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Die nächste Delegiertenversammlung findet statt am

21. November 2018:
Beginn ist um 10 Uhr im MERCURE Hotel Frankfurt Eschborn-Ost, Helfmann-Park 6, 65760 Eschborn.

Die Anmeldung von Gästen ist erbeten unter der Rufnummer 069 979509-23.

LAK aktuell Ausgabe Juli/August 2018



Ursula Funke, Präsidentin

Sparen um jeden Preis ist nicht zielführend

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

„nicht lieferbar“ – diese Meldung kennen wir schon lange, es kostet uns Zeit, wir sind gefordert, den Patienten zu erklären, warum sie eine andere Packung erhalten. Problematisch wird es, wenn wir nicht aut idem substituieren können, Arztrücksprachen notwendig werden, der Patient umgestellt werden muss.

Auch in der Vergangenheit gab es immer wieder Situationen, dass bspw. Impfstoffe gänzlich fehlten, wichtige Antibiotika nicht zu bekommen waren, Ibuprofen in verschiedenen Stärken und Darreichungsformen nicht verfügbar ist. Auch die Bestückung der Notfalldepots durch die Kammer ist nicht trivial. Antidote werden in Deutschland und Europa nicht mehr hergestellt, auf dem Weltmarkt gibt es keine Ware, deren Qualität den Forderungen des europäischen Arzneibuchs gerecht wird.

Seit zwei Wochen kämpfen wir mit den chargenbezogenen Rückrufen valsartanhaltiger Arzneimittel, was für uns sehr viel zusätzliche Arbeit bedeutet und bei den Patienten – verständlicherweise –  zu sehr viel Verunsicherung führt; übrigens zeigt sich auch in dieser Situation, wie wichtig wir vor Ort sind, der Hotline ausländischer Versender wird hier nicht besonders vertraut. Vielleicht erkennen auch diese Patienten, dass wir vor Ort immer persönlich für sie da und sie bei uns daher besser aufgehoben sind.

Sie alle wissen, dass der Rückrufgrund die mögliche Verunreinigung des Wirkstoffs, der von einem chinesischen Hersteller synthetisiert wurde, mit dem wahrscheinlich kanzerogenen N-Nitrosodimethylamin, ist. Einige Arzneimittelhersteller beziehen nach Pressemeldungen ihren Wirkstoff aus europäischer Produktion, der ein anderes – vielleicht teureres – Syntheseverfahren zu Grunde liegt und deren Arzneimittel daher vom Rückruf nicht betroffen sind.

Es muss dringend in der Politik und bei den Krankenkassen ankommen, dass die Produktion von Wirkstoffen und auch die Arzneimittelherstellung nicht trivial sind. „Billigware“ aus Fernost ist auch bei Bekleidung nicht nachhaltig, aber bei Arzneimitteln dürfen an Qualität, Sicherheit und Unbedenklichkeit keine Kompromisse gemacht werden – hier entsteht ein völlig anderer Schaden als es bspw. die Löcher im 5-Euro-T-Shirt nach dem zweiten Waschen darstellen.

Arzneimittelhersteller in Deutschland und Europa unterliegen auch hinsichtlich des Umweltschutzes sehr strengen Auflagen. Das gibt es nicht umsonst. Die Frage nach derartigen Bestimmungen in Fernost mag sich jeder selber beantworten!

Natürlich muss mit den Ressourcen in unserem Gesundheitswesen sorgfältig umgegangen werden, aber „Sparen um jeden Preis“, immer billigere Generika, immer größerer Druck auf die Hersteller, einen „attraktiven“ Preis zu bieten, um Rabattverträge zu gewinnen, das kann nicht zielführend sein: Im „besten“ Fall entsteht für uns extremer Mehraufwand, im ungünstigen Fall kommen Patienten zu Schaden – das kann beides nicht im Sinne der Politik sein, die sich auf die Fahne schreibt, Bürokratie abzubauen und vor allem den Menschen in unserem Land eine hochwertige und sichere Gesundheits- und damit Arzneimittelversorgung zu ermöglichen. Die Rahmenbedingungen für die Produktion in Deutschland und Europa müssen wieder stimmen, es geht nicht um maximalen Gewinn, shareholder value und Sparen bis zum „Gehtnichtmehr“ – es geht um das Leben und die Gesundheit der Menschen, es geht um unser aller Wohl und auch um unsere Umwelt!

Für die – vielleicht pekuniär nicht attraktive – Produktion lebensnotwendiger Antidote, deren Notwendigkeit der Gesetzgeber ja selber sieht, sonst wären sie nicht in der Anlage der Apothekenbetriebsordnung aufgeführt, muss die Politik Möglichkeiten finden, diese in der von unseren Arzneibüchern geforderten Qualität in Europa herstellen zu lassen – damit Menschen in lebensbedrohlichen Situationen versorgt werden können!

Daher gilt mein Ruf: Liebe Mitglieder der Bundesregierung, es besteht dringender Handlungsbedarf: heute, nicht morgen, es ist fünf Minuten vor zwölf!

Ihre


Ursula Funke


Im Fokus




ACHTUNG APOTHEKENLEITER: TERMINSACHE
Anmeldeprozess securPharm – N-Ident-Verfahren

Um einen reibungslosen Start des securPharm-Systems ab 9. Februar 2019 gewährleisten zu können, ist es wichtig, sich umgehend bei der >> NGDA  anzumelden und die Apotheken im N-Ident-Portal zu registrieren. Bis jetzt haben ca. ein Drittel der hessischen Apotheken diesen Schritt getan. Um die Möglichkeit zu haben, Kinderkrankheiten des Systems zu beheben, wird empfohlen, die Registrierung umgehend durchzuführen.

N-Ident Anmeldung

Für den Zugang zu securPharm ist die Erteilung einer Zugangskennung für jede Betriebsstätte erforderlich. Diese Kennung ist die N-ID, welche man durch eine Registrierung am N-Ident Verfahren erhält. Im Rahmen dieses Systems wird jeder Teilnehmer des Apothekenmarktes bei der Medikamentenabgabe eindeutig identifiziert. Zur Beantragung der N-ID werden entsprechende Unterlagen benötigt und Daten erhoben.

Notwendige Daten bei Registrierung

Bei der Registrierung für das N-Ident Verfahren werden vom Account-Inhaber zur Anmeldung folgende Daten benötigt:

Basisdaten

Angaben zum Unternehmen

Daten zum Inhaber

Anrede

Name des Unternehmens

Anrede

Vor- und Nachname

Straße / Hausnummer

Vor- und Nachname

Telefonnummer

PLZ / Ort

Telefonnummer

E-Mail-Adresse

 

E-Mail-Adresse

Benutzername / Passwort

 

 

Notwendige Angaben bei der Anlage einer Betriebsstätte

Bei der Anlage einer Betriebsstätte im Rahmen der Beantragung der N-ID werden folgende Angaben benötigt:

Basisdaten

Kontaktdaten

Weitere Angaben

Art der Betriebsstätte

E-Mail-Adresse

Zuständige Kammer

Grund der Beantragung

Telefon

Aufsichtsbehörde

Name der Betriebsstätte

Telefax

Registergericht

Apothekentyp (Haupt-, Filial-)

Straße / Hausnummer

Handelsregisternummer

Rechtsform

PLZ / Ort

IK-Nummer

Bundesland / Land

 

 

Rechnungsadresse

 

 

Benutzername / Passwort

 

 

 

Notwendige Unterlagen für Apotheken

Für die Ausstellung der N-ID werden Unterlagen benötigt, aus denen die Berechtigung zur Apothekenführung und die Aktivität hervorgeht.

