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Die nächste Delegiertenversammlung findet statt am

21. November 2018:
Beginn ist um 10 Uhr im MERCURE Hotel Frankfurt Eschborn-Ost, Helfmann-Park 6, 65760 Eschborn.

Die Anmeldung von Gästen ist erbeten unter der Rufnummer 069 979509-23.

LAK aktuell Ausgabe Oktober 2018



Ursula Funke, Präsidentin

Gleichpreisigkeit und Versandhandel schließen sich aus

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

fast auf den Tag genau vor zwei Jahren hat der EuGH dieses unsägliche Urteil gesprochen: Seit nunmehr zwei Jahren leben wir in diesem unerträglichen Dilemma unterschiedlicher Preise bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

Alle Juristen, Experten, Gremien der Kammern und Verbände, andere Apothekerorganisationen, aber auch Gesundheitspolitiker, haben alle möglichen Szenarien durchdacht, überlegt, abgewogen, bewertet – kurz gesagt: Um die Gleichpreisigkeit in Deutschland bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu erhalten, muss der Versandhandel wieder auf das europarechtlich gebotene Maß zurückgeführt werden.

Beim gerade stattgefundenen Deutschen Apothekertag hat Bundesminister Spahn erkennen lassen, dass er kein Fan des Versandverbotes ist, sondern lieber „alternative“ Maßnahmen zur Kompensation verfolgen wolle – allerdings hat er auch nichts Konkretes, keine Lösung, wie wir die Gleichpreisigkeit bei gleichzeitig erlaubtem Versandhandel (inklusive Boni und Rabatten) erhalten können.

Die von uns Apothekern gemachten Vorschläge, unsere Leistungen auszuweiten, unser erarbeitetes Konzept zum E-Rezept voranzubringen und weitere Aufgaben zu übernehmen findet der Minister interessant und gut, aber halt nur ohne Versandverbot. Er will – gemeinsam mit der ABDA-Spitze – in den nächsten Monaten ein Konzept entwickeln, das dann in einen Gesetzesentwurf münden soll.

Wie eingangs beschrieben: Um die Gleichpreisigkeit bei uns wiederherzustellen, brauchen wir das RxVV! Ohne Gleichpreisigkeit bricht der Preiswettbewerb zwischen den Apotheken vor Ort aus, es wird nicht mehr um Beratung und pharmazeutische Betreuung gehen, sondern nur noch um Rabatte und Boni. Die ausländischen Versandapotheken – mit ihren globalen Kapitalgebern im Hintergrund und damit für uns auch im Ansatz nicht vergleichbaren Werbebudgets – werden diesen ruinösen Wettbewerb befeuern und das halten wir inhabergeführten Apotheken nicht aus. Das Fremdkapital und damit den Fremdbesitz haben wir dann in der täglichen Regelversorgung! Das kann keiner von uns wollen – und das muss auch einem Bundesgesundheitsminister Spahn klar sein, dass er damit ein neues System der Arzneimittelversorgung in Deutschland einführt. Wenn er und die ganze Bundesregierung das wollen, dann sollen sie es auch offen sagen.

Wir wollen unser System, das effektiv und patientenorientiert die Arzneimittelversorgung sichert, erhalten und uns pharmazeutisch noch stärker einbringen! Wir stellen uns neuen Herausforderungen, wir arbeiten an neuen, zukunftsorientierten Konzepten jederzeit mit, wir verweigern uns nicht der Digitalisierung, wir nutzen sie schon längst – allerdings wird sie nie den direkten Kontakt von Mensch zu Mensch ersetzen können!

Wir werden alle älter, die Zahl der multimorbiden älteren Patienten mit Polypharmazie nimmt zu – deshalb hat der Bundesminister für Gesundheit ja die Pflege jüngst neu strukturiert. Gerade für diese Patienten sind wir wichtig und können und wollen extrem viel leisten – aber das weitere Stockwerk eines Hauses kann nur stabil gebaut werden, wenn das Fundament trägt und stabil ist.

Lassen Sie unser Apothekenwesen nicht einstürzen, geben Sie dem Fundament Stabilität, lassen Sie uns gemeinsam eine weitere Etage mit Leistungen für die Menschen in unserem Land bauen - nehmen Sie unser Angebot an, Herr Spahn!

Ihre


Ursula Funke


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© Foto: Stadthalle Gießen

Ankündigung: 99. Zentrale Fortbildung in Gießen

Am 10. und 11. November 2018 findet die 99. Zentrale Fortbildungsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen statt.

Veranstaltungsort:
Kongresshalle
Berliner Platz 2
35390 Gießen

Thema:
Autoimmunerkrankungen

 

Samstag, 10. November 2018

15:00 – 15:15 Uhr

Eröffnung und Begrüßung
Ursula Funke
Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen

15:15 – 16:15 Uhr

Toleranz und Intoleranz: Immunologische Grundlagen von Autoimmunerkrankungen
Dr. Ilse Zündorf und Prof. Dr. Robert Fürst
Institut für Pharmazeutische Biologie
Goethe-Universität, Frankfurt am Main

16:30 – 17:30 Uhr

Biosimilars – Wirkstoffklasse mit Konfliktpotential zwischen Ärzten und Apothekern?
Prof. Dr. Theodor Dingermann
Institut für Pharmazeutische Biologie
Goethe-Universität, Frankfurt am Main

