LAK aktuell Ausgabe November 2017
LAK aktuell Ausgabe November 2017
Wir müssen uns weiter in Geduld üben
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auch diesen Monat ist noch völlig unklar, ob sich eine sogenannte Jamaika-Koalition bilden wird und wenn ja, wie es mit den uns auf den Nägeln brennenden Themen weitergeht.
Sie haben vielleicht gelesen, dass die Landesgesundheitsminister der CDU unter der Federführung unseres hessischen Staatsministers Grüttner die Bundeskanzlerin vor wenigen Tagen nochmals angeschrieben und mit Nachdruck aufgefordert haben, das Rx-Versandhandelsverbot im Koalitionsvertrag zu verankern. Wir wissen jedoch auch, dass die anderen Partner, die Jamaika bilden sollen, hier anderer Meinung sind. Es ist zwar extrem unbefriedigend, eine derartige Situation habe ich in meinem Apothekerleben noch nicht erlebt; auch wenn es nicht nur mir sehr schwerfällt, sich in Geduld zu üben: Es bleibt uns nichts Anderes übrig, als abzuwarten.
Abzuwarten gilt es auch, wann das vom Bundesministerium für Wirtschaft in Auftrag gegebene Gutachten unsere Honorierung betreffend das Licht der Welt erblickt. Vielleicht können andere in der Glaskugel lesen – ich beteilige mich nicht an Gerüchten über Inhalte von Papieren, die ich nicht kenne. Sobald uns dieses Gutachten vorliegt, wird es sachlich ausgewertet, diskutiert und wir werden uns auch in der Honorarfrage kritisch auseinandersetzen. Für mich ist bedeutend, dass Änderungen und Weiterentwicklungen in der Honorierung unseren inhabergeführten deutschen Apotheken, die eine hervorragende flächendeckende Versorgung rund um die Uhr sicherstellen, zu Gute kommen. Wir haben den ordnungspolitischen Auftrag, wir sind rund um die Uhr da, wir sind Vollversorger, wir unterliegen dem Kontrahierungszwang – wir können und wollen keine lukrativen Rosinen picken. Wir wollen auch künftig für die Menschen in allen Arzneimittelfragen zuständig sein, aber wir brauchen die entsprechenden Rahmenbedingungen und eine entsprechende Vergütung!
Bei unserer Fortbildung in Gießen am vergangenen Wochenende haben wir sehr deutlich gespürt, erfahren, erlebt, wie wichtig wir Apotheker gerade in der Betreuung und Versorgung von Patienten mit unheilbaren Erkrankungen sind. Wir können entscheidend zu einer interprofessionellen und für den Patienten optimalen Begleitung in der letzten Lebensphase beitragen – persönlich und vor Ort! Hier helfen keine Päckchen aus bunten Paketautos aus dem Ausland, hier sind wir im persönlichen Kontakt gefragt und gefordert.
Wir werden nicht müde, zu verdeutlichen, dass wir für die Menschen in unserem Land, für die Patienten, der Ansprechpartner in allen Arzneimittelfragen sind – die Politik muss es endlich kapieren!
Ihre
Ursula Funke
Ankündigung: DPhG-Sondertermin
Die Landesapothekerkammer Hessen, die DPhG Landesgruppe Hessen und die Goethe-Universität Frankfurt am Main laden zu einer gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung ein:
Thema: |
Cannabis in der Apotheke |
Termin: |
11. Dezember 2017 |
Referenten: |
Dr. Christian Ude, Stern-Apotheke, Darmstadt |
Ort: |
Biozentrum Niederursel |
Diese Fortbildungsveranstaltung wird von der Landesapothekerkammer Hessen mit 3 Fortbildungspunkten anerkannt.
Ankündigung: Pharmacon in Schladming
Vom 14. bis 19. Januar 2018 findet die 48. Internationale Pharmazeutische Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer in Schladming statt.
Thema im Januar sind neurologische und psychiatrische Erkrankungen. Weitere Informationen, auch zur Anmeldung, finden Sie >> hier.
ACHTUNG: Neuer Termin!
Ärzte und Apotheker im Dialog: „Koronare Herzerkrankungen“
Interdisziplinäre Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker
Termin: |
25. April 2018 |
Leitung: |
Prof. Dr. med. Klaus-Reinhard Genth, |
Referenten: |
Dr. Kirsten Menke, |
Ort: |
Landesärztekammer |
Kosten: |
30,00 Euro |
Anmeldung: |
Christina Ittner, Tel. 06032 782-223, Fax 069 97672-67223 |
Achtung: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt!
Ärzte und Apotheker sind einander im gemeinsamen Bemühen um die bestmögliche Versorgung der Kranken verbunden. Dabei haben sie eine unterschiedliche Sicht auf Krankheitsbilder und Therapiekonzepte. Die gemeinsame Fortbildung soll den unterschiedlichen Sichtweisen und Arbeitsumfeldern gerecht werden und den Dialog der beiden Berufsgruppen unterstützen.
In dieser Fortbildungsreihe wird praxisnah, ausgehend von Fallbeispielen, über häufige Erkrankungen und die leitliniengerechten Therapien berichtet. Das besondere Augenmerk gilt dabei denjenigen Patienten, die nicht wie erwartet auf die Medikation ansprechen. Warum wirken einige Medikamente bei manchen Menschen besonders stark und bei anderen fast gar nicht? Ein kurzer Exkurs in Wirkmechanismen, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen wird auf alternative Therapieoptionen führen und den Teilnehmern zeigen, wann und wie individuelle Abweichungen von Leitlinientherapien nötig und möglich sind.
Die Fortbildungsreihe greift mit jeder Veranstaltung ein Krankheitsbild auf. Das Thema wird im Dialog von einem Arzt und einem Apotheker vorgestellt. Die Teilnehmer sind eingeladen, auch eigene Fragen und Fälle mitzubringen.
Erste Informationen zu securPharm und der Umsetzung der Fälschungsrichtlinie in Apotheken
securPharm – was ist das?
securPharm e. V. ist eine Initiative, die das Einschleusen von Arzneimittelfälschungen in die legale Lieferkette verhindern soll. Dafür wird jede einzelne Rx-Arzneimittelpackung mit individuellen Erkennungsmerkmalen (z. B. einer individuellen Seriennummer) gekennzeichnet. Diese sind zur Erfassung auch in einem 2-D-Code auf der Packung aufgebracht. Die pharmazeutischen Unternehmer speisen diese individuellen Erkennungsmerkmale in eine Datenbank („Industrie-Server“) ein.
securPharm setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: ABDA, PHAGRO, vfa (Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V.), BPI (Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.), BAH (Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.), IFA (Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH), Avoxa sowie deren Tochter NGDA (Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH).
Bis wann muss das System laufen?
