landesapothekerkammer Hessen
x

Inhalt

Pharmazie
Recht
Aktuell
Veranstaltungen
Impressum
Stellenmarkt

TERMINe

Die nächsten Delegiertenversammlungen finden statt am

20. Juni 2018:
Beginn ist um 10 Uhr im IntercityHotel Frankfurt Airport, CargoCity Süd, Am Luftbrückendenkmal 1, 60549 Frankfurt am Main.

21. November 2018:
Beginn ist um 10 Uhr im MERCURE Hotel Frankfurt Eschborn-Ost, Helfmann-Park 6, 65760 Eschborn.

Die Anmeldung von Gästen ist erbeten unter der Rufnummer 069 979509-23.

LAK aktuell Ausgabe Mai 2018



Ursula Funke, Präsidentin

Digitale Möglichkeiten sinnvoll weiterentwickeln

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Digitalisierung ist in aller Munde. Der Deutsche Ärztetag stößt mit seinem Beschluss zur Telemedizin das Tor zu einer neuen Entwicklung auf. Der Präsident der Bundesärztekammer erklärt, dass die Ärzteschaft mit der gebotenen Sorgfalt mit den neuen Möglichkeiten umgehen will. Daher können für mich derartige Angebote immer nur ergänzend sein – der Goldstandard wird immer der persönliche Kontakt, das Gegenübersitzen, das Vieraugengespräch bleiben. Vorstellungen über telemedizinische Diagnosen und Behandlungen – wenn Arzt und Patient sich überhaupt nicht kennen, irgendwann der Arzt vielleicht in Taiwan, China oder sonst wo sitzt und dort beispielsweise MRT-Bilder auswertet, weil kostengünstiger – haben für mich mit guter medizinischer Versorgung nichts zu tun.

Wir Apotheker sind bereits in vielen Bereichen „digital“: Ja, viele Prozesse können wir uns anders gar nicht mehr vorstellen. Ich bin auch der Meinung, dass wir die Digitalisierung noch weiter für uns nutzen müssen, neue Wege – auch in der Kommunikation – mit unseren Kunden und Patienten ergänzend in unseren Berufsalltag einbeziehen können. Wir brauchen hier stimmige und sichere Konzepte!

Genau wie bei der ärztlichen telemedizinischen Versorgung halte ich es auch bei der Kommunikation zwischen Apotheker und Patient für äußerst wichtig, dass es zu keinen anonymen Kontakten kommt, sondern sich Apotheker und Patient kennen. Ich könnte mir vorstellen, dass im Rahmen des Botendienstes oder auch in der Versorgung der Patienten über Rezeptsammelstellen neben dem pharmazeutischen Botendienst im Einzelfall auch eine telepharmazeutische Kommunikation denkbar sein könnte und auf diesem Wege im zeitlichen Zusammenhang mit der Auslieferung von Arzneimitteln Informationen gegeben, Rückfragen besprochen werden könnten – über sichere Verbindungen, zwischen Menschen, die sich kennen.

Mit Coolness, wie unser Bundesgesundheitsminister die Digitalisierung sieht, hat das in meinen Augen überhaupt nichts zu tun. Es geht um die sichere und zuverlässige Patientenversorgung – nicht mehr und nicht weniger! In wenigen Tagen tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft: Gerade Kommunikation zu Gesundheitsfragen bedarf auf digitalem Weg eines besonderen Schutzes. Alles andere wäre nun wirklich uncool.

Was wir mit aller Kraft verhindern müssen, ist die Schaffung von „coolen“ Möglichkeiten, z.B. dank Digitalisierung Verordnungen noch leichter nach Holland oder wo auch immer hin zu schicken und die Schieflage der Boni und Rabatte noch weiter auszunutzen. Grundlage für alle neuen digitalen Möglichkeiten muss die seit Jahrhunderten bewährte strikte Trennung zwischen Apotheker und Arzt sein – der Patient muss Herr seiner Daten sein, Verordnungen dürfen und können nur vom Patienten in die Apotheke seiner Wahl geleitet werden. Auch im Zeitalter der Digitalisierung gilt das Zuweisungsverbot. Es wird daher allerhöchste Zeit, dass die Bundesregierung ihren Koalitionsvertrag umsetzt, die Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wiederherstellt – das geht nur durch die Rückführung des Versandhandels auf das europarechtlich gebotene Maß – und uns so die Basis gibt, digitale zukunftsweisende Konzepte anzubieten. Konzepte deutscher Heilberufler, die vor Ort versorgen, die rund um die Uhr für ihre Patienten da sind – dies muss Politik unterstützen, fördern und schützen, wenn sie auch künftig eine gute und sichere Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung will. Wir als Berufsstand müssen nun mit Nachdruck Konzepte erarbeiten und diskutieren.

In der Kommunikation zwischen Apotheker und Arzt wünsche ich mir schon lange digitale Möglichkeiten, wie sie beispielsweise in ARMIN täglich gelebt werden. Keine zeitraubenden Telefongespräche, kein Warten, bis man den Arzt überhaupt an der Strippe hat – hier findet der Austausch im Medikationsplan elektronisch über ein sicheres Netz statt. Das wäre ein echter Fortschritt, das wäre nun wirklich cool!

Ihre


Ursula Funke


Pharmazie


Foto: ESB Professional/shutterstock.com

Allgemeiner Hinweis des RP Darmstadt zu Rückrufen der AMK auf der ABDA-Homepage

Die Arzneimittelkommission (AMK) veröffentlicht seit einiger Zeit die Rückrufe tagesaktuell auf der >> ABDA-Homepage. Dort können die Informationen kontinuierlich per RSS-Feed abgerufen werden. Zusätzlich werden diese, wie bisher, donnerstags in der DAZ und PZ veröffentlicht. Bisher hat es die hessische Überwachungsbehörde für ausreichend gehalten, dass die Abarbeitung durch Abzeichnen mit Datum auf den Zeitungsausschnitten dokumentiert wird.

