LAK aktuell Ausgabe März 2018
LAK aktuell Ausgabe März 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
fast 6 Monate nach der Wahl haben wir nun eine neue Bundesregierung. Die alte Koalition ist auch die neue Koalition – für uns aber mit einem entscheidenden Unterschied: Endlich wurde verstanden, dass zum einen die Patienten keinem Preiswettbewerb bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ausgesetzt werden dürfen und zum anderen die flächendeckende Versorgung nur mit uns Apothekern vor Ort funktioniert: sicher, schnell, persönlich – und überall zu gleichen Konditionen. Das geht halt nur mit einheitlichen Preisen in jeder Apotheke – und das klappt nach dem EuGH-Urteil nur mit dem Rx-Versandverbot.
Die Arzneimittelversorgung wird wahrscheinlich nicht an der ersten Stelle der Prioritätenliste des neuen Bundesgesundheitsministers stehen, aber wir erwarten nun alle, dass die Umsetzung schnell und mit Nachdruck verfolgt wird. Sie können sicher sein, dass unsere Vertreter in Berlin wie wir in Frankfurt am Ball bleiben und dieses Ziel verfolgen.
Unsere Ausgangslage mit der neuen Bundesregierung ist nicht schlecht – beide Koalitionspartner haben sich zu diesem für uns so wichtigen Schritt entschlossen.
Damit das erreicht werden konnte, waren nicht nur unzählige Gespräche, Verhandlungen, Überzeugungsarbeit in den Ländern und im Bund notwendig – maßgeblich hat jede und jeder von Ihnen auch dazu beigetragen, indem die Kontakte vor Ort in der jeweiligen Apotheke mit Politik und Presse genutzt wurden. Hierfür danke ich Ihnen außerordentlich. Gleichzeitig ermuntere ich Sie aber auch, in den Bemühungen, unsere Leistungen nach außen zu tragen, nicht nachzulassen, der vor uns liegende Prozess braucht die Unterstützung von uns allen.
Ein weiterer Schwerpunkt in der Diskussion mit der Politik wird die Weiterentwicklung unserer Honorierung sein. Darüber hinaus ist es wichtig, dass wir unsere Vorstellungen in Stadt und Land einbringen und bei der Entwicklung eines digitalen Gesundheitswesens mitgestalten.
Vernetzung und elektronischer Zugriff auf die verschiedensten Daten können Chancen sein, allerdings ist für mich die Voraussetzung, dass der Patient Herr seiner Daten bleibt. Für die Entwicklung des elektronischen Rezeptes gilt für mich unabdingbar, dass für jede Patientin und jeden Patienten auch weiterhin die freie Apothekenwahl gewährleistet wird.
Auch in der digitalen Welt werden wir uns als Heilberufler um die Menschen kümmern!
Ihre
Ursula Funke
Ankündigung: 98. Zentrale Fortbildung in Gießen
Am 17. und 18. März 2018 findet die 98. Zentrale Fortbildungsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen statt.
Veranstaltungsort:
Kongresshalle
Berliner Platz 2
35390 Gießen
Thema:
Bakterielle Infektionen
Samstag, 17. März 2018
15:00 – 15:15 Uhr |
Eröffnung und Begrüßung |
15:15 - 15:45 Uhr |
Information zu securPharm |
15:45 – 16:30 Uhr |
Wie gefüllt ist die Antibiotikapipeline? |
16:40 – 17:40 Uhr |
Multiresistente Erreger – eine globale Bedrohung – gibt es einen Ausweg? |
17:50 – 18:50 Uhr |
Der Mensch und sein Mikrobiom |
Sonntag, 18. März 2018
09:15 – 10:15 Uhr |
Infektionen der Atemwege – von der common cold zum global killer |
10:30 – 11:30 Uhr |
Tuberkulose und nichttuberkulöse Mykobakteriosen |
11:45 – 12:45 Uhr |
Harnwegsinfektionen aus Sicht des Internisten |
Moderation: Prof. Dr. Dieter Steinhilber, Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen
Es bestehen seitens der wissenschaftlichen Leitung und des Veranstalters an beiden Tagen keinerlei Interessenkonflikte. Seitens eines Referenten besteht am zweiten Tag ein Interessenkonflikt, der erklärt wurde. Entsprechende Erklärungen sind in die Vortragsfolien integriert. Die Vorträge sind produkt- und dienstleistungsneutral.
Das Progamm können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
Programmänderungen vorbehalten. Teilnahmebescheinigungen werden für Samstag und Sonntag gesondert ausgestellt und liegen ab der zweiten Pause an der Rezeption in der Kongresshalle aus. Kinderbetreuung ist vorgesehen. Telefonische Anmeldung (mit Altersangabe des Kindes) unter 069 979509-11 erbeten.
98. ZFB: Kinderbetreuung
Auch im Frühjahr bietet die Landesapothekerkammer Hessen während der Zentralen Fortbildungsveranstaltung wieder eine Kinderbetreuung an. Die Betreuung ist selbstverständlich kostenlos und soll den Kollegen mit jüngeren Kindern die Entscheidung zur Teilnahme erleichtern.
