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Die nächsten Delegiertenversammlungen finden statt am

18. Juni 2019 und
20. November 2019.

Die Versammlungen beginnen jeweils um 10 Uhr im
MERCURE Hotel Frankfurt Eschborn-Ost,
Helfmann-Park 6, 65760 Eschborn.

Die Anmeldung von Gästen ist erbeten unter der Rufnummer 069 979509-23.

LAK aktuell Ausgabe Februar 2019



Ursula Funke, Präsidentin

Spahn-Papier mit Boni – ABDA-Papier mit uneingeschränkter Gleichpreisigkeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir Apotheker sind uns einig – wir brauchen die uneingeschränkte Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln! Das hat auch die Mitgliederversammlung der ABDA ganz deutlich und unmissverständlich einstimmig erklärt: Wir halten an der Forderung fest, verschreibungspflichtige Arzneimittel vom Versandhandel auszuschließen, wenn der Gesetzgeber keine Maßnahmen ergreift, die die Gültigkeit der Arzneimittelpreisverordnung auch beim Bezug aus dem Ausland sichern. Das Papier der ABDA, welches von allen 34 Mitgliedsorganisationen unterstützt wird, finden Sie in diesem >> Newsletter.

Der Ball des Handelns liegt jetzt bei Bundesgesundheitsminister Spahn und der Union. Es gibt zahlreiche Unionspolitiker, die überzeugt sind, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel nichts im Versandhandel zu suchen haben und für die die Gleichpreisigkeit auch unverzichtbar ist: Eben weil sie der Überzeugung sind, dass die Versorgung der Menschen wohnortnah, sicher und persönlich erfolgen muss und es bei der Arzneimittelversorgung eben nicht zum Wettbewerb über den Preis kommen darf. Erst dieser Tage hat sich der Gesundheitsminister aus Nordrhein-Westfalen (ebenfalls CDU) hier eindeutig positioniert. Leider gibt es aber auch die andere Sorte Politiker, die meinen, bei jungen Wählerinnen und Wählern zu punkten, wenn sie bei jedem Klick die ach so moderne und coole digitale Welt sehen, ohne die wohl gar nichts mehr zu gehen scheint. Nicht erst seit heute ist die Apotheke vor Ort in sehr vielen Bereichen digital – für den einen oder anderen immer noch die ewig gestrige Welt.

Wir führen weiterhin fortwährend Gespräche mit Politikern, um unseren Standpunkt darzulegen. Wir informieren aber genauso deutlich und eindringlich über die anderen Punkte, nämlich die Sicherung der freien Apothekenwahl – auch im Zeitalter des E-Rezeptes –  und die Bedingung, uns Apotheker in die Gestaltung des E-Rezeptes verantwortlich mit einzubeziehen. Natürlich erläutern wir die andiskutierten pharmazeutischen Dienstleistungen und ihre Honorierung, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern sollen und nehmen hier den Vorschlag des Bundesgesundheitsministers ebenso auf, wie wir uns auch mit Nachdruck für zusätzliche Honorierungen bei dokumentationspflichtigen Arzneimitteln sowie im Nacht- und Notdienst einsetzen.

Es muss hier jedoch möglich sein, dass pharmazeutische Dienstleistungen von jeder Apotheke – sofern sie es denn will – erbracht werden können. Diese Dienstleistungen werden sich nur dann etablieren und von den Patienten nachgefragt werden, wenn sie flächendeckend angeboten werden und wenn wir zeigen, dass unsere Leistung die Versorgungsqualität verbessert. Diesen Weg müssen wir alle gemeinsam gehen, nur dann wird er erfolgreich sein.

Voraussetzung für weitere Aufgaben ist jedoch unser Fundament, unsere Basis – und das ist die Gleichpreisigkeit, und zwar ohne irgendwelche Ausnahmen oder Spielchen. Die Politik muss entscheiden, ob sie unser Wissen, unsere Kompetenz, unsere flächendeckende sichere und schnelle Versorgung auch in Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger will oder ob es heutzutage „cool“ und „hip“ ist, ausländischen Großkonzernen Umsatz zu sichern.

Die personellen Ressourcen im Gesundheitswesen werden immer enger – ich will nur das Schlagwort Nachwuchsprobleme und dies bei allen Heilberufen – nennen. Umso wichtiger ist es, die vorhandenen Ressourcen zu bündeln, Kompetenzen einzubringen und zu vernetzen: vor Ort, effizient, sicher, schnell – zum Wohle der Menschen!

In Zeiten von Klimawandel, Dieselfahrverboten, Überschwemmung der Weltmeere mit Plastik- und Verpackungsmüll muss man der Politik auch die Frage stellen, ob es nachhaltig und zukunftsweisend ist, wenn alles und jedes online bestellt und dann sehr analog in großen Verpackungen mit (Diesel-) LKWs über die deutschen Autobahnen in die mit Feinstaub belasteten Städte und Dörfer gefahren werden muss. Wer hier glaubwürdig sein will, sollte zumindest über die ach so hippe Coolness des Versandes allgemein und bei Waren besonderer Art – wie Arzneimittel – ganz speziell nachdenken.

Zur Glaubwürdigkeit gehört es auch, sich mit unbequemen Themen und Tatsachen auseinanderzusetzen. Stromlinienförmiges Verhalten, das dem sogenannten heutigen Mainstream entspricht, ist gerade im Zeitalter der Digitalisierung morgen, spätestens übermorgen, Schnee von gestern, auf alle Fälle uncool!

Ihre


Ursula Funke


Aktuell




Mitgliederverwaltung der Landesapothekerkammer Hessen

Einzug von Beiträgen im 1. Quartal 2019

Bedingt durch personelle Engpässe, erhöhte Fluktuation der Mitglieder und das daraus resultierende hohe Postaufkommen kommt es leider zu einer verlängerten Bearbeitungsdauer von Anfragen und Anträgen.

Dies betrifft auch die Bearbeitung der Beitragsbescheide für das Jahr 2019.