Wenn aber die Information jetzt für alle Apotheken nicht mehr nur wöchentlich zur Verfügung steht, sondern täglich, sind im Sinne der Arzneimittelsicherheit auch die Apotheker verpflichtet, täglich zu überprüfen, ob sie eventuell nicht mehr verkehrsfähige Arzneimittel an Lager haben und zu dokumentieren, dass sie die entsprechende Prüfung durchgeführt haben.

Insofern wird vom Regierungspräsidium Darmstadt gefordert:

  • Alle Apotheken sind verpflichtet, täglich die AMK-Meldungen entweder auf der >> AMK-Seite der ABDA-Homepage oder durch Abonnieren des >> RSS-Feed aufzurufen und die Rückrufe zu prüfen.

  • Als Dokumentation reicht eine Datumstabelle, ggf. ein Kalender, in der die Durchführung durch Abzeichnen dokumentiert wird, aus. Sollte die Apotheke betroffen sein, ist dies zusätzlich anzugeben.

  • Die Vorgehensweise ist im QMS zu beschreiben.

  • Die Dokumentation der Zeitungsmeldungen entfällt.


Pharmazie




Hinweis der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK)

Seit letztem Sommer hat die Geschäftsstelle der AMK die Aktualität ihrer Online-Präsenz mit dem Ziel erhöht, Apotheken nicht mehr wie bisher einmal wöchentlich, sondern tagesaktuell und kontinuierlich über risikominimierende Maßnahmen zu informieren.

Bereits seit Ende 2014 können sich Apotheken mittels eines >> RSS-Feed-Abonnements direkt per E-Mail informieren lassen. Darüber hinaus können sich Apotheken seit Juli 2017 durch den neu eingerichteten RSS-Feed zu >> Chargenüberprüfungen, Chargenrückrufen und Rückrufen jederzeit tagesaktuell informieren und Maßnahmen zu den betroffenen Präparaten umsetzen. Nachrichten zu Rückrufen, Chargenrückrufen und -überprüfungen werden weiterhin im Mitgliederbereich der AMK-Internetseite veröffentlicht werden, weshalb ein Login für den vollständigen Inhalt erforderlich bleibt. Die Zugangsdaten dafür sind in jeder Print-Ausgabe der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) unter „AMK-Nachrichten“ einzusehen.

Was ist ein RSS-Feed?

RSS ist eine Technik zur Übertragung von aktuellen Inhalten aus Internetseiten auf ein spezielles Leseprogramm, das Feed-Reader oder Newsreader genannt wird. Die Abkürzung RSS steht für „Real Simple Syndication“ und ist ein plattformunabhängiges XML-basiertes Format. RSS-Nachrichten („RSS-Newsfeeds") helfen Ihnen, sich schnell über Neuigkeiten auf unserer Internet-Seite zu informieren.

Die RSS-Feeds können Sie abonnieren. Sobald Neuigkeiten oder Aktualisierungen vorliegen, liefert Ihnen der Feed die Überschrift und einen Kurztext. Dieser kann bei Interesse mit der Maus angeklickt werden und man gelangt zum vollständigen Text.

Wie können RSS-Nachrichten abonniert werden?

Mittlerweile verfügen viele neue Internetbrowser über integrierte Komponenten, um RSS-Feeds zu lesen. Damit fällt die Einbindung der Verknüpfung in ein externes RSS-Programm weg. Dazu zählen zum Beispiel der Internet-Explorer ab Version 7.0 und der Firefox. Bei diesen Browsern wird Ihnen der RSS-Service als orangenes Symbol innerhalb der Adressleiste des Browsers angezeigt.

Durch einen Klick öffnet sich eine Maske zum Abonnement des entsprechenden RSS-Feed. Falls Sie trotzdem einen Reader verwenden möchten, finden Sie kostenlose Angebote über die Suche im Internet.

Quelle: ABDA/AMK


Pharmazie


© Foto: ABDA

Meldung von unerwünschten Wirkungen und Qualitätsmängeln bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Apotheker sind durch ihre Berufsordnungen zur unverzüglichen Meldung von Arzneimittelrisiken an die AMK verpflichtet. Unabhängig davon besteht für die Apotheken eine Meldepflicht nach § 21 der Apothekenbetriebsordnung an die zuständige Behörde (>> RP Darmstadt), wenn bei Arzneimitteln oder Ausgangsstoffen die Annahme gerechtfertigt ist, dass Qualitätsmängel vorliegen, die vom Hersteller verursacht worden sind.

Wie sollen Arzneimittelrisiken gemeldet werden?

Bei der Meldung sollen möglichst umfassende Informationen zur Art des Risikos beziehungsweise Mangels gemacht werden. Hierfür stehen zwei AMK-Formulare zur Verfügung: der „Berichtsbogen für unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ sowie der „Berichtsbogen für Qualitätsmängel“. Meldungen können über das jeweilige Online-Formular direkt an die AMK übermittelt werden. Beide Berichtsbögen stehen zusätzlich auf der >> Website der AMK als PDF zum Herunterladen bereit. Apotheken sollten vorzugsweise die Online-Formulare benutzen. Um Qualitätsmängel eines Produktes besser beurteilen zu können, ist es in vielen Fällen hilfreich, wenn ein Reklamationsmuster für Untersuchungen zur Verfügung steht.

 Neu seit 2017: Geänderte Meldepflichten bei Vorkommnissen bei Medizinprodukten

Seit dem 1. Januar 2017 sind die Meldungen mittels offizieller Formulare ausschließlich an das BfArM zu richten. Seiner Meldepflicht kann der Apotheker somit nur noch durch direkte und unverzügliche Meldung des Vorkommnisses an das BfArM nachkommen.