Am Samstag, 17. März 2018, und am Sonntag, 18. März 2018, werden Kinder jeden Alters von erfahrenen Erzieherinnen betreut, während sich ihre Eltern der Pharmazeutischen Fortbildung widmen können. In einem kleineren Zimmer neben dem großen Saal der Gießener Kongresshalle spielen und basteln die Kinder gemeinsam. Auch für einen kleinen Imbiss wird gesorgt.
Zwecks besserer Planung bitten wir die Teilnehmer, sich bis Freitag, 16. März 2018 − 12:00 Uhr, in der Geschäftsstelle anzumelden (Telefon: 069 979509-11). Entscheidet sich die Teilnahme an der Fortbildung ganz spontan, ist es jedoch auch nicht problematisch, die Kinder unangemeldet mitzubringen. Das Organisationsteam im Foyer hilft Ihnen gerne weiter.
Weiterbildungsseminare im April
Am 28. und 29. April 2018 finden die Weiterbildungsseminare „Interaktionsmanagement“ und „Medikationsmanagement“ in Eschborn statt. Diese sind eigentlich den Weiterzubildenden zum Fachapotheker für Allgemeinpharmazie vorbehalten.
Da für beide Seminare noch Plätze frei sind, können gerne auch interessierte Apothekerinnen und Apotheker, die nicht in der Weiterbildung sind, teilnehmen.
Nähere Informationen zu den Seminaren:
Datum |
Veranstaltungsort |
Thema |
Referent/in |
28.04.2018 (10:00 – 17:30 Uhr) |
Mercure Hotel Eschborn Ost Helfmann-Park 6 65760 Eschborn |
Interaktionsmanagement in der Apotheke |
Dr. Inga Leo-Gröning |
29.04.2018 (14:00 – 18:15 Uhr) |
Mercure Hotel Eschborn Ost Helfmann-Park 6 65760 Eschborn |
Medikationsmanagement in der Apotheke |
Dr. Christian Ude |
Wir freuen uns, wenn der ein oder andere diese Möglichkeit zur Fortbildung nutzt und sich unter folgendem Link anmeldet: >>http://obs.apothekerkammer.de/front/select_product.php
Begleitende Unterrichtsveranstaltung für Pharmazeuten im Praktikum 2018
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Termin Teil 2:
3. bis 14. September 2018
Veranstaltungsort:
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 15 − Chemie
Hörsaal A +5/0030
Hans-Meerwein-Straße 8
35043 Marburg
Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.
Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.
DPhG
Achtung Terminverschiebung!
Der Vortrag „Neue Therapieoptionen bei Lungenkrebs“ von Dr. Wolfgang Gleiber wurde auf Bitten des Referenten auf Dienstag, den 24. April 2018 verschoben. Der Vortrag findet wie gewohnt um 20:15 Uhr im Hörsaal B1 des Biozentrums, Goethe-Universität Frankfurt, statt.
24.04.2018 |
Neue Therapieoptionen bei Lungenkrebs |
Dr. Wolfgang Gleiber |
08.05.2018 |
Häufige Infektionserkrankungen der Lunge |
Prof. Dr. Martin J. Hug |
29.05.2018 |
Asthma und COPD |
Dr. Nils Keiner |
19.06.2018 |
Erklärungsbedürftig: Pulmonale Arzneiformen |
Dr. Wolfgang Kircher |
Die Vorträge finden jeweils um 20.15 Uhr im Biozentrum der Universität Frankfurt statt, Max-von-Laue-Str. 9 (Campus Riedberg), Hörsaal B 1 (großer Hörsaal). Jede Veranstaltung ist von der Landesapothekerkammer Hessen mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
Das ausführliche Programm können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
Terminverschiebung Region Frankfurt am Main
Der geplante Vortrag „Wir sind nicht allein – der Mensch und sein Mikrobiom“ (Dr. Tim Lachnit) am 24. Mai 2018 in Frankfurt fällt leider aus.
Als Ersatz konnte der Experte für Mitochondriale Medizin, Dr. Franz Enzmann, Bad Homburg, am 15. Mai 2018 für einen Vortrag gewonnen werden. Der genaue Titel der Veranstaltung steht noch nicht fest, bitte beachten Sie unseren Veranstaltungskalender.
AMINO-Datenbank: Für Sie gefunden und aufbereitet
Thema:
Therapie
Frage:
Bei einer Patientin mit Psoriasis treten seit Beginn der Fumaderm-Einnahme vor drei Monaten schwere Durchfälle (bis zu 5xtäglich) auf. Die momentane Erhaltungsdosis ist 2x1. Der behandelnde Hautarzt sagt ihr, dass es keine Therapiealternative gibt und sie mit dem Durchfall selber zurecht kommen muss. Sind evtl. alternative Arzneimittel in der Pipeline? Wie sehen die Arztoptionen bei medikamentenbedingtem Durchfall aus? Grenzt dieser Fall nicht schon an unterlassene Hilfeleistung? Fallen Ihnen außer einer dauerhaften Loperamid-Einnahme und Elektrolytsubstitution noch andere Therapieoptionen ein?
