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Die nächsten Delegiertenversammlungen finden statt am

18. Juni 2019 und
20. November 2019.

Die Versammlungen beginnen jeweils um 10 Uhr im
MERCURE Hotel Frankfurt Eschborn-Ost,
Helfmann-Park 6, 65760 Eschborn.

Die Anmeldung von Gästen ist erbeten unter der Rufnummer 069 979509-23.

LAK aktuell Ausgabe April 2019



Ursula Funke, Präsidentin

Stärkung der Apotheke vor Ort?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nun ist ein Referentenentwurf da – mit dem zunächst so positiv klingenden Namen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“!

Der Minister setzt seine Eckpunkte um, wir werden sie umgehend prüfen und analysieren – es ist durchaus Positives enthalten, aber: Unter Gleichpreisigkeit verstehe ich etwas anderes!

Vorausgesetzt, die Regelung im SGB V führt tatsächlich zu gleichen Preisen im Rahmen der GKV, dann gibt es gleiche Preise im Versandhandel ausschließlich für gesetzlich Versicherte. Privatpatienten und Selbstzahler (bspw. Antibabypillenrezepte...) bleiben außen vor.

Nach wie vor stellt der Ausschluss der verschreibungspflichtigen Arzneimittel vom Versand die nachhaltigste Methode dar, die Gleichpreisigkeit – und zwar uneingeschränkt für jedes Rx-AM, das ein Patient in Deutschland erhält – wiederherzustellen.

Natürlich würde ein RxVV auch wieder juristisch angegriffen und hier wäre die entscheidende Frage, wie sich die Bundesregierung argumentativ beim EuGH verhalten würde. Man müsste erwarten, dass sie mit Nachdruck die Forderungen ihres eigenen Koalitionsvertrags vertritt, genügend aussagekräftige Gutachten führender Juristen liegen vor.

Wenn man allerdings sieht, wie die Bundesregierung mit der Anfrage des OLG München aus dem Februar 2018 umgeht, bekommt man an der Ernsthaftigkeit der Bundesregierung, dieses Anliegen voranzutreiben und sich klar zu positionieren, wirklich ernsthafte Zweifel und kann sich ausrechnen, dass da nicht wirklich mit Engagement und Herzblut agiert werden würde.

Die Politik hat seit nunmehr 2 ½ Jahren Zeit, ein „RxVV“ umzusetzen – aber sie tut es trotz vielfacher Beteuerungen – siehe Koalitionsvertrag – nicht. Der Bundesgesundheitsminister hat klipp und klar erklärt, dass das mit ihm nicht umzusetzen ist – das ist mehr als schmerzlich und macht mich wütend und es ist äußerst schwer zu akzeptieren, dass wir außer Blessuren nichts erreichen, wenn wir mit dem Kopf gegen diese Betonwand schlagen.

Natürlich kann auch das Parlament einen Gesetzesentwurf einbringen – dies ist bereits zweimal geschehen, und zwar durch die Fraktionen „Die Linke“ bzw. der „AfD“. Mehrheiten gab es keine.

Derzeit ist eindeutig, dass es keinerlei Mehrheit im Deutschen Bundestag für ein RxVV gibt, noch nicht mal in der CDU/CSU-Fraktion. Diese Erkenntnis ist bedrückend und ärgert mich massiv. Dieses hilflose Ausgeliefertsein einer Bundesregierung gegenüber, die sich etwas anderes vorgenommen hat, ist mehr als grotesk. Man kann den Eindruck haben, dass die Bundesregierung lieber einen Schmusekurs in Europa hat, wo alles und jedes dereguliert und liberalisiert werden soll, als den Schutz und die Unterstützung für das nationale Gesundheitswesen und damit die flächendeckende Arzneimittelversorgung für die Menschen in unserem Land vehement zu vertreten und derartige Meinungsverschiedenheiten mit der EU auszufechten.

Es sollte auch nachdenklich machen, dass unser Nachbarland und EU-Mitglied Polen kurz vor Toresschluss sein Vorhaben, den Versand mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einzuführen, gestoppt hat – zum Wohle der Patientinnen und Patienten.

Es gibt einige Bundestagsabgeordnete – stellvertretend möchte ich hier Frau Dr. Astrid Mannes nennen und ihr danken, sie setzt sich mit Nachdruck für uns ein –, die nach wie vor das RxVV für die richtige Lösung halten, aber leider ist das bei weitem nicht mehrheitsfähig.

Ich kann nur noch den Kopf schütteln, wenn nun Politiker behaupten, die Apothekerschaft habe sich vom RxVV verabschiedet: Nein, das haben wir ganz sicher nicht! Die Politik hat sich davon verabschiedet, lässt uns gegen die Betonwand laufen und schaut genüsslich zu!

Unser wichtigstes Ziel ist die oben genannte Gleichpreisigkeit – und zwar so, wie wir sie verstehen. Daher haben wir von Ihrer Kammer auch den neuen Spahnschen Vorschlägen massiv widersprochen: Wir fordern die Beibehaltung des § 78 Abs. 1 Satz 4 im AMG, die Spahn streichen will. Die Streichung dieses Satzes hat auch eine politische Botschaft: Wenn der Gesetzgeber einen Gesetzestext aufhebt oder streicht, ist das auch die klare Botschaft, dass er ihn nicht mehr für notwendig erachtet.

Gleichpreisigkeit ist aber unteilbar: Wir wollen, dass das Boniverbot für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt – und nicht wie von Spahn vorgesehen, nur im Rahmen der GKV!

Auch im nun begonnenen Gesetzgebungsverfahren werden wir selbstverständlich weiter aktiv dabei sein, unsere Meinungen, Überzeugungen und Vorstellungen einbringen. Natürlich ist ein Gesetzgebungsverfahren kein „Wünsch-dir-was“, aber es sollte die Arzneimittelversorgung für die Menschen in unserem Land sichern und ausbauen, und denen, die diese Leistung vor Ort und patientennah erbringen, Zukunftschancen geben.