Es werden daher zunächst im 1.Quartal 2019 die gleichen Beiträge wie im 4. Quartal 2018 eingezogen. Sobald die Beiträge für das Jahr 2019 entsprechend berechnet wurden, werden wir den Beitragsbescheid erlassen und mit den bereits eingezogenen Beiträgen verrechnen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Mitglieder seit 01.01.2019 ihre Tätigkeit nicht mehr oder nicht mehr in Hessen ausüben, der Beitrag aber trotzdem bereits eingezogen wurde. Hier wird das Geld selbstverständlich erstattet werden.

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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Aktuell




Beschluss der ABDA-Mitgliederversammlung

Alle 34 Mitgliedsorganisationen haben ein Papier mit Eckpunkten zur Sicherung der Preisbindung und Weiterentwicklung des Leistungsangebots beschlossen. Das Papier können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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Pharmazie


© Foto: Kongresshalle Gießen

Jubiläumsfortbildung in Gießen

50 Jahre Akademie für Pharmazeutische Fortbildung und 100 Fortbildungsveranstaltungen – kaum zu glauben, dass es dieses besondere Fortbildungsformat bereits so lange gibt! Für uns ein Grund zum Feiern!

Aus diesem Anlass erwartet Sie am zweiten März-Wochenende eine ganz besondere Frühjahrsfortbildung in der Gießener Kongresshalle. Wir begeben uns auf eine kleine Zeitreise und werden teils in Doppel-, teils in Einzelvorträgen beleuchten, was in den letzten 50 Jahren alles geschah – aus Sicht der fünf pharmazeutischen Fächer:

„5 Fächer, 5 Highlights − Schlaglichter der Arzneimitteltherapie in den letzten Jahrzehnten“

lautet der Titel unserer 100. Zentralen Fortbildung. Als Referenten konnten wir Hochschullehrer der beiden hessischen Pharmazie-Standorte, Frankfurt am Main und Marburg, gewinnen.

Als kleines Schmankerl können Interessierte an einer Gruppenführung im Liebig-Museum, Gießen, teilnehmen. Die erste Führung startet um 11:00 Uhr, die zweite um 12:00 Uhr, es stehen jeweils 25 Plätze zur Verfügung. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung über die >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen ist trotzdem erforderlich.

 


5 Fächer, 5 Highlights – Schlaglichter der Arzneimitteltherapie in den letzten Jahrzehnten

 

Samstag, 9. März 2019

15:00 – 15:35 Uhr

Eröffnung und Begrüßung
Ursula Funke
Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen

15:35 – 16:00 Uhr

„Wir haben fast immer etwas Neues …“ Arzneimittelinnovationen im historischen Kontext
Prof. Dr. Axel Helmstädter
Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH, Eschborn

16:00 – 16:45 Uhr

Klinische Pharmazie – Highlights aus unserem „Zukunftsfach“ in Forschung und Lehre
Prof. Dr. Carsten Culmsee
Institut für Pharmakologie und Klinische Pharmazie,
Philipps-Universität Marburg, Marburg

17:00 – 17:45 Uhr

Highlights aus Sicht der Pharmazeutischen Technologie
Prof. Dr. Cornelia Keck
Institut für Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie,
Philipps-Universität Marburg, Marburg

Prof. Dr. Maike Windbergs
Institut für Pharmazeutische Technologie,
Goethe-Universität, Frankfurt am Main

18:00 – 18:45 Uhr

The show must go on. Freddie Mercury – Ein Leben mit AIDS
Dr. Ilse Zündorf
Institut für Pharmazeutische Biologie,
Goethe-Universität, Frankfurt am Main

Prof. Dr. Dieter Steinhilber
Institut für Pharmazeutische Chemie,
Goethe-Universität, Frankfurt am Main

Sonntag, 10. März 2019

09:15 – 10:15 Uhr

Biogene Arzneistoffe: (R-)Evolutionen der letzten 50 Jahre
Prof. Dr. Robert Fürst
Institut für Pharmazeutische Biologie,
Goethe-Universität, Frankfurt am Main

10:30 – 11:30 Uhr

Small Molecules als Treiber des Medizinischen Fortschritts in den letzten fünf Dekaden
Prof. Dr. Michael Keusgen
Institut für Pharmazeutische Chemie, Fachbereich Pharmazie,
Philipps-Universität Marburg, Marburg

Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz
Institut für Pharmazeutische Chemie,
Goethe-Universität, Frankfurt am Main

11:45 – 12:45 Uhr

Bedeutende therapeutische Fortschritte durch innovative Arzneimittel – Pharmakologische Highlights der letzten 50 Jahre
Prof. Dr. med. Dr. phil. nat. Achim Schmidtko
Pharmakologisches Institut für Naturwissenschaftler,
Goethe-Universität, Frankfurt am Main

Moderation:
Prof. Dr. Dieter Steinhilber
Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen

Es bestehen seitens der wissenschaftlichen Leitung und des Veranstalters an beiden Tagen keinerlei Interessenkonflikte. Bestehende Interessenkonflikte werden erklärt. Entsprechende Erklärungen sind in die Vortragsfolien integriert. Die Vorträge sind produkt- und dienstleistungsneutral.

 

Eine Anmeldung zur Zentralen Fortbildung ist nicht notwendig!

 

Gut zu wissen: Kinderbetreuung während der Zentralen Fortbildungen in Gießen

Die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen bietet immer während den Zentralen Fortbildungsveranstaltungen eine Kinderbetreuung an. Die Betreuung wird von der Kammer organisiert und ist selbstverständlich kostenfrei. Das Angebot soll Kollegen mit jüngeren Kindern die Entscheidung zur Teilnahme an der zweitägigen Fortbildung erleichtern.

Um besser planen zu können, bittet die LAK darum, teilnehmende Kinder in der Geschäftsstelle anzumelden (Tel.: 069 979509-11). Eltern, die über ihre Fortbildungsteilnahme erst im letzten Moment entscheiden können, sind mit ihren Kindern dennoch willkommen. Das Organisationsteam im Foyer der Kongresshalle Gießen ist gern dabei behilflich, auch unangemeldete Kinder in der Betreuungsgruppe unterzubringen.

