LAK aktuell Ausgabe Dezember 2018 / Januar 2019
LAK aktuell Ausgabe Dezember 2018 / Januar 2019
Unsere Resolution hat weiterhin Bestand
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben alle gespannt auf den 11. Dezember 2018 gewartet: politisches Hochamt mit dem Bundesgesundheitsminister!
Er hat seine Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung vorgestellt. Einen Ausschluss von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vom Versandhandel lehnt er ab, das sei juristisch – entgegen der Einschätzung zahlreicher Juristen – und politisch nicht durchsetzbar. Die Gleichpreisigkeit wird somit nicht wiederhergestellt. Im Gegenteil, Boni für ausländische Versandapotheken sollen durch Aufnahme ins Sozialgesetzbuch begrenzt – oder besser gesagt: geadelt – werden.
Auf meinen Einwand nach der für unsere Berufsausübung und der damit verbundenen Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung rund um die Uhr unerlässlichen Gleichpreisigkeit erklärte er, wir hätten damit „Gleichpreisigkeit mit einer definierten Ausnahme“ – und diese sei nun eben der Versandhandel!
Auch den Vergleich mit den Tierarzneimitteln, für die die EU-Kommission ja gerade ein Versandverbot beschlossen hat, lässt Spahn nicht zu und behauptet, es handele sich hierbei um eine nicht vergleichbare Sachlage, da es bei Tierarzneimitteln ein ärztliches Dispensierrecht gäbe und die Problematik der Antibiotikaresistenzen im Vordergrund stünde.
Die Frage, ob Humanarzneimitteln nicht mindestens den gleichen Schutz bedürfen, beantwortet er nicht.
Nach dem Motto „Zuckerbrot und Peitsche“ macht der Bundesgesundheitsminister finanzielle Angebote – Erhöhung Nacht- und Notdienstpauschale, Erhöhung BTM-Gebühr, Fonds für Dienstleistungen, die mit den Krankenkassen vereinbart werden sollen (nebenbei bemerkt: All diese Versprechungen müssen selbstverständlich das normale Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und sind natürlich nicht in Stein gemeißelt – erste Reaktionen des Koalitionspartners, der Opposition und weiterer Player im Gesundheitswesen, insbesondere der Krankenkassen, die das finanzieren sollen, sind ja bereits deutlich – und juristische und politische Widerstände sind genauso wenig ausgeschlossen wie beim RxVV).
Mit dem Festschreiben von Boni werden unterschiedliche Preise zementiert. Diese Bonibegrenzung würde auch nur für den Bereich der GKV gelten, bei PKV-Rezepten bliebe der von Spahn beschriebene Wildwestzustand gerade erhalten. Für mich braucht es nicht viel, mir vorzustellen, dass Versicherer günstigere Tarife anbieten, wenn die Arzneimittel über den billigeren, ausländischen Versandhandel bezogen werden.
Wie das „Versprechen“ des Bundesgesundheitsministers, die Höchstgrenze der Boni zu senken, wenn der Versandhandel einen Anteil von fünf Prozent erreichen oder übersteigen würde, umsetzbar sein soll, ist mir nicht klar.
Der Knackpunkt oder die Sollbruchstelle dieses Plans ist die Tatsache, dass wir keine Gleichpreisigkeit in der Versorgung der Patientinnen und Patienten haben werden, was die Tür öffnet, die Preisbindung komplett aufzuheben. Ein „Kuhhandel“ Geld gegen Struktur ist gerade für unsere jungen Kolleginnen und Kollegen nicht zukunftsweisend.
Daher hat auch der Vorstand seine einstimmige Meinung bekräftigt, an unserer Resolution, die die Delegiertenversammlung verabschiedet hat, festzuhalten und weiterhin die Gleichpreisigkeit zu fordern.
Wir – Ihre gewählten Vertreter der Delegiertenversammlung – werden uns kurzfristig zusammensetzen und in Ruhe und mit Sachlichkeit alle Eckpunkte, die hier nur exemplarisch aufgeführt wurden, anschauen und prüfen. Da der Bundesgesundheitsminister klargestellt hat, dass es mit ihm nur sein Gesamtpaket gibt, werden wir sorgfältig abwägen, ob damit unser Beruf und die Arzneimittelversorgung durch die inhabergeführte Apotheke vor Ort – insbesondere für die junge Generation nach uns – zukunftsfähig gemacht werden können – oder ob dies der Einstieg in ein völlig anderes System eröffnet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz all der Hektik und der extrem unbefriedigenden politischen Situation, wünsche ich Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest. Für das kommende Jahr wünsche ich Ihnen allen persönlich beste Gesundheit, alles Gute, Zufriedenheit und Glück. Uns allen wünsche ich, dass unser Beruf und unser Apothekenwesen sinnvoll und nachhaltig gesichert und weiterentwickelt werden.
Allen Kolleginnen und Kollegen, die an den Feiertagen durch ihren Notdienst die Arzneimittelversorgung vor Ort für die Menschen aufrechterhalten, danke ich herzlich.
Ihre
Ursula Funke
Rückblick: Delegiertenversammlung November 2018: Delegierte geschlossen für Resolution
Die Umstellung des Versorgungswerkes auf das sogenannte offene Deckungsplanverfahren, die Verabschiedung der Haushalte 2019 für Kammer und Versorgungswerk und das neue Pharmaziekonzept bestimmten die Tagesordnung der Delegiertenversammlung im November 2018. Von besonders großer Bedeutung war eine Resolution an die Bundesregierung, die der Kammervorstand den Delegierten vorstellte. Einstimmig wurde beschlossen, die Bundesregierung zur Einhaltung des Koalitionsvertrages aufzufordern.
Bericht der Präsidentin
Funke beginnt ihren Bericht mit der Feststellung, seit dem Urteil des EuGH werde versucht, Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit zu finden. Bisher sei eine Lösung, welche die Gleichpreisigkeit langfristig sichere, ohne RxVV, nicht erkennbar. Ungehindert aller politischen Entwicklungen müsse man sich weiterhin auf allen Ebenen für das RxVV einsetzen, um die Gleichpreisigkeit und damit auch die Struktur des Apothekenwesens zu erhalten.
Über die direkt vor dem DAT stattgefundene außerordentliche Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes habe sie bereits anlässlich des DAT berichtet, um die Delegierten vor Eintritt in den DAT umfassend zu informieren. Das bei dieser Gesamtvorstandssitzung abgefragte Meinungsbild halte sie nach wie vor für einen strategischen Fehler, der den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministers in die Arme gespielt habe. Derzeit sei der Anteil am Rx-Versandhandel noch gering, bei weiterhin unterschiedlichen Preisen durch ein Nichthandeln der Bundesregierung werde dieser jedoch stark zunehmen. Damit würde sich die Versorgung durch ausländische Versandapotheken etablieren, was bedeute, dass die Regelversorgung mit Arzneimitteln auch von Apotheken, die sich im Fremdbesitz befänden, erfolge. Freie Preise führten zum Wettbewerb zwischen den Apotheken vor Ort, den Wettbewerb gegen die ausländischen Versandapotheken könnten inhabergeführte Apotheken nicht gewinnen. In der Versorgung zähle dann auch nicht mehr die pharmazeutische Qualität, einzig der Preis sei ausschlaggebend.
Bundesgesundheitsminister Spahn sei kein Anhänger des RxVV, vermeide aber eine deutliche Aussage zu diesem Thema. Sein angekündigtes Konzept für den Deutschen Apothekertag sei er dort schuldig geblieben, er habe vielmehr die Apothekerschaft aufgefordert, Alternativen zu entwickeln und anzubieten. Positiv sei in der Politik und von Spahn der Umgang mit dem Valsartan-Skandal aufgenommen worden, hier habe man das Informationssystem der Apothekerschaft mit Begeisterung zur Kenntnis genommen, es gäbe kein vergleichbares System, mit dem alle Arztpraxen in Deutschland erreicht werden könnten. Das BMG plane auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Wirkstoffen und Arzneimitteln. Das von Spahn beim DAT angebotene Impfen durch Apotheker sei ein vergiftetes Geschenk, es habe nur zu massiven Irritationen mit der Ärzteschaft geführt. Bei allen weiteren angedachten Dienstleistungen müsse man sich bewusst sein, dass diese nicht apothekenpflichtig seien.
Funke erklärt, man dürfe nicht glauben, dass ausländische Versandhändler derartige Dienstleistungen nicht auch in Kooperation mit Apothekern vor Ort anbieten würden. Eine Vergütung für Dienstleistungen könne immer nur ein Add-on sein.
Die Idee eines durch die Medien schwirrenden „Strukturfonds“ sei völlig unausgegoren, es gäbe keine Kriterien für eine Ausschüttung. Durchschnittsalter der Patienten, Anzahl der Rezepturen, versorgungsrelevante Lage etc. sei alles nicht greifbar, ausgegoren und könne nicht pauschal herangezogen werden. Darüber hinaus gäbe es derzeit überhaupt keine Berechnung hierzu.