Selbstredend fordern wir die ursprünglich vorgesehenen Honorartöpfe für Dienstleistungen, Dokumentationen sowie Nacht- und Notdienst. Neue und zusätzliche Aufgaben kann es auch nur mit zusätzlicher Honorierung geben. Wir verschließen uns neuen Aufgaben ganz sicher nicht, im Gegenteil: Wir wollen pharmazeutische Dienstleistungen für die Menschen anbieten, die die Versorgung verbessern und Arzneimitteltherapiesicherheit fördern. Dienstleistungen müssen zu unserer pharmazeutischen Ausbildung passen, die Möglichkeit des Anbietens muss grundsätzlich jeder Apotheke offen sein und muss in den Apothekenalltag integriert werden können – und Dienstleistungen müssen angemessen vergütet werden. Zuschussgeschäft mit Bürokratismus brauchen wir nicht wirklich! Wir werden uns daher mit dem vorliegenden Entwurf intensiv auseinandersetzen, Chancen und Risiken genau abwägen, allerdings steht für mich der Strukturerhalt für die Zukunftssicherung an allererster Stelle  – nur auf festem Fundament kann man bauen!

Unser Einfluss auf das Tun und Handeln des Ministers ist jedoch – auch für die ABDA-Spitze – überschaubar: Er erklärt wie eine tibetanische Gebetsmühle, dass er mit den Leistungserbringern nicht verhandelt, sondern sich nur die Vorstellungen anhört!

Einfluss ausüben können wir als Bürger bei Wahlen – Parteien müssen sich daran messen lassen, was sie versprechen und was sie daraus machen!

Trotz der wirklich unerfreulichen politischen Situation wünsche ich Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Familien ein frohes Osterfest und danke all den Kollegen, die über die Feiertage wieder rund um die Uhr zeigen, was Apotheke vor Ort ausmacht: Auch im Notfall sind wir für unsere Patienten da!

Ihre


Ursula Funke


Im Fokus


© Foto: rawpixel/unsplash

Kammer zum Mitmachen – Ehrenamtliche Tätigkeit für die Landesapothekerkammer Hessen

Sie wollen sich berufspolitisch oder „einfach nur“ für die Kammer engagieren, wissen aber nicht wie? Auf den nachfolgenden Seiten haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Ansprechpartner zusammengestellt.

Ehrenamtliche Tätigkeit – was bedeutet das?

Ursprünglich definiert der Begriff „Ehrenamt“ ein Engagement in öffentlichen Funktionen, legitimiert durch eine Wahl wie es z.B. bei Vereinsvorständen oder bei Schöffen der Fall ist. Im gängigen Sprachgebrauch wird das Ehrenamt oft mit „bürgerschaftlichem Engagement“ oder „Freiwilligentätigkeit“ mehr oder weniger gleichgestellt.

Von einem ehrenamtlichen Engagement profitieren sowohl die Nutznießer als auch die Helfer, da solch eine Tätigkeit den eigenen Horizont erweitert, das Berufsleben abwechslungsreicher gestaltet. Ein Ehrenamt kann regelmäßige Einsätze, aber auch nur sporadische Tätigkeit bedeuten.

In welchen Bereichen kann ich mich ehrenamtlich betätigen?

Das ehrenamtliche Engagement bei der Landesapothekerkammer Hessen lässt sich grob in drei Bereiche gliedern: das politische Engagement im Bereich der Delegiertenversammlung, das pharmazeutische z.B. im Bereich der Fort- und Weiterbildung oder der PKA-Ausbildung und das rechtliche z.B. bei den Schlichtungsverfahren.

Für eine ehrenamtliche Tätigkeit für die Landesapothekerkammer Hessen kann es eine Aufwandsentschädigung geben. Diese ist in der >> Entschädigungssatzung der Landesapothekerkammer Hessen geregelt. Immer ersetzt werden die baren Auslagen wie z.B. Fahrtkosten oder Parktickets. Darüber hinaus kann es in bestimmten Fällen auch eine Aufwandsentschädigung für die Zeit der Abwesenheit von der Arbeitsstätte geben. Außerdem gibt es gesonderte Regelungen im Bereich der Korrektur von Prüfungsaufgaben oder für den Fall, dass Sie als Vortragsreferent für die Kammer tätig sind. Sollten Sie hierzu genauere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an den jeweiligen Ansprechpartner zu wenden.

 

Pharmazeutisch

Tätigkeit

Beschreibung

Ansprechpartner

Fachsprachenprüfer

Eine der Voraussetzungen, die zur Erteilung der Approbation für Apotheker aus EU/Drittstaaten notwendig ist, ist der Nachweis über die Kenntnis der Fachsprache Pharmazie, orientiert am Sprachniveau C1. Die Landesapothekerkammer Hessen wurde vom HLPUG als zuständige Behörde beauftragt, die Fachsprachenprüfungen durchzuführen.

Dr. Pamela Reißner

Weiterbildungsprüfer

In den Gebieten und manchen Bereichen wird die Weiterbildung mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Hierfür werden Prüfungskommissionen gebildet, die vom Vorstand der LAK Hessen berufen werden. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Weiterbildung in dem zu prüfenden Gebiet/Bereich.

Charlotte Imhäuser

PKA-Prüfungsausschuss

Die PKA-Prüfungsausschüsse in Frankfurt am Main und Kassel sind für die Belange rund um die Prüfungen zuständig und werden vom Vorstand für 5 Jahre berufen. Als Mitglied des Prüfungsausschusses korrigieren Sie Klausuren der Zwischen- und Abschlussprüfung.

Johanna Hauser

Berufsbildungsausschuss

Im Rahmen von Anpassungen/ Überarbeitungen der PKA-Ausbildungsinhalte wird der Berufsbildungsausschuss aktiv eingebunden. Er hat die auf Grund des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) von der zuständigen Stelle zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsbildung zu beschließen.

Johanna Hauser

Ausbildungsberater

Ausbildungsberater fungieren als erste Ansprechpartner bei Differenzen zwischen PKA-Auszubildendem und Ausbilder. Eine Ernennung durch den Vorstand orientiert sich am Schuleinzugsgebiet.