 

Programmänderungen vorbehalten. Teilnahmebescheinigungen werden für Samstag und Sonntag gesondert ausgestellt und liegen ab der zweiten Pause an der Rezeption in der Kongresshalle aus. 

 

Das Programm können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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Pharmazie




DPhG: Vortragsveranstaltungen im Sommersemester 2019

DPhG LG Hessen RG Rhein/Main

LAK Hessen Region Frankfurt

Goethe-Universität Frankfurt am Main

 

Die Vortragsveranstaltungen der DPhG stehen im Sommer unter der Überschrift „Gastrointestinaltrakt“.

 

07.05.2019

Prof. Dr. Robert Fürst
Institut für Pharmazeutische Biologie, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Evidenzbasierte Phytotherapie: Was hilft bei Erkrankungen des Verdauungssystems?

28.05.2019

Prof. Dr. Dr. Jürgen Stein
Leiter der Abteilung Gastroenterologie/Ernährungsmedizin,
DGD Kliniken Frankfurt Sachsenhausen

Pharmakotherapie chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen

11.06.2019

Prof. Dr. Rolf Marschalek
Institut für Pharmazeutische Biologie, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Der Darm als bedeutendes immunologisches Organ: Microbiota, Immunsystem und die Entstehung von Krankheiten

02.07.2019

Dr. Eric Martin
Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld

Protonenpumpeninhibitoren in der Apotheke

 

Die Vorträge finden jeweils um 20.15 Uhr im Biozentrum der Universität Frankfurt statt, Max-von-Laue-Str. 9 (Campus Riedberg), Hörsaal B 1 (großer Hörsaal), 60438 Frankfurt am Main. Jede Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.


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Pharmazie




Pharmacon Meran

Eine der wichtigsten Fortbildungen für Apotheker im deutschsprachigen Raum geht in die nächste Runde: der pharmacon Meran vom 26. bis 31. Mai 2019.

Und auch die 57. Internationale Pharmazeutische Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer hält wieder einige wertvolle Einblicke und exklusives Wissen für die Apotheker Ihrer Kammer bereit – 2019 zum Thema „Haut, Urogenitaltrakt, Hormone“.

Praxisrelevante Seminare zu diesem hochaktuellen Bereich stehen in Meran genauso auf dem Programm wie erstklassige wissenschaftliche Vorträge auf höchstem Level, kuratiert vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesapothekerkammer.

Die pharmacon-Kongresse sind erstklassige Fortbildungsveranstaltungen für die praktische und wissenschaftliche Pharmazie: Die führenden Köpfe der Zunft präsentieren das aktuelle pharmazeutische Wissen der Zeit, begleitet von praxisnahen Seminaren und ergänzt durch ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm.

Übrigens: Der pharmacon-Kongress ist im Rahmen des Fortbildungszertifikates der Landesapothekerkammer anerkannt. Berechnung: 1 Punkt pro 45 Min. Fortbildungseinheit. Sie können also bis zu 43 Punkte für Ihr Fortbildungszertifikat erhalten. Die Seminare und Vorträge entsprechen der Richtlinie für die Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen der Bundesapothekerkammer.

Unter >> www.pharmacon.de/meran finden Sie das ausführliche Programm und können schon einmal einen detaillierten Blick auf die einzelnen Vorträge werfen. Die Anmeldung zum pharmacon wird ab Mitte Februar möglich sein.

 

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Pharmazie




Arzt und Apotheker im Dialog: „Medikamente im Freizeitsport“

Interdisziplinäre Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker

 

Termin:

22. Mai 2019  

Uhrzeit:         

19:00 bis 21:30 Uhr

Leitung:        

Prof. Dr. med. Klaus-Reinhard Genth

Prof. Dr. rer. nat. Dieter Steinhilber

Referenten:

Prof. Dr. med. Dr. phil. Winfried Banzer

Dr. Meike Welz

Ort:

Landesärztekammer Hessen                                      

Im Vogelsgesang 3                                              

60488 Frankfurt am Main                                        

Kosten:

30,00 Euro

Anmeldung und Information:

Christina Ittner, Tel. 06032 782-223

oder

E-Mail: christina.ittner@laekh.de

Achtung: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt!

Diese Veranstaltung soll zeigen, wie Arzt und Apotheker die Betreuung von Freizeitsportlern gemeinsam gestalten und optimieren und mit dem Wunsch zur medikamentösen Begleitung der sportlichen Tätigkeit umgehen können.

Das Thema wird im Dialog vorgestellt. Die Teilnehmer sind eingeladen, auch eigene Fragen und Fälle mitzubringen.

 

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Pharmazie


© Foto: Kelly Sikkema/unsplash

Workshop für Pharmazeuten im Praktikum

 

Referenten:          

Dr. Christian Ude, Apotheker, Darmstadt
Dr. Miriam Ude, Apothekerin, Darmstadt

Termin:                   

22.06.2019                 WPP 01/19
23.11.2019                 WPP 02/19

Uhrzeit:                   

09:00 – 20:00 Uhr  

Ort:                         

22.06.2019 WPP 01/19
WELCOME HOTEL MARBURG
Pilgrimstein 29
35037 Marburg

23.11.2019 WPP 02/19
WELCOME HOTEL FRANKFURT
Leonardo-da-Vinci-Allee 2 60486 Frankfurt am Main

Kostenfrei:           

Für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind. Die Anmeldung ist trotzdem erforderlich, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen.

Anmeldung:          

www.apothekerkammer.de

Der Skriptversand erfolgt per Mail (bitte Angabe einer E-Mail-Adresse)!    

 

 

Inhalt:

Der  Workshop hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Erlernen und Verbessern des unmittelbaren Kundengespräches zu leisten. Der Workshop ist in drei Teile gegliedert:

Teil 1 Auf Grundlage der BAK-Beratungsleitlinien werden die theoretischen Aspekte des Kundengesprächs vorgestellt. Eine sinnvolle Struktur auf Basis vorhandener Hilfsmittel (z. B. BAK-Leitlinien) soll für die Beratungsgespräche erarbeitet werden. Auch regulatorische Grundlagen (z. B. Rezeptgültigkeiten, Abgabemodalitäten und -besonderheiten, usw.) werden diskutiert.