Funke erklärt, sie habe beim ABDA-Präsidenten angeregt, die Online-Petition beim DAT durch den Petenten dem Bundesgesundheitsminister überreichen zu lassen, dies habe der ABDA-Präsident nicht gewünscht, was sie sehr bedauert habe. Bundesgesundheitsminister Spahn plane nun im Vorfeld der ABDA-Mitgliederversammlung oder zur ABDA-Mitgliederversammlung ein Konzept zur Weiterentwicklung des Apothekenmarktes vorzustellen. Es solle dann auch darüber abgestimmt werden. Funke sieht keine Alternative zum RxVV, der bestehende ordnungspolitische Rahmen müsse erhalten bleiben. Gleich einem Haus sei die Gleichpreisigkeit das stabile Fundament. Es sei völlig unklar, ob und wenn ja über was bei der ABDA-Mitgliederversammlung abgestimmt werden solle. Nach der Berichterstattung der Bayerischen Delegiertenversammlung habe der ABDA-Präsident dort die Befürchtung geäußert, ein Beharren auf RxVV würde Stillstand bedeuten, eine Weiterentwicklung sei nicht möglich, deshalb müsse man über alternative Maßnahmen nachdenken.
Gleichpreisigkeit ist Verbraucherschutz
Funke erklärt, diese Meinung teile sie überhaupt nicht. Struktur könne man sich nicht durch Geld abkaufen lassen. Eine eventuelle Kooperation sei völlig ungewiss, wenn die komme, helfe sie allenfalls kurzfristig, aber sie sei keinerlei Option für den Nachwuchs zur Zukunftssicherung.
Der Vorstand habe sich einstimmig dafür ausgesprochen, an der Forderung nach Rückführung des Versandhandels auf das europarechtlich gebotene Maß und damit die Sicherung der Gleichpreisigkeit festzuhalten. Selbstverständlich müsse man mit dem BMG im Dialog bleiben, die Apothekerschaft sei auch immer bereit, an einer Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung konstruktiv mitzugestalten, allerdings seien zusätzliche Aufgaben nur dann möglich, wenn das Fundament für die freiberufliche Berufsausübung gefestigt und nicht zerstört werde. Funke regt daher an, eine Resolution der Landesapothekerkammer Hessen an die Bundesregierung zu verabschieden, in der die Gleichpreisigkeit und die Umsetzung des Koalitionsvertrages gefordert werde. Dies sei nötig, um ein klares Zeichen zu setzen, wenn die Politik das RxVV nicht wolle, solle sie dies auch so klar benennen.
Die Delegiertenversammlung bestärkt den Vorstand einstimmig in seiner klaren Haltung und begrüßt die Vorlage der Resolution. Sie sprechen sich geschlossen für die in der Resolution verankerten Forderungen an die Regierung aus, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß zügig umzusetzen. (Den Wortlaut der Resolution lesen Sie >> hier).
Funke führt aus, das Konzept der ABDA zum E-Rezept solle umgesetzt werden und anschließend in die Gematik überführt werden. Im Referentenentwurf zum Gesetz „Elektronische Arzneimittelinformations-Verordnung (EAMIV)“ des Bundesministeriums für Gesundheit, der der Kammer noch nicht vorliege, würde man der Selbstverwaltung nach Inkrafttreten des Gesetzes sieben Monate Zeit geben, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln. Wichtig sei, dass der Patient Herr seiner Daten bleibe, kein Makeln mit Rezepten stattfände und der Arzt nicht unter Ausschaltung des Patienten Rezepte an Apotheken seiner Wahl senden könne. Wichtig sei weiterhin, dass ein einheitliches Konzept entwickelt werde und hinterher der Datenaustausch über das sichere Netz der Telematik-Infrastruktur laufe.
Die Teilnehmerzahl am ABDA-Datenpanel sei gut. Funke weist noch einmal auf die Bedeutung der gesammelten Daten hin und fordert die Delegierten auf, an der Umfrage teilzunehmen.
Weiterbildung: Stationsapotheker
Dr. Schneider informiert über die in der BAK-Mitgliederversammlung beschlossenen Änderungen der Musterweiterbildungsordnung. Es gebe eine neue Weiterbildung „Medikationsmanagement im Krankenhaus“, außerdem würden die Weiterbildungen „Pharmazeutische Analytik“ und „Pharmazeutische Technologie“ zusammengelegt. Dies müsse nun in der Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer entsprechend umgesetzt werden. Auf Nachfrage erläutert Dr. Schneider, die Weiterbildung „Medikationsmanagement im Krankenhaus“ richte sich an Apotheker, welche bereits den Fachapotheker „Klinische Pharmazie“ haben oder sich in der Weiterbildung zu diesem befänden. Für andere Apotheker sei die Teilnahme nicht möglich und auch nur schwer realisierbar.
Landesapothekerkammer ist gut vernetzt
Anschließend berichtet Funke, dass der Sommerempfang des Bündnisses Heilen und Helfen stattgefunden habe. Ebenso sei die Landesapothekerkammer im Gesundheitspakt und im gemeinsamen Landesgremium nach § 90 SGB V vertreten und vertrete dort jeweils die Interessen der Apotheker.
Jubiläum: 100. Zentrale Fortbildung im März 2019
Auf ein besonderes Jubiläum wies Ursula Funke am Ende ihres Berichtes hin: Am 9. und 10. März 2019 wird die ZFB zum 100. Mal stattfinden.
Konzept Pharmazie
Johanna Hauser, Bereichsleiterin Pharmazie, stellte den Delegierten neue Ideen der Pharmazie vor. Als „Refresher“ werde die Kammer Online-Seminare mit Präsenzveranstaltungen verbinden. Für 2019 seien u.a. Themen wie Schizophrenie und neuropathische Schmerzen geplant, berichtete sie und erläuterte, dass die Kammer auch die kommenden Änderungen in der Weiterbildung eng begleiten werde. So habe die BAK-MV beschlossen, die Bereiche Pharmazeutische Analytik und Technologie zusammenzulegen, die Weiterbildung Allgemeinpharmazie werde derzeit überarbeitet. Auch wolle man die neue Weiterbildung „Medikationsmanagement im Krankenhaus“ in die Weiterbildungsordnung aufnehmen und die Seminare zu gegebener Zeit anbieten. Für den verbesserten interdisziplinären Austausch sei ein Praxisaustausch für PJler und PhiP in Planung, die Möglichkeit der Aufnahme interdisziplinärer Inhalte in die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen werde geprüft. Hauser wies in diesem Zusammenhang nochmals auf den interdisziplinären Workshop hin, der in diesem Jahr erfolgreich eingeführt worden sei. Für LAK aktuell seien zwei neue Rubriken entstanden: die „Leitlinien“ und die „Top Papers“. Die Artikel aus LAK aktuell stünden nun auch als PDF zum Download zur Verfügung.
Die „Hessische Woche der Rezeptur“ (18. bis 23. Februar 2019) stelle in einem Mix aus Workshops, Seminaren und Online-Seminaren die Individualrezeptur in den Mittelpunkt, berichtete die Bereichsleiterin. Ab Dezember könnten die Veranstaltungen im Seminarbereich aufgerufen werden.
Charlotte Imhäuser, Apothekerin im Bereich Pharmazie, stellte die Ergebnisse der Umfrage zu den Fortbildungen vor, die im September durchgeführt wurde. Rund 500 Rückmeldungen habe die Kammer verzeichnen können, die meisten seien angestellte Apotheker in Vollzeit und besuchten sieben Fortbildungen pro Jahr. Hauptgrund für die Fortbildungsteilnahme sei das Erlernen von Neuem, die Auffrischung von vorhandenem Wissen und der Austausch mit anderen Apothekern, fasste Imhäuser zusammen. Als bevorzugtes Fortbildungskonzept wurde von den Umfrageteilnehmern ein Seminar mit Fallbeispiel benannt. Deutlich sei auch, führte sie fort, dass mehr Online-Seminare gewünscht seien, um eine Anreise zu vermeiden. Auch Themenwünsche seien durch die Umfrage erhoben worden. Viele Teilnehmer hätten sich für onkologische Themen, AMTS, neue Arzneimittel, OTC, Haut/Dermatika und Homöopathie ausgesprochen. Grundsätzlich könne man aus der Umfrage ableiten, dass die Kammer mit ihren Angeboten und ihrer Planung für 2019 auf einem sehr guten Weg sei.
Abschied aus der Delegiertenversammlung
Zu guter Letzt dankte Ursula Funke Dr. Markus Leuner für seine geleistete Arbeit. Er wird Hessen verlassen und steht damit der Delegiertenversammlung nicht mehr zur Verfügung.
Den Bericht können Sie als PDF über den untenstehenden Link herunterladen.
Die Resolution im Wortlaut
Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß zügig umzusetzen.