Durch die genannte Änderungsverordnung wurde außerdem der Begriff „Vorkommnis“ erweitert. Auch ein Mangel der Gebrauchstauglichkeit, der eine Fehlanwendung verursacht, stellt zukünftig ein Vorkommnis dar. Die AMK empfiehlt den Apotheken bei Zweifel, ob ein Mangel eines Medizinproduktes im Sinne der Legaldefinition ein Vorkommnis darstellt, vorsichtshalber eine Spontanmeldung an das BfArM vorzunehmen, um der Meldepflicht nachzukommen.

Medizinprodukte müssen nicht eingesandt werden; nach § 12 Abs. 4 MPSV ist aber dafür Sorge zu tragen, dass die Medizinprodukte, die im Verdacht stehen, an einem Vorkommnis beteiligt zu sein, nicht verworfen werden, bis die Risikobewertung des BfArM abgeschlossen ist. Für weitergehende Untersuchungen sind die jeweiligen Produkte dem Hersteller gegebenenfalls zu überlassen.

Einen Link zu den Formularen finden Sie auf der Seite des >> Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie auf der Seite der >> ABDA.


Pharmazie


© Foto: Chinnapong/shutterstock

Begleitende Unterrichtsveranstaltung für Pharmazeuten im Praktikum 2018:

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Termin Teil 2:
3. bis 14. September 2018

Veranstaltungsort:
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 15 − Chemie
Hörsaal A +5/0030
Hans-Meerwein-Straße 8
35043 Marburg

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.


Pharmazie


© Foto: ABDA

Workshops für Pharmazeuten im Praktikum

Die Landesapothekerkammer Hessen bietet für Pharmazeuten im Praktikum diverse Workshops an. Zusätzlich zu den beiden Workshops im Juni 2018 (Marburg) bzw. November 2018 (Frankfurt am Main), in denen es um Beratungsgespräche und Umgang mit Rezepten in der öffentlichen Apotheke geht, wird am 1. August 2018 der nächste Workshop zur Interdisziplinären Zusammenarbeit von Apotheker und Arzt in Frankfurt am Main angeboten:

Interdisziplinärer Workshop für Pharmazeuten im Praktikum und Ärzte im Praktischen Jahr/Allgemeinmedizin
Kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind; eine Anmeldung ist erforderlich, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen.

Dieser Workshop verbindet die tägliche Praxis von Apothekern und Ärzten. Interdisziplinär bearbeiten Pharmazeuten im Praktikum zusammen mit Ärzten im Praktischen Jahr Themen aus dem Bereich der Allgemeinmedizin. Im theoretischen Teil werden Themen wie die Anamnese und das Schnittstellenmanagement angesprochen. Im praktischen Teil werden Patientenfälle in interdisziplinären Gruppen aufgearbeitet und im Verlauf gemeinsam im Plenum besprochen. Die Gruppen werden durch Tutoren aus der Praxis betreut.

Workshop für Pharmazeuten im Praktikum 2018 − Beratungsgespräche auf hohem pharmazeutischen Niveau! −  Fit für die Praxis und das 3. Staatsexamen
Kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglieder der LAK Hessen sind; eine Anmeldung ist erforderlich, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen.

Dieser Workshop hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Erlernen und Verbessern des unmittelbaren Kundengespräches beizutragen. Der Workshop ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil werden auf Grundlage der BAK-Beratungsleitlinien die theoretischen Aspekte des Kundengesprächs vorgestellt. Anhand vorhandener Hilfsmittel (z.B. BAK-Leitlinien) soll eine sinnvolle Struktur für die Beratungsgespräche erarbeitet werden. Auch regulatorische Grundlagen (z.B. Rezeptgültigkeiten, Abgabemodalitäten und -besonderheiten, usw.) werden diskutiert. Im zweiten Teil werden die Aspekte aus dem theoretischen Teil in die Praxis übertragen und in nachgestellten Kundengesprächen trainiert. Dabei soll vor allem die Kombination aus Kommunikation und Wissensanwendung geübt werden. Im abschließenden dritten Teil werden für das Staatsexamen wichtige Indikationen erarbeitet.

Auch für die Termine im Juni und November 2018 gibt es noch freie Plätze. Wir bitten um Anmeldung.

Die Anmeldung ist bequem direkt über den >> Veranstaltungskalender möglich.


Pharmazie


© Foto: ABDA

Einschulungstermine für PKA in Hessen 2018

Die Berufsschulen bitten darum, Auszubildende sofort nach Vertragsabschluss an der Berufsschule anzumelden. Die Termine für die Einschulungen sind:

Ort

Datum

Uhrzeit

Bad Nauheim

6. August 2018

09:00 Uhr

Darmstadt

6. August 2018

10:00 Uhr

Frankfurt am Main

7. August 2018

10:30 Uhr

Fulda

6. August 2018

08:00 Uhr

Gießen

steht noch nicht fest

 

Kassel

8. August 2018

08:30 Uhr

Limburg

9. August 2018

07:45 Uhr

Marburg

6. August 2018

08:30 Uhr

Wiesbaden

7. August 2018

09:00 Uhr

 

Den Anmeldebogen für Berufsschüler finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Berufsschule.