Ab dem 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die mit dieser individuellen Seriennummer versehen sind.
Was bedeutet securPharm für meine Arbeit in der Apotheke?
Bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wird beim Scannen der Packung eine Verbindung von der Apothekensoftware zum Apothekenserver aufgebaut, dieser führt in Sekundenbruchteilen einen Abgleich mit der oben genannten Datenbank („Industrieserver“) durch, verifiziert die Packung, gibt der Apotheke grünes Licht und markiert diese im Industrieserver als abgegeben. Im Pilotbetrieb trat keine Verzögerung in den Arbeitsabläufen ein.
Ist der Datenschutz gewährleistet?
securPharm verwendet ein sogenanntes Zwei-Server-System. Neben dem oben genannten „Industrie-Server“ baut die (NGDA) einen „Apothekenserver“ auf. Die Echtheitsprüfung der gescannten Arzneimittel erfolgt über einen Austausch dieser beiden Server und gewährt auf diese Weise größtmöglichen Datenschutz, da der Industrieserver lediglich erfährt, welche Packung verifiziert wurde, nicht aber welche Apotheke die Packung abgegeben hat. Diese Daten bleiben im Apothekenserver.
Wie kann ich mitmachen?
Ab dem 9. Februar 2019 ist jede Apotheke gesetzlich verpflichtet, an securPharm teilzunehmen. Damit dies möglichst reibungslos funktioniert, ist eine frühe Anbindung an das securPharm-System ab 2018 ratsam.
Viele der üblichen Scanner an den Kassenarbeitsplätzen sind bereits jetzt für die neuen 2-D-Codes geeignet. Die entsprechend benötigten Funktionen in den Warenwirtschaftssystemen werden von den Apothekensoftwarehäusern – die übrigens auch Partner von securPharm sind – implementiert. Weitere Voraussetzungen sind eine permanente Internetverbindung und Zugangsdaten zu dem System. Ihr Software-Anbieter wird Sie hier unterstützen und auf Sie zukommen. Sollten Sie keine Standard-Apothekensoftware benutzen, gehen Sie bitte aktiv auf Ihr Softwarehaus zu.
Ansprechpartner ist somit Ihr Software-Anbieter!
Weitere Informationen zu securPharm und den Abläufen erhalten Sie sukzessiv im Laufe der nächsten Monate.
MRE-Netz Rhein-Main – Kooperation „Weniger ist mehr – Antibiotika wirksam einsetzen“ wird fortgesetzt
Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt auch dieses Jahr wieder das MRE-Netz Rhein-Main. In Absprache mit dem Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main werden in den kommenden Wochen den Apotheken in Frankfurt am Main und Offenbach Flyer zu den aktuellen Aktionen „Harnswegsinfekte“ und „Erkältung“ zur Ansicht übersandt. Die Flyer sind auch auf der >> Homepage des MRE-Netz Rhein-Main als Download verfügbar.
Eine kostenlose Bestellung für Apotheken im Bereich des MRE-Netz Rhein-Main ist ebenfalls möglich:
mre-rhein-main@stadt-frankfurt.de oder per Telefon unter 069 212-48884.
Für die Zukunft wurde ein Ausbau der Kooperation vereinbart.
Arbeitshilfe zur Kapselherstellung
Das Zentrallabor Deutscher Apotheker e. V. (ZL) hat eine zweiseitige Arbeitshilfe in Tabellenform für die Kapselherstellung entwickelt. Diese gibt einen knappen Überblick über die einzelnen Herstellungsschritte und zeigt stichwortartig die wesentlichen Aspekte auf, die bei den aufeinanderfolgenden Herstellungsschritten beachtet werden müssen.
Die Landesapothekerkammer Hessen wird jeder hessischen Apotheke eine laminierte Karte zur Verfügung stellen. Die Arbeitshilfe steht auch auf der >> ZL-Homepage bereit.
AMINO-Datenbank: Für Sie gefunden und aufbereitet
Thema:
AM-Sicherheit
Frage:
Eine Patientin wird wegen einer Rosacea mit dem neuen Oraycea (Doxycyclin) therapiert. Die Kardiologin meint, daß dieses Präparat wegen der Standardmedikation mit Flecainid nicht eingenommen werden soll. Gibt es ein solches, hier zu beachtendes Risiko?
Kommentar:
Seit 01.05.2009 steht das Präparat Oraycea 40 mg zur Verfügung. Es ist zur Behandlung von Erwachsenen indiziert, die an einer Rosacea mit papulopustulösen Läsionen im Gesicht leiden. Das Präparat enthält 40 mg Doxycyclin, davon 10 mg in retardierter Form. Damit liegt laut Herstellerinformation der Wirkungsschwerpunkt auf den für die Behandlung gewünschten entzündungshemmenden und nicht auf den antibakteriellen Effekten, die erst im höheren Dosisbereich auftreten.
Doxycyclin hat keine bekannten Wechselwirkungen zu Flecainid. Flecainid ist ein Antiarrhythmikum der Klasse 1C. Es sind Wechselwirkungen mit Arzneimitteln zu verzeichnen, die die Leber- und Nierenfunktion sowie die QT-Zeit beeinflussen, nicht aber mit Doxycyclin. Die in der ABDA-Datenbank aufgeführte Wechselwirkung Antiarrhythmikum - Antibiotikum bezieht sich nur auf die QT-Zeit beeinflussenden Antibiotika (Makrolide, Gyrasehemmer und Cotrimoxazol, auch Chinin), nicht aber auf Doxycyclin.
Auch in der Fachliteratur sind keine Hinweise auf derartige Risiken zu finden. Die seltenen Veröffentlichungen zu beiden Wirkstoffen beziehen sich auf Risiken, die bei beiden Wirkstoffen gleichzeitig vorhanden sind, nicht aber auf die Comedikationen und deren Risiken (HIV, Alzheimer, Nierenversagen).
Hier liegt wohl eine Verwechslung oder Überinterpretation des Warnhinweises zur QT-Zeit-Verlängerung durch den Arzt vor.
Es gibt damit im vorliegenden Falle keinen erkennbaren Grund, die Therapie mit den beiden Wirkstoffen Flecainid und Doxycyclin abzulehnen.
Quelle: AMINO-Datenbank
Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
Am 08.11.2017 ist im Bundesanzeiger das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen veröffentlicht worden. Das Gesetz ist gemäß Artikel 11 am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten, also am 09.11.2017.
Neben Änderungen in u.a. der Rechtsanwaltsordnung und dem Steuerberatergesetz wurde insbesondere eine Änderung des § 203 Strafgesetzbuch (StGB) beschlossen, eine Vorschrift, welche auch für die Apotheker interessant ist.