Auf der Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bei der Abgabe an die Patientinnen und Patienten ist die wohnortnahe und flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland aufgebaut. Gleichpreisigkeit bedeutet Verbraucherschutz und verhindert das Übervorteilen von kranken Menschen. Für eine qualitätsgesicherte Arzneimittelversorgung durch wohnortnahe, inhabergeführte Apotheken bildet die Gleichpreisigkeit das Fundament und verhindert zum Wohle der Bevölkerung einen ruinösen Preiswettbewerb. Die Apothekerinnen und Apotheker verschließen sich weder dem Fortschritt noch neuen Aufgaben und sind jederzeit bereit, Weiter- und Neuentwicklungen im Gesundheitswesen zum Wohle der Patientinnen und Patienten aktiv mitzugestalten, gerade auch vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft und dem damit verbundenen Anstieg an pflegebedürftigen Menschen. Apothekerinnen und Apotheker bringen sich aktiv in Projekte der Digitalisierung wie beispielsweise die Einführung des eRezeptes ein.
Um diese Aufgaben meistern zu können, ist jedoch die Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Voraussetzung, da nur so eine flächendeckende Arzneimittelversorgung langfristig sichergestellt werden kann. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2016 gelten die Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung nicht für ausländische Versandapotheken. Dieser Zustand ist unhaltbar. Die einzig zielführende Maßnahme, um diese Gleichpreisigkeit wiederherzustellen, ist der Ausschluss von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vom Versandhandel.
Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich zeitnah für die Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung ihrer Bevölkerung zu jeder Tag- und Nachtzeit durch die wohnortnahen Apotheken in Deutschland einsetzt und ihre Vereinbarung im Koalitionsvertrag umsetzt.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Onlinebefragung ABDA-Datenpanel: Jetzt mitmachen und ein Stück Zukunft der Apotheken sichern!
Verlängerung bis zum 31. Dezember 2018
Liebe ApothekeninhaberInnen und -leiterInnen,
seit dem 1. Oktober 2018 werden im Rahmen der Onlinebefragung des ABDA-Datenpanels Daten zur wirtschaftlichen Situation und zum Tätigkeitsspektrum der öffentlichen Apotheken in Deutschland erfasst. Mit der Teilnahme am ABDA-Datenpanel fördern Apothekeninhaber oder -leiter die gemeinsame Interessenvertretung der Apothekerschaft auf Bundes- und Landesebene gegenüber Politik, Krankenkassen und Medien, indem Sie in einem absolut vertraulichen Setting Fakten aus Ihrer Berufsausübung zur Verfügung stellen.
In den vergangenen Wochen haben uns bereits viele von Ihnen durch Ihre Teilnahme an der Onlinebefragung des ABDA-Datenpanels unterstützt. Dafür möchten wir Ihnen recht herzlich danken. Es freut uns sehr, dass die Befragung großes Interesse innerhalb der Apothekerschaft findet.
Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, den Befragungszeitraum bis zum 31. Dezember 2018 zu verlängern, um damit weiteren interessierten Apothekeninhabern und -leitern die Möglichkeit zu geben, sich aktiv an der Onlinebefragung des ABDA-Datenpanels zu beteiligen. Zudem möchten wir all denjenigen, welche die Onlinebefragung bisher nicht finalisieren konnten, die Möglichkeit geben, Ihren Fragebogen abschließend zu beantworten.
Die Teilnahme an der Befragung des ABDA-Datenpanels sollte als Investment in die eigene Zukunftssicherung verstanden werden. Durch Ihren persönlichen Beitrag ermöglichen Sie eine bessere Vertretung Ihrer eigenen Interessen.
Deswegen bitten wir Sie: Unterstützen Sie, wenn nicht schon geschehen, das ABDA-Datenpanel durch Ihre Teilnahme und nehmen Sie sich die erforderliche Zeit zur vollständigen Beantwortung der Fragen. Falls Sie sich zwar angemeldet, den Fragebogen aber noch nicht abgeschlossen haben, bitten wir Sie darum, sich die Zeit hierfür zu nehmen. Sichern auch Sie persönlich ein weiteres Stück Zukunft für unsere Apotheken in Stadt und Land! Jeder Teilnehmer zählt!
Sie können sich noch bis zum 31. Dezember 2018 über den Link www.abda-datenpanel.de anmelden.
Für den Anmeldeprozess benötigen Sie die sogenannte NNFID (Identifikationsnummer des Nacht- und Notdienstfonds), welche Sie jedem Schreiben des Nacht- und Notdienstfonds entnehmen können. Bitte halten Sie die NNFID zu Beginn Ihrer Anmeldung bereit. Zudem sollten Sie für die Beantwortung der betriebswirtschaftlichen Fragen Ihre Unterlagen vom Steuerberater und Ihre BWA vorliegen haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF, das Sie über den untenstehenden Link herunterladen können.
Ankündigung: 100. Zentrale Fortbildung in Gießen
Am 9. und 10. März 2019 findet mit der 100. Zentralen Fortbildung eine Jubiläumsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen statt.
Veranstaltungsort:
Kongresshalle
Berliner Platz 2
35390 Gießen
Thema:
5 Fächer, 5 Highlights – Schlaglichter der Arzneimitteltherapie in den letzten Jahrzehnten
Samstag, 9. März 2019
15:00 – 15:35 Uhr |
Eröffnung und Begrüßung |
15:35 – 16:00 Uhr |
„Wir haben fast immer etwas Neues …“ Arzneimittelinnovationen im historischen Kontext |
16:00 – 16:45 Uhr |
Klinische Pharmazie – Highlights aus unserem „Zukunftsfach“ in Forschung und Lehre |
17:00 – 17:45 Uhr |
Highlights aus Sicht der Pharmazeutischen Technologie Prof. Dr. Maike Windbergs |
18:00 – 18:45 Uhr |
The show must go on. Freddie Mercury – Ein Leben mit AIDS Prof. Dr. Dieter Steinhilber |
Sonntag, 10. März 2019
09:15 – 10:15 Uhr |
Biogene Arzneistoffe: (R)-Evolutionen der letzten 50 Jahre |
10:30 – 11:30 Uhr |
Small Molecules als Treiber des Medizinischen Fortschritts in den letzten fünf Dekaden Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz |
11:45 – 12:45 Uhr |
Bedeutende therapeutische Fortschritte durch innovative Arzneimittel – Pharmakologische Highlights der letzten 50 Jahre |
Es bestehen seitens der wissenschaftlichen Leitung und des Veranstalters an beiden Tagen keinerlei Interessenkonflikte. Bestehende Interessenkonflikte werden erklärt. Entsprechende Erklärungen sind in die Vortragsfolien integriert. Die Vorträge sind produkt- und dienstleistungsneutral.
Moderation:
Prof. Dr. Dieter Steinhilber
Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen
Eine Anmeldung zur Zentralen Fortbildung ist nicht notwendig!
Gut zu wissen: Kinderbetreuung während der Zentralen Fortbildungen in Gießen
Die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen bietet immer während den Zentralen Fortbildungsveranstaltungen eine Kinderbetreuung an. Die Betreuung wird von der Kammer organisiert und ist selbstverständlich kostenfrei. Das Angebot soll Kollegen mit jüngeren Kindern die Entscheidung zur Teilnahme an der zweitägigen Fortbildung erleichtern.
Um besser planen zu können bittet die LAK darum, teilnehmende Kinder in der Geschäftsstelle anzumelden (Tel.: 069 979509-11). Eltern, die über ihre Fortbildungsteilnahme erst im letzten Moment entscheiden können, sind mit ihren Kindern dennoch willkommen. Das Organisationsteam im Foyer der Kongresshalle Gießen ist gern dabei behilflich, auch unangemeldete Kinder in der Betreuungsgruppe unterzubringen.
Programmänderungen vorbehalten. Teilnahmebescheinigungen werden für Samstag und Sonntag gesondert ausgestellt und liegen ab der zweiten Pause an der Rezeption in der Kongresshalle aus. |
Das Programm können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Workshop: Pharmazeutische Betreuung
Achtung: neues Datum!
Bitte merken Sie sich schon jetzt den Termin für den Workshop „Pharmazeutische Betreuung" vor:
Datum: Samstag, 9. Februar 2019
Uhrzeit: 9:30 bis 17:30 Uhr
Ort: InterCity Hotel, Mainz
Seminarthemen (jeweils 2 Stunden):
Osteoporose – Gute Empfehlungen aus der Apotheke
Referentin: Apothekerin Dr. Verena Stahl
Senioren in der Apotheke – Problemlösungen für knifflige Arzneiformen
Referent: Apotheker Dr. Wolfgang Kircher
Psychopharmaka – was man zu Nebenwirkungen und Interaktionen bei einer Medikationsanalyse wissen sollte
Referentin: Apothekerin Prof. Dr. Martina Hahn
Alle Details zu den Seminaren sowie zur Anmeldung können Sie auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz nachlesen.