Pharmazie


© Foto: ABDA

Seminare der Landesapothekerkammer Hessen

Wir möchten Sie heute auf zwei besondere Seminarangebote aufmerksam machen:

ATHINA-Seminar

Am 8. und 9. September 2018 findet erneut ein ATHINA-Seminar, diesmal in Marburg, statt. Inbegriffen sind wieder Schulungen zu den ATHINA-Themen wie z.B. Interaktionsmanagement und Einführung in das Medikationsmanagement. Außerdem ist ein Workshop-Teil enthalten, in dem Sie Tools zur Umsetzung von ATHINA in der Apotheke wie Patienten- und Arztansprache sowie die Erprobung der einzelnen Arbeitsschritte von ATHINA-Fällen erlernen.

Weitere Informationen finden Sie auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

Es sind noch Plätze frei. Anmelden können Sie sich im >> Veranstaltungskalender der Landesapothekerkammer Hessen.

 

Wiedereinsteiger-Kurs

An den Wochenenden 27. und 28. Oktober 2018 sowie 3. und 4. November 2018 findet erneut ein Wiedereinsteiger-Kurs in Eschborn statt (viertägig). Inbegriffen sind wieder Schulungen u.a. zum Thema Recht und zu verschiedenen pharmazeutischen Inhalten wie z.B. Interaktionen, Selbstmedikation in Fallbeispielen, Rezeptur und Defektur. Praktisch wird auch die computergestützte Arzneimittelrecherche in der ABDA-Datenbank an Beispielen geübt.

Weitere Informationen finden Sie auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

Es sind noch Plätze frei. Anmelden können Sie sich im >> Veranstaltungskalender der Landesapothekerkammer Hessen.


Pharmazie


Biozentrum Riedberg © Foto: Elke Födisch, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Vortragsveranstaltungen

Gemeinsam mit der DPhG LG Hessen RG Rhein/Main und der Goethe-Universität Frankfurt am Main bietet die Landesapothekerkammer Hessen Region Frankfurt am Main im ersten Halbjahr 2018 eine Vortragsreihe an. Diese hat am 24. April 2018 begonnen. Die weiteren Termine finden wie folgt statt:

Ort:
Biozentrum Niederursel, Gebäude N 100, Hörsaal B 1
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main

Uhrzeit:
20:00 Uhr c. t.

 

29.05.2018

Dr. Nils Keiner
Chefapotheker, Klinik Apotheke, Universitätsklinikum Frankfurt am Main

Asthma und COPD

19.06.2018

Dr. Wolfgang Kircher
St. Ulrich-Apotheke, Peißenberg

Erklärungsbedürftig: Pulmonale Arzneiformen

Jede Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.


Pharmazie


© Foto: ABDA

S2k – Leitlinie zum Gebrauch von Präparationen zur lokalen Anwendung auf der Haut (Topika)

Die Herstellung von Rezepturen gehört zu den Kernaufgaben des Apothekers. Dabei stellen die Rezepturen zur Anwendung auf der Haut einen nicht unbedeutenden Teil dar. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) hat nun die Leitlinie zum „Gebrauch von Präparationen zur lokalen Anwendung auf der Haut" veröffentlicht. Inhaltlich wird unter anderem ausführlich auf die Grundlagen von Dermatika eingegangen, vor allem auf deren Systematik und den Einfluss auf die Wirkung. Die Therapieleitlinie ist hauptsächlich an Ärzte gerichtet, enthält aber auch wichtige Informationen für Apotheken und kann die Verständigung bei unklaren Verschreibungen erleichtern. ­

Sie können das Dokument, an dem auch Dr. Holger Reimann (Leiter des Pharmazeutischen Laboratoriums des NRF) mitgearbeitet hat, >>hier einsehen.

 


Pharmazie


© Foto: Igor Ovsyannykov

APS-Handlungsempfehlung „Digitalisierung und Patientensicherheit – Risikomanagement in der Patientenversorgung“ und „Checkliste für die Nutzung von Gesundheits-Apps“

Die Arbeitsgruppe „Digitalisierung und Patientensicherheit“ des Aktionsbündnisses Patientensicherheit hat ihre Handlungsempfehlungen „Risikomanagement in der Patientenversorgung“ vorgestellt, die gemeinsam mit der Plattform Patientensicherheit Österreich und der Stiftung Patientensicherheit Schweiz herausgegeben wurde und die Herausforderungen und Lösungen der Digitalisierung für das Risikomanagement aufzeigt.

Für Patientinnen und Patienten wurde eine „Checkliste für die Nutzung von Gesundheits-Apps“ mit Hinweisen zum sicheren Umgang mit Apps entwickelt.

Beide Empfehlungen finden Sie auf der Internetseite unter >> http://www.aps-ev.de/.

Druckexemplare können seit dem 8. Mai in der APS-Geschäftsstelle per E-Mail an info@aps-ev.de bestellt werden (max. jeweils 30 Stück). Die Lieferzeit kann bis zu 14 Tagen betragen. Die Auflage ist begrenzt. 


Pharmazie


© Foto: ABDA

AMINO-Datenbank: Für Sie gefunden und aufbereitet

Thema: AM-Sicherheit

Frage: Ein Arzt fragt nach, ob es eine Wechselwirkung zwischen Topiramat (Migräne-Prophylaxe) und Rivaroxaban gibt. Die Patientin hat unter beiden Medikamenten eine Lungenembolie bekommen. In der ABDA-Datenbank lässt sich dazu nichts finden.

Kommentar:

Die Beantwortung der vorliegenden Frage ist nur sehr eingeschränkt möglich, weil wichtige, zur Bewertung des Falles notwendige, Informationen fehlen. Zu nennen sind hier u.a. die vorhandenen weiteren Erkrankungen und die Begleitmedikation. (Hinweise, was sinnvollerweise erfragt werden sollte, finden sich u.a. in der BAK-Leitlinie Arzneimittelinformation.)