17:45 – 18:45 Uhr

Rheumatoide Arthritis – aktuelle therapeutische Standards und Entwicklungen
Prof. Dr. Ulf Müller-Ladner
Abteilung für Rheumatologie und Klinische Immunologie der Kerckhoff-Klinik GmbH, Bad Nauheim

Sonntag, 11. November 2018

09:15 – 10:15 Uhr

MS Therapie 2018 – Krankheitsaktivitätskontrolle als Primärziel
PD Dr. med. Björn Tackenberg
Klinik für Neurologie, Philipps-Universität  und Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Marburg

10:30 – 11:30 Uhr

Neue Therapien bei CED – Was kommt nach TNF?
Prof. Dr. med. Dr. oec. troph. Jürgen Stein
Krankenhaus Sachsenhausen, Abteilung Gastroenterologie, Frankfurt am Main

11:45 – 12:45 Uhr

Psoriasis vulgaris im Jahr 2018 – werden chronische Hauterkrankungen bald nicht mehr existieren?
Dr. med. Andreas Pinter
Universitätsklinikum Frankfurt, Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Frankfurt am Main

Moderation: Prof. Dr. Dieter Steinhilber, Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen

 

Es bestehen seitens der wissenschaftlichen Leitung und des Veranstalters an beiden Tagen keinerlei Interessenkonflikte. Bestehende Interessenkonflikte wurden erklärt. Entsprechende Erklärungen sind in die Vortragsfolien integriert. Die Vorträge sind produkt- und dienstleistungsneutral.

Programmänderungen vorbehalten. Teilnahmebescheinigungen werden für Samstag und Sonntag gesondert ausgestellt und liegen ab der zweiten Pause an der Rezeption in der Kongresshalle aus. Kinderbetreuung ist vorgesehen. Telefonische Anmeldung (mit Altersangabe des Kindes) unter 069 979509-11 erbeten.

 

Den Artikel können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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© Foto: rawpixel/unsplash

Kinderbetreuung während der Zentralen Fortbildungsveranstaltung in Gießen

Auch im Herbst bietet die Landesapothekerkammer Hessen während der Zentralen Fortbildungsveranstaltung wieder eine Kinderbetreuung an. Die Betreuung ist selbstverständlich kostenlos und soll den Kollegen mit jüngeren Kindern die Entscheidung zur Teilnahme erleichtern.

Am Samstag, 10. November 2018, und am Sonntag, 11. November 2018, werden Kinder jedes Alters von erfahrenen Erzieherinnen betreut, während sich ihre Eltern der Pharmazeutischen Fortbildung widmen können. In einem Raum neben dem großen Saal der Gießener Kongresshalle spielen und basteln die Kinder gemeinsam. Auch für einen kleinen Imbiss wird gesorgt.

Um besser planen zu können, bitten wir die gewünschte Betreuung bis Freitag, 9. November 2018 − 12:00 Uhr, in der Geschäftsstelle anzumelden (Telefon: 069 979509-11).

Sollte aber der Fortbildungswunsch erst plötzlich und ganz spontan entstehen, so ist es auch nicht problematisch, die Kinder unangemeldet mitzubringen. Das Organisationsteam im Foyer hilft Ihnen gerne weiter.

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© Foto: Andrey Popov/shutterstock.com

Webinare im zweiten Halbjahr 2018

Im zweiten Halbjahr 2018 finden in unserer Reihe noch einige interessante Webinare statt.

17. Oktober 2018

Phytopharmaka in der Therapie der Atemwegserkrankungen

Referent: Prof. Dr. Robert Fürst

21. November 2018

Venenerkrankungen

Referentin: Kirsten Hien

19. Dezember 2018

Arterielle Hypertonie: Blutdruckzielwerte und Pharmakologie der Antihypertensiva

Referent: Dr. Ralf Goebel

Für die Teilnahme an einem Webinar erhalten Sie zwei Fortbildungspunkte.

Die Webinare finden jeweils von 20:00 bis 21:00 Uhr statt, die Teilnahme ist gebührenfrei. Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte unserer >> Homepage.

 

 

Die Webinar-Übersicht können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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© Foto: Oliver Graumnitz/Pixabay

Fortbildung – In eigener Sache

Bitte beachten Sie, dass die Fortbildungs-Skripte durch die Umstrukturierung unserer Homepage nun an anderer Stelle zu finden sind. Sie können diese ab sofort ausschließlich auf der Seite >> Veranstaltungen und Skripte herunterladen.

 


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© Foto: Elke Födisch, Goethe-Universität Frankfurt

Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum:

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt.

Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Termin Teil 1:

18. bis 29. März 2019

Veranstaltungsort:

Biozentrum Niederursel

Hörsaal B 1, Gebäude N 100

Max-von-Laue-Str. 9

60438 Frankfurt am Main

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >>Homepage der Landesapothekerkammer und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.


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© Foto: Rawpixel

Fortbildungsreihe in Kassel

Die Reihe „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Geriater und Apotheker: Nierenfunktion im Alter – vernachlässigter Parameter?" geht am 24. Oktober 2018 in die nächste Runde. 