Für jede Betriebsstätte werden folgende Dokumente benötigt:

  • Ausdruck des Deckblatts. Dieses Dokument wird bei der Anlage der Betriebsstätte erzeugt und muss für jede Betriebsstätte ausgedruckt und beigelegt werden.

  • Einfache Kopie der Apothekenbetriebserlaubnis

  • Aktivitätsnachweis. Dieser ist notwendig, wenn die Apothekenbetriebserlaubnis älter als 6 Monate ist. Als Aktivitätsnachweis werden folgende Dokumente akzeptiert (einfache Kopie):

    • Abrechnung des Apotheken-Rechenzentrum oder

    • Abrechnung des Nacht- und Notdienstfonds (quartalsweise ausgestellter Auszahlungsverpflichtungsbescheid)

Schützenswerte Informationen, wie zum Beispiel Umsatzdaten, dürfen auf den Dokumenten geschwärzt sein, es muss jedoch das Datum, die entsprechende Betriebsstätte und der Name des Inhabers/Antragsstellers aus dem Dokument hervorgehen. Bei Beantragung der N-ID darf der Aktivitätsnachweis nicht älter als 6 Monate sein.

Notwendige Unterlagen für Apotheken mit Großhandelslizenz

Apotheken mit einer Großhandelslizenz benötigen eine zusätzliche N-ID für ihre Großhandlung. Für die Ausstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausdruck des Deckblatts. Dieses Dokument wird bei der Anlage der Betriebsstätte erzeugt und muss für jede Betriebsstätte ausgedruckt und beigelegt werden.

  • Einfache Kopie der Großhandelserlaubnis.

Wie geht es dann weiter?

Zeitnah können registrierte Teilnehmer für ihre legitimierten Betriebsstätten die digitalen Zertifikate online bestellen. Die bis dahin am Portal registrierten Teilnehmer werden per E-Mail über die Möglichkeit der Zertifikatsbestellung informiert. Die elektronischen Zertifikate haben eine Gültigkeit von 24 Monaten ab Erteilungsdatum und kosten 10 € zuzüglich MwSt. pro Jahr. Für die Anbindung von Großhandlungen und weiteren Betriebsstätten, die keine Apotheke sind, wird zusätzlich zu den Nutzungsgebühren auch eine einmalige Anbindungsgebühr in Höhe eines niedrigen dreistelligen Eurobetrags erhoben. Für Apotheken werden diese Gebühren von der ABDA übernommen.

Die Zertifikate können bei Bedarf auch auf mehreren Rechnern installiert werden, sofern lokale Prozesse dies erforderlich machen. Ebenso darf ein Zertifikat auch für unterschiedliche Softwareprodukte innerhalb einer Betriebsstätte verwendet werden. Da ein Zertifikat die elektronische Identität einer Apotheke darstellt, darf es jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden. Ebenso darf ein Zertifikat der Hauptapotheke nicht auch von den Filialen verwendet werden.

Und wie soll ich mir das alles merken?

Damit Sie nicht den Überblick verlieren, haben wir Ihnen auf unserer >> Homepage unter „Arbeitshilfen“ eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zum Download bereitgestellt.

Ebenfalls dort zum Download bereitgestellt finden Sie eine Übersicht mit den häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) zu securPharm.

Bitte beachten Sie auch LAK aktuell (Ausgaben >> 11/2017 und >> 04/2018), dort finden Sie Informationen zu securPharm generell sowie zum N-Ident-Verfahren.


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© Foto: Stadthalle Gießen

Ankündigung: 99. Zentrale Fortbildung in Gießen

Am 10. und 11. November 2018 findet die 99. Zentrale Fortbildungsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen statt.

Veranstaltungsort:
Kongresshalle
Berliner Platz 2
35390 Gießen

Thema:
Autoimmunerkrankungen

 

Samstag, 10. November 2018

15:00 – 15:15 Uhr

Eröffnung und Begrüßung
Ursula Funke
Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen

15:15 – 16:15 Uhr

Toleranz und Intoleranz: Immunologische Grundlagen von Autoimmunerkrankungen
Dr. Ilse Zündorf und Prof. Dr. Robert Fürst
Institut für Pharmazeutische Biologie
Goethe-Universität, Frankfurt am Main

16:30 – 17:30 Uhr

Biosimilars – Wirkstoffklasse mit Konfliktpotential zwischen Ärzten und Apothekern?
Prof. Dr. Theodor Dingermann
Institut für Pharmazeutische Biologie
Goethe-Universität, Frankfurt am Main

17:45 – 18:45 Uhr

Rheumatoide Arthritis – aktuelle Standards und Entwicklungen
Prof. Dr. Ulf Müller-Ladner
Abteilung für Rheumatologie und Klinische Immunologie der Kerckhoff-Klinik GmbH, Bad Nauheim

Sonntag, 11. November 2018

09:15 – 10:15 Uhr

MS Therapie 2018 – Krankheitsaktivitätskontrolle als Primärziel
PD Dr. med. Björn Tackenberg
Klinik für Neurologie, Philipps-Universität  und Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Marburg

10:30 – 11:30 Uhr

Neue Therapien bei CED – Was kommt nach TNF?
Prof. Dr. med. Dr. oec. troph. Jürgen Stein
Krankenhaus Sachsenhausen, Abteilung Gastroenterologie, Frankfurt am Main

11:45 – 12:45 Uhr

Psoriasis vulgaris im Jahr 2018 –  werden chronische Hauterkrankungen bald nicht mehr existieren?
Dr. med. Andreas Pinter
Universitätsklinikum Frankfurt, Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Frankfurt am Main

Moderation: Prof. Dr. Dieter Steinhilber, Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen

 

Es bestehen seitens der wissenschaftlichen Leitung und des Veranstalters an beiden Tagen keinerlei Interessenkonflikte. Bestehende Interessenkonflikte wurden erklärt. Entsprechende Erklärungen sind in die Vortragsfolien integriert. Die Vorträge sind produkt- und dienstleistungsneutral.

Programmänderungen vorbehalten. Teilnahmebescheinigungen werden für Samstag und Sonntag gesondert ausgestellt und liegen ab der zweiten Pause an der Rezeption in der Kongresshalle aus. Kinderbetreuung ist vorgesehen. Telefonische Anmeldung (mit Altersangabe des Kindes) unter 069 979509-11 erbeten.

