LAK aktuell Ausgabe November 2018
LAK aktuell Ausgabe November 2018
Berufspolitisches Engagement ist essentiell
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn Sie in Ihr Berufsleben starten, werden Sie zwangsläufig Mitglied Ihrer Kammer – aber wissen Sie auch, was die Kammer macht, welche Aufgaben ihr übertragen sind, welchen Nutzen Sie von Ihrer Mitgliedschaft haben – und wie Sie sich aktiv einbringen können?
Selbstverwaltung ist wichtig: schließlich wissen wir Apotheker am besten, wie unser Beruf funktioniert und wir können sehr viel selber – natürlich immer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – regeln.
Aufgaben der Kammer, Serviceangebote für die Mitglieder, Interessenvertretung im Land und im Bund, Kooperation mit anderen Heilberufen, Behörden, Ministerien – wir wollen Ihnen aufzeigen, was unsere Aufgaben sind und welche Gebiete wir bearbeiten.
Neben einer schlagkräftigen Geschäftsstelle lebt aber Selbstverwaltung auch von ehrenamtlichem Engagement und berufspolitischem Nachwuchs: Wir wollen Ihnen die Möglichkeiten zeigen, wie Sie sich engagieren, in Gremien mitarbeiten können, welchen Einfluss wir in der Politik haben – und wo auch die Grenzen sind.
Gerade in schwierigen politischen Zeiten ist die Berufsvertretung gefragt und gefordert. Die Bedeutung der Apotheker als Arzneimittelfachleute in allen beruflichen Bereichen, den Stellenwert der Apotheker im Krankenhaus, die Vorteile unseres Systems der wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch inhabergeführte Apotheken muss der Politik und Gesellschaft ständig in Erinnerung gerufen und verdeutlicht werden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mehr über die Kammerarbeit wissen möchten, Sie neugierig sind, was wir machen und was Sie machen können. Daher lade ich Sie ganz herzlich zu unserer berufspolitischen Informationsveranstaltung für junge oder junggebliebene Apothekerinnen und Apotheker am Montag, 3. Dezember 2018, ein. Nähere Informationen finden Sie in diesem LAK aktuell.
Ihre
Ursula Funke
Ärzte und Apotheker im Dialog
Ärzte und Apotheker im Dialog: „Multimedikation bei älteren Patienten“
Interdisziplinäre Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker
ACHTUNG: Neuer Veranstaltungsort!
Termin: |
5. Dezember 2018 |
Uhrzeit: |
19:00 bis 21:30 Uhr |
Referenten: |
PD Dr. med Rupert Püllen |
Ort: |
Steuer-Fachschule Dr. Endriss |
Kosten: |
30,00 Euro |
Anmeldung: |
Christina Ittner, Tel. 06032 782-223, Fax 069 97672-67223 oder E-Mail: christina.ittner@laekh.de |
Achtung: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt!
Sie können den Veranstaltungshinweis über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Ärzte und Apotheker im Dialog: Multimedikation beim älteren Patienten
Lesen Sie zu dieser Veranstaltung auch einen Artikel der Referenten Dr. Christian Ude und PD Dr. Rupert Püllen:
Vor allem geriatrische Patienten erhalten nicht selten mehrere Arzneimittel von unterschiedlichen Verordnern. Häufig mündet diese Situation in einen Zustand, den man als „Polypharmazie“ bezeichnet. Auch wenn es keine abschließende Definition hierfür gibt, geht man in der Regel von mindestens vier bis fünf dauerhaft, systemisch eingenommenen Arzneimitteln aus. Mit steigender Anzahl von Arzneimitteln nimmt für den betroffenen Patienten das aus der Therapie resultierende Risiko zu: Interaktionen, arzneimittelbezogene Probleme und Unverträglichkeiten sind die Folge. Darüber hinaus führen nicht korrekte Einnahmemodalitäten („vor“, „während“ oder „nach dem Essen“), falsche Dosierungen und Handhabungen der Darreichungsformen zur Gefährdung des Therapieerfolgs.
Vor dem Hintergrund, dass in einer „Stamm-Apotheke“ die Verordnungen der verschiedenen Ärzte zusammentreffen, ist die Apotheke geradezu die ideale Instanz, Interaktionen zu prüfen und bei etwaigen Problemen, die zuständigen Ärzte zu informieren. Außerdem gehört es zu den ursprünglichen Aufgaben des Apothekers, die idealen Einnahmemodalitäten zu definieren und den Umgang mit Tabletten, wie z.B. das Teilen oder Mörsern, dem Patienten zu erklären. Auch in der Zusammenarbeit mit dem Arzt sind zahlreiche Schnittstellen denkbar: Nach einer umfangreichen Medikationsanalyse können beispielsweise Therapieoptimierungen durch einen Austausch von Darreichungsformen vorgenommen werden.
Die Institution Apotheke versteht sich zunehmend nicht mehr nur als reiner Logistik-Partner. Auch Dienstleistungsangebote gehören immer selbstverständlicher zu den Aufgaben einer Apotheke. Beispielsweise erlaubt es das Konzept ATHINA (Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken) der Apotheke, eine strukturierte und qualitätsgesicherte Form der Arzneimittelanalyse dem Patienten anzubieten, an dessen Ende eine interdisziplinär ausgerichtete Therapieoptimierung steht.
Aus Sicht des Arztes ist der entscheidende Parameter zur Bewertung einer Multimedikation die Indikation für jedes einzelne Präparat. So ist stets zu prüfen, ob für ein verordnetes Medikament tatsächlich eine Erkrankung vorliegt, die die Gabe des Medikamentes rechtfertigt. Da viele Präparate wie beispielsweise Antikoagulantien, Antihypertensiva oder Osteoporosepräparate gegeben werden, um ein unerwünschtes Ereignis in der Zukunft zu verhindern, muss bei der Indikationsstellung beim älteren Patienten abgeschätzt werden, ob die Lebenserwartung des Patienten groß genug ist, um den in Studien ermittelten Effekt des Medikamentes zu erleben.
Der Fortschritt der Medizin und die wachsende Zahl älterer multimorbider Patienten lassen Multimedikation immer mehr zum Alltag von Patienten, Ärzten und Apothekern werden. Multimedikation ist zu komplex, um kategorisch als gut oder als schlecht klassifiziert zu werden. Es geht stets um die Bewertung von Einzelfällen. Das Symposium soll dazu beitragen, dass eine Arzneimitteltherapie – auch mit vielen Präparaten – dem älteren Patienten auch tatsächlich nützt.
Sie können den Artikel über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Workshop: Pharmazeutische Betreuung
Achtung: neues Datum!
Bitte merken Sie sich schon jetzt den Termin für den Workshop „Pharmazeutische Betreuung" vor:
Datum: Samstag, 9. Februar 2019
Uhrzeit: 9:30 bis 17:30 Uhr
Ort: InterCity Hotel, Mainz
Seminarthemen (jeweils 2 Stunden):
Osteoporose – Gute Empfehlungen aus der Apotheke
Referentin: Apothekerin Dr. Verena Stahl
Senioren in der Apotheke – Problemlösungen für knifflige Arzneiformen
Referent: Apotheker Dr. Wolfgang Kircher
Psychopharmaka – was man zu Nebenwirkungen und Interaktionen bei einer Medikationsanalyse wissen sollte
Referentin: Apothekerin Prof. Dr. Martina Hahn
Alle Details zu den Seminaren sowie zur Anmeldung können Sie auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz nachlesen.
Das Seminarprogramm und die Abstracts können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
DPhG: Vortragsveranstaltungen Wintersemester 2018/19
DPhG LG Hessen RG Rhein/Main
LAK Hessen Region Frankfurt
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Die Vortragsveranstaltungen der DPhG stehen im Winterhalbjahr unter der Themenüberschrift „Nervensystem".