Johanna Hauser

Pseudo Customer

Ein „Pseudo Customer" ist eine Person, die sich in der Apotheke als Kunde ausgibt. Er spielt seine Rolle nach einem ausgearbeiteten und vorgegebenen Szenario. Für die Durchführung der Besuche sucht die AVOXA Apotheker, die nach einer entsprechenden Schulung als Pseudo Customer agieren möchten. Die Entschädigung erfolgt durch die AVOXA.

Charlotte Imhäuser

 

Rechtlich

Tätigkeit

Beschreibung

Ansprechpartner

Schlichtungsausschuss nach §111 Arbeitsgerichtsgesetz

Hier wird versucht, bei Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildern zu vermitteln und eine Einigung zu erzielen, die einen arbeitsgerichtlichen Prozess überflüssig machen. Die ehrenamtlichen Richter stehen hierbei dem Vorsitzenden der Schlichtungsstelle beratend zur Seite und dürfen auch aktiv bei der Verhandlung teilnehmen.

Daniela Pach

Ehrenamtlicher Richter am Berufsgericht

Das Heilberufsgericht ist mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Diese werden von der Kammer vorgeschlagen und vom Ministerium ernannt. Die ehrenamtlichen Richter unterstützen und beraten den Berufsrichter und treffen gleichberechtigt mit diesem die Entscheidung in berufsrechtlichen Verfahren.

Daniela Pach

 

Politisch

Tätigkeit

Beschreibung

Ansprechpartner

Delegierter

Als Kammermitglied können Sie sich in die Delegiertenversammlung wählen lassen. Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die von mindestens zehn Wahlberechtigten unterschrieben sein müssen. Weitere Informationen können Sie der >> Wahlordnung entnehmen.

Daniela Pach

 

Die Kontaktdaten zu den angegebenen Mitarbeitern finden Sie >> hier.

Neben den ehrenamtlichen Tätigkeiten können Sie auch als Referent in Aus-, Fort- oder Weiterbildung für die LAK tätig sein. Wenden Sie sich gerne an Frau Dr. Reißner (Ausbildung – Begleitende Unterrichtsveranstaltungen), Frau Hauser (Fortbildung) oder Frau Imhäuser (Weiterbildung).

Sie haben eine abgeschlossene Weiterbildung? Dann lassen Sie sich zur Weiterbildung ermächtigen und betreuen die Weiterbildung der Kollegen.

 

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Pharmazie




DPhG: Vortragsveranstaltungen im Sommersemester 2019

DPhG LG Hessen RG Rhein/Main

LAK Hessen Region Frankfurt

Goethe-Universität Frankfurt am Main

 

Die Vortragsveranstaltungen der DPhG stehen im Sommer unter der Überschrift „Gastrointestinaltrakt“.

 

07.05.2019

Prof. Dr. Robert Fürst
Institut für Pharmazeutische Biologie, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Evidenzbasierte Phytotherapie: Was hilft bei Erkrankungen des Verdauungssystems?

28.05.2019

Prof. Dr. Dr. Jürgen Stein
Leiter der Abteilung Gastroenterologie/Ernährungsmedizin,
DGD Kliniken Frankfurt Sachsenhausen

Pharmakotherapie chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen

11.06.2019

Prof. Dr. Rolf Marschalek
Institut für Pharmazeutische Biologie, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Der Darm als bedeutendes immunologisches Organ: Microbiota, Immunsystem und die Entstehung von Krankheiten

02.07.2019

Dr. Eric Martin
Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld

Protonenpumpeninhibitoren in der Apotheke

 

Die Vorträge finden jeweils um 20.15 Uhr im Biozentrum der Universität Frankfurt statt, Max-von-Laue-Str. 9 (Campus Riedberg), Hörsaal B 1 (großer Hörsaal), 60438 Frankfurt am Main. Jede Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.


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Pharmazie




Arzt und Apotheker im Dialog: „Medikamente im Freizeitsport“

Interdisziplinäre Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker

 

Termin:

22. Mai 2019  

Uhrzeit:         

19:00 bis 21:30 Uhr

Leitung:        

Prof. Dr. med. Klaus-Reinhard Genth
Prof. Dr. rer. nat. Dieter Steinhilber

Referenten:

Prof. Dr. med. Dr. phil. Winfried Banzer
Dr. Meike Welz

Ort:

Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt am Main                                        

Kosten:

30,00 Euro

Anmeldung und Information:

Christina Ittner, Tel. 06032 782-223
oder
E-Mail: christina.ittner@laekh.de

Achtung: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt!

Diese Veranstaltung soll zeigen, wie Arzt und Apotheker die Betreuung von Freizeitsportlern gemeinsam gestalten und optimieren und mit dem Wunsch zur medikamentösen Begleitung der sportlichen Tätigkeit umgehen können.

Das Thema wird im Dialog vorgestellt. Die Teilnehmer sind eingeladen, auch eigene Fragen und Fälle mitzubringen.

 

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Pharmazie




Seminar: Interprofessionelle Zusammenarbeit – in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinpharmazie Hessen

Am 24.05.2019 findet die zweite Auflage des Seminars „Interprofessionelle Zusammenarbeit" im Institut für Allgemeinpharmazie (Haus 10c, Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt am Main) statt. Von 09:15 bis 17:15 Uhr werden interaktiv Patientenfälle besprochen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Kommunikation vorgestellt.

Wer nimmt teil?

  • Ärzte/innen in Weiterbildung für Allgemeinmedizin

  • Apotheker/innen

  • Physiotherapeuten/innen

  • MFAs mit Zusatzqualifikation für ambulante Versorgung (VERAH)

 

Eindrücke der Teilnehmer vom letzten Seminar im November 2018:

„Das Seminar hat gemeinsame Interessen aller Professionen aufgedeckt und ich wünsche mir in Zukunft eine engere Zusammenarbeit und einen interprofessionellen Austausch in Form von regelmäßigen regionalen Netzwerktreffen.“

„Was mir der letzte Freitag mal wieder schön gezeigt hat ist: Ärzte sind auch nur Menschen und eine gute Kooperation verschiedener Berufsgruppen kann für alle extrem bereichernd sein.“

Diese Veranstaltung richtet sich vorrangig an Weiterzubildende zum Fachapotheker für Allgemeinpharmazie – steht aber auch anderen Interessierten offen.