Termin:                     Mittwoch, 24. Oktober 2018

Ort:                           DRK-Kliniken Nordhessen, Standort Kaufungen
                                  Sophie-Henschel-Weg 2
                                  34260 Kaufungen

 Programm

16:30 Uhr

Begrüßung

Dr. Jürgen Sasse, Chefarzt Zentrum für Geriatrie und Frührehabilitation, Klinik für Geriatrie, Kassel

Claudia Wegener, Apothekerin, Regionale Fortbildungsbeauftragte der LAK Hessen

16:40 - 17:10 Uhr

Einfluss von Analgetika auf die Nierenfunktion

Claudia Wegener, Apothekerin, Baunatal

17:15 - 17:45 Uhr

Risiko und Folgen einer Hyponatriämie bei Psychopharmaka

PD Dr. Christian Roth, Chefarzt der Klinik für Neurologie und Klinische Neurophysiologie an den DRK-Kliniken Nordhessen, Standort Wehlheiden

17:45 - 18:15 Uhr

Pause

 

18:15 - 19:00 Uhr

Richtig beraten – Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz

PD Dr. Carina Hohmann, Fachapothekerin für Klinische Pharmazie,   Geriatrische Pharmazie, Apotheke & Patienten-Beratungs-Zentrum im Klinikum Fulda gAG

PD Dr. Peter Benöhr, leitender Oberarzt der Medizinischen Klinik III (Nephrologie) am Klinikum Fulda gAG

19:00 - 19:15 Uhr

 Abschlussdiskussion

 

 

Diese Fortbildungsveranstaltung wird von der Landesapothekerkammer Hessen mit  drei Fortbildungspunkten anerkannt.

 

 

Das Programm können Sie über den untenstehenden Link als PDF herunterladen.

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Ärzte und Apotheker im Dialog

Ärzte und Apotheker im Dialog: „Multimedikation bei älteren Patienten“

Interdisziplinäre Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker

 

ACHTUNG: Neuer Veranstaltungsort!

Termin:

5. Dezember 2018

Uhrzeit:

19:00 bis 21:30 Uhr

Referenten:

Dr. med Rupert Püllen
Dr. Christian Ude

Ort:

Steuer-Fachschule Dr. Endriss
Hanauer Landstraße 160

60314 Frankfurt am Main

Kosten:

30,00 Euro

Anmeldung:

Christina Ittner, Tel. 06032 782-223, Fax 069 97672-67223

oder E-Mail: christina.ittner@laekh.de

 

Achtung: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt!

 

 


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MRE-Netz Rhein-Main – Kooperation „Weniger ist mehr – Antibiotika wirksam einsetzen“ wird fortgesetzt

Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt auch dieses Jahr wieder das MRE-Netz Rhein Main. In Absprache mit dem Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main werden in den kommenden Wochen den Apotheken in Frankfurt am Main und Offenbach Flyer zur aktuellen Aktion „Otitis media“ zur Ansicht übersandt. Die Flyer sind – auch wie die der vergangenen Aktionen – auf der Homepage des MRE-Netz Rhein Main als Download verfügbar. Eine kostenlose Bestellung für Apotheken im Bereich des MRE-Netz Rhein-Main ist ebenfalls möglich: mre-rhein-main@stadt-frankfurt.de oder 069 212-48884.

Für die Zukunft wurde ein Ausbau der Kooperation vereinbart.


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Workshop: Pharmazeutische Betreuung

Achtung: neues Datum!

Bitte merken Sie sich schon jetzt den Termin für den Workshop „Pharmazeutische Betreuung" vor:

Datum:   Samstag, 9. Februar 2019
Uhrzeit:   9:30 bis 17:30 Uhr
Ort:         InterCity Hotel, Mainz

Seminarthemen (jeweils 2 Stunden):
Osteoporose – Gute Empfehlungen aus der Apotheke
Referentin: Apothekerin Dr. Verena Stahl

Senioren in der Apotheke – Problemlösungen für knifflige Arzneiformen
Referent: Apotheker Dr. Wolfgang Kircher

Psychopharmaka – was man zu Nebenwirkungen und Interaktionen bei einer Medikationsanalyse wissen sollte
Referentin: Apothekerin Prof. Dr. Martina Hahn

Alle Details zu den Seminaren sowie zur Anmeldung können Sie auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz nachlesen.

 

 

Das Seminarprogramm und die Abstracts können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.

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DPhG: Vortragsveranstaltungen Wintersemester 2018/19

DPhG LG Hessen RG Rhein/Main

LAK Hessen Region Frankfurt

Goethe-Universität Frankfurt am Main

Die Vortragsveranstaltungen der DPhG stehen im Winterhalbjahr unter der Themenüberschrift „Nervensystem".

 

23.10.2018

Prof. Dr. Christa Müller
Pharmazeutisches Institut, Pharmazeutische Chemie I, Universität Bonn

Morbus Parkinson – neue Therapiemöglichkeiten

20.11.2018

Prof. Dr. Frauke Zipp
Direktorin der Klinik und Polyklinik für Neurologie, Universitätsmedizin Mainz

Neue Therapieoptionen bei Multipler Sklerose

11.12.2018

Prof. Dr. Hartmut Lüddens
Leiter des Molekularbiologischen Labors der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsmedizin Mainz

Pharmakologische Behandlung der Epilepsien: bewährte Substanzen und neue Entwicklungen

15.01.2019

Dr. med. Alexander Rose
Oberarzt, Klinik für Neurologie und Klinische Neurophysiologie, Sophien- und Hufeland-Klinikum, Weimar

Das Restless-Legs-Syndrom – Läufst Du noch oder schläfst Du schon?

05.02.2019

Sven Siebenand
Stellvertretender Chefredakteur, Pharmazeutische Zeitung, Avoxa GmbH, Eschborn

Neue Arzneistoffe 2018 – eine kritische Bewertung

Die Vorträge finden jeweils um 20:15 Uhr im Biozentrum der Universität Frankfurt statt,
Max-von-Laue-Str. 9 (Campus Riedberg), Hörsaal B 1 (großer Hörsaal), 60438 Frankfurt am Main.
Jede Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.