Eine Lungenembolie ist gekennzeichnet durch den Verschluss wichtiger Blutgefäße in der Lunge, der verschiedene Ursachen haben kann. Eine Embolie fördernde Faktoren sind eine verstärkte Gerinnungsneigung des Blutes, geschädigte Gefäße (lokale Entzündungen, hohe Blutfettwerte) und langsamer Blutfluss (z.B. Bewegungsmangel).

Für die Beantwortung der konkreten Frage ist zu prüfen, ob die Wirkung von Rivaroxaban durch Topiramat abgeschwächt bzw. aufgehoben werden kann.

Am Metabolismus des oral applizierten Antithrombotikums Rivaroxaban sind mehrere Transport- und Abbauenzyme beteiligt (CYP 3A4, 2J2, P-gp, BRCP). Die Wirksamkeit der Enzyme kann durch andere Wirkstoffe gravierend beeinflusst werden, wobei durch Enzymhemmung eine Blutungsneigung beschrieben ist. Beispielhaft sind die Azol-Antimykotika zu nennen.

Unter Induktoren der metabolisierenden Enzyme (Beispiele für CYP3A4-Inhibitoren: Phenytoin, Carbamazepin, Phenobarbital, Johanniskraut) kann der gerinnungshemmende Effekt des Rivaroxabans auch verringert werden.

Beobachtete unerwünschte Ereignisse sind Blutungen und Anämien.

Die vom Antiepileptikum Topiramat verursachten neuronalen Effekte haben keinen Einfluss auf die Gerinnung. Der vom Topiramat beeinflusste Neurotransmitter GABA ist hier ebenfalls ohne Bedeutung. Andere vasoaktive Neurotransmitter (Adrenalin, Histamin) werden nicht beeinflusst.

Eine leichte Hemmung der Carboanhydrase kann zu Hämatokrit- und Hämoglobinabfall führen, zu verstärkter Wasseraufnahme und Diurese, Chlorid kann erhöht und Kalium erniedrigt sein. Indirekte Folge dessen ist das Risiko einer metabolischen Azidose. Bei den Nebenwirkungen wird auch die Sinusbradykardie erwähnt. Hier wären eine erhöhte Gerinnungsaktivität durch den langsameren Blutfluss und die geringere Gefäßscherung denkbar. Als Nebenwirkung wurde in der Fachinformation unter „gelegentlich" eine Thrombozytopenie aufgeführt. Ein Mangel an Thrombozyten würde aber eher auf eine Blutungsneigung als auf eine Embolie hindeuten.

Prinzipiell besteht durch den möglichen Abfall der Erythrozytenzahl eine etwas verminderte Pufferkapazität des Blutes, was aber nach meinen Kenntnissen keinen Einfluss hinsichtlich der Gerinnungsneigung hat.

Ob möglicherweise die Sinusbradykardie als seltene Nebenwirkung des Topiramats Auslöser des Ereignisses sein könnte, lässt sich nicht abschätzen. Da aber in den Monografien keine weitergehenden Folgen beschrieben wurden, scheint auch dieser Mechanismus keine klinische Relevanz zu besitzen.

Zu hinterfragen sind Faktoren wie Therapietreue, weitere Erkrankungen (Indikation für Rivaroxaban) oder weitere angewendete Arzneimittel. Insofern wäre eine Medikationsanalyse hier das Mittel der Wahl, um den Zusammenhang von Erkrankung − Medikation − unerwünschtes Ereignis zu klären.

Die Anfrage zur Interaktion zwischen beiden Arzneimitteln lässt sich nur dahingehend beantworten, dass ein Zusammenhang von Lungenembolie und Medikation sehr unwahrscheinlich ist.

Quelle: AMINO-Datenbank


Recht


© Foto: Billion Photo/shutterstock.com

EU-Datenschutzgrundverordnung

Nun ist es fast soweit. In etwas mehr als einem Monat tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft.

Was sind die ersten Schritte bzw. was sollte unbedingt bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt sein?

Die schlechte Nachricht: Alles muss bis dahin umgesetzt sein, denn die Datenschutzgrundverordnung entfaltet unmittelbare Rechtswirkung für alle. Trotzdem gilt: nicht in Panik zu verfallen. Eines nach dem Anderen ist umzusetzen.

Zunächst einmal gilt es sich bewusst zu machen, ob ein Datenschutzbeauftragter in der Apotheke benötigt wird oder nicht. Diese Frage ist tatsächlich ein zentrales Problem, aber nicht ein Thema, auf dem der alleinige Fokus liegen sollte.

Es empfiehlt sich zunächst mit zentralen Themen zu starten, dem sogenannten „window dressing“:

  • Homepage

  • Einwilligungserklärung

  • Informationspflichten

Bei einem Blick von außen auf ihr Unternehmen sind dies die zentralen und augenscheinlichsten Punkte, die betrachtet und auf Fehler bzw Verstöße hin begutachtet werden können.

Homepage

Auf der Homepage muss sich eine Datenschutzerklärung befinden.

Was bedeutet dies? In dieser Datenschutzerklärung muss sich der Patient in einfacher, klarer und verständlicher Sprache darüber informieren können, was mit seinen Daten bei dem Besuch der Homepage passiert. Dazu gehören Informationen technischer Art, wie z.B.: Werden beim Besuch der Homepage Cookies gesetzt, kann die IP-Adresse erkannt und gespeichert werden; dies insbesondere dann, wenn sie auf der Seite die Kontaktaufnahme mittels Kontaktformular ermöglichen. Bitte sprechen Sie hierzu ihren Webbetreiber an, der sollte Ihnen diese Informationen liefern können, damit diese auf Ihrer Homepage integriert werden. Zu beachten gilt hier ebenfalls, dass die Datenschutzerklärung leicht zugänglich sein muss. Am besten wird hier ähnlich dem Impressum ein permanenter Link zu der Datenschutzerklärung auf der Homepage gesetzt.