 

Wenn Sie teilnehmen möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail an Charlotte Imhäuser: c.imhaeuser@apothekerkammer.de

 

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© Foto: Christian Fregnan/unsplash

Neuer Weiterbildungszyklus „Infektiologie“

Am 7./8. Juni 2019 startet in Frankfurt am Main der neue Weiterbildungszyklus Infektiologie.

Die Bekämpfung von Infektionen wird immer schwieriger, sei es durch zunehmende Resistenzen oder Lieferengpässe. Mit dem neuen Weiterbildungsbereich „Infektiologie“ werden Apotheker im Krankenhaus und in krankenhausversorgenden Apotheken für diese Herausforderung fit gemacht. Die Erarbeitung allgemeiner und individueller Empfehlungen zur antiinfektiven Therapie, Hygiene, aber auch Kommunikation und Informationsvermittlung stehen auf dem Lehrplan. Ein ganzer Tag wird dem Thema „Antibiotic Stewardship“ gewidmet. Dies und alle weiteren Themen des Kurses machen den im Bereich Infektiologie weitergebildeten Apotheker zu einem unentbehrlichen Fachmann und wichtigen Ansprechpartner.

Die weiteren Termine sind:

22. und 23. August 2019
31. Oktober bis 3. November 2019
31. Januar und 1. Februar 2020
26. bis 29.März 2020

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.apothekerkammer.de.

 

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Pharmazie


© Foto: Universitätsklinikum Frankfurt

Interdisziplinärer Workshop für Pharmazeuten im Praktikum und Ärzte im Praktischen Jahr/Allgemeinmedizin

 

Referenten / Tutoren:

Dr. Nils Keiner, Apotheker, Frankfurt am Main
Dr. Armin Wunder, Arzt, Frankfurt am Main
Dr. Pamela Reißner, Apothekerin, Frankfurt am Main

Termin:

24. Juli 2019 (10 - 17 Uhr inkl. Pausen)

Ort:

Universitätsklinikum Frankfurt
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main

Kostenfrei:

Für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind.

Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze (abhängig von Teilnehmerzahl PJler) zur Verfügung stehen.

Anmeldung:

www.apothekerkammer.de

Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)!

Inhalt:

Der Workshop verbindet die tägliche Praxis von Apothekern und Ärzten. Interdisziplinär bearbeiten Pharmazeuten im Praktikum zusammen mit Ärzten im Praktischen Jahr Themen aus dem Bereich der Allgemeinmedizin.

Im theoretischen Teil werden Themen wie die Anamnese und das Schnittstellenmanagement angesprochen. Im praktischen Teil werden Patientenfälle in interdisziplinären Gruppen aufgearbeitet und im Verlauf gemeinsam im Plenum besprochen. Die Gruppen werden durch Tutoren aus der Praxis betreut.

 

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Pharmazie


© Foto: Naassom Azevedo/unsplash

Begleitende Unterrichtsveranstaltung für Pharmazeuten im Praktikum 2019

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Termin Teil 2:
19. bis 30. August 2019

Veranstaltungsort:
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 15 − Chemie
Hörsaal A +5/0030
Hans-Meerwein-Straße 8
35043 Marburg

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

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Pharmazie


© Foto: ABDA

Workshop: „Pharmazeuten im Praktikum"

Referenten:          

Dr. Christian Ude, Apotheker, Darmstadt
Dr. Miriam Ude, Apothekerin, Darmstadt

Termine:

22.06.2019    WPP 01/19
23.11.2019    WPP 02/19

Uhrzeit:

09:00 – 20:00 Uhr  

Ort:

22.06.2019 WPP 01/19
WELCOME HOTEL MARBURG
Pilgrimstein 29
35037 Marburg

23.11.2019 WPP 02/19
WELCOME HOTEL FRANKFURT
Leonardo-da-Vinci-Allee 2
60486 Frankfurt am Main

Kostenfrei:

Für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind. Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen.

Anmeldung:

www.apothekerkammer.de
Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)!      

Inhalt:

Der  Workshop hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Erlernen und Verbessern des unmittelbaren Kundengespräches beizutragen. Der Workshop ist in drei Teile gegliedert:

Teil 1 Auf Grundlage der BAK-Beratungsleitlinien werden die theoretischen Aspekte des Kundengesprächs vorgestellt. Eine sinnvolle Struktur auf Basis vorhandener Hilfsmittel (z.B. BAK-Leitlinien) soll für die Beratungsgespräche erarbeitet werden. Auch regulatorische Grundlagen (z.B. Rezeptgültigkeiten, Abgabemodalitäten und -besonderheiten, usw.) werden diskutiert.

Teil 2 Auf den theoretischen Teil aufbauend werden diese Aspekte in die Praxis übertragen und in nachgestellten Kundengesprächen trainiert. Dabei soll vor allem die Kombination aus Kommunikation und Wissensanwendung geübt werden. Hierzu wird die Gruppe geteilt.

Teil 3 Als Abschluss werden für das Staatsexamen wichtige Indikationen erarbeitet.

 

 

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Pharmacon Meran

Eine der wichtigsten Fortbildungen für Apotheker im deutschsprachigen Raum geht in die nächste Runde: der pharmacon Meran vom 26. bis 31. Mai 2019.

Und auch die 57. Internationale Pharmazeutische Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer hält wieder einige wertvolle Einblicke und exklusives Wissen für die Apotheker Ihrer Kammer bereit – 2019 zum Thema „Haut, Urogenitaltrakt, Hormone“.

Praxisrelevante Seminare zu diesem hochaktuellen Bereich stehen in Meran genauso auf dem Programm wie erstklassige wissenschaftliche Vorträge auf höchstem Level, kuratiert vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesapothekerkammer.

Die pharmacon Kongresse sind erstklassige Fortbildungsveranstaltungen für die praktische und wissenschaftliche Pharmazie: Die führenden Köpfe der Zunft präsentieren das aktuelle pharmazeutische Wissen der Zeit, begleitet von praxisnahen Seminaren und ergänzt durch ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm.

Übrigens: Der pharmacon Kongress ist im Rahmen des Fortbildungszertifikates der Landesapothekerkammer anerkannt. Berechnung: 1 Punkt pro 45 Min. Fortbildungseinheit. Sie können also bis zu 43 Punkte für Ihr Fortbildungszertifikat erhalten. Die Seminare und Vorträge entsprechen der Richtlinie für die Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen der Bundesapothekerkammer.