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© Foto: Landesapothekerkammer Hessen

Kinderbetreuung während der Zentralen Fortbildungsveranstaltung in Gießen

Auch im Herbst bietet die Landesapothekerkammer Hessen während der Zentralen Fortbildungsveranstaltung wieder eine Kinderbetreuung an. Die Betreuung ist selbstverständlich kostenlos und soll den Kollegen mit jüngeren Kindern die Entscheidung zur Teilnahme erleichtern.

Am Samstag, 10. November 2018, und am Sonntag, 11. November 2018, werden Kinder jedes Alters von erfahrenen Erzieherinnen betreut, während sich ihre Eltern der Pharmazeutischen Fortbildung widmen können. In einem Raum neben dem großen Saal der Gießener Kongresshalle spielen und basteln die Kinder gemeinsam. Auch für einen kleinen Imbiss wird gesorgt.

Um besser planen zu können, bitten wir, die Teilnehmer bis Freitag, 9. November 2018 − 12:00 Uhr, in der Geschäftsstelle anzumelden (Telefon: 069 979509-11).

Sollte aber der Fortbildungswunsch erst plötzlich und ganz spontan entstehen, so ist es auch nicht problematisch, die Kinder unangemeldet mitzubringen. Das Organisationsteam im Foyer hilft Ihnen gerne weiter.


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© Foto: Andrey Popov/shutterstock.com

Webinare im zweiten Halbjahr 2018

Für das zweite Halbjahr 2018 haben wir Ihnen wieder einen bunten Themenstrauß zusammengestellt.

Juli und August 2018

Keine Webinare

19. September 2018

Vitamin D - das sollte man wissen

Referent: Dr. Dirk Keiner

17. Oktober 2018

Phytopharmaka in der Therapie der Atemwegserkrankungen

Referent: Prof. Dr. Robert Fürst

21. November 2018

Venenerkrankungen

Referentin: Kirsten Hien

19. Dezember 2018

Arterielle Hypertonie: Blutdruckzielwerte und Pharmakologie der Antihypertensiva

Referent: Dr. Ralf Goebel

Für die Teilnahme an einem Webinar erhalten Sie zwei Fortbildungspunkte.

Die Webinare finden jeweils von 20:00 bis 21:00 Uhr statt, die Teilnahme ist gebührenfrei. Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte unserer >> Homepage.


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© Foto: jeshoots.com/unsplash

Fortbildung – In eigener Sache

Bitte beachten Sie, dass die Fortbildungs-Skripte durch die Umstrukturierung unserer Homepage nun an anderer Stelle zu finden sind. Sie können diese ab sofort ausschließlich auf der Seite >> Veranstaltungen und Skripte herunterladen.

 


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© Foto: Simon Potter/Image Source RF

Seminare der Landesapothekerkammer Hessen

Wir möchten Sie heute auf zwei besondere Seminarangebote aufmerksam machen:

ATHINA-Seminar

Am 8. und 9. September 2018 findet erneut ein ATHINA-Seminar, diesmal in Marburg, statt. Inbegriffen sind wieder Schulungen zu den ATHINA-Themen wie z.B. Interaktionsmanagement und Einführung in das Medikationsmanagement. Außerdem ist ein Workshop-Teil enthalten, in dem Sie Tools zur Umsetzung von ATHINA in der Apotheke wie Patienten- und Arztansprache sowie die Erprobung der einzelnen Arbeitsschritte von ATHINA-Fällen erlernen.

Weitere Informationen finden Sie auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

Es sind noch Plätze frei. Anmelden können Sie sich im >> Veranstaltungskalender der Landesapothekerkammer Hessen.

 

Wiedereinsteiger-Kurs

An den Wochenenden 27. und 28. Oktober 2018 sowie 3. und 4. November 2018 findet erneut ein Wiedereinsteiger-Kurs in Eschborn statt (viertägig). Inbegriffen sind wieder Schulungen u.a. zum Thema Recht und zu verschiedenen pharmazeutischen Inhalten wie z.B. Interaktionen, Selbstmedikation in Fallbeispielen, Rezeptur und Defektur. Praktisch wird auch die computergestützte Arzneimittelrecherche in der ABDA-Datenbank an Beispielen geübt.

Weitere Informationen finden Sie auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

Es sind noch Plätze frei. Anmelden können Sie sich im >> Veranstaltungskalender der Landesapothekerkammer Hessen.


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© Foto: Mercure Hotel Eschborn-Ost

Fort- und Weiterbildungsangebote der Landesapothekerkammer Hessen

Fort- und Weiterbildungsseminar „Phytotherapie“

In diesem Seminar erlernen Sie den Einsatz von Phytotherapeutika bei verschiedenen Indikationen. Nähere Informationen über diese Veranstaltung finden Sie >> hier. Die Anmeldung ist ebenfalls unter diesem Link möglich.

Termine:      31.08. – 02.09.2018 (Teil I und II)
                    03.11. – 04.11.2018 (Teil III)
                    jeweils von 09:00 – 18:30 Uhr

Ort:              Kongresshalle Gießen
                    Winchester-Zimmer
                    Berliner Platz 2
                    35390 Gießen

Referentin:   Dr. Katharina Vogelsang

Gebühr:       130,00 Euro/Tag

Für Weiterbildungsinteressierte:
Durch den Besuch der Teile I bis III erhalten Sie die Anerkennung für das Seminar 1 „Phytotherapie“ der Weiterbildung Homöopathie und Naturheilkunde (40 Stunden).

 

Weiterbildungsseminare „Allgemeinpharmazie“ im September

Am 22. und 23. September 2018 finden die Weiterbildungsseminare „Interaktionsmanagement“ und „Medikationsmanagement“ in Eschborn statt. Diese sind eigentlich den Weiterzubildenden zum Fachapotheker für Allgemeinpharmazie vorbehalten.

Da für beide Seminare noch Plätze frei sind, können gerne auch interessierte Apothekerinnen und Apotheker, die nicht in der Weiterbildung sind, teilnehmen. Nähere Informationen zu den Seminaren:

Datum/Uhrzeit

Veranstaltungsort

Thema

Referent/in

22.09.2018
14:00 bis 18:15 Uhr

 

Mercure Hotel        Eschborn Ost
Helfmann-Park 6
65760 Eschborn

 

Interaktionsmanagement in der Apotheke

Dr. Inga Leo-Gröning

23.09.2018
10:00 bis 17:30 Uhr

Medikationsmanagement in der Apotheke

Dr. Miriam Ude
Dr. Christian Ude

Die Anmeldung ist >> hier möglich.

 

Fortbildung in Kooperation mit der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz

Zertifikatfortbildung „Kompetente Betreuung der Tumorpatienten“ vom 18.-19.08.2018 und vom 25.-26.08.2018 in Mainz

Die Zertifikatfortbildung richtet sich an alle Kollegen, die Tumorpatienten betreuen. Insbesondere der zunehmende Einsatz von oralen Zytostatika in der öffentlichen Apotheke bedarf einer fachlich guten Beratung.

Für die an der Weiterbildung „Onkologische Pharmazie“ interessierten Kollegen ist das Absolvieren der Zertifikatfortbildung Voraussetzung zur Aufnahme der Weiterbildung. Die Zertifikatfortbildung stellt das erste Modul der Weiterbildung dar, somit muss die Anmeldung zur Weiterbildung mit Beginn der Zertifikatfortbildung erfolgen!