Einwilligungserklärung

Die Einwilligungserklärung muss den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung entsprechen. Aus der Einwilligungserklärung muss für den Patienten klar und deutlich hervorgehen, welche Daten von ihm zu welchem Zweck gespeichert werden. Denken Sie hier bitte daran, die Einwilligungserklärung gegebenenfalls auch auf die Filialapotheken zu erstrecken oder die Einwilligung zur Weitergabe von Daten im Rahmen der Herstellung oder der Verblisterung mit aufzunehmen. Die Einwilligung muss einen eindeutig erkennbaren Widerrufsvorbehalt haben. Die einzelnen Punkte werden in der Regel mit Kästchen zum Ankreuzen versehen.

Informationspflichten

Diese Informationspflichten können ähnlich der Datenschutzerklärung auf der Homepage zur Verfügung stehen, können aber ohne die technischen Daten (Cookies u.ä.) erstellt werden, da hier nur informiert wird, was mit den personenbezogenen Daten selbst in der Apotheke geschieht und zu welchem Zweck diese gespeichert werden. Diese Informationen müssen dem Kunden bzw. Patienten jederzeit ausgehändigt werden können, z.B. als Mitgabe bei der Beantragung der Kundenkarte oder als Flyer. Der Merksatz für den Inhalt der Informationspflichten könnte lauten:

„Wer erhebt die Daten zu welchem Zweck, wer bekommt Einsicht in diese Daten und wie lange werden diese Daten gespeichert?“

Zusätzlich muss über folgende Punkte informiert werden:

  • Möglichkeit des Widerrufs

  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

  • Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten auf Antrag

und, sofern genutzt, Informationen zur automatisierten Entscheidungshilfe und Profiling.

In den Informationspflichten müssen auch die Vorgänge mit aufgenommen werden, für die Sie keine Einwilligung benötigen, weil Sie die Daten schon aufgrund einer gesetzlichen Grundlage speichern dürfen bzw. sogar müssen, z.B. Aufbewahrungspflichten nach dem Transfusionsgesetz oder Abrechnung nach § 300 SGB V.

Haben Sie das „window dressing“ auf den Weg gebracht, stellt sich als nächstes die Frage nach dem Datenschutzbeauftragten.

Wenn ein Datenschutzbeauftragter in der Apotheke benannt werden muss, dann muss dieser auch mit den entsprechenden Kontaktdaten an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Grundsätzlich muss ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden, wenn

  • 10 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von Daten beschäftigt

oder

  • die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung von besonderen Kategorien von Daten liegt

oder

  • die Verpflichtung eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DS-GVO zu leisten besteht.

Zu diesem Thema verweisen wir an dieser Stelle noch einmal auf den >> Artikel in der PZ (Ausgabe7/18) welcher sich umfassend mit dem Thema Datenschutzbeauftragter beschäftigt hat.

Der Hessische Datenschutzbeauftragte empfiehlt aufgrund der Anforderungen an den Datenschutz und die ungeklärten Fragen im Hinblick auf

- was ist eine umfangreiche Datenverarbeitung?
- die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, gerne auch zunächst befristet.

Hierbei handelt es sich um einen Empfehlung, nicht um eine Verpflichtung. Die Nichtbestellung sollte dann aber bei Nachfragen begründet werden können. Bei Fragen kann sich der Apotheker direkt an den Hessischen Datenschutzbeauftragten wenden.

Wenn Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen, dann müssen Sie diesen mit seinen Kontaktdaten am 25. Mai dem Hessischen Datenschutzbeauftragen gegenüber angezeigt haben. Hierzu wird auf der >> Homepage des Hessischen Datenschutzbeauftragten ein automatisiertes Meldeverfahren eingerichtet werden. Bis dies geschehen ist, wird darum gebeten, von einer Meldung abzusehen. Sobald das Meldeverfahren eingerichtet ist, soll der Datenschutzbeauftragte innerhalb von drei Monaten gemeldet werden.

Auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen finden sich entsprechende >> Checklisten und Arbeitshilfen. Diese wurden von der ABDA zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich müssen diese Muster noch entsprechend an die eigene Apotheke und die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Garantie gegeben werden. Die Muster befinden sich auch derzeit noch in ständiger Überarbeitung und werden bei Bedarf angepasst.

Die entsprechenden Arbeitshilfen finden sich unter dem Punkt >> Arbeitshilfen.

Weitere Informationen finden sie zusätzlich auf der >> Homepage des Hessischen Datenschutzbeauftragten.


Aktuell


Masernvirus © Foto: Robert Koch-Institut Berlin

Fünf Fragen – Thema: Impfen

In der letzten Aprilwoche stand das Thema Impfungen im Fokus. Bereits zum 13. Mal fand die Europäische Impfwoche, initiiert von der Weltgesundheitsorganisation (WHO), statt. Besonders im Blick: die Masern. Für LAK aktuell hat Dr. Margret Rothkopf-Ischebeck, Apothekerin aus Tönisvorst, dazu die fünf wichtigsten Fragen beantwortet. 

1. Die Europäische Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verfolgt das Ziel, Masern und Röteln zu eliminieren. Können Sie den „Nationalen Aktionsplan zur Elimination der Masern und Röteln für 2015 bis 2020“ kurz umreißen?

Masern sind eine lebensbedrohliche, hochansteckende Erkrankung, die ursächlich nicht behandelbar ist und eine Reihe von Todesfällen und Defektheilungen nach sich zieht. Andererseits ist es möglich, die Masern vollständig zu eliminieren, wenn die Erst- und Zweitimpfung gegen Masern eine Quote von jeweils 95 Prozent erreicht, was bis heute für die Zweitimpfung nicht der Fall ist.