Das Seminarprogramm und die Abstracts können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
DPhG: Vortragsveranstaltungen Wintersemester 2018/19
DPhG LG Hessen RG Rhein/Main
LAK Hessen Region Frankfurt
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Die Vortragsveranstaltungen der DPhG stehen im Winterhalbjahr unter der Themenüberschrift „Nervensystem". Folgende Vorträge erwarten Sie noch:
15.01.2019 |
Dr. med. Alexander Rose |
Das Restless-Legs-Syndrom – Läufst Du noch oder schläfst Du schon? |
05.02.2019 |
Sven Siebenand |
Neue Arzneistoffe 2018 – eine kritische Bewertung |
Die Vorträge finden jeweils um 20:15 Uhr im Biozentrum der Universität Frankfurt statt,
Max-von-Laue-Str. 9 (Campus Riedberg), Hörsaal B 1 (großer Hörsaal), 60438 Frankfurt am Main.
Jede Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
Das Vortragsprogramm können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
Hessische Woche der Rezeptur
Eine ganze Woche lang möchten wir uns dem Thema „Rezeptur“ mit verschiedenen Fortbildungsformaten widmen.
In einem lockeren Mix aus Workshops, Abendvorträgen, Online-Seminaren und Seminaren beleuchten wir die Vorgänge in der Rezeptur praxisnah und aus verschiedenen Blickwinkeln.
Kapselherstellung, Korrekturfaktor, Cannabis, aber auch nützliche Tools zur Unterstützung im Rezepturalltag sind nur einige der Themen, die auf dem Programm stehen.
Wir hoffen, dass in diesem breitgefächerten Angebot auch etwas Interessantes für Sie dabei ist und freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Die Anmeldung zu den verschiedenen Veranstaltungen ist >> online möglich.
Nähere Informationen erhalten Sie als PDF über den untenstehenden Link.
Fortbildungsheft erstes Halbjahr 2019 – Neuerung und Fehlerteufel
In wenigen Tagen erhalten Sie das Fortbildungsheft für das erste Halbjahr 2019.
Für alle digital-affinen Mitglieder steht das >> PDF des Hefts ab sofort auch auf unserer Homepage zur Verfügung:
Leider hat sich trotz aller Sorgfalt ein Fehlerteufel bei dem Abstract von Professor Pfaffendorf (12.02.2019 in Wiesbaden) eingeschlichen, wir bitten dies zu entschuldigen. Das korrekte Abstract finden Sie sowohl im PDF des Fortbildungsheftes als auch hier:
Anticholinergika – Freund oder Feind?
Der neuronale Botenstoff Acetylcholin erfüllt zahlreiche Funktionen in unserem Körper. Im Gehirn ist er essentieller Bestandteil zahlreicher Prozesse der Kognition und Steuerung, in der Peripherie werden mit Hilfe von Acetylcholin die Signale der Motoneurone auf die Skelettmuskulatur übertragen, die ganglionäre Umschaltung vom ersten auf das zweite Neuron der vegetativen Nervenfasern realisiert und die Endorgane des parasympathischen Teils dieses Nevensystems angesprochen.
Diese Vielzahl von Funktionen lässt verständlich werden, dass die cholinerge Übertragung ein großes Potential für pharmokotherapeutische Beeinflussung, aber auch für zahlreiche unerwünschte Wirkungen in sich trägt.
In dem Seminar werden, aufbauend auf den physiologischen und pathophysiologischen Grundlagen der cholinergen Signalübertragung, die therapeutischen Einsatzmöglichkeiten von dessen Aktivierung oder Hemmung besprochen.
So segensreich die Möglichkeiten der therapeutischen Beeinflussung der cholinergen Signalübertragung auch sein mögen, das unbeabsichtigte Interferieren mit diesem System ist, eben wegen dessen vielfältigen Funktionen und Angriffsorten, für viele Arzneimitteltherapien ein schwerwiegendes Problem.
Die Kenntnis möglicher cholinerger und anticholinerger Wirkungen und den daraus resultierenden Nebenwirkungen und Kontraindikationen sind eine wichtige Voraussetzung für eine fachgerechte Beratung bei der Abgabe verschreibungspflichtiger aber auch verschreibungsfreier Medikamente im Sinne einer Selbstmedikation.
Themenschwerpunkte:
Anticholinergika in der Therapie
Anticholinerge Effekte als unerwünschte Wirkungen
Anticholinergika in der Selbstmedikation
Des Weiteren bitten wir zu beachten, dass sich nach Redaktionsschluss noch eine Terminänderung ergeben hat:
Der Vortrag von Herrn Dr. Enzel am 23. Mai 2019 in Wiesbaden zum Thema „Update Allergischer Erkrankungen“ wird auf den 13. Mai 2019 vorverlegt.
Die korrigierten Seiten des Fortbildungsheftes können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Berufspolitische Informationsveranstaltung der LAK Hessen für junge Apotheker
Haben Sie Interesse an der Standespolitik?
Was macht meine Kammer überhaupt? Wie sieht der berufsrechtliche Rahmen aus? Wer macht was in der Berufspolitik?
Wie kann ich mich einbringen? Wie sieht ehrenamtliches Engagement aus?
Wie ist die Zusammenarbeit Ehrenamt/Hauptamt? Was ist der Vorteil der Selbstverwaltung?
Wie funktioniert die Vertretung auf Landes- und Bundesebene?
Wenn Sie sich diese oder andere Fragen stellen, dann kommen Sie zur berufspolitischen Informationsveranstaltung der Landesapothekerkammer Hessen für junge oder junggebliebene Apothekerinnen und Apotheker – wir wollen mit Ihnen ins Gespräch kommen und freuen uns, Sie kennenzulernen!
In kurzen Impulsvorträgen (Ursula Funke, Ulrich Laut, Daniela Pach, Johanna Hauser) werden die berufspolitischen Rahmenbedingungen umrissen und die Aufgaben der Kammer vorgestellt. Im Anschluss ist ein Austausch in lockerer Atmosphäre möglich.
Wann?
Montag, 25. Februar 2019
18:00 bis ca. 21:00 Uhr
Wo?
Radisson Blu
Franklinstraße 65
60486 Frankfurt am Main
Die Veranstaltung ist kostenfrei, aus organisatorischen Gründen aber >> anmeldepflichtig.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Anmeldebestätigungen verschickt werden.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Fertigarzneimittelseminar „Haut“
Das Abschlusssemester Pharmazie im Wintersemester 2018/19 lädt Sie herzlich zum Fertigarzneimittelseminar am Mittwoch, den 6. Februar 2019, von 9 bis ca. 15 Uhr ein. Die Veranstaltung findet im Hörsaal B1 des Biozentrums am Campus Riedberg der Goethe-Universität Frankfurt am Main statt.
Veranstaltungsort:
Biozentrum
Gebäude N 100, Hörsaal B 1
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main
Weitere Informationen und den Veranstaltungsplan stellen wir Ihnen als PDF zum Download bereit.
Modulare Fortbildung: Medikationsanalyse, Medikationsmanagement zum Thema „Besonderheiten der Pharmakotherapie des älteren Patienten“
Am 9. Februar 2019 findet in Frankfurt am Main ein Seminar im Rahmen der modularen Fortbildung „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement“ statt. Die Fortbildung hat Besonderheiten der Pharmakotherapie des älteren Patienten zum Inhalt. Als Referenten konnten Dr. Gesine Picksak, Hannover, und Dr. Pamela Kantelhardt, Frankfurt am Main, gewonnen werden.
An zahlreichen Fallbeispielen aus der Praxis werden wichtige Grundlagen der Arzneimitteltherapie bei älteren Patienten erarbeitet. Im Besonderen werden die physiologischen Veränderungen im Alter und deren Auswirkungen auf Arzneimitteltherapie bei geriatrischen Patienten thematisiert. Grundlagen zur Identifikation potenziell inadäquater Arzneimittel für geriatrische Patienten werden erlernt. Knifflige Situationen aus der Praxis rund um das Arzneimittel und dessen Handhabung sowie die Applikation von Arzneiformen werden besprochen und Lösungsansätze abgeleitet. Die Teilnehmer werden unter anderem in die Situation eines geriatrischen Patienten versetzt und erleben – wenn gewünscht – Applikation und Handhabung als „alter Patient“.
Ziel der Fortbildung wird es sein, arzneimittelbezogene Probleme im Alter zu identifizieren und daraus Möglichkeiten zur Therapieoptimierung abzuleiten. Die Medikationsanalyse von Polymedikation bei älteren, meist multimorbiden Patienten wird an Fallbeispielen trainiert.
Die Fortbildung wird interaktiv gestaltet und alle Inhalte werden an Praxisbeispielen erlernt und vertieft.
Den Artikel können Sie als PDF über den untenstehenden Link herunterladen.
Termine 2019: Begleitende Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt.
Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Termin Teil 1:
18. bis 29. März 2019
Veranstaltungsort:
Biozentrum Niederursel
Hörsaal B 1, Gebäude N 100
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main
Termin Teil 2:
19. bis 30. August 2019
Veranstaltungsort:
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 15 − Chemie
Hörsaal A +5/0030
Hans-Meerwein-Straße 8
35043 Marburg
Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >>Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.
Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.
Nähere Informationen erhalten Sie als PDF über den untenstehenden Link.
Prüfungstermine für die Weiterbildung 2019 in Hessen
Die Landesapothekerkammer Hessen gibt die Prüfungstermine 2019 mit jeweiligem Anmeldeschluss für folgende Weiterbildungsgebiete und -bereiche bekannt:
Allgemeinpharmazie |
02.04.2019 / 15.10.2019 |
Anmeldeschluss: |
Klinische Pharmazie |
09.04.2019 / 22.10.2019 |
Anmeldeschluss: |
Pharmazeutische Analytik |
28.05.2019 |
Anmeldeschluss: 16.04.2019 |
Pharmazeutische Technologie |
25.06.2019 |
Anmeldeschluss: 14.05.2019 |
Arzneimittelinformation |
07.05.2019 / 10.09.2019 |
Anmeldeschluss: |
Onkologische Pharmazie |
14.05.2019 / 03.09.2019 |
Anmeldeschluss: |
Falls sich für einen Prüfungstag mehr Prüfungskandidaten anmelden als geprüft werden können, werden die Anmeldungen nach Posteingang berücksichtigt. In diesem Fall wird ein weiterer Termin angeboten.
Liegen bei Ablauf der Anmeldefrist noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vor, können diese nachgereicht werden.
Die Übersicht können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
An alle Apothekenleiter: Beschäftigung Apotheker aus EU/Drittstaaten
Da es immer wieder zu Fragen hinsichtlich der Beschäftigung von Apothekern aus der EU bzw. Drittstaaten kommt, möchten wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte kurz darlegen.
Wenn Sie einen Apotheker aus der EU oder Drittstaaten beschäftigen bzw. beschäftigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:
Diese Apotheker benötigen für eine pharmazeutische Tätigkeit in einer Apotheke eine BERUFSERLAUBNIS. Diese wird beim Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) beantragt, zusammen mit dem Antrag auf Approbation.
Diese Apotheker dürfen pharmazeutische Tätigkeiten nur UNTER AUFSICHT ausführen und das auch erst, wenn eine gültige Berufserlaubnis vorliegt.
Apotheker, die mit einer Berufserlaubnis arbeiten, können unter Aufsicht VERGLEICHBAR einem Pharmazeuten im Praktikum eingesetzt werden.
Apotheker, die mit einer Berufserlaubnis arbeiten, haben NICHT den Status eines Pharmazeuten im Praktikum; Pharmazeut im Praktikum kann nur sein, wer das 2. Staatsexamen in Deutschland abgelegt hat.
Apotheker mit einer Berufserlaubnis sind PFLICHTMITGLIED der LAK Hessen und müssen angemeldet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen bzw. auf der Homepage des >> HLPUG.
Bitte beachten Sie, dass die Beschäftigung eines Apothekers aus dem EU/Drittstaat mit pharmazeutischen Tätigkeiten, ohne dass eine entsprechende Berufserlaubnis vorliegt, einen Straftatbestand darstellt. Zudem müssen Apotheker (auch solche mit Berufserlaubnis und unter Aufsicht) bei der LAK Hessen als Pflichtmitglied angemeldet werden.
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Ausbildungskostenzuschuss – Information für PKA-Ausbilder
Das Land Hessen fördert die Begründung von Ausbildungsverhältnissen mit benachteiligten Jugendlichen, die in anerkannten Ausbildungsberufen u. a. nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausgebildet werden. Dies trifft z.B. auf Auszubildende zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten zu.
Die zur Förderung anstehenden Auszubildenden
haben maximal einen Hauptschulabschluss,
müssen bei Ausbildungsbeginn mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sein,
dürfen mit dem Antragsteller/Gesellschafter oder den Antragstellern/Gesellschaftern nicht verheiratet oder im ersten oder zweiten Grad verwandt sein,
dürfen noch keine andere abgeschlossene Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HWO) haben,
beginnen ihre Ausbildung im Antragsjahr.
Förderungswürdige Jugendliche sind insbesondere
Abgehende aus Förderschulen und ehemalige Förderschüler/innen sowie Personen mit Problemen, die ihre Leistungsfähigkeit einschränken,
junge Menschen in der Nähe einer anerkannten Lernbehinderung,
sonstige Benachteiligte, denen im Rahmen vorrangiger Leistungsgesetze oder Programme nicht zur Einmündung in eine betriebliche Ausbildung verholfen werden kann,
Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses müssen vor Abschluss des Ausbildungsvertrags schriftlich beim Regierungspräsidium Kassel eingegangen sein. Weitere Informationen erhalten Sie beim >> Regierungspräsidium Kassel
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Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum
Seit 2018 besteht für Pharmazeuten im Praktikum in hessischen Apotheken die Möglichkeit, die eigenen Stärken und Schwächen bei der Rezepturherstellung in einem Kapselringversuch überprüfen zu lassen. Auch in 2019 bietet die Landesapothekerkammer Hessen dies wieder an. Das Angebot ist kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglied der LAK Hessen sind.
Im Februar findet der erste Kapsel-Ringversuch statt, weitere Möglichkeiten einen Kapselringversuch durchzuführen gibt es im Juni sowie im September.
Kostenfreie Teilnahme möglich
Mit der Teilnahme am Kapselringversuch kann bereits in der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung der Rezeptur dargestellt werden. Die Landesapothekerkammer Hessen bietet daher ihren Mitgliedern einen kostenfreien Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum an. Dieser kann von jedem Pharmazeut im Praktikum, der Mitglied der LAK Hessen ist, einmalig während seiner Ausbildungszeit in der öffentlichen Apotheke durchgeführt werden. Bei der Herstellung sollte der Pharmazeut im Praktikum die in 2018 von der LAK Hessen versendete, zum Aushang in der Rezeptur gedachte Kapselkarte nutzen. Die Herstellung und Einsendung der Kapseln muss jeweils in der ersten Hälfte des genannten Prüfmonats erfolgen (Februar, Juni oder September). Die Ergebnismitteilung erfolgt nach ca. zwei bis drei Monaten an die Apotheke; der Pharmazeut im Praktikum erkundigt sich dort selbstständig nach den Ergebnissen, sofern er zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr in seiner Praktikumsapotheke tätig ist. Eine zusammenfassende und anonymisierte Vorstellung der Ergebnisse mit möglichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rezepturqualität erfolgt zusätzlich während der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Herbst.
Die Anmeldung erfolgt mit dem >> Anmeldeformular, das Sie in unserem Servicebereich finden.
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Externe Qualitätsüberprüfung
Das neue Jahr steht vor der Tür und auch 2019 hat Ihre Landesapothekerkammer Hessen wieder Angebote zur externen Qualitätsüberprüfung für Sie zusammengestellt.
Rezeptur-Ringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V.
Auch im kommenden Jahr unterstützen wir Sie gerne und übernehmen die Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch. Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2019 „Halbfeste Zubereitung mit Nystatin" finden Sie auf unserer Homepage im >> Servicebereich. Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2019.
Pseudo-Customer-Fortbildung
Des Weiteren übernimmt die LAK Hessen für die ersten 300 Anmeldungen wieder die Kosten für einen Pseudo-Customer-Besuch in Ihrer Apotheke. Für die Anmeldung erhalten Sie wie gewohnt Anfang Januar 2019 ein separates Schreiben von uns per Post mit dem Anmeldebogen. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare akzeptiert werden.
CRITICAL INCIDENT REPORTING SYSTEM (CIRS) – Wir lernen aus Fehlern
Auch diesen Monat finden Sie wieder einen von Apothekern kommentierten Fehlerbericht aus dem CIRS www.jeder-fehler-zaehlt.de in LAK aktuell. Neu ist, dass ärztliche Kollegen den Fehler noch einmal gezielt mit Blick auf die Schnittstellen kommentiert haben.
Diesmal geht es um eine fehlerhafte Dosierung aufgrund einer dem Patienten fehlenden Information – verursacht durch missverständliche Technik.
Sie finden unseren Kommentar auch auf der Homepage von www.jeder-fehler-zaehlt.de – hier wird er parallel veröffentlicht, damit Arzt und Apotheker gemeinsam aus Fehlern lernen.
Jeder Fehler zählt - Fehlerbericht Nr. 920
Eingabemaske (Medikation) missverständlich
Aus: Jeder Fehler zählt
Was ist passiert? Welche Folgen hatte es für den Patienten?
Medikationsfehler:
Dekristol 20.000 wurde nicht wöchentlich, sondern täglich eingenommen.