Teil 2 Auf den theoretischen Teil aufbauend werden diese Aspekte in die Praxis übertragen und in nachgestellten Kundengesprächen trainiert. Dabei soll vor allem die Kombination aus Kommunikation und Wissensanwendung geübt werden. Hierzu wird die Gruppe geteilt.

Teil 3 Als Abschluss werden für das Staatsexamen wichtige Indikationen erarbeitet.

 

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© Foto: ABDA

Rezeptur-Ringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V.

Auch in diesem Jahr unterstützen wir Sie gerne und übernehmen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2019 „Halbfeste Zubereitung mit Nystatin" finden Sie auf unserer Homepage im >> Servicebereich. Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2019.


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© Foto: ABDA

AKTUALISIERUNG des Leitfadens für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke - Empfehlungen der Bundesapothekerkammer

Die Bundesapothekerkammer hat zur Unterstützung bei der praktischen Ausbildung den „Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum − Empfehlungen der Bundesapothekerkammer“ weiterentwickelt. Dieser umfasst den Musterausbildungsplan, die Arbeitsbögen sowie Evaluationsbögen (s. unten).

Die Arbeitsbögen werden regelmäßig aktualisiert und auf der >> ABDA-Homepage veröffentlicht. Aktuell wurden zum 14. Januar 2019 folgende Arbeitsbögen überarbeitet:

  • Arbeitsbogen 4 „Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte“

  • Arbeitsbogen 5 „Herstellung von Rezepturarzneimitteln“

  • Arbeitsbogen 5a „Herstellungsanweisung“

  • Arbeitsbogen 8 „Arzneimittelinformation“

Einen Link zum Leitfaden finden Sie auch auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer  Hessen.

Des Weiteren finden Sie >> hier Informationen zur „Akkreditierten Ausbildungsapotheke der LAK Hessen (AAA)“ sowie zur „Akkreditierten Ausbildungsapotheke der LAK Hessen – Bereich Krankenhaus (AAA)“:

Informationen zum Leitfaden

Der Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum − Empfehlungen der Bundesapothekerkammer − ist dreiteilig aufgebaut und umfasst

»          den Musterausbildungsplan,

»          die Arbeitsbögen,

»          die Evaluationsbögen.

Der Musterausbildungsplan wie auch die Evaluationsbögen wurden von der LAK Hessen angepasst und stehen im Bereich „Akkreditierte Ausbildungsapotheke der LAK Hessen“ zum Download zur Verfügung.

Musterausbildungsplan

Der Musterausbildungsplan der BAK als Grundlage ist eine Empfehlung für die zeitliche und inhaltliche Strukturierung der praktischen Ausbildung in der Apotheke und kann z.T. auch auf die Ausbildung in der Krankenhausapotheke übertragen werden. Er ist auf sechs Monate ausgelegt, kann aber auch für zwölf Monate angewendet werden. Die Ausbildungsinhalte werden in die Themenbereiche „Warenwirtschaft/Apothekenbetrieb“, „Prüfung und Herstellung“ und „Information und Beratung“ eingeteilt. Sie bauen aufeinander auf und sind kompetenzorientiert formuliert, d.h. es werden die zu erlangenden beruflichen Handlungskompetenzen beschrieben.

Im Musterausbildungsplan können die Ansprechpartner des PhiP für die unterschiedlichen Ausbildungsbereiche sowie die vermittelten Inhalte vermerkt werden. Je nach Ausbildungsstand werden die Arbeitsbögen genannt, deren Bearbeitung zum entsprechenden Zeitpunkt sinnvoll erscheint. Zudem kann das empfohlene monatliche Fachgespräch stichpunktartig festgehalten werden.

Arbeitsbögen

Ergänzt wird der Musterausbildungsplan durch die Arbeitsbögen, aufgrund derer sich der PhiP eigenständig mit insgesamt 27 verschiedenen praxisrelevanten Themen in der Apotheke vertiefend beschäftigen kann. Sie beruhen, soweit vorhanden, auf den Leitlinien, Arbeitshilfen und Leitfäden der Bundesapothekerkammer bzw. ABDA − Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Die Arbeitsbögen werden regelmäßig aktualisiert und auf der ABDA-Homepage veröffentlicht.

Die Bearbeitung der einzelnen Themen soll während der Arbeitszeit des PhiP in der Apotheke ermöglicht werden. Empfehlungen über die zu bearbeitenden Arbeitsbögen werden nach Ausbildungsmonat im Musterausbildungsplan aufgeführt. Diese können jedoch an die Gegebenheiten in der Ausbildungsapotheke angepasst bzw. je nach den individuellen Kompetenzen des PhiP variiert werden.

Die Arbeitsbögen können auch mehrfach mit verschiedenen Beispielen ausgefüllt werden. Dabei müssen die einzelnen Fragestellungen in den Arbeitsbögen nicht immer vollständig bearbeitet werden. Neben der Aufführung von praktisch vorkommenden Beispielen können die Bögen auch auf Grundlage von theoretisch denkbaren Fällen verwendet werden. Im Anschluss an die Bearbeitung sollte der ausbildende Apotheker die Arbeitsbögen zeitnah kontrollieren und anschließend mit dem PhiP auswerten. Die gebündelten Arbeitsbögen können in ihrer Gesamtheit zur Vorbereitung auf den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung dienen. Beim Umgang mit den Arbeitsbögen ist der Datenschutz zu beachten, weiterführende Hinweise finden sich an entsprechender Stelle.

Evaluationsbögen

Der Leitfaden wird stetig weiterentwickelt. Insofern kommt der Evaluation eine besondere Bedeutung zu. Es gibt sowohl einen Evaluationsbogen für ausbildende Apotheker als auch für PhiP.

Um den Leitfaden stetig zu verbessern, helfen Ihre Rückmeldungen (Ausbilder und PhiP). Diese können Sie mithilfe der Evaluationsbögen geben. Senden Sie uns diese bitte an (per Fax, per Post oder per E-Mail an p.reissner@apothekerkammer.de).

Der gesamte Leitfaden, aber auch jedes einzelne Element des Leitfadens, wie z.B. die einzelnen Arbeitsbögen, stehen als >> Download zur Verfügung.