Anders als bisher können nun auch Dritte, z.B. externe Dienstleister, in die Berufsausübung eingebunden werden, der Personenkreis, welcher sich der Berufsgeheimnisträger straffrei bedienen kann, wird somit erweitert:
203 Abs. 3 StGB: „…Die in den Abs. 1 und 2 Genannten dürfen fremde Geheimnisse gegenüber sonstigen Personen offenbaren, die an ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit mitwirken, sofern dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit … erforderlich ist; das Gleiche gilt für sonstige mitwirkende Personen, wenn diese sich weiterer Personen bedienen die an der beruflichen Tätigkeit der in Abs. 1 und 2 Genannten mitwirken.“ In Abs. 1 ist der Apotheker als Berufsgeheimnisträger benannt.
Durch diese Öffnung der beteiligten Personen treffen den Berufsgeheimnisträger allerdings auch erweiterte Sorgfaltspflichten. So macht er sich gemäß § 203 Abs. 4 StGB ebenfalls strafbar, wenn er
„ …. nicht dafür Sorge getragen hat, dass eine sonstige mitwirkende Person, die unbefugt ein fremdes, ihr bei der Ausübung oder bei der Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenes Geheimnis offenbart, zur Geheimhaltung verpflichtet wurde…“
Den Apotheken ist daher zu empfehlen, zu überprüfen, ob auch externe Dienstleister, welche mit Geheimnissen, u.a. sensiblen Patientendaten, in Berührung kommen, zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden. Sollte dies bisher nicht geschehen sein, empfiehlt es sich, eine entsprechende schriftliche Verschwiegenheitsvereinbarung zu treffen und sich von dem Dritten unterschreiben zu lassen. Der Apotheker sollte sich auch eine entsprechende Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen dem Dritten und den von diesem eventuell beauftragten Personen bestätigen lassen.
Rückblick: 97. Zentrale Fortbildungsveranstaltung
Apotheker leisten in der Palliativversorgung, die diesmal im Fokus der 97. Zentralen Fortbildungsveranstaltung der Landesapothekerkammer Hessen stand, einen wichtigen Beitrag. Namhafte Ärzte, Krankenhausapotheker und Wissenschaftler referierten über Wirkungsweisen eingesetzter Medikamente, deren Handhabung und Interaktionen, aber vor allem auch über die Betreuung und Begleitung der Menschen in ihrer letzten Lebensphase und über Maßnahmen, die die Lebensqualität erhöhen. Rund 500 Apothekerinnen und Apotheker folgten konzentriert den Vorträgen und nahmen viele neue Erkenntnisse mit in den pharmazeutischen Alltag, um Palliativpatienten und deren Angehörigen ein kompetenter Ansprechpartner zu sein.
Danke an die Apothekerinnen der Landesapothekerkammer Hessen
Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, eröffnete die Zentrale Fortbildung und bedankte sich bei den Apothekerinnen der Landesapothekerkammer aus dem Team von Frau Hauser im Bereich Pharmazie für die gelungene Konzeptionierung und Organisation der Veranstaltung.
Und immer wieder das EuGH-Urteil
Der Schwerpunkt des gesundheitspolitischen Engagements der Landesapothekerkammer Hessen sei seit letztem Jahr ganz klar das EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 und seine Folgen. Ursula Funke sprach allen Kollegen ihren großen Dank aus: Die Apothekerinnen und Apotheker hätten als Berufsstand zusammengestanden, jeder hätte seine Kontakte genutzt – in der Offizin, im Krankenhaus, in der Industrie, an der Hochschule, in der Verwaltung – , es sei jeder Abgeordnete kontaktiert worden, zahlreiche Besuche von Journalisten und Politikern hätten in den Apotheken stattgefunden. Niemand könne sagen, er wisse nicht, worum es ginge, so Funke. Dennoch verweigere sich ein Koalitionspartner der noch gerade geschäftsführend im Amt befindlichen Bundesregierung, einheitliche Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder herzustellen. Dies sei nur durch das Rückführen des Versandhandels auf das europarechtlich notwendige Maß möglich. Die Politik wolle es teilweise nicht verstehen, kritisierte Funke. Das ausländische Großkapital werde auf Kosten der inhabergeführten deutschen Apotheken unterstützt. Das Attribut „sozial“, das diese Partei, die die Apothekerinnen und Apotheker nicht unterstütze, im Namen trage, habe mit sozial nichts zu tun, so Ursula Funke. Die Bundes- und Landesebenen hätten mit allen im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen Gespräche geführt, viele hätten Verständnis für die Situation der Apotheker. Aber Versandhandel, so die Antwort der Politik, sei eben Zeitgeist. Das habe mit zielorientierter Politik für die Menschen in Deutschland nichts zu tun, so Funke. Solche Gespräche treibten den Blutdruck in bedenkliche Höhe. Die Apotheker in Hessen wollten aber nicht aufgeben - und mit ihnen die CDU-Gesundheitsminister der Länder. Unter Federführung des hessischen Staatsministers Stefan Grüttner hätten sie noch einmal die Bundeskanzlerin in einem Brief mit Nachdruck aufgefordert, dass in den Sondierungsgesprächen bzw. in den nachfolgenden Koalitionsverhandlungen, das RX-Versandverbot verankert werden müsse.
Änderung der Honorierung
Mit Spannung werde auf das sogenannte Gutachten des Bundesministeriums für Wirtschaft gewartet. Bis dieses vorliege, werde man sich nicht an Spekulationen beteiligen. Eine Änderung der Honorarordnung müsse die inhabergeführten deutschen Apotheken stärken, die eine hervorragende flächendeckende Rund-um-die-Uhr-Versorgung leisten. Die Apotheker hätten ihre Hausaufgaben gemacht. Man wolle die lukrativen Rosinen, die sich die Ausländer herauspicken, gar nicht haben, sondern die Patienten rundum versorgen. Dafür brauche es allerdings auch die entsprechende Basis, so Ursula Funke.
Heilberufler kämpfen gemeinsam in Brüssel
Die europäische Dienstleistungsrichtlinie, die Hemmnisse im europäischen Binnenmarkt abbaue und den grenzüberschreitenden Verkehr von Dienstleitungen fördere, gelte zwar nicht im Gesundheitswesen, aber die Richtung, die die EU hier einschlage, werde bei dem Entwurf zur Verhältnismäßigkeitsprüfung klar. Dies hieße: Würde eine neue Reglementierung erlassen oder überarbeitet, z.B. die Approbationsordnung, müsse diese zunächst der EU vorgelegt werden, um zu prüfen, ob nicht mit milderen Mitteln in anderen europäischen Ländern gleiche Ziele erreicht werden könnten. Das Ziel sei eine Harmonisierung von Reglementierungen. Maßstab werde dabei sicherlich nicht das relativ hohe deutsche Niveau sein. Alle Heilberufe hätten sich zusammengeschlossen und Stellungnahmen sowohl an die Bundesregierung als auch an die EU abgegeben und würden nun gemeinsam in Brüssel kämpfen, damit es auch für diese Richtlinie eine Bereichsausnahme für das Gesundheitswesen gebe.
