis 17:15 Uhr werden interaktiv Patientenfälle besprochen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Kommunikation vorgestellt.
Wer nimmt teil?
- Ärzte/innen in Weiterbildung für Allgemeinmedizin
- Apotheker/innen
- Physiotherapeuten/innen
- MFAs mit Zusatzqualifikation für ambulante Versorgung (VERAH)
Eindrücke der Teilnehmer vom letzten Seminar im November 2018:
„Das Seminar hat gemeinsame Interessen aller Professionen aufgedeckt und ich wünsche mir in Zukunft eine engere Zusammenarbeit und einen interprofessionellen Austausch in Form von regelmäßigen regionalen Netzwerktreffen.“
„Was mir der letzte Freitag mal wieder schön gezeigt hat ist: Ärzte sind auch nur Menschen und eine gute Kooperation verschiedener Berufsgruppen kann für alle extrem bereichernd sein.“
Diese Veranstaltung richtet sich vorrangig an Weiterzubildende zum Fachapotheker für Allgemeinpharmazie – steht aber auch anderen Interessierten offen.
Wenn Sie teilnehmen möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail an Charlotte Imhäuser: c.imhaeuser@apothekerkammer.de
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DPhG: Vortragsveranstaltungen im Sommersemester 2019
DPhG LG Hessen RG Rhein/Main
LAK Hessen Region Frankfurt
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Die Vortragsveranstaltungen der DPhG stehen im Sommer unter der Überschrift „Gastrointestinaltrakt“.
28.05.2019 |
Prof. Dr. Dr. Jürgen Stein Pharmakotherapie chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen |
11.06.2019 |
Prof. Dr. Rolf Marschalek Der Darm als bedeutendes immunologisches Organ: Microbiota, Immunsystem und die Entstehung von Krankheiten |
02.07.2019 |
Dr. Eric Martin Protonenpumpeninhibitoren in der Apotheke |
Die Vorträge finden jeweils um 20.15 Uhr im Biozentrum der Universität Frankfurt statt, Max-von-Laue-Str. 9 (Campus Riedberg), Hörsaal B 1 (großer Hörsaal), 60438 Frankfurt am Main. Jede Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
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Letzter Weiterbildungszyklus „Infektiologie“
Am 7./8. Juni 2019 startet in Frankfurt am Main der letzte Weiterbildungszyklus Infektiologie.
Die Bekämpfung von Infektionen wird immer schwieriger, sei es durch zunehmende Resistenzen oder Lieferengpässe. Mit dem neuen Weiterbildungsbereich „Infektiologie“ werden Apotheker im Krankenhaus und in krankenhausversorgenden Apotheken für diese Herausforderung fit gemacht. Die Erarbeitung allgemeiner und individueller Empfehlungen zur antiinfektiven Therapie, Hygiene, aber auch Kommunikation und Informationsvermittlung stehen auf dem Lehrplan. Ein ganzer Tag wird dem Thema „Antibiotic Stewardship“ gewidmet. Dies und alle weiteren Themen des Kurses machen den im Bereich Infektiologie weitergebildeten Apotheker zu einem unentbehrlichen Fachmann und wichtigen Ansprechpartner.
Die weiteren Termine sind:
22. und 23. August 2019
31. Oktober bis 3. November 2019
31. Januar und 1. Februar 2020
26. bis 29.März 2020
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.apothekerkammer.de.
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Wiedereinsteiger-Kurs
An den Wochenenden 14. und 15. September 2019 sowie 12. und 13. Oktober 2019 findet erneut ein Wiedereinsteiger-Kurs in Eschborn statt (4-tägig). Inbegriffen sind wieder Schulungen u.a. zum Thema Recht und zu verschiedenen pharmazeutischen Inhalten wie z.B. Interaktionen, Selbstmedikation in Fallbeispielen, Rezeptur und Defektur. Praktisch wird auch die computergestützte Arzneimittelrecherche in der ABDA-Datenbank an Beispielen geübt.
Weitere Informationen finden Sie auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.
Es sind noch Plätze frei. Anmelden können Sie sich auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen im >> Bereich „Seminare und Veranstaltungen“.