20.11.2018 |
Prof. Dr. Frauke Zipp |
Neue Therapieoptionen bei Multipler Sklerose |
11.12.2018 |
Prof. Dr. Hartmut Lüddens |
Pharmakologische Behandlung der Epilepsien: bewährte Substanzen und neue Entwicklungen |
15.01.2019 |
Dr. med. Alexander Rose |
Das Restless-Legs-Syndrom – Läufst Du noch oder schläfst Du schon? |
05.02.2019 |
Sven Siebenand |
Neue Arzneistoffe 2018 – eine kritische Bewertung |
Die Vorträge finden jeweils um 20:15 Uhr im Biozentrum der Universität Frankfurt statt,
Max-von-Laue-Str. 9 (Campus Riedberg), Hörsaal B 1 (großer Hörsaal), 60438 Frankfurt am Main.
Jede Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
Das Vortragsprogramm können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
Webinare im zweiten Halbjahr 2018
Im zweiten Halbjahr 2018 finden noch zwei interessante Webinare statt.
21. November 2018 |
Venenerkrankungen Referentin: Kirsten Hien |
19. Dezember 2018 |
Arterielle Hypertonie: Blutdruckzielwerte und Pharmakologie der Antihypertensiva Referent: Dr. Ralf Goebel |
Für die Teilnahme an einem Webinar erhalten Sie zwei Fortbildungspunkte.
Die Webinare finden jeweils von 20:00 bis 21:00 Uhr statt, die Teilnahme ist gebührenfrei. Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte unserer >> Homepage.
Die Webinar-Übersicht können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Fortbildung – In eigener Sache
Bitte beachten Sie, dass die Fortbildungs-Skripte durch die Umstrukturierung unserer Homepage nun an anderer Stelle zu finden sind. Sie können diese ab sofort ausschließlich auf der Seite >> Veranstaltungen und Skripte herunterladen.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass wir ab nächstem Jahr die Erinnerungsmails für die Webinare einstellen werden. Die Termine können Sie unserem Fortbildungsheft und unserer Homepage entnehmen.
Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum:
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt.
Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Termin Teil 1:
18. bis 29. März 2019
Veranstaltungsort:
Biozentrum Niederursel
Hörsaal B 1, Gebäude N 100
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main
Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >>Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.
Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.
Einfacher und mehr Vorteile! Das Konzept der Akkreditierten Ausbildungsapotheke wurde überarbeitet
Das Konzept der Akkreditierten Ausbildungsapotheke der LAK Hessen für die öffentliche Apotheke besteht seit knapp sechs Jahren, also zwei Akkreditierungszyklen. Mit der Erfahrung aus dem bestehenden Konzept und im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen in der Ausbildung bzw. bei neuen Angeboten für Pharmazeuten im Praktikum wurde das Konzept weiterentwickelt und optimiert.
Die Antragsstellung wurde deutlich vereinfacht, der Akkreditierungsantrag deutlich gestrafft. Dafür wurden weitere Angebote (z.B. Teilnahme an Workshops) mit in das Konzept aufgenommen. Zukünftig werden alle AAA-Apotheken im Vorfeld bereits über spezielle Angebote für Pharmazeuten im Praktikum informiert und können zeitnah ihren PhiP anmelden, im Falle begrenzter Teilnehmerkapazitäten.
Einige Anforderungen an die Apotheke werden quantifiziert (zehn Rezepturen/Defekturen pro Monat, vier Fortbildungen pro Jahr). Dies wird im Akkreditierungsantrag abgefragt.
Die Inhalte eines Anforderungskatalogs finden sich im Musterausbildungsplan wieder und werden als Checkliste dargestellt. Der Musterausbildungsplan wird ausgeweitet und enger an dem der BAK orientiert. Thematisch wird auch die Nachbesprechung der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen aufgenommen sowie ein Schulungs- und Fortbildungsplan (inklusive Kapselringversuch und Workshops).
Die Muster für die Dokumentation der Fachgespräche werden ausgeweitet und Hilfestellungen zur inhaltlichen Dokumentation werden aufgenommen (an BAK orientiert).
Die Evaluierungsbögen werden deutlich gestrafft und vereinfacht, es werden jedoch gezielt Fragen mit aufgenommen, die die Weiterentwicklung des Konzeptes AAA ermöglichen (z.B. Fragen nach Praxisnähe des Musterausbildungsplans und nach Besuch der Workshops).
Geben Sie mit dem Zertifikat „Akkreditierte Ausbildungsapotheke“ den Pharmazeuten im Praktikum eine Orientierung bei der Suche nach einer guten Ausbildungsstätte. Die Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten (wenn gewünscht) auf der Homepage der LAK Hessen hilft bei der Suche nach motivierten Pharmazeuten im Praktikum. Der Leitfaden bietet zudem Orientierung und Hilfestellung bei der Ausbildung der PhiP.
Profilieren Sie sich als Ausbildungsapotheke – werden Sie Akkreditierte Ausbildungsapotheke der LAK Hessen!
Auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen finden Sie weitere Informationen.
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
Berufspolitische Informationsveranstaltung der LAK Hessen für junge Apotheker
Haben Sie Interesse an der Standespolitik?
Was macht meine Kammer überhaupt? Wie sieht der berufsrechtliche Rahmen aus? Wer macht was in der Berufspolitik?
Wie kann ich mich einbringen? Wie sieht ehrenamtliches Engagement aus?
Wie ist die Zusammenarbeit Ehrenamt/Hauptamt? Was ist der Vorteil der Selbstverwaltung?
Wie funktioniert die Vertretung auf Landes- und Bundesebene?
Wenn Sie sich diese oder andere Fragen stellen, dann kommen Sie zur berufspolitischen Informationsveranstaltung der LAK Hessen für junge oder junggebliebene Apothekerinnen und Apotheker – wir wollen mit Ihnen ins Gespräch kommen und freuen uns, Sie kennenzulernen!
In kurzen Impulsvorträgen (Ursula Funke, Ulrich Laut, Daniela Pach, Johanna Hauser) werden die berufspolitischen Rahmenbedingungen umrissen und die Aufgaben der Kammer vorgestellt. Im Anschluss ist ein Austausch in lockerer Atmosphäre möglich.
Wann?
Montag, 3. Dezember 2018, von 18:00 bis ca. 21:00 Uhr
Wo?
Mercure Hotel Eschborn Ost
Helfmann-Park 6
65760 Eschborn
Die Veranstaltung ist kostenfrei, aus organisatorischen Gründen aber >> anmeldepflichtig.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Anmeldebestätigungen verschickt werden.
CRITICAL INCIDENT REPORTING SYSTEM (CIRS) – Wir lernen aus Fehlern
Auch in dieser Ausgabe von LAK aktuell finden Sie wieder einen von Apothekern kommentierten Fehlerbericht aus dem CIRS >>www.jeder-fehler-zaehlt.de. Dieses Mal geht es um eine fehlerhafte Dosierung durch den Patienten zu Hause – trotz umfangreicher, auch schriftlicher, Information vorab durch den Arzt.
Sie finden unseren Kommentar auch auf der Homepage von >>www.jeder-fehler-zaehlt.de. Hier wird er parallel veröffentlicht, damit Arzt und Apotheker gemeinsam aus Fehlern lernen.
Jeder Fehler zählt - Fehlerbericht Nr. 913
Hypoglycämie durch "Austauschpräparat"
Aus: Jeder Fehler zählt
Was ist passiert? Welche Folgen hatte es für den Patienten?
Bei der Verordnung der Dauermedikation eines Typ-2-Diabetikers ohne Insulinpflicht bietet das HzV(hausarztzentrierte Versorgung)-Modul des Praxisverwaltungssystems (PVS) der Medizinischen Fachangestellten (MFA) ein preiswerteres Medikament aus einer Auswahlliste im HzV-Modul an.
Konkret sollte das Wiederholungsrezept auf Janumet® (Kombinationspräparat aus Metformin 1000 mg und Sitagliptin 50 mg) ausgestellt werden. Die Auswahlliste enthält aber Antidiabetika verschiedener generischer Gruppen, also nicht nur gruppengleiche Präparate und das System schlägt u.a. im Austausch für Janumet® Glimepyrid 4 mg vor. Die geöffnete Austauschliste lässt sich nur durch mehrfaches (lästiges) Klicken schließen und die langjährige Mitarbeiterin wählt versehentlich das Glimenpyrid 4 mg Präparat aus.