Das Vortragsprogramm können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.

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© Foto: Jason Leung/unsplash

FAQs – für Apothekerinnen und Apotheker mit einer in Drittstaaten abgeschlossenen pharmazeutischen Ausbildung

Apotheker mit einem abgeschlossenen Pharmaziestudium aus dem Ausland haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, die Approbation in Deutschland zu beantragen. Diese Voraussetzungen unterscheiden sich, abhängig davon, ob die Ausbildung in einem EU-Land oder in einem Drittstaat erfolgt ist. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem das Ablegen einer Fachsprachenprüfung (C1 Pharmazie) bzw. einer Kenntnisstandprüfung.

Die betroffenen Apotheker aus dem Ausland haben viele Fragen. Gleiches gilt auch für die Apotheker, die bereit sind, den Prozess der Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung zu unterstützen, z. B. durch Anbieten einer Praktikumsstelle.

Die häufigsten Fragen haben wir zusammengestellt und auf der Homepage der LAK Hessen veröffentlicht. Mit den Antworten auf die Fragen möchten wir den ausländischen Kolleginnen und Kollegen sowie den engagierten Apothekerinnen und Apothekern in Hessen einen ersten Überblick geben, was wann zu tun ist und wer der richtige Ansprechpartner für welches Anliegen ist.

Unterstützt wurden wir bei der Erstellung des Fragenkatalogs vom Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG), welches erster Ansprechpartner für Fragen rund um den Antrag auf Erteilung der Approbation ist.

Gerne stehen wir Ihnen für weiterführende Fragen zur Verfügung.

Ihre zuständige Ansprechpartnerin bei der LAK Hessen ist Dr. Pamela Kantelhardt:

Tel.:  069 979509-59
E-Mail: p.kantelhardt@apothekerkammer.de.

 

 

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© Grafik: Goethe-Universität Frankfurt a.M.

CRITICAL INCIDENT REPORTING SYSTEM (CIRS) – Wir lernen aus Fehlern

Auch in dieser Ausgabe von LAK aktuell finden Sie wieder einen von Apothekern kommentierten Fehlerbericht aus dem CIRS >>www.jeder-fehler-zaehlt.de. Dieses Mal geht es um eine fehlerhafte Dosierung durch den Patienten zu Hause – trotz umfangreicher, auch schriftlicher, Information vorab durch den Arzt.

Sie finden unseren Kommentar auch auf der Homepage von >>www.jeder-fehler-zaehlt.de. Hier wird er parallel veröffentlicht, damit Arzt und Apotheker gemeinsam aus Fehlern lernen.

Jeder Fehler zählt - Fehlerbericht Nr. 900

Fehleinnahme trotz detaillierten Medikationsplans

Aus: Jeder Fehler zählt

Was ist passiert? Welche Folgen hatte es für den Patienten?

80-jährige Patientin, seit einigen Jahren wegen eines VHF marcumarisiert. Bei ausgeprägtem allergischen Exanthem und bekannter allergischer Diathese orale Prednisolontherapie 20 mg 1x1, alle 3 Tage um 1/4 reduziert.

Bei der Behandlung wurde gleichzeitig die Marcumardosierung für die nächsten Wochen festgelegt und in den Marcumarausweis eingetragen.

Da wir in der Vergangenheit bereits oft Fehleinnahmen des Cortisons bei obigem Dosierungshinweis beobachtet haben, erhielt die Patientin zusätzlich ein Schriftstück mit Listung der Wochentage und der jeweiligen Cortisondosis.

Bei der Kontrolle nach einer Woche wurde deutlich, dass die Patienten das Marcumar nach dem Prednisolonplan und das Prednisolon 1 x tgl. zu sich genommen hat. Der INR lag dennoch im therapeutischen Bereich. Die allergische Reaktion war verschwunden. 

Glücklicherweise keine Folgeerscheinungen, da die Marcumarwochendosis ähnlich der Prednisolonempfehlung war. 

Bewertung aus Sicht der Apotheke – Ursachen und Möglichkeiten zur Vermeidung von Risiken

Wie bereits im Fall aus LAK aktuell, Ausgabe September 2018, passierte eine Verwechselung zu Hause beim Patienten. Im vorliegenden Fall betraf diese Verwechselung die Dosierung. Die Patientin hat trotz umfangreicher, auch schriftlicher, Information durch den Arzt die Tabletteneinnahme von dem seit langen Jahren eingenommenen Phenprocoumon und dem neu und für kurze Zeit hinzugekommenen Prednisolon durcheinander gebracht.

Beigetragen hierzu hat sicherlich das für beide vergleichbar kommunizierte Einnahmeschema, welches sich vom Rest der Tabletteneinnahme unterscheidet (gesonderte schriftliche Anweisung im Phenprocoumonausweis und im Prednisolonplan). Fehlerbegünstigend wurde parallel zur Neuverordnung auch die Phenprocoumon-Dosis neu festgelegt: hier kamen zwei unterschiedliche Informationen bei einer älteren Patientin zusammen. Eigentlich hätte die Patientin routiniert im Umgang mit Phenprocoumon sein müssen, nimmt sie dies doch schon seit Jahren – hier hat die Fehlervermeidung durch Routine jedoch versagt. Durch erneute Information in der Apotheke bei Abgabe des Prednisolons und einem schriftlichen Hinweis auf das Einnahmeschema auf der Umverpackung des Prednisolons hätte der Fehler eventuell vermieden werden können. Die Sensibilisierung von Patienten auf mehreren Ebenen kann zur Fehlervermeidung beitragen [1, 2]. Auch verändert sich (z. B. durch Rabattverträge) der Name des Präparates häufig noch, bevor der Patient das Präparat für den häuslichen Gebrauch überlassen bekommt. Hier ist die Information durch die Apotheke – mit Bezug zum abgegebenen Präparat – besonders wichtig.