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ATHINA-Seminar
Am 2. und 3. November 2019 findet erneut ein ATHINA-Seminar, diesmal in Eschborn, statt. Inbegriffen sind wieder Schulungen zu den ATHINA-Themen wie z.B. Interaktionsmanagement und Einführung in das Medikationsmanagement sowie ein Workshop-Teil, in dem Sie Tools erlernen zur Umsetzung von ATHINA in der Apotheke wie Patienten- und Arztansprache sowie die Erprobung der einzelnen Arbeitsschritte von ATHINA-Fällen.
Weitere Informationen finden Sie auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.
Es sind noch wenige Plätze frei. Anmelden können Sie sich auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen im >> Bereich „Seminare und Veranstaltungen“.
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Fertigarzneimittelseminar: Pharmakotherapie in Schwangerschaft und Stillzeit
Am Mittwoch, den 17. Juli 2019, lädt das Abschlusssemester Pharmazie im Sommersemester 2019 zum Fertigarzneimittelseminar ein.
Uhrzeit:
9.00 bis ca. 15.30 Uhr
Veranstaltungsort:
Biozentrum am Campus Riedberg
Hörsaal B1
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Max-von-Laue-Straße 9, 60438 Frankfurt am Main
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,
liebe Kommilitonen, liebe Kommilitoninnen,
das Abschlusssemester Pharmazie im Sommersemester 2019 lädt Sie herzlich zum Fertigarzneimittelseminar am Mittwoch, den 17. Juli 2019, von 9:00 bis ca. 15:30 Uhr ein. Die Veranstaltung findet im Hörsaal B1 des Biozentrums am Campus Riedberg der Goethe-Universität Frankfurt am Main statt.
Jedes neue Leben beginnt im Mutterleib und die anschließende Zeit ist für die werdenden Eltern oftmals mit viel Aufregung verbunden. Sie als Apotheker haben das Privileg, Eltern während dieses spannenden Lebensabschnittes mit Rat und Tat zu unterstützen. In welchen Fällen kann man den Eltern Sorgen nehmen? Wann sollte zur Gewährleistung der Gesundheit von Mutter und Kind Vorsicht geboten sein?
Deshalb möchten wir Sie gerne rund um die Themen Schwangerschaft und Stillzeit und die damit verbundene Pharmakotherapie informieren. Die Vorträge wurden von Studierenden des Abschlusssemesters Pharmazie unter wissenschaftlicher Betreuung der Hochschullehrer/innen der Goethe-Universität Frankfurt am Main ausgearbeitet.
Diese Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit sechs Fortbildungspunkten zertifiziert.
Wir weisen darauf hin, dass das Vortragsskript ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt wird. Zu Beginn der Veranstaltung werden die Zugangsdaten für den Download bereitgestellt. Zusätzlich wird ein Programmheft mit Platz für Notizen ausgeteilt.
Wir, das Abschlusssemester Pharmazie, freuen uns auf Ihr Kommen!
Das ausführliche Programm können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
Workshop: „Pharmazeuten im Praktikum"
Referenten: |
Dr. Christian Ude, Apotheker, Darmstadt |
Termine: |
22.06.2019 WPP 01/19 |
Uhrzeit: |
09:00 – 20:00 Uhr |
Ort: |
22.06.2019 WPP 01/19 23.11.2019 WPP 02/19 |
Kostenfrei: |
Für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind. Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen. |
Anmeldung: |
www.apothekerkammer.de |
Inhalt:
Der Workshop hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Erlernen und Verbessern des unmittelbaren Kundengespräches beizutragen. Der Workshop ist in drei Teile gegliedert:
Teil 1 Auf Grundlage der BAK-Beratungsleitlinien werden die theoretischen Aspekte des Kundengesprächs vorgestellt. Eine sinnvolle Struktur auf Basis vorhandener Hilfsmittel (z.B. BAK-Leitlinien) soll für die Beratungsgespräche erarbeitet werden. Auch regulatorische Grundlagen (z.B. Rezeptgültigkeiten, Abgabemodalitäten und -besonderheiten, usw.) werden diskutiert.
Teil 2 Auf den theoretischen Teil aufbauend werden diese Aspekte in die Praxis übertragen und in nachgestellten Kundengesprächen trainiert. Dabei soll vor allem die Kombination aus Kommunikation und Wissensanwendung geübt werden. Hierzu wird die Gruppe geteilt.
Teil 3 Als Abschluss werden für das Staatsexamen wichtige Indikationen erarbeitet.