Kommentar:
Nach den Angaben der Literatur ist die Primärtherapie/erste Behandlungsstufe mit wirkstofffreien Vehikeln, Keratolytika, Dithranol, Teer und Kortikoiden durchzuführen. Sofern diese Therapie nicht anschlägt oder zu unzureichenden Ergebnissen führt, folgt ein Umstieg auf die Stufe 2 mit Methotrexat, Ciclosporin, Acitretin, Hydroxycarbamid (Hydroxyurea) und Fumaraten. Einige der Therapieoptionen (Dithranol, Fototherapie: PUVA) sind nur zur kurzfristigen Behandlung, nicht aber zur Langzeittherapie geeignet.
Die „Biochemische Therapie“ mit den neueren Antikörpern (Etanercept, Infliximab) wie auch die Off-Label-Behandlung mit Calcineurin-Inhibitoren (Pimecrolimus, Tacrolimus) wird wegen der sehr hohen Kosten nur bei Versagen der bisherigen Therapien angewendet. Produkte mit zuverlässiger Wirkung und gleichzeitig guter Verträglichkeit sind noch nicht in Aussicht.
Aus der im Lancet veröffentlichten großen Verträglichkeitsstudie ist ein suboptimales Nutzen/Risiko-Verhältnis zu Fumaderm ablesbar: Häufige Nebenwirkungen in der Verumgruppe umfassten Bauch/Magenschmerzen, Flushing/Hot flush sowie dosisabhängig Müdigkeit, Kopfschmerzen und Hitzewallungen. Obwohl Durchfall als Nebenwirkung insgesamt recht selten war, kam es in der Studie auch zu zwei Studienabbrüchen wegen genau dieses Effektes. Eine Kausalität ist damit für den angefragten Fall nicht eindeutig belegt, aber naheliegend.
Die im vorliegenden Fall eingesetzten Fumarate (Beeinflussung von Immun-Homöostase über Steuerung der Gentranskription) gehören in die Gruppe der systemisch wirkenden Arzneimittel für eine mittelschwere bzw. schwerwiegende Erkrankung.
Alternativen für den Einsatz in diesem Krankheitsstatus wären MTX (Methotrexat), Ciclosporin (beste Evidenz neben Etanercept) und Retinoide, d.h. nur Substanzen mit einem ebenfalls beträchtlichen Risikopotential.
Eine unveränderte Fortsetzung der bisherigen Behandlung wie auch eine einfache Unterdrückung der Symptome ohne Abklärung und Beseitigung der Ursache ist wegen der Häufigkeit der Durchfälle und der Möglichkeit ernsthafterer Auslöser/Krankheiten nicht angebracht.
Auf Grund der vorliegenden Informationen ist eine Umstellung auf andere, für eine Langzeitbehandlung geeignete Arzneimittel zu bevorzugen. Wegen der aufgetretenen Probleme sind aber auch die Voraussetzungen für einen Einsatz von Biologicals gegeben. Eine Übersicht über verfügbare Optionen ist in der Leitlinie der AWMF zu finden.
Unabhängig davon ist eine Meldung des UAW-Verdachts durch die Apotheke an die Arzneimittelkommission unbedingt zu empfehlen.
Zusammenfassung:
Die geschilderte Nebenwirkung ist als ernsthaft zu betrachten. Ein Zusammenhang mit der Fumarat-Medikation ist wahrscheinlich. Die Ursache der Beschwerden muss vor einer Fortsetzung der Therapie abgeklärt werden. Allgemein besser verträgliche Optionen sind für diese Indikation leider nicht verfügbar, aber es gibt Alternativen.Über die Art der Umstellung der Therapie müssen aber Arzt und Patient/in aus den genaueren Gegebenheiten des Einzelfalles heraus entscheiden.
Quelle: AMINO-Datenbank
Neue Veranstaltungsreihe: „Ärzte und Apotheker im Dialog“
Erster Themenabend: Koronare Herzkrankheit (KHK) am 25. April
Die Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung führt am 25. April 2018 gemeinsam mit der Landesapothekerkammer Hessen eine Fortbildungsveranstaltung zur Behandlung der koronaren Herzkrankheit durch. Diese Veranstaltung ist die erste einer neu geplanten Reihe, die sich mit der Therapie häufig vorkommender Erkrankungen befasst. Das Augenmerk liegt dabei besonders auf der medikamentösen Therapie mit ihren komplexen Wirkungen und Nebenwirkungen. Trotz großer Fortschritte der interventionellen und pharmako-logischen Therapie der Koronaren Herzerkrankung (KHK) führen chronisch ischämische Erkrankungen des Herzens weiterhin die Mortalitätsstatistiken an. Neben der etablierten, leitliniengesicherten Therapie erscheinen jedes Jahr neue Studien, die das Spektrum der pharmakologischen Therapie erweitern. Gerade Patienten mit komplexer KHK haben auch nach erfolgreicher Intervention ein deutlich erhöhtes Risiko für Reinfarkte und kardiovaskulären Tod. Hier konnten die jüngst veröffentlichten Studien [1,2] einen Vorteil einer verlängerten dualen Plättchen-hemmung bzw. oralen Antikoagulation zeigen. Mit neuen Indikationen und daraus erwachsender Polypharmazie steigt aber gerade auch bei dem typischerweise älteren Patientenkollektiv mit Komorbiditäten wie Niereninsuffizienz oder Stoff- wechselstörungen das Risiko von Neben- und Wechselwirkungen.