Elektronischer Medikationsplan
Die Digitalisierung laufe auch im pharmazeutischen Bereich auf Hochtouren, so Funke. Für den elektronischen Medikationsplan würden die Apotheker eine Institutionskarte SMC-B und einen Heilberufeausweis HBA brauchen. Ursula Funke: „Der Medikationsplan auf Papier ist für mich – wenig überraschend – krachend gescheitert." Sie habe bisher nur Zettel gesehen, auf denen fünf Mal ergänzt und durchgestrichen worden sei. Das Ziel des Medikationsplans, die Arzneimitteltherapie für den Patienten durchschaubarer und sicherer zu machen, sei bei weitem nicht erfüllt. Die Apotheker stünden gern bereit, in der elektronischen Form als gleichberechtigter Partner mitzumachen. Aber das funktioniere ganz sicher nicht zum Nulltarif.
EU-Fälschungsrichtlinie schreitet voran
Funke berichtet, ab 9. Februar 2019 dürften nur noch solche verschreibungspflichtigen Medikamente auf den Markt kommen, die entsprechende Verifizierungsmerkmale trügen. Umgesetzt werde die Fälschungsrichtlinie in Deutschland durch securPharm. Im kommenden Jahr werde es gemeinsam mit dem Hessischen Apothekerverband Informationsveranstaltungen geben. Für die Umsetzung in den einzelnen Apotheken seien jedoch die jeweiligen Softwarehäuser die Ansprechpartner.
Moderation
Prof. Dr. Dieter Steinhilber, Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung, führte als Moderator durch beide Veranstaltungstage, an der Apothekerinnen und Apotheker aus ganz Hessen teilnahmen.
Leid lindern als medizinischer Auftrag – Grenzen und Möglichkeiten der Palliativmedizin
Palliativversorgung sei ein Ansatz, der die Lebensqualität von Patienten, die am Lebensende stehen und deren Angehörigen durch Linderung von Leiden auf allen Ebenen verbessern will. Die Definition sei leicht verständlich, aber bereits eine gesundheitspolitische Provokation, äußerte Dr. Bernd Oliver Maier, St. Josefs-Hospital Wiesbaden, Med. Klinik III/Palliativmedizin und Onkologie, Wiesbaden. Schließe dies doch die Angehörigen mit ein, was aus Krankenkassensicht leistungsrechtlich nicht abbildbar sei. Auch sei der Begriff Leiden keine klassische Kategorie in der Medizin, hier liege auch schon die Herausforderung in der Palliativmedizin. Was macht Leiden am Lebensende zu einem behandlungsbedürftigen Zustand? Leiden, erläuterte Maier, sei eigentlich eine existenzielle Grunderfahrung, die uns Menschen immer begleiten wird. Auf der anderen Seite habe sie eine medizinische Dimension.
Die medizinischen Ansätze und Einstellungen beim Erreichen des Lebensendes seien klar. Es gebe den Ansatz, den Tod zu bekämpfen, die Limitationen durch die Krankheit zu respektieren, dem Patienten Akzeptanz zu vermitteln und die häufig anzutreffende Mischung aus allem. Für Maier sei der beste Ansatz, eine Akzeptanz für schicksalshaft bevorstehende Veränderungen zu generieren und gleichzeitig mit medizinischer Sorgfalt und Fürsorge das Beste für den Patienten zu erreichen.
Keine klaren Indikationen
Wollten Ärzte einen Patienten palliativ versorgen, bräuchten sie eine eindeutige Indikation. In der Palliativmedizin gebe es diese aber nur selten, meistens bestehe die Patientensituation aus vielen verschiedenen mehr oder weniger behandlungsbedürftigen Zuständen. Die Palliativmedizin verlasse mit den fehlenden eindeutigen Indikationen den klassischen medizinischen Kontext. Hochkomplexe Systeme unterschiedlichsten Leidens in existentiellen und medizinischen Dimensionen seien zu behandeln, die mehr als den klassischen medizinischen Blick und die Beteiligung unterschiedlichster Experten brauchen.
Meist gebe es für kleine Teile des Leidens klare medizinische Ursachen und Diagnosen. Aber es gebe auch ein Leiden am Menschsein, das durch die lebensbedrohliche Erkrankung alleine nicht erklärt sei. Der Auftrag der Palliativmediziner sei, mit diesen unterschiedlichen Elementen umzugehen, forderte Maier. Leid könne nicht durch eingeübte medizinische Rituale beantwortet werden. So solle die Äußerung von Angst nicht automatisch mit Lorazepam beantwortet werden, sondern eine Behandlung für die Ursache und den Gesamtkontext, in dem die Angst steht, gefunden werden.
Respekt ist essentiell
Der Palliativbehandler müsse den Menschen hinter den Diagnosen sehen und ihn im Ganzen kennenlernen, um das Leiden zu mindern. Es gelte, Respekt vor dem Menschen im Patienten zu haben und Respekt vor dem Patienten im Menschen. Man könne einem Patienten nur zu einer Therapie raten, wenn man seine persönlichen Werte kennt, führte Maier aus. Der Patient müsse gefragt werden, was in seiner Lebenswirklichkeit eine sinnvolle Therapie sei. Bestünde eine Heilungschance von zehn bis 20 Prozent, könne nicht unbedingt davon ausgegangen werden, dass ein Patient dies als Chance für seine Heilung sehe. Dies, so Maier, müsse mit dem Betroffenen verhandelt werden.
Patienten würden palliativ behandelt werden, wenn sie eine lebensbedrohliche Erkrankung mit progredientem Verlauf und limitierter Prognose haben. Zusätzlich gelte es, krankheitsassoziierte Faktoren zu berücksichtigen wie Diagnose, Stadium der Krankheit, Histologie, Tumormarker und Begleiterkrankungen. Aber auch therapieassoziierte Faktoren wie Operabilität eines Tumors, medikamentöse Optionen, Ansprechwahrscheinlichkeit und Toxizität der Therapie und Überlebenswahrscheinlichkeit spielten eine Rolle. Weitere Faktoren entschieden, ob sich ein Mensch überhaupt in eine Behandlung begebe. Es seien die individuell patientenabhängigen – menschenabhängigen – Faktoren wie Alter, Therapiemotivation, Lebensziele, soziale Eingebundenheit, Konzept von Lebenssinn, Würde, Hoffnung und Trost. Bei der Anwendung dieser Faktoren möge man einwenden, ob es noch einem medizinischen Versorgungsauftrag entspreche, jemandem ein Konzept von Lebenssinn zu geben, hinterfragte Maier. In der Palliativversorgung nehme man aber wahr, dass die Ebene der menschenabhängigen Faktoren eine ganz wichtige sei, um dem Menschen in seiner lebensbedrohlichen Situation die Würde zu erhalten. Um wirklich Leiden zu mindern, wie es in der Definition der Palliativversorgung heiße, müssen alle Bedürfnisse, d.h. körperliche, psychologische, soziale, spirituelle und transzendental-religiöse, des Patienten berücksichtigt werden.