 

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Pharmazie


© Foto: ABDA

Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) im Sommer 2019

Die schriftliche Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am 10. April 2019 an den Prüfungsorten Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden statt. Die praktische Abschlussprüfung wird am 4., 5., 6. und 7. Juni 2019 in Frankfurt am Main und am 6. Juni 2019 in Kassel durchgeführt.

Anmeldeformulare werden den Berufsschulen zur Verteilung zugehen.

Die Landesapothekerkammer Hessen bittet, alle für die Zulassung zur Prüfung notwendigen Unterlagen − einschließlich der Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) − in einem mit dem Namen der Auszubildenden beschrifteten Schnellhefter (kein Ordner) einzureichen.

Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung können von Auszubildenden, die die Prüfung gemäß § 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung für PKA vorziehen möchten, bei der Landesapothekerkammer Hessen (Telefon 069 979509-41) angefordert werden. Die Ausbildungszeit kann jedoch um höchstens sechs Monate verkürzt werden.

Anmeldeschluss ist der 22. Februar 2019.
Danach eingehende Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.

 

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Pharmazie


© Foto: ABDA

Die nächsten Termine der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum:

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt.

Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

 

Termin Teil 1
18. bis 29. März 2019

Veranstaltungsort:
Biozentrum Niederursel
Hörsaal B 1, Gebäude N 100
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main

 

Termin Teil 2
19. bis 30. August 2019

Veranstaltungsort:
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 15 − Chemie
Hörsaal A +5/0030
Hans-Meerwein-Straße 8
35043 Marburg

 

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt >> auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

 

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© Foto: EsHanFot/shutterstock.com

Sachkundenachweis für die Abgabe von Chemikalien

Auf www.abda.de unter der Rubrik >> Themen/Arbeitsschutz/Abgabe von Chemikalien sind ausführlichere Informationen zum Sachkundenachweis für die Abgabe von Chemikalien eingestellt worden.

In den Tabellen zur Abgabe an private und berufliche Verwender sind die Chemikalien, für deren Abgabe ab 1. Juni 2019 der Sachkundenachweis erforderlich ist, mit der Fußnote „13“ gekennzeichnet.

Eine Zusammenstellung anerkannter Einrichtungen von Fortbildungsveranstaltungen steht gemäß der >> Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) nicht zur Verfügung, Interessierte können sich über die jeweils zuständige Landesbehörde über anerkannte Einrichtungen von Fortbildungsveranstaltungen informieren.

Für Hessen ist die zuständige Landesbehörde das >> Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

 

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Pharmazie


© Foto: securPharm

Wichtige Informationen zu securPharm zur Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie

Seit dem 9. Februar 2019 ist die delegierte EU-Verordnung (EU 2016/161) zur Fälschungsschutzrichtlinie in Kraft getreten. Um Ihnen einen guten Start zu ermöglichen, hat securPharm e.V. Handlungsoptionen für Apotheken in der Anlaufphase sowie Hinweise zum Data Matrix Code und zum Erstöffnungsschutz erstellt, die viele noch offene Fragen beantworten.

Ergänzend zu den auf unserer Homepage verfügbaren >> FAQ möchten wir Ihnen auch die von der ABDA zur Verfügung gestellten Informationen nicht vorenthalten. Das beigefügte PDF besteht aus drei Teilen, und zwar Handlungsoptionen für Apotheken in der Anlaufphase (A), Informationen zum Umgang mit der Pflicht zur Separierung ab dem 9. Februar 2019 (B) und Hinweisen zum Erstöffnungsschutz und Data Matrix Code. Die Handlungshinweise (A) wurden versucht, soweit wie möglich mit den Behörden abzustimmen.

Es kann in der Anfangsphase, in der (fast) ausschließlich Bestandsware im Markt ist, beim Versuch der Verifikation zu Konfliktmeldungen kommen, mit denen in der Apotheke umgegangen werden muss (A) und es Fälle geben wird, in denen die Packung nicht an den Patienten abgegeben werden darf (B). Bis zum 8. Februar 2019 legal in Verkehr gebrachte Arzneimittel sind grundsätzlich bis zu ihrem Verfallsdatum abgabefähig.

Des Weiteren hat die ABDA über die Frist zur Überprüfung eines Fälschungsverdachts informiert:

Bei einem aufgetretenen Fälschungsverdachtsfall infolge eines negativen securPharm-Checks wird die securPharm-interne Aufklärung maximal sieben Kalendertage dauern. Sollte der Fälschungsverdachtsfall nicht innerhalb dieser Frist ausgeräumt worden sein, ist die verifizierende Stelle (z.B. Apotheke), bei der der Fälschungsverdacht aufgetreten ist, zur Meldung verpflichtet.

Bei jeder negativen Verifikation wird außerdem automatisch eine securPharm-interne Untersuchung der Fehlermeldung eingeleitet. Sollte der Fehler in der Handhabung liegen, erhalten die verifizierenden Stellen eine sofortige Rückmeldung. Bei einem Fehler im individuellen Erkennungsmerkmal (z.B. Seriennummer nicht in der Datenbank enthalten) erhält der pharmazeutische Unternehmer ebenfalls eine entsprechende Meldung und wird aufgefordert, den Fall zu untersuchen. Nach Vorgaben von securPharm darf diese Untersuchung maximal sieben Kalendertage dauern. Sollte nicht innerhalb dieser Frist Entwarnung erfolgen, meldet securPharm den Fälschungsverdachtsfall an die zuständige Behörde (BfArM).

Sollten weitere Indizien neben der negativen Verifikation auf einen Fälschungsverdachtsfall hindeuten, besteht selbstverständlich eine unmittelbare Verpflichtung zur Meldung. Die sieben Tage müssen dann nicht abgewartet werden.

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Pharmazie


© Grafik: Goethe-Universität Frankfurt a.M.

CRITICAL INCIDENT REPORTING SYSTEM (CIRS) – Wir lernen aus Fehlern

Auch diesen Monat finden Sie wieder einen von Apothekern kommentierten Fehlerbericht aus dem CIRS www.jeder-fehler-zaehlt.de in LAK aktuell. Neu ist, dass ärztliche Kollegen den Fehler noch einmal gezielt mit Blick auf die Schnittstellen kommentiert haben.