Unter >> www.pharmacon.de/meran finden Sie das ausführliche Programm und können schon einmal einen detaillierten Blick auf die einzelnen Vorträge werfen oder sich anmelden.

 

 

Das Programm können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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Rezeptur-Ringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V.

Auch dieses Jahr unterstützen wir Sie gerne und übernehmen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2019 „Halbfeste Zubereitung mit Nystatin" finden Sie auf unserer Homepage im >> Servicebereich.

Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2019.

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© Foto: cZhao jian kang/shutterstock

Leitlinien

BAK, DEGAM, AWMF und viele Fachgesellschaften erstellen und publizieren Leitlinien – da kann es mühsam sein, den Überblick zu behalten. Daher möchten wir Sie mit dieser Rubrik unterstützen, hinsichtlich relevanter Leitlinien auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz und übersichtlich finden Sie monatlich eine Zusammenfassung einer ausgewählten Leitlinie (LL) sowie ggf. bei erneuerten Leitlinien den wichtigsten inhaltlichen Änderungen. Für Interessierte finden sich die Links zu den besprochenen Leitlinien am Ende des Artikels.

2019 WHO Guidelines for the pharmacological and radiotherapeutic management of cancer pain in adults and adolescents

Die Leitlinie wurde im Januar 2019 als Neufassung von der WHO veröffentlicht. In dieser wurde unter anderem das bisher genutzte Stufenschema („painladder“ [1]) durch patientenorientiertere Entscheidungsverfahren zur Tumorschmerztherapie ergänzt. Die LL adressiert unter anderem Apotheker und setzt sich als Ziel, dass Tumorschmerzen effektiv und sicher therapiert werden. Die Lebensqualität des Patienten, die von Wirkungen und Nebenwirkungen beeinflusst wird, wird in den Fokus gerückt.

Zentrales Prinzip bei der Applikation sind die Vorgaben peroral („by the mouth“) und nach einem festen Dosierschema („by the clock“). Die Auswahl des Wirkstoffes und der Bedarfsmedikation muss auf die Bedürfnisse des individuellen Patienten abgestimmt sein („for the individual“). Informationen über die Medikation, Dosierungen, Arzneiformen, Bedarfsmedikation und mögliche Nebenwirkungen sollten dem Patienten und seinen Angehörigen bekannt sein und in schriftlicher Form vorliegen, eine Erfassung der Schmerzen soll regelmäßig erfolgen mit patientengerechten Maßnahmen („with attention to detail“).

Die Analgetika werden in Gruppen eingeteilt: Nicht-Opioide (Paracetamol und NSAR) und Opioide (schwach/stark). Metamizol findet keine Erwähnung (fehlende Zulassung im angelsächsischem Raum). Angaben zur Verwendung finden sich z.B. in der Literatur [2]. Weitere erwähnte Substanzgruppen sind die Adjuvantien (Steroide, Antidepressiva, Antikonvulsiva, Bisphosphonate). Bereits beim Start einer analgetischen Therapie bei Tumorschmerzen können (und sollten) Opioide eingesetzt werden, immer in Abhängigkeit der Schmerzstärke (s. LL Abs. 6.1). Für jeden Patienten muss der passende Wirkstoff (und die passende Arzneiform) gefunden werden. Jeder Patient sollte eine Bedarfsmedikation für Durchbruchsschmerzen erhalten, dies sollte ein Opioid in einer schnell verfügbaren Arzneiform sein. Ein Kapitel beschäftigt sich zudem mit den Empfehlungen bei Opioidabhängigkeit.

In den Anhängen finden sich viele Hilfsmittel für die Schmerztherapie. So finden sich hier u.a. das Stufenschema und Material zur Schmerzerfassung. Des Weiteren befinden sich Wirkstoffprofile im Anhang, diese beziehen sich jedoch auf in angelsächsischen Ländern verfügbare Produkte, können jedoch mit wenig Literaturrecherche auf Deutschland übertragen werden. Auch finden sich Tabellen zu Äquivalenzen/-dosen bei Opioiden sowie zur (Dosis-)Einstellung.

Merke für die Apothekenpraxis:

Der Apotheker vor Ort unterstützt den Tumorpatienten bei seiner Schmerztherapie. Er berät zur richtigen Anwendung von Darreichungsformen (z.B. Retardpräparate oder sog. Fentanyl-„Lollies“ oder -Pflaster). Er klärt über die Notwendigkeit der Einhaltung von Dosierintervallen auf. Auch kann er in Kooperation mit dem Arzt die Schmerztherapie optimieren, z.B. durch Information zu neuen Arzneiformen und Monitoren von Adhärenz. Er kann über potentielle Nebenwirkungen aufklären, die z.B. bei der Beratung zur Selbstmedikation auffallen.

>> Hier finden Sie die Leitlinie; letzter Aufruf am 1. April 2019.

 

[1] https://www.who.int/cancer/palliative/painladder/en/; letzter Aufruf am 1. April 2019

[2] C. Rémi; Mischinfusionen in der Palliativmedizin; Dissertation 2017 unter : https://edoc.ub.uni-muenchen.de/20951/1/Remi_Constanze.pdf; letzter Aufruf am 1. April 2019

 

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Pharmazie


© Grafik: Goethe-Universität Frankfurt a.M.

CRITICAL INCIDENT REPORTING SYSTEM (CIRS) – Wir lernen aus Fehlern

Auch diesen Monat finden Sie wieder einen von Apothekern kommentierten Fehlerbericht aus dem CIRS >> www.jeder-fehler-zaehlt.de in LAK aktuell. Neu ist, dass ärztliche Kollegen den Fehler noch einmal gezielt mit Blick auf die Schnittstellen kommentiert haben.

Diesmal geht es um eine fehlerhafte Dosierung aufgrund einer dem Patienten fehlenden Information – verursacht durch missverständliche Technik.

Sie finden unseren Kommentar auch auf der Homepage von >> www.jeder-fehler-zaehlt.de – hier wird er parallel veröffentlicht, damit Arzt und Apotheker gemeinsam aus Fehlern lernen.