Ausgerichtet wird die Veranstaltung von der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Schug an (meike.schug@lak-rlp.de). Die Zertifikatfortbildung erstreckt sich über zwei Wochenenden und kostet 490 Euro. Das Programm sowie die Termine finden Sie >> hier.


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© Foto: ABDA

Qualitätszirkel – ein (fast) vergessenes Konzept?

Qualitätszirkel zur Pharmazeutischen Betreuung sind ein wichtiges Instrument zur Sicherung und Optimierung der Qualität im Beratungsalltag.

Interessierte Kollegen treffen sich regelmäßig unter der Moderation eines Koordinators, den die Teilnehmer aus ihrer Reihe wählen. Kernstück der Arbeit im Qualitätszirkel ist die indikationsbezogene Themenbearbeitung in konstruktiver Arbeitsatmosphäre und kollegialem Meinungsaustausch. Die zu erarbeitenden Themen werden von den Zirkelmitgliedern selbst bestimmt.

Dadurch wird eine größtmögliche Nähe zur täglichen Apothekenpraxis gewährleistet, da selbst gewählte Themen intensiver erarbeitet werden und jeder Antworten auf „seine“ Fragen bekommt. Ziel ist es, die Beratungsqualität der Apotheken zu fördern und so Pharmazeutische Betreuung erlebbar zu machen. Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Aspekt ist der Ausbau des kollegialen Miteinanders und eine mögliche praxisorientierte Vernetzung der einzelnen Qualitätszirkel miteinander.

Der Moderator/Koordinator erfüllt die Aufgabe, die aufgeworfenen Probleme individueller Handlungsweisen und Beratungsleistungen mit dem Erfahrungspotential aller Teilnehmer zu verbinden.

Durch den Erfahrungsaustausch der Zirkelteilnehmer untereinander, erfährt die Arbeit vielfältige Aspekte und eröffnet Handlungsmöglichkeiten, durch die das eigene Apothekenteam und die Apotheke im täglichen Umgang mit den Patienten profitieren kann.

Die Treffen finden regelmäßig in von den Teilnehmern festzulegenden Abständen statt, die Teilnahme ist freiwillig. In der Regel rolliert die Ausrichtung der Zirkelsitzungen unter den teilnehmenden Apotheken, genauso können sich die Teilnehmer auch auf einen stationären Austragungsort festlegen.

Der Zielgruppengestaltung sind keine Grenzen gesetzt: Apotheker/Apotheker, Apotheker/PhiP, Arzt/Apotheker – Qualitätszirkel können in verschiedenen denkbaren Konstellationen stattfinden.


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Wie kann ich die Ausbildung meiner Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) unterstützen?

  1. Akkreditierte Ausbildungsapotheke der Landesapothekerkammer Hessen

  2. Workshop für Pharmazeuten im Praktikum – Beratungsgespräche auf hohem pharmazeutischen Niveau! – Fit für die Praxis und das 3. Staatsexamen

  3. Interdisziplinärer Workshop für Pharmazeuten im Praktikum und Ärzte im Praktischen Jahr/Allgemeinmedizin

  4. Kapselringversuch für Pharmazeuten im Praktikum

  5. Qualitätszirkel

Akkreditierte Ausbildungsapotheke der Landesapothekerkammer Hessen

Das Konzept der Akkreditierten Ausbildungsapotheke unterstützt durch die Bereitstellung verschiedener Materialien eine strukturierte Ausbildung der Pharmazeuten im Praktikum.

 

Workshop für Pharmazeuten im Praktikum – Beratungsgespräche auf hohem pharmazeutischen Niveau! – Fit für die Praxis und das 3. Staatsexamen

Mehrmals jährlich bietet die Landesapothekerkammer Hessen für Pharmazeuten im Praktikum einen Workshop zur Beratungsqualität in der Apotheke an. Der Workshop ist in drei Teile gegliedert. Auf Grundlage der BAK-Beratungsleitlinien werden die theoretischen Aspekte des Kundengesprächs vorgestellt und mit Hilfe von nachgestellten Kundengesprächen in die Praxis übertragen. Zum Schluss werden für das Staatsexamen wichtige Indikationen erarbeitet. Für weitere Informationen s. Artikel „Noch Plätze frei! Workshops für Pharmazeuten im Praktikum“ weiter unten in dieser Ausgabe.

 

Interdisziplinärer Workshop für Pharmazeuten im Praktikum und Ärzte im Praktischen Jahr/Allgemeinmedizin

Der Workshop verbindet die tägliche Praxis von Apothekern und Ärzten. Im theoretischen Teil werden Themen wie die Anamnese und das Schnittstellenmanagement angesprochen. Im praktischen Teil werden Patientenfälle in interdisziplinären Gruppen aufgearbeitet und im Verlauf gemeinsam im Plenum besprochen. Für weitere Informationen s. Artikel „Noch Plätze frei! Workshops für Pharmazeuten im Praktikum“ weiter unten in dieser Ausgabe.

 

Kapselringversuch für Pharmazeuten im Praktikum

Um bereits in der Ausbildung junger Pharmazeuten die Bedeutung der Rezeptur darzustellen, bietet die Landesapothekerkammer Hessen ab 2018 einen kostenfreien Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum an. Für weitere Informationen s. Artikel „Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum“ weiter unten in dieser Ausgabe.

 

Qualitätszirkel

Die Etablierung von Apotheker/PhiP-Qualitätszirkeln wird von der Landesapothekerkammer Hessen befürwortet.

Bitte beachten Sie: In Darmstadt ist ein solcher Qualitätszirkel in Planung! Interessierte wenden sich bitte direkt an Herrn Dr. Christian Ude, Stern-Apotheke, Darmstadt (c.ude@stern-apotheke-darmstadt.de, Tel.: 06151 79147)


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Nächste Termine: Begleitende Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Termin Teil 2:
3. bis 14. September 2018

Veranstaltungsort:
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 15 − Chemie
Hörsaal A +5/0030
Hans-Meerwein-Straße 8
35043 Marburg

Termin Teil 1:
18. bis 29. März 2019

Veranstaltungsort:
Biozentrum Niederursel
Hörsaal B 1, Gebäude N 100
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.


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Noch Plätze frei! Workshops für Pharmazeuten im Praktikum

Die LAK Hessen bietet für Pharmazeuten im Praktikum diverse Workshops an. Zusätzlich zu den beiden Workshops im Juni 2018 (Marburg) bzw. November 2018 (Frankfurt am Main), in denen es um Beratungsgespräche und Umgang mit Rezepten in der öffentlichen Apotheke geht, wird am 1. August 2018 der nächste Workshop zur Interdisziplinären Zusammenarbeit von Apotheker und Arzt in Frankfurt am Main angeboten:

Interdisziplinärer Workshop für Pharmazeuten im Praktikum und Ärzte im Praktischen Jahr/Allgemeinmedizin
Kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind;

eine Anmeldung ist erforderlich, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen.