Diesmal geht es um eine fehlerhafte Dosierung aufgrund einer dem Patienten fehlenden Information – verursacht durch missverständliche Technik.

Sie finden unseren Kommentar auch auf der Homepage von www.jeder-fehler-zaehlt.de – hier wird er parallel veröffentlicht, damit Arzt und Apotheker gemeinsam aus Fehlern lernen.

 

Jeder Fehler zählt - Fehlerbericht Nr. 926

Thema: Missverständliche Dosierung auf dem BMP (= Bundeseinheitlicher Medikationsplan)

Aus: Jeder Fehler zählt

Was ist passiert? Welche Folgen hatte es für den Patienten?

Eine Patientin erhielt statt 3x1mg Ciatyl Z-Lösung 3x20mg.

Die Dosierung auf dem Bundeseinheitlichen Medikamentenplan wurde falsch interpretiert. Dort standen folgende Angaben:

Wirkstoff:                                                 Zuclopenthixol

Handelsname:                                         Ciatyl Z

Stärke:                                                    20mg

Form:                                                      Lösung

Morgens/Mittags/Abends/zur Nacht:       1-1-1-0

Einheit:                                                   mg 

 

Es fand eine Überdosierung des Medikamentes statt, in dessen Folge die Patientin eintrübte. Dies führte zu einer stationären Behandlung.

Bewertung aus Sicht der Apotheke – Ursachen und Möglichkeiten zur Vermeidung von Risiken

Die Angaben im Medikationsplan waren missverständlich. Vermutlich war beim Ausfüllen das Verständnis für die Angaben Stärke, Form und Einheit nicht vorhanden. Häufig wird unreflektiert von Stärke bzw. Konzentration gesprochen, wenn eigentlich die Dosierung gemeint ist bzw. die jeweilige Dosiseinheit. Dadurch werden Verwechselungen der jeweiligen Begriffe begünstigt.

Der Begriff Einheit wird bei festen Arzneiformen (z. B. Tabletten, Kapseln oder Dragees) häufig noch richtig verwendet. Sind jedoch Internationale Einheiten (i. E.) oder Tropfen betroffen, wird hier oft der Begriff mg oder ml bevorzugt. Meinen der Verfasser (= Sender nach [1]) des BMP und der Adressat (= Empfänger) des BMP nicht dasselbe, bedroht das Verwechselungsrisiko den Patienten.

Das Missverständnis begünstigt zudem die Nutzung von Abkürzungen im BMP, diese werden aufgrund des begrenzten Spaltenplatzes im BMP genutzt. Abkürzungen begünstigen generell Fehler. So ist nicht jedem Nutzer klar, dass Stärke für Wirkstärke und Form für Darreichungsform steht. Auch der Zusammenhang von Einheit und Dosiereinheit ist nicht immer klar [2, 3].

Ziel des BMP ist eine erhöhte Patientensicherheit. Diese kann jedoch nur erreicht werden, wenn die richtige Nutzung des BMP flächendeckend bekannt und etabliert ist. Der Apotheker kann sich hier durch Aufklärungsarbeit einbringen. Auch sollte er bei der Aktualisierung von Medikationsplänen der Patienten mögliche Missverständnisse klären und ggf. Hinweise für eine sicherere Therapie ergänzen [4].

Merke: Der BMP soll die Sicherheit für den Patienten erhöhen. Dies gelingt nur, wenn der Umgang mit dem BMP zur Routine wird. Der Apotheker bringt sich hier für die Patientensicherheit ein, indem er Ärzte und Patienten bei der Nutzung des BMP unterstützt. Auch sollte er bei Abgabe eines Arzneimittels dem Patienten die Eintragungen im BMP hierzu erläutern bzw. den BMP hierzu ergänzen.

 

Kommentar Jeder Fehler zählt:

Mögliche Gründe:

Aufgrund der Angabe "Stärke: 20mg" und dann 1-1-1-0 wurde angenommen, dass 20mg dosiert werden sollen. Die Angabe "mg" wurde nicht beachtet.

Im BMP kann die Stärkeangabe nicht verändert werden auf z.B. 20mg/ml oder "1Trpf. entspricht 1mg". Dies ist wohl aus Sicherheitsgründen nicht möglich, führt aber dann zu Missverständnissen.

Mögliche Maßnahmen:

Als Einheit zukünftig "Tropfen" statt "mg" angeben.

Im BMP sollte unter Stärke zukünftig "20mg/ml" oder "1 Tropfen entspricht 1mg" erscheinen.

Das Team von „Jeder Fehler zählt“ hat den Ereignisbericht an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weitergeleitet und eine umgehende Rückmeldung erhalten. Der KBV sind die beschriebenen Fallstricke bereits bekannt. So erwähnte die Ansprechpartnerin, dass sie in den BMP-Infomaterialien explizit auf die Wichtigkeit hinweisen, die Einheit, besonders bei nicht abgeteilten Darreichungsformen (wie Flüssigkeiten), patienten- und fertigarzneimittelindividuell auszuwählen (ml, Tropfen etc.) – gerade um solche Dosierungsfehler zu vermeiden. Dass es trotz dieser Hinweise weiter zu Dosierungsfehlern kommt, zeigt allerdings auch, dass der BMP noch nicht ganz ausgereift ist. Entsprechend bedankte sich die KBV auch für die Übersendung des Berichtes und wird den Fall mit der Bundesärztekammer und dem Deutschen Apothekerverband in der Arbeitsgruppe BMP diskutieren und in der Weiterentwicklung des BMP beachten.