Eventuell war die Patientin durch die akute Erkrankung (allergisches Exanthem) auch während des Besuchs in der Hausarztpraxis aufgeregt und nicht ausreichend aufnahmefähig für neue Informationen. Auch hier hätte eine umfangreiche Beratung in der Apotheke zur Reduktion des Fehlerrisikos beigetragen.

Eine Rückfrage beim Patienten, ob er die Information verstanden hat und ob er sie umsetzen kann, trägt zu einer sicheren häuslichen Einnahme bei. Die Rückfrage sollte immer eine selbstständige Erklärung des Patienten über die Einnahme beinhalten [3].

Gerade für ältere Patienten können Abbildungen ihrer Tabletten in Medikationsplänen hilfreich sein, insbesondere, da die Einnahmeroutinen und die Vertrautheit mit den Tabletten durch ständige Wechsel der Präparate durch Rabattverträge häufig gestört sind [4]. Dies ist jedoch nur in wenigen Fällen im Alltag umsetzbar und bedeutet für den Apotheker einen umfangreichen Zusatzaufwand.

Merke: Schriftliche Informationen für den Patienten sind sicherer als ausschließlich mündliche Informationen. Eine Versicherung beim Patienten, ob er die Information verstanden hat und umsetzen kann, sollte erfolgen!

Kommentar Jeder Fehler zählt:

Mögliche Gründe:

Wir haben uns bereits den Kopf zerbrochen. Was sollen wir denn noch anstellen. Wir können doch nicht mehr als der Patientin neben einer ausführlichen Erklärung zusätzlich für jedes Medikament einen Einnahmeplan geben.

Der neue Medikamentenplan hilft hier auch nicht weiter. Diese Dosierungen sind nicht abbildbar.

Mögliche Maßnahmen:

Noch dezidiertere Besprechung der Medikation.

 

[1] Korzelius H et al; Arzneimitteltherapiesicherheit: Medikationsplan im Praxistest; Dtsch Arztebl 2018; 115(9): A-364 / B-310 / C-310

[2] https://www.aps-ev.de/wp-content/uploads/2016/09/2_PM_APS_Int_Tag_Patientensicherheit_F_-_Kopie.pdf; letzter Aufruf am 27. September 2018

[3] Kircher, Wolfgang; Arzneiformen richtig anwenden; 4. Auflage, 2016; Seite 1-9

[4] Botermann, Lea; Dissertation: Der Medikationsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland: Analyse des Status quo und Evaluation der Verständlichkeit bei Patienten mit Polymedikation; https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/10228; letzter Aufruf am 27. September 2018

 

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© Foto:Zhao jian kang/shutterstock.com

Leitlinien

BAK, DEGAM, AWMF und viele Fachgesellschaften erstellen und publizieren Leitlinien – da kann es mühsam sein, den Überblick zu behalten. Daher möchten wir Sie mit dieser Rubrik unterstützen, hinsichtlich Änderungen von relevanten Leitlinien auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz und übersichtlich finden Sie eine Zusammenstellung der geänderten Leitlinien (LL) sowie den wichtigsten inhaltlichen Änderungen. Für Interessierte finden sich die Links zu den besprochenen Leitlinien am Ende des Artikels.

Neue Leitlinie: Epidemiologie, Diagnostik, Therapie, Prävention und Management unkomplizierter, bakterieller, ambulant erworbener Harnwegsinfektionen bei erwachsenen Patienten

Die Leitlinie wurde im April 2017 als Aktualisierung der LL aus dem Jahr 2010 veröffentlicht. Es ist eine S3-Leitlinie, die in interdisziplinärer Arbeit entstanden ist, federführend durch die Deutsche Gesellschaft für Urologie.

Ziel der LL ist der rationale Einsatz von Antibiotika bei der Therapie unkomplizierter Harnwegsinfektionen. In der neuen Version werden zum einen die symptomatischen Therapiemöglichkeiten ohne antibiotische Therapie weiter ausgeführt und mit neuer Evidenz unterlegt. In den Empfehlungen für Substanzen erster Wahl bei Antibiotika wurden neue Substanzen aufgenommen. Der Status von Antibiotika, die ausschließlich der Reserve vorbehalten sind, wurde bestärkt. Zusätzlich werden nicht-antibiotische Maßnahmen in der Rezidiv-Prophylaxe beschrieben.

Für die Beratung in der Apotheke ist wichtig, wann ein Arztbesuch zu empfehlen ist, bei dem ggf. eine antibiotische Therapie verordnet werden kann (Kapitel 6). Hier kann bei Patientinnen mit leichten bis mittelgradigen Beschwerden im Einzelfall eine alleinige symptomatische Therapie empfohlen werden (Ibuprofen). Als Mittel der ersten Wahl für unkomplizierte Zystitiden bei Frauen in der Prämenopause stehen Fosfomycin, Nitrofurantoin, Nitroxolin und Pivmecillinamin zur Verfügung. Trimethoprim kann bei einer lokalen Resistenzlage von < 20% eingesetzt werden (siehe [1], Tab. 18). Fluorchinolone und Cephalosporine sowie Cotrimoxazol sollten nur noch in der Reserve eingesetzt werden. Für weitere Patientengruppen (z.B. Schwangere, Männer) und Erkrankungen (z.B. Pyelonephritis) finden sich differierende Empfehlungen in der LL.