Dieser Workshop verbindet die tägliche Praxis von Apothekern und Ärzten. Interdisziplinär bearbeiten Pharmazeuten im Praktikum zusammen mit Ärzten im Praktischen Jahr Themen aus dem Bereich der Allgemeinmedizin. Im theoretischen Teil werden Themen wie die Anamnese und das Schnittstellenmanagement angesprochen. Im praktischen Teil werden Patientenfälle in interdisziplinären Gruppen aufgearbeitet und im Verlauf gemeinsam im Plenum besprochen. Die Gruppen werden durch Tutoren aus der Praxis betreut.

 

Workshop für Pharmazeuten im Praktikum 2018 − Beratungsgespräche auf hohem pharmazeutischen Niveau! −  Fit für die Praxis und das 3. Staatsexamen
Kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind;

eine Anmeldung ist erforderlich, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen.

Dieser Workshop hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Erlernen und Verbessern des unmittelbaren Kundengespräches beizutragen. Der Workshop ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil werden auf Grundlage der BAK-Beratungsleitlinien die theoretischen Aspekte des Kundengesprächs vorgestellt. Anhand vorhandener Hilfsmittel (z.B. BAK-Leitlinien) soll eine sinnvolle Struktur für die Beratungsgespräche erarbeitet werden. Auch regulatorische Grundlagen (z.B. Rezeptgültigkeiten, Abgabemodalitäten und -besonderheiten usw.) werden diskutiert. Im zweiten Teil werden die Aspekte aus dem theoretischen Teil in die Praxis übertragen und in nachgestellten Kundengesprächen trainiert. Dabei soll vor allem die Kombination aus Kommunikation und Wissensanwendung geübt werden. Im abschließenden dritten Teil werden für das Staatsexamen wichtige Indikationen erarbeitet.

Der Termin im Juni ist ausgebucht, für den Termin im November 2018 gibt es noch freie Plätze. Wir bitten um Anmeldung.

Die Anmeldung ist bequem direkt über den >> Veranstaltungskalender möglich.


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Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum

Seit diesem Jahr besteht für Pharmazeuten im Praktikum in hessischen Apotheken die Möglichkeit, die eigenen Stärken und Schwächen bei der Rezepturherstellung in einem Kapselringversuch überprüfen zu lassen. Im Mai fanden bereits die ersten Kapsel-Ringversuche statt, der nächste Anmeldeschluss ist der 1. August 2018 (Sildenafil). Eine weitere Möglichkeit besteht im Oktober (Spironolacton).

Kostenfreie Teilnahme möglich

Mit der Teilnahme am Kapselringversuch kann bereits in der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung der Rezeptur aufgezeigt werden. Die Landesapothekerkammer Hessen bietet daher ihren Mitgliedern einen kostenfreien Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum an. Dieser kann von jedem Pharmazeut im Praktikum, der Mitglied der LAK Hessen ist, einmalig während seiner Ausbildungszeit in der öffentlichen Apotheke durchgeführt werden. Bei der Herstellung sollte der Pharmazeut im Praktikum die von der LAK Hessen versendete, zum Aushang in der Rezeptur gedachte Kapselkarte nutzen. Die Herstellung und Einsendung der Kapseln muss jeweils in der ersten Hälfte des genannten Prüfmonats erfolgen. Die Ergebnismitteilung erfolgt nach ca. zwei bis drei Monaten an die Apotheke; der Pharmazeut im Praktikum erkundigt sich dort selbstständig nach den Ergebnissen, sofern er zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr in seiner Praktikumsapotheke tätig ist. Eine zusammenfassende Vorstellung der Ergebnisse mit möglichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rezepturqualität erfolgt zusätzlich während der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Herbst.

Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular, welches Anfang 2018 an alle Apothekenleiter versendet wurde bzw. unter folgendem Link >> zum Download oder im pdf-Format über den untenstehenden Link bereit steht.

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© Foto: Robert Kneschke/shutterstock.com

Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) im Winter 2018/2019

Die schriftliche Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am 29. November 2018 in Frankfurt am Main und in Kassel statt. Die praktische Abschlussprüfung wird am 16. Januar 2019 in Frankfurt am Main und in Kassel durchgeführt.

Bei einer nicht ausreichenden Zahl von Anmeldungen im Regionalbereich Kassel wird die Abschlussprüfung nur in Frankfurt am Main durchgeführt. Dies wird umgehend nach Anmeldeschluss bekannt gegeben.

Gemäß § 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung für PKA können Auszubildende nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Gemäß Prüfungsordnung soll die Zulassung zur Abschlussprüfung erteilt werden, wenn die Gesamtleistung in den Lerngebieten des berufsbezogenen Unterrichts der Berufsschule im Durchschnitt mit mindestens 2,0 beurteilt wird. Die Ausbildungszeit kann jedoch um höchstens sechs Monate verkürzt werden.

Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung und das Anmeldeformular können von der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen heruntergeladen werden.

Anmeldeformulare zur regulären Abschlussprüfung sowie zur Wiederholungsprüfung werden den Auszubildenden direkt zugehen.

Anmeldeschluss: Freitag, 28. September 2018

 

Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) im Winter 2019

Die Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am 30. Januar 2019 an den Prüfungsorten Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden statt.

Angemeldet werden können Auszubildende, die mit der Ausbildung zum Schuljahr 2017/18 begonnen haben. Anmeldeformulare werden den Berufsschulen zur Verteilung zugestellt.

Bei Auszubildenden, die am Tag der Zwischenprüfung noch nicht volljährig sind, muss der Anmeldung eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gemäß § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beigefügt  werden.

Anmeldeschluss: Freitag, 30. November 2018


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Workshop: Pharmazeutische Betreuung

Bitte merken Sie sich schon jetzt den Termin für den Workshop „Pharmazeutische Betreuung" vor:

Datum:   Samstag, 9. Februar 2019
Uhrzeit:   9.30 bis 17.30 Uhr
Ort:         InterCity Hotel, Mainz

Seminarthemen (jeweils 2 Stunden):
Osteoporose – Gute Empfehlungen aus der Apotheke
Referentin: Apothekerin Dr. Verena Stahl

Senioren in der Apotheke – Problemlösungen für knifflige Arzneiformen
Referent: Apotheker Dr. Wolfgang Kircher

Psychopharmaka – was man zu Nebenwirkungen und Interaktionen bei einer Medikationsanalyse wissen sollte
Referentin: Apothekerin Prof. Dr. Martina Hahn

Alle Details zu den Seminaren sowie zur Anmeldung können sie über den untenstehenden Link herunterladen oder auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz nachlesen.

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© Foto:Zhao jian kang/shutterstock.com

Leitlinien – eine neue Rubrik in LAK aktuell

BAK, DEGAM, AWMF und viele Fachgesellschaften erstellen und publizieren Leitlinien – da kann es mühsam sein, den Überblick zu behalten. Daher möchten wir Sie mit dieser Rubrik unterstützen, hinsichtlich Änderungen von relevanten Leitlinien auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz und übersichtlich finden Sie eine Zusammenstellung der geänderten Leitlinien (LL) sowie den wichtigsten inhaltlichen Änderungen. Für Interessierte finden sich die Links zu den besprochenen Leitlinien am Ende des Artikels.