Das Rezept wird der Ärztin an der Anmeldung zur Unterschrift vorgelegt, die nicht erneut einen PC aufsucht um die Richtigkeit der Verordnung nochmals zu überprüfen. Die Unterschrift auf dem Rezept erfolgt, weil in der Praxis die Regelung festgelegt ist, dass nur Wiederholungsrezepte durch Mitarbeiterinnen ausgedruckt werden dürfen, keine Neuverordnungen. Wiederholungsrezepte sind in unserer PVS ganz einfach durch Markieren der letzten Verordnung und Drücken der Taste "W" zu erstellen, da kann normalerweise gar kein anderes Präparat auf dem Rezept erscheinen.
Der Patient bemerkt bei schwerer körperlicher Arbeit die Symptome einer heftigen Hypoglykämie und kann sich durch Trinken einer größeren Menge frischer Milch helfen und die Hypoglykämie beherrschen. Das Ereignis hätte ohne das schnelle Handeln sicher schwerwiegender verlaufen können. Der Patient berichtet nach dem Ereignis, dass er durch den wiederholten Austausch generischer Präparate mit ständig anders aussehenden Medikamentenschachteln verunsichert sei und gedacht habe, er habe es erneut mit einem anderen Generikahersteller zu tun.
Bewertung aus Sicht der Apotheke – Ursachen und Möglichkeiten zur Vermeidung von Risiken
Eine fehlerhafte Präparateauswahl erfolgte im Alltagsablauf der Hausarzt-Praxis. In der Verordnungssoftware wurde ein Präparat zur Auswahl vorgeschlagen, obwohl es weder zum eigentlich Ausgewählten wirkstoffgleich war, noch aus einer vergleichbaren Wirkstoffgruppe.
Der Apotheker muss bei der Annahme eines Rezeptes sensibilisiert sein, dass solche Verwechselungsfehler auftreten können, trotz zahlreicher Schutzmaßnahmen in der Hausarztpraxis. Ihm sollte bewusst sein, dass er eine wichtige Aufgabe dabei übernimmt, dass der Patient schlussendlich das richtige, zu ihm passende Präparat erhält.
Der Bericht zeigt deutlich, dass Fehler auch durch den Einsatz scheinbar sicherer Technik verursacht werden können, insbesondere dann, wenn diese noch nicht sicher in der Routine implementiert ist. Das Sicherheitsgefühl, welches automatisierte Prozesse vermittelt, kann trügerisch sein. Zum Fehler beigetragen hat, dass sich die Prozesse für HzV-Patienten und „normale“ Patienten unterscheidet. Auch wurde ein Austausch bzw. eine Präparatewahl durch dafür unzureichend qualifiziertes Personal (MFA) durchgeführt. Dadurch, dass in diesen Fällen zudem der Kontrollschritt „Arzt überprüft Rezept vor Unterschrift“ entfällt, konnte ein fehlerhaftes Rezept nicht erkannt und mit dem Patienten in die Apotheke gelangen.
Das Auffallen des Fehlers beim Patienten wurde dadurch verhindert, dass dieser keine ausreichende Sensibilität mehr hat gegenüber Präparatewechseln (häufiger Austausch durch Rabattverträge). Auch fiel ein Wechsel des Präparates in der Apotheke nicht auf. Zum einen hätte die Verordnung eine gewollte NEUverordnung sein können. Eine Beratung zu dem „Präparatewechsel“ (Wirkstoff(gruppen)wechsel) fand vermutlich nicht statt, es ist jedoch unklar, warum nicht. Mögliche Ursachen könnten sein, dass die bisherigen Präparate nicht bekannt sind (keine Kundenkarte, keine Stammapotheke) bzw. es ein in der Apotheke unbekannter Patient war oder die Beratung zu diesem Punkt unzureichend war.
Merke: Dieser Fehler zeigt, wie wichtig Kontrollmechanismen durch alle Beteiligten im Prozess sind. Der abgebende Apotheker erfüllt durch seine Beratung eine wichtige Aufgabe in der Fehlervermeidung. Bei jeder Abgabe ist zu beraten – hierbei sollten weitere eingenommene Medikamente erfragt werden. Eine Sensibilität gegenüber möglichen Risiken sollte durch Kommunikation aufgebaut werden.
Kommentar Jeder Fehler zählt:
Mögliche Gründe:
Hohes Patientenaufkommen an der Anmeldung (teilweise haben wir bis zu knapp 300 Patienten in den Tagesprotokollen am Abend, für die irgendein Vorgang bearbeitet werden musste).
Zeitdruck für die Mitarbeiterinnen an der Anmeldung
Unmöglichkeit der Kontrolle von Wiederholungsrezepten unter solchen Arbeitsbedingungen für die Ärzte
Drängeln der Patienten auf eine schnelle Bearbeitung ihrer Wünsche
Neueinstieg in die HzV – der bisherige Vorgang für ein Wiederholungsrezept war in den Praxisabläufen klar definiert und funktioniert seit Jahren reibungslos. Für die ?normalen? (nicht HzV-eingeschriebenen) Patienten auch noch immer ohne die lästige Auswahlliste.
Mögliche Maßnahmen:
Umgehende Beratung mit dem gesamten Team zu den Konsequenzen des CIRS-Falles.
CIRS-Meldung im Rahmen Fehlermanagements.
Meldung dieses Vorkommnisses bei dem zuständigen Softwarehouse zur Klärung, ob hier ein Programmierfehler oder eine Vorgabe durch die Krankenkassen vorliegt. Dann ggf. Information der anordnenden Stelle.
Striktes Verbot des Austauschs eines Medikamentes aus der angebotenen Auswahlliste durch ein/e nicht-ärztliche Mitarbeiter/in oder einen Studenten der Praxis.
Erhöhung der Aufmerksamkeit bei Verordnungen durch alle Mitarbeiter/innen ? das lästige Feld nicht einfach wegklicken! […]
Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Leitlinien
BAK, DEGAM, AWMF und viele Fachgesellschaften erstellen und publizieren Leitlinien – da kann es mühsam sein, den Überblick zu behalten. Daher möchten wir Sie mit dieser Rubrik unterstützen, hinsichtlich Änderungen von relevanten Leitlinien auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz und übersichtlich finden Sie eine Zusammenstellung der geänderten Leitlinien (LL) sowie den wichtigsten inhaltlichen Änderungen. Für Interessierte finden sich die Links zu den besprochenen Leitlinien am Ende des Artikels.
Leitlinie: S1 Therapie der Migräneattacke und Prophylaxe der Migräne
Die Leitlinie wurde im Januar 2018 als vollständig überarbeitete LL veröffentlicht. Es ist eine S1-Leitlinie, die in interdisziplinärer Arbeit entstanden ist, federführend durch die Deutsche Gesellschaft für Neurologie.
Ziel der LL ist die optimierte Therapie von Migräneattacken sowie die Prophylaxe der Migräne. In der aktualisierten Version wurden Topiramat und Onabotulinumtoxin A neu zur prophylaktischen Gabe mit aufgenommen. Die neue Substanzklasse der monoklonalen Antikörper (Anti-Calcitonin-Gene-related-Peptide (CGRP)-Antikörper) wie Erenumab oder Galcanezumab haben noch keinen Eingang in die Leitlinie gefunden.
Für die Beratung in der Apotheke ist es wichtig, eine Migräne von anderen Kopfschmerzarten unterscheiden zu können. In der Selbstmedikation bei leichten bis mittelschweren Attacken sollten zunächst Acetylsalicylsäure bzw. nicht-steroidale Antirheumatika (NSAR) wie Ibuprofen empfohlen werden; bei Kontraindikationen auch Paracetamol bzw. Metamizol. Für schwere Attacken können NSAR ebenfalls empfohlen werden, sie wirken jedoch nur bei einem Teil dieser Patienten. Zur Eskalation kann ein Triptan in der Selbstmedikation empfohlen werden (z.B. Naratriptan, Almotriptan). Eine Kombination mit z.B. Naproxen kann zur Verbesserung der Wirksamkeit und zur Reduktion des Wiederauftretens empfohlen werden.
Im Kapitel 2 (Medikamentöse Akuttherapie) findet sich ein Ablaufdiagramm zur Migränetherapie. Ebenfalls findet sich online ein >> Clinical Pathway.