Die Leitlinie enthält Empfehlungen zur Prophylaxe (Empfehlungsgrad C) für pflanzliche Harnwegsdesinfizientien (z.B. Bärentraubenblätter (nicht in der Langzeitanwendung > 30 Tage)) sowie für den Einsatz von Mannose. Aufgrund der unzureichenden Datenlage wird für Cranberry- und Moosbeeren-Produkte keine Empfehlung ausgesprochen.

Für die Einnahmeberatung bei Abgabe der Präparate finden sich keine Empfehlungen in den Leitlinien. Hier ist die Kompetenz des Apothekers in der Beratung gefragt. Bei Auftreten einer Harnwegsinfektion versuchen Patienten oftmals, mit viel Trinken und Blasen-/Nierentees die Heilung zu unterstützen, dies könnte jedoch z.B. bei der Einnahme von Fosfomycin kontraproduktiv sein (einmalige Einnahme, lange Verweildauer in der Blase gewünscht). Hierauf muss der Apotheker bei Abgabe zwingend hinweisen!

Merke für die Apothekenpraxis:

Bei der Rezidivprophylaxe kann der Apotheker leitliniengerecht beraten. Auch kann er durch zielgerichtete Beratung bei Abgabe verordneter Antibiotika die richtige Einnahme sicherstellen und so das Ziel „Heilerfolg“ unterstützen.

Sie finden die Leitlinie unter: http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/043-044l_S3_Harnwegsinfektionen_2017-05.pdf; letzter Aufruf am 27. September 2018

 

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© Grafik: ABDA

Online-Befragung im ABDA-Datenpanel

Mit Ihrer Teilnahme an der Online-Befragung unterstützen Sie als Inhaber oder Leiter (m/w) einer öffentlichen Apotheke in Deutschland die gemeinsame Interessenvertretung der Apothekerschaft auf Bundes- und Landesebene gegenüber Politik, Krankenkassen und Medien, indem Sie Fakten aus Ihrer Berufsausübung zur Verfügung stellen. Die Bearbeitungszeit des Onlinefragebogens beträgt ca. 25 bis 30 Minuten. Sie erhalten für Ihren Aufwand eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 EUR (brutto).

Wie kann ich mich zum ABDA-Datenpanel anmelden und an der Umfrage teilnehmen?

Sie können sich über den >> Link direkt anmelden. Sie werden anschließend für den Anmeldeprozess auf die Internetseite der Treuhandstelle des Kooperationspartners, des Zi, weitergeleitet. Um Ihren Zugang zum Onlinefragebogen freizuschalten, werden vorab einige Angaben wie Apothekerkammer und NNFID benötigt. Das System generiert dann eine Teilnehmernummer für Sie. Danach werden Sie gebeten, ein eigenes, mindestens achtstelliges Passwort zu vergeben. Für Ihre Anmeldung im Onlinefragebogen benötigen Sie das von Ihnen vergebene Passwort sowie Ihre Teilnehmernummer.

Um mit der Beantwortung der Fragen zu beginnen, müssen Sie sich im Onlinefragebogen des ABDA-Datenpanels mit Ihren Zugangsdaten (Teilnehmernummer und Passwort) anmelden. Der Fragebogen selbst ist in vier unterschiedliche Themenbereiche gegliedert, welche in der Kopfzeile angezeigt werden. Der Bereich, in dem Sie sich während der Bearbeitung befinden, wird farblich gesondert hinterlegt.

Bei Bedarf können Sie mit der Bearbeitung des Onlinefragebogens pausieren und die Beantwortung zu einem späteren Zeitpunkt erneut fortsetzen. Nach einer Unterbrechung von 20 Minuten werden Sie aus Gründen des Datenschutzes automatisch vom Onlinefragebogen abgemeldet. Die bis dahin gemachten Angaben werden zwischengespeichert. Sie können die Beantwortung der Fragen zu einem späteren, beliebigen Zeitpunkt fortsetzen. Dazu müssen Sie sich erneut mit Ihren Zugangsdaten anmelden.

Nach abgeschlossener Beantwortung des Fragebogens müssen Sie diesen über den Button „finalisieren“ beenden. Alle Antworten werden dadurch gesichert und Sie können ab diesem Zeitpunkt keine Änderungen mehr vornehmen. Anschließend steht Ihnen eine Übersicht zu den Fragen und Antworten als PDF zur Verfügung, sodass Sie sich Ihre Antworten ausdrucken und ablegen können.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem PDF. Dieses können Sie über den untenstehenden Link herunterladen. 

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Foto: ABDA

AMINO-Datenbank: Für Sie gefunden und aufbereitet

Thema: Therapie

Frage: Kann man B12 auch bei IF-Mangel oral substituieren?