Deutschland als Teil der Europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beteiligt sich daher an einem Aktionsplan, der strategische und messbare Ziele für die Eliminierung von Masern formuliert und ihre Umsetzung vorschlägt und kontrolliert. Das sind zum Beispiel Impfstatuskontrollen bei regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen und bei der Einschulung oder eine Impfberatung vor der Aufnahme in die Kita (inzwischen gesetzlich geregelt für staatliche Einrichtungen). Da es in Deutschland keine Impfpflicht gibt (und geben wird), wird es darauf ankommen, z.B. (Betriebs-)Ärzte, Schulen, Kitas, Behörden und Eltern zu informieren, aufzuklären und zu motivieren, damit die notwendigen Impfquoten in den nächsten Jahren erreicht werden. Getragen wird die nationale Aktion von vielen Organisationen wie z.B. dem Bundesgesundheitsministerium, den Ländern, dem Robert Koch-Institut, der Ständigen Impfkommission (STIKO), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und den Gesundheitsämtern.

2. Masern stellen weltweit noch immer eine häufige Todesursache bei Kindern dar. Dennoch werden viele Kinder in Deutschland nicht bzw. zu spät geimpft oder verfügen über keinen altersgemäßen Impfschutz. Wie lässt sich die mangelnde Impfakzeptanz der Eltern erklären?

Die Impfakzeptanz für die Masern-Impfung ist in den letzten Jahren erfreulich angestiegen. Das zeigen die Impfquoten, die deutschlandweit bei Kindern für die erste Impfung bei 95 Prozent liegen, also ausreichend hoch. Für die zweite Impfung sind sie immerhin von ehemals 76 Prozent auf durchschnittlich ca. 91 Prozent angestiegen, was aber noch zu wenig im Sinne des zu erreichenden Zieles ist. Abgesehen davon liegen wesentliche Impflücken aber auch bei Jugendlichen ab 14 Jahren und Erwachsenen (30 bis 39 Jahre) vor, bei denen vor allem die Zweitimpfung nicht vorgenommen wurde. Weil es daher immer wieder zu lokalen/regionalen Ausbrüchen – 2015 in Berlin, 2017 in NRW – kommt, sprach die STIKO die Empfehlung aus, alle nach 1970 Geborenen, die gar nicht oder nur ein Mal geimpft wurden, nachzuimpfen. Hier könnte die Impfakzeptanz der Eltern für ihre Kinder und der ungenügend geimpften Erwachsenen durch wirksame ärztliche Erinnerungsmodelle (Recall System) und direkte Ansprache bei jedem Arztbesuch gesteigert werden.

3. Wie können Heilberufler den Argumenten von Impfgegnern am besten begegnen bzw. ggf. doch von der Sinnhaftigkeit einer Impfung überzeugen?

Ausgemachte Impfgegner sind weltanschaulich geprägt und meist gar nicht von den Vorteilen der aktiven Immunisierung zu überzeugen, weil medizinische und statistische Fakten für sie nicht zählen. Es kursieren jedoch im Netz eine Reihe von Behauptungen und Falschinformationen zu Impfungen, die potentielle Impfskeptiker bestärken und positiv Eingestellte verunsichern. Eine Behauptung ist die, dass es besser ist, die Masern durchzumachen als zu impfen, wobei zu sogenannten Masern-Parties aufgerufen wird, bei denen sich die Kinder und Jugendlichen anstecken und auf natürliche Weise immun werden sollen.

Hier setzen die Eltern ihre Kinder einem hohen Gesundheitsrisiko aus: Bei einem von zu 1.000 bis 2.000 Erkrankten kommt es zu einer Gehirnentzündung mit hohem Sterblichkeitsrisiko und bei etwa 25 Prozent der Überlebenden treten Dauerschäden bis zur lebenslangen Pflegebedürftigkeit auf. Da eine Impfung vor Masern schützt und gleichzeitig nicht zu den beschriebenen Folgen einer natürlichen Erkrankung führt, müssen Eltern von der Sinnhaftigkeit dieser Argumente überzeugt werden.

4. Mit Blick auf die Impfakzeptanz: Wie schätzen Sie die Entwicklung in Deutschland ein, seitdem die STIKO 1972 eingerichtet wurde und bei welchen Bevölkerungsgruppen sehen Sie einen besonderen Handlungsbedarf im Hinblick auf notwendige Nachholimpfungen?

Über die STIKO/RKI erfahren Fachkreise des Gesundheitswesens wichtige, aktuelle Fakten zu Impfungen, deren Nutzen, ihre Notwendigkeit, ihre Anwendung (Impfplan, Impfempfehlung), die das Impfgeschehen in Deutschland prägen. Die stärkere Einbeziehung der erwachsenen/älteren Bevölkerung und der Reisenden in den Impfgedanken und der Einfluss der neuen Bundesländer mit ihrer starken Impfdisziplin haben zum Schutz breiterer Bevölkerungskreise beigetragen.

Dennoch gibt es gerade bei Erwachsenen Impflücken, die eine Reihe von wichtigen Impfungen betreffen, z.B. Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), weil bei der Auffrischung mit Tetanus oft nicht an die Kombinationsimpfstoffe (Td-aP-IPV) gedacht wird. Weitere Gruppen, denen besondere Beachtung geschenkt werden sollte, sind laut Aktionsplan:
- Kinder im Alter von 11 bis 24 Monaten, insbesondere vor Eintritt in die KITA
- 10 bis 17-jährige Jugendliche
- nach 1970 geborene Erwachsene (MMR)
- Bevölkerungsgruppen mit einer potenziellen Unterversorgung (z.B. Flüchtlinge, Asylsuchende)

5. Die Impfstoffherstellung erfolgt in der Regel in Hühnereiern. Welche Möglichkeiten gibt es für Patienten bei einer Hühnereiweiß-Allergie, bzw. wie kritisch ist dieses Problem hinsichtlich Impfungen?