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Interdisziplinärer Workshop für Pharmazeuten im Praktikum und Ärzte im Praktischen Jahr/Allgemeinmedizin
Referenten / Tutoren: |
Dr. Nils Keiner, Apotheker, Frankfurt am Main |
Termin: |
24. Juli 2019 (10.00 bis 17.00 Uhr inkl. Pausen) |
Ort: |
Universitätsklinikum Frankfurt |
Kostenfrei: |
Für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind. Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze (abhängig von Teilnehmerzahl PJler) zur Verfügung stehen. |
Anmeldung: |
Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)! |
Inhalt:
Der Workshop verbindet die tägliche Praxis von Apothekern und Ärzten. Interdisziplinär bearbeiten Pharmazeuten im Praktikum zusammen mit Ärzten im Praktischen Jahr Themen aus dem Bereich der Allgemeinmedizin.
Theoretische Teile wechseln sich mit praktischen Teilen (Gruppenarbeit) ab. Thematisch stehen die Anamnese, die Verordnung und Rezepte, Medikationsanalysen und Medikationspläne im Fokus. Das Schnittstellenmanagement wird angesprochen.
Im praktischen Teil werden zu den Themen passende Patientenfälle in interdisziplinären Gruppen aufgearbeitet und gemeinsam im Plenum besprochen. Die Gruppen werden durch Tutoren aus der Praxis betreut.
Kostenfrei - Anmeldung ist trotzdem erforderlich! BEGRENZTE PLÄTZE
Achtung: Der Skriptversand erfolgt per E-Mail - bitte geben Sie unbedingt eine E-Mail-Adresse mit an!
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Termine 2019/20: Begleitende Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Termin Teil 2:
19. bis 30. August 2019
Veranstaltungsort:
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 15 − Chemie
Hörsaal A +5/0030
Hans-Meerwein-Straße 8
35043 Marburg
Termin Teil 1:
9. bis 20. März 2020
Veranstaltungsort:
Biozentrum Niederursel
Hörsaal B 1, Gebäude N 100
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main
Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.
Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.
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Einschulungstermine für PKA in Hessen - 2019
Bad Nauheim |
12. August 2019 |
09:00 Uhr |
Darmstadt |
12. August 2019 |
10:00 Uhr |
Frankfurt am Main |
13. August 2019 |
10:30 Uhr |
Fulda |
12. August 2019 |
08:00 Uhr |
Gießen |
12. August 2019 |
09:30 Uhr |
Kassel |
14. August 2019 |
08:30 Uhr |
Limburg |
steht noch nicht fest |
07:45 Uhr |
Marburg |
12. August 2019 |
08:30 Uhr |
Wiesbaden |
13. August 2019 |
09:00 Uhr |
Die Berufsschulen bitten darum, Auszubildende sofort nach Vertragsabschluss an der Berufsschule anzumelden.
Den Anmeldebogen für Berufsschüler finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Berufsschule.
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Rezeptur-Ringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V.
Auch dieses Jahr unterstützen wir Sie gerne und übernehmen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2019 „Halbfeste Zubereitung mit Nystatin" finden Sie auf unserer Homepage im >> Servicebereich.
Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2019.
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Bevorratungspflicht nach § 15 Apothekenbetriebsordnung – Tetanus-Impfstoff
Gemäß § 15 Abs. 1 ApBetrO sind in der Apotheke folgende Medikamente zu bevorraten:
Analgetika
Betäubungsmittel, darunter Opioide zur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbarer Wirkstofffreisetzung und mit veränderter Wirkstofffreisetzung
Glucocorticosteroide zur Injektion
Antihistaminika zur Injektion
Glucocorticoide zur Inhalation zur Behandlung von Rauchgasintoxikationen
Antischaummittel zur Behandlung von Tensid-Intoxikationen
Medizinische Kohle, 50 Gramm Pulver zur Herstellung einer Suspension
Tetanus-Impfstoff
Tetanus Hyperimmun-Globulin 250 I.E.
Epinephrin zur Injektion
0,9 %ige Kochsalzlösung zur Injektion
Verbandstoffe, Einwegspritzen und -kanülen, Katheter, Überleitungsgeräte für Infusionen sowie Produkte zur Blutzuckerbestimmung
Da ein Tetanus-Monoimpfstoff nicht mehr verfügbar ist, möchten wir darauf hinweisen, dass stattdessen die Bevorratung mit einem Kombinationsimpfstoff angezeigt ist. Dies empfiehlt auch die STIKO:
„Tetanus-Impfstoff, monovalent
Tetanol pur®; Vermarktung in Deutschland wurde eingestellt.