Mit einer ärztlichen Verordnung können weitere Triptane in der Therapie eingesetzt werden. Sumariptan in subkutaner Applikationsform scheint die wirksamste Therapie für akute Attacken zu sein. In oraler Applikationsform scheinen Eletriptan und Rizatriptan am wirksamsten zu sein. Ergotamine werden nicht mehr als Mittel der ersten Wahl eingesetzt. Eine ärztliche Verordnung ist auch für die ergänzende antiemetische Therapie notwendig (Metoclopramid oder Domperidon).
Die Leitlinie enthält Empfehlungen zur Prophylaxe (Kapitel 4). Mittel der ersten Wahl sind hier Metoprolol und Propranolol, Flunarizin, Topiramat und Valproinsäure sowie Amitriptylin. Diese werden nach Art der Anfälle und deren Häufigkeit sowie nach möglichen weiteren Grunderkrankungen der Patienten eingesetzt. Auch eingesetzt werden können Bisoprolol, ACE-Hemmer oder Sartane bzw. Onabotulinumtoxin A. Die Leitlinie enthält weitere nicht-medikamentöse Empfehlungen (z.B. Ausdauersport, Entspannungsverfahren). Für die Prophylaxe mit Magnesium (+/- Vitamin B2) liegt nur eine geringe Evidenz vor. Der Einsatz von Homöopathie wird nicht empfohlen, da sich bei deren Einsatz zum Teil sogar negative Ergebnisse fanden.
Für die Einnahmeberatung bei Abgabe der Präparate finden sich einige Empfehlungen in dieser Leitlinie. Zusätzlich ist präparat- und patientenindividuell die Kompetenz des Apothekers in der Beratung gefragt. Bei der Therapie mit Triptanen muss auf die maximale Einnahmefrequenz hingewiesen werden (erneute Einnahme eines Triptans nach frühestens zwei Stunden) bzw. auf die Tagesmaximaldosis. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine sofortige Einnahme den Packungsbeilagen der Präparate, welche in der Prophylaxe eingesetzt werden, häufig die Indikation „Migräneprophylaxe“ nicht aufgeführt ist (Off-label-Use) ist eine umfassende Beratung notwendig, damit der Patient durch das Lesen der Packungsbeilage nicht verunsichert wird. Insbesondere die Beratung zu besonderen Applikationsformen wie Nasensprays, Schmelztabletten oder subkutan zu applizierenden Lösungen ist durch den Apotheker zu gewährleisten. Patienten müssen diese Arzneiformen auch in Stresssituationen (= Migräneattacke) bedienen können. Auch kann der Apotheker beim Führen eines Migränetagebuchs unterstützen.
Merke für die Apothekenpraxis:
Für die Selbstmedikation stehen viele Optionen in der analgetischen Therapie zur Verfügung. Der Apotheker kann gemeinsam mit dem Patienten das für ihn wirksamste Präparat finden. Bei verordneten Triptanen, Prophylaxen bzw. Antiemetika muss der Apotheker durch die Beratung zur Einnahme und zu Darreichungsformen die richtige Applikation sicherstellen.
Sie können die Leitlinie << hier nachlesen (letzter Aufruf am 13. Oktober 2018).
Den Clinical Pathway finden Sie >> hier (letzter Aufruf am 13. Oktober 2018).
Diesen Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Hinweis der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK)
OTC-Arzneimittel sicherer machen – Nebenwirkungen berichten
Unter OTC-Arzneimitteln werden im Folgenden Arzneimittel verstanden, die nicht der Verschreibungs-, aber der Apothekenpflicht unterliegen. Diese sogenannte Verkaufsabgrenzung bei Arzneimitteln beruht auf der Einschätzung des Gesetzgebers, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von OTC-Arzneimitteln die Gesundheit des Patienten nicht gefährdet wird, wenn die Anwendung ohne ärztliche Therapiebegleitung erfolgt. Zudem gelten ihre Wirkungen und Risiken als allgemein bekannt.
Diese Überlegungen implizieren jedoch nicht, dass OTC-Arzneimittel keine unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW, Nebenwirkungen) verursachen oder Qualitätsmängel aufweisen können. Daher muss die Abgabe, im Sinne des vorbeugenden Patientenschutzes, in Apotheken stattfinden. ApothekerInnen tragen dabei eine besondere Verantwortung bei der Erfassung und Beobachtung von Risiken zu OTC-Arzneimitteln.
Durch das Melden entsprechender Verdachtsfälle von OTC-Arzneimitteln, insbesondere von UAW, wird das Wissen um deren mögliche Risiken erweitert und damit langfristig die Sicherheit für Patienten erhöht. Darüber hinaus sind umfassende Kenntnisse zum Risikoprofil eines Arzneimittels notwendig, um eine Verkaufsabgrenzung wie Apotheken- und Verschreibungspflicht durch die jeweiligen Sachverständigenausschüsse, in denen die AMK stimmberechtigt vertreten ist, solide zu bewerten und zu begründen. Patienten sollten daher ermuntert werden, über Risiken von OTC-Arzneimitteln, v.a. Verdacht auf Nebenwirkungen inklusive Medikationsfehlern, zu berichten.
Meldungen von ApothekerInnen an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) können zu risikominimierenden Maßnahmen der zuständigen Behörden führen, wie z.B. aktualisierten Fach- und Gebrauchsinformationen.
Für einen Bericht genügt allein der Verdacht, dass bspw. eine UAW durch ein Arzneimittel verursacht sein könnte. Die AMK stellt >> entsprechende Formulare bereit. Alle an die AMK übermittelten Berichte werden zuverlässig, gesichert und vertraulich behandelt.
Diesen Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.
Online-Befragung im ABDA-Datenpanel
Mit Ihrer Teilnahme an der Online-Befragung unterstützen Sie als Inhaber oder Leiter (m/w) einer öffentlichen Apotheke in Deutschland die gemeinsame Interessenvertretung der Apothekerschaft auf Bundes- und Landesebene gegenüber Politik, Krankenkassen und Medien, indem Sie Fakten aus Ihrer Berufsausübung zur Verfügung stellen. Die Bearbeitungszeit des Onlinefragebogens beträgt ca. 25 bis 30 Minuten. Sie erhalten für Ihren Aufwand eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 EUR (brutto).
Wie kann ich mich zum ABDA-Datenpanel anmelden und an der Umfrage teilnehmen?
Sie können sich über den >> Link direkt anmelden. Sie werden anschließend für den Anmeldeprozess auf die Internetseite der Treuhandstelle des Kooperationspartners, des Zi, weitergeleitet. Um Ihren Zugang zum Onlinefragebogen freizuschalten, werden vorab einige Angaben wie Apothekerkammer und NNFID benötigt. Das System generiert dann eine Teilnehmernummer für Sie. Danach werden Sie gebeten, ein eigenes, mindestens achtstelliges Passwort zu vergeben. Für Ihre Anmeldung im Onlinefragebogen benötigen Sie das von Ihnen vergebene Passwort sowie Ihre Teilnehmernummer.
Um mit der Beantwortung der Fragen zu beginnen, müssen Sie sich im Onlinefragebogen des ABDA-Datenpanels mit Ihren Zugangsdaten (Teilnehmernummer und Passwort) anmelden. Der Fragebogen selbst ist in vier unterschiedliche Themenbereiche gegliedert, welche in der Kopfzeile angezeigt werden. Der Bereich, in dem Sie sich während der Bearbeitung befinden, wird farblich gesondert hinterlegt.
Bei Bedarf können Sie mit der Bearbeitung des Onlinefragebogens pausieren und die Beantwortung zu einem späteren Zeitpunkt erneut fortsetzen. Nach einer Unterbrechung von 20 Minuten werden Sie aus Gründen des Datenschutzes automatisch vom Onlinefragebogen abgemeldet. Die bis dahin gemachten Angaben werden zwischengespeichert. Sie können die Beantwortung der Fragen zu einem späteren, beliebigen Zeitpunkt fortsetzen. Dazu müssen Sie sich erneut mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
Nach abgeschlossener Beantwortung des Fragebogens müssen Sie diesen über den Button „finalisieren“ beenden. Alle Antworten werden dadurch gesichert und Sie können ab diesem Zeitpunkt keine Änderungen mehr vornehmen. Anschließend steht Ihnen eine Übersicht zu den Fragen und Antworten als PDF zur Verfügung, sodass Sie sich Ihre Antworten ausdrucken und ablegen können.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF, das Sie über den untenstehenden Link herunterladen können.
securPharm – der nächste Schritt
Ab dem 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die mit einer individuellen Seriennummer versehen sind. Taucht eine solche Packung in der Apotheke auf, darf diese nur nach erfolgreicher Echtheitsprüfung (Verifizierung) an den Kunden abgegeben werden. Die Verifizierung erfolgt automatisch beim Scannen der Ware.