Kommentar: 

Oral aufgenommenes Vitamin B12 wird ganz überwiegend an den Intrinsic Factor gebunden und anschließend resorbiert, sodass die B12-Versorgung bei Vorliegen eines IF-Mangels massiv gestört ist. Dennoch wird bei Einnahme sehr hoher Dosen ein geringer Anteil (etwa 1 %) auch ohne IF im terminalen Ileum durch passive Diffusion resorbiert, sodass eine orale Substitution mit z. B. 1000 µg/Tag auch bei IF-defizienten Personen den gewünschten Erfolg zeigt (Chan et al: >> Oral Vitamin B12 Replacement for the Treatment of Pernicious Anemia, 2016). Hierfür stehen verschiedene Präparate mit 1000 µg B12 zur Verfügung. Somit kann die häufig schmerzhafte und einen Arztbesuch erforderlich machende i.m.-Injektion umgangen werden.

Bei manifestem B12-Mangel würde diese Dosis von effektiv 10 µg zumindest zu Beginn der Therapie nicht ausreichen, da die Auffüllung der Körperspeicher nicht so schnell erfolgt wie bei einer i.m.-Applikation. Aber in der Dauertherapie wäre es eine sinnvolle Option, zumal für eine adäquate B12-Versorgung nach den Empfehlungen der Dt. Gesellschaft für Ernährung „nur“ 3 µg pro Tag nötig sind.

Eine mögliche Alternative ist die sublinguale Applikation, z.B. über Sprays oder Lutschtabletten, da Vitamin B12 auch über die Mundschleimhaut resorbiert werden kann. Hier gibt es im Internet die verschiedensten Präparate zu kaufen, jedoch keine zugelassenen Arzneimittel. Für die gesunde Allgemeinbevölkerung bringen sie keinen Vorteil gegenüber herkömmlichen oralen Darreichungsformen, in diesem speziellen Fall kann diese Darreichungsform jedoch sinnvoll sein. Beachtet werden müssen natürlich die unterschiedlichen Qualitätsstandards für Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel.

Quelle: AMINO-Datenbank

 

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Recht


© Foto Billion Photo/shutterstock.com

Sachkunde nach Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Aufgrund einer Änderung der ChemVerbotsV muss ab dem 01.06.2019 jeder, der aufgrund seiner Qualifikation die Sachkunde gemäß der ChemVerbotsV besitzt, diese regelmäßig erneuern, wenn der Erwerb seiner Qualifikation mehr als sechs Jahre zurückliegt (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV). Danach muss die Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung nach sechs Jahren oder durch eine halbtägige Fortbildung nach drei Jahren erneuert werden. Ohne nachgewiesene Sachkunde dürfen Stoffe und Gemische der Anlage 2 ChemVerbotsV weder an private noch an berufsmäßige Verwender abgegeben werden.

>>https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/anlage_2.html

Gemäß § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV haben Apotheker, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Pharmazeutisch-technische Assistenten und Apothekenassistenten aufgrund ihrer Ausbildung die Sachkunde für die Abgabe von Chemikalien im Sinne von § 6 Abs. 2 ChemVerbotsV.

Die Inhalte, welche im Rahmen der Fortbildung vermittelt werden sollen, richten sich nach § 11 Abs. 2 ChemVerbotsV. Die Details bezüglich Art und Umfang einer solchen Fortbildung sowie Kriterien zur Durchführung und zur Anerkennung von geeigneten Fortbildungseinrichtungen hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) erarbeitet und festgelegt. Diese sind im Bundesanzeiger vom 08.06.2018 veröffentlicht worden, ebenso wie auf der Homepage der BLAC selbst.

https://www.blac.de/Publikationen.html

Grundsätzlich ist die zuständige Behörde das jeweils örtlich zuständige Regierungspräsidium. Ein entsprechendes Merkblatt für die Erteilung des Sachkundenachweises finden Sie auf der Homepage des >> RP Darmstadt.

Für den Fall, dass eine nicht zuständige Behörde die entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen anbieten möchte, muss sie sich als geeignete Fortbildungseinrichtung von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

In Folge müssen auch die Apothekerkammern der Länder einen entsprechenden Antrag mit den dazugehörigen Nachweisen zu Fortbildungskonzept und geeigneten Dozenten aus dem Bereich der Chemikaliensicherheit stellen, um Fortbildungen zum Sachkundenachweis anbieten zu können.

Dabei sind die Anforderungen, die an die jeweiligen Antragsteller gestellt werden, äußerst stringent und für uns als Landesapothekerkammer derzeit nicht ohne Weiteres praktikabel, zumal die Abgabe von den in der Anlage aufgeführten Chemikalien nicht in großem Umfang in der Apotheke abgegeben werden.

Für die Abgabe folgender Chemikalien ist die Sachkunde nicht zwingend erforderlich, diese Chemikalien können daher weiterhin in der Apotheke abgegeben werden:

Ameisensäure >90%

Juwelier zur Reinigung von Edelsteinen

Ammoniak 35%

Waffenreinigung

Dichlormethan

Abbeizen

Kleber im Modellbau

Ethanol 70%

Kamerareinigung, Spirituosenherstellung

Salzsäure >10<25%

WC-Reinigung

Schwefelsäure 5%

Ätzen von Metallen

Wasserstoffperoxid 12%

Bleichmittel, Poolreinigung, Restauratoren

 

 

 

 

 

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Aktuell


Die hessischen Delegierten stimmen auf dem DAT ab © Foto: Landesapothekerkammer Hessen

Deutscher Apothekertag 2018 in München - Spannung garantiert

Nach der Eröffnungsrede, in der ABDA-Präsident Friedemann Schmidt deutliche Worte zur politischen Situation fand, erwarteten die Delegierten des Deutschen Apothekertags mit großer Spannung den Auftritt von MdB Jens Spahn. Doch wer hoffte, ein Versprechen hinsichtlich des Rx-Versandverbots und der Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit zu erhalten, der wurde enttäuscht. Auch in der offenen Diskussion konnte dem Minister keine konkrete Aussage entlockt werden.