Die >> STIKO empfiehlt generell die Verwendung von Tetanus-Kombinationsimpfstoffen.“
Eine Auflistung der Lieferengpässe bei Impfstoffen ist beim >> Paul-Ehrlich-Institut zu finden, dort werden auch möglich Alternativen aufgeführt bzw. auf die Handlungsanweisungen der STIKO verwiesen:
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Leitlinien
BAK, DEGAM, AWMF und viele Fachgesellschaften erstellen und publizieren Leitlinien – da kann es mühsam sein, den Überblick zu behalten. Daher möchten wir Sie mit dieser Rubrik unterstützen, hinsichtlich relevanter Leitlinien auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz und übersichtlich finden Sie monatlich eine Zusammenfassung einer ausgewählten Leitlinie (LL) sowie ggf. bei erneuerten Leitlinien die wichtigsten inhaltlichen Änderungen. Für Interessierte finden sich die Links zu den besprochenen Leitlinien am Ende des Artikels.
Neues zum Thema Husten – Teil 1
S2k Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin zur Diagnostik und Therapie von erwachsenen Patienten mit Husten
Die Leitlinie wurde aktuell in 2019 mit der Zielgruppe der Pneumologen neu gefasst, im Gegensatz zu den älteren Leitlinien (S3), die sich nicht konkret an Pneumologen richteten. Trotz dieser eingeschränkten Zielgruppe können Apotheker für die tägliche Beratung wichtige Informationen aus der Leitlinie ziehen. Ergänzend kann man die, allerdings seit mehr als fünf Jahren abgelaufene, Leitlinie der DEGAM in die Entscheidungsfindung über die eigene Beratung einfließen lassen [1]. Diese Leitlinie soll jedoch im Frühjahr 2019 ebenfalls erneuert werden. Wir werden dann an dieser Stelle berichten.
Diagnostik und Einteilung
Neu ist die Klassifizierung des Hustens nach dessen Dauer. So spricht man bei einer Dauer von bis zu zwei Wochen von einem akuten Husten; tritt dies mehrfach im Jahr auf, wird von rezidivierendem akutem Husten gesprochen. Bei einer Dauer von zwei bis acht Wochen wird von einem subakuten Husten gesprochen, alles darüber wird als chronisch bezeichnet. Die Klassifikationen sind Grundlage für Therapie(empfehlungen).
Die Leitlinie beschreibt die Bedeutung und Art und Umfang der Diagnostik. So ist bei akutem Husten meist ein viraler Infekt Auslöser – und auf eine weitreichende technische Diagnostik soll bei fehlenden weiteren Risikofaktoren (resp. „Alarmzeichen“ wie Atemnot oder hohem Fieber) verzichtet werden. Oftmals erfolgt in diesen Fällen auch kein Arztbesuch durch den Patienten. Hier kann der Apotheker durch gute und gezielte Beratung mit Präparaten der Selbstmedikation Linderung verschaffen.
Subakuter Husten zeigt meist einen länger dauernden Infekt an, auch hier wird meist sparsam diagnostiziert, anders als beim chronischen Husten. Hier muss umfangreicher diagnostiziert werden, können hier doch zahlreiche Ursachen das Symptom verursachen.
Die Einteilung nach „trockenem (Reiz)Husten“ und „produktiv“ wird aufgrund der Schwierigkeit der Zuordnung in eine der Kategorien und deren fließender Übergänge als nicht mehr empfehlenswert angesehen. Auch sind die Kriterien für eine mögliche Einteilung oftmals subjektiv („Reizhusten wird als Verschleimung wahrgenommen“, Sputummenge, Sekretproduktion). Eine Auswirkung auf die Therapie habe die Unterscheidung, laut Leitlinie, allenfalls bei der physiotherapeutischen Atemtherapie.
Therapie
Generell gilt, dass Wirkstoffen mit guter Evidenz der Vorrang eingeräumt werden sollte. Der Apotheker kann insbesondere hinsichtlich einer symptomatischen Therapie bei akutem Husten ohne weitere Risikofaktoren zur Selbstmedikation (be)raten, da hier oftmals kein Arztbesuch erfolgt.