Jeder Fehler Zählt - Fehlerbericht Nr. 937

Schnittstelle: Überdosierung durch doppelte Medikation

Aus: >> jeder-fehler-zaehlt

Was ist passiert? Welche Folgen hatte es für den Patienten?

Patient war gestürzt und hatte wegen MFK(Mittelfussknochen)-Fraktur VACOped® bekommen und vom Krankenhaus als Thromboseprophylaxe Clexane® (Enoxaparin) bekommen. Da der Patient jedoch wegen VHF (Vorhofflimmern) einen DOAK (Direktes orales Antikoagulanz) nimmt, wäre er überdosiert gewesen. Die das Heim beliefernde Apotheke hat diesen Umstand bemerkt und der Praxis gemeldet.

Keine Folgen für den Patienten, außer organisatorischem Aufwand zur Richtigstellung im Pflegeheim wegen großer Verwirrung.

Bewertung aus Sicht der Apotheke – Ursachen und Möglichkeiten zur Vermeidung von Risiken

Dieser Fehler spiegelt einen typischen Schnittstellenfehler wieder wie er vermutlich täglich passiert [1 – 3]. Unzureichende Kommunikation bzw. Informationstransfer führt häufig zu fehlender Kenntnis der Medikation [4]. Insbesondere in Akutsituationen (u. a. Unfall, Traumata) bzw. bei ungeplantem Schnittstellenübergang (z. B. Notfallaufnahme) erfolgt eine Arzneimittelanamnese oft unzureichend [5]. Bei fehlender Kenntnis der Medikation kann jedoch keine sichere Neuverordnung erfolgen [6].

Wäre diese „Doppel“verordnung niemandem aufgefallen, hätte der Patient ein deutlich erhöhtes Blutungsrisiko gehabt.

Die Sicherheit beim Transfer von Informationen über die Medikation von Patienten über Schnittstellen hinweg wird u. a. durch die Nutzung von Medikationsplänen erhöht. Die Einbindung aller Partner, die über Informationen zur Medikation verfügen, ist sinnvoll. Dazu gehören behandelnde Haus- und Fachärzte, aber auch der Apotheker, bei dem häufig die Informationen über alle von verschiedenen Ärzten verordnete Präparate wie auch der Selbstmedikation zusammen laufen, so der Patient denn eine Stammapotheke hat. Auf diese Informationen kann bei einer strukturierten Arzneimittelanamnese zurückgegriffen werden [7, 8].

Merke: Nur eine sichere vorangegangene Arzneimittelanamnese garantiert, dass es eine Grundlage für eine sichere (Neu-)Verordnung gibt. Hierbei sind alle Behandlungspartner (Haus- und Fachärzte, Apotheker und ggf. Pflegende/Pflegeheime und –dienste sowie VeraH einzubinden. Die Informationen können auch aus dem bundeseinheitlichen Medikationsplan stammen, sofern dieser gesichert vollständig ist.

 

Kommentar Jeder-Fehler-Zaehlt:

Kritische Ereignisse geschehen häufig an den Schnittstellen der Gesundheitsversorgung, da dort die Abläufe weniger systematisiert sind als vor oder nach der Schnittstelle. Bildlich gesprochen sind die Löcher im Sicherheitsnetz größer und Fehler passieren häufig [1]. Erfreulicherweise war das Apothekenpersonal sehr aufmerksam und hat die riskante Doppelverordnung stoppen können, bevor dem Patienten ein Schaden entstanden ist.

Über mögliche Gründe lässt sich bei dem vorliegenden Fall nur spekulieren. Der oder die Berichtende selbst vermutet, dass dem Krankenhaus wahrscheinlich kein Medikationsplan vorlag. Eventuell wurde die gerinnungshemmende Medikation im Krankenhaus auch übersehen, oder der Entlassbrief war lediglich falsch ausgestellt, während die Medikation im Krankenhaus noch korrekt gegeben wurde.

So oder so: für die Hausarztpraxis ist dieser Bericht einmal mehr die Erinnerung, jeden Entlassbrief (auch und gerade von Heimpatienten!) mit der vorherigen Medikation abzugleichen. Dies ist im Praxisalltag nicht einfach, da teilweise sehr zeitaufwändig. Zum Wohl des Patientenwohl ist ein sorgfältiger Abgleich vor Rezeptausstellung aber unerlässlich.

Literatur

[1] Tully A et al. Evaluation of medication errors at the transition of care from an ICU to an Non-ICU location; Crit Care Med. 2019 Apr; 47(4):543-549

[2] Johnson A et al. Preventing medication errors in transitions of care: A patient case approach; J Am Pharm Assoc (2003). 2015 Mar-Apr; 55(2):e264-74

[3] Caleres G et al. Elderly at risk in care transitions when discharge summaries are poorly transferred and used -a descriptive study; BMC Health Serv Res. 2018 Oct 11; 18(1):770

[4] Kantelhardt P et al. Medication reconciliation for patients undergoing spinal surgery; Eur Spine J. 2016 Mar; 25(3):740-747

[5] van den Bemt PMLA et al. Effect of Medication Reconciliation on unintentional medication discrepancies in acute hopsital admissions of elderly adults: a multicenter study; J Am Geriatr Soc. 2013 Aug; 61(8)_1262-8

[6] Leitliniengruppe Hessen. >> Hausärztliche Leitlinie Multimedikation; letzter Aufruf am 03.04.2019

[7] ÄZQ. Leitfaden https://www.kh-cirs.de/faelle/pdf/bestmoegliche-arzneimittelanamnese-leitfaden.pdf; letzter Aufruf am 03.04.2019

[8] Wheeler AJ. Reducing medication errors at transitions of care is everyones business; Aust  Prescr 2018 Jun; 41(3): 73-77

 

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Pharmazie


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AMINO-Datenbank: Für Sie gefunden und aufbereitet

Thema: Rezeptur

Frage: Müssen wir unsere Fantaschalen aus Melamin austauschen? Ist es Pflicht, diese durch Fantaschalen aus Metall oder Glas zu ersetzen?