Der richtige Zeitpunkt, mit einem Patienten über eine Palliativversorgung zu sprechen, ist, wenn folgende Fragen nicht mehr mit Ja beantwortet werden können: Wären Sie überrascht, wenn ihr Patient innerhalb der nächsten sechs bis zwölf Monaten versterben würde? Wenn diese Frage verneint werde, sollte der Hausarzt mit dem Patienten über palliative Maßnahmen sprechen. Diese Frage schütze, so Maier, vor Fehlversorgung.
Palliativpharmazie: Rechtliche, ethische und psychosoziale Aspekte
Palliativmedizin gehe uns alle etwas an, so Prof. Müller-Busch. 2015 starben ca. 925.000 Menschen, das seien rund ein Prozent der Bevölkerung. 50 Prozent der Sterbenden seien älter als 80 Jahre. Im Krankenhaus sterben über 45 Prozent der Menschen, rund 20 Prozent in Pflege- und Hospizeinrichtungen – Tendenz steigend – und über als 25 Prozent zu Hause.
Sterben in Deutschland
Chronische Erkrankungen mit längerem Verlauf verursachten 70 Prozent der Todesfälle, hierzu zählten auch Tumorleiden. Die Versorgung der Sterbenden im letzten Lebensjahr betrage ca. zehn Prozent der gesamten Gesundheitskosten. Die Gesamtausgaben der GKV für spezialisierte Palliativmedizin betrugen 2014 0,21 Prozent der GKV-Gesamtkosten (194 Milliarden Euro), davon seien 144 Millionen Euro für stationäre Palliativpatienten und ca. 200 Millionen Euro für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ausgegeben worden.
Neben den 925.000 Sterbenden seien in der Palliativmedizin mindestens noch drei bis fünf Angehörige versorgt, mit denen die Apotheker viel Kontakt haben. Einer von zwanzig Menschen sei unmittelbar von einer Trauersituation betroffen.
Die Medikalisierung des Sterbens
Die natürlichen Krankheitsverläufe treten heutzutage immer mehr in den Hintergrund, da Ort, Art und Zeitpunkt des Sterbens immer mehr von den verbesserten Therapiemöglichkeiten bestimmt werden.
Das sei eine Herausforderung für alle Beteiligten. Sie müssten sich überlegen, nach welchen Kriterien Entscheidungen am Lebensende getroffen werden sollen, können und müssen. Dabei gehe es nicht nur um die kompetente Verabreichung von Medikamenten oder symptomlindernden Maßnahmen, die Entscheidungen bewegten sich in einem rechtlichen, kulturellen, kommunikativen und sozialen , aber auch ökonomischen Rahmen.
Palliativversorgung in Deutschland
Bis zu 90 Prozent der Patienten benötigen am Lebensende eine Palliativversorgung, allerdings hätten nur 30 Prozent palliativmedizinische Leistungen erhalten. Die Versorgungstrukturen in Deutschland seien von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In Hessen gebe es 26,6, Betten pro einer Million Einwohner in stationären Hospizen, 24 Betten in Palliativstationen in Krankenhäusern, 15,9 Ambulante Hospizdienste und 4,6 SAPV-Teams.
Palliativmedizin habe in der Regel mit chronischen Erkrankungen zu tun. Zunehmend würden auch Menschen mit Herz-Kreislauferkrankungen oder neurologischen Erkrankungen palliativ versorgt.
Ethische, medizinische und rechtliche Dimensionen der Palliativversorgung
Der Begriff Palliativmedizin sei vor etwa zehn Jahren zum ersten Mal im Sprachgebrauch aufgetaucht. Damals stellte man sich die Frage, ob Palliativmedizin eine Wissenschaft mit einer speziellen pharmakologischen Kompetenz sei oder ob neben dieser wissenschaftlichen Dimension nicht auch ganz besondere Anforderungen an das Selbstverständnis, die Rollenbestimmung, das Verantwortungsbewusstsein und an die moralische Aufgabenbestimmung des Apothekers gestellt werden müsse. Prof. Dr. H. Christof Müller-Busch beleuchtete diesen Aspekt anhand eines Beispiels. Der Apotheker müsse sich fragen, was er unter rechtlichen, ethischen und medizinischen Aspekten tun könne; falls eine Patientenverfügung vorliege sei diese rechtlich zu berücksichtigen.
Um Kriterien für eine ethische Entscheidung zu erhalten, verwies Müller-Busch auf ein Zitat von S. Kierkegaard, 1859: „Wenn ich wirklich einem Menschen helfen will, muss ich mehr verstehen als er, aber zu allererst muss ich begreifen, was er verstanden hat (…). Der Helfer muss zuerst knien vor dem, dem er helfen möchte. Er muss begreifen (…), dass die Absicht zu helfen, einem Willen gleichkommt, bis auf weiteres zu akzeptieren, im Unrecht zu bleiben und nicht zu begreifen, was der andere verstanden hat.“
Ethische Prinzipien der modernen Medizin
Bei diesem Zitat werde das Spannungsfeld zwischen Indikation und Einwilligung deutlich. Wann sei der Zeitpunkt mit der Palliativmedizin zu beginnen? Wann dürfe mit dem Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen begonnen werden? Diese Fragen stellte Müller-Busch. Je weiter fortgeschritten eine Erkrankung sei, desto mehr bekäme der Aspekt der Angehörigenunterstützung eine zentrale Rolle. Zur Orientierung zog Müller-Busch die Vier-Grundprinzipien der Ethik nach TL . Beauchamps, JF Childress Principles of biomedial ethics. New York. Oxford Univ. 1989 heran:
Maßnahmen und Therapieziele in unterschiedlichen Palliativstadien
Wer in der Palliativversorgung tätig sei, müsse immer wieder fragen, in welcher Lebenssituation sich der Patient befinde. Das Therapieangebot müsse dem Patienten in seiner Situation Nutzen bringen. In der Theorie unterscheide man die Phase der Rehabilitation, in der es um eine optimale Medikation und psychosoziale Unterstützung gehe, von der präterminalen Phase. Bei dieser Phase komme zur optimalen Medikation und psychosozialen Unterstützung die Förderung von Beziehungen dazu. In der terminalen Phase müsse entschieden werden, ob der Patient eventuell sediert werden soll. Spirituelle Fragen aber auch eine Trauerbegleitung seien hier zusätzliche Aspekte. In der finalen Phase gehe es in erster Linie um die Linderung des Leidens durch die Gabe von Opiaten, Benzodiazepinen und Neuroleptika. Das Sterben solle in dieser Phase nicht mehr verzögert werden.