Ärzte und Apotheker im Dialog
Genau hier soll der Dialog zwischen Ärzten und Apothekern ansetzen. PD Dr. med. Andreas Rolf wird aus Sicht des Kardiologen die pathophysiologischen Grundlagen und klinischen Notwendigkeiten einer Polypharmazie in der Therapie der KHK darlegen. Aus Sicht der Apothekerin wird Dr. Kirsten Menke die pharmazeutisch-pharmakologischen Besonderheiten der eingesetzten Arzneistoffe sowie deren Nutzen/Risikoprofil (auch innerhalb einer Polymedikation) aufzeigen. So kann im Dialog beider Fachgruppen die nach aktuellem Stand der Forschung beste Therapie für den Patienten abgeleitet und gleichzeitig die Arzneimitteltherapiesicherheit für den Patienten optimiert werden. Die neue Fortbildungsreihe berichtet praxisnah, ausgehend von Fallbeispielen, über häufige Erkrankungen und die leitliniengerechten Therapien. Ziel ist es, in kurzen Veranstaltungen das aktuelle Wissen zusammenzufassen und dabei der unterschiedlichen Sicht von Ärzten und Apothekern auf Krankheitsbilder und Therapiekonzepte gerecht zu werden. Daraus wird sich der Dialog entwickeln, der ausdrücklich in der Diskussion mit den Fortbildungsteilnehmern geführt werden soll – sehr gerne anhand von Beispielen aus dem eigenen Arbeitsalltag. Idealerweise wird sich dieser Dialog in den Alltag fortsetzten. Besonders in der ambulanten Versorgung kann das zu einer Verbesserung von Sicherheit und Compliance der Medikamententherapie beitragen.
PD Dr. med. Andreas Rolf
Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie, Kerckhoff-Klinik, Bad Nauheim
Dr. phil. nat. Kirsten Menke
Fachapothekerin für Arzneimittelinformation, Dreieich
Ärzte und Apotheker im Dialog 1. Themenabend: Koronare Herzkrankheit |
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Termin: 25. April 2018 19.00 bis 21.30 Uhr, Ort: Landesärztekammer Hessen, Im Vogelsgesang 3 60488 Frankfurt/M. Referenten: PD Dr. med. Andreas Rolf, Dr. phil.nat. Kirsten Menke Gebühr: 30 Euro. Zertifizierung: 3 Fortbildungspunkte
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Veranstaltungsreihe der Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen in Kooperation mit der Landesapothekerkammer Hessen Information und Anmeldung: Christina Ittner Fon: 06032/782-223 E-Mail: christina.ittner@laekh.de Internet: www.akademie-laekh.de _ Veranstaltungsangebot _ Aktuell und Interdisziplinär
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1 PEGASUS-TIMI-54-Studie (PrEvention with ticaGrelor of secondAry thrombotic events in high-riSk patients with prior acUte coronary Syndrome – Thrombolysis in Myocardial Infarction (TIMI) Study Group: Bonaca MP et al.. N Engl J Med 2015; 372: 1791–800
2 COMPASS-Studie (Cardiovascular OutcoMes for People using Anticoagulation StrategieS): Eikelboom JW, Connolly SJ, Bosch J, et al.: Rivaroxaban with or without Aspirin in stable cardiovascular disease, N Engl J Med 2017; 377: 1319–1330
Rückblick: Delegiertenversammlung März 2018
Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA, nahm auf Einladung von Ursula Funke an der ersten Delegiertenversammlung des Jahres 2018 teil. Schmidt stellte in einem Vortrag die Kernziele der ABDA in der Berufspolitik dar, sprach zum aktuellen berufspolitischen Status quo und erläuterte die Aufgaben der ABDA-Öffentlichkeitsarbeit.
Schmidt zu Gast bei der hessischen Delegiertenversammlung
Die berufspolitische Diskussion im Rahmen des pharmacon in Schladming, die bei den Teilnehmern auf großes Interesse stieß und verdeutlicht hat, dass es großen informationsbedarf gibt , war für Ursula Funke Anstoß, ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zur Delegiertenversammlung nach Hessen einzuladen. Für seine Zusage dankte sie auch im Namen der Delegierten.