Kommentar: Nein, Fantaschalen und Pistille aus Melamin müssen nicht generell ausgetauscht werden. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass die derzeit verwendeten Fantaschalen und Pistille aus Melaminharz manche Arzneistoffe ab- und desorbieren, dadurch besteht die Gefahr der Kreuzkontamination. Arzneistoffe, wie beispielsweise Dithranol, Rifampicin, „Vioform“ (Clioquinol), Steinkohlenteer, eignen sich nicht für die Weiterverarbeitung in Fantaschalen aus Melaminharz. Auch ist diese Art Fantaschalen weder säurefest noch hitzebeständig (> 70°C). Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) empfiehlt daher für die Verarbeitung dieser Substanzen Fantaschalen aus Metall oder Glas mit geeignetem Pistill. Diese und weitere Laborausstattungsempfehlungen der APD findet man in der >> aktuellen Resolution.


Darüber hinaus weist das DAC/NRF in einem Rezepturtipp zum Mikrowelleneinsatz in der Rezeptur unter Bezugnahme auf die APD-Resolution und das Bundesinstitut für Risikobewertung ebenfalls darauf hin, dass Fantaschalen aus Melaminharz dafür nicht geeignet sind: „Die Eignung der Fantaschalen aus Melaminharz als Ansatzgefäße für die Arzneimittelherstellung unter Wärmeanwendung ist unter toxikologischen Aspekten nicht nur in der Mikrowellentechnik und beim Kontakt mit sauren Stoffen fraglich und wird nicht empfohlen.“

Quelle: AMINO-Datenbank

 

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Aus den Regionen


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Gesundheitstage Nordhessen: Beratung kommt gut an

Die Gesundheitstage Nordhessen am 29. und 30. März 2019 in Kassel standen unter dem Motto „Gesund und fit durch Bewegung und Ernährung“. Am Stand der Apothekerkammer und des Kurhessischen Apothekerverbands wurde zu Interaktionen von Arzneimitteln und Nahrungsmitteln informiert. Ein Kartenset mit Bewegungsübungen, die einfach auch zu Hause durchzuführen sind, weckte großes Interesse und wurde gern mitgenommen. Erneut zeigte sich die Wertschätzung der Besucher für die Beratung in den Apotheken und das persönliche Gespräch.


© alle Fotos: privat

Auch am Stand wurden viele Beratungsgespräche geführt und die aktuelle politische Situation (BGH-Urteil zu Geschenken in der Apotheke) erläutert.

Am Freitagvormittag, der traditionell von Schulen für den Messebesuch genutzt wird, zeigte die PKA-Abschlussklasse der Willy-Brandt-Schule in Kassel unter der Leitung von Sonja Gruber am Stand, wie mit dem Unguator Salben gerührt werden. Schnell entpuppte sich diese Idee als Publikumsmagnet, sodass der Stand von Messebesuchern dicht umlagert wurde, die selbst Hand anlegen und entweder eine Handcreme rühren oder einen Tee abfüllen wollten.


Dabei konnten die Berufsbilder in den Apotheken vorgestellt und Interesse für die Ausbildung geweckt werden. Herzlichen Dank an alle Schülerinnen und Sonja Gruber für diesen großartigen Einsatz!

Der Samstag stand im Zeichen der gemeinsamen Fortbildung: Der Arzt- und Apotheker-Dialog beschäftigte sich mit den verschiedenen Datenbanken, die zum Erkennen von Interaktionen genutzt werden und deshalb bei Arzt und Apotheker – vorgestellt von Dr. med. Uwe Popert und Apothekerin Claudia Wegener – zu unterschiedlichen Bewertungen führen können. Apothekerin Michaela Mann zeigte auf, welchen Einfluss die Ernährung und die zusätzliche Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln auf die Wirksamkeit von Arzneimitteln haben kann. Im letzten Vortrag stellte Professorin Erika Blum den aktuellen Wissensstand zum Vitamin D vor und gab Empfehlungen zu einer sinnvollen Einnahme.

Die Resonanz der Besucher war in diesem Jahr deutlich geringer, was sicherlich auch am wunderschönen Frühlingswetter gelegen hat. Der Dank geht an alle Kolleginnen, die an der Vorbereitung und Durchführung dieser zwei Tage beteiligt waren und ohne die eine solche Aktion nicht zu leisten ist!

Claudia Wegener, Baunatal


Aktuell


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Alle 5 Jahre wieder – Kammerwahl 2019

Es ist wieder soweit. Dieses Jahr wird die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen neu gewählt.

Der Vorstand hat für die bevorstehende Wahl folgenden Wahlausschuss bestimmt:

Frau Rechtsanwältin Daniela Pach, Wahlleiterin
Frau Rechtsanwältin Ina Förderer, stellvertretende Wahlleiterin
Frau Dr. Ursula Vierkotten
Frau Barbara Köhler und
Frau Petra Kühl

Der Wahlausschuss ist über die Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Hessen zu erreichen:

Landesapothekerkammer Hessen
-Wahlausschuss-
Kuhwaldstr. 46
60486 Frankfurt am Main

Die Durchführung der Kammerwahl richtet sich nach der Wahlordnung der Landesapothekerkammer Hessen (WahlO), welche auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen einsehbar ist.

Die Wahl der Delegiertenversammlung findet Ende des Jahres vom 26.11.2019 bis 05.12.2019 als Briefwahl statt.

Die Auszählung der Stimmen erfolgt in einer öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses der Landesapothekerkammer Hessen am 06.12.2019 in den Räumen der Landesapothekerkammer Hessen.

Gewählt wird eine Delegiertenversammlung, die aus 28 Delegierten besteht, welche aus ihrer Mitte einen 7-köpfigen Vorstand wählen.

Gewählt wird aufgrund von Wahllisten; jede Liste muss von mindestens zehn wahlberechtigten Kammermitgliedern unterschrieben sein. Jedes wahlberechtigte Kammermitglied kann eine Liste gründen und sich mit der geforderten Anzahl an Unterschriften direkt an der Kammerwahl beteiligen. Die Wahllisten müssen rechtzeitig (spätestens 70 Tage vor Beginn der Wahlfrist, § 8 Abs. 1 WahlO, also spätestens am 16.09.2019) in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Hessen eingegangen sein.