Bewertung aus Sicht der Apotheke – Ursachen und Möglichkeiten zur Vermeidung von Risiken
Die tägliche anstelle einer geplanten wöchentlichen Einnahme ist als Fehlerart bekannt. Oftmals sind die Auswirkungen deutlich schwerwiegender als im vorliegenden Fall, da häufig Wirkstoffe mit enger therapeutischer Breite oder schwerwiegenden Nebenwirkungen bei Überdosierung betroffen sind (Methotrexat, Bisphosphonate) [1].
Eine sichere Einnahme ist nur dann gewährleistet, wenn der Patient alle relevanten Informationen zu seiner Arzneimitteleinnahme hat. Diese Informationen können mit dem bundeseinheitlichen Medikationsplan vermittelt werden, unterstützt durch eine gezielte Beratung des Patienten.
Häufig stellt sich die umfangreiche Erläuterung des Medikationsplans im Alltag als schwierig umsetzbar dar. In der Arztpraxis wird der Medikationsplan häufig erst am Ende des Kontaktes durch die MFA ausgehändigt, in der Apotheke wird er nicht immer vorgelegt. So können missverständliche oder fehlerbegünstigende Angaben (wie im vorliegenden Fall) nicht identifiziert und korrigiert werden. Eine gezielte Beratung kann zudem nicht stattfinden.
Ergänzend zum Medikationsplan muss der Apotheker bei Abgabe von besonderen Darreichungsformen bzw. besonderen Einnahmeintervallen (wie „einmal wöchentlich“) hierzu gezielt beraten. Besonderheiten in der Arzneimitteltherapie, die vom „Normalen“ abweichen, sind besonders beratungsbedürftig. Eventuell wäre in diesem Fall durch die gezielte Beratung dem Patienten diese Information im Gedächtnis geblieben und er wäre mit dem Medikationsplan zur Abklärung einer Unstimmigkeit (Medikationsplan „einmal täglich“, Beratung „einmal wöchentlich“) zurück zu Apotheker oder Arzt gekommen für eine Rückfrage.
Kommentar Jeder Fehler zählt:
Die Praxis hat in der internen Analyse bereits erkannt, dass es nicht das Versagen eines einzelnen Mitarbeitenden war, sondern ein systematischer Fehler hinter der Fehldosierung steckte. Die Eingabemaske des Praxisverwaltungssystems (PVS) dieser Praxis sieht im digitalen Medikationsplan ein Feld für „Bemerkungen“ vor, in das die Angabe „einmal pro Woche“ eingetragen wurde. Dieses Feld wurde aber durch das PVS bislang nicht auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan gedruckt (obwohl es dort eine Spalte „Hinweise“ gibt).
Erfreulicherweise hat sich die Praxis bereits an die Herstellerfirma des PVS gewendet mit der Bitte, in der Software eindeutig zu kennzeichnen, welche Felder auf dem Medikationsplan erscheinen und welche nicht. Darüber hinaus wäre es hilfreich, wenn die Software (wie gefordert) ermöglicht, Medikamente in einem separaten Abschnitt anzugeben, die „zu besonderen Zeiten anzuwenden“ sind. Hier gehört eine Medikation, die einmal wöchentlich eingenommen werden soll, ebenso hin wie ein Schmerzpflaster, das alle drei Tage gewechselt wird. Diese getrennte Auflistung von täglichen und nicht-täglichen Medikationen erleichtert die Erkennung für Patienten, Ärzte und Apotheker.
Merke: Insbesondere ungewöhnliche Dosierungsintervalle erhöhen das Risiko für Einnahme-/Applikationsfehler. Schriftliche Einnahmeinformationen, wie der bundeseinheitliche Medikationsplan, erhöhen die Sicherheit für Patienten. Dafür muss der Plan jedoch eindeutig sein und alle wichtigen Informationen enthalten. Apotheker und Ärzte können gemeinsam – durch gegenseitige Vier-Augen-Kontrolle – einen eindeutigen und fehlerfreien Medikationsplan – und damit die Arzneimitteltherapiesicherheit – sicherstellen.
Literatur
[1] https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Gremien/RoutinesitzungPar63AMG/82Sitzung/pkt-3-1-9.pdf?__blob=publicationFile&v=1; letzter Aufruf am 14.11.2018.
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Leitlinien
BAK, DEGAM, AWMF und viele Fachgesellschaften erstellen und publizieren Leitlinien – da kann es mühsam sein, den Überblick zu behalten. Daher möchten wir Sie mit dieser Rubrik unterstützen, hinsichtlich relevanter Leitlinien auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz und übersichtlich finden Sie monatlich eine Zusammenfassung einer ausgewählten Leitlinie (LL) sowie ggf. bei erneuerten Leitlinien die wichtigsten inhaltlichen Änderungen. Für Interessierte finden sich die Links zu den besprochenen Leitlinien am Ende des Artikels.
Hausärztliche Leitlinie Multimedikation
Die Leitlinie wurde bereits im Januar 2013 als neue LL veröffentlicht. Sie entstand federführend durch die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) durch die Leitliniengruppe Hessen.
Ziel der LL ist es, Empfehlungen für den Umgang mit Multimedikation bei Erwachsenen und geriatrischen Patienten zu geben.
In der Leitlinie wird der gesamte Medikationsprozess thematisiert. Diese Inhalte können auf die Apotheke übertragen werden – insbesondere bei der Beratung zur Selbstmedikation und bei der Erstellung von Medikationsanalysen.
Wichtig sei zunächst eine Bestandsaufnahme der aktuellen Medikation (auch: Arzneimittelanamnese). Nur so kann eine Verordnungsentscheidung bzw. in der Apotheke eine Empfehlung für die Selbstmedikation sicher getroffen werden [1]. Es sollte eine Bewertung der Medikation erfolgen. Dies geschieht in der Apotheke zum Beispiel bei einer Medikationsanalyse (z.B. im Rahmen von >> ATHINA). Eine Bewertung sollte auch vor einer Präparate-Empfehlung stehen [2]. Bewertungen können z.B. durch die Priscus-Liste, die Start-Stopp-Liste, den Medication Appropriateness Index (MAI), den Garfinkel-Algorithmus u.v.m. erfolgen [3-6].
In der Leitlinie wird der Kooperation von und Kommunikation zwischen Apotheker und Arzt eine große Bedeutung beigemessen. Eine Stammapotheke wird empfohlen, insbesondere die Interaktionschecks werden empfohlen. Hier wird besonders darauf hingewiesen, dass durch die Einbindung des Apothekers sowohl verordnete Medikamente als auch OTC erfasst werden sollten, damit die Kenntnis über die gesamte (aktuelle) Medikation des Patienten gewährleistet ist. Auch dass die Beratung für eine sichere Arzneimittelanwendung u.a. durch den Apotheker erfolgen sollte, ist beschrieben. Der Medikationsplan für Patienten wird als Instrument der sicheren Arzneimitteltherapie beschrieben.
Für die hausärztliche Praxis werden Empfehlungen gegeben zur Reduktion von Multimedikation. An diesen orientieren können sich auch Apotheker, die die Medikation der Patienten einer Medikationsanalyse unterziehen. Die Medikationsanalyse kann den Arzt bei der Reduktion unangemessener Multimedikation unterstützen bzw. diese sogar auslösen.
Die Hausärztlichen Schlüsselfragen können auch bei einer Arzneimittelanamnese in der Apotheke hilfreich sein:
Wie erfasse ich die Medikation?
Wie erfahre ich die gesamte Medikation (auch die Selbstmedikation) des Patienten?
Wie erhalte ich Informationen über die Therapien anderer Behandler?
Wie erfahre ich von Anwendungsproblemen und Widerständen gegen die Arzneitherapie auf Seiten der Patienten?
Wie erkenne ich Einnahmefehler und Non-Adhärenz?
Wie vereinfache ich das Einnahmeschema?
Wie führe ich in vertretbarer Zeit einen Arzneimittelcheck durch?
Merke für die Apothekenpraxis:
Arzneimittelbezogene Probleme (AbP) treten bei Multimedikation (und im Alter) deutlich häufiger auf. In der hausärztlichen Leitlinie Multimedikation werden Tipps für Apotheker und Arzt gegeben, wie unangemessene Multimedikation vermieden und reduziert werden kann – auch durch Kooperation und Kommunikation!
Am 9. Februar 2019 findet eine Fortbildung der LAK Hessen statt im Rahmen der modularen Fortbildung: Medikationsanalyse, Medikationsmanagement (Thema: Besonderheiten der Pharmakotherapie des älteren Patienten). In dieser werden viele Instrumente und Inhalte der Hausärztlichen Leitlinie Multimedikation vorgestellt und geübt.
Hier können Sie die >> Leitlinie (letzter Aufruf am 20.11.2018) nachlesen.