Berufspolitik und Außenwirkung waren die beiden Kernthemen des Vortrages von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Die Regierungsbildung steht kurz bevor. Am 14. März wird die Wahl zur Bundeskanzlerin stattfinden und dann das neue Kabinett vorgestellt. Die Ernennung von Jens Spahn zum Bundesminister für Gesundheit und Peter Altmaier zum Bundeswirtschaftsminister beurteilte Schmidt als günstig. Damit werden die beiden für die Apothekerschaft zuständigen Ministerien in der Hand einer Partei sein. Dennoch ist das laut Schmidt keine Garantie, dass die für die Apotheker relevanten Themen im Koalitionsvertrag „Selbstgänger“ sein werden. Das Thema Arzneimittelversorgung fokussiert sich, so Schmidt weiter, insbesondere auf das Verbot des Rx-Versandhandels, die Fortsetzung des Pharmadialoges, die Umsetzung der AMTS, die Fälschungssicherheit und die einheitliche Gebührenordnung, die als Teil des Konzeptes zur Bürgersicherung übrig geblieben ist. Um dem Nachwuchsmangel in den Gesundheits- und Pflegeberufen entgegenzuwirken, soll es zu monetären Umverteilungen kommen, von denen möglicherweise auch die PTA-Schulen profitieren werden, sagte der ABDA-Präsident weiter.
Fernbehandlungsverbot
Raum für Spekulationen lässt das Thema Digitalisierung, führte er fort. Die Frage des Fernbehandlungsverbotes könnte auch direkte Auswirkungen auf die Apotheker haben. Die Argumentationslinie der Apotheker, der direkte Patientenkontakt sei wichtig, wird schwer zu halten sein, wenn sich die Ärzteschaft für eine telemedizinische Behandlung ausspricht. Die ABDA hat bereits ihre Mindestforderungen an die elektronische Patientenakte formuliert. Als „Horrorvorstellung“ bezeichnete Schmidt eine uneinheitliche Digitalisierung, die zu unterschiedlichen Anwendersoftwares führt. Hier ist eine einheitliche Regelung durch die Regierung notwendig. Ebenso werden Kriterien für das elektronische Rezept erarbeitet. Wichtigste Voraussetzung hierbei ist der Erhalt der freien Apothekenwahl durch den Patienten. Auch der Pflegenotstand, so der ABDA-Präsident, ist ein Thema, dem sich die Regierung dringend annehmen muss.
Vernetzung stationär - ambulant
In den letzten Monaten haben die Apotheker erste praktische Erfahrungen im Entlassmanagement sammeln können. Die Neuordnung der Notfallversorgung, so Schmidt, ist wesentlicher Grund für die Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes. Heute gehen viele Patienten in die Krankenhausambulanzen, auch wenn sie keine echten Notfälle sind. Damit die Patienten zukünftig besser gesteuert werden können, soll eine telefonische Triage vorgeschaltet werden. Die Planungen sehen vor, für die telefonische Patientenverteilung nicht nur Ärzte, sondern auch qualifiziertes Pflegepersonal einzusetzen. Auch über eine algorithmusgesteuerte Verteilung wird derzeit diskutiert.
Prioritäten der ABDA-Arbeit
Der durch die verzögerte Regierungsbildung entstandene Zeitverlust hat den Versandhandel zwar begünstigt, aber in noch moderater Weise, sagte Schmidt. Der neue Gesundheitsminister ist jetzt in der Pflicht, den Koalitionsvertrag umzusetzen. Seine persönliche Priorisierung, auch zu europapolitischen Themen, ist derzeit noch nicht bekannt. Die Forderungen der ABDA leiten sich unverändert aus dem Perspektivpapier „Apotheke 2030“ ab, unterstrich der ABDA-Präsident. Schwerpunkte sind u.a. der einheitliche Apothekenabgabepreis, das Honorierungssystem, die Zukunftssicherung der Apotheke, die Digitalisierung und die damit verbundene Nutzung von Patientendaten, die Nachwuchsfrage sowie die bundesweit geltende Arzneimitteltherapiesicherheit, basierend auf dem ARMIN-Projekt. In der nächsten Sitzung des Gesamtvorstandes wird festgelegt, mit welchen politischen Zielen die ABDA in das erste Gespräch mit dem Gesundheitsminister gehen wird. Spahn steht für Inhalte, betonte Schmidt. Damit etwas erreicht werden kann, sind in der Zusammenarbeit mit dem Minister lösungsorientierte Ansätze Mittel der Wahl. Seiner persönlichen Einschätzung nach sind die Themen Pflege und ärztliche Versorgung Spahns Prioritäten. Doch auch die Umsetzung des Koalitionsvertrages wird einen Schwerpunkt ausmachen. Schmidt betonte, dass die ABDA auf dessen Umsetzung drängen wird.