Wählen und gewählt werden (aktives und passives Wahlrecht) kann jeder, der in dem Wählerverzeichnis der Landesapothekerkammer Hessen eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt werden. Sie haben dann die Möglichkeit festzustellen, ob Sie auf dem Wählerverzeichnis stehen. Wenn das nicht der Fall ist, sie aber Kammermitglied der Landesapothekerkammer Hessen sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist hiergegen Einspruch bei der Wahlleiterin einzulegen. Nach Ablauf der Frist ist das Wählerverzeichnis geschlossen und nur die dort aufgeführten Personen haben das aktive und passive Wahlrecht.

Alle für die Wahl wichtigen und relevanten Fristen, wie z.B. die Auslegung des Wählerverzeichnisses, der Eingang der Wahllisten bei der Wahlleitung, die eigentliche Wahlfrist, werden in den amtlichen Bekanntmachungen der PZ und der DAZ veröffentlichen. Ebenso werden wir über unsere Homepage und unser Mitteilungsblatt LAK aktuell informieren.

 

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Aktuell


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Dienstbereitschaft – Neu: XML-Schnittstelle

Seit dem 08.04.2019 haben Sie die Möglichkeit, den Notdienst der Landesapothekerkammer Hessen nicht nur auf unserer Homepage einzusehen und als pdf herunterzuladen, sondern auch die Möglichkeit, den Notdienstplan für Ihre Region bzw. Ihre Apotheke über eine Schnittstelle direkt auf Ihrer Homepage oder zur Nutzung der elektronischen Anzeige zu beziehen.

Dieser Service steht Mitgliedern der Landesapothekerkammer Hessen und Nicht-Mitgliedern gleichermaßen zur Verfügung.

Um die XML-Schnittstelle nutzen zu können, gehen Sie bitte auf unserer Homepage in den Bereich „Apotheken Notdienst“. Hier finden Sie dann den Button „XML-Schnittstelle“. Nach dem Ausfüllen des Formulars kann ein entsprechendes URL-Formular erzeugt werden. Sie bekommen dann einen Webcode an die angegebene E-Mail-Adresse geliefert. Dieser Code enthält Informationen zu den Notdienst-Apotheken entsprechend den von Ihnen zuvor im Formular angegebenen Parametern.

Nach Erhalt des Codes setzen Sie sich dann mit Ihrem Webseitenbetreiber oder dem Betreiber Ihrer elektronischen Notdienstanzeige in Verbindung und lassen den Code entsprechend implementieren. Sollten Fragen zu der Implementierung entstehen, setzen Sie sich bitte mit der Firma Datentechnik Schmidt GmbH, Tel.: 033841 799140 in Verbindung.

Informationen und eine Anleitung zur Nutzung der XML-Schnittstelle finden Sie unter: >> https://www.notdienst-portal.de/

Die Nutzungsbedingungen für die XML-Schnittstelle finden Sie direkt auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

 

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Aktuell


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Service für Apothekerinnen und Apotheker, die Mitglied der Landesapothekerkammer Hessen sind

Die AVOXA Mediengruppe und die Landesapothekerkammer Hessen haben eine Vereinbarung geschlossen, die es angestellten Mitgliedern der Kammer ermöglicht, die Pharmazeutische Zeitung für einen jährlichen Bezugspreis von derzeit 102,44 € zu abonnieren. Dieser Preis liegt deutlich unter dem regulären Abo-Preis. Voraussetzung für diesen Service ist die Mitgliedschaft in der Kammer, auf diese Mitgliedschaft muss bei der Bestellung ausdrücklich hingewiesen werden.

Das Abonnement können Sie nur unmittelbar bei der AVOXA Mediengruppe, Frau Fast, bestellen unter der Telefonnummer: 06196 928246 oder per E-Mail unter: t.fast@avoxa.de.

Wir freuen uns, wenn Sie von diesem Service rege Gebrauch machen und wünschen Ihnen mit der Lektüre Ihrer PZ viel Spaß.


Aktuell


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Die Social-Media-Kanäle der Landesapothekerkammer Hessen

Folgen Sie dem >> Twitter-Kanal der Kammer  oder nutzen Sie den Auftritt auf >> Facebook, um tagesaktuelle Informationen zu Fortbildungsveranstaltungen, politischen Entwicklungen, Verbraucherinformationen und vieles mehr zu erhalten.


Veranstaltungen


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Mit der Kammer fortbilden

Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche Basis für Ihre weitere Qualifizierung legen.

mehr erfahren


Stellenmarkt


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Im Stellenmarkt der Landesapothekerkammer Hessen können Sie die aktuellen Stellenangebote und -gesuche finden. Unter der Rubrik Angebote und Gesuche können Sie nach aktuellen Stellenanzeigen suchen, aber auch eine Anzeige online aufgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stellenangebot oder Stellengesuch erst durch uns kontrolliert und freigeschaltet werden muss und daher nicht sofort auf unserer Seite erscheint. Die Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige erfolgt für Sie kostenlos.

mehr erfahren


Impressum




 

LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.

Chefredaktion: AzetPR

Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Michael Aland, Johanna Hauser, Daniela Pach, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser

Redaktionsbeirat: Ursula Funke (Vorsitzende), Prof. Dr. Mona Abdel Tawab, Dr. Sebastian Barzen,
Dr. Reinhard Hoferichter, Dr. Cora Menkens, Dr. Otto Quintus Russe, Dr. Viola Schneider

Anschrift des Herausgebers:
Landesapothekerkammer Hessen
Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 979509-0, Fax: 069 979509-22
E-Mail: info(at)apothekerkammer.de

Konzept, Redaktion, Layout, Satz & Grafik:
AzetPR
Wrangelstr. 111, 20253 Hamburg
Tel.: 040 413270-31
E-Mail: info(at)azetpr.com

Erscheinungsort: Frankfurt am Main. Erscheinungsweise: 10 Ausgaben pro Jahr. Für Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen ist der Bezug kostenfrei.

Druck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugsweise) für Nicht-Mitglieder nur mit schriftlicher Genehmigung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos etc. keine Gewähr. Die Redaktion behält sich die (sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor.

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