Was bedeutet das für mich in der Apotheke?
Damit securPharm ab dem 9. Februar 2019 überhaupt läuft, ist es notwendig, dass alle Apotheken rechtzeitig an das System angeschlossen sind. Wer nicht mitmacht, darf mit einem Data-Matrixcode gekennzeichnete Ware nicht abgeben.
Wie schließe ich meine Apotheke an?
Der erste Schritt ist eine Authentifizierung der Apotheke. Dies ist seit dem 1. April 2018 über das N-Ident-Verfahren möglich:
Registrierung über das >> N-Ident-Portal
Anlage der Betriebsstätten (für jede Betriebsstätte wird ein eigenes Zertifikat benötigt)
Einsendung der geforderten Legitimationsunterlagen – diese werden im Anmeldeportal aufgeführt (Legitimationsantrag – erhältlich im Anmeldeportal, Kopie der Betriebserlaubnis, Aktivitätsnachweis wie z.B. Beleg des Nacht- und Notdienstfonds)
Prüfung der Unterlagen durch die NGDA
Freischaltung des Zertifikates und Bereitstellung zum Download
Der nächste Schritt zu securPharm ist das Anlegen der Betriebsstätte, dies ist seit dem 7. Mai 2018 für registrierte Apotheken möglich. Dazu ist es nötig, ihre Legitimationsunterlagen bei der NGDA einzureichen und somit ihren Zugang zum nationalen Verifikationssystem securPharm zu beantragen.
Folgende Legitimationsunterlagen müssen beigefügt werden:
Kopie der Apothekenbetriebserlaubnis
Aktivitätsnachweis wie z.B.:
Abrechnung des Apotheken-Rechenzentrums
Aktuelle Abrechnung des Nacht- und Notdienstfonds
Bitte schwärzen Sie schützenswerte Informationen auf den Dokumenten.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Kammerbescheinigungen ausstellen! Hierbei handelt es sich um eine Fehlinformation seitens der NGDA.
Wie geht es dann weiter?
Seit Juli 2018 können registrierte Teilnehmer ihre digitalen Zertifikate online bestellen. Die bis dahin registrierten und legitimierten Teilnehmer werden per E-Mail von der NGDA über die Möglichkeit der Zertifikatsbestellung informiert.
Gibt es einen Stichtag?
Ja, die Legitimationsunterlagen müssen bis spätestens Montag, den 17. Dezember 2018, eingereicht sein.
Brauche ich eine bestimmte Software oder ggf. Hardware, um an securPharm teilzunehmen?
Ja, es ist ein Software-Update notwendig; in manchen Fällen kann auch die Anschaffung von neuen Scannern nötig sein. Allerdings können schon heute die meisten Scanner Data-Matrixcodes einlesen. Ihr Softwarehaus sollte sich bereits mit Ihnen wegen notwendiger Updates in Verbindung gesetzt haben. Sollte dies bisher nicht geschehen sein, kontaktieren Sie bitte Ihren Software-Anbieter.
Wie soll ich mir das alles merken?
Damit Sie nicht den Überblick verlieren, haben wir Ihnen im >> Mitgliederbereich unserer Homepage eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zum Download bereitgestellt.
Ebenfalls dort zum >> Download bereitgestellt finden Sie eine Übersicht mit den häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) zu securPharm.
EU-Fälschungsrichtlinie: Start ab 9. Februar 2019
Ab dem 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die auf ihrer Packung eine individuelle Seriennummer tragen und deren Unversehrtheit erkennbar ist.
Wichtige Informationen der Europäischen Kommission und eine Checkliste von securPharm können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
AMINO-Datenbank: Für Sie gefunden und aufbereitet
Thema: Wechselwirkung, QT-Zeit
Frage: In einer Apotheken-Kundenzeitung wurde ausführlich über eine Wechselwirkung zwischen Clarithromycin und Torasemid informiert. Die Apothekensoftware zeigt aber keine Komplikationen.
Kommentar:
Die Quelle für Auskünfte im Beratungsgespräch ist neben den verfügbaren Fachkenntnissen zumeist die Apothekensoftware. In Zweifelsfällen, d.h. bei mit diesen Hilfsmitteln nicht lösbaren Problemen und Fragestellungen sind die Fachinformationen der betreffenden Produkte ergänzend hinzuzuziehen.
Unter Berücksichtigung dieser Informationen lässt sich ableiten:
Für Torasemid gibt es in der Fachinformation genau eine mögliche Wechselwirkung: Die Verstärkung der Ototoxizität von Makrolidantibiotika, allerdings nur bei Hochdosis-Anwendung von Torasemid. Das dürfte für die Frage aber nicht entscheidend sein.
Ein Einfluss auf die QT-Zeit wird bei Torasemid nicht beschrieben.
Torasemid kann aber zu einer Veränderung des Kaliumspiegels (Kaliumverarmung) führen.
In der Fachinformtion zu Clarithromycin ist beschrieben: "Clarithromycin darf nicht bei hypokaliämischen Patienten angewendet werden (Verlängerung des QT-Intervalls)"
Eine mögliche Wechselwirkung lässt sich also daraus erklären, dass eine Hypokaliämie durch Torasemid die QT-Zeit-verlängernden Effekte des zeitgleich angewendeten Clarithromycins verstärken kann.
Warum sich dazu keine Hinweise in der Fachinformation von Torsasemid finden, ist unklar, bei Clarithromycin (gleiche Firma) sind diese aufgeführt.
Eine mögliche Begründung wäre, dass dieser Konflikt nur von theoretischer Bedeutung ist, da bei sorgfältiger Einstellung des Patienten keine Kaliumentgleisung zu erwarten und damit auch kaum ein Risiko erkennbar ist. Diese Bewertung würde auch das Nichtaufführen dieser Wechselwirkung in der ABDA-Datenbank erklären.
Zusammenfassung:
Es gibt eine Möglichkeit der gegenseitigen Beeinflussung, die in Schwere und Häufigkeit aber im Moment schlecht zu beurteilen ist. Bei ordnungsgemäßer Einstellung des Patienten auf die Medikation (Kaliumkontrolle) ist aber kein Risiko erkennbar.
Quelle: AMINO-Datenbank
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Rückblick: 99. ZFB der Landesapothekerkammer Hessen in Gießen
„Autoimmunerkrankungen" – unter dieser Überschrift stand die sehr gut besuchte Zentrale Fortbildungsveranstaltung, bei der die Teilnehmer gewohnt hochwertige Fachvorträge hören konnten.
Gleichpreisigkeit wieder herstellen
Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, eröffnete nach der Begrüßung der Teilnehmer die Veranstaltung mit einem Aufruf an die Politik. In einer Rückschau auf die Auswirkungen des EuGH-Urteils von 2016 stellte Funke fest, dass Patienten nicht erkennen würden, dass die Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Verbraucherschutz sei. Stattdessen werde nur auf Rabatte und Boni geblickt und übersehen, dass das System der Versorgung durch wohnortnahe Apotheken kaputt gemacht werde, wenn es die Gleichpreisigkeit nicht gebe. Für sie sei die einzig wirksame und nachhaltige Lösung nach dem EuGH-Urteil, den Versandhandel wieder auf das europarechtlich gebotene Maß zurückzuführen. Funke kritisierte die Untätigkeit der Politiker, die die Wichtigkeit der wohnortnahen Versorgung der Menschen durch die Apotheke vor Ort zwar mündlich betonten, aber keine Taten folgen lassen würden. Sie stellte fest, dass der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung das Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zwar enthalte, der Gesetzesentwurf des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Gröhe aber nicht weiter verfolgt werde. Auch habe der jetzige Gesundheitsminister Spahn das Versprechen, zum Apothekertag ein Konzept vorzulegen, mit dem die Gleichpreisigkeit wieder hergestellt werden solle, nicht eingehalten, moniert Funke.