Rx-Versandhandelsverbot
„Der Kreml ist kein Amtsgericht“ zitierte der ABDA-Präsident Willy Brandt. Politik ist etwas anderes als die Umsetzung rechtlicher Vorgaben. Die Gesetzesformulierung wird den europarechtlichen Bedenken sicherlich Rechnung tragen. Er betonte zudem, dass man sich im Bundesgesundheitsministerium der Problematik des Rx-Versandhandels durchaus bewusst ist. Die Frage, welche Maßnahmen die ABDA ins Auge fasst, wenn das Rx-Versandhandelsverbot europapolitisch angreifbar ist, ließ er unbeantwortet. Es gilt nach wie vor: „Rede nie über Plan B, solange Plan A noch nicht gescheitert ist“. Schließlich, führte Schmidt fort, ist das Rx-Versandhandelsverbot im Koalitionsvertrag festgeschrieben und die Ausgangslage hat sich damit nicht verschlechtert, im Gegenteil. Geschäftsführer Ulrich Laut ergänzte, dass die Rückführung des Rx-Versandes auf das europarechtlich zulässige Maß verfassungsrechtlich aus seiner Sicht umsetzbar ist. In der Bundesrepublik erhält nur derjenige die Erlaubnis zum Arzneimittelversandhandel, der eine öffentliche Apotheke betreibt. Der originäre Apothekenberieb sowie der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln würden nicht angegriffen. Es stellt sich nur die Frage, ob es sich um einen grundlegenden Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit handelt. Aus Sicht von Laut ist das nicht der Fall. Zudem ist in der Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten der Rx-Versandhandel nicht erlaubt. Der Weg durch die Instanzen ist jedoch lang, merkte er an.
securPharm
Die ABDA hat die Entwicklungsschritte und die Ausgestaltungen zu securPharm über die letzten Jahre begleitet. In diesem Jahr werden die meisten Apotheker online gehen. Schmidt wies darauf hin, dass Deutschland, im Gegensatz zu den meisten Ländern, termingerecht fertig wird.
Gutachten geht von falschen Voraussetzungen aus
Prämisse des BMWI-Gutachtens ist ein verändertes Versorgungssystem, betonte Schmidt. Das ist jedoch falsch. Die Kritikpunkte sind von der ABDA herausgestellt worden, eine weitere Diskussion ist nicht angezeigt und wird auch nicht von der ABDA geführt. Schmidt mahnte an, dass das Gutachten weder ein Verordnungs- noch ein Gesetzesentwurf ist und demnach auch nicht so behandelt werden sollte.
ABDA-Öffentlichkeitsarbeit
Ziel der ABDA-Öffentlichkeitsarbeit ist die Wirkung in Richtung Publikumspresse und in Richtung Patienten, betonte Schmidt. Dabei unterteilt sich die Öffentlichkeitsarbeit der ABDA in zwei Segmente. Ein Segment ist die Imageförderung mit einer langfristig angelegten, sehr erfolgreichen Kampagnenpolitik mit dem Ziel, die Zustimmungswerte und das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Apotheker zu stabilisieren. Im vergangenen Jahr haben die Apotheker in unterschiedlichen Umfragen die höchsten Werte im Vergleich zu anderen Vertrauensberufen erzielt, so Schmidt. Auch junge Patienten sprechen sich für die öffentliche Apotheke aus, was er als sehr erfreulich beurteilt. Das zweite Segment ist die Besetzung von Themen, um Schaden abzuwenden oder Nutzen zu stiften. Das interne Gremium „Newsroom 1“ scannt dazu wöchentlich Themen und bewertet, ob und wie sie für die Kommunikation genutzt werden können. Das Erscheinungsbild der ABDA bzw. der Apotheker, betonte Schmidt, muss dabei immer monolithisch sein. Doch für die Kommunikation nach innen, unterstrich er, sind die Mitgliedsorganisationen selbst verantwortlich. Sie ist nicht Aufgabe der ABDA-Kommunikation. Ursula Funke gab jedoch zu bedenken, dass die Kommunikation nach innen dennoch auf Bundesebene abgestimmt sein muss, damit alle Mitgliedsorganisationen auch nach innen mit einer Stimme kommunizieren. Daher hatte sie sich Anfang Januar eine Sitzung des Gesamtvorstandes gewünscht.
Schmidt lobte an dieser Stelle das besondere Engagement der Vertreter der hessischen Apotheker, sie bringen sich sowohl auf ehrenamtlicher wie auch auf hauptamtlicher Seite in vielen ABDA-Gremien aktiv ein.
Bericht der Präsidentin
Im Dialog mit den Hochschulen
In der Bundesapothekerkammer wurde der kompetenzorientierte Lernzielkatalog verabschiedet, der mit den Hochschulen abgestimmt ist. Hessen ist damit im Bundesvergleich weit vorne, der Dialog zu den hessischen Hochschulstandorten ist als sehr gut zu bewerten und wird kontinuierlich fortgesetzt.
pharmacon
Der Kongress in Schladming war gewohnt hochwertig und mit etwa 800 Teilnehmern sehr gut besucht, sagte Ursula Funke. Sie selbst hat die berufspolitische Diskussion gemeinsam mit dem Präsidenten aus Mecklenburg-Vorpommern moderiert. Das Format, bei dem vorab Fragen gestellt werden konnten, bewertete sie als sehr zielführend.