Abgegrenzt werden vor der Empfehlung eines Präparates sollte eine mögliche allergische oder eine erkältungsbedingte Ursache. Gegebenenfalls sollte ein Arztbesuch angeraten werden, hierfür finden sich Hinweise benannt in der Leitlinie.
Bei der medikamentösen Therapie des Hustens werden die bekannten Abgrenzungen der Präparateauswahl von „protussiv / expektorationsfördern“ und „antitussiv / hustendämpfend“ empfohlen, abhängig von der Grunderkrankung. Eine protussive Therapie dient dem Abhusten von Sekret und wirkt zudem auch lindernd auf den Hustenreiz, da hierdurch die Hustenrezeptoren befreit werden.
Antitussiva können ergänzend für einen nächtlichen Einsatz empfohlen werden, um quälenden Hustenreiz zu dämpfen und so erholsamen Schlaf zu fördern. Antitussiva können bei akuten Atemwegsinfektionen dann eingesetzt werden, wenn es sich um einen Husten mit wenig Sekret und Sekretbildung handelt.
Die Wirksamkeit einiger Expektorantien wird zusätzlich zur protussiven Wirkung durch antientzündliche, antioxidative, lokalanästhetische oder auch antivirale Effekte ergänzt (z.B. Ambroxol oder N-Acetylcystein). Dies erweitert den Einsatzbereich der Präparate und kann auch zur Linderung von Hustenreiz beitragen. Die klare Abgrenzung (s.o. ist hier schwerer möglich). Gleiches gilt für Phytotherapeutika, da oftmals die Wirkung vom Extrakt abhängt (z.B. bei Spitzwegerich). Vor der Beratung sollte jede Apotheke für ihr Sortiment die Evidenz prüfen und Beratungsleitfäden für den individuellen Einsatz erstellen [3]. Gute Hilfsmittel hierfür sind die Übersichtstabellen 9.2 bis 9.6 in der Leitlinie und deren zugrundeliegende Literatur [2].
Bei der Empfehlung z.B. von Hustenstillern sollte auch auf die Arzneiform geachtet werden. Ist das Ziel die Demulenz der Hustenrezeptoren im Rachen, sollte Arzneiformen der Vorrang gegeben werden, die länger am Wirkort verbleiben (z.B. Lutschtabletten oder visköse Sirupe). Die Wirksamkeit von Lokalanästhetika ist abhängig vom den Hustenreiz auslösenden Ort. Sitzt dieser tiefer als der Pharynx, ist keine Wirkung zu erwarten.
Die Verordnung einer antibiotischen Therapie wird bei akutem Husten nicht empfohlen. Eine Empfehlung bei einschränkender Belastung durch den Reizhusten wird für Dextromethorphan ausgesprochen.
Bei subakutem Husten müssen eine Rhinosinusitis als Ursache bzw. eine bronchiale Hyperreagibilität geprüft werden. In diesen Fällen kann eine ärztliche Verordnung von Kortikosteroiden notwendig sein. Zum Teil werden Empfehlungen – je nach Ursache des subakuten Hustens – für Präparate aus der Therapie des akuten Hustens gegeben, trotz fehlender eindeutiger Evidenz.
Bei chronischem Husten müssen zunächst die möglichen Ursachen durch den Arzt abgeklärt werden, um gezielt therapieren zu können. Dies können auch eine Refluxerkrankung wie auch ein ACE-Hemmer-Husten sein (ärztlicher Absetzversuch möglich). Generell sollte unter anderem bei folgenden Wirkstoffgruppen an eine Arzneimittelnebenwirkung gedacht werden, wenn chronischer Husten besteht: ACE-Hemmer, Amiodaron, Betablocker, lungentoxische Chemo- und Immuntherapien (z.B. MTX, Busulfan), Gliptine u.w. [nach [2]]. Der Apotheker kann hier unterstützend nach gezielter Arzneimittelanamnese einen Arztbesuch anregen. Oftmals wird der Patient auch zum Hals-Nasen-Ohrenarzt zur Weiterbehandlung überwiesen (z.B. bei chronischen Erkrankungen der Nasen-/Nebenhöhlen. Asthmatischer Husten, Raucherhusten oder auch Husten durch COPD wird – wie jeder chronische Husten – nach Diagnostik und Ursache bzw. Grunderkrankung therapiert.