Flächendeckende Versorgung von Arzneimitteln sichern
Gleichwohl Spahn die Apotheke vor Ort als Stück Heimat bezeichnet und die Wichtigkeit der flächendeckenden Versorgung hervorgehoben habe, sei bekannt, dass er persönlich kein Freund des Versandhandelsverbotes sei. Auch andere Politiker entzögen den Apothekern mittlerweile die ursprünglich zugesagte Unterstützung bzw. gingen so weit wie die Staatsministerin für Digitalisierung, die Apotheker als Besitzstandwahrer und ewig Gestrige zu beschimpfen, führte Ursula Funke aus. Apotheker seien digitaler als manch andere Branche, man dürfe und könne Versandhandel nicht per se mit „digital“ gleichsetzen. Wer die Versorgung mit Arzneimitteln durch inhabergeführte Apotheken zum Wohle des Patienten gewährleisten wolle, der müsse den Versand mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus dem Ausland unterbinden anstatt die Zerstörung der flächendeckenden Versorgung in Kauf zu nehmen, forderte Funke.
Digitalisierung ist kein Selbstzweck
Digitalisierung könne im Gesundheitswesen – auch durch eine engere Kooperation der Heilberufler – vieles vereinfachen und die Versorgung der Patienten optimieren helfen, stellte Funke fest. Sie forderte den ordnungspolitischen Rahmen, um das Niveau der Arzneimittelversorgung sichern zu können. Auch der Telemedizin gegenüber zeigte Funke sich skeptisch. Die persönliche Begegnung und die menschliche Nähe würden unerlässlich dazugehören, wenn Spahn die Apotheke als ein Stück Heimat beschreibe. Daher begrüßte sie den Einsatz von Bürgermeistern aus Hessen wie aus ganz Deutschland für die Apotheken vor Ort und dankte diesen.
Konstruktive Zusammenarbeit mit dem hessischen Sozialministerium fortsetzen
Im Krisenfall „Valsartan“ seien die Apotheker da gewesen, um den verunsicherten Menschen zu helfen, so Funke. Der Fall habe aber auch gezeigt, dass die Qualität hinten anstehe, wenn der Preis über alles gehe. Funke formulierte ihre Hoffnungen, die konstruktive Zusammenarbeit mit dem hessischen Sozialministerium auch in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen zu können. Der jetzige Sozialminister Stephan Grüttner setze sich vehement für die Apotheker und das Rx-Versandhandelsverbot ein und habe auch initiiert, dass die Apotheker in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen des Landes vertreten seien.
Apotheker als Ausbilder gefordert
Bezugnehmend auf die Diskussion um die Klinische Pharmazie in Bayern merkte Funke an, dass die Klinische Pharmazie sowohl in Marburg als auch in Frankfurt am Main gut aufgestellt sei und man einen regen, konstruktiven Austausch mit den Hochschullehrern pflege. Ursula Funke betonte die Wichtigkeit des dritten Ausbildungsabschnittes. Sie erinnerte das Auditorium an die Leitfäden der Bundesapothekerkammer und das Instrument der Akkreditierten Ausbildungsapotheke, dass es – einzigartig – in Hessen auch für die Krankenhausapotheke gebe. Als Ausbilder seien die Apotheker gefordert, den dritten Ausbildungsabschnitt zu nutzen und mit Leben zu füllen, um die jungen Kollegen fit zu machen.
Dr. Ilse Zündorf und Prof. Dr. Robert Fürst nahmen die gut 300 Zuhörer im ersten Vortrag mit auf eine Reise ins Immunsystem. Warum erkennt das Immunsystem manche Antigene als „eigen" (Toleranz), andere wiederum als „fremd" (Immunreaktion)?
Schlüssel der zentralen Toleranz ist die „Schule", die von B- und T-Zellen durchlaufen wird. Hier werden diese mit Antigenen in Kontakt gebracht und lernen so den Unterschied „eigen" und „fremd“. Nur diejenigen Zellen, die diesen Unterschied gelernt haben, sollten ins System entlassen werden (zwischen 15 % bei B- und 1 bis 2 % bei T-Zellen). Alle weiteren Zellen werden aussortiert.
Funktioniert diese „Ausbildung“ nicht ausreichend, gerät das eigentlich gut justierte System aus Toleranz und Immunantwort aus dem Gleichgewicht und körpereigene Strukturen werden attackiert.
Im Blickpunkt der peripheren Toleranz stehen sog. Treg-Zellen – diese bremsen eigentlich autoreaktive T-Zellen durch verschiedene Mechanismen (z.B. Apoptose oder Expression von Perforin).
Bei der physiologischen Autoimmunität verhindern selbstreaktive Immunzellen und Antikörper ein Überschießen der Immunantwort, es kann sich jedoch auch eine pathologische Autoimmunität entwickeln. Dies ist bei fünf bis acht Prozent der Bevölkerung weltweit der Fall, bekannt sind achtzig bis hundert Autoimmunerkrankungen.
Aber was führt nun zu einer Autoimmunreaktion? Auslöser können genetische (weiblich prädisponiert), umweltbedingte (UV-Strahlung, Rauchen, arzneimittelinduziert) sowie immunologische/mikrobiologische Faktoren sein. Bei letzterer spielt vermutlich das Mikrobiom eine wichtige Rolle, Kausalitäten sind jedoch noch nicht sicher bewiesen. Es scheint jedoch so zu sein, dass gezieltes Fasten, vegetarische Ernährung wie auch Probiotika positive Effekte haben (ebenso auch moderater Alkoholgenuss). Auch scheinen Tetrazykline sich als Disease-Modifier zu eignen, hier müsse aber noch einige Forschung erfolgen.
In gewohnt gestenreicher Art führte Professor Dingermann durch die Entwicklung der Biologica und ging der Frage nach Austauschbarkeit der Biosimilars nach. Das Problem sei hierbei die Zulassungssystematik, die insbesondere bei Ärzten auf Unverständnis stoße und dadurch zu Konflikten bei dem „No-go“ des Austauschs auf ein erstattungsfähiges Präparat führe. Nun sei es aber so, dass die Zulassung der Biosimilars im Labor geschehe. Professor Dingermann hob hervor, dass die Kurven mit dem Original deckungsgleich sein müssen, damit eine Zulassung durch die EMA ausgesprochen werde. Dann müsse nur noch eine kleine Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsstudie durchgeführt werden. Die „großen“ klinischen Studien seien bereits bei Zulassung des Originals erfolgt, sodass bei den Biosimilars nur noch kleine Sicherheitsstudien nötig seien. Take-home-Message sei ganz eindeutig, dass Biosimilars keine Biologicals der zweiten Klasse seien! In der EU, USA und Kanada zugelassene Präparate seien absolut gleichwertig zu den Original-Biologicals. Nicht gleichwertige Präparate erhielten in der westlichen Welt keine Zulassung und seien hiermit nicht verkehrsfähig.
Professor Müller-Ladner beschloss den Samstag mit aktuellen Standards in der Therapie der Rheumatoiden Arthritis. So solle nach Diagnosestellung umgehend mit klassischen DMARDs therapiert werden, da hier sehr oft eine zügige Remission bzw. eine geringe Krankheitsaktivität erreicht werden könne. Auch bei einer Verdachtsdiagnose dürfe inzwischen sofort mit der DMARD-Therapie begonnen werden. Bei einer bereits eingetretenen Gelenkdestruktion sei eine geringe Krankheitsaktivität anzustreben. Das Behandlungsziel solle innerhalb von drei bis max. sechs Monaten erreicht werden, eine regelmäßige Kontrolle und Einstellung ist in dieser Zeit notwendig. Bei aktiver RA ist MTX Mittel der ersten Wahl.