Neue Leitlinien (LL) der Bundesapothekerkammer (BAK)

  • Arzneimittelinformation in der Apotheke
  • Arzneimittelinformation in Informationsstellen der Apothekerschaft
  • Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel
  • Hygienemanagement

Die LL Arzneimittelinformation in der Apotheke und die LL Arzneimittelinformation in den Arzneimittelinformationsstellen der Apothekerschaft wurden zusammengefasst und vereinfacht. Für beide bleiben Kommentare mit ausführlichen Beschreibungen getrennt bestehen. Überarbeitete Evaluationsbögen wurden aufgenommen und der Datenschutz hat umfangreicheren Eingang in die Leitlinien gefunden. Einverständniserklärungen als Arbeitshilfen werden erstellt.

In der LL zur Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel wird zukünftig zwischen verschiedenen Salzformen, Solvaten und weiteren Derivaten unterschieden. Ergänzende Informationen zur Kennzeichnung wurden aufgenommen. Die Inhalte zur Hygiene wurden deutlich gekürzt, da hierzu die selbstständige LL Hygienemanagement erarbeitet wurde; es wird auf das Hygienemonitoring des Zentrallaboratoriums (ZL) verwiesen. Neue Arbeitshilfen werden erstellt, unter anderem Vorlagen zur Dokumentation von Hygienemaßnahmen.

Merke für die Apothekenpraxis:

Die Leitlinien und Arbeitshilfen der BAK werden ständig aktualisiert und finden sich  >> online.


Pharmazie


© Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.(APS)

APS-Handlungsempfehlung „Handeln bevor etwas passiert. Berichts- und Lernsysteme erfolgreich nutzen“

Als Teil des Projektes „CIRSforte – Projekt zur Fortentwicklung von Fehlerberichts- und Lernsystemen (CIRS)“ wurde eine Handlungsempfehlung sowie dazugehörige Arbeitsmaterialien für die Einrichtung und den Betrieb eines CIRS im ambulanten Sektor erarbeitet.

Die >> Handlungsempfehlung sowie die dazugehörigen >> Arbeitsmaterialien können über die Links oder über die Homepage des „Aktionsbündnis für Patientensicherheit e. V. (APS) “ heruntergeladen werden.

In zwei Videoclips wird kurz und anschaulich erklärt, was das Ziel von Berichts- und Lernsystemen ist. Die >> Filme eignen sich zur Einführung in das Thema.


Aktuell


Hauptgeschäftsführer Ulrich Laut und die Geschäftsführer Daniela Pach und Michael Aland (v.l.n.r.) © Foto: Landesapothekerkammer Hessen

Rückblick Delegiertenversammlung Juni 2018: Kammer und Versorgungswerk sind für die Zukunft gerüstet

Ihren Bericht eröffnete Ursula Funke gemeinsam mit Dr. Reinhard Hoferichter, dem Vorsitzenden des Leitenden Ausschusses des Versorgungswerks. Sie informierten darüber, dass gemeinsam mit Ulrich Laut eine zukunftssichere Struktur der Geschäftsstellen von Kammer und Versorgungswerk durch Vorstand und Leitenden Ausschuss beschlossen worden sei. Ursula Funke führte aus, Ulrich Laut, der im kommenden Jahr einen runden Geburtstag feiere, habe im Hinblick auf die immer weiter steigende Aufgabenvielfalt und Komplexität der Aufgaben in den letzten Jahren darauf hingewiesen, dass die Leitung beider Geschäftsstellen durch eine Person in Zukunft nicht mehr machbar sei.

Ursula Funke und Dr. Reinhard Hoferichter verwiesen darauf, dass Ulrich Laut mit der Einführung der Teilrechtsfähigkeit des Versorgungswerkes bereits begonnen habe, Michael Aland in alle Geschäftsvorgänge einzubinden und ihn zu seinem Stellvertreter zu machen. Ebenso habe er bereits vor geraumer Zeit begonnen, Daniela Pach über die Rechtsabteilung hinaus in Entscheidungsvorgänge einzubinden. Nach mehreren intensiven und ausführlichen Gesprächen seien sowohl der Vorstand wie auch der Leitende Ausschuss einstimmig zu dem Ergebnis gelangt, dass seitens des Versorgungswerkes Michael Aland und in der Kammer Daniela Pach Nachfolger von Laut werden sollen.

Dies dokumentiere sich nach außen darin, dass mit Wirkung zum 1. Juli 2018 Laut Hauptgeschäftsführer beider Geschäftsstellen werde, Daniela Pach werde zu diesem Zeitpunkt Geschäftsführerin der Landesapothekerkammer und Michael Aland Geschäftsführer des Versorgungswerkes. Durch diese personelle Struktur sei in den kommenden Jahren ein hoher Wissens- und Erfahrungstransfer gewährleistet, unterstrichen Ursula Funke und Dr. Reinhard Hoferichter. Ulrich Laut bedankte sich bei dem Vorstand und dem Leitenden Ausschuss, dass diese seine Überlegungen aufgegriffen und umgesetzt hätten. Er betonte, in den nächsten Jahren keine Rente anzustreben, sondern Sorge dafür zu tragen, dass Michael Aland noch mehr Entscheidungen übernehmen werde und auch Daniela Pach in ihre neue Position hereinwachsen könne.

Nicht verhandelbar: Rx-Versandhandelsverbot


Präsidentin Ursula Funke mit den Vorstandskollegen Dr. Otto Quintus Russe und Prof. Dr. Mona Abdel Tawab sowie Hauptgeschäftsführer Ulrich Laut (v.l.n.r.) © alle Fotos: Landesapothekerkammer Hessen

Mit Blick auf die Bundespolitik führte Ursula Funke aus, der Bundesgesundheitsminister verfolge drei Themenschwerpunkte, nämlich Pflege, Digitalisierung und Versorgung im ländlichen Raum. Gerade die Fragen der Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung seien eine Herausforderung für die ABDA, an der sie konzeptionell zeitnah mitwirken müsse. Essentiell für die Apothekerschaft, so Ursula Funke, sei es, in diesem Konzept das Rx-Versandhandelsverbot zu verankern, da die Gleichpreisigkeit für das Überleben der Apotheken in den Ballungsräumen wie auch der Apotheken im ländlichen Raum unerlässlich sei. In diesem Zusammenhang verwies Funke auf die Online-Petition des bayerischen Apothekers Christian Redmann, über die bereits in LAK aktuell in der Ausgabe Juni 2018 berichtet wurde.

Diese Petition fordert das uneingeschränkte Bekenntnis des BMG zum Koalitionsvertrag sowie die zeitnahe Rückführung des Versandhandels auf das europarechtlich notwendige Maß. Das Quorum von 50.000 Unterschriften müsse schnellstmöglich zustande kommen. Funke betonte, dass der Kammervorstand geschlossen hinter dieser Petition stehe. Sie rief die Delegierten auf, die Petition nicht nur selbst zu unterstützen, sondern auch aktiv darauf aufmerksam zu machen. In diesem Zusammenhang folgten die Delegierten dem Vorschlag der Kammerpräsidentin, in der kommenden Ausgabe von LAK aktuell auch im Namen der Delegiertenversammlung zur Teilnahme aufzurufen.