Literatur:
[1] Kantelhardt P, Die optimale Arzneimittelanamnese; PZ Prisma 2018; 25(1):19-25
[2] https://www.abda.de/fileadmin/assets/Praktische_Hilfen/Leitlinien/Selbstmedikation/LL_Info_Beratung_SM.pdf; letzter Aufruf am 22. November 2018
[3] http://priscus.net/download/PRISCUS-Liste_PRISCUS-TP3_2011.pdf; letzter Aufruf am 22. November 2018
[4] Gallagher PF, Ryan V, Byrne S et al. STOPP (Screening 62 Tool of Older Persons` potentially inapprioriate Prescriptions) and START (Screening Tool to Alert Doctors to Right Treatment): consensus validation. Int J Clin Pharm Ther 2008; 46:72-83
[5] Hanlon JT, Schmader K, Samsa GP, Weinberger M, Uttech KM, ILewis IK, Cohen HJ, Feussner JR. A method for assessing drug therapy appropriateness. J Clin EFpriscuspidemiol 1992; 45: 1045-1051
[6] Garfinkel D, Mangin D. Feasibility study of a systematic approach for discontinuation of multiple medications in older adults. Arch Intern Med 2010; 170(18): 1648-1654
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AMINO-Datenbank: Für Sie gefunden und aufbereitet
Thema: AM-Sicherheit
Frage: Wie sieht die Datenlage zu der Interaktion zwischen H1-Antihistaminika und oralen Kontrazeptiva/Östrogenen (Induktion mikrosomaler Leberenzyme und damit Wirkverlust) und Benzodiazepinen und Kontrazeptiva aus?
Kommentar:
Fast alle Informationen bezüglich Interaktionen hormoneller Kontrazeptiva stammen von kombinierten oralen Kontrazeptiva (Estrogen-Gestagen-Kombination). Die meisten klinisch relevanten Interaktionen sind auf einen gesteigerten Metabolismus zurückzuführen. Ethinylestradiol wird hepatisch über CYP3A4 und CYP2C9 metabolisiert. Induktoren dieser Enzyme können somit die Clearance von Ethinylestradiol erhöhen und zu einer verminderten Wirksamkeit der oralen Kontrazeptiva führen.
Eine pharmakokinetische Beeinflussung der H1-Antihistaminika Doxylamin und Diphenhydramin durch orale Kontrazeptiva scheint nicht stattzufinden. Allerdings stammen die Daten aus sehr kleinen Studien (13 bzw. 10 Frauen). Untersucht wurde nur die Beeinflussung einer Einzeldosis der genannten H1-Antihistaminika. Es existieren Fallberichte zum Therapieversagen von oralen Kontrazeptiva in Kombination mit Doxylamin, Chorphenamin (allerdings in Kombination mit Penicillin) und unbekannten H1-Antihistaminika. Diese Fälle werden als zufällige Assoziation bewertet. Obwohl Studien zur pharmakokinetischen oder pharmakodynamischen Interaktion zwischen oralen Kontrazeptiva und H1-Antihistaminika fehlen, gibt es theoretisch keinen Grund für eine Interaktion. Es gibt keine Hinweise, dass H1-Antihistaminika Induktoren oder Inhibitoren von CYP3A4 oder CYP2C9 sind und somit mit Ethinylestradiol interagieren könnten. In uns zugänglichen Datenbanken (Lexicomp® Drug Interactions, Interaktions-Check der ABDA-Datenbank) konnten wir keine Interaktion von Ethinylestradiol bzw. Estradiol mit H1-Antihistaminika finden.
Kombinierte hormonelle Kontrazeptiva stehen im Verdacht, möglicherweise die Clearance von Chlordiazepoxid, Flurazepam, Clobazam und Diazepam zu reduzieren. In einem geringeren Ausmaß wurde dies auch bei Nitrazepam beobachtet. Vermutet wird die Beeinflussung des Metabolismus der Benzodiazepine durch orale Kontrazeptiva über eine Reduktion des oxidativen Metabolismus vermutlich über CYP2C19.
Dagegen scheinen sie die Clearance von Oxazepam, Lorazepam, Lormetazepam und Temazepam zu erhöhen, vermutlich über eine Erhöhung der Glucuronidierung.
Alprazolam, Bromazepam, Clotiazepam, Midazolam und Triazolam scheinen nicht oder nur in einem sehr geringen Ausmaß beeinflusst zu werden. Die Datenlage zu dieser Interaktion ist unklar und wird von den Herstellern unterschiedlich angegeben.
In der Regel sind keine Maßnahmen erforderlich. Auf eine verringerte bzw. verstärkte Wirkung der Benzodiazepine ist zu achten.
Es gibt Hinweise, dass Chlordiazepoxid, Diazepam und Nitrazepam möglicherweise das Risiko für das Auftreten von Durchbruchblutungen bei Frauen, die orale Kontrazeptiva einnehmen, erhöhen. Der Mechanismus ist nicht bekannt. Eine verminderte kontrazeptive Wirkung wurde allerdings nicht beobachtet.
Zusammenfassung:
Eine Interaktion oraler Kontrazeptiva mit H1-Antihistaminika ist unwahrscheinlich. Mit Benzodiazepinen findet eine Interaktion statt. Hier ist auf eine verringerte bzw. verstärkte Wirkung der Benzodiazepine zu achten. Eine verminderte kontrazeptive Wirkung wurde allerdings nicht beobachtet.
Quelle: AMINO-Datenbank
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Was sind RAS-/RAN-I-Meldungen?
Bei den Rapid Alert Notification/Rapid Alert System Klasse 1 (RAS-/RAN-I)-Meldungen handelt es sich um ein Schnell-Warn-System. Es dient zur Information über das Auftreten schwerer Fälle von Arzneimittelrisiken, die durch Qualitätsmängel verursacht wurden.
Die Landesapothekerkammer Hessen erhält die RAS-/RAN-I-Meldungen vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) mit der Bitte, ihre Mitglieder zu informieren. Da dem HMSI die Veröffentlichung auf der Homepage nicht weitreichend genug erschien, erfolgt die Weitergabe zur Kenntnis seit ca. einem Jahr auch per E-Mail an die Apothekenleiter.
Wie verhalte ich mich, wenn ich eine betroffene Charge bei mir in der Apotheke habe?
Nehmen Sie diese Charge in Quarantäne.
Im Hintergrund finden durch die zuständigen Stellen weitere Recherchen statt und eventuell notwendige Rückrufe bzw. Informationen zum Ablauf dieser werden vorbereitet. Diese Informationen erhalten Sie dann auf gewohntem Wege (AMK, PZ/DAZ, Großhandel) für die weitere Verarbeitung.
Im Zweifelsfall sind auf dem RAS-/RAN-I-Formular auch immer Ansprechpartner der betroffenen Hersteller angegeben, die Sie kontaktieren können.
Wo finde ich die wichtigsten Informationen in dem RAS-/RAN-I-Formular?
Die für Sie wesentlichen Informationen finden sie unter folgenden Punkten:
04 – Produktname
10 – Chargennummer
15 – Hersteller und Kontaktperson
18 – Details zum Qualitätsmangel
Warum sind die Formulare auf Englisch?
Im Zuge der Harmonisierung, der europaweiten Auslieferungen mancher Arzneimittel und der daraus resultierenden Involvierung europäischer Behörden (z.B. EMA) ist die Amtssprache der RAS-/RAN-I-Formulare Englisch.
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Ankündigung: Pharmacon in Schladming
Vom 20. bis 25. Januar 2019 findet die 49. Internationale Pharmazeutische Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer in Schladming statt. Thema im Januar ist die Pharmakotherapie kardiovaskulärer Erkrankungen. Weitere Informationen, auch zur Anmeldung, finden Sie >> hier.
Eine Programmübersicht können Sie als PDF über den untenstehenden Link herunterladen.
Apotheker ohne Grenzen erhält Else Kröner Fresenius Preis für den langjährigen Einsatz in den Slums von Buenos Aires
Apotheker ohne Grenzen wurde Ende November in Berlin mit dem diesjährigen Else Kröner Fresenius Preis für Medizinische Entwicklungsarbeit für das Projekt „Verbesserung der medizinischen Ausbildung und der Patientenversorgung bei nicht-übertragbaren Krankheiten: Zehn Jahre gesicherter Zugang zu Diagnose und Therapie der Hypertonie, Diabetes, Hypercholesterinämie und/oder Adipositas für Slum-Bewohner von Buenos Aires“ ausgezeichnet.
Stolz nahm die AoG-Projektleiterin für Argentinien, Dr. Carina Vetye, den mit 100.000 Euro dotierten Preis von Dr. Dieter Schenk, Vorsitzender des Stiftungsrates der Else Kröner-Fresenius-Stiftung (EKFS), im Beisein des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, entgegen.
Die deutsch-argentinische Pharmazeutin gründete und führt als Projektleiterin für Apotheker ohne Grenzen Deutschland e.V. (AoG) eine Apotheke mit sechs ehrenamtlichen argentinischen Kolleginnen in einem Slum von Buenos Aires. Ausgezeichnet wurde ihre langfristige geduldige Arbeit mit Patienten, die an nicht-übertragbaren Krankheiten wie z.B. Diabetes, Hypertonie, Hypercholesterinämie und Adipositas leiden.