Professor Müller-Ladner stellte die Therapieoptionen bei nicht ausreichender Wirksamkeit von MTX bzw. wenn dessen Einsatz nicht möglich ist, dar. Im Ausnahmefall, sprich bei hochaktiver RA, könne auch eine Kombination aus MTX und Biologica als Ersttherapie erfolgen. Die Kombination mit MTX mache Sinn, da so die Wirksamkeit der meisten Biologicals erhöht wird.
Bei anhaltender Remission sei es möglich, in einer gemeinsamen Entscheidung mit dem Patienten die DMARD-Therapie schrittweise zu reduzieren. Allerdings sei die Studienlage bisher sehr begrenzt, dennoch sei die S2e-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie angepasst worden.
Dr. Mayer beleuchtete die Therapie der Multiplen Sklerose (MS) sowie das Primärziel der Krankheitsaktivitätskontrolle durch die Brille des Neurologen. Ein wichtiger Player im Krankheitsgeschehen seien B-Zellen, die in der Lage seien, die Blut-Hirn-Schranke zu überwinden und so cerebrale Läsionen auszulösen. Daher sei eine B-Zell-Therapie ein sinnvoller Ansatz. Es stelle sich immer die Frage, worum es bei der Therapieoptimierung gehe. Reduktion der Schubrate, sprich weniger Krankheitstage? Oder Reduktion der Behinderungsakkumulation? Dies werfe die Folgefrage auf, woher die Behinderung komme. Durch die Schübe oder durch die Akkumulation? Die Datenlage zum verzögerten Eintritt einer definiten MS durch den frühen Einsatz hochwirksamer Präparate sei zu schwierig, um dies generell zu empfehlen. Als credo gelte mittlerweile: Hit as early as possible and as hard as adequate – each patient is unique.
Anhand eines Patientenfalls machte Dr. Mayer deutlich, wie diffizil eine wirkungsvolle Therapie der Multiplen Sklerose sein kann. Hier müssen neben Datenlage und Therapieprinzipien immer die Lebensumstände- und vorstellungen des Patienten berücksichtigt und vorausschauend geplant werden (Art des Jobs, Kinderwunsch, Alter etc.). Beachtet werden müsse unbedingt auch der Impfstatus, da durch die Therapie die B-Zelltypen unterdrückt würden, die für eine Immunantwort zuständig sind. Daher müssen vor Therapiebeginn die Grundimmunisierung komplettiert und Indikationsimpfungen durchgeführt werden. Eine entsprechende STIKO-Empfehlung für Immunsupprimierte gebe es mittlerweile. Die Gefahr einer PML unter Präparaten wie Natalizumab müsse immer berücksichtigt werden, eine Titerkontrolle des JCV müsse jährlich erfolgen. Die Gefahr des Auftretens einer PML steige mit Dauer der Anwendung und höheren Virustitern. Als Therapie-Update gab Dr. Mayer mit auf den Weg, dass sich inzwischen auch längere Dosierungsintervalle von sechs bis acht Wochen als effektiv und sicher erwiesen haben, dies allerdings noch keinen Eingang in die Leitlinien gefunden habe.
Im zweiten Vortrag am Sonntag sprach Professor Stein zum Thema der chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED). Er stellte neue Therapieformen vor. So beschrieb er Januskinase-Inhibotoren (Jak-Inhibitoren) als neuen Therapieansatz. Wichtig sei hier die Selektivität (Jak1), hier befänden sich Filgotinib und Upadactinib in der Entwicklung; Tofacitinib ist weniger selektiv. Vedolizumab als neue Substanz falle unter die Homing-Strategie, es greift an Adhäsionsmolekülen in der Darmmukosa an und wirkt dadurch relativ selektiv. Beachtet werden müsse hier Reizhusten als Nebenwirkung in den ersten Wochen. Die dritte wichtige Neuerung sind die Sphingosin-1-Inhibitoren. Diese Wirkstoffe blockieren den Austritt der T-Zellen aus dem Thymus.
Welche Therapie zum Patienten passe, sei immer eine individuelle Entscheidung, die auch auf Erfahrung beruhe, unterstrich Professor Stein. Man müsse wissen, dass nicht alle Wirkstoffe für beide Haupterkrankungen (Morbus Crohn wie Colitis Ulcerosa) eingesetzt werden können. So sei der Einsatz von Mesalazin bei Morbus Crohn fraglich.
Perspektivisch würden Biomarker entwickelt, mit denen ein Krankheitsverlauf – auch ohne häufige Endoskopien – überwacht werden könne, z.B. über Messung der Adhäsionsmoleküle. Dies führe zu gezielteren Therapiemöglichkeiten.
Nach einem Überblick über das Erkrankungsbild der Psoriasis unterstrich Dr. Pinter, dass die modernen Arzneistoffe die Parameter von der Therapie einer stark stigmatisierten Erkrankung hin zu neuen Herausforderungen wie Nebenwirkungen, Langzeiteffektivität und finanzielle Belastung des Gesundheitswesens verschoben haben. Das Verständnis über das gesamte Krankheitsbild habe sich enorm verbessert, die pathophysiologischen Vorgänge seien besser bekannt. Dadurch habe man die Psoriasis inzwischen als systemische Inflammation erkannt. So rücken auch Begleiterkrankungen wie z.B. ein Gelenkbefall stärker in den Fokus.
Über eine gelungene Fortbildungsveranstaltung freuten sich sowohl der Sprecher der Akademie für pharmazeutische Fortbildung, Prof. Dr. Dieter Steinhilber, Präsidentin Ursula Funke und Vizepräsidentin Dr. Viola Schneider als auch die Apothekerinnen der Pharmazie.
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Fünf Fragen: Autoimmunerkrankungen
Schätzungsweise zehn bis 15 Millionen Menschen leiden an einer Autoimmunerkrankung. Im Rahmen der Zentralen Fortbildung referierten Prof. Dr. Robert Fürst und Dr. Ilse Zündorf zum Thema „Toleranz und Intoleranz: Immunologische Grundlagen von Autoimmunerkrankungen". Für LAK aktuell haben die Referenten die fünf wichtigsten Fragen rund um Autoimmunerkrankungen beantwortet.
1. Wie lernt das Immunsystem, nicht gegen körpereigene Strukturen aktiv zu werden?
Lymphozyten, also die T- und B-Zellen, exprimieren hochspezifische Antigenerkennungsrezeptoren (T-Zell- bzw. B-Zell-Rezeptoren). Diese Rezeptoren werden im Laufe der Lymphozytenentwicklung nach dem Zufallsprinzip hergestellt und erkennen aufgrund ihrer enormen Vielfalt (ca. 1.013 verschiedene Rezeptoren) prinzipiell jedes beliebige Antigen. Während der Reifung im Thymus bzw. Knochenmark werden den Zellen körpereigene Antigene präsentiert und diejenigen Zellen, die zu stark auf das Autoantigen reagieren, werden aussortiert (Zelltod oder Funktionsinaktivierung).
2. Wie unterscheidet sich die zentrale Toleranz von der peripheren Toleranz?
Der oben beschriebene Prozess wird, da er in den primären Lymphorganen stattfindet und den wichtigsten Lernprozess darstellt, als zentrale Toleranz bezeichnet. Die periphere Toleranz besteht aus Mechanismen in den sekundären lymphatischen Geweben (v.a. Lymphknoten), die dafür sorgen, dass eventuell noch vorhandene autoreaktive Lymphozyten inaktiviert werden. Das dient quasi als Backup-Mechanismus.
3. Was versteht man unter Autoimmunität?
Von Autoimmunität spricht man, wenn sich das spezifische (adaptive) Immunsystem (T- und B-Zellen, Antikörper) gegen körpereigene Strukturen richtet.
4. Wie und unter welchen Voraussetzungen entwickelt sich eine Autoimmunerkrankung und inwiefern unterscheiden sich organspezifische und systemische Autoimmunerkrankungen?
Drei Klassen an Faktoren sind an der Entwicklung von Autoimmunerkrankungen beteiligt: Genetische Prädispositionen (z.B. Polymorphismen im HLA-Gencluster), Umweltfaktoren/exogene Faktoren (z.B. Rauchen, UV-Strahlung, Ernährung) und immunologische/mikrobielle Faktoren (z.B. Infektionen). Grundsätzlich betrifft eine Autoimmunerkrankung den gesamten Körper. Viele Erkrankungen manifestieren sich allerdings überwiegend an bestimmten Organsystemen, so dass hier von organspezifischen Autoimmunerkrankungen gesprochen wird.