 

Literatur

[1] https://www.schulz-von-thun.de/die-modelle/das-kommunikationsquadrat; letzter Aufruf am 29.01.2019

[2] https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Telematik/BMP_Medikationsplan_Anlage3.pdf; letzter Aufruf am 29.01.2019

[3] https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/01/05/der-medikationsplan-allein-reicht-nicht; letzter Aufruf am 29.01.2019

[4] https://www.aerzteblatt.de/archiv/196543/Arznei%C2%ADmittel%C2%ADtherapie%C2%ADsicherheit-Medikationsplan-im-Praxistest; letzter Aufruf am 29.01.2019

 

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Pharmazie


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Leitlinien

BAK, DEGAM, AWMF und viele Fachgesellschaften erstellen und publizieren Leitlinien – da kann es mühsam sein, den Überblick zu behalten. Daher möchten wir Sie mit dieser Rubrik unterstützen, hinsichtlich relevanter Leitlinien auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz und übersichtlich finden Sie monatlich eine Zusammenfassung einer ausgewählten Leitlinie (LL) sowie ggf. bei erneuerten Leitlinien die wichtigsten inhaltlichen Änderungen. Für Interessierte finden sich die Links zu den besprochenen Leitlinien am Ende des Artikels.

2018 ESC/ESH Guidelines for the management of arterial hypertension

Die Leitlinie wurde in 2018 als Überarbeitung und Aktualisierung der LL aus 2013 veröffentlicht. Sie entstand federführend durch die European Society of Cardiology und wurde von europäischen Fachgesellschaften anerkannt [1]. Sie wurde unter anderem im Ärzteblatt und der DAZ kommentiert [2, 3].

Die LL gibt aktualisierte Empfehlungen zur Diagnostik, zur Therapie und zur Überwachung bei Hypertonie. Auch werden Empfehlungen zur Therapie bei verschiedenen Begleiterkrankungen gegeben, so z.B. für Patienten mit Tumorerkrankungen, für Antikoagulation, mit Lungenerkrankungen und bei Arrhythmien.

In der europäischen Leitlinie finden sich zwar – im Gegensatz zur amerikanischen – keine neuen Definitionswerte für eine Hypertonie, jedoch wurden die Zielblutdruckwerte neu festgelegt. Ein Blutdruck (RR) von < 140/90 mmHg wird bei allen Patienten angestrebt.

Zukünftig gilt auch, dass ein Therapiebeginn bei Patienten mit kardiovaskulären Risiken ab einem Blutdruck (RR) von > 130 mmHg (systolisch) erwogen werden soll. Zielwerte sollten im Bereich von 120-129 mmHg (systolisch) liegen (Patienten < 65 Jahre).

Für ältere Patienten wird eine weniger konservative Therapie als bisher empfohlen, d.h. hier werden bei guter Verträglichkeit Zielwerte im Bereich von systolisch 130-139 mmHG angestrebt. Auch soll dem biologischen Alter bei einer Therapie eine größere Rolle beigemessen werden als dem chronologischen Alter.

Neu ist die Empfehlung für die allermeisten Patienten, mit einer Kombination aus zwei Wirkstoffen zu beginnen in einer Single-Pill Combination (SPC). Es sollen also möglichst Kombinationspräparate genutzt werden zur Erhöhung der Adhärenz. Für einen Großteil der Patienten gilt ein vereinfachter Algorithmus zur Therapiefindung. Mittel der Wahl sind ACE-Hemmer bzw. alternativ ein AT1-Antagonist plus Calciumantagonist oder (/und bei Dreifachkombination) Thiazid- bzw. Thiazid-ähnliches Diuretikum. Diese Empfehlung muss natürlich unter Berücksichtigung aktueller Studien angepasst werden [4, 5]. Erst bei weiterer Eskalation sollten Betablocker eingesetzt werden bzw. andere Alternativen (z.B. Spironolacton oder Alpha-Blocker).

Aufgenommen in die Therapieleitlinie wurde die Einbindung des Apothekers. Dieser soll insbesondere in den Bereichen Beratung und Schulung die Therapie unterstützen und in die Überwachung der Therapie eingebunden werden. Er kann insbesondere auch bei der geforderten Lifestyle-Modifikation beratend unterstützen (z.B. Raucherentwöhnung, Gewichtsreduktion).

Merke für die Apothekenpraxis:

Der Apotheker vor Ort ist häufig erster Ansprechpartner des Patienten bei Fragen zur antihypertensiven Therapie bzw. Anlaufstelle für RR-Messungen. Er sollte daher die empfohlenen Therapien kennen. So kann er z.B. intervenierend den Arzt beraten zum Wechsel von Einzel- zu Kombinationspräparaten. Auch kann der Patient durch gezielte Beratung zur regelmäßigen RR-Messung angehalten werden um z.B. Therapieziele besser dokumentieren zu können.

 

Hier finden die >> Leitlinie (letzter Aufruf am 18. Januar 2019).

[1] https://leitlinien.dgk.org/2018/2018-esc-esh-guidelines-for-the-management-of-arterial-hypertension/; letzter Aufruf am 18. Januar 2019

[2] Düsing R et al. Europäische Hypertonie-Leitlinie 2018: Ein Spiegel der schwierigen Datenlage; Dtsch Arztebl 2018; 115(26): A-1267 / B-1070 / C-1062

[3] https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2018/daz-46-2018/doppelt-senkt-besser; letzter Aufruf am 18. Januar 2019

[4] Messerli et al. Angiotensin-converting enzyme inhibitors in hypertension. To use or not to use? J Am Coll Cardiol 2018

[5] https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RHB/2018/rhb-hydrochlorothiazid.pdf?__blob=publicationFile&v=5; letzter Aufruf am 29.01.2019

 

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Im Fokus


Die Vertragspartner des Hessischen Gesundheitspakts, © Foto: HAV e.V.