Ist der Husten durch eine Relfuxsymptomatik ausgelöst, kann eine Therapie mit Protonenpumpenhemmer (PPI) über mindestens drei Monate erwogen werden, meist wird ein Auslassversuch nach einem Jahr empfohlen. Hierbei kann der Apotheker beim Therapiemonitoring unterstützen und gegebenenfalls intervenieren, wenn der ihm bekannte Patient im Anschluss an die ärztlich verordnete Therapie in der Selbstmedikation weiter mit PPI therapieren möchte. Gegebenenfalls muss hier ein erneuter Arztbesuch angeraten werden, um die Therapie in eine Dauertherapie zu überführen. Gleiches gilt hinsichtlich der Therapie bei positiver Refluxdiagnostik und chronischem Husten nach Verordnung des PPI. Eine generelle Empfehlung für PPI wird für den chronischen Husten nicht gegeben. Hier kann der Apotheker vor Ort gegebenenfalls ebenfalls beratend intervenieren.
Merke für die Apothekenpraxis:
Die Leitlinie empfiehlt beim akuten Erkältungshusten die Selbstmedikation, hierzu berät der Apotheker vor Ort. Die klare Abgrenzung pro- und antitussiver Wirkungen ist für viele Präparate, insbesondere bei Phytotherapeutika, nicht immer gegeben. Vor der Beratung sollte jede Apotheke für ihr Sortiment die Evidenz prüfen und Beratungsleitfäden für den individuellen Einsatz erstellen [3].
Durch Kenntnis der (patho-)physiologischen Grundlagen kann die Beratung gezielter erfolgen. Die erste Bewertung von Präparaten und (patho)physiologische Grundlagen finden sich in der beschriebenen Leitlinie. Hinweise, ab wann ein Arztbesuch anzuraten ist, finden sich in der Leitlinie. Beachtet werden sollte auch die kommende DEGAM-Leitlinie zum Thema Husten, die das Thema für den Bereich der Allgemeinmedizin aufbereitet.
Hier finden Sie >> die Leitlinie; letzter Aufruf am 29. April 2019.
[1] https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/053-013l_S3_Husten_2014-02-abgelaufen.pdf (abgelaufen); letzter Aufruf am 29. April 2019
[2] Kardos P et al; S2k Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin zur Diagnostik und Therapie von erwachsenen Patienten mit Husten; Pneumologie 2019; 73:143-180
[3] Schwalbe O; https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/03/22/ist-das-neue-aspirin-besser-als-ass-generika, letzter Aufruf am 29. April 2019
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
AMINO-Datenbank: Für Sie gefunden und aufbereitet
Thema: Arzneimittelrecht, Opiumtinktur Analysenzertifikat Rezepturarzneimittel
Frage: Es liegt ein BtM-Rezept über Opiumtinktur vor. Handelt es sich dabei um ein Rezepturarzneimittel?
Kommentar:
Ja. Es gibt zwar seit Oktober 2018 ein zugelassenes Fertigarzneimittel "Dropizol 10 mg/ml Tropfen zum Einnehmen", das Opiumtinktur enthält. Wird Opiumtinktur vom Arzt verordnet und von der Apotheke als Ausgangsstoff (mit Analysenzertifikat) bezogen, muss es in der Apotheke geprüft und wie ein Rezepturarzneimittel verarbeitet werden.
Die Opiumtinktur wird in der Regel in ein geeignetes Abgabegefäß abgefüllt und gemäß § 14 ApBetrO als Rezepturarzneimittel gekennzeichnet. Für die Herstellung (in diesem Fall das Abfüllen) sind eine Herstellungsanweisung und ein Herstellungsprotokoll mit Plausibilitätsprüfung erforderlich. Parallel muss die BtM-Dokumentation erfolgen. Ist in der Apotheke geprüfte Opiumtinktur vorhanden, steht für die Identitätsprüfung in der Apotheke auch ein alternatives Prüfverfahren im DAC (Dünnschichtchromatographie) zur Verfügung.
Quelle: AMINO-Datenbank
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LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.
Chefredaktion: AzetPR
Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Michael Aland, Johanna Hauser, Daniela Pach, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser
Redaktionsbeirat: Ursula Funke (Vorsitzende), Prof. Dr. Mona Abdel Tawab, Dr. Sebastian Barzen,
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