Medizinische Versorgung
Müller-Busch ging auf folgende Medikamente ein, die in der Sterbephase zum Einsatz kommen:
Bei Schmerzen: Morphin s.c., z. B. über liegende Butterflykanüle oder auch als langsame s.c. Infusion.
Luftnot: Morphin s.c., Lorazepam s.l.
Bei Rasselatmung solle zunächst gefragt werden, wen das Symptom belastet. Die Behandlung kann mit Butylscopolamin s.c. oder auch Atropin s.c. erfolgen. Wichtig sei in jedem Fall die Aufklärung.
Bei Unruhe und Angst empfehle sich: Lorazepam s.l. oder Midazolam s.c., bei Verwirrtheit könne auf Haloperidol oder Neurocil s.c. zurückgegriffen werden
Off-Label-Verordnungen für Palliativpatienten können >> hier heruntergeladen werden. Grundsätze zum Off-Label-Gebrauch seien eine klare Indikation und Therapiebestimmung, Alternativen sollten vorher geprüft werden. Bei Off-Label-Verordnungen müsse die Begleitmedikation kritisch überprüft werden und die Betreuung müsse gesichert sein. Eine Broschüre über den Off-Label Gebrauch könne bei der >> Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin angefordert werden.
Schmerztherapie bei Palliativpatienten
Wenn wir uns über eine Schmerztherapie unterhalten, begann Prof. Dr. Dr. Schmidtko seinen Vortrag, sei es wichtig, unterschiedliche Schmerztypen zu unterscheiden. Sie bestimmten wesentlich die Therapie. So gebe es sinnvolle, kurz andauernde Schmerzen mit lebenswichtiger Warn- und Schutzfunktion. Eine andere Art von Schmerzen führe zu pathophysiologischen Veränderungen wie einer Sensibilisierung. Diese treten z.B. bei Entzündungen oder bei Nervenverletzungen auf. Es könne zu Hyperalgesie, Allodynie und ursachenlosem Spontanschmerz kommen. Wichtig für die Therapie sei zu wissen, dass die Mechanismen, die zur Sensibilisierung führen, bei Entzündungsschmerzen und neuropathischen Schmerzen unterschiedlich sind.
Schmerzleiter entscheidet über Therapie
Im fortgeschrittenen Stadium einer Krebserkrankung treten bei 70 bis 80 Prozent der Patienten mittlere bis starke Tumorschmerzen auf. Tumorschmerzen sind nozizeptiv und/oder neuropathisch. Ursachen für neuropathische Schmerzen bei Tumoren seien, dass es zu einer neuronalen Schädigung durch das Tumorwachstum kommt beziehungsweise durch Bestrahlung oder die Zytostatika-Therapie. Der neuropathische Tumorschmerz betreffe circa 40 Prozent der Patienten, erläuterte Prof. Dr. Dr. Schmidtko, und sei mit einer stärkeren Beeinträchtigung der Lebensqualität und mit einem höheren Analgetikabedarf assoziiert. Bei dieser Form der Schmerzen sei die Therapie nach dem WHO-Stufenschema (1986) nicht gut anwendbar.
Entsprechend dieses Schemas gebe es drei Stufen der Schmerztherapie, so Prof. Schmidtko weiter. Zu Stufe 1 zählen die Nicht-Opioidanalgetika wie u.a. Ibuprofen, Diclofenac, Naproxen und Metamizol, das gerade in Deutschland häufig eingesetzt werde. Stufe 2 beinhalte die schwachen Opioide, die auch mit Nicht-Opioidanalgetika der Stufe 1 kombiniert werden können. Beispiele seien Tramadol und Tilidin/Naloxon. Bei Stufe 3 kämen die starken Opioide zum Einsatz, die ebenfalls mit Nicht-Opioidanalgetika kombiniert werden. Die gängigsten Vertreter der starken Opioide seien Morphin, Oxycodon, Hydromorphon, Buprenorphin und Fentanyl. Wichtig sei, dass die starken Opioide und die schwachen Opioide nicht miteinander kombiniert werden, da die schwachen Opioide die Wirkung der starken reduziere. Wenn Stufe 2 nicht ausreiche, werde das schwache Opioid durch ein starkes ersetzt, führte Prof. Schmidtko fort. Doch es sei nicht so, dass jeder Schmerzpatient alle Stufen durchlaufen müsse. Bei Patienten mit starken Tumorschmerzen könne auch sofort mit Stufe 2 oder mit Stufe 3, ggf. niedrig dosiert, begonnen werden. Neuropathische Schmerzen finden in dem Schema nur indirekt Berücksichtigung, hier werde nur die Therapie mit Adjuvantien bzw. Co-Analgetika beschrieben.
Bei der Schmerztherapie seien drei Grundregeln von der WHO zu beachten: „By the ladder“ (Einsatz nach dem WHO-Stufenschema), „By the mouth“ (Bevorzugung einer oralen Applikation gegenüber einer intravenösen) und „By the clock“ (Einnahme nach einem festen Zeitschema). Ist die orale Applikation unerwünscht oder nicht möglich, sei die transdermale oder subkutane Applikation zu wählen.
Entwicklung besser verträglicher Opioide
Opioide entfalten ihre analgetische Wirkung über den G-Protein-gekoppelten µ-Rezeptor. Relevante Nebenwirkungen wie Obstipation und Übelkeit seien vermutlich β-Arrestin-vermittelt, das gewebespezifisch exprimiert werde. Man arbeite bereits an einer neuen Klasse von besser verträglichen Opioiden, erläuterte Prof. Schmidtko.
Opioidtypische Nebenwirkungen, die über den µ-Rezeptor vermittelt werden, kommen zustande, weil Opioid-Rezeptoren an verschiedenen Stellen im Körper lokalisiert seien. Diese kommen u. a. im Magen- und Darmtrakt vor und verursachen hier z. B. Obstipation.
Häufigster Grund für die Verweigerung der Opioid-Einnahme sei die Obstipation, aber auch Übelkeit, Sedierung und die Angst vor einer Abhängigkeit. Problematisch sei zudem, dass im Gegensatz zur Übelkeit die Obstipation als Nebenwirkung im Verlaufe der Therapie weiter zunehme.