Hessischer Gesundheitspakt 3.0 gilt bis 2022

Landesapothekerkammer Hessen setzt sich für interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Versorgung der Patienten ein

Die Landesregierung Hessen hat gemeinsam mit den Partnern des Hessischen Gesundheitspaktes ein neues Maßnahmenpaket für die Jahre 2019 bis 2022 auf den Weg gebracht. Das im Hessischen Gesundheitspakt 3.0 beschlossene Maßnahmenbündel knüpft an den Vertrag von 2015 an und ist auf die demografisch bedingten Herausforderungen ausgerichtet. Schwerpunkte sind die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen und die Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung auch mithilfe von telemedizinischen Anwendungen. Bei der Vertragsunterzeichnung am 17. Dezember 2018 sagte Gesundheitsminister Stefan Grüttner: „Wir gehen mit einem neuen Maßnahmenpaket den eingeschlagenen Weg zum Wohle der hessischen Patientinnen und Patienten konsequent weiter!“ Grüttner dankte den Paktpartnern, zu denen auch die Landesapothekerkammer Hessen zählt, für ihren maßgeblichen Beitrag zur Sicherung einer bestmöglichen Gesundheitsversorgung. „Die interdisziplinäre und sektorenübergreifende Kommunikation verbessert die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Beispielsweise ist eine Vernetzung beim Entlassmanagement essenziell wichtig“, betonte Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, am Rande der Vertragsunterzeichnung.

Fachkräftesicherung ist essenziell

„Der Demografie bedingt steigenden Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen steht eine ebenso Demografie bedingt abnehmende Zahl an jungen Fachkräften gegenüber“, erläuterte Grüttner die großen Herausforderungen im Gesundheitswesen. „Daher hat sich die Hessische Landesregierung gemeinsam mit den Akteuren des Gesundheitswesens und der Pflege darauf verständigt, die bereits bestehenden Maßnahmen zur Fachkräftesicherung zu intensivieren und sektorenübergreifende Versorgungsansätze zu stärken. Mit den im Gesundheitspakt 3.0 vereinbarten Initiativen sind wir gut aufgestellt, um zukunftsfeste Antworten für eine gute medizinische Versorgung zu geben.“ Auch für die Apotheken ist das ein wichtiges Thema: „Der Fachkräftemangel betrifft alle Berufe im Gesundheitswesen“, sagte Ursula Funke. „Im Schulterschluss können wir bei der Integration ausländischer Apotheker, Ärzte oder der pflegenden Berufe mehr erreichen.“


Ursula Funke bei der Vertragsunterzeichnung, © Foto: HAV e.V.

Wandel bedingt Gesamtstrategie

In Deutschland leben Menschen, die immer älter werden. Doch mit zunehmendem Alter steigt das Risiko chronischer und mehrfacher Erkrankungen. Im Zusammenspiel mit den anderen Vertragspartnern, u. a. der Landesregierung, Ärzteverbänden, Pflegeinstitutionen, Krankenkassen und dem Hessischen Apothekerverband, zeichnet die Landesapothekerkammer Hessen, die seit 2015 Partner des Hessischen Gesundheitspaktes ist, für die bedarfsgerechte Versorgung mit Medikamenten verantwortlich. Für den Hessischen Gesundheitspakt 3.0 verständigten sich die Paktpartner auf eine Gesamtstrategie zur Bewältigung des demografischen Wandels im Gesundheitswesen. Vereinbart wurde u. a. der Aufbau eines Gesundheitsdatenpools in Form eines Onlineportals, das in einem ersten Schritt bestehende Analysen und Statistiken zusammenfasst und regionale Auswertungen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte ermöglicht. Auf dieser Basis soll eine kleinräumige Versorgungsforschung aufgebaut und die Ergebnisse in regionalen Gesundheitsreporten zusammengefasst werden.

Regionale Gesamtstrategie „Gesundheit“

Die Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung vor Ort wird durch eine regionale Gesamtstrategie „Gesundheit“ vorangetrieben. Diese Regionalstrategien könnten im Rahmen der regionalen Gesundheitskonferenzen über die kommunalen Grenzen hinaus aufeinander abgestimmt werden. Im Hessischen Gesundheitspakt 3.0 wurde auch eine Initiative zur Stärkung kooperativer Versorgungsstrukturen festgeschrieben. Ziel ist es, Versorgungsstandorte zu erhalten und eine „Task Force“ für akute Versorgungsengpässe zu etablieren. Zur Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung verständigen sich die Pakt-Partner auf die (Weiter-)Entwicklung indikationsspezifischer Fachkonzepte sowie eine Abstimmung von Modellprojekten zur Versorgungsoptimierung unter Einbindung von unterstützenden telemedizinischen Maßnahmen.

Zukunftsfestes Gesundheits- und Pflegesystem

Abschließend betonte der Hessische Gesundheitsminister, dass die Paktpartner mit diesem neuen Maßnahmenpaket wichtige Weichen für die Sicherung der gesundheitlichen Versorgung in Hessen gestellt haben. Ziel des Hessischen Gesundheitspaktes 3.0 ist ein zukunftsfestes Gesundheits- und Pflegesystem, auf das sich die Bevölkerung verlassen kann.

 

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Im Fokus


Professor Dingermann wurde mit der Lesmüller-Medaille ausgezeichnet. © Foto: Landesapothekerkammer Hessen

Auszeichnung für Professor Dingermann

Am Mittwoch, 13. Februar 2019, wurde unser Professor Dingermann, Mitglied der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen, als Sprecher des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesapothekerkammer verabschiedet und für seine großen Verdienste mit der Lesmüller-Medaille, der höchsten Auszeichnung der Bundesapothekerkammer, geehrt.

Wir gratulieren Professor Dingermann ganz herzlich und bedanken uns für all sein Engagement für die Apothekerschaft und freuen uns auf seine weiteren Vorträge bei uns in Hessen.


Dr. Christian Ude, Professor Robert Fürst und Professor Theodor Dingermann (v.l.n.r.) © Foto: Landesapothekerkammer Hessen

Wir gratulieren Professor Robert Fürst, Frankfurt (Mitglied des LAK-Akademievorstandes) und Dr. Christian Ude, Darmstadt (Mitglied des LAK-Weiterbildungsausschusses) zu ihrer Berufung in den Wissenschaftlichen Beirat und wünschen ihnen viel Freude an ihrer neuen Aufgabe und viel Erfolg.


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LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.

Chefredaktion: AzetPR

Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Michael Aland, Johanna Hauser, Daniela Pach, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser

Redaktionsbeirat: Ursula Funke (Vorsitzende), Prof. Dr. Mona Abdel Tawab, Dr. Sebastian Barzen,
Dr. Reinhard Hoferichter, Dr. Cora Menkens, Dr. Otto Quintus Russe, Dr. Viola Schneider

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