ABDA Mitgliederversammlung und Haushalt

Ursula Funke führte aus, der ABDA-Haushalt beinhalte eine Beitragssteigerung um 3,5 Prozent, da drei neue Stellen geschaffen werden müssten. Der Bedarf sei durchaus nachvollziehbar, da insbesondere in der Arzneimittelkommission die Meldungen von Verdachtsfällen deutlich zugenommen hätten. Außerdem sei die AMK in den AMTS-Stufenplan eingebunden und arbeite der AMINO-Datenbank zu. Schließlich habe bei der ABDA selbst, wie auch bei den Kammern, die Aufgabenvielfalt deutlich zugenommen, um mit dem Heilberufsausweis, securPharm und der Datenschutzgrundverordnung nur ein paar weitere Beispiele zu nennen. ABDA-Präsident Schmidt habe erklärt, mit diesen Stellen sei die Geschäftsstelle für ihn personell gut gerüstet und kein weiterer Stellenzuwachs geplant.


Dr. Kurt-Johann Fischer, Rainer Schulz-Isenbeck, Dr. Hans Rudolf Diefenbach, Erik Modrack, Klaus LangHeinrich (v.l.n.r.)

In der anschließenden Diskussion führte Dr. Hans Rudolf Diefenbach aus, es fehle an positiven Ergebnissen der ABDA-Arbeit. Durch die Beitragssteigerung in der Vergangenheit sei nichts erreicht worden, die Basis erwarte Ergebnisse und nicht nur Studien wie beispielsweise die PharmCHF-Studie, die nichts gebracht habe und teuer gewesen sei. Es müsse daher über eine Kosten-Nutzen-Relation der ABDA-Beiträge nachgedacht werden. Weitere Steigerungen, so führte Dr. Hans Rudolf Diefenbach aus, seien nicht mehr hinnehmbar. Es sei daher an der Zeit, dies auch gegenüber der ABDA deutlich zu machen.

Ulrich Laut erinnerte daran, dass bereits in der letzten Amtsperiode über Fragen der Mitgliedschaft in der ABDA diskutiert worden sei. Ohne eine starke Dachorganisation auf Bundesebene gingen die Interessen der Apothekerschaft vollständig unter, so Ulrich Laut, da sich das BMG nicht an die einzelnen Landeskammern wenden werde.

Deren Ansprechpartner seien die Landesgesundheitsministerien.Gleichwohl könne auch innerhalb einer Dachorganisation überprüft werden, ob Effizienzreserven vorhanden seien und gehoben werden könnten. Jochen Schmitt stellte fest, die Sinnhaftigkeit könne nicht in Frage gestellt werden, die Kostensteigerungen seien aber nicht mehr tragbar. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Kammer immer mehr Geld an die ABDA überweise und so Einschnitte bei ihren eigenen Tätigkeiten oder Beitragserhöhungen in Kauf nehmen müsse.


Dr. Stephanie Pfeuffer, Dr. Manfred Schmall, Bettina De Schrijver, Annegret Linck (v.l.n.r.)

Im Rahmen der lebhaften Diskussion kamen die Delegierten überein, dass Ursula Funke dieses Problem in Berlin zur Sprache bringen solle. Ursula Funke sicherte zu, sie werde in der ABDA-Mitgliederversammlung erklären, dass die Kammer dem Haushalt zwar zustimme, jedoch weitere Steigerungen nicht mehr trage und die ABDA auffordere, Haushalt und Stellenplan auf Effizienzreserven zu durchleuchten und hierüber zeitnah zu berichten.

Bericht des Vorsitzenden des Leitenden Ausschusses

Dr. Reinhard Hoferichter informierte die Delegierten darüber, dass aufgrund der Kapitalmarktsituation geplant sei, die Versicherungsmathematik umzustellen und zum 01.01.2019 einen neuen Anwartschaftsverband C im offenen Deckungsplanverfahren zu begründen. Von der geplanten Umstellung seien die zum 31.12.2018 erworbenen Renten und Anwartschaften nicht betroffen, hier bestehe Vertrauensschutz. Gleichzeitig sei aber ein Mechanismus in der Satzung geplant, nach der bei Überschüssen der neue Verband C mit Anwartschaftserhöhungen zuerst bedacht werden solle, bis diese Anwartschaften die Höhe der Altverbände erreichten. In den Einzelheiten bestehe jedoch noch erheblicher Beratungsbedarf, führte Dr. Reinhard Hoferichter aus, sodass derzeit keine weiteren Erläuterungen gegeben werden könnten. In der Delegiertenversammlung im November 2018 werde ausführlich über die geplanten Änderungen informiert und damit die Beschlussfassung vorbereitet.

Bericht des Geschäftsführers


Ulrich Laut und LAK-Vizepräsidentin Dr. Viola Schneider (v.l.n.r.)

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zweier Bundesgerichte zum Thema Ehrenamt und dessen Entschädigung führte Ulrich Laut aus, dass die Entschädigungssatzung mit Wirkung zum 01.01.2019 grundlegend überarbeitet werden müsse. Grundsätzlich sei es dann so, dass vom Arbeitgeber freigestellte Angestellte und Rentner keinen Anspruch auf eine Entschädigung mehr hätten, da ihnen mangels Verlust von Arbeitszeit auch hierfür kein Ersatz zu gewähren sei.

Eine weitere Herausforderung für die Geschäftsstelle sei die Herausgabe von Heilberufsausweis und Institutskarte, hier gebe es auf Bundesebene eine Arbeitsgruppe, die Rahmenverträge und Musterverwaltungsakte erarbeite. Daniela Pach ergänzte, es sei geplant, Änderungen an der Homepage und der Kammersoftware vorzunehmen, um die Herausgabe der beiden Karten möglichst personalschonend vorzunehmen. Die veranschlagten Kosten beliefen sich auf rund 50.000 €, was in Anbetracht des erheblichen Umfanges wirtschaftlich sinnvoll sei.

Deutscher Apothekertag 2018

Ursula Funke informierte, dass sich 16 Delegierte angemeldet hätten, sodass auch jeder Delegierte stimmberechtigt sei. Die Hauptversammlung werde am Mittwoch, den 10. Oktober 2018 um 14:00 Uhr eröffnet, und werde nach jetziger Planung bis Freitag, 12. Oktober 2018 18:00 Uhr andauern.

Klausurtagung


Dr. Hans Rudolf Diefenbach stellte den Antrag, im März 2019 statt einer regulären Delegiertenversammlung eine ganztägige Klausurtagung anzusetzen. Er verband dies mit der Hoffnung, die Delegierten könnten das Forum nutzen, um substantielle Lösungen auch für Fragen auf Bundesebene zu erarbeiten. In der anschließenden Diskussion regte Ursula Funke an, dass die Delegierten Punkte für die Klausurtagung bis spätestens in der Delegiertenversammlung im November 2018 mitteilten, um eine strukturierte Vorbereitung durch den Vorstand zu ermöglichen. Dem stimmten die Delegierten nahezu einstimmig zu.