5. Welche Arzneistoffe werden für welche Autoimmunerkrankungen eingesetzt?
Autoimmunerkrankungen können bisher nur symptomatisch behandelt werden, eine kausale Therapie fehlt. Die Pharmakotherapie basiert grundsätzlich auf der Hemmung der Entzündungsreaktion. Neben den altbewährten Glucocorticoiden und DMARDs (z.B. Methotrexat) kommen vermehrt Biologicals zum Einsatz, die Entzündungsmediatoren (z.B. TNF, IL-1, IL-6, IL-12/23, Il-17) neutralisieren, zur Verminderung der Zahl von T- und B-Zellen führen oder die Einwanderung von Leukozyten in das entzündete Gewebe reduzieren.
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Ankündigung: Pharmacon in Schladming
Vom 20. bis 25. Januar 2019 findet die 49. Internationale Pharmazeutische Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer in Schladming statt. Thema im Januar ist die Pharmakotherapie kardiovaskulärer Erkrankungen. Weitere Informationen, auch zur Anmeldung, finden Sie >> hier.
Eine Programmübersicht können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019
Ab dem 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackungsG) in Kraft und löst die aktuell geltende Verpackungsverordnung ab.
Was bedeutet das?
Bereits in der Verpackungsverordnung wurden Pflichten von Herstellern und Händlern – den sogenannten Erstinverkehrbringern – von Verpackungen festgelegt. Diese Pflichten haben sich nicht geändert. Verpackungen, die typischerweise beim privaten Haushalt oder den sogenannten gleichgestellten Anfallstellen (z.B. Krankenhäuser, Altenheime) typischerweise als Abfall anfallen und gewerbsmäßig in Verkehr gebracht werden, müssen an einem dualen Entsorgungssystem (z.B. Grüner Punkt) beteiligt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Vielzahl von Verpackungen einer Verwertung (Recycling) zugeführt werden.
Tatsächlich haben sich aber bereits in der Vergangenheit nicht alle Hersteller und Händler finanziell an einem Entsorgungssystem beteiligt, aber trotzdem davon profitiert.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber ein Zentrales Verpackungsregister (https://www.verpackungsregister.org/) eingeführt. Die Registrierung ist ein Muss. Ohne eine Registrierung und somit ohne die Beteiligung an einem Entsorgungssystem dürfen keine Verpackungen in den Verkehr gebracht werden. Ein Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Wer muss sich registrieren lassen?
Jeder Erstinverkehrbringer (also jeder, der erstmals in Deutschland eine mit Ware befüllte Verpackung in den Verkehr bringt) muss sich registrieren. Derjenige gilt als Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes. Hierzu kann auch die Apotheke zählen.
Welche Arten von Verpackungen betrifft das?
Grundsätzlich betrifft es alle Verpackungen, die beim Endverbraucher im Müll landen. Hierbei wird unterschieden zwischen
Versandverpackungen: Hierbei handelt es sich um die Verpackungen, in denen das Arzneimittel für die Auslieferung im Rahmen des Botendienstes oder des Versandhandels in der Apotheke gepackt wird.
Serviceverpackungen: Die Serviceverpackung wird in der Apotheke mit der Ware selbst befüllt. Dabei handelt es sich z.B. um die Tüte, in welcher dem Kunden das Arzneimittel mitgegeben wird oder auch um Primärpackmittel im Rahmen der Rezeptur oder Defektur, z.B. Tuben, Beutel oder Kruken.
Achtung! Bei den Serviceverpackungen (und nur bei diesen) besteht die Möglichkeit mit dem Lieferanten zu vereinbaren, dass dieser die Systembeteiligung übernimmt. Die Apotheke muss sich dann nicht um die Registrierung u.ä. kümmern. Für die Versandverpackungen ist die Apotheke registrierungspflichtig.
Was muss die Apotheke jetzt tun?
Im Vorfeld sollte sich die Apotheke die folgenden Fragen stellen und für sich beantworten können:
Welche Serviceverpackungen werden in der Apotheke verwendet?
Übernimmt der Lieferant die Systembeteiligungspflicht?
Welche Versandverpackungen im Rahmen des Versandes oder des Botendienstes werden verwendet?
Werden weitere Verpackungen, die nicht unter Versand – oder Serviceverpackungen fallen, in der Apotheke verwendet?
Gibt es bereits eine Vereinbarung mit einem Entsorgungssystem? Wenn nicht, ist eine solche Vereinbarung abzuschließen.
Bis zum 01.01.2019 müssen dann die erforderlichen Registrierungen erfolgt sein.
Weitere Informationen:
Deutschen Apotheker Zeitung, Nr. 40 (05.10.2018) oder >> DAZ.online
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Was sind RAS-/RAN-I-Meldungen?
Bei den Rapid Alert Notification/Rapid Alert System Klasse 1 (RAS-/RAN-I)-Meldungen handelt es sich um ein Schnell-Warn-System. Es dient zur Information über das Auftreten schwerer Fälle von Arzneimittelrisiken, die durch Qualitätsmängel verursacht wurden.
Die Landesapothekerkammer Hessen erhält die RAS-/RAN-I-Meldungen vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) mit der Bitte, ihre Mitglieder zu informieren. Da dem HMSI die Veröffentlichung auf der Homepage nicht weitreichend genug erschien, erfolgt die Weitergabe zur Kenntnis seit ca. einem Jahr auch per E-Mail an die Apothekenleiter.
Wie verhalte ich mich, wenn ich eine betroffene Charge bei mir in der Apotheke habe?
Nehmen Sie diese Charge in Quarantäne.
Im Hintergrund finden durch die zuständigen Stellen weitere Recherchen statt und eventuell notwendige Rückrufe bzw. Informationen zum Ablauf dieser werden vorbereitet. Diese Informationen erhalten Sie dann auf gewohntem Wege (AMK, PZ/DAZ, Großhandel) für die weitere Verarbeitung.
Im Zweifelsfall sind auf dem RAS-/RAN-I-Formular auch immer Ansprechpartner der betroffenen Hersteller angegeben, die Sie kontaktieren können.
Wo finde ich die wichtigsten Informationen in dem RAS-/RAN-I-Formular?
Die für Sie wesentlichen Informationen finden sie unter folgenden Punkten:
04 – Produktname
10 – Chargennummer
15 – Hersteller und Kontaktperson
18 – Details zum Qualitätsmangel
Warum sind die Formulare auf Englisch?
Im Zuge der Harmonisierung, der europaweiten Auslieferungen mancher Arzneimittel und der daraus resultierenden Involvierung europäischer Behörden (z.B. EMA) ist die Amtssprache der RAS-/RAN-I-Formulare Englisch.
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Mit der Kammer fortbilden
Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche Basis für Ihre weitere Qualifizierung legen.
Im Stellenmarkt der Landesapothekerkammer Hessen können Sie die aktuellen Stellenangebote und -gesuche finden. Unter der Rubrik Angebote und Gesuche können Sie nach aktuellen Stellenanzeigen suchen, aber auch eine Anzeige online aufgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stellenangebot oder Stellengesuch erst durch uns kontrolliert und freigeschaltet werden muss und daher nicht sofort auf unserer Seite erscheint. Die Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige erfolgt für Sie kostenlos.
LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.
Chefredaktion: AzetPR
Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Michael Aland, Johanna Hauser, Daniela Pach, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser
Redaktionsbeirat: Ursula Funke (Vorsitzende), Prof. Dr. Mona Abdel Tawab, Dr. Sebastian Barzen,
Dr. Reinhard Hoferichter, Dr. Cora Menkens, Dr. Otto Quintus Russe, Dr. Viola Schneider
Anschrift des Herausgebers:
Landesapothekerkammer Hessen
Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt am Main
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E-Mail: info(at)apothekerkammer.de
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Erscheinungsort: Frankfurt am Main. Erscheinungsweise: 10 Ausgaben pro Jahr. Für Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen ist der Bezug kostenfrei.
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