Das Nebenwirkungsprofil der verschiedenen Opioide unterscheide sich. Bei Buprenorphin könne in therapeutischen Dosen bezüglich der Atemdepression ein Ceiling-Effekt auftreten. Bei Morphin hingegen trete die Obstipation etwas häufiger auf. Bei Schmerzpatienten müsse zu Therapiebeginn eine Dosistitration mit oralen Opioiden bis zum Erreichen der gewünschten Wirkung erfolgen. Wenn deren Wirksamkeit nicht ausreichend sei oder das Opioid nicht vertragen werde, könne auch eine sogenannte Opioid-Rotation durchgeführt werden, d.h. man wechsle zu einem anderen Opioid in der Hoffnung, dass es besser vertragen werde.
Patient muss Schmerzpflaster selbst handhaben können
Bei den transdermalen Opioiden (Fentany oder Buprenorphin) sei die Einführung des Patienten in die Handhabung der Pflaster entscheidend. Wichtig sei, dass alte Pflaster vor dem Anbringen des neuen Pflasters entfernt werden, da es sonst zu Überdosierungen kommen könne. Von vielen Patienten werde die transdermale Applikation gegenüber der oralen Applikation bevorzugt. Vorteilhaft sei auch die lange Wirkdauer: Das Pflaster müsse nur alle zwei bis drei Tage neu aufgeklebt werden. Es habe allerdings einen langsamen Wirkeintritt. Dies gelte es zu beachten, wenn die Dosierung geändert werden müsse. Bevor Pflaster für Patienten verordnet werden, solle der Patient mit einem oralen Opioid eingestellt werden. Erst wenn dessen Wirkung stabil sei, könne auf die transdermale Applikation umgestellt werden.
Codein werde als Option in den europäischen Leitlinien genannt, nicht jedoch in den deutschen. Codein sei ein Prodrug, das über CYP2D6 in seinen aktiven Metaboliten Morphin überführt werde. In fünf bis zehn Prozent der Bevölkerung liege ein Polymorphismus für CYP2D6 vor, die Enzymaktivität sei entweder herabgesetzt oder erhöht. Bei den „Ultra rapid metabolizern“ könne es zu einer Überdosierung des Metaboliten „Morphin“ kommen und somit zur Atemdepressionen. Codein sei deshalb bei Kindern unter zwölf Jahren und bei Atembeschwerden kontraindiziert.
Grundlagen der palliativmedizinischen Symptomkontrolle
Palliativpatienten, die in München in der spezialisierten Palliativversorgung aufgenommen würden, klagten vor allem über Fatigue (75 %), Schmerzen (71%), Energiemangel (69 %), Schwäche (60 %), Appetitlosigkeit (53 %), Depression (39 %), die Obstipation (37%), Atemnot (35 %), Übelkeit (31 %) und Angst (30 %) erläuterte Constanze Rémi. Der Blick auf diese Hauptsymptome mache klar, dass es wichtig sei, ein Konzept auch für die Symptomkontrolle an sich zu besitzen.
EEMMA-Konzept – das Grundprinzip der Symptomkontrolle
Für die Symptomkontrolle nutze Rémi das EEMMA-Konzept. Dieses beginne mit der Evaluation, gefolgt von Erklärungen zu möglichen Therapieoptionen. Dann werde ein Management-Therapieplan aufgestellt und überlegt, wie der Patient überwacht werden könne. Wichtig sei auch, den Details Aufmerksamkeit zu schenken.
Fragebogen fragt auch nicht-körperliche Symptome ab
Um die Schwere der Symptome der Patienten aufzunehmen, bediene sich die Palliativstation des Klinikums der Universität München dem IPOS (Intergrated Palliative care Outcome Scale) – Patientenfragebogen. Dieser frage körperliche und nicht-körperliche Symptome ab. Hervorzuheben sei, dass die den Patienten beeinträchtigenden Symptome abgefragt würden. Schließlich müssen Patienten nicht mit Medikamenten vollgepumpt werden, wenn Symptome nicht als belastend empfunden werden, erklärt Constanze Rémi. Der Fragebogen werde mehrfach erhoben, auf diese Weise erhalte das Palliativ-Team eine aussagekräftige Chronologie, aus der entnommen werden kann, welche Beschwerden stärker und welche eventuell schwächer werden. Die Ursachen könnten in der Primärerkrankung liegen, aber auch Begleiterkrankungen sein. Manche Symptome wie Angst können auch psychische, soziale oder sogar spirituelle Ursachen haben. Hier könnten oft nicht-medikamentöse Maßnahmen erfolgreicher sein.
Sind die Symptome und ihre Beeinträchtigung aufgenommen, müsse dem Palliativpatienten in verständlicher Sprache die Symptome und Therapieoptionen mit möglichen unerwünschten Effekten und dem Therapieziel erklärt werden. Nicht immer sei das Ziel der Therapie, ein Symptom komplett zu beseitigen . Dies müsse dem Patienten erklärt werden. Die Erklärung sei das Fundament der Therapie. Sie reduziere psychische Effekte wie Angst.
Weitere Informationen finden interessierte Apotheker in der >> Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nichtheilbaren Tumorerkrankung.
Neue orale Tumortherapeutika – was muss ich wissen, wenn der Patient in der Apotheke steht?
In den letzten vier Jahren, führte Jürgen Barth in seinen Vortrag ein, sei eine Vielzahl an neuen Onkologika zugelassen worden, davon sehr viele in oraler Darreichungsform. Gemäß Statistik des Krebsregisters von 2012 lege das Prostatakarzinim beim Mann und das Mammakarzinom bei der Frau an Platz eins der häufigsten Tumorlokalisationen, gefolgt von Lungen- und Darmtumoren bei beiden Geschlechtern. Ähnlich sei die Situation bei den Sterbefällen.
Was die Beratung des Apothekers betreffe, sollen laut Barth Lebensgewohnheiten einbezogen werden. Im Patientengespräch müssten u. a. folgende Fragen geklärt werden: Wann bin ich wirklich nüchtern? Warum hat der Patient eine Diarrhö? Ist der beginnende Husten eine Erkältung oder eine Nebenwirkung des oralen Tumortherapeutikums? Kann ich als Apotheker guten Gewissens Johanniskraut empfehlen?
Lungenkarzinom, Oralia beim Mammakarzinom und Kolorektalkarzinom bildeten die Schwerpunkte des Vortrags. Für die Tumortherapie bedeutsame Mutationen wurden ebenso vorgestellt wie die Intestitielle Lungenerkrankung (ILS) als Nebenwirkung von Tumortherapien. Diese sei von einer Infektion schwer zu unterscheiden und man müsse sich die Frage stellen, ob die ILS durch die Behandlung oder durch die zu Grunde liegende Erkrankung ausgelöst worden sei. Auch auf die bedeutende Rolle des p-GP und der Einnahmezeitpunkte ging Herr Barth in seinem Vortrag ein.