Aktuell


© openPetition

Rx-Versandhandelsverbot: Petition

Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen ruft dazu auf, die Petition von Christian Redmann, Apotheker in Bayern, auf  >> openPetition Deutschland zu unterstützen. Die Internet-Plattform openPetition unterstützt Petenten dabei, eine Petition zu erstellen, Unterschriften zu sammeln und die Petition beim entsprechenden Empfänger, in diesem Fall dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, einzureichen. Kernforderungen sind

  • das klare Bekenntnis des amtierenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn zum Koalitionsvertrag sowie

  • die zeitnahe Umsetzung des Versandhandelsverbots unter Ausschöpfung aller (europa-)juristischen Möglichkeiten.

Das Quorum von 50.000 Unterschriften soll schnellstmöglich zustande kommen. Helfen Sie mit, dieses Ziel zu erreichen.


Aktuell


© Foto: privat

PKA-Zeugnisübergabe

Am 18. Juni 2018 fand in der Julius-Leber-Schule in Frankfurt am Main die feierliche Übergabe der PKA-Abschlusszeugnisse statt. Zuverlässigkeit, Beständigkeit und Mut – dies waren die zentralen Punkte der kurzen Ansprache der Abteilungsleiterin Gesundheit II, Frau Unthan. Anschließend nahmen die jungen Frauen und Männer glücklich und stolz die Abschlusszeugnisse entgegen. Als Vertreterin der Landesapothekerkammer Hessen beglückwünschte Johanna Hauser, Bereichsleiterin Pharmazie, die frischgebackenen PKA.


Aktuell


© Foto: PZ/Wendt

Laudatio: Professor Dingermann zum 70. Geburtstag

Man kann es kaum glauben, dass dieser aktive Mann, dessen neue Ideen und dessen Tatkraft nur so voller Energie sprühen, 70 Jahre alt geworden ist.

Theo Dingermann ist Apotheker mit Leib und Seele und neben seinen zahlreichen Funktionen als Wissenschaftler, Hochschullehrer, Hochschulpolitiker, Autor und Referent engagiert er sich seit vielen Jahren auch berufspolitisch in unserer Kammer. Sein Berufsstand liegt ihm am Herzen: die Kollegen, die ihren Beruf ausüben – ob in der Apotheke, im Krankenhaus, in der Industrie, Verwaltung, an der Hochschule – alle sind für ihn wichtig, für alle setzt er sich ein.

Genauso gilt seine Unterstützung dem Nachwuchs: Als pharmazeutischer Hochschullehrer liegt es in der Natur der Sache, dass er sich für die Studierenden einsetzt. Aber sein Engagement geht sehr weit: Theo Dingermann setzt alles daran, dass seine Studenten eine hervorragende und moderne Ausbildung genießen, ganz nach der Maxime: Nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen könnte.

Seit 1999 bis heute gehört Theo Dingermann der Delegiertenversammlung unserer Kammer an. Von 2015 bis 2017 war er Vorstandsmitglied – ein engagiertes, aktives Mitglied unseres Vorstandes, der nachfragte, seine Meinung auf den Punkt brachte und in seine Überlegungen immer das Weiterbringen der Sache in den Mittelpunkt stellte. Die Neugestaltung des Begleitenden Unterrichts, die Einführung der Akkreditierten Ausbildungsapotheke – für Offizin und Krankenhaus –, Fortbildung durch Webinare, ein gemeinsames Fortbildungskonzept mit den Ärzten wurden während der Zeit von der Kammer initiiert und bearbeitet, in der er dem Vorstand angehörte. Aber er hat sich nicht nur für die originär pharmazeutischen Dinge interessiert und gekümmert, er hat sich in die für ihn zu Beginn etwas fremde Welt des Berufsrechts sehr schnell eingearbeitet, bei Unklarheiten nachgefragt, sich Zusammenhänge von unseren Juristen erklären lassen, sodass auch auf diesem Gebiet seine Meinung immer sehr gefragt war.

Die Pharmazie, der Apotheker als Heilberufler, die Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung, eine bessere Kommunikation und Vernetzung mit den Ärzten, aber auch die notwendige wirtschaftliche Basis – das sind die Punkte, die Theo Dingermann antreiben.

Unserem Akademievorstand gehörte er zahlreiche Jahre an, seine Vorträge, Seminare, Webinare, die er für unsere Kammer gehalten hat und heute und auch hoffentlich in Zukunft noch halten wird, kann man nicht mehr zählen. Auch wenn kurzfristig ein Referent ausgefallen ist, Theo Dingermann ist ad hoc eingesprungen – Thema und Folien hatte er immer präsent. Seine Vorträge sind immer ein Publikumsmagnet, da er es wie kaum ein anderer versteht, anschaulich, mit hervorragenden Präsentationen, auch schwierige Zusammenhänge in verständlicher Sprache anhand einleuchtender Beispiele zu erklären.

Lieber Theo, im Namen von Vorstand und Geschäftsführung gratuliere ich Dir ganz herzlich zu Deinem 70. Geburtstag und wünsche Dir auch in Zukunft beste Gesundheit, Energie und Freude an Deinen zahlreichen Aufgaben, aber auch weiterhin die für Dich so charakteristische Neugier auf Innovatives, das Gestalten von Veränderungen mit Deinen Ideen und Vorschlägen und freue mich auf weitere gemeinsame Projekte und Diskussionen zum Wohle unseres Berufsstandes.

Ursula Funke


Veranstaltungen


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Mit der Kammer fortbilden

Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche Basis für Ihre weitere Qualifizierung legen.

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Stellenmarkt


© Foto: ABDA

 

Im Stellenmarkt der Landesapothekerkammer Hessen können Sie die aktuellen Stellenangebote und -gesuche finden. Unter der Rubrik Angebote und Gesuche können Sie nach aktuellen Stellenanzeigen suchen, aber auch eine Anzeige online aufgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stellenangebot oder Stellengesuch erst durch uns kontrolliert und freigeschaltet werden muss und daher nicht sofort auf unserer Seite erscheint. Die Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige erfolgt für Sie kostenlos.

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Impressum




 

LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.

Chefredaktion: AzetPR

Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Michael Aland, Johanna Hauser, Daniela Pach, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser

Redaktionsbeirat: Ursula Funke (Vorsitzende), Prof. Dr. Mona Abdel Tawab, Dr. Sebastian Barzen,
Dr. Reinhard Hoferichter, Dr. Cora Menkens, Dr. Otto Quintus Russe, Dr. Viola Schneider

Anschrift des Herausgebers:
Landesapothekerkammer Hessen
Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 979509-0, Fax: 069 979509-22
E-Mail: info(at)apothekerkammer.de

Konzept, Redaktion, Layout, Satz & Grafik:
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Erscheinungsort: Frankfurt am Main. Erscheinungsweise:10 Ausgaben pro Jahr. Für Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen ist der Bezug kostenfrei.

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