Seit zehn Jahren kooperiert Apotheker ohne Grenzen nun bereits mit dem städtischen Gesundheitszentrum Nr. 16 in Villa Zagala, einem Armenviertel in Buenos Aires mit einem Einzugsbereich von 25.000 - 30.000 Menschen. Im Slum fehlt es an Basis-Arzneimitteln, aber auch an pharmazeutischer Beratung durch Fachpersonal. Die Bewohner verfügen meist nur über informelle Jobs ohne Krankenversicherung. Ein Grund, warum dort keine Hausärzte tätig sind. Daher ist das Gesundheitszentrum mit der angeschlossenen AoG-Apotheke die einzige und wichtigste Anlaufstelle für Kranke. „Die Folgen der nicht-übertragbaren Krankheiten wie Schlaganfall und Amputation lassen die Familien noch tiefer ins Elend sinken. Besonders grausam dabei ist, dass die benötigten Medikamente mittlerweile sehr preiswert sind, die Armen aber trotzdem nicht das Geld dafür haben“, berichtet Dr. Carina Vetye.
In Argentinien sind jährlich über 30 Prozent der Todesfälle auf kardiovaskuläre Erkrankungen zurückzuführen. Die Prävalenz von erhöhtem Blutdruck-, Blutzucker- und Blutfettwerten und damit einhergehend steigendem, kardiovaskulären Risiko ist vor Ort bei Menschen mit geringer Schulbildung etwa doppelt so hoch – verglichen mit Akademikern.
Das argentinische AoG-Projekt sichert die langfristige, kostenlose medizinisch-pharmazeutische Versorgung der Slum-Bewohner. Allein für das Diabetesprogramm, in dem fast ausschließlich Typ 2-Patienten betreut werden, braucht Dr. Vetye über 300.000 Tabletten im Jahr. „Viele müssen bis zu acht Tabletten täglich einnehmen, oft auch gegen Bluthochdruck und Fettstoffwechselstörungen“, unterstreicht sie. Unterstützend werden im Projekt diverse Präventionsprogramme (u.a. Bewegung für Senioren, gesundes und günstiges Essen, zuckerarme Ernährung) angeboten, um weitere Betroffene zu vermeiden, denn der medizinisch-pharmazeutische Bedarf im Slum ist derzeit bereits groß: Die Diabetes-Rate unter den Bewohnern schätzt Dr. Vetye auf mindestens zehn Prozent – gut 2.000 Menschen, für deren Versorgung derzeit weder Personal noch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Mit Hilfe des Else Kröner Fresenius Preises werden von AoG bis 2021 zusätzlich benötigtes Personal und fehlende Medikamente finanziert. „Wir danken der Else Kröner Fresenius Stiftung für die Würdigung unserer Arbeit und die finanzielle Unterstützung im Namen aller Patienten“, betonte Jochen Schreeck, Vorstandsvorsitzender von Apotheker ohne Grenzen, bei der Preisverleihung, „und freuen uns sehr, dass wir dort weiter für die Menschen tätig sein können.“
v.l.n.r..: Dr. Dieter Schenk (Vorsitzender des EKFS Stiftungsrates), Dr. Judith von Heusinger (Projektleiterin medizinisch-humanitäre Entwicklungszusammenarbeit der EKFS), Dr. Bibiana Pignolino (Direktorin des Gesundheitszentrums in Buenos Aires), Dr. Claudia Dreyer (argentinische Vertreterin von Apotheker ohne Grenzen), Dr. Carina Vetye (AoG-Projektleiterin/Argentinien), argentinischer Botschafter Edgardo Malaroda, Laudatorin Christiane Fahrmbacher-Lutz (Apotheker ohne Grenzen), Stephan Sturm (Vorsitzender des Vorstands der Fresenius Management SE) und Katie Dain (CEO der NCD Alliance) – © Foto: Janine Schmitz/photothek.net
Apotheker ohne Grenzen
>> Apotheker ohne Grenzen Deutschland e.V. (AoG) ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in München und gehört zu dem weltweiten Netzwerk von „Pharmaciens sans Frontiers“. Seit der Gründung im Jahr 2000 setzt sich Apotheker ohne Grenzen für eine nachhaltige Gesundheitsversorgung der Menschen in Entwicklungsländern ein. AoG leistet schnelle und flexible pharmazeutische Nothilfe nach Katastrophen und unterstützt in langfristigen Projekten lokale sowie internationale Partner mit der Beschaffung von lebenswichtigen Medikamenten und pharmazeutischem Know-how. Mit über 1.800 Mitgliedern engagiert sich der Verein in zwei nationalen Projekten in Berlin und Mainz und die zwölf, deutschlandweiten Regionalgruppen organisieren mehrmals im Jahr Infoveranstaltungen, Charity-Events und Vorträge. Apotheker ohne Grenzen schult zudem pharmazeutisches Fachpersonal in den jeweiligen Projektländern und führt dreimal im Jahr Einsatzkräfteschulungen im Inland durch, um deutsche Apotheker und Pharmaziestudenten auf einen ehrenamtlichen Einsatz vorzubereiten.
Information zum Else Kröner Fresenius Preis
Als Anerkennung für besondere Leistungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit verleiht die >> EKFS einmal jährlich den Else Kröner Fresenius Preis für Medizinische Entwicklungszusammenarbeit. Der mit 100.000 € dotierte Preis würdigt Projekte, die der Verbesserung der medizinischen Versorgung in Entwicklungsländern dienen. In diesem Jahr steht die Prävention und Bekämpfung nicht-übertragbarer Krankheiten (non-communicable diseases – NCDs) im Fokus der Preisverleihung. Dazu zählen Erkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, chronische Atemwegserkrankungen und psychische Störungen.
Den Bericht können Sie als PDF über den untenstehenden Link herunterladen.
Seminartag für interprofessionelle Zusammenarbeit – Gemeinsam am Patienten für mehr Patientensicherheit
Ende November fand zum ersten Mal der Seminartag zur Interprofessionellen Zusammenarbeit des Instituts für Allgemeinmedizin der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt statt. Ziel des Seminares war eine bessere Vernetzung zwischen den einzelnen Professionen zu erreichen und dadurch die interprofessionelle Kommunikation zu stärken. Teilnehmer kamen aus den Reihen der Ärzte (in Fachweiterbildung), der VeraH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis), der Physiotherapeuten und der Apotheker (in Fachweiterbildung).
Gleich zu Beginn erfolgte eine intensive Durchmischung der einzelnen Professionen, diese bestimmte den kompletten Seminartag. Interprofessionell wurden live Gespräche mit der Patientin geführt und an diesem Patientenbeispiel eine bestmögliche Therapie gemeinsam erarbeitet.
In Fachgruppen wurden Herausforderungen in der interprofessionellen Zusammenarbeit herausgearbeitet und mit den Erfahrungen des Tages zum Ende des Seminars Lösungen gefunden. Als mögliche Schnittstellen verbessernde Kommunikation wurde SBAR (Situation – Background – Assessment – Recommendation) vorgestellt [siehe >> Beispiel].
Die Teilnehmer bewerteten das Konzept als durchgehend positiv. Insbesondere die gute Zusammenarbeit und die gute Atmosphäre wurden gelobt.
O-Ton der Teilnehmer:
„Das Seminar hat gemeinsame Interessen aller Professionen aufgedeckt und ich wünsche mir in Zukunft eine engere Zusammenarbeit und einen interprofessionellen Austausch in Form von regelmäßigen regionalen Netzwerktreffen.“
„Was mir der letzte Freitag mal wieder schön gezeigt hat ist: Ärzte sind auch nur Menschen und eine gute Kooperation verschiedener Berufsgruppen kann für alle extrem bereichernd sein.“
Mit der Kammer fortbilden
Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche Basis für Ihre weitere Qualifizierung legen.
Im Stellenmarkt der Landesapothekerkammer Hessen können Sie die aktuellen Stellenangebote und -gesuche finden. Unter der Rubrik Angebote und Gesuche können Sie nach aktuellen Stellenanzeigen suchen, aber auch eine Anzeige online aufgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stellenangebot oder Stellengesuch erst durch uns kontrolliert und freigeschaltet werden muss und daher nicht sofort auf unserer Seite erscheint. Die Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige erfolgt für Sie kostenlos.
LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.
Chefredaktion: AzetPR
Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Michael Aland, Johanna Hauser, Daniela Pach, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser
Redaktionsbeirat: Ursula Funke (Vorsitzende), Prof. Dr. Mona Abdel Tawab, Dr. Sebastian Barzen,
Dr. Reinhard Hoferichter, Dr. Cora Menkens, Dr. Otto Quintus Russe, Dr. Viola Schneider
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