Musik, Meditation und Phytopharmaka – Komplementär-medizinische Ansätze in der palliativen Versorgung
Nach Jörg Riedl solle der Einsatz von alternativen Therapieverfahren nicht dazu führen, dass den Patienten Morphin oder andere wirksame Medikamente zur Symptomkontrolle vorenthalten werde. Komplementäre Therapieverfahren könnten aber eine wertvolle Ergänzung zur effektiven medikamentösen Symptomkontrolle bieten, so Riedl weiter. Das gelte vor allem für Patienten, die danach fragen, weil sie diese Verfahren schon früher öfter genutzt haben.
Kommen die Patienten in die Palliativstation der Lübecker Universitätsklinik, gehe der Blick von Jörg Riedl zuerst auf den Nachttisch, um zu sehen, was die Patienten mitgebracht und wie sie sich „eingerichtet“ haben. Dann spreche Riedl mit ihnen über Ernährungsgewohnheiten, denn hier gibt es wichtige Ansatzpunkte für die Komplementärmedizin.
80 Prozent wünschen Beratung über alternative Methoden
In Amerika fände man in jeder größeren Klinik ein „Center of Integrative Medicin“, doch die Arbeitsweisen seien nicht unbedingt auf Deutschland übertragbar, erklärte Riedl. Neben komplementären Maßnahmen wie Homöopathie, Akkupunktur, und Phytopharmaka könnten Patienten auch über andere Ebenen wie Spiritualität und Religiosität erreicht werden. 80 Prozent der Patienten wünschten sich in der Palliativversorgung eine Beratung zu komplementären Maßnahmen, da sie eine verbesserte Lebensqualität, Stärkung des Immunsystems, Lebensverlängerung, eine Verminderung von Symptomen sowie eine bessere Integration der Familie erhoffen.
Top Five der erfolgreichsten Methoden der Komplementärmedizin
Was ist in der Komplementärmedizin zur Erhaltung der Lebensqualität oder zur Symptombehandlung empfehlenswert? Es gebe nur wenig evidenzbasierte Methoden, erklärte Riedl. Kaum jemand habe Interesse, in diesem Bereich kostenintensive Studien durchzuführen. Einige komplementäre Zusatztherapien werden in kleineren Studien von Fachgesellschaften empfohlen.
Die Top Five der nach Studien erfolgreichsten alternativen medizinischen Systeme seien:
Musiktherapie, die den Schmerzmittelverbrauch erheblich reduziert und auch schon in Operationssälen angewandt werde.
Massagetherapien, gern in Verbindung mit Aromaölen. Massage könne zur Reduzierung der Übelkeit angewandt werden und helfe gegen Fatigue und gegen Angstzustände. Hier könnten auch Familienangehörige eingesetzt werden, z.B. zur Fußreflexzonenmassage.
An dritter Stelle stehen Entspannungsmethoden wie Reiki und Yoga. Der Patient solle sich aber nicht zwingen, er müsse selbst herausfinden, welches alternative System für ihn geeignet sei.
Es folgen Akkupunktur und Akkupressur.
Es gebe viele Punkte auf den Meridianen, die stimuliert werden können. Sie würden gegen Übelkeit und Erbrechen, Schmerzen, Mundtrockenheit oder Fatigue helfen.
Therapeuten informieren
Guarana, Ginseng, Rosenwurz, Mistel, Tragant, Omega-3-Fettsäuren, L-Carnitin und Magnesium seien tolerabel. Der Patient solle aber dringend seinen Therapeuten informieren, wenn er eine dieser Substanzen einnehme, da auch hier Wechselwirkungen auftreten könnten. Der Patient solle zudem vom Therapeutenteam überwacht werden, ob sich manche Symptome verstärken oder neue dazukommen. Bei Selen müsse beispielsweise vor der Behandlung der Selenspiegel getestet werden. Sei dieser im Normbereich, habe die weitere Gabe von Selen keine Wirkung.
Komplementäre Medizin spare Medikamente ein und der Patient leide weniger unter den Nebenwirkungen, schloss Riedl seinen Vortrag.
„Schnupperkurs Palliativ-Versorgung"
Was ist das denn?
Über „Palliativ“ wird viel gesprochen. Aber was verbirgt sich eigentlich dahinter? Ist das tatsächlich eine andere Art der medizinischen Versorgung? Wer arbeitet da zusammen und was sind Palliativ-Netzwerke? Kann sich der Apotheker/die Apothekerin hier wiederfinden? Lohnt es sich, Zeit und Geld in eine Zertifikat-Fortbildung zu investieren?
Auf diese Fragen erhalten Sie Antworten im „Schnupperkurs Palliativ-Versorgung“. Wir stellen Ihnen das Palliativ- und HospizNetz Region Kassel vor und laden Sie ein, bei unseren Netzwerkpartnern „Palliativ-Luft“ zu schnuppern und einen Eindruck von der Zusammenarbeit zu bekommen. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen über die pharmazeutischen Aspekte und die Inhalte der Zertifikat-Fortbildung „Palliativ-Pharmazie – Der Apotheker als Teil des Palliativ-Care-Teams“.
Ablauf:
Freitag, 2. März 2018
09.00 Uhr: |
Begrüßung, kurze Kennenlernrunde |
09.15-10.00 Uhr: |
Fallbeispiel: Charakterisierung eines Palliativpatienten |
ab 10.00 Uhr: |
Kaffeepause – Mitnahme Lunch |
ab 15.00 Uhr: |
Treffen im Café des Museums für Sepulkralkultur zum Austausch (freiwillig) |
Samstag, 3. März 2018
09.10-10.00 Uhr: |
Vortrag „Palliative Strukturen in Deutschland“ |
10.00-10.15 Uhr: |
Kaffeepause |
10.15-12.00 Uhr: |
Der Apotheker als Teil des Palliativ-Care-Teams |
12.00-12.45 Uhr: |
Mittagsimbiss |
Kursgebühr: 180,00 € (incl. Lunchpaket und Abendessen)
Teilnehmerzahl: 12 Personen
Veranstalter:
Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit Nordhessen e.V.
Hansteinstrasse 29, 34121 Kassel
Tel. 0561 937-3258
Fax 0561 937-3268
E-Mail info@apph-nordhessen.de
www.apph-nordhessen.de
Tagungsort:
Palliativzentrum DRK-Kliniken Nordhessen gGmbH
Akademieräume
Hansteinstrasse 29, 34121 Kassel-Wehlheiden
fußläufig erreichbar vom Bahnhof Wilhelmshöhe (circa 10 Minuten).
Das Anmeldeformular können Sie über den untenstehenden Link herunterladen.
Mit der Kammer fortbilden
Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche Basis für Ihre weitere Qualifizierung legen.
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