Die wichtigsten in Hühnerembryos gezüchteten Impfstoffe, die in Spuren Hühnereiweiß enthalten, sind die Grippe-Impfstoffe und der Gelbfieber-Impfstoff. Diese sind für Menschen mit einer schweren Hühnereiweißallergie (allergischer Schock nach geringsten Mengen Hühnereiweiß) kontraindiziert. (Der zellkultur-basierte Grippe-Impfstoff, der sich schon auf dem deutschen Markt befand, wird z.Zt. leider nicht produziert, und es gibt bisher keine Alternative). Hier bleibt bei Verdacht auf Influenza nur die frühzeitige Anwendung von Neuraminidasehemmern und die Präexpositionsprophylaxe bei Gelbfieber. Die Impfungen können unter besonderer klinischer Beobachtung und Vorsorge auf ärztliche Entscheidung hin verabreicht werden. Die auf Hühnerfibroblasten gezüchteten Impfstoffe MMR, Tollwut und FSME enthalten ein anderes Protein als das in Hühnereiern. Diese Impfstoffe dürfen bei Hühnereiweißallergikern eingesetzt werden.


Aktuell




Rückblick: Erfolgreicher Auftakt

In fast familiärer Atmosphäre fand am 25. April 2018 in den Räumlichkeiten der Landesärztekammer die erste Veranstaltung der neuen Fortbildungsreihe „Arzt und Apotheker im Dialog“ statt. Gemeinsam von Landesärzte- und Landesapothekerkammer organisiert, sollen zweimal im Jahr Krankheitsbilder und Therapiekonzepte aufgegriffen und aus beiden Perspektiven beleuchtet und diskutiert werden, die für beide Berufsgruppen interessant sind.

Den Auftakt machte das Thema „Koronare Herzkrankheiten“. Mit dem Referenten-Duo PD Dr. Andreas Rolf (Kerckhoff-Klinik, Bad Nauheim) und Dr. Kirsten Menke (Dreieich) wurde gleich bei der ersten Veranstaltung ein Volltreffer erzielt. Die beiden Vortragenden harmonisierten gut und ergänzten sich in dem gemeinsam gestalteten Vortrag perfekt.

PD Dr. Rolf beleuchtete die ärztliche Perspektive der KHK-Behandlung, stellte verschiedene wichtige Studien vor und zeigte eindrückliche Ultraschall-Aufnahmen von verengten Herzkranzgefäßen. Ganz intensiv unterstrich Dr. Rolf die Bedeutung der Statine und forderte die Anwesenden auf, sich nicht von der medial verbreiteten falschen Cholesterin-Lüge beeinflussen zu lassen. Große Studien hätten eindrücklich den Nutzen der LDL-Senkung durch Statine für die weitere Prognose gezeigt. Der Feind des Patienten sei nicht alleine die Stenose, vielmehr sei dies die Artherosklerose, die nach Versorgung der Koronarläsion die weitere Prognose bestimme.

Dr. Menke erläuterte die Stolpersteine, die in der Pharmakotherapie lauern, insbesondere im Hinblick auf die Verstoffwechselung durch das Cytochrom-P450-System und die sich daraus ergebenden Risikofaktoren. Sehr intensiv legte sie den Einfluss der genetischen Ausstattung bei manchen CYP-Enzymen dar; bei manchem Therapieversager müsse das Vorliegen eines Polymorphismus (poor-metabolizer, aber auch ultrarapid-metabolizer) bedacht werden, ebenso wie eine eventuelle Wirkänderung durch Co-Medikation und dadurch verursachte Enzym-Induktion bzw. -Inhibition.

Alles in allem war dies eine gelungene Auftaktveranstaltung, die Lust auf mehr macht.


Veranstaltungen


© Foto: Photographee.eu/shutterstock.com

Mit der Kammer fortbilden

Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche Basis für Ihre weitere Qualifizierung legen.

mehr erfahren


Impressum




 

LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.

Chefredaktion: AzetPR

Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Michael Aland, Johanna Hauser, Daniela Pach, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser

Redaktionsbeirat: Ursula Funke (Vorsitzende), Prof. Dr. Mona Abdel Tawab, Dr. Sebastian Barzen,
Dr. Reinhard Hoferichter, Dr. Cora Menkens, Dr. Otto Quintus Russe, Dr. Viola Schneider

Anschrift des Herausgebers:
Landesapothekerkammer Hessen
Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 979509-0, Fax: 069 979509-22
E-Mail: info(at)apothekerkammer.de

Konzept, Redaktion, Layout, Satz & Grafik:
AzetPR
Wrangelstr. 111, 20253 Hamburg
Tel.: 040 413270-31
E-Mail: info(at)azetpr.com

Erscheinungsort: Frankfurt am Main. Erscheinungsweise:10 Ausgaben pro Jahr. Für Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen ist der Bezug kostenfrei.

Druck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugsweise) für Nicht-Mitglieder nur mit schriftlicher Genehmigung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos, etc. keine Gewähr. Die Redaktion behält sich die (sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor.


Stellenmarkt


© Foto: ABDA

 

Im Stellenmarkt der Landesapothekerkammer Hessen können Sie die aktuellen Stellenangebote und -gesuche finden. Unter der Rubrik Angebote und Gesuche können Sie nach aktuellen Stellenanzeigen suchen, aber auch eine Anzeige online aufgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stellenangebot oder Stellengesuch erst durch uns kontrolliert und freigeschaltet werden muss und daher nicht sofort auf unserer Seite erscheint. Die Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige erfolgt für Sie kostenlos.

mehr erfahren