ABDA-Satzungsänderung
Funke berichtete, dass in den Haushaltsausschuss nur Vorstandsmitglieder einer Mitgliedsorganisation oder Mitglieder des Gesamtvorstandes gewählt werden können. Endet die Mitgliedschaft im Vorstand der Mitgliedsorganisation, endet zukünftig auch automatisch die Mitgliedschaft im Haushaltsausschuss.
securPharm
Gemeinsam mit dem Hessischen Apothekerverband hat die Landesapothekerkammer Hessen bereits zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt, um die Apotheker über das Prozedere zu informieren. Auf der ABDA-Webseite werden die wichtigsten Fragen und Antworten in einem FAQ zusammengefasst. Auf der kommenden ZFB ist ein Impulsreferat des Geschäftsführers der NDGA – Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH vorgesehen, für die Umsetzung in der einzelnen Apotheke ist jedoch das jeweilige Apothekensoftwarehaus der erste Ansprechpartner. Dr. Hoferichter ergänzte, dass die Richtlinie am 09.02.2019 bundesweit in Kraft tritt. Alle Akteure sind bis dahin gefragt, die noch offenen Punkte zu klären. Er wies darauf hin, dass LAK-Geschäftsführer Laut als hessischer securPharm-Beauftragter die Fragen der hessischen Apotheker sammelt. Diese gehen dann der ABDA zu, damit sie für alle Apotheker bundesweit beantwortet werden können.
Junge Apotheker für Standespolitik gewinnen
Junge Nachwuchsstandespolitiker waren Anfang des Jahres nach Berlin eingeladen, um zu erfahren, wie die ABDA und Lobbyarbeit funktioniert. Für die Landesapothekerkammer Hessen nahmen Dr. Russe und Dr. Barzen teil. Als sehr gelungen bewertete Dr. Russe die Veranstaltung. Friedemann Schmidt stellte den Aufbau der ABDA anschaulich dar, ein junger Bundestagsabgeordneter erläuterte zudem die Bundespolitik und deren Wahrnehmung auf die Apotheker. Die ABDA-Spitze war den ganzen Tag anwesend, das empfand Dr. Russe als sehr positiv. Der LAK-Vorstand plant eine entsprechende lokale Veranstaltung, um interessierte junge Apotheker für die Standespolitik in Hessen zu gewinnen.
RSS-Feed der Arzneimittelkommission
Ursula Funke wies auf die tagesaktuellen Meldungen der Arzneimittelkommission hin. Mit dem RSS-Feed können Apotheker jetzt Meldungen abonnieren und unmittelbar agieren. Dies stellt einen wichtigen Beitrag der Apotheker zur Arzneimittelsicherheit dar.Ein entsprechender Bericht ist in >> LAK aktuell 02/2018 erschienen.
Hilfestellung im Apothekenalltag
Das ZL bietet Apothekern konkrete Hilfestellung für den Berufsalltag an. Ein entsprechender Beitrag ist in >> LAK aktuell 02/2018 erschienen. Ursula Funke machte in diesem Zusammenhang auf die ZL-Homepage und die App aufmerksam, hier sind gute Informationen verfügbar.
Berufspolitik in Hessen
Der LAK-Vorstand hat Kontakt zu den hessischen Mitgliedern im Gesundheitsausschuss aufgenommen. Ursula Funke wird mit den Ausschussmitgliedern im Dialog bleiben bzw. die neu im Ausschuss vertretenen hessischen Abgeordneten kennenlernen. Innerhalb des Bündnisses heilen & helfen (ein Zusammenschluss der hessischen Heilberufskörperschaften) wird ein Gespräch im Vorfeld der Landtagswahlen mit den gesundheitspolitischen Sprechern der Fraktionen im hessischen Landtag anberaumt. Als Festrednerin für den Sommerempfang von heilen und helfen konnte Professorin Anne Schäfer von der Hochschule in Fulda gewonnen werden. Sie spricht zu dem Thema „Wie beeinflusst Europa unsere heilberufliche Tätigkeit.“
Kooperation mit der Universität Frankfurt
In Kooperation mit dem Institut der Allgemeinmedizin der Universität Frankfurt hat ein gemeinsamer Workshop für angehende Apotheker und angehende Ärzte erfolgreich stattgefunden. Jeweils ein PhiP und ein PJ arbeiteten im Team zusammen. Das Format kam gut an und soll ausgebaut werden. Je früher die Berufsgruppen in Kontakt kommen, so Ursula Funke, desto deutlicher wird die Kompetenzergänzung. Beim „Tag der Allgemeinmedizin“ hielt Dr. Pamela Kantelhardt einen Vortrag zum Thema „Fallstricke im Umgang mit Rezepten“, der von den Medizinern sehr gut aufgenommen wurde.