Folgerichtig wurde der Leitantrag zum Rx-Versandverbot und zur Einhaltung des Koalitionsvertrags einstimmig von den Delegierten verabschiedet und Ad-hoc-Anträge zu Plan B und der Opportunität einer öffentlichen Diskussion um diesen heiß diskutiert. Die Delegierten der Landesapothekerkammer Hessen brachten sich aktiv in diese Diskussion ein. Gerade bei Plan B geht es eben gerade nicht um den Erhalt der Gleichpreisigkeit, sondern um alternative Maßnahmen, die zwar Verluste ausgleichen sollen, jedoch die Struktur nicht erhalten können.


Ursula Funke auf dem DAT © alle Fotos: Landesapothekerkammer Hessen

Die Anträge, die die Landesapothekerkammer Hessen auf dem DAT stellte (Antrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland, dass die Bundesregierung dafür Sorge tragen soll, dass lebensnotwendige Arzneistoffe und deren Arzneimittel sowie die Präparate für die Notfalldepots in Europa hergestellt werden müssen; Antrag zur beschleunigten Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur) wurden einstimmig angenommen wurden. Ebenfalls einstimmig wurde eine Resolution der Landesapothekerkammer Thüringen zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit durch die Bundesregierung beschlossen.


Konzentriert und durchaus mit Humor führten Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, und Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, durch die zweieinhalb Sitzungstage.

So wurden neben den vielen Anträgen zu Sicherstellung der Versorgung auch die umfangreichen Kapitel zu Pharmazeutischer Kompetenz, Digitalisierung und Berufsausübung intensiv und diszipliniert von den Delegierten diskutiert und abgestimmt. Den Abschluss bildeten die Anträge zur Struktur der ABDA, die auch nach zweieinhalb intensiven, anstrengenden Tagen noch ernsthaft und mit Verve behandelt wurden.

In seinem Schlusswort unterstrich Friedemann Schmidt, dass die Beratungen den Reformstau im Apothekerbereich deutlich aufgezeigt hätten. Das bewährte Motto „alles bleibt wie es ist, nur besser“ sei diesmal nicht mehr durchzuhalten. Die Apothekerschaft werde in den nächsten Jahren ernsthafte und tiefgehende Veränderungen erleben, da der Reformstau sonst nicht zu lösen sei. Er habe selten das Gefühl gehabt, schloss Schmidt, dass die Apothekerschaft vor so vielen und schwer lösbaren Aufgaben stünde wie derzeit.

Nach diesen bedeutungsschweren Worten heißt es nun es „Pfiat di München“ und „bis spädder“ in Düsseldorf zum Apothekertag 2019.


Aktuell




Akademische Feier in Marburg

Wir gratulieren ganz herzlich allen Absolventinnen und Absolventen zum bestandenen 2. Abschnitt des Pharmazeutischen Staatsexamens und damit zum Abschluss der universitären Ausbildung.



Der Prodekan Professor Culmsee, der auch unserem Akademievorstand angehört, überreichte die Urkunden und beglückwünschte die Absolventinnen und Absolventen zu diesem Ergebnis, aber auch zu ihrer Studienwahl und warb darum, der Universität Marburg immer verbunden zu bleiben.



Unsere Präsidentin Ursula Funke gratulierte den angehenden Kolleginnen und Kollegen ebenfalls und ermunterte sie, ihren jeweils individuellen Weg als Angehörige des freien Heilberufs Apotheker/Apothekerin mit Verantwortungsbewusstsein zu gehen und das Pharmazeutische Wissen zum Wohle des Patienten und im Dialog und Austausch mit dem Arzt einzubringen.




Frau Professor Keck beleuchtete in ihrem Festvortrag das Thema „Antiaging“ und hielt fest, dass wir alle dank moderner Medizin und vor allem auch der Pharmazie eine unglaublich längere Lebenserwartung haben gegenüber früheren Generationen. „Die“ Antiagingpille gibt es zwar nicht, aber auch jeder kann durch vernünftige Lebensweise selber beitragen.



Herr Tang, der Vertreter der Absolventinnen und Absolventen, dankte den Eltern, Familien und Partnern für die Unterstützung während des Studiums. Wir wünschen Ihnen allen einen lehrreichen dritten Ausbildungsabschnitt, ein erfolgreiches 3. Staatsexamen und ein erfülltes Berufsleben als Apothekerin und Apotheker!


Veranstaltungen


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Mit der Kammer fortbilden

Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche Basis für Ihre weitere Qualifizierung legen.

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Stellenmarkt


© Foto: ABDA

 

Im Stellenmarkt der Landesapothekerkammer Hessen können Sie die aktuellen Stellenangebote und -gesuche finden. Unter der Rubrik Angebote und Gesuche können Sie nach aktuellen Stellenanzeigen suchen, aber auch eine Anzeige online aufgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stellenangebot oder Stellengesuch erst durch uns kontrolliert und freigeschaltet werden muss und daher nicht sofort auf unserer Seite erscheint. Die Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige erfolgt für Sie kostenlos.

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Impressum




 

LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.

Chefredaktion: AzetPR

Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Michael Aland, Johanna Hauser, Daniela Pach, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser

Redaktionsbeirat: Ursula Funke (Vorsitzende), Prof. Dr. Mona Abdel Tawab, Dr. Sebastian Barzen,
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