Aktionsbündnis Patientensicherheit
Die Landesapothekerkammer Hessen wurde in die AG CIRS, die von Ärzten initiiert wurde, aufgenommen. Die Arbeitsgruppe wurde gegründet, um eine Handlungsempfehlung für die Einrichtung und den Betrieb eines Berichts- und Lernsystems (CIRS) im ambulanten Sektor zu erstellen. Es soll eine Handlungsempfehlung erarbeitet werden, die Fehler in den Schnittstellen aufzeigen soll. Johanna Hauser und Dr. Pamela Kantelhardt sind hier für die Landesapothekerkammer Hessen aktiv.
Onlineumfrage zu Fortbildungsthemen
Eine Umfrage zum Thema „Fortbildung“ wird sich an alle Kammermitglieder richten und ist für das zweite Halbjahr geplant. Durch die Erhebung sollen die Themen und die gewünschte Veranstaltungsform eruiert werden.
PTA-Schulplätze alle besetzt
Gemeinsam mit dem Hessischen Apothekerverband hat die Landesapothekerkammer Gespräche im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration geführt, bei denen es auch um die Versorgung im ländlichen Raum ging. Der Verband berichtete hier u.a. über die Situation an den PTA-Schulen in Hessen. Erfreulicherweise, so Ursula Funke, sind bereits alle Plätze für den diesjährigen Ausbildungsgang (Beginn August/September 2018) belegt.
2019: 100. Zentrale Fortbildung in Gießen
Am kommenden Wochenende findet die ZFB in Gießen zum Themenkomplex „Bakterielle Infektionen“ statt. Thema der ZFB im Herbst sind „Autoimmunerkrankungen“. Ursula Funke verwies in diesem Zusammenhang auf die Jubiläumsveranstaltung im kommenden Jahr. Am 9. und 10. März 2019 wird die 100. Ausgabe der Zentralen Fortbildung stattfinden, ein entsprechendes Festprogramm ist in Planung.
Bericht des Vorsitzenden des Leitenden Ausschusses
Dr. Hoferichter informiert darüber, dass das Versorgungswerk auch 2017 den Rechnungszins erreicht habe. Da der Kapitalmarkt immer schwieriger werde, habe der Leitende Ausschuss beschlossen, die Zukunftsfähigkeit der Versicherungsmathematik zu überprüfen, da künftig ein Rendite wie in den vergangenen Jahren kaum mehr zu erreichen sei. Erste Beratungen hätten stattgefunden, in der nächsten Delegiertenversammlung werde er weiter berichten.
Bericht des Geschäftsführers
Heilberufeausweis und SMC-B-Karte
Um am Medikationsplan teilnehmen zu können, erläuterte Ulrich Laut, benötigen die Apothekeninhaber einen Heilberufeausweis und dann eine SMC-B-Karte. Auf Bundesebene wird das Verfahren derzeit für alle Apotheker und Apotheken bundesweit gleich aufgestellt. Es gibt aktuell zwei bzw. bald drei Anbieter, die die Karten herstellen. Mit der von der Kammer vergebenen Nummer kann sich der Apothekeninhaber bei einem dieser Anbieter anmelden. Das Verfahren dauert circa sechs Wochen, die Kartenerstellung circa zwei Wochen. Ulrich Laut wies darauf hin, dass die Angaben in der Kammer und die des Personalausweises bzw. des Reisepasses für das Ident-Verfahren zwingend übereinstimmen müssen. Daniela Pach leitet eine kammerinterne AG, die im ersten Halbjahr ein entsprechendes Schreiben an alle Mitglieder verschicken wird, damit alle Mitgliederdaten überprüft werden können.
Datenschutzgrundverordnung
Die Datenschutzgrundverordnung tritt am 25.5.2018 in Kraft. Sie sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, so Ulrich Laut. Die Kammer bittet die Mitglieder, ihre Fragen am besten bis zum 20. März per E-Mail an Daniela Pach zur richten. Sie gibt die gesammelten Fragen an die BAK weiter. Ulrich Laut verwies an dieser Stelle auf die gut verständlichen Beiträge in der PZ.
Bericht aus den Regionen
Region Gießen: Für das zweite Halbjahr sind zwei Fortbildungen geplant.
Region Wiesbaden: Die Teilnehmerzahl ist gleichbleibend zwischen 20 und 45 Teilnehmern. Im Herbst ist u.a. eine Fortbildung zur Palliativmedizin vorgesehen. Das Apothekergartenfest findet am 17. Juni 2018 statt.
Region Kassel: Im ersten Halbjahr sind zwei Abendveranstaltungen geplant. Oberthema des zweiten Halbjahres ist das Herz. Am kommenden Wochenende finden die Gesundheitstage Kassel statt. Themen des Arzt-und-Apotheker-Dialoges sind u.a. Entlassmanagement und Schwindel. Ende April wird außerdem ein Symposium zu „Antibiotika“ abgehalten.
Rund um die Sitzung fanden die Delegierten Zeit für den direkten Austausch.
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